Die aktuelle Studie der Stiftung Lesen belegt, dass regelmäßiges Vorlesen
nicht nur die Bildungschancen von Kindern erhöht, sondern auch ihre soziale
Kompetenz. *
„Seit 2007 veröffentlichen die Stiftung LESEN, die Wochenzeitung DIE ZEIT
und die Deutsche Bahn Studien über die Situation des Vorlesens in
Deutschland und seine Bedeutung für die Entwicklung von Kindern. Kinder,
denen regelmäßig vorgelesen wird, greifen später öfter selbst zum Buch.
Vorlesen vermittelt somit Basiskompetenz und spielt eine wichtige Rolle für
die Bildungschancen und späteren Berufschancen von Kindern.
Die nun aktuell vorgestellte Vorlesestudie belegt außerdem, dass Vorlesen
einen wichtigen Beitrag zur emotionalen Stärke und sozialen Kompetenz
liefert. Damit wirkt sich das Vorlesen auch positiv auf den familiären sowie
sozialen Zusammenhalt aus und zwar unabhängig vom familiären
Bildungshintergrund.
Vor diesem Hintergrund wirbt die SPD-Bundestagsfraktion für die Teilnahme am
bundesweiten Vorlesetag am 20. November, der ebenfalls von der Stiftung LESEN
der Wochenzeitung DIE ZEIT und der Deutschen Bahn durchgeführt wird. Erneut
nehmen wieder zahlreiche SPD-Bundestagsabgeordnete an der Aktion teil.
Die Bundesregierung finanziert außerdem das Projekt „Lesestart – Drei
Meilensteine für das Lesen“, der Stiftung. Eltern und Kinder erhalten drei
Mal im Laufe von sechs Jahren ein „Lesestart-Set“. Darin befinden sich ein
altersgerechtes Buch und Informationen zur Sprach- und Leseerziehung. Das
Projekt soll für Flüchtlingskinder erweitert werden
00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2015-11-12 11:18:142015-11-12 11:18:14Vorlesen stärkt soziale Kompetenz und Bildungschancen von Kindern
Am Donnerstag haben sich die Parteispitzen von SPD und Union erneut über die Flüchtlingspolitik beraten. Ich bin froh, dass es dabei gelungen ist, die menschenwürdige Behandlung von Ankommenden in den Vordergrund zu stellen und dabei auf die Errichtung grenznaher sogenannter Transitzonen zu verzichten. Die Politik darf nicht jede Woche eine neue Forderung mit großen Konflikten medial inszenieren, sondern muss jetzt konzentriert an der Umsetzung der Dinge arbeiten, die wir gemeinsam schon beschlossen haben und in den nächsten Wochen beschließen werden.
Im Kern geht es bei der aktuellen Vereinbarung darum, zunächst allen Ankommenden eine menschenwürdige Unterbringung sowie die schnelle Bearbeitung ihrer Schutzgesuche zu ermöglichen. Dazu wurden zunächst Maßnahmen verabredet, die das Asylverfahren grundsätzlich vereinfachen und verbessern. Noch in diesem Jahr wird ein Gesetz auf den Weg gebracht, dass die Schaffung einer einheitlichen Datenbank sowie eines Ausweises für Asylbewerber vorsieht. Damit kann jede Person künftig zuverlässig und schnell identifiziert werden.
Für Bewerber mit geringen Anerkennungschancen, etwa weil sie aus sicheren Herkunftsländern stammen oder weil sie nicht zum ersten Mal einreisen, wird ein beschleunigtes Verfahren geschaffen. Dafür werden Kompetenzen in bis zu fünf Aufnahme-Einrichtungen gebündelt, in denen Anträge künftig innerhalb einer Woche gestellt, bearbeitet und entschieden werden. Im Falle einer Ablehnung wird auch die Rückführung hier organisiert. Für die Dauer der Antragsbearbeitung gilt für die Bewerber eine verschärfte Residenzpflicht, deren Einhaltung Voraussetzung für den Empfang von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist.
Die beschlossenen Maßnahmen werden auch dazu beitragen, dass wir unsere Kapazitäten stärker auf die Integration der Menschen konzentrieren können, die, zeitlich befristet oder dauerhaft, bei uns bleiben. Vor dieser Aufgabe stehen in erster Linie unsere Länder und Kommunen. Deshalb ist es gut, dass der Bund mit dem Zweiten Nachtragshaushalt 2015 nochmal finanziell aufstockt.
Mehr zu diesem Thema sowie den weiteren Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Info-Dienst zusammengestellt.
00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2015-11-06 15:00:092015-11-06 15:00:09Sterbehilfe und Krankenhausstrukturgesetz – Zur Sitzungswoche vom 5.-9.11.2015
Am Mittwoch dieser Sitzungswoche hat der Bundestag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland zugestimmt. Verbessert werden soll neben der Behandlung in stationären Einrichtungen wie Pflegeheimen und Hospizen auch die ambulante palliativmedizinische Versorgung.
Konkret sollen Krankenkassen bei stationären Hospizen für Erwachsene 95 Prozent statt wie bisher 90 Prozent der Kosten übernehmen. Bei der ambulanten Hospizarbeit sollen neben Personal- nun auch Sachkosten berücksichtigt werden. Ärztinnen und Ärzten werden künftig eine größere Anzahl palliativmedizinischer Leistungen vergütet. Zudem sollen sie stärker in die ambulante Palliativversorgung eingebunden werden, um die Übergänge von allgemeiner und spezialisierter ambulanter Palliativversorgung zu verbessern. Mit dem Gesetz erhalten gesetzlich Versicherte zudem zukünftig einen Anspruch auf eine umfassende palliativmedizinische Beratung durch ihre Krankenkasse. Sie sollen gut informiert darüber entscheiden können, wie sie in ihrer letzten Lebensphase versorgt werden wollen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2015-11-06 13:46:312015-11-06 13:46:31Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativversorgung
Im Fall schwerster und unumkehrbarer Erkrankungen mit leidensvollen Verlauf wollen immer mehr Menschen den Zeitpunkt ihres Ausscheidens aus dem Leben selbst bestimmen. Sie wenden sich zur Unterstützung auch an Angehörige, Ärzte oder Sterbehilfevereine. Über die Frage, ob diese Sterbehilfe straffrei bleiben soll, hat der Bundestag diesen Freitag entschieden.
