Mit großer Sorge blicken wir auf die Lage in Syrien. Seit Beginn der friedlichen Proteste syrischer Oppositionsgruppen im Zusammenhang mit dem Arabischen Frühling Anfang 2011 hat das Assad-Regime auf eine militärische Eskalation gesetzt. Die syrischen Regierungstruppen haben systematisch zivile Ziele angegriffen und im Laufe des Krieges sogar chemische Waffen eingesetzt. Im Zusammenhang mit dem völkerrechtswidrigen Giftgaseinsatz Syriens ist es den Vereinten Nationen gelungen, auf der Grundlage eines Sicherheitsratsbeschlusses die chemischen Waffenbestände Syriens zu sichern und diese unter maßgeblicher Hilfe auch von deutscher Seite zu vernichten.
Der syrische Bürgerkrieg eskalierte mittlerweile zu einem regional und international beeinflussten Krieg, in dem insbesondere die aus dem Irak stammende terroristische Gruppe ISIS seit 2014 mehr und mehr an Macht und Einfluss gewann und in den von ihr kontrollierten Gebieten im Irak und in Syrien ein Terrorregime errichtet hat. Nachdem sich die terroristischen und militärischen Aktivitäten von ISIS zunächst ausschließlich auf den Irak und Syrien konzentrierten, wurde vor einiger Zeit ein Strategiewechsel vollzogen. Die Terrorgruppe ISIS und ihr nahestehende Gruppen und Einzelpersonen tragen ihren Terror vermehrt und konzentriert in die Nachbarländer und sogar bis nach Europa. Die Terroranschläge im tunesischen Badeort Sousse, in Beirut, Ankara, über der Sinai-Halbinsel und zuletzt in Paris mit Hunderten von Toten und Verletzten sind brutaler Ausdruck dieses Strategiewechsels.
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat mit der Resolution 2170 vom 15. August 2014 und der Resolution 2199 vom 12. Februar 2015 sowie mit der Resolution 2249 vom 20. November 2015 wiederholt festgestellt, dass von der Terrororganisation ISIS eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit ausgeht.
Ich bin überzeugt, dass es für den zugrundeliegenden Syrienkonflikt letztlich nur eine politische Regelung geben kann. Hierfür hat sich die Bundesregierung und insbesondere Außenminister Frank-Walter Steinmeier seit Amtsübernahme mit ganzer Kraft eingesetzt. Ziel war und ist es, den Vereinten Nationen und ihrem Sonderbeauftragten, Staffan Domingo de Mistura, eine führende Rolle in diesem Konflikt zu verschaffen. Eine erste Konferenz zur Bündelung der Kräfte zur humanitären Hilfe wurde auf deutsche Initiative im November 2014 in Berlin durchgeführt. Im Rahmen des politischen Prozesses zur Konfliktregelung (Konferenzen in Wien) hat Deutschland sich mit Nachdruck für die Einbeziehung unter anderem von Iran und Saudi Arabien eingesetzt. Beide Länder spielen jeweils eine wichtige Rolle in diesem Krieg.
Ich unterstütze den politischen Ansatz des UN-Sondergesandten de Mistura, auf dessen Initiative vier Arbeitsgruppen unter Einbeziehung der Konfliktparteien (ohne ISIS) zu Kernfragen des Konflikts gegründet wurden. Eine Arbeitsgruppe wird vom deutschen Nahost-Experten Prof. Volker Perthes geleitet. Aus den Ergebnissen der vier Arbeitsgruppen könnte die Grundlage für eine Vereinbarung geschaffen werden, um einer politischen Konfliktregelung näher zu kommen.
Mit den Erklärungen der Wiener-Konferenzen vom 30. Oktober und 14. November 2015 wurde den Vereinten Nationen eine zentrale Rolle zugewiesen und der Weg für eine politische Konfliktregelung vereinbart.
Dieser wichtige politische Prozess bezieht nicht die Terrorgruppe ISIS ein, die weder Verhandlungspartner sein will noch sein kann. Daher haben wir auch im letzten Jahr entschieden, die kurdische Regionalregierung im Nordirak in Abstimmung mit der irakischen Zentralregierung mit militärischer Ausbildung und Ausrüstung in ihrem Abwehrkampf gegen ISIS im Irak zu unterstützen. Dieses Engagement hat sich als sinnvoll und notwendig erwiesen. Mehrere von ISIS besetzte Gebiete im Norden Iraks konnten zurückerobert werden – die aus den Dörfern und Städten geflüchteten Menschen beginnen, in ihre Heimat zurückzukehren.
Nach den Terroranschlägen am 13. November 2015 in Paris hat Präsident Hollande die Bundesregierung gebeten, neben ihrem politischen Engagement zur Regelung des Syrienkonfliktes und dem militärischen Beitrag zur Zurückdrängung von ISIS im Nordirak sich auch mit militärischen Mitteln zur Unterstützung Frankreichs, des Irak und der internationalen Allianz in ihrem Kampf gegen ISIS zu beteiligen. Die Bundesregierung hat nach intensiver Prüfung Frankreich militärische Fähigkeiten im Kampf gegen ISIS angeboten. Hierzu gehören sowohl Aufklärungs- und Luftbetankungsflugzeuge sowie eine Fregatte zum Schutz eines französischen Flugzeugträgers.
Die Anschläge vom 13. November galten nicht nur Frankreich, sondern uns allen. Sie richteten sich gegen unsere Werte und unsere Art zu leben. Deshalb ist jetzt auch die Solidarität aller Europäer gefordert.
Trotz meiner großen Skepsis gegenüber einem militärischen Engagement gegen die Terrorgruppe ISIS habe ich nach intensiven Diskussionen und einem schwierigen Abwägungsprozess uns entschieden, dem Mandat der Bundesregierung zuzustimmen.
Diese Zustimmung fällt nicht leicht. Ich weiß jedoch, dass die Bundesregierung ihr Engagement nicht auf das Militärische konzentriert, sondern das militärische Engagement im und über dem Operationsgebiet der Terrororganisation ISIS nur als ein Teil ihres gesamten Engagements in der Region betrachtet. Mit dem Wiener-Prozess hat sich eine Chance für eine politische Regelung des Syrienkrieges eröffnet, die die Bundesregierung zusammen mit ihren Partnern nutzen will und muss.
Ich unterstütze die Bundesregierung ausdrücklich darin, ihre Aktivitäten gegen den internationalen Terrorismus im Allgemeinen und gegen ISIS im Besonderen zu verstärken. Hierzu gehören vor allem die bereits in der UN-Sicherheitsratsresolution 2170 vom 15. August 2014 unter Kapitel VII der UN-Charta beschlossenen Maßnahmen gegen ISIS, Al Qaida und mit ihnen verbündeten Terrorgruppen. Insbesondere die Anwerbung und Ausreise von ausländischen terroristischen Kämpfern nach Syrien muss unterbunden werden. Ebenso müssen die in der Resolution aufgeführten Maßnahmen zur Unterbindung der Finanzierung des Terrorismus konsequent und von allen Staaten angewendet werden. Der illegale Verkauf von Öl und anderen Ressourcen sowie der ungehinderte Finanzzufluss an ISIS – oftmals durch staatliche Institutionen geduldet oder gar organisiert – muss mit allen Mitteln unterbunden werden. Darüber hinaus ist es unabdingbar, dass ISIS-Kämpfern der unkontrollierte Zugang zu anderen Staaten in der Region verwehrt wird. Hier kommt der Türkei eine maßgebliche Rolle zu.
Die deutschen Behörden arbeiten in der Terrorismusbekämpfung bereits sehr eng und in einem breiten Spektrum von Maßnahmen mit Frankreich zusammen. Diese enge Kooperation gilt es auf alle EU-Staaten und darüber hinaus auszudehnen.
