SPD-Bundestagsabgeordneter Oliver Kaczmarek diskutiert zum Thema Sterbebegleitung 26. August, 19 Uhr in der Rohrmeisterei Schwerte.
Der Deutsche Bundestag wird im Herbst über verschiedene fraktionsübergreifende Anträge zum Thema Sterbebegleitung abstimmen. „Für jede einzelne Abgeordnete und jeden einzelnen Abgeordneten ist das eine Gewissensfrage“, erklärt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek. „Im Vorfeld will ich mit ExpertInnen aus meinem Wahlkreis diskutieren und die Erfahrungen vieler Menschen einbeziehen.“
Die Debatte über Sterben in Würde ist häufig geprägt von Unsicherheiten und Ängsten. Es gibt unterschiedliche Meinungen dazu, ob und wenn ja, in welcher Form, Sterbehilfe geleistet werden darf. In einer Diskussionsveranstaltung will der Bundestagsabgeordnete gemeinsam mit seiner Fraktionskollegin Kerstin Griese, Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit- und Soziales im Deutschen Bundestag, Praktikern aus der Palliativmedizin und Hospizarbeit sowie den Bürgerinnen und Bürgern in seinem Wahlkreis über Fragen zur Beihilfe zum Suizid, das Selbstbestimmungsrecht und die Rolle von medizinischem Personal, Verwandten, Betroffenen und Sterbehilfevereinen sprechen.
„Wir laden Sie daher herzlich ein mit zu diskutieren und ihre Erfahrungen einzubringen. Wir möchten Sie über den Stand der Debatte im Bundestag informieren. Ihre Meinung und Erfahrungen sind für unsere Entscheidungsfindung wichtig und herzlich willkommen. Wir freuen uns auf den Austausch“, so Oliver Kaczmarek.
Diskussionsveranstaltung
In Würde leben, in Würde sterben – Sterbebegleitung in der Kontroverse
Mittwoch, den 26.8.2015
Um 19 Uhr in der Rohrmeisterei Schwerte
Ruhrstraße 20
58239 Schwerte
Die aktuelle Situation in Griechenland und der Stand der Verhandlungen zur griechischen Schuldenkrise war in dieser Sitzungswoche das dominierende Thema. Am Montagabend gab es eine Sondersitzung der SPD-Bundestagsfraktion und dann am Mittwoch eine Debatte im Deutschen Bundestag.
Monatelang haben die europäischen Institutionen mit Griechenland um eine tragfähige Grundlage gerungen, damit das zweite Hilfspakets fortgesetzt werden kann. Und obwohl die Gläubiger Griechenland sehr weit entgegen gekommen sind und eine Einigung greifbar war, hat Griechenland die Verhandlungen beendet. Damit schadet die griechische Regierung vor allem der eigenen Bevölkerung. Nicht nur, weil die Griechinnen und Griechen bei einer möglichen Staatspleite massive Einschnitte erleiden, sondern auch weil dadurch mutwillig der Erfolg ihrer bisherigen Anstrengungen aufs Spiel gesetzt wird.
Es bleibt weiterhin unverzichtbar, notwendige Reformen im Gegenzug für weitere Hilfen in die Wege zu leiten. Deshalb haben sich alle übrigen 18 Euro-Staaten geschlossen dazu entschieden, das zweite Hilfsprogramm nicht zu verlängern. Weitere Hilfen sind nur zu verantworten, wenn Griechenland sein Staatswesen und die Wirtschaft modernisiert. Und dadurch die Grundlage schafft, dass das Land nicht dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen ist. Jede Regierung hat das Recht, das Volk in einem Referendum über seine Zukunft entscheiden zu lassen. Aber genauso muss die Entscheidung aller anderen demokratisch gewählten Regierungen der Eurozone respektiert werden. In der Debatte am Mittwoch im Deutschen Bundestag hat die Bundesregierung deutlich gemacht, dass sie erst das Ergebnis des Referendums in Griechenland am kommenden Sonntag abwarten will, bevor sie weiteren Verhandlungen zustimmt.
