In der vergangenen Woche startete das neue Förderprogramm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“, für das von 2015 bis 2017 insgesamt 30 Millionen Euro (10 Millionen Euro jährlich) zur Verfügung stehen. „Mieter, Wohnungs- und Hauseigentümer, die sich gegen Einbruch schützen wollen, erhalten künftig Zuschüsse vom Bund, wenn sie in entsprechende Maßnahmen der Sicherheitstechnik investieren wollen“, erläutert dazu der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.
Durchgeführt wird das Programm von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Heißt: Ab sofort können Mieter und Eigentümer vor Beginn eines Umbaus Anträge direkt bei der KfW einreichen. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse zu den Materialkosten und kann zusätzlich zur steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen in Anspruch genommen werden.
Die Statistik macht es deutlich: Sicherheitstechnik in und an Häusern und Wohnungen können Einbrüche verhindern.
Im Rahmen des Kriminalpräventionsprogramms werden die Einbruchschutzmaßnahmen mit bis zu 20 Prozent der Gesamtinvestition gefördert. Dabei ist der Zuschuss auf 1.500 Euro begrenzt. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Investition mindestens 500 Euro beträgt. Bezuschusst werden beispielsweise Alarmanlagen, einbruchsichere Türen und Fenster oder entsprechende Gitter-Vorrichtungen.
„Die Statistik macht es deutlich: Sicherheitstechnik in und an Häusern und Wohnungen können Einbrüche verhindern“, sagt Oliver Kaczmarek. Das Förderprogramm des Bundes trage dazu bei, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger schon durch geringe Investitionen zu steigern.
Angesichts der aktuellen Vielzahl von Straßenbaustellen auf den Autobahnen und Bundesstraßen rund um Kamen und Unna hat der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek beim Landesbetrieb Straßen.NRW nachgefragt, ob diese nicht hätten entzerrt werden können. „Straßen.NRW hat die Begründungen für und die Durchführung der Baustellen ausführlich dargelegt. Verkehrsstörungen waren leider nicht vermeidbar. Gezeigt hat sich jedenfalls, dass regelmäßige Investitionen in die Verkehrswege notwendig sind, damit die Schäden beherrschbar bleiben“, so Oliver Kaczmarek.
Fahrbahn- oder Brückenbausanierungen auf den Autobahnen 1, 2 und 44, Kreuzungsumbau Wilhelmshöhe auf der B 233 zwischen Unna und Fröndenberg, Sanierung der Kreuzung „Kamen Karree“ zwischen Kamen und Unna: Im Kreis Unna brauchen Autofahrer derzeit starke Nerven.
Welche Überlegungen zu diesen Parallelbaustellen, die für erhebliche Verkehrsbehinderungen sorgen, geführt haben, wollte der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek am 20. Oktober in einem Schreiben an den Landesbetrieb Straßen.NRW wissen. Der antwortet jetzt: „Wir können die öffentliche Diskussion anlässlich der Vielzahl der Baumaßnahmen im Kreis Unna nachvollziehen. […] Aus Gründen der Verkehrssicherheit beziehungsweise zur Vermeidung noch größerer Beschädigung der vorhandenen Infrastruktur ist der Landesbetrieb verpflichtet, notwendige Sanierungsarbeiten schnellstmöglich ausführen zu lassen.“
Der Landesbetrieb verweist auf erhebliche Fahrbahn- und Brückenbauwerkschäden, deren Sanierung längst überfällig war. Zur Reduzierung unvermeidlicher Belastungen in der „hochbelasteten Region“ sei beispielsweise die Anschlussstelle Kamen-Zentrum auf der A 1 in zwölf Nachteinsätzen zwischen 19 und 6 Uhr, die Sanierung von Brückenbauwerken auf der A 1 zwischen Kamen und Unna rund um die Uhr vom 11. bis 15. September unter Einsatz eines neuen und zeitsparenden Abdichtungsverfahrens sowie die Sanierung der Fahrbahn auf der A 44 zwischen Dortmund/Unna und Werl in 50 Nachteinsätzen zwischen 19 und 6 Uhr durchgeführt worden.
Der Umbau der Kreuzung Wilhelmshöhe auf der B 233 in Fröndenberg verzögerte sich durch die Bearbeitung einer Petition beim Landtag und fiel dadurch zeitlich parallel auf den Umbautermin der Kreuzung Kamen Karree auf der B 233 in Kamen, der wegen des schlechten Fahrbahnzustands und der daraus resultierenden Gefährdung der Verkehrssicherheit nicht aufschiebbar war.
Oliver Kaczmarek verweist darauf, dass es kontinuierlicher Investitionen in die Verkehrswege bedarf, damit der Reparaturbedarf beherrschbar bleibt. In Berlin laufen derzeit die Verhandlungen zum Bundesverkehrswegeplan 2015, in dem auch wichtige Ausbauvorhaben auf den Bundesverkehrswegen für den Kreis Unna bis 2030 festgeschrieben werden sollen.
