„Ich rate zur Sacharbeit, statt Wahlkampfreden“

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Oliver Kaczmarek widerspricht Ausführungen seines CDU-Kollegen zum Ausbau der B236 in Schwerte

Die CDU will den Eindruck erwecken, als hätte die B236 im Abschnitt zwischen Stadtgrenze Dortmund und Anschlussstelle Schwerte von den zusätzlichen Mitteln profitieren können, die die Große Koalition dem Verkehrsminister für Projekte mit Baureife zur Verfügung gestellt hat. Dazu erklärt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek:

1. Das Geld für den Ausbau der o.g. Strecke ist im Prinzip schon da. Der Ausbau der B236 ist im Bundesverkehrswegeplan-Entwurf, der diese Woche in erster Lesung im Bundestag beraten worden ist, als „laufendes und fest disponiertes Projekt“ kategorisiert, womit die zeitnahe Finanzierung und Umsetzung ohnehin gewährleistet ist.

2. Nordrhein-Westfalen profitiert mit 740 Millionen Euro überdurchschnittlich von den Sondermitteln des Bundes von insgesamt 2,1 Milliarden Euro. Dieses Geld soll auf den Ausbau der A1 zwischen Köln-Niehl und Leverkusen konzentriert werden, was auch die Sanierung der verkehrlich wie wirtschaftlich landesweit bedeutsamen Rheinbrücke bei Leverkusen einschließt. Nach Aussage von Dobrindt können auch für Projekte mit vollziehbaren Planfeststellungsbeschlüssen weitere Baufreigaben erteilt werden. Dazu zählt auch die A43, für die seit August ein Planfeststellungsbeschluss vorliegt und bei dem die Klagefrist im November endet. Das wären weitere 270 Millionen Euro für NRW und damit die Hälfte des kompletten Investitionspakets.

3. Das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der B236 in Schwerte soll nach Auskunft des Landesbetriebs Straßen.NRW noch 2016 abgeschlossen werden. Zeitgleich wurde mit der Bauausführung die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH(DEGES) beauftragt, damit parallel zum Planfesstellungsverfahren mit der Ausführungsplanung begonnen werden kann. Gerade bei der B236 in Schwerte sind alle beauftragten Behörden in der intensiven Umsetzungsarbeit.

4. Die Vorwürfe meines CDU-Kollegen im Bundestag gegen die SPD-geführte Landesregierung sind sowohl durchsichtig als auch irreführend. Statt jetzt schon Landtagswahlkampf zu machen, rate ich zur Sacharbeit im Detail, damit nicht nur Überschriften produziert werden, sondern die Straße zeitnah gebaut werden kann.

Klimaschutz und Freihandel – Zur Sitzungswoche vom 19. – 23.9.2016

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Hinter uns liegt eine ereignisreiche Woche mit zahlreichen wegweisenden Entscheidungen. An erster Stelle steht die Debatte um den Freihandel und das Abkommen mit Kanada CETA. Die SPD hat sich die Entscheidung nicht leicht gemacht und hat als einzige Partei in Deutschland einen umfassenden Dialog mit Gegnern und Befürwortern, mit internationalen Akteuren und Aktivistinnen und Aktivisten vor Ort geführt. Deswegen ist es uns wichtig, dass Verbesserungen beim Investitionsschutz, beim Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge und bei der Bewahrung unserer Umwelt- und Arbeits- sowie Sozialstandards umgesetzt wurden. Auf unser Drängen hat der Bundestag weitere Anforderungen an Transparenz und Rechtstaatlichkeit beschlossen.

Ein weiterer Meilenstein ist die Ratifizierung des Pariser Klimaschutzabkommens. Mit unserer Zustimmung zu Abkommen leisten wir unseren Beitrag zum Klimaschutz vor Ort, in Europa und weltweit. Durch eine umfassende Modernisierung lässt sich Klimaschutz mit Wachstum und guter Arbeit verbinden. Damit einher geht auch die Förderung der Elektromobilität. Diese ist auf dem Weg sich zu einer starken Industrie zu entwickeln. Die dafür nötige Infrastruktur wird gesichert durch den neuen Bundesverkehrswegeplan 2030, der auch viele Investitionen für den Kreis Unna bedeutet.

