SPD legt Entwurf für ein Einwanderungsgesetz vor

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Wie im Mai 2016 angekündigt, hat die SPD-Bundestagsfraktion einen konkreten Entwurf für ein Einwanderungsgesetz vorgelegt. Deutschland droht eine Überalterung seiner Gesellschaft, die unsere sozialen Sicherungssysteme vor ernste Herausforderungen stellt. Gleichzeitig ist unsere Wirtschaft dringend auf qualifizierte Arbeitskräfte angewiesen. Wir wollen darauf nicht nur antworten, indem wir unsere Arbeitskräfte vor Ort besser mobilisieren und qualifizieren, sondern auch indem wir gesetzliche Regelungen festschreiben, die die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten fördert. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, ein Punktesystem einzuführen, das Qualifikation, Sprachkenntnisse, Alter, Arbeitsplatzangebot und andere Integrationsaspekte berücksichtigt. Das Kontingent soll zunächst auf 25.000 Personen beschränkt bleiben, wobei Aufenthaltsgenehmigungen zeitlich befristet wären. Auf diese Weise sollen bisher geltende Rechtsvorschriften sinnvoll ergänzt werden und eine klare Abgrenzung zwischen Einwanderung und politischem Asyl ermöglicht werden.

 

Den Entwurf finden Sie hier.

Neue Einblicke für Volkswirtschafts-Studenten Serge Esterlein aus Unna in Berlin

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Zwei Monate begleitete Serge Esterlein den Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek als Praktikant in seinem Hauptstadtbüro. In den vier vergangenen Sitzungswochen nahm der Volkswirtschafts-Student der Ruhr-Universität Bochum an Ausschuss- und Arbeitsgruppensitzungen teil, besuchte das Plenum des Deutschen Bundestags und konnte in zahlreichen Gesprächen vertiefte Einblicke in das politische System der Bundesrepublik Deutschland nehmen.

Die SPD-Bundestagsfraktion bietet Praktikanten in den Berliner Abgeordnetenbüros ein umfangreiches Praktikantenprogramm an. Ein besonderes Highlight sind die Besuche in den verschiedenen Ministerien wie dem Arbeits- oder dem Familienministerium. Aus erster Hand erfahren die Praktikanten wie Politik im Zusammenspiel von Bundestag und Bundesregierung abläuft. Von der konkreten Gesetzesinitiative bis zu Grundsatzfragen werden verschiedenste Themen offen und lehrreich miteinander diskutiert.

Viele Fachpolitiker stellen sich den Fragen der Praktikanten und berichten aus ihrem Themenbereich. Auf der Tagesordnung steht die ganze Bandbreite der Politik. Die Außenpolitik wird ebenso besprochen wie die Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Dabei erlangen die Praktikanten einen Einblick in die Hintergründe politischer Entscheidungen und können in den direkten Dialog mit den Entscheidungsträgern treten.

Serge Esterlein selbst sagt: „Es ist faszinierend den Puls der Politik zu spüren. Du gehst morgens um halb 10 zum Ausschuss und läufst an Kameraleuten, Journalisten, Besuchergruppen von Schulklassen, Mitarbeitern, hochrangigen Politikern und den geschichtsträchtigen Wänden des Reichstagsgebäudes vorbei. Das ist wirklich ein ganz eigener Schmelztiegel der Gesellschaft. Ich danke dem gesamten Büro, dass ich die Politik hier miterleben und auch ein Stückweit durch meine Arbeit mitgestalten konnte.“

„Ich biete Praktikantinnen und Praktikanten gerne die Chance einen Einblick in den Berufsalltag eines Abgeordneten zu bekommen. Gleichzeitig ist es für mich spannend zu hören, wie junge Menschen den politischen Betrieb in Berlin wahrnehmen. Ich wünsche Serge Esterlein für seinen weiteren Weg alles erdenklich Gute.“, berichtet Oliver Kaczmarek.