00Ulrike Faulhaberhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngUlrike Faulhaber2015-11-24 17:56:172015-11-24 17:56:17Nachgehakt: Straßen.NRW erläutert, wie es zur Parallelität von Straßenbaustellen in Kamen und Unna kam
Vorlesen macht Spaß und regt die Phantasie an – daher nahm der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek am Freitag, 20. November, wieder teil am bundesweiten Vorlesetag. Diesmal besuchte er Jungen und Mädchen der ersten Klasse der Friedrich-Ebert-Grundschule in Kamen. Begeistert lauschten die Kinder der mehrsprachigen Bilderbuchgeschichte „Otto – die kleine Spinne“, in der es um Respekt und Toleranz geht.
„Schnelles Internet für alle sichert Teilhabemöglichkeiten sowie wirtschaftliche Chancen und ist deshalb ein zentrales Ziel der SPD-Bundestagsfraktion.“ erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek anlässlich der neu verabschiedeten Breitbandförderrichtlinie des Bundes. „Insgesamt nehmen wir für die Förderung 2,7 Milliarden Euro in die Hand um bis 2018 ganz Deutschland mit Übertragungsleistungen von mindestens 50 Mbit pro Sekunde zu versorgen.“
Mittels eines transparenten Scoring-Systems werden 100 Punkte in 19 Kriterien für die gestellten Anträge vergeben. Kategorien sind z. B. Förderbedarf, effizienter Mitteleinsatz oder Nachhaltigkeit. Damit können Anträge aus den Kommunen schnell bewertet und besonders unterversorgte Gebiete prioritär gefördert werden. Gleichzeitig wird den unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Regionen Rechnung getragen. Ziel ist ein passgenauer, effizienter Mitteleinsatz.
Das Förderprogramm zielt auf eine Kofinanzierung durch die Länder. Grundsätzlich übernimmt der Bund 50 %, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 70 %, der zuwendungsfähigen Ausgaben für ein Breitbandprojekt, 10 % sollen als Eigenanteil des Zuwendungsempfängers aufgebracht werden. Bei Kommunen im Haushaltssicherungsverfahren kann dies vom Land übernommen werden.
„Erfreulich ist auch, dass unsere Anregung aufgegriffen wurde, für Kommunen in Finanznöten eine höhere Förderung vorzusehen.“ betont Oliver Kaczmarek. „Damit entlasten wir die Kommunen in NRW zusätzlich und tragen Sorge dafür, dass Investitionen in die Zukunft getätigt werden können. Die Landesregierung hat sofort reagiert und zusätzliche Mittel in Höhe von 500 Mio. Euro zum Breitbandausbau bereitgestellt. Auch hier gilt: Bund und Land – Hand in Hand.“ so Kaczmarek abschließend.
Den Kommunen kommt eine entscheidende Rolle zu. Mit dem Förderbetrag können sie die Wirtschaftlichkeitslücke von Investitionen schließen, die sich bei den Telekommunikationsunternehmen ergeben, wenn diese ein Breitbandnetz in unterversorgten Gebieten errichten (Wirtschaftlichkeitslückenmodell). Zugleich werden die Kommunen durch die Bundesförderung in die Lage versetzt, passive Infrastrukturen wie z. B. Glasfaserstrecken zu errichten, die sie den Netzbetreibern verpachten (Betreibermodell).
00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2015-11-23 12:15:022015-11-23 12:15:02„Weiße Flecken“ in der Breitbandversorgung schließen
Zum 12. Mal findet in diesem Jahr der Bundesweite Vorlesetag statt. Am kommenden Freitag, 20. November, lesen wieder zahlreiche Bücherfreunde und Prominente in Schulen, Kindergärten, Büchereien oder Buchhandlungen vor. Mit dabei ist auch Oliver Kaczmarek, heimischer SPD-Bundestagsabgeordneter und Kuratoriumsmitglied der Stiftung Lesen, der Erstklässlern der Friedrich-Ebert-Schule in Kamen vorliest.
Da in der Klasse viele zugewanderte Jungen und Mädchen unterrichtet werden, hat Kaczmarek für seinen Besuch in der Grundschule das elfsprachige Bilderbuch „Otto – die kleine Spinne“ ausgewählt, dessen Geschichte vom Fremd- und Anderssein erzählt und daher prima geeignet ist, um mit den Kindern über Ausgrenzung, gesellschaftliche Vielfalt und ein friedvolles Miteinander ins Gespräch zu kommen.
Der Bundesweite Vorlesetag gilt als das größte Vorlesefest Deutschlands, mit dem die Initiatoren „Die Zeit“, „Stiftung Lesen“ und „Deutsche Bahn Stiftung“ Begeisterung für das Lesen und Vorlesen wecken möchten. Der Aktionstag folgt der Idee: Jeder, der Spaß am Vorlesen hat, liest an diesem Tag anderen vor.
Die Äußerungen des Bundesinnenministers zur Flüchtlingspolitik in den letzten Tagen haben bei vielen Menschen für Verunsicherung gesorgt und die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung in ein schlechtes Licht gerückt. Tatsache ist aber, dass sich die große Koalition letzte Woche auf einen Kompromiss verständigt hat. Die vereinbarten Maßnahmen schaffen mehr Ordnung bei der Aufnahme von Flüchtlingen, beschleunigen die Asylverfahren und erleichtern eine schnelle Rückführung von Menschen, die kein Bleiberecht haben.