Im sozialen Bereich bringen wir das Bundesteilhabegesetz auf den Weg. Es stellt die Sozialgesetzgebung für Menschen mit Behinderung vom Kopf auf die Füße. Die soziale Fürsorge soll nicht mehr einfach die „Defizite“ ausgleichen. Vielmehr stellt sich unsere Gesellschaft umgekehrt die Frage, wie wir Teilhabe trotz Einschränkungen durch gezielte Förderung möglich machen.Die weiteren Themen dieser Woche habe ich im Infodienst zusammengefasst:


Debatte um das Freihandelsabkommen (CETA)

Pariser Klimaschutzabkommen umsetzen

Bundesteilhabegesetz

Elektromobilität fördern

Bundesverkehrswegeplan 2030

Zu Gast im Deutschen Bundestag: Besucher aus Kamen und Soest informieren sich

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Mit dem Besuch einer Schülergruppe vom Gymnasium Kamen und einer Gruppe von Auszubildenden und Beschäftigten aus Stadtverwaltungen in der Region vom Studieninstitut Soest konnte der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek gleich zwei Besuchergruppen im Deutschen Bundestag begrüßen. Die Arbeit des Abgeordneten stieß auf reges Interesse der Besucherinnen und Besucher. Natürlich stand die aktuelle Debatte um das Freihandelsabkommen mit Kanada CETA im Fokus der Aufmerksamkeit. Aber auch die tägliche Arbeit im Ausschuss für Bildung und Forschung und im politischen Betrieb von Berlin waren gefragte Themen.

Im Anschluss an das Gespräch genossen die Gruppen eine Führung zur Kuppel des Reichstagsgebäudes und einen Informationsvortrag zur Architektur des Parlaments und seiner Geschichte. „Ich freue mich immer mit Besuchergruppen im Deutschen Bundestag zu sprechen. Der direkte Austausch über die Themen, die die Menschen bewegen ist wichtig, damit wir in Berlin Politik für die Bedürfnisse der Menschen machen können.“, erklärt Oliver Kaczmarek abschließend.

Konferenz „Politik für und mit Menschen mit Behinderung“ im Deutschen Bundestag

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Auf Einladung des heimischen Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek waren heute Christian Baran aus Unna und Thorsten Eisenmenger aus Schwerte auf der Konferenz „Politik für und mit Menschen mit Behinderung“. Beide engagieren sich seit vielen Jahren in der Politik für Menschen mit Behinderung im Behindertenbeirat der Stadt Unna beziehungsweise im „AK dabei“ im Bündnis für Familie Schwerte.

Zur Konferenz sind rund 180 Personen von allen im Bundestag vertretenden Fraktionen eingeladen. Gemeinsam mit den politischen Entscheidungsträgern haben sich Experten der Behindertenpolitik beraten, wie eine bessere Unterstützung der individuellen Bedarfe von Menschen mit Behindertenpolitik gelingen kann.

Als einen wichtigen Schritt in diese Richtung hat der Bundestag am gestrigen Donnerstag in erster Beratung über einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung des Bundesteilhabegesetzes debattiert. Damit ist ein großes, sozialpolitisches Vorhaben auf den Weg gebracht. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass die Unterstützung für Menschen mit Behinderung mehr Teilhabe ermöglicht. Damit setzt Deutschland auch die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen um.

Das Gesetz sieht vor, dass der Bezug von Lebensunterhaltsleistungen vereinfacht wird. Schon ab 2017 sollen die Einkommensfreibeträge steigen und die Vermögensfreigrenze schrittweise bis 2020 auf rund 50.000 Euro angehoben und Partnereinkommen und –vermögen nicht mehr angerechnet werden. Auch sieht der Entwurf Unterstützungsmaßnahmen bereits vor der Reha und ein vereinfachtes Reha-Antragsverfahren vor. Ebenfalls sind Maßnahmen für mehr Inklusion auf dem Arbeitsmarkt und neue unabhängige Beratungsstellen vor Ort geplant.

„Die SPD setzt sich in der großen Koalition derzeit erfolgreich dafür ein, Vieles für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu bewegen. Die fraktionsübergreifende Konferenz und der Beginn der parlamentarischen Beratung über eine Verbesserung des Bundesteilhabegesetzes diese Woche sind wichtige Schritte. Politik für Menschen mit Behinderung muss vor allem darauf abzielen, individuelle Barrieren abzubauen und im privaten und beruflichen Alltag Beratung und Unterstützung sicherzustellen. Über die bestehende Kritik einiger Verbände am bisherigen Gesetzentwurf müssen wir konstruktiv diskutieren und darüber gegebenenfalls zur Gesetzesänderung durch das Parlament kommen.“, so Oliver Kaczmarek.

SPD drängt auf Verbesserungsbedarf bei CETA in Kabinett und Regierung

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Die CETA-Debatte begann diese Woche mit dem SPD Parteikonvent. CETA ist ein geplantes Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada, bei dem auf der einen Seite Handelshemmnisse und Zölle abgebaut werden und auf der anderen Seite klare Regeln für den Handel zwischen der EU und Kanada vereinbart werden. In seinem Beschluss machte der Konvent deutlich, dass unbestimmte Rechtsbegriffe im Abkommen konkretisiert werden müssen. Dabei geht es um eine Priorität für rechtsstaatliche und demokratische Verfahren, den Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge vor der Privatisierung und die Einhaltung von Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards. Die endgültige Entscheidung der SPD wurde davon abhängig gemacht, inwiefern die Verbesserungsbedarfe im parlamentarischen Verfahren erreicht werden können.

