Länder und Kommunen entlasten, Asylverfahren beschleunigen – Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz beschlossen

Mit einem umfassenden Gesetzpaket, das der Bundestag diesen Donnerstag beschlossen hat, setzen wir ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Bewältigung der Flüchtlingskrise um. Vorgesehen sind Maßnahmen, die die Asylverfahren weiter beschleunigen, Fehlanreize beseitigen, Länder und Kommunen nochmals finanziell entlasten und Asylsuchende, die in Deutschland bleiben, bei der raschen Integration unterstützen.

  • Ab 2016 wird der Bund den Ländern eine monatliche Pauschale von 670 Euro pro Asylbewerber für die Dauer des Verfahrens und im Fall der Ablehnung einen Monat darüber hinaus zahlen.
  • Er beteiligt sich mit 350 Mio. Euro zusätzlich an der Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.
  • Die Dauer der Asylverfahren soll auf durchschnittlich drei Monate verkürzt werden.
  • Für ein Sonderprogramm des Bundesfreiwilligendiensts in der Flüchtlingsarbeit werden 10.000 neue Stellen geschaffen.
  • Um einer angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt entgegenzuwirken, werden u.a. 500 Mio. Euro für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellt. Davon profitieren alle Menschen in Deutschland.

Unserer Fraktion ist es gelungen, wichtige Vorschläge in den Verhandlungen zum Asylpaket einzubringen:

  • So wird die Liste der sicheren Herkunftsstaaten nun alle zwei Jahre überprüft.
  • Auch haben die Länder Spielraum, ob sie Asylbewerber verpflichten, sechs statt bisher drei Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen.
  • Das Asylpaket enthält nun zahlreiche Maßnahmen, um Spracherwerb und Arbeitsmarktintegration besser zu fördern.
  • Darüber hinaus sind Erleichterungen im Bauplanungsrecht vorgesehen, um Einrichtung und Bau von Flüchtlingsunterkünften zu erleichtern.
  • Immer mehr Kinder und Jugendliche fliehen allein aus ihren Heimatländern nach Deutschland. Die meisten von ihnen kommen in einigen wenigen Kommunen an. Um die Lasten besser zu verteilen, soll eine bundesweite Aufnahmepflicht der Länder eingeführt werden. Dabei muss eine angemessene Betreuung, Unterkunft und Versorgung der Kinder und Jugendlichen gewährleistet sein. Auch soll klargestellt werden, dass ausländische Kinder und Jugendliche Zugang zu allen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe haben. Außerdem soll das Mindestalter zur Begründung der Handlungsfähigkeit in Asylverfahren von 16 auf 18 Jahre angehoben werden. Damit setzen wir eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um und kommen auch der Verpflichtung aus der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen nach.

Das Gesetz der Bundesregierung finden Sie hier.

Regierungserklärungen zu 70 Jahren VN und zum Europäischen Rat

Zentrale Punkte dieser Sitzungswoche waren zwei Regierungserklärungen im Deutschen Bundestag.

Am Mittwoch sprach Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier zum 70 jährigen Bestehen der Vereinten Nationen. Die Fraktionen im Bundestag setzen sich alle für eine Stärkung der Vereinten Nationen (VN) bei der Lösung der weltweiten Konflikte ein und machten deutlich, dass hierfür auch mehr deutsches Engagement gefordert sei. Frank-Walter Steinmeier sagte, dass die VN heute mehr denn je gebraucht würden „im Bemühen um Frieden in unfriedlicher Zeit“. Perfekt würde die Organisation nie sein, aber umso größer sei der Ansporn, sie besser zu machen. Steinmeier wies den häufig geäußerten Vorwurf zurück, die VN seien zu schwach und entscheidungsunfähig: Frieden werde nicht von den VN verhindert, sondern vor allem deshalb, weil Mitgliedstaaten durch Blockaden und Verweigerung ihr die Arbeitsfähigkeit und Autorität rauben würden.

Steinmeier bekräftigte die Notwendigkeit von Reformen und mehr Engagement der Staaten innerhalb der VN etwa zur Ausstattung von Hilfsprogrammen wie dem Flüchtlingshilfswerk und dem Welternährungsprogramm. Ziel müsse außerdem sein, die Repräsentanz der Mitgliedstaaten in den VN-Organisationen und im VN-Sicherheitsrat auf den heutigen Stand zu bringen: „Jedem ist klar, dass die Legitimation leidet, wenn die VN heute noch ein Spiegelbild der Jahre 1945, 1950 oder 1955 ist“, sagte Steinmeier. Deutschland bestehe auf einer Reform der VN und insbesondere des Sicherheitsrates, dessen Entscheidungen transparenter werden und dessen ständige Mitglieder ihr Vetorecht begrenzen müssten.