Auch zum Familiennachzug hat die Koalition eine klare Vereinbarung getroffen: Für Antragssteller, die lediglich subsidiär schutzberechtigt sind, wird der Familiennachzug auf zwei Jahre befristet ausgesetzt. Subsidiär Schutzberechtigte sind Personen, denen durch das Asylrecht kein Schutz gewährt werden kann und die nicht als Flüchtlinge anerkannt sind. Nicht Bestandteil der Vereinbarung war, dass syrische Flüchtlinge generell als subsidiär Schutzbedürftige eingestuft werden und sie damit keinen Anspruch mehr auf eine Familienzusammenführung haben. Der Bundesinnenminister und die Innenminister der Länder haben hierzu im November des vergangenen Jahres eine eindeutige Festlegung getroffen: Alle syrischen Flüchtlinge erhalten in Deutschland Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention und haben deshalb Anrecht auf Familiennachzug. Und zwar aus gutem Grund: Denn zum einen können wir nicht syrischen Männern in Deutschland Zuflucht gewähren, ihren Kindern und Frauen aber, die in Syrien von Krieg und Gewalt bedroht sind, diesen Schutz verweigern. Und zum anderen würde eine Einzelfallprüfung eines der wichtigsten Ziele der Koalition konterkarieren: die Beschleunigung der Asylverfahren.
Ich sehe deshalb keinen Anlass, diese Frage in der Koalition nun erneut aufzumachen. Im Gegenteil. Von der Aussage „Wir schaffen das“, müssen wir jetzt übergehen zu „Wir machen das“ und beschlossene Maßnahmen zügig umsetzten, um die Situation der Flüchtlinge zu verbessern und die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer und Kommunen zu entlasten. Hier ist der Bundesinnenminister endlich gefordert, denn bisher hat er hier noch nicht viel vorzuweisen. Geschlossen anpacken und Probleme sachorientiert lösen, darauf kommt es jetzt an. Zu einer konstruktiven Zusammenarbeit gehört, dass sich alle Koalitionspartner an Absprachen halten. Ein Durcheinander und Chaos darf es nicht geben!
Diese und weitere Themen der Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefasst.
00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2015-11-13 15:00:362015-11-13 15:00:36Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und Bekämpfung von Steuerflucht – Zur Sitzungswoche vom 9.-13.11.2015
Am Freitag dieser Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag ein weiteres Gesetz zur Stärkung der Pflege verabschiedet. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich seit Jahren dafür ein, Pflegebedürftige besser zu unterstützen, pflegende Angehörige zu entlasten und gute Ausbildung und Arbeitsbedingungen von Pflegefachkräften zu sichern. Wichtige Erfolge haben wir bereits mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf und einem ersten Pflegestärkungsgesetz erzielt. Damit haben wir die Pflegeinfrastruktur deutlich verbessert und an die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen angepasst.
Einen weiteren wichtigen Fortschritt bringt das jetzt verabschiedete zweite Pflegestärkungsgesetz. Mit ihm wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff endlich in die Praxis umgesetzt. Denn während sich der bisherige Pflegebedürftigkeitsbegriff vor allem auf körperliche Einschränkungen bezog, werden zukünftig auch geistige und psychische Faktoren zuverlässiger erfasst. Insbesondere Menschen mit Demenz erhalten dann bessere Unterstützung. Die bisherigen drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade ersetzt, mit denen der individuelle Bedarf der Pflegebedürftigen genauer ermittelt werden kann. Dies kommt insbesondere auch Demenzkranken zu Gute. Niemand ist nach der Umstellung schlechter gestellt – viele aber besser.
Gleichzeitig unterstützen wir pflegende Angehörige besser als bisher: Für sie wird die Pflegeversicherung künftig höhere Beiträge für Rente und Arbeitslosenversicherung leisten. Gute Pflege hat ihren Preis. Und der muss solidarisch von der ganzen Gesellschaft geleistet werden. Daher bleibt es bei der paritätischen Finanzierung in der Pflegeversicherung. Das heißt, die Pflegeversicherung wird auch weiterhin zu gleichen Teilen durch Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.
Klar ist: Eine hohe Qualität in der Pflege ist nur mit ausreichend vielen und gut ausgebildeten Pflegefachkräften gewährleistet. Mit einem Pflegeberufsgesetz werden wir deshalb noch in dieser Legislaturperiode das Berufsfeld Pflege attraktiver machen. Darüber hinaus fordert die SPD-Bundestagsfraktion einen bundesweit einheitlichen Personalschlüssel und eine flächendeckend gerechte Bezahlung von Pflegekräften nach Tariflohn. Denn menschenwürdige Pflege und gute Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte müssen überall in Deutschland sichergestellt sein.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2015-11-13 10:03:132015-11-13 10:03:13Pflegestärkungsgesetz II – Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs
Am Donnerstag dieser Sitzungswoche wurden zwei Gesetzentwürfe beschlossen, die Bekämpfung von Steuerflucht erleichtern, weil sie die internationale Zusammenarbeit zwischen Behörden und Institutionen stärken. Ziel der zwei geplanten Gesetze ist es, den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen über Finanzkonten mit EU-Staaten und Drittstaaten ab 2017 in nationales Recht zu überführen.