Stimmen die Griechen am Sonntag mit Ja, stehen für neue Verhandlungen zwischen EU und der griechischen Regierung die Türen offen. Das bekräftigten sowohl die Kanzlerin als auch Vizekanzler Sigmar Gabriel und weitere Redner der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2015-07-03 11:09:022015-07-03 11:09:02Stand der Verhandlungen mit Griechenland
Im Fall schwerster und unumkehrbarer Erkrankungen mit leidensvollen Verlauf wollen immer mehr Menschen den Zeitpunkt ihres Ausscheidens aus dem Leben selbst bestimmen. Sie wenden sich zur Unterstützung auch an Angehörige, Ärzte oder Sterbehilfevereine. Über die Frage, ob diese Sterbehilfe straffrei bleiben soll, wird der Bundestag in diesem Jahr entscheiden. Nach gegenwärtiger Rechtslage ist die passive Sterbehilfe in Deutschland erlaubt, wenn sie dem erklärten Wille des Patienten entspricht. Die aktive Sterbehilfe (Töten auf Verlangen z.B. mithilfe einer tödlichen Substanz) ist hingegen strafbar. Der assistierte Suizid, also die Hilfe zur Selbsttötung ist nicht verboten, kann aber strafbar sein bei Mitwirkung an einen nicht freiverantwortlichen Suizid. Ein Strafbarkeitsrisiko besteht hier auch für Ärzte, wenn diese die Rettung eines handlungsunfähigen Sterbenden unterlassen.
In dieser Sitzungswoche haben wir in 1. Lesung über verschiedene fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe zur Regelung der sogenannten Sterbehilfe beraten. Alle Gesetzesentwürfe eint, dass aktive Sterbehilfe weiterhin strafbar und die kommerzielle Sterbehilfe, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist, verboten bleiben. Da die Sterbehilfe nicht nur eine juristische und medizinische, sondern vor allem auch eine ethische Frage ist, wird die Fraktionsdisziplin aufgehoben.
Die vier überfraktionellen Gesetzentwürfe finden Sie hier:
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2015-07-03 11:08:122015-07-03 11:08:12Debatte über die gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung
Die Debatte über Sterben in Würde ist häufig geprägt von Unsicherheiten und Ängsten. Es gibt unterschiedliche Meinungen dazu, ob und wenn ja, in welcher Form, Sterbehilfe geleistet werden darf. In einer Diskussionsveranstaltung will ich gemeinsam mit meiner Fraktionskollegin Kerstin Griese, Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit- und Soziales im Deutschen Bundestag, Praktikern aus der Palliativmedizin und Hospizarbeit sowie den Bürgerinnen und Bürgern in meinem Wahlkreis über Fragen zur Beihilfe zum Suizid, das Selbstbestimmungsrecht und die Rolle von medizinischem Personal, Verwandten, Betroffenen und Sterbehilfevereinen sprechen. Ihre Meinung und Erfahrungen sind für unsere Entscheidungsfindung wichtig und herzlich willkommen.
Mittwoch, den 26.8.2015 Um 19 Uhr in der Rohrmeisterei Schwerte Ruhrstraße 20 58239 Schwerte
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2015-07-03 11:07:452015-07-03 11:07:45In Würde leben, in Würde sterben – Sterbebegleitung in der Kontroverse Diskussionsveranstaltung am 26. August in Schwerte
Mit dem Gesetzentwurf zur Reform des Wohngeldrechts haben wir in dieser Sitzungswoche in 2./3. Lesung die Erhöhung des Wohngeldes zur Entlastung von Haushalten mit geringem Einkommen beschlossen. Damit wird das Wohngeld an die Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst.
Künftig werden die Warmmieten statt der Kaltmieten berücksichtigt. Hiervon profitieren rund 870.000 Haushalte, 90.000 Haushalte waren bisher auf Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen. Demnächst erhalten mehr Menschen und jeder Einzelne auch deutlich mehr Wohngeld. Vor allem in Ballungsräumen und Universitätsstädten geraten Mieter durch steigende Mieten und knapper werdendem Wohnraum unter finanziellen Druck. Durch die regionale Staffelung steigt das Wohngeld stärker in Gebieten mit überdurchschnittlichen Mietsteigerungen.
Im parlamentarischen Verfahren ist eine Einigung gelungen, wonach die Höchstbeträge für Miete und Belastung, die Mietenstufen und die Höhe des Wohngeldes alle zwei Jahre beginnend zum 30. Juni 2017 zu überprüfen sind. Darüber hinaus wird die Bundesregierung in einem Antrag aufgefordert, die Einführung einer Klimakomponente im Wohngeld, die Möglichkeiten einer verbesserten Anreizwirkung des Wohngeldes gegenüber der Grundsicherung sowie Mechanismen, die das systematische Herauswachsen aus dem Wohngeld einschränken, zu prüfen.
