Wirtschaft und Finanzen – Seite 9 von 16 – Oliver Kaczmarek, Md

Sicherstellung von Netzneutralität und Leistung von Breitbandanschlüssen

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In Zeiten der Digitalisierung ist Netzneutralität, also die Gleichbehandlung aller Daten bei der Übertragung im Internet, ein Anliegen der Gerechtigkeit. Niemand soll im Internet bevorzugt oder benachteiligt werden. Diese Woche beriet der Bundestag daher eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes, das die Netzneutralität stärken soll. Damit setzen wir Vorgabe der Europäischen Union um, die in jedem Mitgliedsland den Zugang zu offenem Internet einfordert.

 

Das Gesetz schafft die Grundlage für Sanktionen zur Durchsetzung der Netzneutralität und stärkt die Transparenz gegenüber den Endnutzern. Die Bundesnetzagentur muss künftig in jedem Jahr berichten, wie weit die vertraglich zugesagten Übertagungsraten im Internet von den tatsächlichen abweichen und was als eine nicht vertragskonforme Leistung angesehen werden muss, wenn die zugesagte Geschwindigkeit beim Internetanschluss nicht erreicht wird. Damit stärken wir den Verbraucherschutz, denn darauf aufbauend kann jeder Kunde seinen Vertrag anpassen, kündigen oder den Rechtsweg einschlagen. Künftig steht ihm dafür ein Messverfahren der Bundesnetzagentur zur Verfügung, das verlässliche und verbindliche Daten liefert.

 

Die Gesetzesänderung finden Sie hier.

Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen – erster Schritt zur Durchsetzung von Lohngleichheit

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Noch immer verdienen Frauen im Schnitt 21 Prozent weniger als Männer, noch immer stellt sich die CDU/CSU einer raschen Lohnangleichung in den Weg. Allerdings ist es uns in dieser Woche gelungen, diese Ungerechtigkeit ein Stück weit zu bekämpfen. Der Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig wurde vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Danach haben Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern künftig das Recht zu erfahren, wie sie im Vergleich zu anderen bezahlt werden. Jedes Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten muss darüber hinaus regelmäßig prüfen, ob Frauen systematisch benachteiligt werden.

 

Der SPD ist es damit gelungen, in dieser Legislaturperiode – nach der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der gesetzlichen Frauenquote für Führungspositionen – einen weiteren wichtigen Schritt zur Gleichberechtigung durchzusetzen. Darauf ausruhen werden wir uns nicht. Wir kämpfen weiter dafür, dass Frauen am Ende jedes Jahres zu 100 Prozent denselben Lohn in der Tasche haben wie Männer.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Besonnen und entschlossen für Frieden und Freiheit – Zur Sitzungswoche vom 06.-10.03.2017

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Die diplomatischen Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei sind gegenwärtig in einer schwierigen Situation. Obwohl beide Länder angesichts der enormen Herausforderungen wie internationalem Terrorismus, dem Bürgerkrieg in Syrien und großen Flüchtlingsbewegungen aufeinander angewiesen sind, kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen. Traurige Höhepunkte waren in den letzten Wochen die Inhaftierung des deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel und der Nazivergleich des Staatspräsidenten Erdoğan, nachdem Auftritte türkischer Politiker in deutschen Gemeinden abgesagt worden waren.

Ich finde, auf solche Beleidigungen muss die deutsche Gesellschaft besonnen, bei der Verteidigung von Rechtsstaatlichkeit und Pressefreiheit dagegen entschlossen reagieren. Weder uns noch der Türkei noch der gesamten internationalen Gemeinschaft ist geholfen, wenn sich zwei Länder gegenseitig in verbale Eskalation treiben. Die abgesagten Auftritte für einige Mitglieder der türkischen Regierung mit dem NS-Unrechtsregime zu vergleichen, ist nicht nur haltlos, sondern verharmlost auch das Leid der damaligen Opfer. Gleichzeitig ist es nicht hinnehmbar, dass in der Türkei – nicht erst seit dem gescheiterten Putschversuch – der Rechtsstaat sowie Presse- und Meinungsfreiheit immer stärker eingeschränkt werden. Eine solche Politik steht weder im Einklang mit den Werten der Europäischen Union noch mit denen der NATO. Bundesaußenminister Sigmar Gabriel hat das bei seinem Treffen mit dem türkischen Amtskollegen auch so deutlich gemacht.