Gesundheit macht Schule am Märkischen Berufskolleg des Kreises Unna – Oliver Kaczmarek gratuliert zum Schulpreis

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Der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek gratuliert dem Märkischen Berufskolleg des Kreises Unna zum Schulentwicklungspreis „Gute gesunde Schule“ 2016. Der Preis prämiert Schulen, die im gesundheitsbezogenem Qualitätsmanagement herausragen. Die Schule konnte sich mit weiteren Preisträgern gegen 217 Schulen aus ganz NRW wiederholt durchsetzen. Zum neunten Mal verleiht die Unfallkasse NRW den mit 500.000 Euro höchst dotierten Schulpreis in Deutschland an Schulen in ganz Nordrhein-Westfalen.

„Ich gratuliere der Schulgemeinschaft vom Märkischen Berufskolleg herzlich zum Gewinn des Schulentwicklungspreises „Gute gesunde Schule“. Als Pate der Schule für das Programm „Schule ohne Rassismus“ freue ich mich besonders, dass die Schule auch in diesem weiteren Bereich erfolgreich punkten konnte. Gesundheitsförderung an Schulen wirkt sich positiv auf die Lernumgebung aus. Das Märkische Berufskolleg in Unna steht dafür als Vorbild.“, zeigt sich Oliver Kaczmarek erfreut.

Weg mit dem Kooperationsverbot bei Schulen – Zur Sitzungswoche vom 17.-21.10.2016

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Das Kooperationsverbot im Schulbereich wird abgeschafft. Bei der Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern konnte sich die SPD durchsetzen und den Weg für direkte Investitionen des Bundes für Schulen öffnen. Die Sanierung unserer Schulen ist dringend nötig. Mit den Ländern konnte sich darauf geeinigt werden, dass schon jetzt 3,5 Milliarden Euro mobilisiert werden sollen. Nun muss Johanna Wanka als Bundesbildungsministerin liefern. Wir brauchen eine sichere Rechtsgrundlage im Grundgesetz, damit wir eine wirkliche Bildungsallianz schaffen können.

 

Mit der Abschaffung des Kooperationsverbots haben wir einen großen Erfolg errungen. Wir dürfen uns nun aber nicht darauf ausruhen. Es gilt hart daran zu arbeiten, die nötigen Weichen zu stellen, damit die Nationale Bildungsallianz ein Erfolg wird. Als SPD haben wir in den letzten Wochen den Druck für mehr Investitionen in die Schulsanierung ständig erhöht. Die Landesregierung in NRW ist vorangegangen und hat von sich aus schon 2 Milliarden Euro für die Kommunen bereitgestellt. Wir haben uns ein ehrgeiziges Programm gesetzt und wollen nun mit aller Kraft dafür sorgen, dass so viele Gelder wie möglich für unsere Schulen bewegt werden.

 

Die Einigung bei den Bund-Länder-Finanzbeziehungen hat gezeigt, dass inzwischen alle verstanden haben, dass mehr Kooperation zwischen Bund und Ländern eine gute Sache ist. Gemeinsam können wir es schaffen, dass durch mehr Investitionen auch mehr Stabilität geschaffen wird.


Die weiteren Themen des Infodiensts sind:

 

  1. Klare Regeln für Leiharbeit und Werkverträge
  2. Rentenübergänge altersgerecht gestalten
  3. Bund entlastet Länder und Kommunen noch weiter bei Integrationskosten
  4. Änderungen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen
  5. Gesunde Ernährung in Kindertagesstätten und Schulen weiterentwickeln

Neue Einblicke für Volkswirtschafts-Studenten Serge Esterlein aus Unna in Berlin

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Zwei Monate begleitete Serge Esterlein den Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek als Praktikant in seinem Hauptstadtbüro. In den vier vergangenen Sitzungswochen nahm der Volkswirtschafts-Student der Ruhr-Universität Bochum an Ausschuss- und Arbeitsgruppensitzungen teil, besuchte das Plenum des Deutschen Bundestags und konnte in zahlreichen Gesprächen vertiefte Einblicke in das politische System der Bundesrepublik Deutschland nehmen.