Zum automatischen Austausch von Kontoinformationen haben sich Oktober 2014 mehr als 50 Staaten auf einer internationalen Steuerkonferenz in Berlin durch einen völkerrechtlichen Vertrag verpflichtet („Mehrseitige Vereinbarung“). Der automatische Austausch erleichtert es deutsche Finanzbehörden, Informationen über Konten aus dem Ausland zu erhalten. Im Gegenzug verpflichten sich andere Vertragsstaaten, Informationen über Finanzkonten von, in Deutschland ansässigen, steuerpflichtigen Personen zu übermitteln. Deutschland wird allerdings nur dann Steuerdaten austauschen, wenn das hohe deutsche Datenschutzniveau eingehalten wird. Steuerhinterzieher können sich also künftig nicht mehr auf den Schutz durch Besteuerungshindernisse durch anonyme Vermögen verlassen: Für Besteuerungszeiträume ab 2016 werden ausländische Kapitalerträge für die deutschen Finanzämter transparent.
Hier finden Sie den Gesetzentwurf zur Mehrseitigen Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/059/1805919.pdf
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2015-11-13 10:02:432015-11-13 10:02:43Steuerflucht international bekämpfen
Vom 30. November bis zum 11. Dezember 2015 findet die Klimakonferenz der Vereinten Nationen in Paris statt. Mit einem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, sich für ein ambitioniertes und rechtsverbindliches internationales Klimaschutzabkommen ab 2020 einzusetzen. Ziel ist es, die globale Klimaerwärmung auf weniger als zwei Grad zu begrenzen.
Das neue Abkommen soll u. a. einen Mechanismus enthalten, der in regelmäßigen Abständen darüber Aufschluss gibt, wie weit die Summe der Klimaziele der Staatengemeinschaft von der Erreichung der 2-Grad-Obergrenze entfernt ist. Darüber hinaus soll es robuste Regeln zur Transparenz, Anrechnung, Berichterstattung und Überprüfung enthalten. Diese Regeln sollen für alle Staaten gelten, aber flexibel auf deren unterschiedlichen Fähigkeiten eingehen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2015-11-13 10:01:102015-11-13 10:01:10Vorbereitung der UN-Klimakonferenz in Paris
Am Donnerstag dieser Sitzungswoche wurden durch namentlichen Abstimmungen zwei Einsätze der Bundeswehr verlängert.
Beteiligung an VN-Mission im Südsudan (UNMISS) verlängern
Vier Jahre nach seiner Unabhängigkeit steht der Südsudan weiterhin vor großen Herausforderungen, bei deren Bewältigung das Land auf die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft angewiesen bleibt. Nach über 20 Monaten Bürgerkrieg wurde ein Friedensabkommen unterzeichnet. Die Umsetzung dieses Abkommens wird durch die internationale Gemeinschaft erheblich unterstützt und überwacht werden müssen. Prioritär sind Maßnahmen zum Schutz der südsudanischen Zivilbevölkerung. Deutschland hat die Mission der Vereinten Nationen mit der Bezeichnung UNMISS (United Nations Mission in the Republic of South Sudan – Mission der Vereinten Nationen im Südsudan) von Beginn an mit Stabspersonal unterstützt, zuletzt mit 16 Soldatinnen und Soldaten. Darüber hinaus sollen nunmehr bis zu 20 deutsche Polizistinnen und Polizisten in der Mission eingesetzt werden. Der beschlossene Antrag der Bundesregierung sieht vor, die deutsche Beteiligung an UNMISS bis zum 31. Dezember 2016 zu verlängern. Die Truppenobergrenze soll bei 50 Soldatinnen und Soldaten liegen.
Beteiligung an VN-Mission in Darfur (UNAMID) verlängern
Trotz umfangreicher Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, den Konflikt in der Region Darfur im Sudan beizulegen, ist es bisher nicht gelungen, einen dauerhaften und nachhaltigen Frieden zu etablieren. Es kommt nach wir vor zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Rebellengruppen und staatlichen Streitkräften. Zur Beilegung des Konflikts und Stabilisierung der humanitären Situation ist das Engagement der internationalen Gemeinschaft unverzichtbar.
Bei der Mission der Vereinten Nationen, UNAMID (African Union/United Nations Hybrid Operation in Darfur – Gemeinsame Mission der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen in Darfur) ist weiterhin der Schutz der Zivilbevölkerung sowie die Erleichterung der Bereitstellung humanitärer Hilfe und die Gewährleistung der Sicherheit der humanitären Helfer prioritär. Weitere zentrale Elemente sind die Vermittlung zwischen der Regierung Sudans und den bewaffneten Bewegungen sowie die Unterstützung der Vermittlungsbemühungen in Konflikten zwischen Bevölkerungsgruppen, einschließlich Maßnahmen zur Bekämpfung ihrer Ursachen. Derzeit sind acht deutsche Soldatinnen und Soldaten im Hauptquartier der UNAMID in El-Fasher eingesetzt. Darüber hinaus ist Deutschland mit Polizeipersonal an der Mission beteiligt, aktuell mit einem Polizisten. Der beschlossene Antrag der Bundesregierung sieht vor, die deutsche Beteiligung an UNAMID bis zum 31. Dezember 2016 zu verlängern. Die Truppenobergrenze soll bei 50 Soldatinnen und Soldaten liegen
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2015-11-13 10:00:332015-11-13 10:00:33Verlängerung von Bundeswehreinsätzen
Förderprogramm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ gestartet
Im Gespräch, Kreis Unna, Presse und Co.In der vergangenen Woche startete das neue Förderprogramm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“, für das von 2015 bis 2017 insgesamt 30 Millionen Euro (10 Millionen Euro jährlich) zur Verfügung stehen. „Mieter, Wohnungs- und Hauseigentümer, die sich gegen Einbruch schützen wollen, erhalten künftig Zuschüsse vom Bund, wenn sie in entsprechende Maßnahmen der Sicherheitstechnik investieren wollen“, erläutert dazu der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.