Der Gesetzentwurf, der in dieser Woche in 2./3. Lesung beschlossen wurde, sieht für gut integrierte, langjährig Geduldete, eine alters- und stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung vor. Vorgesehen ist, dass künftig nach acht Jahren Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis – für Familien mit Kindern bereits nach sechs Jahren – erteilt wird. Voraussetzung hierfür ist insbesondere, dass der Lebensunterhalt überwiegend gesichert ist.
Junge Asylsuchende und Geduldete, die eine Ausbildung absolvieren, sowie ausbildende Betriebe sollen mehr Rechtssicherheit erhalten. Die SPD-Bundestagsfraktion hat eine gesetzliche Klarstellung durchgesetzt: Die Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung für Jugendliche und Heranwachsende kann ausdrücklich als Duldungsgrund gelten. Vorgesehen sind ebenfalls aufenthaltsrechtliche Verbesserungen für Flüchtlinge und Opfer des Menschenhandels. Auch für die sog. Resettlement-Flüchtlinge – also aus dem Ausland zur dauerhaften Neuansiedlung aufgenommene Flüchtlinge – soll eine eigenständige Rechtsgrundlage geschaffen werden.
Ferner wird das Ausweisungsrecht grundlegend neu geordnet. An die Stelle des bisherigen dreistufigen Ausweisungsrechts tritt die Ausweisung als Ergebnis einer Abwägung von Bleibe- und Ausweisungsinteressen, und zwar unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles. Bestehende Ausreisepflichten von Personen, denen unter keinem Gesichtspunkt – auch nicht humanitär – ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zusteht, sollen konsequent durchsetzbar sein.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2015-07-03 11:01:552015-07-03 11:01:55Reform des Bleiberechts
Bundesweit beschäftigen rund 800 Integrationsbetriebe 22.500 Menschen, davon etwa 10.500 Menschen mit Behinderung. Unser Ziel ist es, weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu schaffen. Deshalb fordern wir in einem gemeinsamen Antrag mit der CDU/CSU die Bundesregierung auf, die Wettbewerbsfähigkeit der Integrationsprojekte zu stärken, die Leistungsfähigkeit der Integrationsämter zu verbessern und mehr Plätze in Integrationsbetrieben durch die Bereitstellung von 150 Mio. Euro in den nächsten drei Jahren aus Mitteln des Ausgleichsfonds zu schaffen. Der Antrag wurde an diesem Donnerstag in 1. Lesung im Bundestag beraten.
CDU in NRW muss Klarheit über ihre Haltung schaffen!
Der Deutsche Bundestag wird erst nach der Sommerpause über den Gesetzentwurf zum Fracking entscheiden. Grund ist das Beharren der Union auf einer Expertenkommission, die anstelle des Parlaments eine Entscheidung über die Anwendung von Fracking treffen soll. „Einer solchen Selbstentmachtung der gewählten Volksvertretung kann die SPD nicht zustimmen“, sagt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.
Die Landes-SPD mit Hannelore Kraft an der Spitze hat sich gemeinsam mit der NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion klar gegen Fracking positioniert. Kaczmarek: „Fracking ist eine heute nicht zu verantwortende Risikotechnologie. Der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit hat absolute Priorität gegenüber wirtschaftlichen Interessen.“
Die CDU dagegen hat keine klare Position. Vor Ort in den Wahlkreisen und auf Landesebene ist sie gegen Fracking. Doch die zentralen Verhandler aus Reihen der NRW-CDU in Berlin sind stramm auf Pro-Fracking-Kurs und wollen eine Expertenkommission – die von CDU-Kanzleramtsminister Peter Altmaier erdacht wurde – anstelle des Bundestages über kommerzielle Fracking-Projekte entscheiden lassen. Dies will Oliver Kaczmarek nicht hinnehmen: „Über die Risikotechnologie Fracking kann nur der demokratisch legitimierte Bundestag entscheiden.“
Das Doppelspiel der CDU müsse ein Ende haben, so Kaczmarek. „Vor Ort gegen Fracking sein und in Berlin dafür – das ist nichts anderes als eine Täuschung der Wählerinnen und Wähler. Ich erwarte jetzt ein klares Signal der Union, dass sie die Aufgaben des Parlaments ernst nimmt und die undemokratische Idee der Altmaier-Kommission aufgibt. Vorher kann es keine Einigung beim Fracking-Gesetz
00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2015-07-02 11:22:172015-07-02 11:22:17Oliver Kaczmarek lehnt Fracking weiter ab
„Für Geburten ab dem 01. Juli 2015 können Mütter und Väter das neue ElterngeldPlus in Anspruch nehmen. Dieser weitere Baustein für mehr Flexibilität ermöglicht es Eltern, für ihr Kind da zu sein und Verantwortung im Beruf zu übernehmen“, so der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.