Wir dürfen nicht zulassen, dass sich der IS-Terror zu einem „Kampf der Kulturen“ entwickelt. Nach wie vor sind die meisten Opfer von ISIS selber Muslime. Die Anschläge von Paris dürfen nicht dazu instrumentalisiert werden, um hierzulande gegen Flüchtlinge zu hetzen und Muslime auszugrenzen. Im Gegenteil: Unsere Anstrengungen zur Integration insbesondere junger Muslime müssen gesteigert werden, um Parallelgesellschaften und Ghettobildungen zu verhindern. Ebenso müssen sogenannte „Ausländische Kämpfer“ daran gehindert werden, in die Kriegsgebiete ein- und auszureisen. Es ist Aufgabe des Rechtsstaates, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen vorzugehen.
Nur durch diesen gesamtpolitischen Ansatz wird es möglich sein, das terroristische Treiben von ISIS einzudämmen und künftige Terroranschläge in der Region und darüber hinaus wirkungsvoll zu unterbinden. Auf dieser Grundlage wird es hoffentlich möglich sein, endlich einen Weg zu finden, den brutalen Bürgerkrieg in Syrien mit über 250.000 Toten zu beenden und eine politische Regelung zu ermöglichen.
In Anbetracht der über 6 Millionen Binnenflüchtlinge und über 4 Millionen Flüchtlinge in den Nachbarländern und in Europa müssen wir weiterhin humanitäre Hilfe und die sogenannte Übergangshilfe leisten. Seit 2012 haben wir hierzu über 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Im Haushalt 2016 haben wir den Ansatz für Humanitäre Hilfe und die zivile Krisenprävention um über 400 Millionen Euro erhöht. Es gilt, unser Engagement für die Flüchtlinge und Hilfsbedürftigen in der Region in Abstimmung mit unseren internationalen Partnern und den Partnerorganisationen vor Ort fortzusetzen und wo möglich und nötig zu verstärken.
Nach Abwägung all dieser Umstände stimme ich dem vorgelegten Mandat zum Einsatz bewaffneter Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation „Islamischer Staat“ zu.
00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2015-12-04 12:02:252015-12-04 12:02:25Persönliche Erklärung zum Einsatz deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS
Deutschland wird den Kampf gegen die Terrororganisation IS durch die Entsendung deutscher Streitkräfte unterstützen. Das hat am Freitag die Mehrheit der Abgeordneten im Deutschen Bundestag beschlossen. Die vorgesehenen Kräfte können eingesetzt werden, solange die völkerrechtlichen Voraussetzungen und die Zustimmung des Bundestages vorliegen, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2016
Nach den Anschlägen von Paris am 13. November 2015 hat Frankreich unter Berufung auf Art. 42 Abs. 7 des Vertrages über die Europäische Union seine europäischen Partner um Beistand gebeten. Deutschland wird dieser Bitte auf Grundlage des erteilten Mandats nachkommen.
Bis zu 1.200 Soldatinnen und Soldaten können mit entsprechender Ausrüstung für den Einsatz bereitgestellt werden. Dieser erfolgt vorrangig im und über dem Operationsgebiet der Terrororganisation IS in Syrien sowie auf dem Territorialgebiet von Staaten, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt, sowie im Seegebiet östliches Mittelmeer, Persischer Golf, Rotes Meer und angrenzende Seegebiete.
Konkret ergeben sich aus dem Mandat folgende Aufgaben für die Bundeswehr:
Einsatzunterstützung durch Luftbetankung,
Begleitschutz und Beitrag zur Sicherung des Marineverbandes durch eine Fregatte,,
See- und Luftraumüberwachung,
Aufklärung mittels sog. RECCE-Tornados,
Austausch und Abgleich gewonnener Lageinformationen mit weiteren Akteuren der internationalen Allianz gegen IS im Rahmen des Auftrags,
Wahrnehmung von Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben gegenüber Hauptquartieren der multinationalen Partner und im Rahmen der internationalen Allianz gegen IS,
Gewährleistung von Führungs-, Verbindungs-, Schutz- und Unterstützungsaufgaben für die Durchführung des Einsatzes deutscher Kräfte, dabei ggf. auch Rettung und Rückführung isolierten Personals.
Die Bundeswehr wird vor Ort insbesondere Aufgaben im Bereich der Führung und Führungsunterstützung, Aufklärung und Nachrichtenwesen wahrnehmen und logistische, sanitätsdienstliche und sonstige Unterstützung hinsichtlich der Sicherung und des Schutzes, ggf. Rettung und Rückführung isolierten Personals leisten.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2015-12-04 11:34:502015-12-04 11:34:50Mandat für den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte gegen die Terrororganisation IS
Die EU-Staats- und Regierungschefs und der türkische Ministerpräsident Ahmet Davutoglu haben sich am vergangenen Wochenende auf einen Aktionsplan zur Sicherung der EU-Außengrenzen verständigt. Ziel ist es, eine geordnete, humane und leistungsfähige Hilfe für Flüchtlinge sicherzustellen.
Bis zum Jahresende wird Deutschland über einer Million Flüchtlingen Zuflucht gewähren. Dank einer gesamtstaatlichen Anstrengung und einer überwältigend großen Hilfsbereitschaft vieler Bürgerinnen und Bürger hat unser Land diese Herausforderung bislang bewältigt. Jedoch stoßen viele Städte und Gemeinden an ihre Belastungsgrenze. Damit unsere Kommunen in der Lage bleiben, Flüchtlinge aufzunehmen, müssen wir zwei Dinge schaffen: Die Lebensbedingungen in den Herkunftsländern verbessern und die Geschwindigkeit der Zuwanderung verringern.
Der vereinbarte Aktionsplan für eine intensivere Zusammenarbeit in der Flüchtlingspolitik wird dazu einen entscheidenden Beitrag leisten. Denn wenn die Türkei ihre Zusagen einhält und ihre Grenzen besser sichert, dann ist die Voraussetzung erfüllt, dass Deutschland und andere europäische Partner in Abstimmung mit dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) Kontingente von syrischen Flüchtlingen aufnehmen können.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2015-12-04 11:33:422015-12-04 11:33:42Einigung auf eine Zusammenarbeit von EU und Türkei zur Sicherung der EU-Außengrenzen
Die SPD-Bundesministerinnen Barbara Hendricks, Andrea Nahles und Manuela Schwesig, die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Aydan Özoğuz sowie die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz Malu Dreyer haben einen „Integrationsplan“ für Deutschland vorgelegt. Chancengleichheit und sozialer Zusammenhalt sind für alle Menschen in unserem Land wichtig. Deshalb gilt es, ein Jahrzehnt umfassender Gesellschaftspolitik zu beginnen.
Viele, die Anrecht auf Asyl haben oder als Flüchtlinge gemäß der Genfer Konvention anerkannt sind, werden lange bei uns bleiben oder sogar dauerhaft eine neue Lebensperspektive in Deutschland finden. Diese Menschen wollen wir fördern und fordern. Sie müssen die Chance bekommen, ein gleichberechtigter Teil unserer Gesellschaft zu werden. Damit einher gehen bestimmte Pflichten. Es gibt bereits die Verpflichtung, an einem Integrationskurs und damit Sprachunterricht teilzunehmen, um Sprachbarrieren abzubauen. Zugleich sehen wir aber auch die Verpflichtung, gemeinsame Werte auf Grundlage unseres Grundgesetzes anzuerkennen: Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Gleichberechtigung bilden das unverrückbare Fundament für ein friedliches Zusammenleben, sie gelten uneingeschränkt für alle in unserem Land.