Ich hoffe sehr, dass die türkische Regierung wieder so schnell wie möglich zu einem anderen Gesprächston zurückfindet und dabei die Sorgen der Europäischen Union über die Entwicklungen in der Türkei ernst nimmt. In der Bundesrepublik leben deutsche und türkische Bürgerinnen und Bürger friedlich zusammen. Beide Länder profitieren von diesem kulturellen Austausch. Mir liegt sehr am Herzen, dass das so bleibt.


Die weiteren Themen der Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefasst:

  1. Stärkung der Arzneimittelversorgung
  2. Gesetzentwurf der SPD gegen Gehaltsexzesse bei Managern
  3. SPD schlägt Korrektur beim Arbeitslosengeld vor: Mehr Sicherheit durch Qualifizierung
  4. Regierungserklärung: 60 Jahre Römische Verträge
  5. Mehr Wohnraum schaffen, Kommunen stärken
  6. Meilenstein für Alleinerziehende

Gesetzentwurf der SPD gegen Gehaltsexzesse bei Managern

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Ein Blick auf die Gehälter von Spitzenmanagern börsennotierter Unternehmen in Deutschland gibt den Menschen das Gefühl, dass in unserer Gesellschaft etwas aus dem Lot geraten ist, das Maß und Mitte gefährdet sind. Inzwischen verdienen Vorstände mehr als das 50fache des Durchschnittslohns in einem Betrieb. Hinzu kommen hohe Boni. Dieses krasse Ungleichgewicht bleibt sogar in Krisenzeiten bestehen, wenn Mitarbeitern Entlassung und Kurzarbeit drohen. Martin Schulz hat für die SPD klargestellt: Das ist nicht gerecht und das nehmen wir nicht hin.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten fordern daher, Managergehälter gesetzlich zu begrenzen. Überhöhte Gehälter dürfen nicht auch noch von Steuerzahlern bezahlt werden. Deshalb fordern wir, dass nur noch Gesamtbezüge bis maximal 500.000 Euro als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar sein dürfen. Außerdem lehnen wir es strikt ab, dass die Unternehmensführung auch bei Missmanagement noch hohe Boni einstreicht. Deswegen will die SPD, dass künftig der Aufsichtsrat das Recht erhalten soll, in solchen Fällen Gehälter oder Ruhebezüge von Vorständen nachträglich herabzusetzen. Außerdem verpflichten wir die Eigentümer, das Verhältnis zwischen Vorstandvergütung und Durchschnittsverdienst im Unternehmen zu beschließen. Da der Aufsichtsrat das alleinige Vorschlagsrecht über das Vergütungssystem behält, bleiben gleichzeitig die Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmern hiervon unberührt.

Den Gesetzentwurf der SPD finden Sie hier.

Mehr Wohnraum schaffen, Kommunen stärken

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In dieser Woche beriet der Bundestag abschließend den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt. Mit dem Gesetz wird das Baugesetzbuch an die geänderte Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung angepasst und eine neue Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“ eingeführt. Viele Städte haben das Problem, dass ihnen nachhaltige Wachstumsperspektiven fehlen und gerade in Ballungsräumen ein Mangel an bezahlbarem Wohnraum besteht. Mit dem Gesetz erhalten Städte und Kommunen daher verbesserte Möglichkeiten der Nachverdichtung in Innenstädten, sodass eine höhere Bebauungsdichte möglich wird, um zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Mit dem neuen Baugesetzbuch wird das Bauen in stark verdichteten städtischen Gebieten leichter und schneller. Der Gesetzentwurf greift zudem weitere städtebauliche Anliegen auf: So werden u.a. Rechtsunsicherheiten für Ferienwohnungsbetreiber und Kommunen in Zusammenhang mit der Genehmigung vor allem in reinen und allgemeinen Wohngebieten beseitigt und die kommunalen Steuerungsmöglichkeiten ausgeweitet. Auf diese Weise wird verhindert, dass Wohnraum denjenigen entzogen wird, die ihn am dringendsten brauchen.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Mutig für eine offene Gesellschaft – Zur Sitzungswoche vom 13.-17.03.2017