Eltern, die nach der Geburt des Kindes Teilzeit arbeiten möchten, können die Bezugszeit des Elterngeldes verlängern: Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Entscheiden Mütter und Väter sich, zeitgleich mit ihrem Partner in Teilzeit zu gehen – für vier aufeinanderfolgende Monate lang parallel und zwischen 25 bis 30 Wochenstunden – bekommen sie mit dem Partnerschaftsbonus jeweils vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.
Oliver Kaczmarek sieht die Weiterentwicklung des Elterngeldes als wichtigen Erfolg der Arbeit der großen Koalition: „Wir schaffen zusätzliche Freiräume für Familien und stärken die partnerschaftliche Aufgabenteilung. Das ElterngeldPlus bringt mehr Flexibilität in die Elternzeit und erkennt den gesellschaftlichen Trend an, dass Mütter früher wieder in ihren Beruf einsteigen möchten – und Väter sich gerne mehr um ihre Kinder kümmern wollen. Ein Gewinn für Familien und Unternehmen und ein weiterer Schritt zu einer neuen Familienzeit.“
Der Mindestlohn gilt seit sechs Monaten – und die Lohnuntergrenze von 8,50 Euro wirkt: Das Hoch auf dem Arbeitsmarkt hält weiter an. Der Umsatz im Einzelhandel ist gestiegen wie seit fünf Jahren nicht mehr. Und die Zahl der Aufstocker ist seit Inkrafttreten des Mindestlohns um 45.000 gesunken.
„Die erste Zwischenbilanz nach sechs Monaten Mindestlohn fällt durchweg positiv aus. Der Mindestlohn wirkt“, erklärt Oliver Kaczmarek, SPD-Bundestagabgeordneter. Dass rund 3,7 Mio. Menschen jetzt mehr auf dem Gehaltszettel haben, macht sich auf dem Arbeitsmarkt positiv bemerkbar. „Wir haben die niedrigste Arbeitslosenquote seit 24 Jahren. Es gab also keine Jobverluste – wie von den Mindestlohn-Kritikern erwartet wurde. Arbeitskräfte werden weiterhin gesucht“, so Oliver Kaczmarek.
Außerdem ist die Zahl derer, die trotz Job auf Hartz IV angewiesen sind, seit Anfang des Jahres laut der Bundesagentur für Arbeit um 45.000 zurückgegangen. „Wenn weniger Menschen aufstocken müssen, spart das allen Steuerzahlern viel Geld“, erklärt Oliver Kaczmarek. Auch der Einzelhandel profitiert seit der Einführung des Mindestlohns vom höheren Lohn der Menschen: Der Umsatz ist laut dem Statistischen Bundesamt im Frühjahr gestiegen wie seit fünf Jahren nicht mehr. Auch die Taxibranche gab Entwarnung und erklärte, dass es zu keinen dramatischen Kundenrückgängen im Tagesgeschäft gekommen sei.
„Für mich steht fest: 6 Monate Mindestlohn bedeuten 180 Tage arbeitsmarktpolitischen Fortschritt. Umso wichtiger ist es, dass wir weiter an einer korrekten Dokumentation und einer ordentlichen Kontrolle festhalten. Nur so können wir Schwarzarbeit, Schattenwirtschaft und Dumpinglöhne verhindern und dafür sorgen, dass der Mindestlohn weiter positiv wirkt“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete.
Wie wollen wir sterben?
