Organspenden retten Leben, doch noch immer warten rund 8 500 Personen in Deutschland auf ein Spenderorgan. Auch wenn 2023 nach fünf Jahren des Rückgangs wieder ein Anstieg von postmortalen Organspenden zu verzeichnen war, ist die Anzahl gespendeter Organe im internationalen Vergleich weiterhin viel zu gering. Nach wie vor hat eine Minderheit der Bevölkerung ihren individuellen Willen zur Organspende schriftlich festgehalten. Oft wissen Angehörige nicht, ob die verstorbene Person zu einer Organspende bereit gewesen wäre – und entscheiden sich im Zweifel oft gegen die Spende.
„Die Entscheidung zählt!“ – unter diesem Leitbild wird aktuell bundesweit auf die Organspende aufmerksam gemacht und die Bürgerinnen und Bürger dazu ermutigt, eine individuelle Entscheidung für oder gegen die Organspende zu treffen. Für die vielen Menschen, die teilweise sehr lange und leider auch zu oft vergeblich auf ein Spenderorgan warten, ist es von größter Bedeutung, dass mehr Menschen ihre persönliche Entscheidung zur Organspende treffen und diese verlässlich dokumentiert wird und im Bedarfsfall schnell und jederzeit abrufbar ist. Zu diesem Zweck startet am das Organspende-Register. Es erleichtert Ärztinnen und Ärzten, die Spendebereitschaft eines potenziellen Organspenders schnell und verlässlich zu klären. Vor allem aber entlastet es Angehörige im Ernstfall von einer schweren Entscheidung. Denn eine im Organspende-Register dokumentierte Entscheidung sorgt für Klarheit und Sicherheit.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Jonas Beckmannhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngJonas Beckmann2024-03-22 12:58:082024-03-22 12:58:08Organspende-Register geht an den Start
Mit dem Digitale-Dienste-Gesetz wird die Plattformaufsicht in Deutschland neu geregelt. In dieser Woche hat der Deutsche Bundestag das Gesetz abschließend in 2./3. Lesung beraten. Künftig wird es in der Bundesnetzagentur eine zentrale Stelle geben, die darüber wacht, dass Online-Plattformen und Suchmaschinen die Regeln einhalten und gegen illegale Inhalte vorgehen.
Das Digitale-Dienste-Gesetz ergänzt den Digital Services Act (DSA) der EU für Deutschland. Der DSA schafft einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen für digitale Dienste wie Online-Plattformen und Suchmaschinen. Er nimmt die Anbieter insbesondere in die Pflicht, Vorkehrungen gegen rechtswidrige Inhalte zu treffen. Kommen die Online-Dienste diesen Verpflichtungen nicht nach, können Nutzerinnen und Nutzer dies künftig bei der Bundesnetzagentur melden. Diese soll als zentrale Koordinierungsstelle in Deutschland künftig eng mit den Aufsichtsbehörden in Brüssel und den anderen EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. Die Koordinierungsstelle soll ein leicht zugängliches und benutzerfreundliches Beschwerdemanagementsystem einrichten. Das Gesetz modernisiert den Rechtsrahmen für digitale Dienste in Deutschland und regelt Buß- und Zwangsgelder für Verstöße gegen den DSA wie bei Beleidigungen, Gewaltaufrufen oder Identitätsmissbrauch. Diese können für Plattformbetreiber beispielsweise mit bis zu sechs Prozent ihres Jahresumsatzes sanktioniert werden. Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag einen jährlichen Bericht mit den beim Bundeskriminalamt eingegangenen Meldungen vorlegen.
Die NATO-Staaten haben 2016 die maritime Sicherheitsoperation „SEA GUARDIAN“ beschlossen. Ziel ist, den Schiffsverkehr im Mittelmeer abzusichern und den maritimen Terrorismus und damit im Zusammenhang stehende illegale Aktivitäten, wie Waffenschmuggel und Menschenhandel, einzudämmen. Dadurch wird die Südflanke des NATO-Bündnisgebietes gestärkt und der Handel im Mittelmeerraum abgesichert.
Gemeinsam mit anderen NATO-Mitgliedstaaten erstellt die Bundeswehr ein umfassendes Lagebild für das Mittelmeer und überwacht den Seeraum. Zu ihren weiteren Aufgaben gehört die Kontrolle von Schiffen beim Verdacht einer Verbindung zu terroristischen Organisationen, sowie die völkerrechtliche Verpflichtung zur Rettung von in Seenot geratenen Personen. In dieser Woche hat der Bundestag abschließend über einen Antrag der Bundesregierung, der vorsieht, dass das Mandat bis zum 31. März 2025 verlängert und regelmäßig evaluiert wird, abgestimmt. Die Obergrenze für einzusetzende Bundeswehrsoldatinnen- und Soldaten bleibt unverändert bei 550. Das Einsatzgebiet umfasst das Mittelmeer außerhalb der Küstenmeere.