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Frank-Walter Steinmeier wurde am vergangenen Sonntag mit großer Mehrheit zum zwölften Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Getragen von der Aufbruchsstimmung in unserer Partei, die seit der Nominierung von Martin Schulz herrscht, erlebten wir eine ereignisreiche Bundesversammlung. Bei den Vertretern der Sozialdemokratie aus Bund und Ländern war allseitige Freude zu verspüren, dass mit Frank-Walter Steinmeier nach Gustav Heinemann und Johannes Rau zum dritten Mal ein Sozialdemokrat an der Spitze unseres Staates steht. Mit seiner herausragenden Leistung als Außenminister ist er der neuen Aufgabe bestens gewachsen. Er wird das höchste Amt unseres Staates mit Würde erfüllen. Mit großem Applaus bedankte sich die Bundesversammlung auch beim scheidenden Bundespräsidenten Joachim Gauck, dem für seinen unermüdlichen Einsatz für Freiheit und Verantwortung großer Respekt gilt.

 

Der neue Bundespräsident hat in seiner ersten Rede ein zentrales Thema für seine Präsidentschaft angekündigt. Frank-Walter Steinmeier möchte den Menschen Mut machen. Mut ihre eigene Zukunft zu gestalten, Mut unsere Demokratie mit Leben zu erfüllen und Mut sich für unsere offene Gesellschaft einzusetzen. Damit traf er den richtigen Ton, um die Herausforderungen unserer Zeit – innen- wie außenpolitisch – anzugehen. Am 18. März wird der neue Bundespräsident offiziell in sein Amt eingeführt, wenn die Amtszeit von Joachim Gauck zu Ende geht. Ich freue mich auf die Amtszeit von Frank-Walter Steinmeier und auf viele weitere wegweisende Impulse für unsere Gesellschaft.

 

Am Donnerstag dieser Sitzungswoche hatte ich außerdem Gelegenheit, im Bundestag zum Thema BAföG zu reden. Viele junge Menschen profitieren von der letzten Reform, die die Bundesregierung auf Druck der SPD auf den Weg gebracht hat. Ich habe noch mal deutlich gemacht, dass wir weitere Reformen anstreben. Eine moderne Studienfinanzierung sowie die Ablehnung von Studiengebühren egal welcher Art gehören dabei für mich untrennbar zusammen. Meine Rede können Sie sich hier ansehen.


Die weiteren Themen des Infodiensts sind:

 

 

  1. Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen
  2. Verbesserung der Heil- und Hilfsmittelversorgung
  3. Neues Fördersystem für strukturschwache Regionen
  4. 3,5 Milliarden Euro für Schulsanierung – Nachtragshaushalt 2016
  5. Kanzlerkandidat Martin Schulz zu Terminen im Kreis Unna

Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen

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In einem umfassenden Reformpaket beschäftigte sich der Bundestag in erster Lesung mit einer Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern. Der Länderfinanzausgleich in seiner bisherigen Form wird abgeschafft. Ab 2020 sollen die direkten Zahlungen durch eine Neuverteilungen der Einnahmen aus der Umsatzsteuer ersetzt werden. Dabei orientiert sich der Gesetzgeber an den jeweiligen Einwohnerzahlen und – in Form von Zu- und Abschlägen – auch an der Finanzkraft der Länder. Stärker als bisher soll auch die Finanzlage der Städte und Gemeinden zur Berechnung herangezogen werden (75 statt bisher 64 Prozent).

 

Mit diesen Neuregelungen leisten wir einen erheblichen Beitrag, um Länder mit finanzschwächeren Kommunen zu entlasten. Der Bund wird sich dabei deutlich stärker am solidarischen Ausgleich beteiligen als bisher: Für das Jahr 2020 allein mit 9,7 Mrd. Euro. Die SPD hat außerdem erfolgreich dafür gekämpft, dass das Kooperationsverbot, das die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Bildung untersagt, aufgebrochen wurde und der Bund finanzschwache Kommunen in Zukunft bei Ausgaben für die Bildungsinfrastruktur direkt unterstützen darf.

 

Die SPD tritt dafür ein, dass Bund, Länder und Gemeinden ausreichende Finanzmittel zur Verfügung haben, um ihre im Grundgesetz verankerten Aufgaben erfüllen zu können. Nur so kann garantiert werden, dass jeder und jede, unabhängig von sozialer Herkunft, dieselben Chancen hat. Wir lehnen es strikt ab, dass nur diejenigen Zugang zu Bildung und Infrastruktur haben, die sich das auch leisten können. Deswegen haben wir mit Blick auf die konkrete Umsetzung der geplanten Bundesfernstraßengesellschaft eine doppelte Privatisierungsschranke im Gesetz durchgesetzt: Damit wird verankert, dass Bundesfernstraßen und die Bundesfernstraßengesellschaft selbst unveräußerliches Eigentum des Bundes bleiben müssen. Wir werden im parlamentarischen Verfahren prüfen, ob es trotz dieser strengen Regelungen noch etwaige Schlupflöcher für eine Privatisierung unserer Bundesfernstraßen gibt. Sollte dies der Fall sein, dann müssen sie geschlossen werden. Und auch in Zukunft muss gelten: Über die Prioritäten im Straßenbau entscheidet das Parlament.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

 

Die dafür nötige Grundgesetzänderung finden Sie hier.