Durchgeführt wird das Programm von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Heißt: Ab sofort können Mieter und Eigentümer vor Beginn eines Umbaus Anträge direkt bei der KfW einreichen. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse zu den Materialkosten und kann zusätzlich zur steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen in Anspruch genommen werden.
Im Rahmen des Kriminalpräventionsprogramms werden die Einbruchschutzmaßnahmen mit bis zu 20 Prozent der Gesamtinvestition gefördert. Dabei ist der Zuschuss auf 1.500 Euro begrenzt. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Investition mindestens 500 Euro beträgt. Bezuschusst werden beispielsweise Alarmanlagen, einbruchsichere Türen und Fenster oder entsprechende Gitter-Vorrichtungen.
„Die Statistik macht es deutlich: Sicherheitstechnik in und an Häusern und Wohnungen können Einbrüche verhindern“, sagt Oliver Kaczmarek. Das Förderprogramm des Bundes trage dazu bei, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger schon durch geringe Investitionen zu steigern.
Nachgehakt: Straßen.NRW erläutert, wie es zur Parallelität von Straßenbaustellen in Kamen und Unna kam
Im Gespräch, Kreis Unna, Presse und Co.Angesichts der aktuellen Vielzahl von Straßenbaustellen auf den Autobahnen und Bundesstraßen rund um Kamen und Unna hat der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek beim Landesbetrieb Straßen.NRW nachgefragt, ob diese nicht hätten entzerrt werden können. „Straßen.NRW hat die Begründungen für und die Durchführung der Baustellen ausführlich dargelegt. Verkehrsstörungen waren leider nicht vermeidbar. Gezeigt hat sich jedenfalls, dass regelmäßige Investitionen in die Verkehrswege notwendig sind, damit die Schäden beherrschbar bleiben“, so Oliver Kaczmarek.
Fahrbahn- oder Brückenbausanierungen auf den Autobahnen 1, 2 und 44, Kreuzungsumbau Wilhelmshöhe auf der B 233 zwischen Unna und Fröndenberg, Sanierung der Kreuzung „Kamen Karree“ zwischen Kamen und Unna: Im Kreis Unna brauchen Autofahrer derzeit starke Nerven.
Welche Überlegungen zu diesen Parallelbaustellen, die für erhebliche Verkehrsbehinderungen sorgen, geführt haben, wollte der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek am 20. Oktober in einem Schreiben an den Landesbetrieb Straßen.NRW wissen. Der antwortet jetzt: „Wir können die öffentliche Diskussion anlässlich der Vielzahl der Baumaßnahmen im Kreis Unna nachvollziehen. […] Aus Gründen der Verkehrssicherheit beziehungsweise zur Vermeidung noch größerer Beschädigung der vorhandenen Infrastruktur ist der Landesbetrieb verpflichtet, notwendige Sanierungsarbeiten schnellstmöglich ausführen zu lassen.“
Der Landesbetrieb verweist auf erhebliche Fahrbahn- und Brückenbauwerkschäden, deren Sanierung längst überfällig war. Zur Reduzierung unvermeidlicher Belastungen in der „hochbelasteten Region“ sei beispielsweise die Anschlussstelle Kamen-Zentrum auf der A 1 in zwölf Nachteinsätzen zwischen 19 und 6 Uhr, die Sanierung von Brückenbauwerken auf der A 1 zwischen Kamen und Unna rund um die Uhr vom 11. bis 15. September unter Einsatz eines neuen und zeitsparenden Abdichtungsverfahrens sowie die Sanierung der Fahrbahn auf der A 44 zwischen Dortmund/Unna und Werl in 50 Nachteinsätzen zwischen 19 und 6 Uhr durchgeführt worden.
Der Umbau der Kreuzung Wilhelmshöhe auf der B 233 in Fröndenberg verzögerte sich durch die Bearbeitung einer Petition beim Landtag und fiel dadurch zeitlich parallel auf den Umbautermin der Kreuzung Kamen Karree auf der B 233 in Kamen, der wegen des schlechten Fahrbahnzustands und der daraus resultierenden Gefährdung der Verkehrssicherheit nicht aufschiebbar war.
Oliver Kaczmarek verweist darauf, dass es kontinuierlicher Investitionen in die Verkehrswege bedarf, damit der Reparaturbedarf beherrschbar bleibt. In Berlin laufen derzeit die Verhandlungen zum Bundesverkehrswegeplan 2015, in dem auch wichtige Ausbauvorhaben auf den Bundesverkehrswegen für den Kreis Unna bis 2030 festgeschrieben werden sollen.
Vorlesen macht Spaß, zuhören auch
Im Gespräch, Kamen, Kreis Unna„Weiße Flecken“ in der Breitbandversorgung schließen
Im Gespräch, Kreis Unna, Presse und Co.„Schnelles Internet für alle sichert Teilhabemöglichkeiten sowie wirtschaftliche Chancen und ist deshalb ein zentrales Ziel der SPD-Bundestagsfraktion.“ erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek anlässlich der neu verabschiedeten Breitbandförderrichtlinie des Bundes. „Insgesamt nehmen wir für die Förderung 2,7 Milliarden Euro in die Hand um bis 2018 ganz Deutschland mit Übertragungsleistungen von mindestens 50 Mbit pro Sekunde zu versorgen.“
Mittels eines transparenten Scoring-Systems werden 100 Punkte in 19 Kriterien für die gestellten Anträge vergeben. Kategorien sind z. B. Förderbedarf, effizienter Mitteleinsatz oder Nachhaltigkeit. Damit können Anträge aus den Kommunen schnell bewertet und besonders unterversorgte Gebiete prioritär gefördert werden. Gleichzeitig wird den unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Regionen Rechnung getragen. Ziel ist ein passgenauer, effizienter Mitteleinsatz.
Das Förderprogramm zielt auf eine Kofinanzierung durch die Länder. Grundsätzlich übernimmt der Bund 50 %, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 70 %, der zuwendungsfähigen Ausgaben für ein Breitbandprojekt, 10 % sollen als Eigenanteil des Zuwendungsempfängers aufgebracht werden. Bei Kommunen im Haushaltssicherungsverfahren kann dies vom Land übernommen werden.
„Erfreulich ist auch, dass unsere Anregung aufgegriffen wurde, für Kommunen in Finanznöten eine höhere Förderung vorzusehen.“ betont Oliver Kaczmarek. „Damit entlasten wir die Kommunen in NRW zusätzlich und tragen Sorge dafür, dass Investitionen in die Zukunft getätigt werden können. Die Landesregierung hat sofort reagiert und zusätzliche Mittel in Höhe von 500 Mio. Euro zum Breitbandausbau bereitgestellt. Auch hier gilt: Bund und Land – Hand in Hand.“ so Kaczmarek abschließend.
Den Kommunen kommt eine entscheidende Rolle zu. Mit dem Förderbetrag können sie die Wirtschaftlichkeitslücke von Investitionen schließen, die sich bei den Telekommunikationsunternehmen ergeben, wenn diese ein Breitbandnetz in unterversorgten Gebieten errichten (Wirtschaftlichkeitslückenmodell). Zugleich werden die Kommunen durch die Bundesförderung in die Lage versetzt, passive Infrastrukturen wie z. B. Glasfaserstrecken zu errichten, die sie den Netzbetreibern verpachten (Betreibermodell).
Oliver Kaczmarek liest Kindern aus mehrsprachigem Bilderbuch vor
Im Gespräch, Kamen, Kreis UnnaZum 12. Mal findet in diesem Jahr der Bundesweite Vorlesetag statt. Am kommenden Freitag, 20. November, lesen wieder zahlreiche Bücherfreunde und Prominente in Schulen, Kindergärten, Büchereien oder Buchhandlungen vor. Mit dabei ist auch Oliver Kaczmarek, heimischer SPD-Bundestagsabgeordneter und Kuratoriumsmitglied der Stiftung Lesen, der Erstklässlern der Friedrich-Ebert-Schule in Kamen vorliest.

Da in der Klasse viele zugewanderte Jungen und Mädchen unterrichtet werden, hat Kaczmarek für seinen Besuch in der Grundschule das elfsprachige Bilderbuch „Otto – die kleine Spinne“ ausgewählt, dessen Geschichte vom Fremd- und Anderssein erzählt und daher prima geeignet ist, um mit den Kindern über Ausgrenzung, gesellschaftliche Vielfalt und ein friedvolles Miteinander ins Gespräch zu kommen.
Der Bundesweite Vorlesetag gilt als das größte Vorlesefest Deutschlands, mit dem die Initiatoren „Die Zeit“, „Stiftung Lesen“ und „Deutsche Bahn Stiftung“ Begeisterung für das Lesen und Vorlesen wecken möchten. Der Aktionstag folgt der Idee: Jeder, der Spaß am Vorlesen hat, liest an diesem Tag anderen vor.
Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und Bekämpfung von Steuerflucht – Zur Sitzungswoche vom 9.-13.11.2015
Im Gespräch, InfodienstDie Äußerungen des Bundesinnenministers zur Flüchtlingspolitik in den letzten Tagen haben bei vielen Menschen für Verunsicherung gesorgt und die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung in ein schlechtes Licht gerückt. Tatsache ist aber, dass sich die große Koalition letzte Woche auf einen Kompromiss verständigt hat. Die vereinbarten Maßnahmen schaffen mehr Ordnung bei der Aufnahme von Flüchtlingen, beschleunigen die Asylverfahren und erleichtern eine schnelle Rückführung von Menschen, die kein Bleiberecht haben.
Auch zum Familiennachzug hat die Koalition eine klare Vereinbarung getroffen: Für Antragssteller, die lediglich subsidiär schutzberechtigt sind, wird der Familiennachzug auf zwei Jahre befristet ausgesetzt. Subsidiär Schutzberechtigte sind Personen, denen durch das Asylrecht kein Schutz gewährt werden kann und die nicht als Flüchtlinge anerkannt sind. Nicht Bestandteil der Vereinbarung war, dass syrische Flüchtlinge generell als subsidiär Schutzbedürftige eingestuft werden und sie damit keinen Anspruch mehr auf eine Familienzusammenführung haben. Der Bundesinnenminister und die Innenminister der Länder haben hierzu im November des vergangenen Jahres eine eindeutige Festlegung getroffen: Alle syrischen Flüchtlinge erhalten in Deutschland Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention und haben deshalb Anrecht auf Familiennachzug. Und zwar aus gutem Grund: Denn zum einen können wir nicht syrischen Männern in Deutschland Zuflucht gewähren, ihren Kindern und Frauen aber, die in Syrien von Krieg und Gewalt bedroht sind, diesen Schutz verweigern. Und zum anderen würde eine Einzelfallprüfung eines der wichtigsten Ziele der Koalition konterkarieren: die Beschleunigung der Asylverfahren.
Ich sehe deshalb keinen Anlass, diese Frage in der Koalition nun erneut aufzumachen. Im Gegenteil. Von der Aussage „Wir schaffen das“, müssen wir jetzt übergehen zu „Wir machen das“ und beschlossene Maßnahmen zügig umsetzten, um die Situation der Flüchtlinge zu verbessern und die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer und Kommunen zu entlasten. Hier ist der Bundesinnenminister endlich gefordert, denn bisher hat er hier noch nicht viel vorzuweisen. Geschlossen anpacken und Probleme sachorientiert lösen, darauf kommt es jetzt an. Zu einer konstruktiven Zusammenarbeit gehört, dass sich alle Koalitionspartner an Absprachen halten. Ein Durcheinander und Chaos darf es nicht geben!
Diese und weitere Themen der Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefasst.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Kaczmarek
Die Themen:
1. Pflegestärkungsgesetz II – Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs
2. Steuerflucht international bekämpfen
3. Vorbereitung der UN-Klimakonferenz in Paris
4. Verlängerung von Bundeswehreinsätzen
Pflegestärkungsgesetz II – Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs
Gesundheit und Pflege, InfodienstAm Freitag dieser Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag ein weiteres Gesetz zur Stärkung der Pflege verabschiedet. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich seit Jahren dafür ein, Pflegebedürftige besser zu unterstützen, pflegende Angehörige zu entlasten und gute Ausbildung und Arbeitsbedingungen von Pflegefachkräften zu sichern. Wichtige Erfolge haben wir bereits mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf und einem ersten Pflegestärkungsgesetz erzielt. Damit haben wir die Pflegeinfrastruktur deutlich verbessert und an die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen angepasst.
Einen weiteren wichtigen Fortschritt bringt das jetzt verabschiedete zweite Pflegestärkungsgesetz. Mit ihm wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff endlich in die Praxis umgesetzt. Denn während sich der bisherige Pflegebedürftigkeitsbegriff vor allem auf körperliche Einschränkungen bezog, werden zukünftig auch geistige und psychische Faktoren zuverlässiger erfasst. Insbesondere Menschen mit Demenz erhalten dann bessere Unterstützung. Die bisherigen drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade ersetzt, mit denen der individuelle Bedarf der Pflegebedürftigen genauer ermittelt werden kann. Dies kommt insbesondere auch Demenzkranken zu Gute. Niemand ist nach der Umstellung schlechter gestellt – viele aber besser.
Gleichzeitig unterstützen wir pflegende Angehörige besser als bisher: Für sie wird die Pflegeversicherung künftig höhere Beiträge für Rente und Arbeitslosenversicherung leisten. Gute Pflege hat ihren Preis. Und der muss solidarisch von der ganzen Gesellschaft geleistet werden. Daher bleibt es bei der paritätischen Finanzierung in der Pflegeversicherung. Das heißt, die Pflegeversicherung wird auch weiterhin zu gleichen Teilen durch Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.
Klar ist: Eine hohe Qualität in der Pflege ist nur mit ausreichend vielen und gut ausgebildeten Pflegefachkräften gewährleistet. Mit einem Pflegeberufsgesetz werden wir deshalb noch in dieser Legislaturperiode das Berufsfeld Pflege attraktiver machen. Darüber hinaus fordert die SPD-Bundestagsfraktion einen bundesweit einheitlichen Personalschlüssel und eine flächendeckend gerechte Bezahlung von Pflegekräften nach Tariflohn. Denn menschenwürdige Pflege und gute Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte müssen überall in Deutschland sichergestellt sein.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/059/1805926.pdf
Steuerflucht international bekämpfen
Infodienst, Wirtschaft und FinanzenAm Donnerstag dieser Sitzungswoche wurden zwei Gesetzentwürfe beschlossen, die Bekämpfung von Steuerflucht erleichtern, weil sie die internationale Zusammenarbeit zwischen Behörden und Institutionen stärken. Ziel der zwei geplanten Gesetze ist es, den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen über Finanzkonten mit EU-Staaten und Drittstaaten ab 2017 in nationales Recht zu überführen.