Um von Anfang an die richtigen Weichen zu stellen, müssen wir jetzt investieren. Wir brauchen in eine gute Infrastruktur für Bildung und Kinderbetreuung, müssen für berufliche Qualifikation und schnelle Eingliederung in den Arbeitsmarkt sorgen sowie ein ausreichendes Angebot an bezahlbarem Wohnungsraum schaffen. Aus den Fehlern der Vergangenheit haben wir gelernt: Was wir jetzt investieren, zahlt sich später mit hoher Rendite doppelt aus, aber was wir jetzt versäumen, lässt sich nicht mehr aufholen.
In den kommenden Jahren muss Deutschland eine enorme Integrationsleistung vollbringen. Sie wird die Menschen, die zu uns kommen ebenso fordern wie diejenigen, die schon bei uns leben. Um diese doppelte Integration zu schaffen, müssen wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und eine soziale Spaltung verhindern. Wenn uns das gelingt, haben wir die große Chance, dass unser Land von der Zuwanderung profitiert.
Bis zum 11. Dezember tagen in Paris die Delegierten der UN-Klimakonferenz. Die SPD hat eine klare Erwartungshaltung: Das Ergebnis des Gipfels muss eine rechtlich verbindliche Zielvereinbarung sein, um die Erderwärmung auf maximal zwei Grad zu begrenzen.
Schon heute ist der Klimawandel für viele Menschen eine existenzielle Bedrohung. Extreme Wetterlagen verschärfen die Konkurrenz einer wachsenden Weltbevölkerung um knappe Ressourcen und verstärken weltweit Fluchtbewegungen. Die Zeit drängt, aber noch kann die Weltgemeinschaft handeln, bevor die Dynamik des Klimawandels droht, unbeherrschbar zu werden. Dafür muss jedes Land seinen Beitrag leisten, auch die großen Schwellenländer China und Brasilien.
In einem gemeinsamen Antrag mit der Union haben wir unsere klare Erwartungshaltung für das Ergebnis des Gipfels in Paris zum Ausdruck gebracht: Das neue Abkommen soll ein rechtlich verbindliches Regelwerk sein, das für alle Staaten gilt. Bestandteil des Abkommens muss auch eine Kontrolle der Umsetzung auf der Basis von Berichterstattungen und Überprüfungen sein.
Tatsache ist: Um eine Erderwärmung von mehr als zwei Grad zu verhindern, ist eine entschlossene Klimapolitik unabdingbar. Deshalb wird Deutschland auch weiterhin eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz einnehmen. Mit der nun erzielten Einigung auf ein Energiepaket, sorgen wir für mehr Ordnung bei der Energiewende in Deutschland und senden zudem das Signal: Wir meinen es ernst mit unserem ambitionierten nationalen Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 40 Prozent zu reduzieren.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2015-12-04 11:31:032015-12-04 11:31:03Klima-Gipfel in Paris
Der Bundestag hat die öffentliche Auftragsvergabe auf Grundlage des neuen EU-Vergaberechts umfassend modernisiert, vereinfacht und anwendungsfreundlicher ausgestaltet. Öffentliche Auftraggeber und Unternehmen werden künftig mehr Flexibilität bei der Vergabe öffentlicher Aufträge erhalten.
Um die praktische Anwendung des Gesetzes zu erleichtern, wird der Ablauf des Vergabeverfahrens von der Leistungsbeschreibung über die Prüfung von Ausschlussgründen, Eingangsprüfung, den Zuschlag bis zu den Bedingungen für die Auftragsausführung erstmals fast vollständig im Gesetz vorgezeichnet. Hierdurch sollen die Möglichkeiten des öffentlichen Auftraggebers gestärkt werden, z.B. umweltbezogene, soziale oder innovative Aspekte im Rahmen des Vergabeverfahrens zu berücksichtigen.
Gleichzeitig werden kommunale Freiräume, etwa bei der Vergabe an kommunale Unternehmen oder bei der Zusammenarbeit mit anderen Kommunen erstmals gesetzlich ausdrücklich geregelt. Dies bietet Kommunen mehr Rechtssicherheit bei der Bereitstellung von Leistungen der Daseinsvorsorge.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2015-12-04 11:30:032015-12-04 11:30:03Modernisierung des Vergaberechts
Am Donnerstag wurden der Energiewende und den deutschen Anstrengungen zum Klimaschutz mit der Neuregelung der Kraft-Wärme-Kopplung sowie dem Energieleitungsgesetz wichtige Bausteine hinzugefügt.
Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
Mit Hilfe von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) werden Wärme und Strom, die bei bestimmten industriellen Prozessen als Nebenprodukte anfallen, weiterverwertet und so der Nutzungsgrad der eingebrachten Rohstoffe erhöht. Diese umweltfreundliche Technologie soll in Deutschland künftig einen höheren Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Dazu wird zunächst der Erhalt der bestehenden Anlagen durch eine Förderung gesichert, da vielen Anlagen aufgrund des niedrigen Strompreises die Stilllegung droht. Den Zeitraum der Förderung haben wir gegenüber dem Regierungsentwurf um zwei Jahre auf 2022 verlängert. Darüber hinaus konnten wir im parlamentarischen Verfahren unsere Forderung durchsetzen, dass Mieterstrom weiterhin gefördert wird.
Damit sich auch ein Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung wieder rechnet, werden insbesondere neue Gas-KWK-Anlagen sowie der Umstieg von Kohle auf Gas-KWK besser gefördert. Um Fehlanreize zu vermeiden, wird KWK-Technologie dort, wo sie auch ohne Förderung wirtschaftlich wäre, nicht mehr unterstützt. Dies betrifft insbesondere selbst verbrauchten KWK-Strom aus größeren Anlagen. Im Rahmen einer Evaluierung wollen wir 2017 prüfen, wie sich die Situation aller KWK-Anlagen entwickelt.
Änderungen beim Ausbau der Energienetze
Ein weiterer wesentlicher Baustein der Energiewende ist der Ausbau der Energienetze. Der ursprünglich von der Bundesregierung hierzu vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Rechts des Energieleitungsbaus wurde im parlamentarischen Verfahren umfassend geändert, um die Beschlüsse des Energiegipfels vom 1. Juli umzusetzen.
Dort wurde ein genereller Vorrang der Erdverkabelung bei Gleichstromleitungen beschlossen, auch um die Akzeptanz des Ausbaus der Übertragungsnetze und damit der Energiewende insgesamt sicherzustellen. Dieser Vorrang der Erdverkabelung wird bei Gleichstromleitungen gesetzlich festgeschrieben, bei Wechselstromleitungen bleibt es bei den im Gesetzentwurf bereits vorgesehenen Pilotprojekten für eine Teilerdverkabelung – inklusive aller von den Bundesländern über den Bundesrat eingebrachten Erdkabel-Pilotprojekten.
Die schrecklichen und heimtückischen Anschläge von Paris sind ein Angriff auf uns alle gewesen: Auf unsere Freiheit, unsere Werte und unsere offene Gesellschaft. Die Attentäter wollen uns in Angst und Schrecken versetzen. Sie spekulieren darauf, dass sich unsere Gesellschaft spaltet und dadurch geschwächt wird.
Viele fragen sich: Wie lautet unsere Antwort auf den Terror?
Einen hundertprozentigen Schutz erreichen wir durch keine Maßnahme der Welt, erst recht nicht durch politische Schnellschüsse. Aber wir werden das Notwendige tun, um unsere Freiheit und unsere Sicherheit zu verteidigen. Deutschland hat bereits scharfe Anti-Terror-Gesetze. Wir haben die Sicherheitsbehörden (Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Bundesnachrichtendienst und den Verfassungsschutz) personell verstärkt. Wer Deutschland verlassen will, um etwa in Syrien oder im Irak terroristische Organisationen zu unterstützen, macht sich schon nach geltendem Recht strafbar. Zudem haben wir einen eigenen Straftatbestand für Terrorismusfinanzierung geschaffen, um die Finanzquellen terroristischer Organisationen trocken zu legen.
Nun kommt es darauf an, bestehende Gesetze konsequent anzuwenden. Denn neue Gesetze schaffen nicht automatisch mehr Sicherheit. Sondern konkrete Ermittlungserfolge und eine effektive Zusammenarbeit der Sicherheitskräfte über nationale Grenzen hinweg.
Wir können über Terror und Angst siegen. Indem wir weiterhin selbstbewusst unsere Vorstellung von Recht, Freiheit und Gleichheit leben. Indem wir uns nicht instrumentalisieren lassen, sondern zusammenstehen und uns jeder Form von Gewalt, egal ob von fundamentalen Islamisten oder Rechtsextremen, entschlossen entgegenstellen. Und indem wir verhindern, dass sich junge Menschen in Deutschland radikalisieren und anfällig für die Propaganda von Extremisten werden.
Deshalb haben wir zum einen die Aufstockung der Mittel für Prävention und politische Bildung im neuen Bundeshaushalt 2016 beschlossen. Über weitere Schwerpunkte des Haushalts informiere ich im Info-Dienst und in meinem neuen Video unter https://www.youtube.com/watch?v=kPA2tlJIZO0.
Zum anderen hat Frankreichs Regierung Deutschland um Beistand im Kampf gegen den Terror gebeten. Vorgesehen sind die Entsendung eines Schiffes der Marine, eines Tankflugzeuges sowie die Entsendung von RECCE-Tornado-Aufklärungsflugzeugen. Zudem sind Maßnahmen zur Satellitenaufklärung angefragt. In der kommenden Woche werden wir im Bundestag über das Mandat beraten. Selbstverständlich berichte ich davon in meinem nächsten Info-Dienst.
00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2015-11-27 15:00:392015-11-27 15:00:39Bundeshaushalt 2016 und flexibler Renteneintritt – Zur Sitzungswoche vom 23.-27. November 2015
In dieser Woche hat der Bundestag den Bundeshaushalt 2016 beschlossen. Während der Beratungen und in der Bereinigungssitzung im Haushaltsausschuss haben die Koalitionsfraktionen wichtige Impulse setzen können.
Die Einnahmen bzw. Ausgaben für das Jahr 2016 belaufen sich auf 316,9 Milliarden Euro. Trotz der Ausgaben für die Aufnahme und Integration von Geflüchteten ist es gelungen, erneut einen Haushalt ohne neue Schulden zu beschließen.
Schwerpunkte: Sozialer Wohnungsbau, Personennahverkehr und Kinderbetreuung
Die SPD-Fraktion hat dabei eine ganze Reihe Anliegen durchsetzen können, die vielen Menschen in unserem Land unmittelbar zu Gute kommen: Für den sozialen Wohnungsbau stellen wir bis 2019 zwei Milliarden Euro mehr bereit. Die Mittel für den Öffentlichen Personennahverkehr werden im kommenden Jahr um 700 Mio. Euro auf insgesamt 8 Mrd. Euro aufgestockt. Und die frei werdenden Mittel aus dem Betreuungsgeld werden auf unser Drängen hin nun für die Verbesserung der Kinderbetreuung verwendet – allein im kommenden Jahr sind dies fast 400 Mio. Euro.
Bewältigung der Flüchtlingskrise
Gleichzeitig gehen wir die Herausforderungen der steigenden Flüchtlingszahlen offensiv an und stellen hierfür erhebliche Mittel – insgesamt etwa 7,5 Milliarden Euro – bereit. Allein die Länder und Kommunen erhalten 3,3 Milliarden Euro als Beteiligung des Bundes an den Flüchtlingskosten. Finanziell gestärkt werden das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie das Bundesinnen- und Bundesfamilienministerium für die Ausgaben für Beratung, Integration, Soziales und die innere Sicherheit. Daneben stellen wir mehr Mittel zur Bekämpfung von Fluchtursachen bereit.
Diese Maßnahmen gehen aber, das belegen die oben genannten Zahlen, nicht zulasten von Investitionen, von denen alle Bürgerinnen und Bürger profitieren.
Daneben konnte die SPD-Fraktion folgende Impulse setzen:
Stärkung der Kulturin Deutschland für verschiedene Projekte mit rund 120 Millionen Euro
Für die Flüchtlingsarbeitsetzen wir im Familienministerium verschiedene Leuchttürme: 15 Millionen Euro mehr für die Sprachkurse für ausländische Hochschulabsolventen, 8 Millionen Euro mehr für die Jugendmigrationsdienste, 8 Millionen Euro mehr für die Koordinierung der Ehrenamtlichen im Bereich Flüchtlinge und 6 Millionen Euro mehr für die allgemeine Flüchtlingsberatung.
Für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratieim Programm „Demokratie leben!“ gibt es 10 Millionen Euro zusätzlich (insbesondere gegen Islamismus, Salafismus, Antisemitismus).
Für das Deutsch-Griechische Jugendwerkstehen 3 Millionen Euro bereit.
Für die Stärkung der digitalen Kompetenz beim Mittelstand (Industrie 4.0) gibt es nächstes Jahr 11 Millionen Euro mehr.
Für die Entwicklung der ländlichen Räumestellt der Bund 30 Millionen Euro bereit, außerdem erhält die Unfallversicherung der Landwirte einen einmaligen Zuschuss von 78 Millionen Euro.
Die THW Ortsverbändeerhalten für die Selbstbewirtschaftung 24 Millionen Euro in den Jahren 2016-2018.
Die wichtige Arbeit der Auslandsschulenwird mit mehr als 20 Millionen Euro gestärkt.
Die Bundeszentrale für Politische Bildungerhält zusätzlich 5 Millionen Euro für Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Salafismus.
Insgesamt schafft die Koalition durch starke Impulse aus der SPD einen Haushalt, der Ausgabendisziplin und Nullverschuldung mit politischer Schwerpunktsetzung und einer Verstärkung der Investitionen verbindet.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2015-11-26 12:10:102015-11-26 12:10:10Bundeshaushalt 2016: Soziale Schwerpunkte, keine neuen Schulden
Über ein Jahr hat die SPD-Bundestagsfraktion mit der Unionsfraktion verhandelt, um die Übergänge in die Rente vor Erreichen des regulären Rentenalters und darüber hinaus flexibler als bislang zu gestalten. Nun liegen Ansätze vor, mit denen der Wechsel in den Ruhestand flexibel, selbstbestimmt und dem individuellen Leistungsvermögen entsprechend gestaltet werden kann. Im Ergebnis ist es gelungen, zentrale SPD-Forderungen durchzusetzen.
Mit den geplanten Neuregelungen entschärfen wir bestehende Gerechtigkeitslücken bei der Zwangsverrentung und geben älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, selbst zu wählen, in welchem Umfang sie künftig eine Teilrente und Teilerwerbstätigkeit miteinander kombinieren wollen. Um solche Teilzeitmodelle für ältere Menschen attraktiver zu machen, haben wir außerdem die bislang starren Hinzuverdienstgrenzen für Menschen mit vorgezogener Altersrente oder Erwerbsminderungsrente flexibilisiert.
Darüber hinaus schaffen wir mit dem Prinzip „Prävention und Reha vor Rente“ die Grundlage dafür, dass mehr Menschen gesund und fit bis ins hohe Alter arbeiten können. Denn wir wollen, dass auch Beschäftigte, die viele Jahre unter besonders harten Bedingungen gearbeitet haben, lange am Erwerbsleben teilhaben können. Auch angesichts drohenden Fachkräftemangels darf ihre Erfahrung und Expertise nicht ungewollt früh verloren gehen.
Wir haben ein sehr gutes Paket verhandelt, von dem viele Beschäftigte profitieren. Die Union hat ihrerseits durchgesetzt, dass Arbeitgeber für Arbeitnehmer über der Regelaltersgrenze befristet keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung leisten müssen. Dieser Regelung stehen wir weiterhin sehr skeptisch gegenüber. Aber wir rechnen nicht damit, dass es hierdurch zu einer signifikanten Verdrängung jüngerer Beschäftigter durch Arbeitnehmer über der Regelaltersgrenze kommt. Um sicher zu gehen, wird diese Regelung nach fünf Jahren evaluiert.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2015-11-26 12:05:292015-11-26 12:05:29Einigung in der Koalition über flexible Übergänge in die Rente
Persönliche Erklärung zum Einsatz deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS
Im GesprächMit großer Sorge blicken wir auf die Lage in Syrien. Seit Beginn der friedlichen Proteste syrischer Oppositionsgruppen im Zusammenhang mit dem Arabischen Frühling Anfang 2011 hat das Assad-Regime auf eine militärische Eskalation gesetzt. Die syrischen Regierungstruppen haben systematisch zivile Ziele angegriffen und im Laufe des Krieges sogar chemische Waffen eingesetzt. Im Zusammenhang mit dem völkerrechtswidrigen Giftgaseinsatz Syriens ist es den Vereinten Nationen gelungen, auf der Grundlage eines Sicherheitsratsbeschlusses die chemischen Waffenbestände Syriens zu sichern und diese unter maßgeblicher Hilfe auch von deutscher Seite zu vernichten.
Der syrische Bürgerkrieg eskalierte mittlerweile zu einem regional und international beeinflussten Krieg, in dem insbesondere die aus dem Irak stammende terroristische Gruppe ISIS seit 2014 mehr und mehr an Macht und Einfluss gewann und in den von ihr kontrollierten Gebieten im Irak und in Syrien ein Terrorregime errichtet hat. Nachdem sich die terroristischen und militärischen Aktivitäten von ISIS zunächst ausschließlich auf den Irak und Syrien konzentrierten, wurde vor einiger Zeit ein Strategiewechsel vollzogen. Die Terrorgruppe ISIS und ihr nahestehende Gruppen und Einzelpersonen tragen ihren Terror vermehrt und konzentriert in die Nachbarländer und sogar bis nach Europa. Die Terroranschläge im tunesischen Badeort Sousse, in Beirut, Ankara, über der Sinai-Halbinsel und zuletzt in Paris mit Hunderten von Toten und Verletzten sind brutaler Ausdruck dieses Strategiewechsels.
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat mit der Resolution 2170 vom 15. August 2014 und der Resolution 2199 vom 12. Februar 2015 sowie mit der Resolution 2249 vom 20. November 2015 wiederholt festgestellt, dass von der Terrororganisation ISIS eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit ausgeht.
Ich bin überzeugt, dass es für den zugrundeliegenden Syrienkonflikt letztlich nur eine politische Regelung geben kann. Hierfür hat sich die Bundesregierung und insbesondere Außenminister Frank-Walter Steinmeier seit Amtsübernahme mit ganzer Kraft eingesetzt. Ziel war und ist es, den Vereinten Nationen und ihrem Sonderbeauftragten, Staffan Domingo de Mistura, eine führende Rolle in diesem Konflikt zu verschaffen. Eine erste Konferenz zur Bündelung der Kräfte zur humanitären Hilfe wurde auf deutsche Initiative im November 2014 in Berlin durchgeführt. Im Rahmen des politischen Prozesses zur Konfliktregelung (Konferenzen in Wien) hat Deutschland sich mit Nachdruck für die Einbeziehung unter anderem von Iran und Saudi Arabien eingesetzt. Beide Länder spielen jeweils eine wichtige Rolle in diesem Krieg.
Ich unterstütze den politischen Ansatz des UN-Sondergesandten de Mistura, auf dessen Initiative vier Arbeitsgruppen unter Einbeziehung der Konfliktparteien (ohne ISIS) zu Kernfragen des Konflikts gegründet wurden. Eine Arbeitsgruppe wird vom deutschen Nahost-Experten Prof. Volker Perthes geleitet. Aus den Ergebnissen der vier Arbeitsgruppen könnte die Grundlage für eine Vereinbarung geschaffen werden, um einer politischen Konfliktregelung näher zu kommen.
Mit den Erklärungen der Wiener-Konferenzen vom 30. Oktober und 14. November 2015 wurde den Vereinten Nationen eine zentrale Rolle zugewiesen und der Weg für eine politische Konfliktregelung vereinbart.
Dieser wichtige politische Prozess bezieht nicht die Terrorgruppe ISIS ein, die weder Verhandlungspartner sein will noch sein kann. Daher haben wir auch im letzten Jahr entschieden, die kurdische Regionalregierung im Nordirak in Abstimmung mit der irakischen Zentralregierung mit militärischer Ausbildung und Ausrüstung in ihrem Abwehrkampf gegen ISIS im Irak zu unterstützen. Dieses Engagement hat sich als sinnvoll und notwendig erwiesen. Mehrere von ISIS besetzte Gebiete im Norden Iraks konnten zurückerobert werden – die aus den Dörfern und Städten geflüchteten Menschen beginnen, in ihre Heimat zurückzukehren.
Nach den Terroranschlägen am 13. November 2015 in Paris hat Präsident Hollande die Bundesregierung gebeten, neben ihrem politischen Engagement zur Regelung des Syrienkonfliktes und dem militärischen Beitrag zur Zurückdrängung von ISIS im Nordirak sich auch mit militärischen Mitteln zur Unterstützung Frankreichs, des Irak und der internationalen Allianz in ihrem Kampf gegen ISIS zu beteiligen. Die Bundesregierung hat nach intensiver Prüfung Frankreich militärische Fähigkeiten im Kampf gegen ISIS angeboten. Hierzu gehören sowohl Aufklärungs- und Luftbetankungsflugzeuge sowie eine Fregatte zum Schutz eines französischen Flugzeugträgers.
Die Anschläge vom 13. November galten nicht nur Frankreich, sondern uns allen. Sie richteten sich gegen unsere Werte und unsere Art zu leben. Deshalb ist jetzt auch die Solidarität aller Europäer gefordert.
Trotz meiner großen Skepsis gegenüber einem militärischen Engagement gegen die Terrorgruppe ISIS habe ich nach intensiven Diskussionen und einem schwierigen Abwägungsprozess uns entschieden, dem Mandat der Bundesregierung zuzustimmen.
Diese Zustimmung fällt nicht leicht. Ich weiß jedoch, dass die Bundesregierung ihr Engagement nicht auf das Militärische konzentriert, sondern das militärische Engagement im und über dem Operationsgebiet der Terrororganisation ISIS nur als ein Teil ihres gesamten Engagements in der Region betrachtet. Mit dem Wiener-Prozess hat sich eine Chance für eine politische Regelung des Syrienkrieges eröffnet, die die Bundesregierung zusammen mit ihren Partnern nutzen will und muss.
Ich unterstütze die Bundesregierung ausdrücklich darin, ihre Aktivitäten gegen den internationalen Terrorismus im Allgemeinen und gegen ISIS im Besonderen zu verstärken. Hierzu gehören vor allem die bereits in der UN-Sicherheitsratsresolution 2170 vom 15. August 2014 unter Kapitel VII der UN-Charta beschlossenen Maßnahmen gegen ISIS, Al Qaida und mit ihnen verbündeten Terrorgruppen. Insbesondere die Anwerbung und Ausreise von ausländischen terroristischen Kämpfern nach Syrien muss unterbunden werden. Ebenso müssen die in der Resolution aufgeführten Maßnahmen zur Unterbindung der Finanzierung des Terrorismus konsequent und von allen Staaten angewendet werden. Der illegale Verkauf von Öl und anderen Ressourcen sowie der ungehinderte Finanzzufluss an ISIS – oftmals durch staatliche Institutionen geduldet oder gar organisiert – muss mit allen Mitteln unterbunden werden. Darüber hinaus ist es unabdingbar, dass ISIS-Kämpfern der unkontrollierte Zugang zu anderen Staaten in der Region verwehrt wird. Hier kommt der Türkei eine maßgebliche Rolle zu.
Die deutschen Behörden arbeiten in der Terrorismusbekämpfung bereits sehr eng und in einem breiten Spektrum von Maßnahmen mit Frankreich zusammen. Diese enge Kooperation gilt es auf alle EU-Staaten und darüber hinaus auszudehnen.
Wir dürfen nicht zulassen, dass sich der IS-Terror zu einem „Kampf der Kulturen“ entwickelt. Nach wie vor sind die meisten Opfer von ISIS selber Muslime. Die Anschläge von Paris dürfen nicht dazu instrumentalisiert werden, um hierzulande gegen Flüchtlinge zu hetzen und Muslime auszugrenzen. Im Gegenteil: Unsere Anstrengungen zur Integration insbesondere junger Muslime müssen gesteigert werden, um Parallelgesellschaften und Ghettobildungen zu verhindern. Ebenso müssen sogenannte „Ausländische Kämpfer“ daran gehindert werden, in die Kriegsgebiete ein- und auszureisen. Es ist Aufgabe des Rechtsstaates, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen vorzugehen.
Nur durch diesen gesamtpolitischen Ansatz wird es möglich sein, das terroristische Treiben von ISIS einzudämmen und künftige Terroranschläge in der Region und darüber hinaus wirkungsvoll zu unterbinden. Auf dieser Grundlage wird es hoffentlich möglich sein, endlich einen Weg zu finden, den brutalen Bürgerkrieg in Syrien mit über 250.000 Toten zu beenden und eine politische Regelung zu ermöglichen.
In Anbetracht der über 6 Millionen Binnenflüchtlinge und über 4 Millionen Flüchtlinge in den Nachbarländern und in Europa müssen wir weiterhin humanitäre Hilfe und die sogenannte Übergangshilfe leisten. Seit 2012 haben wir hierzu über 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Im Haushalt 2016 haben wir den Ansatz für Humanitäre Hilfe und die zivile Krisenprävention um über 400 Millionen Euro erhöht. Es gilt, unser Engagement für die Flüchtlinge und Hilfsbedürftigen in der Region in Abstimmung mit unseren internationalen Partnern und den Partnerorganisationen vor Ort fortzusetzen und wo möglich und nötig zu verstärken.
Nach Abwägung all dieser Umstände stimme ich dem vorgelegten Mandat zum Einsatz bewaffneter Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation „Islamischer Staat“ zu.
Mandat für den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte gegen die Terrororganisation IS
InfodienstDeutschland wird den Kampf gegen die Terrororganisation IS durch die Entsendung deutscher Streitkräfte unterstützen. Das hat am Freitag die Mehrheit der Abgeordneten im Deutschen Bundestag beschlossen. Die vorgesehenen Kräfte können eingesetzt werden, solange die völkerrechtlichen Voraussetzungen und die Zustimmung des Bundestages vorliegen, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2016
Nach den Anschlägen von Paris am 13. November 2015 hat Frankreich unter Berufung auf Art. 42 Abs. 7 des Vertrages über die Europäische Union seine europäischen Partner um Beistand gebeten. Deutschland wird dieser Bitte auf Grundlage des erteilten Mandats nachkommen.
Bis zu 1.200 Soldatinnen und Soldaten können mit entsprechender Ausrüstung für den Einsatz bereitgestellt werden. Dieser erfolgt vorrangig im und über dem Operationsgebiet der Terrororganisation IS in Syrien sowie auf dem Territorialgebiet von Staaten, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt, sowie im Seegebiet östliches Mittelmeer, Persischer Golf, Rotes Meer und angrenzende Seegebiete.
Konkret ergeben sich aus dem Mandat folgende Aufgaben für die Bundeswehr:
Die Bundeswehr wird vor Ort insbesondere Aufgaben im Bereich der Führung und Führungsunterstützung, Aufklärung und Nachrichtenwesen wahrnehmen und logistische, sanitätsdienstliche und sonstige Unterstützung hinsichtlich der Sicherung und des Schutzes, ggf. Rettung und Rückführung isolierten Personals leisten.
Den Mandatstext finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/068/1806866.pdf
Einigung auf eine Zusammenarbeit von EU und Türkei zur Sicherung der EU-Außengrenzen
InfodienstDie EU-Staats- und Regierungschefs und der türkische Ministerpräsident Ahmet Davutoglu haben sich am vergangenen Wochenende auf einen Aktionsplan zur Sicherung der EU-Außengrenzen verständigt. Ziel ist es, eine geordnete, humane und leistungsfähige Hilfe für Flüchtlinge sicherzustellen.
Bis zum Jahresende wird Deutschland über einer Million Flüchtlingen Zuflucht gewähren. Dank einer gesamtstaatlichen Anstrengung und einer überwältigend großen Hilfsbereitschaft vieler Bürgerinnen und Bürger hat unser Land diese Herausforderung bislang bewältigt. Jedoch stoßen viele Städte und Gemeinden an ihre Belastungsgrenze. Damit unsere Kommunen in der Lage bleiben, Flüchtlinge aufzunehmen, müssen wir zwei Dinge schaffen: Die Lebensbedingungen in den Herkunftsländern verbessern und die Geschwindigkeit der Zuwanderung verringern.
Der vereinbarte Aktionsplan für eine intensivere Zusammenarbeit in der Flüchtlingspolitik wird dazu einen entscheidenden Beitrag leisten. Denn wenn die Türkei ihre Zusagen einhält und ihre Grenzen besser sichert, dann ist die Voraussetzung erfüllt, dass Deutschland und andere europäische Partner in Abstimmung mit dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) Kontingente von syrischen Flüchtlingen aufnehmen können.
SPD-Integrationskonzept: Neustart für umfassende Gesellschaftspolitik
InfodienstDie SPD-Bundesministerinnen Barbara Hendricks, Andrea Nahles und Manuela Schwesig, die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Aydan Özoğuz sowie die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz Malu Dreyer haben einen „Integrationsplan“ für Deutschland vorgelegt. Chancengleichheit und sozialer Zusammenhalt sind für alle Menschen in unserem Land wichtig. Deshalb gilt es, ein Jahrzehnt umfassender Gesellschaftspolitik zu beginnen.
Viele, die Anrecht auf Asyl haben oder als Flüchtlinge gemäß der Genfer Konvention anerkannt sind, werden lange bei uns bleiben oder sogar dauerhaft eine neue Lebensperspektive in Deutschland finden. Diese Menschen wollen wir fördern und fordern. Sie müssen die Chance bekommen, ein gleichberechtigter Teil unserer Gesellschaft zu werden. Damit einher gehen bestimmte Pflichten. Es gibt bereits die Verpflichtung, an einem Integrationskurs und damit Sprachunterricht teilzunehmen, um Sprachbarrieren abzubauen. Zugleich sehen wir aber auch die Verpflichtung, gemeinsame Werte auf Grundlage unseres Grundgesetzes anzuerkennen: Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Gleichberechtigung bilden das unverrückbare Fundament für ein friedliches Zusammenleben, sie gelten uneingeschränkt für alle in unserem Land.
Um von Anfang an die richtigen Weichen zu stellen, müssen wir jetzt investieren. Wir brauchen in eine gute Infrastruktur für Bildung und Kinderbetreuung, müssen für berufliche Qualifikation und schnelle Eingliederung in den Arbeitsmarkt sorgen sowie ein ausreichendes Angebot an bezahlbarem Wohnungsraum schaffen. Aus den Fehlern der Vergangenheit haben wir gelernt: Was wir jetzt investieren, zahlt sich später mit hoher Rendite doppelt aus, aber was wir jetzt versäumen, lässt sich nicht mehr aufholen.
In den kommenden Jahren muss Deutschland eine enorme Integrationsleistung vollbringen. Sie wird die Menschen, die zu uns kommen ebenso fordern wie diejenigen, die schon bei uns leben. Um diese doppelte Integration zu schaffen, müssen wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und eine soziale Spaltung verhindern. Wenn uns das gelingt, haben wir die große Chance, dass unser Land von der Zuwanderung profitiert.
Das SPD-Impulspapier „Neustart in Deutschland. Für ein Jahrzehnt umfassender Gesellschaftspolitik“ lesen Sie hier: http://www.spd.de/linkableblob/131430/data/20151201_integrationsplan_pdf.pdf
Klima-Gipfel in Paris
Infodienst, Umwelt und EnergieBis zum 11. Dezember tagen in Paris die Delegierten der UN-Klimakonferenz. Die SPD hat eine klare Erwartungshaltung: Das Ergebnis des Gipfels muss eine rechtlich verbindliche Zielvereinbarung sein, um die Erderwärmung auf maximal zwei Grad zu begrenzen.
Schon heute ist der Klimawandel für viele Menschen eine existenzielle Bedrohung. Extreme Wetterlagen verschärfen die Konkurrenz einer wachsenden Weltbevölkerung um knappe Ressourcen und verstärken weltweit Fluchtbewegungen. Die Zeit drängt, aber noch kann die Weltgemeinschaft handeln, bevor die Dynamik des Klimawandels droht, unbeherrschbar zu werden. Dafür muss jedes Land seinen Beitrag leisten, auch die großen Schwellenländer China und Brasilien.
In einem gemeinsamen Antrag mit der Union haben wir unsere klare Erwartungshaltung für das Ergebnis des Gipfels in Paris zum Ausdruck gebracht: Das neue Abkommen soll ein rechtlich verbindliches Regelwerk sein, das für alle Staaten gilt. Bestandteil des Abkommens muss auch eine Kontrolle der Umsetzung auf der Basis von Berichterstattungen und Überprüfungen sein.
Tatsache ist: Um eine Erderwärmung von mehr als zwei Grad zu verhindern, ist eine entschlossene Klimapolitik unabdingbar. Deshalb wird Deutschland auch weiterhin eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz einnehmen. Mit der nun erzielten Einigung auf ein Energiepaket, sorgen wir für mehr Ordnung bei der Energiewende in Deutschland und senden zudem das Signal: Wir meinen es ernst mit unserem ambitionierten nationalen Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 40 Prozent zu reduzieren.
Den Antrag der Koalitionsfraktionen „Klimakonferenz in Paris muss ehrgeiziges Abkommen beschließen“ können Sie hier einsehen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/066/1806642.pdf
Modernisierung des Vergaberechts
InfodienstDer Bundestag hat die öffentliche Auftragsvergabe auf Grundlage des neuen EU-Vergaberechts umfassend modernisiert, vereinfacht und anwendungsfreundlicher ausgestaltet. Öffentliche Auftraggeber und Unternehmen werden künftig mehr Flexibilität bei der Vergabe öffentlicher Aufträge erhalten.
Um die praktische Anwendung des Gesetzes zu erleichtern, wird der Ablauf des Vergabeverfahrens von der Leistungsbeschreibung über die Prüfung von Ausschlussgründen, Eingangsprüfung, den Zuschlag bis zu den Bedingungen für die Auftragsausführung erstmals fast vollständig im Gesetz vorgezeichnet. Hierdurch sollen die Möglichkeiten des öffentlichen Auftraggebers gestärkt werden, z.B. umweltbezogene, soziale oder innovative Aspekte im Rahmen des Vergabeverfahrens zu berücksichtigen.
Gleichzeitig werden kommunale Freiräume, etwa bei der Vergabe an kommunale Unternehmen oder bei der Zusammenarbeit mit anderen Kommunen erstmals gesetzlich ausdrücklich geregelt. Dies bietet Kommunen mehr Rechtssicherheit bei der Bereitstellung von Leistungen der Daseinsvorsorge.
Das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts können Sie hier abrufen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/062/1806281.pdf
Energiepolitische Leitentscheidungen gefällt
Infodienst, Umwelt und EnergieAm Donnerstag wurden der Energiewende und den deutschen Anstrengungen zum Klimaschutz mit der Neuregelung der Kraft-Wärme-Kopplung sowie dem Energieleitungsgesetz wichtige Bausteine hinzugefügt.
Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
Mit Hilfe von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) werden Wärme und Strom, die bei bestimmten industriellen Prozessen als Nebenprodukte anfallen, weiterverwertet und so der Nutzungsgrad der eingebrachten Rohstoffe erhöht. Diese umweltfreundliche Technologie soll in Deutschland künftig einen höheren Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Dazu wird zunächst der Erhalt der bestehenden Anlagen durch eine Förderung gesichert, da vielen Anlagen aufgrund des niedrigen Strompreises die Stilllegung droht. Den Zeitraum der Förderung haben wir gegenüber dem Regierungsentwurf um zwei Jahre auf 2022 verlängert. Darüber hinaus konnten wir im parlamentarischen Verfahren unsere Forderung durchsetzen, dass Mieterstrom weiterhin gefördert wird.
Damit sich auch ein Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung wieder rechnet, werden insbesondere neue Gas-KWK-Anlagen sowie der Umstieg von Kohle auf Gas-KWK besser gefördert. Um Fehlanreize zu vermeiden, wird KWK-Technologie dort, wo sie auch ohne Förderung wirtschaftlich wäre, nicht mehr unterstützt. Dies betrifft insbesondere selbst verbrauchten KWK-Strom aus größeren Anlagen. Im Rahmen einer Evaluierung wollen wir 2017 prüfen, wie sich die Situation aller KWK-Anlagen entwickelt.
Änderungen beim Ausbau der Energienetze
Ein weiterer wesentlicher Baustein der Energiewende ist der Ausbau der Energienetze. Der ursprünglich von der Bundesregierung hierzu vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Rechts des Energieleitungsbaus wurde im parlamentarischen Verfahren umfassend geändert, um die Beschlüsse des Energiegipfels vom 1. Juli umzusetzen.
Dort wurde ein genereller Vorrang der Erdverkabelung bei Gleichstromleitungen beschlossen, auch um die Akzeptanz des Ausbaus der Übertragungsnetze und damit der Energiewende insgesamt sicherzustellen. Dieser Vorrang der Erdverkabelung wird bei Gleichstromleitungen gesetzlich festgeschrieben, bei Wechselstromleitungen bleibt es bei den im Gesetzentwurf bereits vorgesehenen Pilotprojekten für eine Teilerdverkabelung – inklusive aller von den Bundesländern über den Bundesrat eingebrachten Erdkabel-Pilotprojekten.
Das Gesetz zur Neuregelung der Kraft-Wärme-Kopplung finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/064/1806419.pdf
Hier geht es zum Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/046/1804655.pdf
Bundeshaushalt 2016 und flexibler Renteneintritt – Zur Sitzungswoche vom 23.-27. November 2015
Im Gespräch, InfodienstDie schrecklichen und heimtückischen Anschläge von Paris sind ein Angriff auf uns alle gewesen: Auf unsere Freiheit, unsere Werte und unsere offene Gesellschaft. Die Attentäter wollen uns in Angst und Schrecken versetzen. Sie spekulieren darauf, dass sich unsere Gesellschaft spaltet und dadurch geschwächt wird.
Viele fragen sich: Wie lautet unsere Antwort auf den Terror?
Einen hundertprozentigen Schutz erreichen wir durch keine Maßnahme der Welt, erst recht nicht durch politische Schnellschüsse. Aber wir werden das Notwendige tun, um unsere Freiheit und unsere Sicherheit zu verteidigen. Deutschland hat bereits scharfe Anti-Terror-Gesetze. Wir haben die Sicherheitsbehörden (Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Bundesnachrichtendienst und den Verfassungsschutz) personell verstärkt. Wer Deutschland verlassen will, um etwa in Syrien oder im Irak terroristische Organisationen zu unterstützen, macht sich schon nach geltendem Recht strafbar. Zudem haben wir einen eigenen Straftatbestand für Terrorismusfinanzierung geschaffen, um die Finanzquellen terroristischer Organisationen trocken zu legen.
Nun kommt es darauf an, bestehende Gesetze konsequent anzuwenden. Denn neue Gesetze schaffen nicht automatisch mehr Sicherheit. Sondern konkrete Ermittlungserfolge und eine effektive Zusammenarbeit der Sicherheitskräfte über nationale Grenzen hinweg.
Wir können über Terror und Angst siegen. Indem wir weiterhin selbstbewusst unsere Vorstellung von Recht, Freiheit und Gleichheit leben. Indem wir uns nicht instrumentalisieren lassen, sondern zusammenstehen und uns jeder Form von Gewalt, egal ob von fundamentalen Islamisten oder Rechtsextremen, entschlossen entgegenstellen. Und indem wir verhindern, dass sich junge Menschen in Deutschland radikalisieren und anfällig für die Propaganda von Extremisten werden.
Deshalb haben wir zum einen die Aufstockung der Mittel für Prävention und politische Bildung im neuen Bundeshaushalt 2016 beschlossen. Über weitere Schwerpunkte des Haushalts informiere ich im Info-Dienst und in meinem neuen Video unter https://www.youtube.com/watch?v=kPA2tlJIZO0.
Zum anderen hat Frankreichs Regierung Deutschland um Beistand im Kampf gegen den Terror gebeten. Vorgesehen sind die Entsendung eines Schiffes der Marine, eines Tankflugzeuges sowie die Entsendung von RECCE-Tornado-Aufklärungsflugzeugen. Zudem sind Maßnahmen zur Satellitenaufklärung angefragt. In der kommenden Woche werden wir im Bundestag über das Mandat beraten. Selbstverständlich berichte ich davon in meinem nächsten Info-Dienst.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Kaczmarek
Die Themen:
1. Bundeshaushalt 2016: Soziale Schwerpunkte, keine neuen Schulden
2. Einigung in der Koalition über flexible Übergänge in die Rente
Bundeshaushalt 2016: Soziale Schwerpunkte, keine neuen Schulden
InfodienstIn dieser Woche hat der Bundestag den Bundeshaushalt 2016 beschlossen. Während der Beratungen und in der Bereinigungssitzung im Haushaltsausschuss haben die Koalitionsfraktionen wichtige Impulse setzen können.
Die Einnahmen bzw. Ausgaben für das Jahr 2016 belaufen sich auf 316,9 Milliarden Euro. Trotz der Ausgaben für die Aufnahme und Integration von Geflüchteten ist es gelungen, erneut einen Haushalt ohne neue Schulden zu beschließen.
Schwerpunkte: Sozialer Wohnungsbau, Personennahverkehr und Kinderbetreuung
Die SPD-Fraktion hat dabei eine ganze Reihe Anliegen durchsetzen können, die vielen Menschen in unserem Land unmittelbar zu Gute kommen: Für den sozialen Wohnungsbau stellen wir bis 2019 zwei Milliarden Euro mehr bereit. Die Mittel für den Öffentlichen Personennahverkehr werden im kommenden Jahr um 700 Mio. Euro auf insgesamt 8 Mrd. Euro aufgestockt. Und die frei werdenden Mittel aus dem Betreuungsgeld werden auf unser Drängen hin nun für die Verbesserung der Kinderbetreuung verwendet – allein im kommenden Jahr sind dies fast 400 Mio. Euro.
Bewältigung der Flüchtlingskrise
Gleichzeitig gehen wir die Herausforderungen der steigenden Flüchtlingszahlen offensiv an und stellen hierfür erhebliche Mittel – insgesamt etwa 7,5 Milliarden Euro – bereit. Allein die Länder und Kommunen erhalten 3,3 Milliarden Euro als Beteiligung des Bundes an den Flüchtlingskosten. Finanziell gestärkt werden das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie das Bundesinnen- und Bundesfamilienministerium für die Ausgaben für Beratung, Integration, Soziales und die innere Sicherheit. Daneben stellen wir mehr Mittel zur Bekämpfung von Fluchtursachen bereit.
Diese Maßnahmen gehen aber, das belegen die oben genannten Zahlen, nicht zulasten von Investitionen, von denen alle Bürgerinnen und Bürger profitieren.
Daneben konnte die SPD-Fraktion folgende Impulse setzen:
Insgesamt schafft die Koalition durch starke Impulse aus der SPD einen Haushalt, der Ausgabendisziplin und Nullverschuldung mit politischer Schwerpunktsetzung und einer Verstärkung der Investitionen verbindet.
Den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016) finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/055/1805500.pdf
Einigung in der Koalition über flexible Übergänge in die Rente
Arbeit und Soziales, InfodienstÜber ein Jahr hat die SPD-Bundestagsfraktion mit der Unionsfraktion verhandelt, um die Übergänge in die Rente vor Erreichen des regulären Rentenalters und darüber hinaus flexibler als bislang zu gestalten. Nun liegen Ansätze vor, mit denen der Wechsel in den Ruhestand flexibel, selbstbestimmt und dem individuellen Leistungsvermögen entsprechend gestaltet werden kann. Im Ergebnis ist es gelungen, zentrale SPD-Forderungen durchzusetzen.
Mit den geplanten Neuregelungen entschärfen wir bestehende Gerechtigkeitslücken bei der Zwangsverrentung und geben älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, selbst zu wählen, in welchem Umfang sie künftig eine Teilrente und Teilerwerbstätigkeit miteinander kombinieren wollen. Um solche Teilzeitmodelle für ältere Menschen attraktiver zu machen, haben wir außerdem die bislang starren Hinzuverdienstgrenzen für Menschen mit vorgezogener Altersrente oder Erwerbsminderungsrente flexibilisiert.
Darüber hinaus schaffen wir mit dem Prinzip „Prävention und Reha vor Rente“ die Grundlage dafür, dass mehr Menschen gesund und fit bis ins hohe Alter arbeiten können. Denn wir wollen, dass auch Beschäftigte, die viele Jahre unter besonders harten Bedingungen gearbeitet haben, lange am Erwerbsleben teilhaben können. Auch angesichts drohenden Fachkräftemangels darf ihre Erfahrung und Expertise nicht ungewollt früh verloren gehen.
Wir haben ein sehr gutes Paket verhandelt, von dem viele Beschäftigte profitieren. Die Union hat ihrerseits durchgesetzt, dass Arbeitgeber für Arbeitnehmer über der Regelaltersgrenze befristet keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung leisten müssen. Dieser Regelung stehen wir weiterhin sehr skeptisch gegenüber. Aber wir rechnen nicht damit, dass es hierdurch zu einer signifikanten Verdrängung jüngerer Beschäftigter durch Arbeitnehmer über der Regelaltersgrenze kommt. Um sicher zu gehen, wird diese Regelung nach fünf Jahren evaluiert.
Den Abschlussbericht der Koalitionsarbeitsgruppe sowie eine Kurzübersicht können Sie hier herunterladen: http://www.spdfraktion.de/themen/flexible-%C3%BCberg%C3%A4nge-die-rente-schaffen