Angenommen wurde ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD, welche die Bundesregierung unter anderem auffordern, „Reformbestrebungen der Vereinten Nationen zu unterstützen. Dafür müssten die effizienter, transparenter und moderner werden.

Den Entschließungsantrag von SPD und CDU/CSU zu der Regierungserklärung finden Sie hier.

Am Donnerstag dann sprach Bundeskanzlerin Angela Merkel im Vorfeld eines Gipfels der Europäischen Staats- und Regierungschefs. Wichtigstes Thema war die Flüchtlingspolitik auf europäischer Ebene. Angela Merkel mahnte zum europäischen Zusammenhalt und sprach von einer historischen Aufgabe.

Für die SPD-Bundestagsfraktion sprach unter anderem Thomas Oppermann, der die Integration der Flüchtlinge mit Bleiberecht eine Daueraufgabe für die nächsten zehn oder 15 Jahre nannte. Diese Aufgabe werde die Politik in Deutschland dauerhaft verändern. Auch er betonte, dass die Europäische Union eine gemeinsame Flüchtlings- und Asylpolitik brauche.

 

Anpassung des Unterhaltsrechts

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Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Unterhaltsrechts soll die Anbindung des Mindestunterhalts für minderjährige Kinder an den steuerlichen Freibetrag beendet werden. Die Anknüpfung an den Kinderfreibetrag hat in der Vergangenheit zu Abweichungen zwischen der Höhe des Mindestunterhalts und dem Existenzminimum minderjähriger Kinder geführt. Deswegen soll künftig die Höhe des Mindestunterhalts direkt an das Existenzminimum gekoppelt werden. Darüber hinaus soll das vereinfachte Unterhaltsverfahren anwenderfreundlicher geregelt und deutlicher als bisher auf die typischen Fälle seiner Anwendung ausgerichtet werden. Dazu werden die Verfahrensrechte der Beteiligten neu bestimmt und das Verfahren effizienter gestaltet. Außerdem beinhaltet der Gesetzentwurf im Auslandsunterhaltsgesetz vorwiegend technische Anpassungen. Hiermit wird insbesondere auf eine Entscheidung des EuGH zur örtlichen Zuständigkeit der deutschen Familiengerichte in Auslandsunterhaltssachen reagiert.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Modernisierung des Vergaberechts

Mit einem aktuellen Gesetzentwurf will die Bundesregierung das Vergaberecht an neue Richtlinien der Europäischen Union anpassen. Ziel der Modernisierung ist es, die Vergabeverfahren effizienter, einfacher und flexibler zu gestalten und die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen an Vergabeverfahren zu erleichtern.  Öffentliche Auftraggeber und Unternehmen sollen künftig mehr Flexibilität bei der Vergabe öffentlicher Aufträge erhalten.

Um die praktische Anwendung des Gesetzes zu erleichtern, wird der Ablauf des Vergabeverfahrens von der Leistungsbeschreibung über die Prüfung von Ausschlussgründen, Eingangsprüfung, den Zuschlag bis zu den Bedingungen für die Auftragsausführung erstmals fast vollständig im Gesetz vorgezeichnet. Hierdurch sollen die Möglichkeiten des öffentlichen Auftraggebers gestärkt werden, z.B. umweltbezogene, soziale oder innovative Aspekte im Rahmen des Vergabeverfahrens zu berücksichtigen. Gleichzeitig werden kommunale Freiräume, etwa bei der Vergabe an kommunale Unternehmen oder bei der Zusammenarbeit mit anderen Kommunen erstmals gesetzlich ausdrücklich geregelt. Dies bietet Kommunen mehr Rechtssicherheit bei der Bereitstellung von Leistungen der Daseinsvorsorge.