In dieser Woche bringt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Beitritt der Bundesrepublik zum Übereinkommen zur Gründung des „Square Kilometre Array“-Observatoriums in den Bundestag ein. Dabei handelt es sich um das weltweit größte und empfindlichste Radioteleskop zur Weltraumbeobachtung, dessen Anlagen in vielen Ländern gebaut und 2028 in Betrieb gehen sollen.
Mit dem Gesetzentwurf ratifiziert der Bundestag den Beitritt zur internationalen Organisation, die das Radioteleskop betreibt und ihren Hauptsitz in Großbritannien hat. Dadurch wird Deutschland zu einem stimmberechtigten Vollmitglied in den Gremien – neben derzeit neun anderen Ländern. Die Bundesrepublik ist über die Max-Planck-Gesellschaft vertreten.
Das „Square Kilometre Array“ gilt als weltweit führendes „Imaging und Survey“-Teleskop: Es kann also einen Großteil des Himmels in kürzester Zeit beobachten und durchmustern. Forschende erwarten durch die Nutzung des Teleskops neue Erkenntnisse etwa in Bezug auf die Bildung und Entwicklung der ersten Sterne und Galaxien nach dem Urknall, auf die Natur der Schwerkraft und möglicherweise auf die Frage nach außerirdischem Leben.
Seit mehr als zehn Jahren herrscht in Libyen ein Bürgerkrieg, der das Land politisch spaltet. Gemeinsam mit den Vereinten Nationen hat die Bundesregierung 2019 den so genannten „Berliner Prozess“ angestoßen und das Land entwicklungspolitisch substanziell unterstützt, um Frieden und Stabilität in Libyen und der Region zu ermöglichen.
Trotz einiger Erfolge hat sich die Situation zuletzt wieder verschärft. Verstöße gegen das Waffenembargo der Vereinten Nationen sowie die hohe Anzahl ausländischer Söldnerinnen- und Söldner und islamistischer Terrororganisationen gefährden weiterhin den Friedensprozess im Land. In seiner Resolution vom 19. Oktober 2023 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen erneut alle Staaten aufgefordert, die Umsetzung des Waffenembargos zu unterstützen.
Das Engagement der internationalen Staatengemeinschaft in Libyen bleibt daher weiterhin notwendig. Seit Februar 2020 engagiert sich die Bundeswehr bei der EU-Mission EUNAVFOR MED IRINI. Diese leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des gegen Libyen verhängten Waffenembargos. Der Einsatz umfasst die Bekämpfung von Schleuserinnen und Schleusern, die Eindämmung der illegalen Ausfuhr von Erdöl sowie die Seenotrettung von Geflüchteten.
Das Mandat wurde diese Woche in 1. Lesung debattiert, umfasst weiterhin bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten und soll auf Antrag der Bundesregierung bis zum 30. April 2025 verlängert werden. Es wird regelmäßig evaluiert.
In dieser Woche haben wir einen Koalitionsantrag zur systematischen und umfassenden Stärkung von Wissenschaftskommunikation beraten. Der Antrag weist auf die Wichtigkeit von Wissenschaftskommunikation hin, nimmt Bezug auf moderne partizipative Ansätze und fordert die Bundesregierung auf, Wissenschaftskommunikation weiter zu stärken. Besonders in der Corona-Pandemie ist deutlich geworden, welchen Beitrag Wissenschaftskommunikation zu einer erfolgreichen Krisenbewältigung leisten kann. Kommunikation und Vermittlung sollen deshalb künftig auf allen wissenschaftlichen Karrierestufen verankert werden. Zudem soll Wissenschaftskommunikation stärker als bisher in der Forschungsförderung und auch in der Leistungsbewertung von Forschenden und wissenschaftlichen Institutionen berücksichtigt werden. Um die kommunikative Kompetenz von Forschenden aufzubauen und zu verbessern, soll ein Sonderprogramm „Kompetenzaufbau Wissenschaftskommunikation“ geschaffen werden. Wenn Forschende wegen ihrer Äußerungen in der Öffentlichkeit angefeindet oder bedroht werden, sollen sie umfassende und schnelle Unterstützung erhalten.