Neues Fördersystem für strukturschwache Regionen

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Abschließend beraten wurde in dieser Woche ein Antrag von SPD und CDU/CSU zur regionalen Wirtschaftspolitik. Ab 2020 sollen strukturschwache Regionen in Deutschland besser vor der Wirtschaftsförderung des Bundes profitieren. Wir fordern, die Förderprogramme aller Ressorts nicht nach Himmelsrichtungen, sondern nach dem jeweiligen Bedarf auszurichten und dabei die Förderprogramme aller Ressorts und besser mit der europäischen Ebene zu verzahnen. Die Förderung unternehmerischer Innovationen und der entsprechenden Forschungsinfrastruktur stellt dabei den Kern der Strukturpolitik dar, denn nur mit guten Arbeitsplätzen und starken Unternehmen kann auch die Daseinsvorsorge in den ländlichen Regionen langfristig gesichert werden. Alle regionalpolitischen Maßnahmen in strukturschwachen Regionen des Bundes sollen künftig in einem regionalpolitischen Bericht analysiert werden.

 

Den Antrag finden Sie hier.

3,5 Mrd. Euro für Schulsanierungen – Nachtragshaushalt 2016

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CDU und CSU haben sich gewehrt, die SPD hat sich durchgesetzt: Der Bundestag hat den Nachtragshaushalt 2016 verabschiedet und damit auch das Sondervermögen des „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ auf insgesamt 7 Mrd. Euro verdoppelt. Diese Mittel sollen gezielt für Investitionen des Bundes in die kommunale Bildungsinfrastruktur eingesetzt werden. Möglich wird dies durch unseren Verhandlungserfolg im Rahmen der Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen, mit dem wir das Kooperationsverbot im Bildungsbereich aufgebrochen haben. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert, dass im Zuge des Nachtragshaushalts auch über die Verwendung der Haushaltsüberschüsse entschieden wird. Wir sind davon überzeugt, dass sie für Investitionen in moderne Schulen und Berufsschulen, schnelles Internet und leistungsfähige Verkehrswege verwendet werden sollen.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Martin Schulz wird Kanzlerkandidat der SPD – Zur Sitzungswoche vom 23.-27.01.2017

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Mit Martin Schulz ist Deutschland bereit für den Wechsel. Vor seiner Nominierung durch den SPD-Parteivorstand am Sonntag besuchte Martin Schulz diese Woche unter großem Beifall die SPD-Bundestagsfraktion. Er steht glaubwürdig ein für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land und für eine Politik, die die Sorgen und Nöte der Menschen ernst nimmt. Und nicht zuletzt zeigt er klare Kante gegen den Rechtspopulismus und kämpft für unsere offene Gesellschaft. Auch in der Partei ist die Kandidatur von Martin Schulz mit Freude aufgenommen worden. Von vielen Seiten erhalte ich positive Rückmeldungen!

 

Der Entscheidung von Sigmar Gabriel zolle ich großen Respekt. Er hat sein eigenes Interesse an der Kandidatur hinten angestellt. Wir haben in der Großen Koalition viel sozialdemokratische Politik umsetzten können und die Situation von Millionen von Menschen verbessert. Mit der Union kommen wir aber an ein Ende, wenn es darum geht, eine sichere Rente, höhere Löhne und mehr Chancengleichheit im Land zu schaffen. Martin Schulz steht glaubhaft für eine Alternative und den Wechsel in der Bundespolitik. Er wird die SPD zuversichtlich in den Wahlkampf führen.


Die weiteren Themen des Infodiensts sind:

1. Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus
2. Politik für inklusives Wachstum
3. Verdopplung des kommunalen Investitionsprogramms zur Sanierung von Schulen
4. Verlängerung Bundeswehreinsätze im Irak und in Mali