Zum automatischen Austausch von Kontoinformationen haben sich Oktober 2014 mehr als 50 Staaten auf einer internationalen Steuerkonferenz in Berlin durch einen völkerrechtlichen Vertrag verpflichtet („Mehrseitige Vereinbarung“). Der automatische Austausch erleichtert es deutsche Finanzbehörden, Informationen über Konten aus dem Ausland zu erhalten. Im Gegenzug verpflichten sich andere Vertragsstaaten, Informationen über Finanzkonten von, in Deutschland ansässigen, steuerpflichtigen Personen zu übermitteln. Deutschland wird allerdings nur dann Steuerdaten austauschen, wenn das hohe deutsche Datenschutzniveau eingehalten wird. Steuerhinterzieher können sich also künftig nicht mehr auf den Schutz durch Besteuerungshindernisse durch anonyme Vermögen verlassen: Für Besteuerungszeiträume ab 2016 werden ausländische Kapitalerträge für die deutschen Finanzämter transparent.
Hier finden Sie den Gesetzentwurf zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/059/1805920.pdf
Hier finden Sie den Gesetzentwurf zur Mehrseitigen Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/059/1805919.pdf
Vorbereitung der UN-Klimakonferenz in Paris
Infodienst, Umwelt und EnergieVom 30. November bis zum 11. Dezember 2015 findet die Klimakonferenz der Vereinten Nationen in Paris statt. Mit einem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, sich für ein ambitioniertes und rechtsverbindliches internationales Klimaschutzabkommen ab 2020 einzusetzen. Ziel ist es, die globale Klimaerwärmung auf weniger als zwei Grad zu begrenzen.
Das neue Abkommen soll u. a. einen Mechanismus enthalten, der in regelmäßigen Abständen darüber Aufschluss gibt, wie weit die Summe der Klimaziele der Staatengemeinschaft von der Erreichung der 2-Grad-Obergrenze entfernt ist. Darüber hinaus soll es robuste Regeln zur Transparenz, Anrechnung, Berichterstattung und Überprüfung enthalten. Diese Regeln sollen für alle Staaten gelten, aber flexibel auf deren unterschiedlichen Fähigkeiten eingehen.
Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/066/1806642.pdf
Verlängerung von Bundeswehreinsätzen
InfodienstAm Donnerstag dieser Sitzungswoche wurden durch namentlichen Abstimmungen zwei Einsätze der Bundeswehr verlängert.
Beteiligung an VN-Mission im Südsudan (UNMISS) verlängern
Vier Jahre nach seiner Unabhängigkeit steht der Südsudan weiterhin vor großen Herausforderungen, bei deren Bewältigung das Land auf die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft angewiesen bleibt. Nach über 20 Monaten Bürgerkrieg wurde ein Friedensabkommen unterzeichnet. Die Umsetzung dieses Abkommens wird durch die internationale Gemeinschaft erheblich unterstützt und überwacht werden müssen. Prioritär sind Maßnahmen zum Schutz der südsudanischen Zivilbevölkerung. Deutschland hat die Mission der Vereinten Nationen mit der Bezeichnung UNMISS (United Nations Mission in the Republic of South Sudan – Mission der Vereinten Nationen im Südsudan) von Beginn an mit Stabspersonal unterstützt, zuletzt mit 16 Soldatinnen und Soldaten. Darüber hinaus sollen nunmehr bis zu 20 deutsche Polizistinnen und Polizisten in der Mission eingesetzt werden. Der beschlossene Antrag der Bundesregierung sieht vor, die deutsche Beteiligung an UNMISS bis zum 31. Dezember 2016 zu verlängern. Die Truppenobergrenze soll bei 50 Soldatinnen und Soldaten liegen.
Den Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Südsudan finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/065/1806504.pdf
Beteiligung an VN-Mission in Darfur (UNAMID) verlängern
Trotz umfangreicher Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, den Konflikt in der Region Darfur im Sudan beizulegen, ist es bisher nicht gelungen, einen dauerhaften und nachhaltigen Frieden zu etablieren. Es kommt nach wir vor zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Rebellengruppen und staatlichen Streitkräften. Zur Beilegung des Konflikts und Stabilisierung der humanitären Situation ist das Engagement der internationalen Gemeinschaft unverzichtbar.
Bei der Mission der Vereinten Nationen, UNAMID (African Union/United Nations Hybrid Operation in Darfur – Gemeinsame Mission der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen in Darfur) ist weiterhin der Schutz der Zivilbevölkerung sowie die Erleichterung der Bereitstellung humanitärer Hilfe und die Gewährleistung der Sicherheit der humanitären Helfer prioritär. Weitere zentrale Elemente sind die Vermittlung zwischen der Regierung Sudans und den bewaffneten Bewegungen sowie die Unterstützung der Vermittlungsbemühungen in Konflikten zwischen Bevölkerungsgruppen, einschließlich Maßnahmen zur Bekämpfung ihrer Ursachen. Derzeit sind acht deutsche Soldatinnen und Soldaten im Hauptquartier der UNAMID in El-Fasher eingesetzt. Darüber hinaus ist Deutschland mit Polizeipersonal an der Mission beteiligt, aktuell mit einem Polizisten. Der beschlossene Antrag der Bundesregierung sieht vor, die deutsche Beteiligung an UNAMID bis zum 31. Dezember 2016 zu verlängern. Die Truppenobergrenze soll bei 50 Soldatinnen und Soldaten liegen
Den Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Darfur finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/065/1806503.pdf