Zunehmend spielen auch partizipative Ansätze in der Wissenschaftskommunikation eine Rolle, etwa in Form von „Citizen-Science-Projekten“, bei denen interessierte Laien an Forschungsprojekten mitwirken. Im Antrag fordern die Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP deshalb eine Förderlinie für „Citizen Science“ und andere bürgerwissenschaftliche Vorhaben. Unabhängiger Wissenschaftsjournalismus soll angesichts des finanziellen Drucks in vielen Redaktionen durch eine neue Stiftung abgesichert werden. Ziel der Maßnahmen ist, das gesellschaftliche Interesse an und Vertrauen in Wissenschaft und Forschung zu stärken. Gelungene Wissenschaftskommunikation kann gegen Fake News und Desinformation wirken und so die Widerstandsfähigkeit einer Gesellschaft stärken.
Die Rechtsgrundlagen der Bundespolizei werden erstmals seit fast 30 Jahren reformiert: Das geltende Bundespolizeigesetz wird umfassend neu bearbeitet und strukturiert. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung, in dem die Befugnisse der Bundesregierung neu geregelt werden, hat der Bundestag in dieser Woche in 1. Lesung beraten. Damit sollen die Fähigkeiten und die Stellung der Bundespolizei gezielt gestärkt und an die technische Entwicklung und die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen und Gefahrenlagen angepasst werden.
Die Bundespolizei erhält neue Befugnisse zur Telekommunikationsüberwachung, für den Einsatz eigener Drohnen sowie zur Detektion und Abwehr von Drohnen, zur Speicherung von DNA-Identifizierungsmustern sowie zum Erlass von Meldeauflagen und Aufenthaltsverboten. Die Bundespolizei soll auch besser vor Verfassungsfeinden geschützt werden. Es wird eine Rechtsgrundlage für eine einfache Sicherheitsüberprüfung von Personen geschaffen, die dauerhaft für die Bundespolizei tätig werden sollen. Damit wird der Kreis der zu überprüfenden Personen erheblich ausgeweitet und der Schutz vor Extremistinnen und Extremisten verbessert, die von innen die Aufgabenerfüllung der Bundespolizei behindern, gefährden oder unterwandern könnten.
Darüber hinaus soll mit dem Gesetzentwurf, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Legitimations- und Kennzeichnungspflicht von Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei eingeführt werden. Auch können sich Personen, die lageabhängig von der Bundespolizei befragt werden, künftig Kontrollquittungen ausstellen lassen. Auf diesen werden etwa Ort, Zeit und Grund der Überprüfung angegeben. Damit soll das Vertrauen in die Arbeit der Sicherheitsbehörden gestärkt und Vorbehalte abgebaut werden, dass es zu Racial Profiling kommen könnte, das in Deutschland verboten ist.
Durch die Reform werden auch EU-Vorgaben im Bereich des Datenschutzes umgesetzt. Damit erhält der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zusätzliche Aufsichtsbefugnisse, wie zum Beispiel die Befugnis, Maßnahmen zur Beseitigung von erheblichen Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften anzuordnen. Außerdem setzt die Reform Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherstellung elementarer rechtsstaatlicher Grundsätze um, etwa bei der Übertragung von Daten in andere Staaten sowie die Regelungen zur Erhebung von Daten, die durch den Einsatz verdeckter Maßnahmen erlangt wurden.
Den Gemeinden steht ein Anteil von 15 Prozent am Einkommensteueraufkommen zu. Dieser Anteil wird von den Ländern auf die Gemeinden verteilt, auf Grundlage der Einkommensteuerleistungen ihrer Bürgerinnen und Bürger. Dabei gelten Höchstbeträge, damit es zu einer gewissen Nivellierung von Steuerkraftunterschieden kommt zwischen Gemeinden, die in Funktion und Größe gleich sind. Gleichzeitig muss jedoch ein gewisses Steuerkraftgefälle bei Gemeinden unterschiedlicher Funktion und Größe gewahrt werden. Um dies bei steigenden Einkommen sicherzustellen, prüfen Bund, Länder und die Kommunalen Spitzenverbände alle drei Jahre, ob die Höchstbeträge angehoben werden müssen. Denn bei steigenden Einkommen würde bei gleichbleibenden Höchstbeträgen im Laufe der Zeit ein immer höherer Anteil der Einkommensteuerleistungen abgeschnitten. Dies würde das Einkommensteueraufkommen zwischen den Gemeinden weiter angleichen, was dem im Grundgesetz (Artikel 106 Absatz 5) verankerten Grundsatz der Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer auf der Grundlage der Einkommensteuerleistungen widerspricht.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht deshalb vor, die Höchstbeträge von derzeit 35.000 Euro für einzeln veranlagte Steuerpflichtige und 70.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare auf 40.000 und 80.000 Euro anzuheben. Der Bundestag hat diesen Gesetzentwurf in dieser Woche abschließend beraten.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Jonas Beckmannhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngJonas Beckmann2024-03-15 09:45:032024-03-15 09:45:03Verteilung des Einkommensteueranteils der Gemeinden anpassen
In dieser Woche hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung der Mindeststrafen des Paragrafen 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte“ in 1. Lesung beraten.