Gesundheit und Pflege, Presse und Co.SPD-Bundestagsabgeordneter Oliver Kaczmarek diskutiert zum Thema Sterbebegleitung
26. August, 19 Uhr in der Rohrmeisterei Schwerte.
Der Deutsche Bundestag wird im Herbst über verschiedene fraktionsübergreifende Anträge zum Thema Sterbebegleitung abstimmen. „Für jede einzelne Abgeordnete und jeden einzelnen Abgeordneten ist das eine Gewissensfrage“, erklärt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek. „Im Vorfeld will ich mit ExpertInnen aus meinem Wahlkreis diskutieren und die Erfahrungen vieler Menschen einbeziehen.“
Die Debatte über Sterben in Würde ist häufig geprägt von Unsicherheiten und Ängsten. Es gibt unterschiedliche Meinungen dazu, ob und wenn ja, in welcher Form, Sterbehilfe geleistet werden darf. In einer Diskussionsveranstaltung will der Bundestagsabgeordnete gemeinsam mit seiner Fraktionskollegin Kerstin Griese, Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit- und Soziales im Deutschen Bundestag, Praktikern aus der Palliativmedizin und Hospizarbeit sowie den Bürgerinnen und Bürgern in seinem Wahlkreis über Fragen zur Beihilfe zum Suizid, das Selbstbestimmungsrecht und die Rolle von medizinischem Personal, Verwandten, Betroffenen und Sterbehilfevereinen sprechen.
„Wir laden Sie daher herzlich ein mit zu diskutieren und ihre Erfahrungen einzubringen. Wir möchten Sie über den Stand der Debatte im Bundestag informieren. Ihre Meinung und Erfahrungen sind für unsere Entscheidungsfindung wichtig und herzlich willkommen. Wir freuen uns auf den Austausch“, so Oliver Kaczmarek.
Diskussionsveranstaltung
In Würde leben, in Würde sterben – Sterbebegleitung in der Kontroverse
Mittwoch, den 26.8.2015
Um 19 Uhr in der Rohrmeisterei Schwerte
Ruhrstraße 20
58239 Schwerte
Stand der Verhandlungen mit Griechenland
Infodienst, Wirtschaft und FinanzenDie aktuelle Situation in Griechenland und der Stand der Verhandlungen zur griechischen Schuldenkrise war in dieser Sitzungswoche das dominierende Thema. Am Montagabend gab es eine Sondersitzung der SPD-Bundestagsfraktion und dann am Mittwoch eine Debatte im Deutschen Bundestag.
Monatelang haben die europäischen Institutionen mit Griechenland um eine tragfähige Grundlage gerungen, damit das zweite Hilfspakets fortgesetzt werden kann. Und obwohl die Gläubiger Griechenland sehr weit entgegen gekommen sind und eine Einigung greifbar war, hat Griechenland die Verhandlungen beendet. Damit schadet die griechische Regierung vor allem der eigenen Bevölkerung. Nicht nur, weil die Griechinnen und Griechen bei einer möglichen Staatspleite massive Einschnitte erleiden, sondern auch weil dadurch mutwillig der Erfolg ihrer bisherigen Anstrengungen aufs Spiel gesetzt wird.
Es bleibt weiterhin unverzichtbar, notwendige Reformen im Gegenzug für weitere Hilfen in die Wege zu leiten. Deshalb haben sich alle übrigen 18 Euro-Staaten geschlossen dazu entschieden, das zweite Hilfsprogramm nicht zu verlängern. Weitere Hilfen sind nur zu verantworten, wenn Griechenland sein Staatswesen und die Wirtschaft modernisiert. Und dadurch die Grundlage schafft, dass das Land nicht dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen ist. Jede Regierung hat das Recht, das Volk in einem Referendum über seine Zukunft entscheiden zu lassen. Aber genauso muss die Entscheidung aller anderen demokratisch gewählten Regierungen der Eurozone respektiert werden. In der Debatte am Mittwoch im Deutschen Bundestag hat die Bundesregierung deutlich gemacht, dass sie erst das Ergebnis des Referendums in Griechenland am kommenden Sonntag abwarten will, bevor sie weiteren Verhandlungen zustimmt.
Stimmen die Griechen am Sonntag mit Ja, stehen für neue Verhandlungen zwischen EU und der griechischen Regierung die Türen offen. Das bekräftigten sowohl die Kanzlerin als auch Vizekanzler Sigmar Gabriel und weitere Redner der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag.
Debatte über die gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung
Gesundheit und Pflege, InfodienstIm Fall schwerster und unumkehrbarer Erkrankungen mit leidensvollen Verlauf wollen immer mehr Menschen den Zeitpunkt ihres Ausscheidens aus dem Leben selbst bestimmen. Sie wenden sich zur Unterstützung auch an Angehörige, Ärzte oder Sterbehilfevereine. Über die Frage, ob diese Sterbehilfe straffrei bleiben soll, wird der Bundestag in diesem Jahr entscheiden. Nach gegenwärtiger Rechtslage ist die passive Sterbehilfe in Deutschland erlaubt, wenn sie dem erklärten Wille des Patienten entspricht. Die aktive Sterbehilfe (Töten auf Verlangen z.B. mithilfe einer tödlichen Substanz) ist hingegen strafbar. Der assistierte Suizid, also die Hilfe zur Selbsttötung ist nicht verboten, kann aber strafbar sein bei Mitwirkung an einen nicht freiverantwortlichen Suizid. Ein Strafbarkeitsrisiko besteht hier auch für Ärzte, wenn diese die Rettung eines handlungsunfähigen Sterbenden unterlassen.