Unternehmen, die öffentliche Aufträge ausführen, müssen nach den Vorschriften des Entwurfs die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten. Dies gelte besonders für die Regelungen in für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen und den Mindestlohn. Unternehmen, die bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben, können von Vergaben ausgeschlossen werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Speicherfristen für Verkehrsdaten regeln und begrenzen

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, über den wir in 2./3. Lesung beraten, soll eine Speicherpflicht und eine Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten eingeführt werden. Ziel ist es, staatlichen Ermittlungsbehörden bei besonders schweren Straftaten ein zusätzliches Instrument an die Hand zu geben. Gleichzeitig soll die Privatsphäre durch die geplanten klaren und strengen Regelungen umfassend geschützt und die grundgesetzlichen und EU-rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Das Gesetz soll zudem, so wie die SPD es auf ihrem letzten Parteikonvent beschlossen hat, hinsichtlich seiner Wirksamkeit aber auch der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach 36 Monaten evaluiert werden. Die Speicherung der Verkehrsdaten darf nur in äußerst engen Grenzen erfolgen: Inhalte dürfen nicht gespeichert, Bewegungsprofile nicht erstellt und Emails nicht erfasst werden. Die Provider müssen bei der Speicherung zudem höchstmögliche Sicherheit der Daten gewährleisten. Die Speicherung muss im Inland erfolgen. Die Speicherfrist von Verkehrsdaten soll dabei auf nur zehn Wochen beschränkt werden. Es handelt sich hierbei um eine Höchstspeicherfrist: Die nach diesem Gesetz gespeicherten Daten müssen unmittelbar nach Ablauf der Speicherfrist gelöscht werden. Kommt der Provider der Löschverpflichtung nicht nach, soll dies mit einer Geldbuße belegt werden. Standortdaten dürfen nur vier Wochen gespeichert werden.
Die Anbieter müssen die Daten zudem gegen unbefugte Kenntnisnahme und Verwendung schützen. Auch für den Zugriff auf die gespeicherten Daten bestehen hohe Hürden: Ein Abruf der Daten darf nur bei einzeln aufgelisteten besonders schweren Straftaten und nur nach vorheriger Genehmigung durch einen Richter erfolgen. Der Abruf der Daten soll transparent sein. Wenn Daten abgerufen werden, müssen die Betroffenen grundsätzlich darüber informiert werden. Auch der Missbrauch von Daten soll vermieden werden. Es wird ein neuer Straftatbestand der „Datenhehlerei“ geschaffen; damit wird eine Strafbarkeitslücke geschlossen.

Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

Meine Stellungnahme folgt auf der Homepage heute Abend.

Präsidentschaftswahlen in Belarus

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Am 11. Oktober fanden in Belarus die Präsidentschaftswahlen statt. Als Vorsitzender der Deutsch-Belarussischen Parlamentariergruppe habe ich die Wahlen natürlich aufmerksam verfolgt. Das Land gilt als letzte Diktatur Europas. Deswegen war auch die Wiederwahl des autoritären Präsidenten Alexander Lukaschenko keine Überraschung. Mit 83 Prozent der Stimmen sicherte er sich seine fünfte Amtszeit. Die Wahl hatte kaum etwas mit einem demokratischen Verfahren zu tun – da sind sich unabhängige Wahlbeobachter und Experten einig. Lukaschenko hofft trotzdem darauf, dass der Westen seine Sanktionen gegen die weißrussische Führung lockert – und dass der Internationale Währungsfonds dem finanziell angeschlagenen Land einen neuen Milliardenkredit gibt. Um ein positives Zeichen Richtung Europäische Union zu setzen wurde wenige Wochen vor den Wahlen der Sozialdemokrat Nikolaj Statkewitsch aus dem Gefängnis entlassen – der wichtigste Oppositionspolitiker des Landes. 2010 war er Präsidentschaftskandidat und wurde danach zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Zuletzt wurden seine Haftbedingungen immer wieder verschärft. Trotzdem scheiterten alle Versuche des Regimes, ihn zu einem Gnadengesuch an den Präsidenten zu bewegen. Jahrelang hat sich die SPD dafür eingesetzt, dass der Vorsitzende ihrer Schwesterpartei frei kommt.

In einem Artikel für den vorwärts habe ich die Situation in Belarus unmittelbar vor den Wahlen und den Hintergrund der Freilassung von Nikolaj Statkewitsch analysiert. Den Artikel können Sie hier nachlesen.

Den Ausgang der Wahl habe ich in einer Diskussionsrunde des Radiosenders InfoRadio (Radion Berlin-Brandenburg) analysiert. Sendetermin ist der darauf folgende Sonntag, 18.10., 11.05 – 12.00 Uhr (93,1 MHz), Wiederholung 20:05 Uhr

 

Oliver Kaczmarek ist erneut Mitglied des Vorstandes der SPD-Bundestagsfraktion

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Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek ist erneut in den erweiterten Vorstand der SPD-Bundestagsfraktion gewählt worden. Überdies hat die Fraktion ihn als stellvertretenden Sprecher der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung bestätigt. „Ich freue mich über die Wiederwahl und danke den Kolleginnen und Kollegen für ihre Unterstützung“, erklärte Oliver Kaczmarek nach der Wahl. Als stellvertretender bildungspolitischer Sprecher ist der direkt gewählte Abgeordnete des Wahlkreises Unna I für zentrale Vorhaben der SPD-Bundestagsfraktion im Bereich der Bildungspolitik verantwortlich, zum Beispiel für die Weiterentwicklung des BAföGs oder der Hochschulfinanzierung.