Zum 1. Juli 2021 wurde durch das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder der Tatbestand der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte (Paragraf 184b des Strafgesetzbuches – StGB) grundlegend neugefasst. Der Strafrahmen wurde erhöht, alle entsprechenden Taten sind demzufolge „Verbrechen“.
Damals wurde das Sexualstrafrecht verschärft, wie etwa die verschärften Höchststrafen von bis zu zehn Jahren. Dies wird beibehalten. Mit dem Gesetzentwurf reagieren wir aber auf Fehlwirkungen in der Praxis. Denn es gibt Fälle, in denen die Strafe nicht im Verhältnis zur Tat steht. Aufgrund der Einstufung als Verbrechen kann auch in diesen Fällen das Verfahren nicht eingestellt werden. Das betrifft zum Beispiel Eltern oder Lehrkräfte, die kinderpornographisches Material weiterschicken, das sie bei ihren Kindern oder Schülerinnen und Schülern gefunden haben, um auf den Missstand aufmerksam zu machen, über die Straftaten aufzuklären oder einen Missbrauch zu verhindern. Ebenfalls betroffen sind Missbrauchsopfer selbst, die Missbrauchsdarstellungen nie gelöscht haben. Auch der durch bestimmte Handyeinstellungen verursachte automatische Download von Fotos in einer Chat-Gruppe kann eine Strafbarkeit begründen, selbst wenn der Inhalt nachweislich nie angeschaut wurde.
Diese Fälle binden erhebliche Ressourcen bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten – Ressourcen, die bei der Verfolgung schwerer Sexualstraftaten dringend benötigt werden. Aus diesem Grund unterstützen zurecht auch die Justiz- und Innenminister der Länder genau wie Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte und Anwaltschaft eine Änderung des Gesetzes. Damit die Strafverfolgungsbehörden wieder angemessen auf diese Fälle am unteren Rand der Strafwürdigkeit reagieren können, soll nun die Mindeststrafe auf sechs Monate festgelegt werden. So sollen Verfahren im Einzelfall wieder eingestellt oder durch Strafbefehl erledigt werden können.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Jonas Beckmannhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngJonas Beckmann2024-03-15 09:44:442024-03-15 09:44:44Anpassung der Mindeststrafen des § 184b
Rund zwölf Prozent des weltweiten Warenverkehrs verlaufen durch das Rote Meer und die Meerenge Bab al-Mandab zwischen Jemen, Dschibuti und Eritrea. Damit gehört die Region weltweit zu den meistbefahrenen Seewegen der internationalen Schifffahrt. Seit Mitte November 2023 greift die vom Iran unterstützte radikal-islamische Huthi-Miliz aus von ihr kontrollierten Gebieten im Jemen vermehrt internationale Handelsschiffe an. Sie hat dadurch die Schifffahrt in der Region teilweise zum Erliegen gebracht. Die Angriffe der Huthi-Miliz gefährden die Stabilität in einer ohnehin konfliktreichen Region, beeinträchtigen globale Lieferketten und sorgen für erheblichen wirtschaftlichen Schaden – auch für Deutschland.
Die EU-Außenministerinnen und Außenminister haben am 19. Februar die Mission „EUNAVFOR Aspides“ beschlossen, an der sich auch Deutschland beteiligen wird und die von den Anrainerstaaten in der Region begrüßt wird. Ziel des Bundeswehreinsatzes ist, die Freiheit der Schifffahrt zu schützen und zur Sicherheit des Seeverkehrs in der Region beizutragen. Das Einsatzgebiet umfasst das Rote Meer, das Arabische Meer, den Persischen Golf, Bab al-Mandab und die Straße von Hormus sowie den darüber liegenden Luftraum. Deutschland beteiligt sich insbesondere mit seegehenden Einheiten – darunter der Fregatte „Hessen“ – sowie mit Stabspersonal. Das Mandat umfasst eine Obergrenze von 700 Bundeswehrsoldatinnen- und Soldaten und gilt bis zum 28. Februar 2025. Aktive Angriffe auf die Huthi-Miliz im Jemen werden durch das Mandat nicht abgedeckt.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Jonas Beckmannhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngJonas Beckmann2024-02-23 14:08:462024-02-23 14:08:46Die internationale Schifffahrt im Roten Meer schützen
Organspende-Register geht an den Start
Gesundheit und Pflege, InfodienstOrganspenden retten Leben, doch noch immer warten rund 8 500 Personen in Deutschland auf ein Spenderorgan. Auch wenn 2023 nach fünf Jahren des Rückgangs wieder ein Anstieg von postmortalen Organspenden zu verzeichnen war, ist die Anzahl gespendeter Organe im internationalen Vergleich weiterhin viel zu gering. Nach wie vor hat eine Minderheit der Bevölkerung ihren individuellen Willen zur Organspende schriftlich festgehalten. Oft wissen Angehörige nicht, ob die verstorbene Person zu einer Organspende bereit gewesen wäre – und entscheiden sich im Zweifel oft gegen die Spende.
„Die Entscheidung zählt!“ – unter diesem Leitbild wird aktuell bundesweit auf die Organspende aufmerksam gemacht und die Bürgerinnen und Bürger dazu ermutigt, eine individuelle Entscheidung für oder gegen die Organspende zu treffen. Für die vielen Menschen, die teilweise sehr lange und leider auch zu oft vergeblich auf ein Spenderorgan warten, ist es von größter Bedeutung, dass mehr Menschen ihre persönliche Entscheidung zur Organspende treffen und diese verlässlich dokumentiert wird und im Bedarfsfall schnell und jederzeit abrufbar ist. Zu diesem Zweck startet am das Organspende-Register. Es erleichtert Ärztinnen und Ärzten, die Spendebereitschaft eines potenziellen Organspenders schnell und verlässlich zu klären. Vor allem aber entlastet es Angehörige im Ernstfall von einer schweren Entscheidung. Denn eine im Organspende-Register dokumentierte Entscheidung sorgt für Klarheit und Sicherheit.
Das Organspende-Register finden Sie hier: www.organspende-register.de
Plattformaufsicht wird gestärkt
Digitales, InfodienstMit dem Digitale-Dienste-Gesetz wird die Plattformaufsicht in Deutschland neu geregelt. In dieser Woche hat der Deutsche Bundestag das Gesetz abschließend in 2./3. Lesung beraten. Künftig wird es in der Bundesnetzagentur eine zentrale Stelle geben, die darüber wacht, dass Online-Plattformen und Suchmaschinen die Regeln einhalten und gegen illegale Inhalte vorgehen.
Das Digitale-Dienste-Gesetz ergänzt den Digital Services Act (DSA) der EU für Deutschland. Der DSA schafft einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen für digitale Dienste wie Online-Plattformen und Suchmaschinen. Er nimmt die Anbieter insbesondere in die Pflicht, Vorkehrungen gegen rechtswidrige Inhalte zu treffen. Kommen die Online-Dienste diesen Verpflichtungen nicht nach, können Nutzerinnen und Nutzer dies künftig bei der Bundesnetzagentur melden. Diese soll als zentrale Koordinierungsstelle in Deutschland künftig eng mit den Aufsichtsbehörden in Brüssel und den anderen EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. Die Koordinierungsstelle soll ein leicht zugängliches und benutzerfreundliches Beschwerdemanagementsystem einrichten. Das Gesetz modernisiert den Rechtsrahmen für digitale Dienste in Deutschland und regelt Buß- und Zwangsgelder für Verstöße gegen den DSA wie bei Beleidigungen, Gewaltaufrufen oder Identitätsmissbrauch. Diese können für Plattformbetreiber beispielsweise mit bis zu sechs Prozent ihres Jahresumsatzes sanktioniert werden. Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag einen jährlichen Bericht mit den beim Bundeskriminalamt eingegangenen Meldungen vorlegen.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/100/2010031.pdf
Sicherheit im Mittelmeer gewährleisten
Infodienst, SicherheitDie NATO-Staaten haben 2016 die maritime Sicherheitsoperation „SEA GUARDIAN“ beschlossen. Ziel ist, den Schiffsverkehr im Mittelmeer abzusichern und den maritimen Terrorismus und damit im Zusammenhang stehende illegale Aktivitäten, wie Waffenschmuggel und Menschenhandel, einzudämmen. Dadurch wird die Südflanke des NATO-Bündnisgebietes gestärkt und der Handel im Mittelmeerraum abgesichert.
Gemeinsam mit anderen NATO-Mitgliedstaaten erstellt die Bundeswehr ein umfassendes Lagebild für das Mittelmeer und überwacht den Seeraum. Zu ihren weiteren Aufgaben gehört die Kontrolle von Schiffen beim Verdacht einer Verbindung zu terroristischen Organisationen, sowie die völkerrechtliche Verpflichtung zur Rettung von in Seenot geratenen Personen. In dieser Woche hat der Bundestag abschließend über einen Antrag der Bundesregierung, der vorsieht, dass das Mandat bis zum 31. März 2025 verlängert und regelmäßig evaluiert wird, abgestimmt. Die Obergrenze für einzusetzende Bundeswehrsoldatinnen- und Soldaten bleibt unverändert bei 550. Das Einsatzgebiet umfasst das Mittelmeer außerhalb der Küstenmeere.
Den Antrag der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/101/2010161.pdf
Deutschland tritt internationalem Radioteleskop-Projekt bei
Forschung, Infodienst, Zukunftsaufgabe BildungIn dieser Woche bringt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Beitritt der Bundesrepublik zum Übereinkommen zur Gründung des „Square Kilometre Array“-Observatoriums in den Bundestag ein. Dabei handelt es sich um das weltweit größte und empfindlichste Radioteleskop zur Weltraumbeobachtung, dessen Anlagen in vielen Ländern gebaut und 2028 in Betrieb gehen sollen.
Mit dem Gesetzentwurf ratifiziert der Bundestag den Beitritt zur internationalen Organisation, die das Radioteleskop betreibt und ihren Hauptsitz in Großbritannien hat. Dadurch wird Deutschland zu einem stimmberechtigten Vollmitglied in den Gremien – neben derzeit neun anderen Ländern. Die Bundesrepublik ist über die Max-Planck-Gesellschaft vertreten.
Das „Square Kilometre Array“ gilt als weltweit führendes „Imaging und Survey“-Teleskop: Es kann also einen Großteil des Himmels in kürzester Zeit beobachten und durchmustern. Forschende erwarten durch die Nutzung des Teleskops neue Erkenntnisse etwa in Bezug auf die Bildung und Entwicklung der ersten Sterne und Galaxien nach dem Urknall, auf die Natur der Schwerkraft und möglicherweise auf die Frage nach außerirdischem Leben.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/102/2010248.pdf
Waffenembargo der Vereinten Nationen gegen Libyen sichern
Infodienst, SicherheitSeit mehr als zehn Jahren herrscht in Libyen ein Bürgerkrieg, der das Land politisch spaltet. Gemeinsam mit den Vereinten Nationen hat die Bundesregierung 2019 den so genannten „Berliner Prozess“ angestoßen und das Land entwicklungspolitisch substanziell unterstützt, um Frieden und Stabilität in Libyen und der Region zu ermöglichen.
Trotz einiger Erfolge hat sich die Situation zuletzt wieder verschärft. Verstöße gegen das Waffenembargo der Vereinten Nationen sowie die hohe Anzahl ausländischer Söldnerinnen- und Söldner und islamistischer Terrororganisationen gefährden weiterhin den Friedensprozess im Land. In seiner Resolution vom 19. Oktober 2023 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen erneut alle Staaten aufgefordert, die Umsetzung des Waffenembargos zu unterstützen.
Das Engagement der internationalen Staatengemeinschaft in Libyen bleibt daher weiterhin notwendig. Seit Februar 2020 engagiert sich die Bundeswehr bei der EU-Mission EUNAVFOR MED IRINI. Diese leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des gegen Libyen verhängten Waffenembargos. Der Einsatz umfasst die Bekämpfung von Schleuserinnen und Schleusern, die Eindämmung der illegalen Ausfuhr von Erdöl sowie die Seenotrettung von Geflüchteten.
Das Mandat wurde diese Woche in 1. Lesung debattiert, umfasst weiterhin bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten und soll auf Antrag der Bundesregierung bis zum 30. April 2025 verlängert werden. Es wird regelmäßig evaluiert.
Den Antrag der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/105/2010508.pdf
Wissenschaftskommunikation stärken
Forschung, InfodienstIn dieser Woche haben wir einen Koalitionsantrag zur systematischen und umfassenden Stärkung von Wissenschaftskommunikation beraten. Der Antrag weist auf die Wichtigkeit von Wissenschaftskommunikation hin, nimmt Bezug auf moderne partizipative Ansätze und fordert die Bundesregierung auf, Wissenschaftskommunikation weiter zu stärken. Besonders in der Corona-Pandemie ist deutlich geworden, welchen Beitrag Wissenschaftskommunikation zu einer erfolgreichen Krisenbewältigung leisten kann. Kommunikation und Vermittlung sollen deshalb künftig auf allen wissenschaftlichen Karrierestufen verankert werden. Zudem soll Wissenschaftskommunikation stärker als bisher in der Forschungsförderung und auch in der Leistungsbewertung von Forschenden und wissenschaftlichen Institutionen berücksichtigt werden. Um die kommunikative Kompetenz von Forschenden aufzubauen und zu verbessern, soll ein Sonderprogramm „Kompetenzaufbau Wissenschaftskommunikation“ geschaffen werden. Wenn Forschende wegen ihrer Äußerungen in der Öffentlichkeit angefeindet oder bedroht werden, sollen sie umfassende und schnelle Unterstützung erhalten.
Zunehmend spielen auch partizipative Ansätze in der Wissenschaftskommunikation eine Rolle, etwa in Form von „Citizen-Science-Projekten“, bei denen interessierte Laien an Forschungsprojekten mitwirken. Im Antrag fordern die Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP deshalb eine Förderlinie für „Citizen Science“ und andere bürgerwissenschaftliche Vorhaben. Unabhängiger Wissenschaftsjournalismus soll angesichts des finanziellen Drucks in vielen Redaktionen durch eine neue Stiftung abgesichert werden. Ziel der Maßnahmen ist, das gesellschaftliche Interesse an und Vertrauen in Wissenschaft und Forschung zu stärken. Gelungene Wissenschaftskommunikation kann gegen Fake News und Desinformation wirken und so die Widerstandsfähigkeit einer Gesellschaft stärken.
Den Antrag der Koalition finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/106/2010606.pdf
Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes
InfodienstDie Rechtsgrundlagen der Bundespolizei werden erstmals seit fast 30 Jahren reformiert: Das geltende Bundespolizeigesetz wird umfassend neu bearbeitet und strukturiert. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung, in dem die Befugnisse der Bundesregierung neu geregelt werden, hat der Bundestag in dieser Woche in 1. Lesung beraten. Damit sollen die Fähigkeiten und die Stellung der Bundespolizei gezielt gestärkt und an die technische Entwicklung und die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen und Gefahrenlagen angepasst werden.
Die Bundespolizei erhält neue Befugnisse zur Telekommunikationsüberwachung, für den Einsatz eigener Drohnen sowie zur Detektion und Abwehr von Drohnen, zur Speicherung von DNA-Identifizierungsmustern sowie zum Erlass von Meldeauflagen und Aufenthaltsverboten. Die Bundespolizei soll auch besser vor Verfassungsfeinden geschützt werden. Es wird eine Rechtsgrundlage für eine einfache Sicherheitsüberprüfung von Personen geschaffen, die dauerhaft für die Bundespolizei tätig werden sollen. Damit wird der Kreis der zu überprüfenden Personen erheblich ausgeweitet und der Schutz vor Extremistinnen und Extremisten verbessert, die von innen die Aufgabenerfüllung der Bundespolizei behindern, gefährden oder unterwandern könnten.
Darüber hinaus soll mit dem Gesetzentwurf, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Legitimations- und Kennzeichnungspflicht von Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei eingeführt werden. Auch können sich Personen, die lageabhängig von der Bundespolizei befragt werden, künftig Kontrollquittungen ausstellen lassen. Auf diesen werden etwa Ort, Zeit und Grund der Überprüfung angegeben. Damit soll das Vertrauen in die Arbeit der Sicherheitsbehörden gestärkt und Vorbehalte abgebaut werden, dass es zu Racial Profiling kommen könnte, das in Deutschland verboten ist.
Durch die Reform werden auch EU-Vorgaben im Bereich des Datenschutzes umgesetzt. Damit erhält der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zusätzliche Aufsichtsbefugnisse, wie zum Beispiel die Befugnis, Maßnahmen zur Beseitigung von erheblichen Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften anzuordnen. Außerdem setzt die Reform Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherstellung elementarer rechtsstaatlicher Grundsätze um, etwa bei der Übertragung von Daten in andere Staaten sowie die Regelungen zur Erhebung von Daten, die durch den Einsatz verdeckter Maßnahmen erlangt wurden.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/104/2010406.pdf
Verteilung des Einkommensteueranteils der Gemeinden anpassen
InfodienstDen Gemeinden steht ein Anteil von 15 Prozent am Einkommensteueraufkommen zu. Dieser Anteil wird von den Ländern auf die Gemeinden verteilt, auf Grundlage der Einkommensteuerleistungen ihrer Bürgerinnen und Bürger. Dabei gelten Höchstbeträge, damit es zu einer gewissen Nivellierung von Steuerkraftunterschieden kommt zwischen Gemeinden, die in Funktion und Größe gleich sind. Gleichzeitig muss jedoch ein gewisses Steuerkraftgefälle bei Gemeinden unterschiedlicher Funktion und Größe gewahrt werden. Um dies bei steigenden Einkommen sicherzustellen, prüfen Bund, Länder und die Kommunalen Spitzenverbände alle drei Jahre, ob die Höchstbeträge angehoben werden müssen. Denn bei steigenden Einkommen würde bei gleichbleibenden Höchstbeträgen im Laufe der Zeit ein immer höherer Anteil der Einkommensteuerleistungen abgeschnitten. Dies würde das Einkommensteueraufkommen zwischen den Gemeinden weiter angleichen, was dem im Grundgesetz (Artikel 106 Absatz 5) verankerten Grundsatz der Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer auf der Grundlage der Einkommensteuerleistungen widerspricht.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht deshalb vor, die Höchstbeträge von derzeit 35.000 Euro für einzeln veranlagte Steuerpflichtige und 70.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare auf 40.000 und 80.000 Euro anzuheben. Der Bundestag hat diesen Gesetzentwurf in dieser Woche abschließend beraten.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/098/2009872.pdf
Anpassung der Mindeststrafen des § 184b
Infodienst, Inneres und JustizIn dieser Woche hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung der Mindeststrafen des Paragrafen 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte“ in 1. Lesung beraten.
Zum 1. Juli 2021 wurde durch das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder der Tatbestand der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte (Paragraf 184b des Strafgesetzbuches – StGB) grundlegend neugefasst. Der Strafrahmen wurde erhöht, alle entsprechenden Taten sind demzufolge „Verbrechen“.
Damals wurde das Sexualstrafrecht verschärft, wie etwa die verschärften Höchststrafen von bis zu zehn Jahren. Dies wird beibehalten. Mit dem Gesetzentwurf reagieren wir aber auf Fehlwirkungen in der Praxis. Denn es gibt Fälle, in denen die Strafe nicht im Verhältnis zur Tat steht. Aufgrund der Einstufung als Verbrechen kann auch in diesen Fällen das Verfahren nicht eingestellt werden. Das betrifft zum Beispiel Eltern oder Lehrkräfte, die kinderpornographisches Material weiterschicken, das sie bei ihren Kindern oder Schülerinnen und Schülern gefunden haben, um auf den Missstand aufmerksam zu machen, über die Straftaten aufzuklären oder einen Missbrauch zu verhindern. Ebenfalls betroffen sind Missbrauchsopfer selbst, die Missbrauchsdarstellungen nie gelöscht haben. Auch der durch bestimmte Handyeinstellungen verursachte automatische Download von Fotos in einer Chat-Gruppe kann eine Strafbarkeit begründen, selbst wenn der Inhalt nachweislich nie angeschaut wurde.
Diese Fälle binden erhebliche Ressourcen bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten – Ressourcen, die bei der Verfolgung schwerer Sexualstraftaten dringend benötigt werden. Aus diesem Grund unterstützen zurecht auch die Justiz- und Innenminister der Länder genau wie Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte und Anwaltschaft eine Änderung des Gesetzes. Damit die Strafverfolgungsbehörden wieder angemessen auf diese Fälle am unteren Rand der Strafwürdigkeit reagieren können, soll nun die Mindeststrafe auf sechs Monate festgelegt werden. So sollen Verfahren im Einzelfall wieder eingestellt oder durch Strafbefehl erledigt werden können.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/105/2010540.pdf
Die internationale Schifffahrt im Roten Meer schützen
Äußeres und Verteidigung, InfodienstRund zwölf Prozent des weltweiten Warenverkehrs verlaufen durch das Rote Meer und die Meerenge Bab al-Mandab zwischen Jemen, Dschibuti und Eritrea. Damit gehört die Region weltweit zu den meistbefahrenen Seewegen der internationalen Schifffahrt. Seit Mitte November 2023 greift die vom Iran unterstützte radikal-islamische Huthi-Miliz aus von ihr kontrollierten Gebieten im Jemen vermehrt internationale Handelsschiffe an. Sie hat dadurch die Schifffahrt in der Region teilweise zum Erliegen gebracht. Die Angriffe der Huthi-Miliz gefährden die Stabilität in einer ohnehin konfliktreichen Region, beeinträchtigen globale Lieferketten und sorgen für erheblichen wirtschaftlichen Schaden – auch für Deutschland.
Die EU-Außenministerinnen und Außenminister haben am 19. Februar die Mission „EUNAVFOR Aspides“ beschlossen, an der sich auch Deutschland beteiligen wird und die von den Anrainerstaaten in der Region begrüßt wird. Ziel des Bundeswehreinsatzes ist, die Freiheit der Schifffahrt zu schützen und zur Sicherheit des Seeverkehrs in der Region beizutragen. Das Einsatzgebiet umfasst das Rote Meer, das Arabische Meer, den Persischen Golf, Bab al-Mandab und die Straße von Hormus sowie den darüber liegenden Luftraum. Deutschland beteiligt sich insbesondere mit seegehenden Einheiten – darunter der Fregatte „Hessen“ – sowie mit Stabspersonal. Das Mandat umfasst eine Obergrenze von 700 Bundeswehrsoldatinnen- und Soldaten und gilt bis zum 28. Februar 2025. Aktive Angriffe auf die Huthi-Miliz im Jemen werden durch das Mandat nicht abgedeckt.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/103/2010347.pdf