Sicherstellung von Netzneutralität und Leistung von Breitbandanschlüssen

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In Zeiten der Digitalisierung ist Netzneutralität, also die Gleichbehandlung aller Daten bei der Übertragung im Internet, ein Anliegen der Gerechtigkeit. Niemand soll im Internet bevorzugt oder benachteiligt werden. Diese Woche beriet der Bundestag daher eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes, das die Netzneutralität stärken soll. Damit setzen wir Vorgabe der Europäischen Union um, die in jedem Mitgliedsland den Zugang zu offenem Internet einfordert.

 

Das Gesetz schafft die Grundlage für Sanktionen zur Durchsetzung der Netzneutralität und stärkt die Transparenz gegenüber den Endnutzern. Die Bundesnetzagentur muss künftig in jedem Jahr berichten, wie weit die vertraglich zugesagten Übertagungsraten im Internet von den tatsächlichen abweichen und was als eine nicht vertragskonforme Leistung angesehen werden muss, wenn die zugesagte Geschwindigkeit beim Internetanschluss nicht erreicht wird. Damit stärken wir den Verbraucherschutz, denn darauf aufbauend kann jeder Kunde seinen Vertrag anpassen, kündigen oder den Rechtsweg einschlagen. Künftig steht ihm dafür ein Messverfahren der Bundesnetzagentur zur Verfügung, das verlässliche und verbindliche Daten liefert.

 

Die Gesetzesänderung finden Sie hier.