Oliver Kaczmarek ist seit 2011 ordentliches Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Neben seiner Tätigkeit im Bildungsausschuss wirkt er in der 18. Wahlperiode auch als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie im Petitionsausschuss mit. Für die SPD-Bundestagsfraktion leitet er außerdem das Projekt „Neue Chancen – Wertschätzung für Bildung und Arbeit“ im Rahmen der Kampagne „Neue Gerechtigkeit“.

Welttag für menschenwürdige Arbeit: SPD tritt für sichere und faire Arbeitsbedingungen ein

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Der vom Internationalen Gewerkschaftsbund ausgerufene Welttag für menschenwürdige Arbeit stellt die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Mittelpunkt – in Deutschland und weltweit. Für die SPD ist menschenwürdige Arbeit eine Kernforderung. Nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns setzt sie sich nun in der großen Koalition mit Nachdruck für die Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und Leiharbeit ein.

„Wir haben in dieser Legislaturperiode schon viel erreicht für eine gerechte Ordnung auf dem Arbeitsmarkt und damit für die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit dem Mindestlohn sorgen wir dafür, dass rund 3,7 Millionen Menschen endlich einen anständigen Lohn erhalten und Lohndumping verhindert wird. Das ist gut so, denn wir brauchen mehr ehrliche Arbeit, nicht weniger“, erklärt Oliver Kaczmarek, SPD-Bundestagsabgeordneter anlässlich des Welttags für menschenwürdige Arbeit.

Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – dafür hat sich die SPD stark gemacht. Er gilt auch für Mini-Jobs. „Aktuelle Zahlen belegen, dass seit Einführung des Mindestlohns die Erwerbstätigkeit und die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung weiter gewachsen sind. Dieses Plus ist erfreulich. Es zeigt auch, dass die Panikmache im Vorfeld der Einführung des Mindestlohns völlig an der Realität vorbeiging“, so Oliver Kaczmarek. Der Mindestlohn ist und bleibe ein Erfolgsmodell – ein Garant für menschenwürdige Arbeit. Mit dem Rentenpaket habe die SPD zudem die Lebensbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Alter verbessert. „Der Wert der geleisteten Arbeit und die Lebensleistung nach einem erfüllten Erwerbsleben werden im Ruhestand jetzt besser anerkannt“, so Oliver Kaczmarek.

Missbrauch auf dem Arbeitsmarkt endet aber nicht bei der Bezahlung, die SPD setzt sich insgesamt für faire Arbeitsverhältnisse ein. „Deshalb brauchen wir Regelungen, die den Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit eindämmen, weil er zu einer Spaltung der Belegschaften führt, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ihre Mitbestimmungsrechte vorenthält und prekäre Beschäftigung mit schlechten Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten und einer unfairen Entlohnung zur Folge hat“, erklärt Oliver Kaczmarek. Die SPD werde – so wie im Koalitionsvertrag vereinbart – in der zweiten Jahreshälfte einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen. „Unser Ziel ist es, einen Wettbewerb mit Dumpinglöhnen auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verhindern – das ist gut für die Beschäftigten, aber auch für die Unternehmen, die statt über schlechte Arbeitsbedingungen lieber über die Qualität ihrer Produkte konkurrieren wollen.“

Foto: Warten auf Arbeit by Günter HentschelCC BY-ND 2.0

 

Gesagt – getan: das Krankenhausstrukturgesetz wird nachgebessert

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Gesagt – getan: das Krankenhausstrukturgesetz wird nachgebessert

Bundestagsabgeordneter Oliver Kaczmarek meldet Erfolge bei der Nachbesserung des Krankenhausstrukturgesetzes

Nach der deutlichen Kritik seitens der Krankenhäuser und der Krankenkassen an dem Krankenhausstrukturgesetz, konnten sich Bund und Länder auf einen Kompromiss bei der Krankenhausreform einigen.