Nach gegenwärtiger Rechtslage ist die passive Sterbehilfe in Deutschland erlaubt, wenn sie dem erklärten Wille des Patienten entspricht. Die aktive Sterbehilfe (Töten auf Verlangen z.B. mithilfe einer tödlichen Substanz) ist hingegen strafbar. Der assistierte Suizid, also die Hilfe zur Selbsttötung ist nicht verboten, kann aber strafbar sein bei Mitwirkung an einem nicht freiverantwortlichen Suizid. Ein Strafbarkeitsrisiko besteht hier auch für Ärzte, wenn diese die Rettung eines handlungsunfähigen Sterbenden unterlassen.
Da die Sterbehilfe nicht nur eine juristische und medizinische, sondern vor allem auch eine ethische Frage ist, war die Fraktionsdisziplin aufgehoben. Abgeordnete der unterschiedlichen Fraktionen haben Anträge erarbeitet und über Monate Gespräche geführt, Diskussionsveranstaltungen in ihren Wahlkreisen organisiert und im Bundestag debattiert. Alle Gesetzesentwürfe eint, dass aktive Sterbehilfe weiterhin strafbar sein soll und die kommerzielle Sterbehilfe, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist, verboten bleibt.
Ich habe den Antrag von Michael Brand und Kerstin Griese unterstützt, der am Freitag 360 von 602 abgegebenen Stimmen auf sich vereinen konnte. Er sieht vor, geschäftsmäßige Suizidbeihilfe, wie ihn etwa Vereine anbieten, unter Strafe zu stellen und stellt eine Ergänzung des bislang geltenden Regelungskonzeptes der Straffreiheit der Selbsttötung dar. Der Antrag möchte verhindern, dass das Lebensende zu einer Dienstleistung wird, mit der Profite erzielt werden. Auch sollen kranke Menschen nicht in einen Rechtfertigungsdruck geraten, wenn sie keine Sterbehilfe in Anspruch nehmen möchten.
Die von SPD und CDU/CSU geführte Bundesregierung möchte die Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen weiter verbessern. Dafür soll das sogenannte Wissenschaftszeitvertragsgesetz geändert werden, das die Ausgestaltung von Verträgen von wissenschaftlichem Personal in der Qualifizierungsphase regelt. Hintergrund: Eine Evaluation hat ergeben, dass die im Gesetz enthaltenen Sonderregelungen teilweise Fehlentwicklungen in der Befristungspraxis begünstigt haben. So besitzen zum Beispiel mehr als die Hälfte der Doktoranden Verträge mit einer Laufzeit von unter einem Jahr.
Durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung soll dem entgegengewirkt werden. Dafür soll im Wissenschaftszeitvertragsgesetz unter anderem festgeschrieben werden, dass Befristungsdauern entsprechend der angestrebten Qualifizierung zu bemessen sind. So sollen beispielsweise Verträge für Doktoranden für den gesamten Zeitraum der Promotion gelten. Ebenso wird das nicht-wissenschaftliche Personal aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen. Zeitverträge für nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter sollen dann nur noch nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz möglich sein, also nach denselben Bedingungen, die auch für andere Arbeitnehmer gelten.
Der Gesetzentwurf, der nun in den federführenden Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Technikfolgenabschätzung zur Beratung überwiesen wurde, ist hier einsehbar: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/064/1806489.pdf
Mit 1 Mrd. Euro zusätzlich werden Länder und Kommunen in diesem Jahr bei der Bewältigung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise unterstützt. So geht es aus dem zweiten Nachtragshaushalt 2015 hervor, den die Koalitionsfraktionen im Bundestag beschlossen haben. Für die Energiewende werden weitere 1,3 Mrd. Euro bereitgestellt.
Kern des Nachtragshaushalts 2015 ist die Umsetzung der zwischen Bund und Ländern am 24. September getroffenen Vereinbarung zur finanziellen Bewältigung der flüchtlingspolitischen Aufgaben im Bundeshaushalt. In diesem Rahmen wird insbesondere die Soforthilfe um 1 Mrd. Euro erhöht und damit verdoppelt, sodass Länder und Kommunen insgesamt um 2 Mrd. Euro im laufenden Jahr entlastet werden. Darüber hinaus soll eine Rücklage gebildet werden, in die zunächst 5 Mrd. Euro und künftig die Haushaltsüberschüsse fließen, um die mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen notwendigen Ausgaben im Jahr 2016 möglichst ohne neue Schulden zu finanzieren.
Daneben fließen einmalig 1,3 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt an den „Energie- und Klimafonds“. Die zusätzlichen Mittel werden für Effizienzmaßnahmen im Gebäudebereich, in den Kommunen und in der Industrie eingesetzt.
Am Donnerstag dieser Sitzungswoche wurde im Bundestag mit dem Krankenhausstrukturgesetz eine Reform zur Verbesserung Situation für die Krankenhäuser verabschiedet. Zuvor haben sich die Koalitionsfraktionen mit Bundesgesundheitsminister Gröhe und den Bundesländern auf einen Kompromiss bei der Krankenhausreform geeinigt.
Nachdem es in der Sommerpause sowohl von Krankenhausseite als auch von Seiten der Krankenkassen Proteste gegen die Reform gegeben hatte, haben wir uns auf ausgewogene Lösungen verständigt. Auch ich habe in meinem Wahlkries zahlreiche Gespräche geführt und die Kritik und Sorgen mit aufgenommen. Ich habe unter anderem Gespräche mit der Regionaldirektion der AOK, den Geschäftsführern der Krankenhäuser in Unna und Schwerte und VertreterInnen der Knappschaft Bahn-See geführt. Um einen intensiven Einblick in die Arbeit des Krankenhauspersonals zu erhalten, habe ich auch einen ganzen Tag im Evangelischen Krankenhaus in Unna hospitiert.
Hier sind die wichtigsten Punkte aus der Krankenhausreform:
Der bisherige Versorgungszuschlag bleibt in vollem Umfang erhalten und wird durch einen Pflegezuschlag ersetzt. Damit kommen jedes Jahr 500 Mio. Euro vor allem den Häusern zu Gute, die in der Vergangenheit keine Pflegestellen abgebaut haben. Die SPD hat durchgesetzt, dass die 500 Mio. vollständig erhalten bleiben.
Eine Expertenkommission überprüft bis Ende 2017, wie der Pflegebedarf der Krankenhauspatientinnen und -patienten auch bei der Bezahlung der Krankenhäuser richtig abgebildet wird. Wir können dann endlich Personalmindeststandards erreichen, die die Arbeitsbedingungen für die Pflegekräfte in den Krankenhäusern verbessern. In der Zwischenzeit (2016, 2017, 2018) werden insgesamt 660 Mio. Euro für ein Pflegestellenförderprogramm bereitgestellt, mit denen bis zu 6350 neue Stellen in der Krankenhauspflege geschaffen werden können.
Das bisherige Hygieneförderprogramm wird um weitere drei Jahre (2017 bis 2019) verlängert. Das Programm wird auf den Bereich Infektionsmedizin ausgedehnt. Damit können die Krankenhäuser zusätzliches Personal ausbilden und auch neue Stellen schaffen.
Als neue Leistung wird ein Anspruch auf pflegerische Übergangsversorgung nach einem Krankenhausaufenthalt in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Außerdem werden die Leistungen bei der häuslichen Krankenpflege und der Haushaltshilfe verbessert. Somit wird endlich die bisher bestehende Versorgungslücke zwischen stationärer und ambulanter Behandlung geschlossen. Für diese Verbesserungen hat die SPD lange gekämpft.
Die Krankenhäuser erhalten einen Ausgleich für den Fall, dass Tarifabschlüsse die Obergrenze für die Preiszuwächse der Krankenhäuser übersteigen. Die SPD verbindet damit die Erwartung, dass Tarifverträge im Bereich des Pflegepersonals in Krankenhäusern in Zukunft an Bedeutung gewinnen.
Durch ein Bündel an Maßnahmen wird die ambulante Notfallversorgung in Krankenhäusern verbessert. Dazu gehören auch eine bessere Bezahlung und der Verzicht auf den bisherigen Investitionskostenabschlag in Höhe von 10 %.
Insgesamt ist uns damit eine der umfassendsten Krankenhausreformen seit Jahren gelungen, die die Ziele der SPD-Bundestagsfraktion verfolgt: Ausbau des Pflegepersonals, Verbesserung der Versorgung aller Patientinnen und Patienten und Förderung der Qualität von Leistungen in allen Krankenhäusern.
Zum Abschluss seiner Gespräche mit Vertretern örtlicher Krankenhausträger und Krankenversicherungen traf sich der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek mit Vertreterinnen und Vertretern der Krankenkasse Knappschaft Bahn-See, darunter der Leiter des Referates Geschäftsführung, Martin Böckmann, und der Leiter des Dezernates Krankenhäuser, Rehabilitationsleistungen und Soziotherapie der Krankenversicherung, Thorsten Schindler. „Wir haben im Gesetzgebungsverfahren entscheidende Korrekturen erreicht, die den Krankenhäusern entgegenkommen, die einen klaren Schwerpunkt auf die Verbesserung der Pflege legen und die gleichzeitig einen hohen Qualitätsanspruch der medizinischen Versorgung untermauern“, fasst Kaczmarek lange und kontroverse Beratungen zusammen. Das Gesetz soll noch 2015 in die Schlussberatung gehen.
Volker Menne, Leiter des Referates Beteiligungsgesellschaften, Betriebsführung der Eigenbetriebe der RV, Thorsten Schindler, Leiter des Dezernats Krankenhäuser, Rehabilitationsleistungen und Soziotherapie der Krankenversicherung, Sandra Baumeister, Referentin im Referat Geschäftsführung, Manoah Beckhoff, Mitarbeiter im Dezernat Leistungsmanagement, Grundsatz, Verträge, Oliver Kaczmarek MdB, Martin Böckmann, Leiter des Referates Geschäftsführung (v.l.).
Gesprächsgrundlage war der Bund-Länder-Kompromiss, der einige Nachbesserungen beim Krankenhausstrukturgesetz vorsieht. „Natürlich wird es nicht alle Krankenhäuser und Krankenversicherungen gleichermaßen zufriedenzustellen. Dafür sind die Voraussetzungen und Zielsetzungen der Betroffenen zu unterschiedlich. Das Gespräch mit der Knappschaft hat aber auch gezeigt, dass wir einen Weg eingeschlagen haben, der für alle Beteiligten gangbar ist“, so der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete. Kaczmarek hatte mit den Geschäftsführern der Krankenhäuser in Unna und Schwerte sowie mit der Regionaldirektion Nord-West der AOK in Unna und eben der Knappschaft Gespräche geführt. Bei einem Praxistag im Evangelischen Krankenhaus in Unna hat er einen Einblick in die Situation in der Pflege bekommen.
Kaczmarek: „Die Zielsetzung der SPD-Bundestagsfraktion war und ist es, das Pflegepersonal zu entlasten und die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern. Es werden mit dem Pflegezuschlag und dem Pflegekräfteprogramm neue Anreize durch das Krankenhausstrukturgesetz geschaffen, diese Ziele auch zu erfüllen.“
Die Vertreterinnen und Vertreter der Knappschaft wiesen aber auch auf Probleme bei der praktischen Umsetzung einiger Gesetzesänderungen hin. „Ich bin dankbar für die vielen Hinweise aus dem Tagesgeschäft der Krankenkassen und Krankenhausbetreiber und werde diese in die weiteren Beratungen des Gesetzes einfließen lassen“, so Oliver Kaczmarek abschließend.
00Ulrike Faulhaberhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngUlrike Faulhaber2015-11-03 12:27:322015-11-03 12:27:32Oliver Kaczmarek: „Haben das Krankenhausstrukturgesetz im Sinne der Pflege verbessert“
Auf Einladung von Oliver Kaczmarek besuchte Bundesarbeitsminsterin Andreas Nahles in der vergangenen Woche das Startup-Unternehmen UNIQ in Holzwickede. Dazu heißt es in einer Pressemitteilung des Unternehmens:
Flipflops für die Ministerin: Mit einem recht ungewöhnlichen Geschenk haben heute Daniel Krahn und Daniel Marx, die Erfinder von Urlaubsguru.de und Gründer der UNIQ GmbH, Arbeitsministerin Andrea Nahles in Holzwickede begrüßt. Sie überreichten der Spitzenpolitikerin eine Holzkiste, die üblicherweise neue Mitarbeiter des Jungunternehmens erhalten. Inhalt: Eine Flaschenpost mit persönlicher Nachricht, ein USB-Stick mit einem Firmenvideo und Badeschlappen Marke Urlaubsguru.de.
Andreas Nahles und Oliver Kaczmarek im Gespräch mit UNIQ-Mitarbeitern. Fotos: Ulrich Bonke
Über dieses originelle Geschenk freute sich die SPD-Politikerin sehr; es sollte nicht das einzige Präsent bleiben. Nach einer kurzen Einführung der beiden Unternehmensgründer, die Urlaubsguru.de eher als Hobby begonnen hatten, sahen die etwa zwei Dutzend Gäste – darunter auch der Landrat des Kreises Unna, Michael Makiolla, und Bürgermeisterin Ulrike Drossel – ein zwölfminütiges ImageVideo, das vom UNIQ-Team eigens für den Besuch der Ministerin gedreht wurde.
Der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek lobte nach dem Besuch den Film: „So viel Mühe und Engagement – das ist wirklich einzigartig.“ Der Kamener Politiker hatte den Besuch der Ministerin organisiert, die zuvor Flüchtlingsprojekte im Rheinland besucht hatte. Nach dem Termin am Dortmunder Airport bei UNIQ ging es zum IG Metall-Kongress nach Frankfurt. In dem Video zeichnet UNIQ-Kreativchef David Zabel ein Bild von Andrea Nahles – nach dem Film übergab er es im Blitzlichtgewitter der Fotografen an die Ministerin. Ein Portrait, gezeichnet mit Bleistift.
Nach dem Pressegespräch traf Andrea Nahles noch mit Mitarbeitern der Firma zusammen. Sie erkundigte sich über die Arbeit der Personalabteilung, die Suche nach Fachkräften, sprach über das Arbeiten 4.0 und unterhielt sich angeregt mit dem FeelgoodManager und diversen weiteren Mitarbeitern. Gut gelaunt ließ sie sich sogar zu einer Partie Tischtennis hinreißen. Die Begegnung mit Gründer Daniel Marx endete unentschieden; gegen Daniel Krahn erreichte sie mit einem gekonnten Backspin einen Punkt mehr. Das Team von Urlaubsguru.de ließ sie wissen, wo sie gern Urlaub macht.
Die internationalen Kolleginnen und Kollegen lernte sie kennen, ging auf jeden individuell ein und fasste den Besuch auf ihre ganz eigene Weise zusammen: „Ich begegne nicht oft Startups, die komplett ohne Fremdkapital auskommen. Um ehrlich zu sein – Sie sind die ersten Gründer, von denen ich höre, die kein Venture Capital benötigen und die keine Förderung brauchen. Das ist wirklich großartig. Vielen Dank für die tollen Geschenke und diesen Termin.“ Auch die Gründer bedankten sich: „Es war uns Freude und Ehre zugleich, dass Sie heute hier waren, Frau Nahles“, sagten Daniel Krahn und Daniel Marx und überreichten zum Abschied einen Blumenstrauß.
00Ulrike Faulhaberhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngUlrike Faulhaber2015-10-28 12:19:072015-10-28 12:19:07Oliver Kaczmarek und Ministerin Nahles beeindruckt von jungem Unternehmen
MdB Oliver Kaczmarek hat nachgehakt: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kommt noch im November nach Unna-Massen
Auf dem Gelände der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Unna-Massen soll eine Nebenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge angesiedelt werden. Damit entsteht eine Erstaufnahmeeinrichtung neuen Typs. Konkret bedeutet es, dass über Asylanträge direkt vor Ort in der Erstaufnahmeeinrichtung entschieden werden kann. Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek hat beim BAMF nachgehakt und die Information erhalten, dass das BAMF seine Nebenstelle noch im November in Unna-Massen eröffnen wird. Zunächst als Interimslösung mit 20 Mitarbeitern, da auf dem Gelände umfangreiche Bauarbeiten vorgenommen werden sollen, die Mitte 2016 abgeschlossen sein werden. Dann wird die Nebenstelle in einem bestehenden Gebäude ansässig, das derzeit noch umgebaut wird. Zudem wird das BAMF, wie schon bekannt gegeben, im Frühjahr 2016 ein Entscheidungszentrum in Unna-Massen errichten, in dem bestehende Anträge abgearbeitet und entschieden werden.
Oliver Kaczmarek ist zufrieden, dass das BAMF seine Nebenstelle jetzt bald in Unna-Massen in Betrieb nehmen wird: „Der Bund hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Beschleunigung der Verfahren für Asylsuchende und Flüchtlinge verabschiedet. Nun ist es wichtig, dass das auch vor Ort umgesetzt werden kann. In der jetzigen Situation ist es wichtig, dass konkret an der Lösung von Problemen zum Beispiel bei der Beschleunigung der Asylverfahren gearbeitet wird, statt immer wieder neue Grundsatzdiskussionen loszutreten. Das BAMF leistet dazu schon bald in Unna-Massen seinen Beitrag.“
00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2015-10-26 12:14:222015-10-26 12:14:22„Nebenstelle des BAMF nimmt den Betrieb auf“
Vorlesen stärkt soziale Kompetenz und Bildungschancen von Kindern
Presse und Co., Zukunftsaufgabe BildungDie aktuelle Studie der Stiftung Lesen belegt, dass regelmäßiges Vorlesen
nicht nur die Bildungschancen von Kindern erhöht, sondern auch ihre soziale
Kompetenz. *
„Seit 2007 veröffentlichen die Stiftung LESEN, die Wochenzeitung DIE ZEIT
und die Deutsche Bahn Studien über die Situation des Vorlesens in
Deutschland und seine Bedeutung für die Entwicklung von Kindern. Kinder,
denen regelmäßig vorgelesen wird, greifen später öfter selbst zum Buch.
Vorlesen vermittelt somit Basiskompetenz und spielt eine wichtige Rolle für
die Bildungschancen und späteren Berufschancen von Kindern.
Die nun aktuell vorgestellte Vorlesestudie belegt außerdem, dass Vorlesen
einen wichtigen Beitrag zur emotionalen Stärke und sozialen Kompetenz
liefert. Damit wirkt sich das Vorlesen auch positiv auf den familiären sowie
sozialen Zusammenhalt aus und zwar unabhängig vom familiären
Bildungshintergrund.
Vor diesem Hintergrund wirbt die SPD-Bundestagsfraktion für die Teilnahme am
bundesweiten Vorlesetag am 20. November, der ebenfalls von der Stiftung LESEN
der Wochenzeitung DIE ZEIT und der Deutschen Bahn durchgeführt wird. Erneut
nehmen wieder zahlreiche SPD-Bundestagsabgeordnete an der Aktion teil.
Die Bundesregierung finanziert außerdem das Projekt „Lesestart – Drei
Meilensteine für das Lesen“, der Stiftung. Eltern und Kinder erhalten drei
Mal im Laufe von sechs Jahren ein „Lesestart-Set“. Darin befinden sich ein
altersgerechtes Buch und Informationen zur Sprach- und Leseerziehung. Das
Projekt soll für Flüchtlingskinder erweitert werden
Sterbehilfe und Krankenhausstrukturgesetz – Zur Sitzungswoche vom 5.-9.11.2015
Im Gespräch, InfodienstAm Donnerstag haben sich die Parteispitzen von SPD und Union erneut über die Flüchtlingspolitik beraten. Ich bin froh, dass es dabei gelungen ist, die menschenwürdige Behandlung von Ankommenden in den Vordergrund zu stellen und dabei auf die Errichtung grenznaher sogenannter Transitzonen zu verzichten. Die Politik darf nicht jede Woche eine neue Forderung mit großen Konflikten medial inszenieren, sondern muss jetzt konzentriert an der Umsetzung der Dinge arbeiten, die wir gemeinsam schon beschlossen haben und in den nächsten Wochen beschließen werden.
Im Kern geht es bei der aktuellen Vereinbarung darum, zunächst allen Ankommenden eine menschenwürdige Unterbringung sowie die schnelle Bearbeitung ihrer Schutzgesuche zu ermöglichen. Dazu wurden zunächst Maßnahmen verabredet, die das Asylverfahren grundsätzlich vereinfachen und verbessern. Noch in diesem Jahr wird ein Gesetz auf den Weg gebracht, dass die Schaffung einer einheitlichen Datenbank sowie eines Ausweises für Asylbewerber vorsieht. Damit kann jede Person künftig zuverlässig und schnell identifiziert werden.
Für Bewerber mit geringen Anerkennungschancen, etwa weil sie aus sicheren Herkunftsländern stammen oder weil sie nicht zum ersten Mal einreisen, wird ein beschleunigtes Verfahren geschaffen. Dafür werden Kompetenzen in bis zu fünf Aufnahme-Einrichtungen gebündelt, in denen Anträge künftig innerhalb einer Woche gestellt, bearbeitet und entschieden werden. Im Falle einer Ablehnung wird auch die Rückführung hier organisiert. Für die Dauer der Antragsbearbeitung gilt für die Bewerber eine verschärfte Residenzpflicht, deren Einhaltung Voraussetzung für den Empfang von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist.
Die beschlossenen Maßnahmen werden auch dazu beitragen, dass wir unsere Kapazitäten stärker auf die Integration der Menschen konzentrieren können, die, zeitlich befristet oder dauerhaft, bei uns bleiben. Vor dieser Aufgabe stehen in erster Linie unsere Länder und Kommunen. Deshalb ist es gut, dass der Bund mit dem Zweiten Nachtragshaushalt 2015 nochmal finanziell aufstockt.
Mehr zu diesem Thema sowie den weiteren Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Info-Dienst zusammengestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Kaczmarek
Die Themen:
1. Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativversorgung
2. Sterbehilfe gesetzlich geregelt
3. Befristete Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen begrenzen
4. Nachtragshaushalt 2015 verabschiedet
5. Krankenhausstrukturgesetz verabschiedet
Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativversorgung
Gesundheit und Pflege, InfodienstAm Mittwoch dieser Sitzungswoche hat der Bundestag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland zugestimmt. Verbessert werden soll neben der Behandlung in stationären Einrichtungen wie Pflegeheimen und Hospizen auch die ambulante palliativmedizinische Versorgung.
Konkret sollen Krankenkassen bei stationären Hospizen für Erwachsene 95 Prozent statt wie bisher 90 Prozent der Kosten übernehmen. Bei der ambulanten Hospizarbeit sollen neben Personal- nun auch Sachkosten berücksichtigt werden. Ärztinnen und Ärzten werden künftig eine größere Anzahl palliativmedizinischer Leistungen vergütet. Zudem sollen sie stärker in die ambulante Palliativversorgung eingebunden werden, um die Übergänge von allgemeiner und spezialisierter ambulanter Palliativversorgung zu verbessern. Mit dem Gesetz erhalten gesetzlich Versicherte zudem zukünftig einen Anspruch auf eine umfassende palliativmedizinische Beratung durch ihre Krankenkasse. Sie sollen gut informiert darüber entscheiden können, wie sie in ihrer letzten Lebensphase versorgt werden wollen.
Den beschlossenen Gesetzentwurf finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/051/1805170.pdf
Sterbehilfe gesetzlich geregelt
Gesundheit und Pflege, InfodienstIm Fall schwerster und unumkehrbarer Erkrankungen mit leidensvollen Verlauf wollen immer mehr Menschen den Zeitpunkt ihres Ausscheidens aus dem Leben selbst bestimmen. Sie wenden sich zur Unterstützung auch an Angehörige, Ärzte oder Sterbehilfevereine. Über die Frage, ob diese Sterbehilfe straffrei bleiben soll, hat der Bundestag diesen Freitag entschieden.
Nach gegenwärtiger Rechtslage ist die passive Sterbehilfe in Deutschland erlaubt, wenn sie dem erklärten Wille des Patienten entspricht. Die aktive Sterbehilfe (Töten auf Verlangen z.B. mithilfe einer tödlichen Substanz) ist hingegen strafbar. Der assistierte Suizid, also die Hilfe zur Selbsttötung ist nicht verboten, kann aber strafbar sein bei Mitwirkung an einem nicht freiverantwortlichen Suizid. Ein Strafbarkeitsrisiko besteht hier auch für Ärzte, wenn diese die Rettung eines handlungsunfähigen Sterbenden unterlassen.
Da die Sterbehilfe nicht nur eine juristische und medizinische, sondern vor allem auch eine ethische Frage ist, war die Fraktionsdisziplin aufgehoben. Abgeordnete der unterschiedlichen Fraktionen haben Anträge erarbeitet und über Monate Gespräche geführt, Diskussionsveranstaltungen in ihren Wahlkreisen organisiert und im Bundestag debattiert. Alle Gesetzesentwürfe eint, dass aktive Sterbehilfe weiterhin strafbar sein soll und die kommerzielle Sterbehilfe, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist, verboten bleibt.
Ich habe den Antrag von Michael Brand und Kerstin Griese unterstützt, der am Freitag 360 von 602 abgegebenen Stimmen auf sich vereinen konnte. Er sieht vor, geschäftsmäßige Suizidbeihilfe, wie ihn etwa Vereine anbieten, unter Strafe zu stellen und stellt eine Ergänzung des bislang geltenden Regelungskonzeptes der Straffreiheit der Selbsttötung dar. Der Antrag möchte verhindern, dass das Lebensende zu einer Dienstleistung wird, mit der Profite erzielt werden. Auch sollen kranke Menschen nicht in einen Rechtfertigungsdruck geraten, wenn sie keine Sterbehilfe in Anspruch nehmen möchten.
Den Antrag finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/053/1805373.pdf
Befristete Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen begrenzen
Arbeit und Soziales, InfodienstDie von SPD und CDU/CSU geführte Bundesregierung möchte die Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen weiter verbessern. Dafür soll das sogenannte Wissenschaftszeitvertragsgesetz geändert werden, das die Ausgestaltung von Verträgen von wissenschaftlichem Personal in der Qualifizierungsphase regelt. Hintergrund: Eine Evaluation hat ergeben, dass die im Gesetz enthaltenen Sonderregelungen teilweise Fehlentwicklungen in der Befristungspraxis begünstigt haben. So besitzen zum Beispiel mehr als die Hälfte der Doktoranden Verträge mit einer Laufzeit von unter einem Jahr.
Durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung soll dem entgegengewirkt werden. Dafür soll im Wissenschaftszeitvertragsgesetz unter anderem festgeschrieben werden, dass Befristungsdauern entsprechend der angestrebten Qualifizierung zu bemessen sind. So sollen beispielsweise Verträge für Doktoranden für den gesamten Zeitraum der Promotion gelten. Ebenso wird das nicht-wissenschaftliche Personal aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen. Zeitverträge für nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter sollen dann nur noch nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz möglich sein, also nach denselben Bedingungen, die auch für andere Arbeitnehmer gelten.
Der Gesetzentwurf, der nun in den federführenden Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Technikfolgenabschätzung zur Beratung überwiesen wurde, ist hier einsehbar: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/064/1806489.pdf
Nachtragshaushalt 2015 verabschiedet
InfodienstMit 1 Mrd. Euro zusätzlich werden Länder und Kommunen in diesem Jahr bei der Bewältigung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise unterstützt. So geht es aus dem zweiten Nachtragshaushalt 2015 hervor, den die Koalitionsfraktionen im Bundestag beschlossen haben. Für die Energiewende werden weitere 1,3 Mrd. Euro bereitgestellt.
Kern des Nachtragshaushalts 2015 ist die Umsetzung der zwischen Bund und Ländern am 24. September getroffenen Vereinbarung zur finanziellen Bewältigung der flüchtlingspolitischen Aufgaben im Bundeshaushalt. In diesem Rahmen wird insbesondere die Soforthilfe um 1 Mrd. Euro erhöht und damit verdoppelt, sodass Länder und Kommunen insgesamt um 2 Mrd. Euro im laufenden Jahr entlastet werden. Darüber hinaus soll eine Rücklage gebildet werden, in die zunächst 5 Mrd. Euro und künftig die Haushaltsüberschüsse fließen, um die mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen notwendigen Ausgaben im Jahr 2016 möglichst ohne neue Schulden zu finanzieren.
Daneben fließen einmalig 1,3 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt an den „Energie- und Klimafonds“. Die zusätzlichen Mittel werden für Effizienzmaßnahmen im Gebäudebereich, in den Kommunen und in der Industrie eingesetzt.
Hier geht es zum Entwurf des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2015: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/060/1806090.pdf
Krankenhausstrukturgesetz verabschiedet
Gesundheit und Pflege, InfodienstAm Donnerstag dieser Sitzungswoche wurde im Bundestag mit dem Krankenhausstrukturgesetz eine Reform zur Verbesserung Situation für die Krankenhäuser verabschiedet. Zuvor haben sich die Koalitionsfraktionen mit Bundesgesundheitsminister Gröhe und den Bundesländern auf einen Kompromiss bei der Krankenhausreform geeinigt.
Nachdem es in der Sommerpause sowohl von Krankenhausseite als auch von Seiten der Krankenkassen Proteste gegen die Reform gegeben hatte, haben wir uns auf ausgewogene Lösungen verständigt. Auch ich habe in meinem Wahlkries zahlreiche Gespräche geführt und die Kritik und Sorgen mit aufgenommen. Ich habe unter anderem Gespräche mit der Regionaldirektion der AOK, den Geschäftsführern der Krankenhäuser in Unna und Schwerte und VertreterInnen der Knappschaft Bahn-See geführt. Um einen intensiven Einblick in die Arbeit des Krankenhauspersonals zu erhalten, habe ich auch einen ganzen Tag im Evangelischen Krankenhaus in Unna hospitiert.
Hier sind die wichtigsten Punkte aus der Krankenhausreform:
Insgesamt ist uns damit eine der umfassendsten Krankenhausreformen seit Jahren gelungen, die die Ziele der SPD-Bundestagsfraktion verfolgt: Ausbau des Pflegepersonals, Verbesserung der Versorgung aller Patientinnen und Patienten und Förderung der Qualität von Leistungen in allen Krankenhäusern.
Die Reform tritt zum 1.1.2016 in Kraft.
Den verabschiedeten Gesetzentwurf finden Sie hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/053/1805372.pdf
Oliver Kaczmarek: „Haben das Krankenhausstrukturgesetz im Sinne der Pflege verbessert“
Gesundheit und Pflege, Im Gespräch, Kreis Unna, UnnaZum Abschluss seiner Gespräche mit Vertretern örtlicher Krankenhausträger und Krankenversicherungen traf sich der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek mit Vertreterinnen und Vertretern der Krankenkasse Knappschaft Bahn-See, darunter der Leiter des Referates Geschäftsführung, Martin Böckmann, und der Leiter des Dezernates Krankenhäuser, Rehabilitationsleistungen und Soziotherapie der Krankenversicherung, Thorsten Schindler. „Wir haben im Gesetzgebungsverfahren entscheidende Korrekturen erreicht, die den Krankenhäusern entgegenkommen, die einen klaren Schwerpunkt auf die Verbesserung der Pflege legen und die gleichzeitig einen hohen Qualitätsanspruch der medizinischen Versorgung untermauern“, fasst Kaczmarek lange und kontroverse Beratungen zusammen. Das Gesetz soll noch 2015 in die Schlussberatung gehen.
Volker Menne, Leiter des Referates Beteiligungsgesellschaften, Betriebsführung der Eigenbetriebe der RV, Thorsten Schindler, Leiter des Dezernats Krankenhäuser, Rehabilitationsleistungen und Soziotherapie der Krankenversicherung, Sandra Baumeister, Referentin im Referat Geschäftsführung, Manoah Beckhoff, Mitarbeiter im Dezernat Leistungsmanagement, Grundsatz, Verträge, Oliver Kaczmarek MdB, Martin Böckmann, Leiter des Referates Geschäftsführung (v.l.).
Gesprächsgrundlage war der Bund-Länder-Kompromiss, der einige Nachbesserungen beim Krankenhausstrukturgesetz vorsieht. „Natürlich wird es nicht alle Krankenhäuser und Krankenversicherungen gleichermaßen zufriedenzustellen. Dafür sind die Voraussetzungen und Zielsetzungen der Betroffenen zu unterschiedlich. Das Gespräch mit der Knappschaft hat aber auch gezeigt, dass wir einen Weg eingeschlagen haben, der für alle Beteiligten gangbar ist“, so der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete. Kaczmarek hatte mit den Geschäftsführern der Krankenhäuser in Unna und Schwerte sowie mit der Regionaldirektion Nord-West der AOK in Unna und eben der Knappschaft Gespräche geführt. Bei einem Praxistag im Evangelischen Krankenhaus in Unna hat er einen Einblick in die Situation in der Pflege bekommen.
Kaczmarek: „Die Zielsetzung der SPD-Bundestagsfraktion war und ist es, das Pflegepersonal zu entlasten und die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern. Es werden mit dem Pflegezuschlag und dem Pflegekräfteprogramm neue Anreize durch das Krankenhausstrukturgesetz geschaffen, diese Ziele auch zu erfüllen.“
Die Vertreterinnen und Vertreter der Knappschaft wiesen aber auch auf Probleme bei der praktischen Umsetzung einiger Gesetzesänderungen hin. „Ich bin dankbar für die vielen Hinweise aus dem Tagesgeschäft der Krankenkassen und Krankenhausbetreiber und werde diese in die weiteren Beratungen des Gesetzes einfließen lassen“, so Oliver Kaczmarek abschließend.
Oliver Kaczmarek und Ministerin Nahles beeindruckt von jungem Unternehmen
Holzwickede, Im Gespräch, Kreis UnnaAuf Einladung von Oliver Kaczmarek besuchte Bundesarbeitsminsterin Andreas Nahles in der vergangenen Woche das Startup-Unternehmen UNIQ in Holzwickede. Dazu heißt es in einer Pressemitteilung des Unternehmens:
Flipflops für die Ministerin: Mit einem recht ungewöhnlichen Geschenk haben heute Daniel Krahn und Daniel Marx, die Erfinder von Urlaubsguru.de und Gründer der UNIQ GmbH, Arbeitsministerin Andrea Nahles in Holzwickede begrüßt. Sie überreichten der Spitzenpolitikerin eine Holzkiste, die üblicherweise neue Mitarbeiter des Jungunternehmens erhalten. Inhalt: Eine Flaschenpost mit persönlicher Nachricht, ein USB-Stick mit einem Firmenvideo und Badeschlappen Marke Urlaubsguru.de.
Andreas Nahles und Oliver Kaczmarek im Gespräch mit UNIQ-Mitarbeitern. Fotos: Ulrich Bonke
Über dieses originelle Geschenk freute sich die SPD-Politikerin sehr; es sollte nicht das einzige Präsent bleiben. Nach einer kurzen Einführung der beiden Unternehmensgründer, die Urlaubsguru.de eher als Hobby begonnen hatten, sahen die etwa zwei Dutzend Gäste – darunter auch der Landrat des Kreises Unna, Michael Makiolla, und Bürgermeisterin Ulrike Drossel – ein zwölfminütiges ImageVideo, das vom UNIQ-Team eigens für den Besuch der Ministerin gedreht wurde.
Der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek lobte nach dem Besuch den Film: „So viel Mühe und Engagement – das ist wirklich einzigartig.“ Der Kamener Politiker hatte den Besuch der Ministerin organisiert, die zuvor Flüchtlingsprojekte im Rheinland besucht hatte. Nach dem Termin am Dortmunder Airport bei UNIQ ging es zum IG Metall-Kongress nach Frankfurt. In dem Video zeichnet UNIQ-Kreativchef David Zabel ein Bild von Andrea Nahles – nach dem Film übergab er es im Blitzlichtgewitter der Fotografen an die Ministerin. Ein Portrait, gezeichnet mit Bleistift.
Nach dem Pressegespräch traf Andrea Nahles noch mit Mitarbeitern der Firma zusammen. Sie erkundigte sich über die Arbeit der Personalabteilung, die Suche nach Fachkräften, sprach über das Arbeiten 4.0 und unterhielt sich angeregt mit dem FeelgoodManager und diversen weiteren Mitarbeitern. Gut gelaunt ließ sie sich sogar zu einer Partie Tischtennis hinreißen. Die Begegnung mit Gründer Daniel Marx endete unentschieden; gegen Daniel Krahn erreichte sie mit einem gekonnten Backspin einen Punkt mehr. Das Team von Urlaubsguru.de ließ sie wissen, wo sie gern Urlaub macht.
Die internationalen Kolleginnen und Kollegen lernte sie kennen, ging auf jeden individuell ein und fasste den Besuch auf ihre ganz eigene Weise zusammen: „Ich begegne nicht oft Startups, die komplett ohne Fremdkapital auskommen. Um ehrlich zu sein – Sie sind die ersten Gründer, von denen ich höre, die kein Venture Capital benötigen und die keine Förderung brauchen. Das ist wirklich großartig. Vielen Dank für die tollen Geschenke und diesen Termin.“ Auch die Gründer bedankten sich: „Es war uns Freude und Ehre zugleich, dass Sie heute hier waren, Frau Nahles“, sagten Daniel Krahn und Daniel Marx und überreichten zum Abschied einen Blumenstrauß.
„Nebenstelle des BAMF nimmt den Betrieb auf“
Kreis Unna, Presse und Co., UnnaMdB Oliver Kaczmarek hat nachgehakt: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kommt noch im November nach Unna-Massen
Auf dem Gelände der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Unna-Massen soll eine Nebenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge angesiedelt werden. Damit entsteht eine Erstaufnahmeeinrichtung neuen Typs. Konkret bedeutet es, dass über Asylanträge direkt vor Ort in der Erstaufnahmeeinrichtung entschieden werden kann. Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek hat beim BAMF nachgehakt und die Information erhalten, dass das BAMF seine Nebenstelle noch im November in Unna-Massen eröffnen wird. Zunächst als Interimslösung mit 20 Mitarbeitern, da auf dem Gelände umfangreiche Bauarbeiten vorgenommen werden sollen, die Mitte 2016 abgeschlossen sein werden. Dann wird die Nebenstelle in einem bestehenden Gebäude ansässig, das derzeit noch umgebaut wird. Zudem wird das BAMF, wie schon bekannt gegeben, im Frühjahr 2016 ein Entscheidungszentrum in Unna-Massen errichten, in dem bestehende Anträge abgearbeitet und entschieden werden.
Oliver Kaczmarek ist zufrieden, dass das BAMF seine Nebenstelle jetzt bald in Unna-Massen in Betrieb nehmen wird: „Der Bund hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Beschleunigung der Verfahren für Asylsuchende und Flüchtlinge verabschiedet. Nun ist es wichtig, dass das auch vor Ort umgesetzt werden kann. In der jetzigen Situation ist es wichtig, dass konkret an der Lösung von Problemen zum Beispiel bei der Beschleunigung der Asylverfahren gearbeitet wird, statt immer wieder neue Grundsatzdiskussionen loszutreten. Das BAMF leistet dazu schon bald in Unna-Massen seinen Beitrag.“