In dieser Sitzungswoche haben wir in 1. Lesung über verschiedene fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe zur Regelung der sogenannten Sterbehilfe beraten. Alle Gesetzesentwürfe eint, dass aktive Sterbehilfe weiterhin strafbar und die kommerzielle Sterbehilfe, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist, verboten bleiben. Da die Sterbehilfe nicht nur eine juristische und medizinische, sondern vor allem auch eine ethische Frage ist, wird die Fraktionsdisziplin aufgehoben.
Die vier überfraktionellen Gesetzentwürfe finden Sie hier:
„Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ – unter anderem von den Abgeordneten Michael Brand (CDU/CSU), Kerstin Griese (SPD), Kathrin Vogler (Die Linke) und Dr. Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen)
„Gesetzentwurf über die Straffreiheit der Hilfe zur Selbsttötung“– unter anderem von der Abgeordneten Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Petra Sitte (Die Linke) und Kai Gehring (Bündnis 90/Die Grünen)
„Gesetzentwurf über die Strafbarkeit der Teilnahme an einer Selbsttötung“ – unter anderem von den Abgeordneten Prof Dr. Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger, Peter Beyer und Hubert Hüppe (alle CDU/CSU)
„Gesetzentwurf zur Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung“ – unter anderem von den Abgeordneten Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU/CSU), Dr. Carola Reimann, Prof. Dr. Dr. Karl Lauterbach und Burkhard Lischka (alle SPD)
In Würde leben, in Würde sterben – Sterbebegleitung in der Kontroverse Diskussionsveranstaltung am 26. August in Schwerte
Infodienst, Kreis Unna, SchwerteDie Debatte über Sterben in Würde ist häufig geprägt von Unsicherheiten und Ängsten. Es gibt unterschiedliche Meinungen dazu, ob und wenn ja, in welcher Form, Sterbehilfe geleistet werden darf. In einer Diskussionsveranstaltung will ich gemeinsam mit meiner Fraktionskollegin Kerstin Griese, Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit- und Soziales im Deutschen Bundestag, Praktikern aus der Palliativmedizin und Hospizarbeit sowie den Bürgerinnen und Bürgern in meinem Wahlkreis über Fragen zur Beihilfe zum Suizid, das Selbstbestimmungsrecht und die Rolle von medizinischem Personal, Verwandten, Betroffenen und Sterbehilfevereinen sprechen. Ihre Meinung und Erfahrungen sind für unsere Entscheidungsfindung wichtig und herzlich willkommen.
Mittwoch, den 26.8.2015
Um 19 Uhr in der Rohrmeisterei Schwerte
Ruhrstraße 20
58239 Schwerte
Erhöhung des Wohngeldes beschlossen
Infodienst, Wirtschaft und FinanzenMit dem Gesetzentwurf zur Reform des Wohngeldrechts haben wir in dieser Sitzungswoche in 2./3. Lesung die Erhöhung des Wohngeldes zur Entlastung von Haushalten mit geringem Einkommen beschlossen. Damit wird das Wohngeld an die Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst.
Künftig werden die Warmmieten statt der Kaltmieten berücksichtigt. Hiervon profitieren rund 870.000 Haushalte, 90.000 Haushalte waren bisher auf Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen. Demnächst erhalten mehr Menschen und jeder Einzelne auch deutlich mehr Wohngeld. Vor allem in Ballungsräumen und Universitätsstädten geraten Mieter durch steigende Mieten und knapper werdendem Wohnraum unter finanziellen Druck. Durch die regionale Staffelung steigt das Wohngeld stärker in Gebieten mit überdurchschnittlichen Mietsteigerungen.