„Nach Gesprächen mit Krankenhausleitungen, Krankenkassen und dem Pflegepersonal im gesamten Bundesgebiet war das Ziel der SPD, Verbesserungen und Entlastungen für das Pflegepersonal zu erzielen. Dies ist uns gelungen“, erläutert der Bundestagsabgeordnete den Kompromiss. „Ich habe intensive Gespräche mit den Krankenkassen und Krankenhausleitungen in meinem Wahlkreis geführt und auch das Gespräch mit dem Pflegepersonal auf der Demonstration der Deutschen Krankenhausgesellschaft in Berlin gesucht. So bleibt der bisherige Versorgungszuschlag in vollem Umfang erhalten und wird durch einen Pflegezuschlag ersetzt. „Die SPD hat durchgesetzt, dass die 500 Mio. Euro vollständig erhalten bleiben und zweckgebunden für Pflegepersonal ausgegeben werden.“

Die Krankenhäuser erhalten einen Ausgleich für den Fall, dass Tarifabschlüsse die Obergrenze für die Preiszuwächse der Krankenhäuser übersteigen. Somit wird die Refinanzierung der Personalkosten auf ein solides Fundament gestellt. „Außerdem verbindet die SPD damit die Erwartung, dass Tarifverträge im Bereich des Pflegepersonals in Krankenhäusern in Zukunft an Bedeutung gewinnen“, erklärt Oliver Kaczmarek die neu vorgesehene Tarifausgleichsrate.

„Wir sind sehr zufrieden mit dem Erreichten. Insgesamt ist uns damit eine umfassende Krankenhausreform gelungen, die die Interessen des Pflegepersonals und der Patientinnen und Patienten abdeckt: Ausbau des Pflegepersonals, Verbesserung der Versorgung und Förderung der Qualität von Leistungen in allen Krankenhäusern. Dafür musste die SPD-Bundestagsfraktion hart verhandeln um die Zustimmung des Koalitionspartners zu erlangen“, so Kaczmarek abschließend.

Flüchtlingspolitik und Krankenhausreform – Zur Sitzungswoche vom 28.9.-2.10.2015

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Der Deutsche Bundestag berät aktuell über ein neues Krankenhausstrukturgesetz. Ziel des Gesetzes ist es für mehr Qualität in der Krankenhausversorgung und mehr Pflegepersonal zu sorgen. Der Entwurf hat in den Krankenhäusern, auch im Kreis Unna für Diskussionen und Gesprächsbedarf gesorgt. Die SPD-Bundestagsfraktion ist sich der schwierigen Situation vieler Krankenhäuser bewusst. Daher nehmen wir die Sorgen und Anfragen der Kliniken sehr ernst. In den parlamentarischen Beratungen setzen wir uns daher dafür ein, den Gesetzesentwurf an entscheidenden Stellen zu verbessern. In meinem Wahlkreis habe ich unter anderem Gespräche mit der Regionaldirektion der AOK, dem Geschäftsführer des Katholischen Hospitalverbunds Hellweg, dem Geschäftsführer des Evangelischen Krankenhauses Unna und dem Marienhospital in Schwerte geführt hat. Um einen intensiven Einblick in die Arbeit des Krankenhauspersonals zu erhalten, habe ich auch einen ganzen Tag im Evangelischen Krankenhaus in Unna hospitiert.

Oberstes Ziel der SPD in den Verhandlungen ist die Verbesserung der Situation des Pflegepersonals in den Krankenhäusern sowie die Beseitigung des Personalnotstandes. Dies haben wir in den Gesprächen mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft deutlich gemacht. Eine oft formulierte Kritik der Krankenhäuser ist der Wegfall des sogenannten Versorgungszuschlags. Die SPD ist hier grundsätzlich bereit, auf die Krankenhäuser zuzugehen, um den Versorgungszuschlag zweckgebunden für mehr Pflegepersonal zu erhalten. Wir setzen außerdem weiterhin auf eine finanzielle Aufstockung des Pflegestellenförderprogramms.

Letzten Monat fand im Bundestag eine Anhörung mit Krankenhausvertreterinnen und –vertretern im Bundestag statt. Der Gesetzentwurf wird aktuell noch nachgebessert und soll 2016 in Kraft treten.

Weitere Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefasst.

Die Themen:

 

  1. Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen und Beschleunigung von Asylverfahren
  2. Bundeswehreinsatz EUNAVFOR MED gegen Schlepperbanden
  3. Umsetzung einer nationalen Dekade für Alphabetisierung
  4. Vorstellung eines Konzepts für die Fortsetzung der Exzellenzinitiative
  5. 25 Jahre Deutsche Einheit