Die SPD-Bundestagsfraktion bietet Praktikanten in den Berliner Abgeordnetenbüros ein umfangreiches Praktikantenprogramm an. Ein besonderes Highlight sind die Besuche in den verschiedenen Ministerien wie dem Arbeits- oder dem Familienministerium. Aus erster Hand erfahren die Praktikanten wie Politik im Zusammenspiel von Bundestag und Bundesregierung abläuft. Von der konkreten Gesetzesinitiative bis zu Grundsatzfragen werden verschiedenste Themen offen und lehrreich miteinander diskutiert.

Viele Fachpolitiker stellen sich den Fragen der Praktikanten und berichten aus ihrem Themenbereich. Auf der Tagesordnung steht die ganze Bandbreite der Politik. Die Außenpolitik wird ebenso besprochen wie die Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Dabei erlangen die Praktikanten einen Einblick in die Hintergründe politischer Entscheidungen und können in den direkten Dialog mit den Entscheidungsträgern treten.

Serge Esterlein selbst sagt: „Es ist faszinierend den Puls der Politik zu spüren. Du gehst morgens um halb 10 zum Ausschuss und läufst an Kameraleuten, Journalisten, Besuchergruppen von Schulklassen, Mitarbeitern, hochrangigen Politikern und den geschichtsträchtigen Wänden des Reichstagsgebäudes vorbei. Das ist wirklich ein ganz eigener Schmelztiegel der Gesellschaft. Ich danke dem gesamten Büro, dass ich die Politik hier miterleben und auch ein Stückweit durch meine Arbeit mitgestalten konnte.“

„Ich biete Praktikantinnen und Praktikanten gerne die Chance einen Einblick in den Berufsalltag eines Abgeordneten zu bekommen. Gleichzeitig ist es für mich spannend zu hören, wie junge Menschen den politischen Betrieb in Berlin wahrnehmen. Ich wünsche Serge Esterlein für seinen weiteren Weg alles erdenklich Gute.“, berichtet Oliver Kaczmarek.

Klare Regeln für Leiharbeit und Werkverträge

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In den letzten Jahren nutzten Unternehmen Leiharbeit und Werkverträge immer wieder dazu, Stammbelegschaften zu verdrängen und den Arbeitnehmerschutz zu umgehen. Dem schiebt die SPD mit einem neuen Gesetz einen Riegel vor.

 

Nach Ablauf von 9 Monaten verdienen in einem Betrieb angestellte Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter ab sofort dasselbe wie Festangestellte. Wer länger als 18 Monaten an einen Betrieb entliehen wird, muss künftig unbefristet beschäftigt werden, wenn dies in einem Tarifvertrag nicht anders geregelt ist. Das neue Gesetz verbietet es auch, Leiharbeitnehmer als Streikbrecher einzusetzen.

 

Mit der Abschaffung der „Vorratsverleiherlaubnis“ verhindern wir, dass missbräuchlich geschlossene Werkverträge nachträglich als Leiharbeitsverhältnisse getarnt und damit legalisiert werden. Gesetzlich wird auch definiert, wer Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer ist, um Arbeitgebern mehr Rechtssicherheit bei der Abgrenzung abhängiger und selbständiger Tätigkeit zu geben. Außerdem stärken wir die Betriebsräte, die künftig Informationsrechte über Anzahl und Aufgaben der Werkvertragsarbeiter auf dem Firmengelände erhalten. Verträge, die dem Einsatz von Drittpersonal zugrunde liegen, müssen verpflichtend vorgelegt werden. Hierüber wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch zu beraten sein.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Rentenübergänge altersgerecht gestalten

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Nicht immer schaffen Beschäftigte es, bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten. Im Rentenübergang entstehen dadurch aber Nachteile. Um diese abzumildern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den Eintritt in den Ruhestand selbstbestimmt und flexibel zu gestalten, hat der Deutsche Bundestag abschließend über ein neues Gesetz beraten.

 

Darin wird unter anderem die Möglichkeit verbessert, vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Teilzeitarbeit durch eine Teilrente zu ergänzen. Um einen Anreiz für eine Beschäftigung auch nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze zu setzen, werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zukünftig auf die Versicherungsfreiheit verzichten können, um stattdessen weitere Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwerben. Darüber hinaus wird ein Gesundheitscheck in der Mitte des Erwerbslebens eingeführt, um frühzeitig berufsbedingte Belastungen und Krankheiten zu erkennen, die einer Fortführung der Beschäftigung bis zur Regelaltersgrenze im Weg stehen könnten.

 

Hier finden Sie den Gesetzentwurf.

Bund entlastet Länder und Kommunen noch weiter bei Integrationskosten

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Der Bund möchte Länder und Kommunen in den kommenden Jahren bei den Kosten für Integration zusätzlich finanziell unterstützen. Am 16. Juni 2016 sowie am 7. Juli 2016 hatten sich Bund und Länder geeinigt und konkrete Maßnahmen vereinbart.

 

Das Parlament hat diesen Donnerstag in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten. Das Gesetz sieht vor, dass von 2016 bis 2018 die Länder jährlich zusätzlich zwei Milliarden Euro als Integrationspauschale über eine Erhöhung ihrer Umsatzsteueranteile erhalten. Auch sollen die Mittel für die soziale Wohnraumförderung für die Jahre 2017 und 2018 erneut um 500 Millionen Euro erhöht und den Ländern zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Gesetzentwurf plant auch, einen weiteren Schritt für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastung der Kommunen umzusetzen: Ab 2018 sollen die Kommunen um 5 Milliarden Euro entlastet werden durch eine Umverteilung der Steuerverteilung. Dafür sollen laut Entwurf eine Milliarde Euro über den Umsatzsteueranteil der Länder und vier Milliarden Euro im Verhältnis 3 zu 2 über den Umsatzsteueranteil der Gemeinden und über die Bundesbeteiligung bei den Kosten der Unterkunft (KdU) bereitgestellt werden. Die Bundesauftragsverwaltung soll bei den Kosten der Unterkunft durch diese Anhebung nicht ausgelöst werden, das heißt die Verwaltungsaufgaben verbleiben bei den Kommunen.

 

Hier geht es zum Gesetzesentwurf.

Änderungen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen

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Neben der Abschaffung des Kooperationsverbots haben die Ministerpräsidenten noch weitere Änderungen bei den Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern beschlossen. Der Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form wird abgeschafft. Stattdessen übernimmt der Bund die Verantwortung, um die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in den Bundesländern sicherzustellen. Die Länderanteile an der Umsatzsteuer werden zukünftig nicht nur nach der Einwohnerzahl verteilt, sondern durch Zu- und Abschläge entsprechend der Finanzkraft ausgeglichen. Gleichzeitig wird der Länderanteil an der Umsatzsteuer insgesamt um 4 Milliarden Euro erhöht. Wichtig ist dabei auch, dass die kommunale Finanzkraft in den Ländern zu 75% in die Gesamtberechnung der Finanzkraft der Länder miteinbezogen wird. Länder mit finanzschwachen Kommunen erhalten auf diese Weise einen höheren Anteil.

Ein weiterer Erfolg ist, dass die Autobahnen in Deutschland in Zukunft nicht privatisiert werden können. Es soll verfassungsrechtlich verankert werden, dass die Bundesstraßen unwiderruflich öffentliches Eigentum bleiben. Es soll eine Infrastrukturgesellschaft Verkehr eingerichtet werden, damit Bundesfernstraßen besser geplant und schneller gebaut werden können.

Den vollständigen Beschluss finden Sie hier.