Nach intensiven Verhandlungen im Bundestag und im Kanzleramt ist es der SPD gelungen, diese Bedarfe für das weitere Verfahren festzuschreiben. Der Antrag aus der Koalition für das weitere Verfahren bei CETA legt erstens fest, dass Transparenz im weiteren Prozess herrscht. Der Bundestag ist weiterhin umfassend und frühzeitig zu informieren. Dass zweitens die getroffenen Vereinbarungen zu CETA im Zuge des weiteren Prozess in rechtsverbindlichen Erklärungen festgehalten werden müssen. Auch muss CETA als gemischtes Abkommen vom Deutschen Bundestag und dem Bundesrat ratifiziert werden. Somit kann der Bundestag die konkreten Ausführungen des Abkommens gestalten. Der Antrag wurde am Donnerstag mit Mehrheit angenommen und schafft die Grundlage, dass nicht eine ungezügelte Globalisierung unsere Wirtschaft bestimmt, sondern faire Standards gemeinsam entwickelt werden können.

Antrag von SPD und CDU/CSU „Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) – Für freien und fairen Handel“

Beschluss des SPD Parteikonvents „Globaler Handel braucht fortschrittliche Regeln“ 

Pariser Klimaschutzabkommen umsetzen

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Im Dezember 2015 einigten sich die Regierungen der Welt in Paris auf ein neues Klimaschutzabkommen. Es ist in vielen Bereichen wegweisend: Erstmals gelang es, die unterschiedlichen und gegensätzlichen Interessen der Industrie-, Schwellen-, und Entwicklungsländer nach Wohlstand und Wachstum gemeinsam mit den Erfordernissen des Klimaschutzes unter ein Hut zu bringen. Nach der Unterzeichnung des Vertrags kommt es jetzt auf die Umsetzung an. Das Abkommen tritt in Kraft, wenn mindestens 55 Staaten, die zusammen 55 Prozent der weltweiten Emissionen verursachen, das Abkommen ratifiziert haben. Damit Deutschland seinen Beitrag zum Schutz des Klimas leistet, hat die Koalition den Gesetzentwurf eingebracht, um das Abkommen von Paris zu beschließen.

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Damit verpflichtet sich Deutschland auf eine Reduzierung der Treibhausgase mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität. Innovation und Investitionen in den Klimaschutz beschleunigen die Modernisierung, die damit auch Wachstum, Wohlstand und Arbeitsplätze sichert.

Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen von Paris vom 12. Dezember 2015

Teilhabe von Menschen mit Behinderungen stärken

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Diese Woche hat das Parlament in erster Lesung einen Gesetzesentwurf für ein umfassendes Bundesteilhabegesetz debattiert. Das Gesetz soll die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung stärken. Die SPD hat sich für das Vorhaben eingesetzt und damit eine der größten sozialpolitischen Reformen dieser Wahlperiode auf den Weg gebracht.

Derzeit gibt es bereits Regelungen für Unterstützung von Behinderten. Diese benötigen allerdings Anpassung an die realen individuellen Bedürfnisse. Außerdem hat auch Deutschland sich verpflichtet, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen, damit Personen mit Behinderung ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben führen können. Nicht die Beeinträchtigung von Personen soll im Mittelpunkt stehen. Vielmehr sollen individuelle Barrieren abgebaut oder Unterstützung im Umgang mit diesen gewährleistet werden. Zusätzlich fördert der Bund ein trägerunabhängiges Netzwerk von Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen.

Damit dies gelingt, werden Leistungen der Eingliederungshilfe klar von Lebensunterhaltsleistungen getrennt. Konkret heißt dies, dass schon ab 2017 die Einkommensfreibeträge pro Monat um bis zu 260 Euro steigen. Gleichzeitig wird die Vermögensfreigrenze schrittweise 2017 auf 27.600 und 2020 auf rund 50.000 Euro angehoben und Partnereinkommen und –vermögen nicht mehr angerechnet. Der Entwurf sieht auch vor, dass ein Antrag für alle Leistungen reichen soll. Auch Unterstützungsmaßnahmen bereits vor der Reha und ein vereinfachtes Reha-Antragsverfahren sowie mehr Inklusion auf dem Arbeitsmarkt und neue unabhängige Beratungsstellen vor Ort sollen geschaffen werden.

Die SPD verhandelt nun im weiteren parlamentarischen Verfahren, damit die Gesetzesänderung den Betroffenen und ihren Angehörigen größtmöglichen Nutzen und Sicherheit bringt. Dabei geht es uns insbesondere um die Fragen, wer leistungsberechtigt ist, den Zugang zu Pflegeleistungen und die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung durch den Arbeitgeber sowie um eine fundierte wissenschaftliche Begleitung der Umsetzung von Anfang an.