Im parlamentarischen Verfahren ist eine Einigung gelungen, wonach die Höchstbeträge für Miete und Belastung, die Mietenstufen und die Höhe des Wohngeldes alle zwei Jahre beginnend zum 30. Juni 2017 zu überprüfen sind. Darüber hinaus wird die Bundesregierung in einem Antrag aufgefordert, die Einführung einer Klimakomponente im Wohngeld, die Möglichkeiten einer verbesserten Anreizwirkung des Wohngeldes gegenüber der Grundsicherung sowie Mechanismen, die das systematische Herauswachsen aus dem Wohngeld einschränken, zu prüfen.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.
Reform des Bleiberechts
InfodienstDer Gesetzentwurf, der in dieser Woche in 2./3. Lesung beschlossen wurde, sieht für gut integrierte, langjährig Geduldete, eine alters- und stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung vor. Vorgesehen ist, dass künftig nach acht Jahren Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis – für Familien mit Kindern bereits nach sechs Jahren – erteilt wird. Voraussetzung hierfür ist insbesondere, dass der Lebensunterhalt überwiegend gesichert ist.
Junge Asylsuchende und Geduldete, die eine Ausbildung absolvieren, sowie ausbildende Betriebe sollen mehr Rechtssicherheit erhalten. Die SPD-Bundestagsfraktion hat eine gesetzliche Klarstellung durchgesetzt: Die Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung für Jugendliche und Heranwachsende kann ausdrücklich als Duldungsgrund gelten. Vorgesehen sind ebenfalls aufenthaltsrechtliche Verbesserungen für Flüchtlinge und Opfer des Menschenhandels. Auch für die sog. Resettlement-Flüchtlinge – also aus dem Ausland zur dauerhaften Neuansiedlung aufgenommene Flüchtlinge – soll eine eigenständige Rechtsgrundlage geschaffen werden.
Ferner wird das Ausweisungsrecht grundlegend neu geordnet. An die Stelle des bisherigen dreistufigen Ausweisungsrechts tritt die Ausweisung als Ergebnis einer Abwägung von Bleibe- und Ausweisungsinteressen, und zwar unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles. Bestehende Ausreisepflichten von Personen, denen unter keinem Gesichtspunkt – auch nicht humanitär – ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zusteht, sollen konsequent durchsetzbar sein.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.
Integrationsbetriebe fördern
InfodienstBundesweit beschäftigen rund 800 Integrationsbetriebe 22.500 Menschen, davon etwa 10.500 Menschen mit Behinderung. Unser Ziel ist es, weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu schaffen. Deshalb fordern wir in einem gemeinsamen Antrag mit der CDU/CSU die Bundesregierung auf, die Wettbewerbsfähigkeit der Integrationsprojekte zu stärken, die Leistungsfähigkeit der Integrationsämter zu verbessern und mehr Plätze in Integrationsbetrieben durch die Bereitstellung von 150 Mio. Euro in den nächsten drei Jahren aus Mitteln des Ausgleichsfonds zu schaffen. Der Antrag wurde an diesem Donnerstag in 1. Lesung im Bundestag beraten.
Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.
Oliver Kaczmarek lehnt Fracking weiter ab
Im Gespräch, Presse und Co., Umwelt und EnergieCDU in NRW muss Klarheit über ihre Haltung schaffen!
Der Deutsche Bundestag wird erst nach der Sommerpause über den Gesetzentwurf zum Fracking entscheiden. Grund ist das Beharren der Union auf einer Expertenkommission, die anstelle des Parlaments eine Entscheidung über die Anwendung von Fracking treffen soll. „Einer solchen Selbstentmachtung der gewählten Volksvertretung kann die SPD nicht zustimmen“, sagt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.
Die Landes-SPD mit Hannelore Kraft an der Spitze hat sich gemeinsam mit der NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion klar gegen Fracking positioniert. Kaczmarek: „Fracking ist eine heute nicht zu verantwortende Risikotechnologie. Der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit hat absolute Priorität gegenüber wirtschaftlichen Interessen.“
Die CDU dagegen hat keine klare Position. Vor Ort in den Wahlkreisen und auf Landesebene ist sie gegen Fracking. Doch die zentralen Verhandler aus Reihen der NRW-CDU in Berlin sind stramm auf Pro-Fracking-Kurs und wollen eine Expertenkommission – die von CDU-Kanzleramtsminister Peter Altmaier erdacht wurde – anstelle des Bundestages über kommerzielle Fracking-Projekte entscheiden lassen. Dies will Oliver Kaczmarek nicht hinnehmen: „Über die Risikotechnologie Fracking kann nur der demokratisch legitimierte Bundestag entscheiden.“
Das Doppelspiel der CDU müsse ein Ende haben, so Kaczmarek. „Vor Ort gegen Fracking sein und in Berlin dafür – das ist nichts anderes als eine Täuschung der Wählerinnen und Wähler. Ich erwarte jetzt ein klares Signal der Union, dass sie die Aufgaben des Parlaments ernst nimmt und die undemokratische Idee der Altmaier-Kommission aufgibt. Vorher kann es keine Einigung beim Fracking-Gesetz
Start des ElterngeldPlus
Arbeit und Soziales, Im Gespräch, Presse und Co., Wirtschaft und Finanzen„Für Geburten ab dem 01. Juli 2015 können Mütter und Väter das neue ElterngeldPlus in Anspruch nehmen. Dieser weitere Baustein für mehr Flexibilität ermöglicht es Eltern, für ihr Kind da zu sein und Verantwortung im Beruf zu übernehmen“, so der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.
