Wirtschaft und Finanzen – Seite 11 von 16 – Oliver Kaczmarek, Md

Änderungen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen

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Neben der Abschaffung des Kooperationsverbots haben die Ministerpräsidenten noch weitere Änderungen bei den Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern beschlossen. Der Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form wird abgeschafft. Stattdessen übernimmt der Bund die Verantwortung, um die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in den Bundesländern sicherzustellen. Die Länderanteile an der Umsatzsteuer werden zukünftig nicht nur nach der Einwohnerzahl verteilt, sondern durch Zu- und Abschläge entsprechend der Finanzkraft ausgeglichen. Gleichzeitig wird der Länderanteil an der Umsatzsteuer insgesamt um 4 Milliarden Euro erhöht. Wichtig ist dabei auch, dass die kommunale Finanzkraft in den Ländern zu 75% in die Gesamtberechnung der Finanzkraft der Länder miteinbezogen wird. Länder mit finanzschwachen Kommunen erhalten auf diese Weise einen höheren Anteil.

Ein weiterer Erfolg ist, dass die Autobahnen in Deutschland in Zukunft nicht privatisiert werden können. Es soll verfassungsrechtlich verankert werden, dass die Bundesstraßen unwiderruflich öffentliches Eigentum bleiben. Es soll eine Infrastrukturgesellschaft Verkehr eingerichtet werden, damit Bundesfernstraßen besser geplant und schneller gebaut werden können.

Den vollständigen Beschluss finden Sie hier.

Förderzeitraum Investitionen finanzschwacher Kommunen verlängern

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Die Bundesregierung hat einen Fonds aufgelegt für mehr Investitionen in den Kommunen. 3,5, Milliarden Euro stehen bereit, um Projekte vor Ort zu finanzieren. Auch der Kreis Unna profitiert von diesen Geldern. Voraussetzung für die Realisierung ist, dass die Kommunen einen Eigenanteil von 10% aufbringen. Die weiteren 90% werden aus Bundesmitteln bestritten.

Da einige Kommunen angemeldet haben, mehr Zeit für die Planung zu benötigen, beschließt der Bundestag das Programm um zwei Jahre bis 2020 zu verlängern. Die Mittel sollen tatsächlich vor Ort ankommen, damit Verbesserungen spürbar werden.

Die Gesetzesänderung finden Sie hier.

Erbschaftsteuer: Verfassungsbestimmungen gestalten

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Die Debatte um eine Neuregelung der Erbschaftssteuer liegt nach dem Abschluss des Verfahrens im Vermittlungsausschuss nun wieder beim Deutschen Bundestag. Im Vorfeld hatte das Bundesverfassungsgericht bemängelt, dass Steuervergünstigungen für große Unternehmen verfassungswidrig sind. Neben dem grundsätzlichen Änderungsbedarf für mehr Steuergerechtigkeit bei der Erbschaftssteuer, den die SPD seit langem einfordert, ist es nun zusätzlich wichtig, die Änderung verfassungskonform zu gestalten. Die Bewertung von Unternehmen wird mit vereinfachten Ertragswerten zu höheren Werten führen und die Vergünstigungen für Familienunternehmen wurden so geändert, dass Familienunternehmen nur noch einen Teil vom Unternehmensgewinn für sich privat nutzen können.

Die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses finden Sie hier.

Potenziale digitaler Verwaltung nutzen

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Die Bundesregierung wird mit dem gemeinsamen Antrag von SPD und CDU/CSU aufgefordert, den Ausbau der digitalen Verwaltung voranzutreiben. Die Digitalisierung bietet die Chance für Bürgerinnen und Bürger, ihre Anliegen schnell und sicher abzuwickeln. Um dieses Ziel zu erreichen, fordert der Bundestag ein umfassendes Maßnahmenpaket von der Bundesregierung ein. Es soll ein Angebot von attraktiven, serviceorientierten und barrierefreien Verwaltungsdiensten bereitgestellt werden. Dazu muss die nötige moderne und effiziente digitale Infrastruktur geschaffen werden. Wichtig ist auch, dass in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik der sichere Ablauf von Verwaltungsvorgängen gewährleistet wird.

Eine digitale Verwaltung eröffnet auch die Chance für mehr Offenheit und Transparenz, indem Bürgerinnen und Bürger die Arbeit der Verwaltung nachverfolgen können. Dafür wird die Zusammenarbeit der Länder betont, um den Zugang zu digitaler Verwaltung in der Fläche zu ermöglichen.

Den Antrag finden Sie hier.

SPD drängt auf Verbesserungsbedarf bei CETA in Kabinett und Regierung

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Die CETA-Debatte begann diese Woche mit dem SPD Parteikonvent. CETA ist ein geplantes Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada, bei dem auf der einen Seite Handelshemmnisse und Zölle abgebaut werden und auf der anderen Seite klare Regeln für den Handel zwischen der EU und Kanada vereinbart werden. In seinem Beschluss machte der Konvent deutlich, dass unbestimmte Rechtsbegriffe im Abkommen konkretisiert werden müssen. Dabei geht es um eine Priorität für rechtsstaatliche und demokratische Verfahren, den Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge vor der Privatisierung und die Einhaltung von Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards. Die endgültige Entscheidung der SPD wurde davon abhängig gemacht, inwiefern die Verbesserungsbedarfe im parlamentarischen Verfahren erreicht werden können.

Nach intensiven Verhandlungen im Bundestag und im Kanzleramt ist es der SPD gelungen, diese Bedarfe für das weitere Verfahren festzuschreiben. Der Antrag aus der Koalition für das weitere Verfahren bei CETA legt erstens fest, dass Transparenz im weiteren Prozess herrscht. Der Bundestag ist weiterhin umfassend und frühzeitig zu informieren. Dass zweitens die getroffenen Vereinbarungen zu CETA im Zuge des weiteren Prozess in rechtsverbindlichen Erklärungen festgehalten werden müssen. Auch muss CETA als gemischtes Abkommen vom Deutschen Bundestag und dem Bundesrat ratifiziert werden. Somit kann der Bundestag die konkreten Ausführungen des Abkommens gestalten. Der Antrag wurde am Donnerstag mit Mehrheit angenommen und schafft die Grundlage, dass nicht eine ungezügelte Globalisierung unsere Wirtschaft bestimmt, sondern faire Standards gemeinsam entwickelt werden können.

Antrag von SPD und CDU/CSU „Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) – Für freien und fairen Handel“

Beschluss des SPD Parteikonvents „Globaler Handel braucht fortschrittliche Regeln“ 

Beschluss des SPD-Unterbezirksparteitags zu CETA

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Eine Vielzahl von Anträgen, die sich mit u.a. den Themen Globalisierung und Freihandelsabkommen, der Abwehr von Grundgesetzänderung, die den militärischen Einsatz der Bundeswehr für die innere Sicherheit innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik erlaubt, die Forderung nach finanzieller Besserstellung der Kommunen vor allem vor dem Hintergrund zusätzlicher Kosten wg. der Flüchtlinge beschäftigen wurden behandelt und angenommen.

Zum Parteitagsbeschluss

Globaler Handel braucht fortschrittliche Regeln

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Die Delegierten des SPD-Konvents haben mit deutlicher Mehrheit einer Unterzeichnung des Freihandelsabkommens CETA zugestimmt. Den Ausschlag gaben deutliche Verbesserungen, die Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel gemeinsam mit der kanadischen Regierung erreicht hatte. Das Abkommen könnte damit den Standard setzen für neue progressive Regeln in der Globalisierung. Der Beschluss des Konvents ist hier nachzulesen: Globaler Handel braucht fortschrittliche Regeln.

Fortschrittliche Handelspolitik – CETA und darüber hinaus

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Weitere, auf CETA aufbauende Vorschläge zu Klarstellungen der Standards in den Bereichen Investitionsschutz, Arbeitnehmerrechte und öffentliche Dienstleitungen (inklusive öffentliche Beschaffung) die in eine gemeinsame Erklärung der EU und Kanadas aufgenommen werden könnten, standen im Mittelpunkt eines Gespräches von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel mit dem kanadischen Premierminister Justin Trudeau und der kanadischen Handelsministerin Chrystia Freeland am 15. September 2016 in Montreal.

Auch in der gemeinsamen Erklärung vom 18. September 2016 halten Bundesminister Gabriel und Handelsministerin Freeland an den Kernprinzipien fest, die während der CETA-Verhandlungen berücksichtigt wurden.

 Bundeshaushalt 2017

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Die erste Sitzungswoche nach der Sommerpause stand ganz im Zeichen der ersten Verhandlungen zum Bundeshaushalt für das Jahr 2017. So beriet der Bundestag diese Woche in erster Lesung über den Haushalt für das Jahr 2017 und den Finanzplan bis 2020. Alle Einzelpläne, die Finanzpläne für sämtliche Bundesministerien, wurden beraten. Am Mittwoch gab es die vierstündige Generalaussprache, die „Elefantenrunde“, und am heutigen Freitag fand die Schlussrunde zum Haushaltsgesetz statt.

Für die Sozialdemokraten werden bei den nun laufenden Haushaltsberatungen für 2017 die Themen öffentliche Sicherheit, Alleinerziehende und die Angleichung von Ost/West-Renten besonders im Vordergrund stehen. Auch für unsere anderen Themen werden wir Sozialdemokraten kämpfen, dass noch Anpassungen bis zur Schlussabstimmungen vorgenommen werden. Bereits jetzt ist ein großer Erfolg für die Sozialdemokraten, dass der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor allem zusätzlich in den sozialen Zusammenhalt in Deutschland investiert.

Der Entwurf über den Haushalt 2017 sieht Ausgaben in Höhe von 328,7 Milliarden Euro vor. Im Gegensatz zum Jahr 2016 mit einem Haushalt von 316,9 Milliarden Euro sind das 11,8 Milliarden Euro mehr. Der Gesetzentwurf sieht keine Aufnahme neuer Kredite vor. Seit 2014 ist der Haushalt für 2017 der vierte Bundeshaushalt in Folge, für den es keine Neuverschuldung geben wird. Dem Ausgabenplus stehen geplante Steuermehreinnahmen in der beeindruckenden Höhe von 13,72 Milliarden Euro gegenüber – die wir für gute, sozialdemokratische Vorhaben eingesetzt sehen möchten.

Folgende Ausgaben sind für die Einzelpläne vorgesehen:

Einzelplan Bezeichnung                                                                                                2017 1000 €

01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt                                                                                 36 093

02 Deutscher Bundestag                                                                                                                    849 686

03 Bundesrat                                                                                                                                           28 173

04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt                                                                             2 481 400

05 Auswärtiges Amt                                                                                                                        4 604 160

06 Bundesministerium des Innern                                                                                              8 338 282

07 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz                                                 735 239

08 Bundesministerium der Finanzen                                                                                          5 996 408

09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie                                                                  7 432 777

10 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft                                                   5 896 086

11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales                                                                      138 613 794

12 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur                                           26 821 234

14 Bundesministerium der Verteidigung                                                                                  36 611 620

15 Bundesministerium für Gesundheit                                                                                     15 096 146

16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit                 5 455 423

17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend                                     9 195 827

19 Bundesverfassungsgericht                                                                                                            31 053

20 Bundesrechnungshof                                                                                                                 148 424

21 Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit                      15 031

23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung              7 989 985

30 Bundesministerium für Bildung und Forschung                                                            17 557 454

32 Bundesschuld                                                                                                                          20 115 370

60  Allgemeine Finanzverwaltung                                                                                           14 653 335

Ausgaben                                                                                                                         328 700 00

 

Hier geht es zum Gesetzesentwurf  und zum Finanzplan bis 2020

Terminhinweise

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24.09.2016 Ordentlicher Landesparteitag NRWSPD mit Vorstandswahlen in Bochum

Beim Landesparteitag der NRWSPD wird der neue Vorstand für den Landesparteitag gewählt und die Vorbereitung der Landtagswahl am 14. Mai 2017 wird besprochen. Besonders werden zentrale programmatische Anträge aus der Partei diskutiert und wie sich die NRWSPD mit Blick auf die Landtagswahlen inhaltlich und strategisch ausrichten möchte.

 

28.09.2016 Fünfter Wirtschaftsempfang der SPD-Bundestagsfraktion in Berlin

Die SPD-Bundestagsfraktion lädt Teilnehmende aus ganz Deutschland zum Wirtschaftsempfang in den Deutschen Bundestag ein. Aus dem Kreis Unna sind auf meine Einladung zum Beispiel die Tanzschule Thiele aus Schwerte und UNIQ aus Holzwickede mit dabei.