Hier mehr zum Gesetzesentwurf.

Elektromobilität steuerlich fördern

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Ebenfalls diese Woche hat der Bundestag beschlossen, Elektromobilität steuerlich zu fördern. In der abschließenden Beratung hat das Parlament dem Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität zugestimmt. Damit hat der Bundestag einen weiteren Schritt gemacht, um den CO2-Ausstoß zu verringern und Mobilität in Deutschland umweltschonender zu machen.

Das Gesetz ergänzt den vorgesehenen Ausbau der Ladeinfrastruktur, die Zielvorgaben für Elektrofahrzeuge bei der öffentlichen Beschaffung sowie die zeitlich befristete Kaufprämie. Im Einzelnen sieht der vorliegende Gesetzentwurf vor, die steuerliche Befreiung reiner Elektrofahrzeuge bei erstmaliger Zulassung von der Kraftfahrzeugsteuer rückwirkend zum 1. Januar 2016 auf zehn Jahre zu verlängern. Ebenfalls soll die Befreiung auf technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Umrüstungen erweitert werden.

Zukünftig sollen sich Arbeitgeber durch einen Steueranreiz stärker an dem Ausbau der Ladeinfrastruktur beteiligen. Deshalb soll eine Steuerbefreiung für Arbeitgeber eingeführt werden, wenn private E-Fahrzeuge im Betrieb aufgeladen werden können. Zusätzlich wird es eine Steuerermäßigung geben für Arbeitnehmer, die Strom von Ladevorrichtungen für auch privat genutzten Fahrzeuge abnehmen.

Mehr zum Gesetzesentwurf hier und zur Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung hier.

Der Weg ist frei für den Bundesverkehrswegeplan 2030

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Mit der ersten Lesung der Ausbaugesetze im Deutschen Bundestag werden die Weichen gestellt für die Umsetzung der Projekte im Kreis Unna. Der Einstieg in die parlamentarischen Beratungen schafft den gesetzlichen Rahmen für die konkrete Planung und Umsetzung der Projekte. Fünf Baumaßnahmen werden im Kreis Unna mit der höchsten Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ festgeschrieben:

A1 – A45 Autobahnkreuz Westhofen (Engpassbeseitigung)

A1 – A44 Autobahnkreuz Dortmund/Unna – Anschlussstelle Unna-Zentrum (Engpassbeseitigung)

A1 Autobahnkreuz Kamen – Anschlussstelle Hamm-Bockum/Werne (Engpassbeseitigung)

A40 Anschlussstelle Dortmund-Ost (B236) – Autobahnkreuz Dortmund/Unna (A1/A44) (Engpassbeseitigung)

 

Datteln-Hamm-Kanal (Oststrecke)

„Der Bund würdigt die zentrale Bedeutung des Kreises Unna im Gesamtnetz der deutschen Verkehrswege. Ich bin froh, dass alleine im vordringlichen Bedarf ein Volumen von ca. 600 Millionen Euro für die nötigen Investitionen in unsere Infrastruktur bereitgestellt werden.“, freut sich Oliver Kaczmarek. „Insgesamt belaufen sich die geplanten Investitionen auf 1,3 Milliarden Euro, wenn man die Projekte in den Kategorien „Weiterer Bedarf“ und „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ hinzuzieht.“, erklärt der Bundestagsabgeordnete weiter.

Der Bundesverkehrswegeplan 2030 ist das zentrale Instrument mit dem der Erhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in den Bereichen Straße, Schiene und Wasser festgeschrieben wird. Für die nächsten 15 Jahre legt sich der Bund fest, welche Baumaßnahmen wo durchgeführt werden. Unter einer großen Beteiligung der Öffentlichkeit, wie sie die SPD-Bundestagsfraktion schon immer gefordert hat, wurden die Projekte partnerschaftlich zwischen der öffentlichen Verwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern vor dem Beschluss diskutiert. Mit dem Beginn des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens wird der erstmalige Beteiligungsprozess zu einem fruchtbaren Ergebnis gebracht.

Ausbau der Fernstraßen

Ausbau der Schienenwege

Ausbau der Wasserstraßen

Beschluss des SPD-Unterbezirksparteitags zu CETA

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Eine Vielzahl von Anträgen, die sich mit u.a. den Themen Globalisierung und Freihandelsabkommen, der Abwehr von Grundgesetzänderung, die den militärischen Einsatz der Bundeswehr für die innere Sicherheit innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik erlaubt, die Forderung nach finanzieller Besserstellung der Kommunen vor allem vor dem Hintergrund zusätzlicher Kosten wg. der Flüchtlinge beschäftigen wurden behandelt und angenommen.

Zum Parteitagsbeschluss