Eltern, die nach der Geburt des Kindes Teilzeit arbeiten möchten, können die Bezugszeit des Elterngeldes verlängern: Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Entscheiden Mütter und Väter sich, zeitgleich mit ihrem Partner in Teilzeit zu gehen – für vier aufeinanderfolgende Monate lang parallel und zwischen 25 bis 30 Wochenstunden – bekommen sie mit dem Partnerschaftsbonus jeweils vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.
Oliver Kaczmarek sieht die Weiterentwicklung des Elterngeldes als wichtigen Erfolg der Arbeit der großen Koalition: „Wir schaffen zusätzliche Freiräume für Familien und stärken die partnerschaftliche Aufgabenteilung. Das ElterngeldPlus bringt mehr Flexibilität in die Elternzeit und erkennt den gesellschaftlichen Trend an, dass Mütter früher wieder in ihren Beruf einsteigen möchten – und Väter sich gerne mehr um ihre Kinder kümmern wollen. Ein Gewinn für Familien und Unternehmen und ein weiterer Schritt zu einer neuen Familienzeit.“
6 Monate Mindestlohn bedeuten 180 Tage arbeitsmarktpolitischer Fortschritt
Arbeit und Soziales, Im Gespräch, Presse und Co.Der Mindestlohn gilt seit sechs Monaten – und die Lohnuntergrenze von 8,50 Euro wirkt: Das Hoch auf dem Arbeitsmarkt hält weiter an. Der Umsatz im Einzelhandel ist gestiegen wie seit fünf Jahren nicht mehr. Und die Zahl der Aufstocker ist seit Inkrafttreten des Mindestlohns um 45.000 gesunken.
„Die erste Zwischenbilanz nach sechs Monaten Mindestlohn fällt durchweg positiv aus. Der Mindestlohn wirkt“, erklärt Oliver Kaczmarek, SPD-Bundestagabgeordneter. Dass rund 3,7 Mio. Menschen jetzt mehr auf dem Gehaltszettel haben, macht sich auf dem Arbeitsmarkt positiv bemerkbar. „Wir haben die niedrigste Arbeitslosenquote seit 24 Jahren. Es gab also keine Jobverluste – wie von den Mindestlohn-Kritikern erwartet wurde. Arbeitskräfte werden weiterhin gesucht“, so Oliver Kaczmarek.
Außerdem ist die Zahl derer, die trotz Job auf Hartz IV angewiesen sind, seit Anfang des Jahres laut der Bundesagentur für Arbeit um 45.000 zurückgegangen. „Wenn weniger Menschen aufstocken müssen, spart das allen Steuerzahlern viel Geld“, erklärt Oliver Kaczmarek. Auch der Einzelhandel profitiert seit der Einführung des Mindestlohns vom höheren Lohn der Menschen: Der Umsatz ist laut dem Statistischen Bundesamt im Frühjahr gestiegen wie seit fünf Jahren nicht mehr. Auch die Taxibranche gab Entwarnung und erklärte, dass es zu keinen dramatischen Kundenrückgängen im Tagesgeschäft gekommen sei.
„Für mich steht fest: 6 Monate Mindestlohn bedeuten 180 Tage arbeitsmarktpolitischen Fortschritt. Umso wichtiger ist es, dass wir weiter an einer korrekten Dokumentation und einer ordentlichen Kontrolle festhalten. Nur so können wir Schwarzarbeit, Schattenwirtschaft und Dumpinglöhne verhindern und dafür sorgen, dass der Mindestlohn weiter positiv wirkt“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete.