Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf, soll ein strenger und transparenter Rechtsrahmen für Fracking geschaffen werden. Der Gesetzentwurf wurde in dieser Woche in Erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Der Schutz der Gesundheit und der Schutz des Trinkwassers haben dabei absolute Priorität. In besonders schützenswerten Gebieten wird das Fracking jeglicher Art komplett ausgeschlossen. Dazu zählen unter anderem Wasserschutzgebiete und Heilquellen sowie Gewässer und Gebiete, die für die Wasserversorgung genutzt werden. Unkonventionelles Fracking (also solches oberhalb von 3000 m Tiefe) zu wirtschaftlichen Zwecken wird bis auf weiteres Verboten. Erlaubt werden können lediglich Probebohrungen zu Forschungszwecken. Bislang ist dazu vorgesehen, dass eine unabhängige Expertenkommission nach diesen Probebohrungen feststellen muss, dass eine Förderung in den betroffenen Gesteinsformationen unbedenklich ist. Danach können Genehmigungen zum Fracking bei den verantwortlichen Berg- und Wasserbehörden der Länder gestellt werden. Diese Reglung sehe ich derzeit noch kritisch und erwarte Änderungen im parlamentarischen Verfahren.
Dabei gelten strenge Umweltauflagen und Vorgaben: Die Frack-Flüssigkeit darf maximal schwach wassergefährdend eingestuft sein, also das Trinkwasser nicht gefährden. Es müssen umfassende Umweltverträglichkeitsprüfungen und Offenlegungspflichten eingehalten werden. Schließlich gilt eine Beweislastumkehr für Bergschäden. Mit diesen Regelungen wird auch die konventionelle Erdgasförderung, die seit den sechziger Jahren in Deutschland praktiziert wird, deutlich sicherer.
Die SPD-Bundestagsfraktion wird in den Anhörungen und Ausschussberatungen gemeinsam mit Interessensgruppen und Sachverständigen prüfen, ob das geplante Gesetzespaket dem Ziel des bestmöglichsten Schutzes von Umwelt und die Gesundheit, entspricht. Für uns ist klar, dass der Schutz des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen genießen muss.
Unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken ist derzeit nicht verantwortbar. Ob Fracking in einiger Zeit eine Option sein kann, muss auch an Hand von wissenschaftlich begleiteten Probebohrungen sorgfältig und transparent geprüft werden. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens sehen wir unter anderem Beratungsbedarf hinsichtlich der Rolle der auf Wunsch unseres Koalitionspartners in den Gesetzentwurf aufgenommenen Expertenkommission. Auch den Umgang mit dem Lagerstättenwasser und die Ausgestaltung und Begrenzung von Probebohrungen werden wir sorgfältig prüfen.
00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2015-05-08 09:26:472015-05-08 09:26:47Einbringung des Gesetzentwurfs zum Fracking-Verbot
Am Mittwoch dieser Woche feierte unsere Fraktion mit Gästen aus Israel 50 Jahre diplomatische Beziehungen zwischen unseren beiden Staaten. Wir haben gemeinsam auf eine Vergangenheit zurückgeblickt, in der der von den Deutschen begangene Völkermord an den europäischen Juden stets gegenwärtig bleibt. Und wir haben unseren Blick zugleich auf das dichte politische, wirtschaftliche und kulturelle Netz gerichtet, das beide Staaten heute miteinander verbindet.
Mit der Aufnahme diplomatischer Beziehungen vor nunmehr 50 Jahren hat sich das Verhältnis zwischen Deutschland und Israel positiv entwickelt. Ein maßgeblicher Schritt für die Annäherung war das sogenannte Luxemburger Abkommen, in dem die Bundesrepublik Deutschland Verantwortung für die Bewältigung der Folgen des Holocausts übernahm und das am 18.03.1953 mit den Stimmen der SPD-Bundestagsfraktion vom Deutschen Bundestag ratifiziert wurde. Nicht nur auf diplomatischer und politischer Ebene sind die Beziehungen seit dieser so belasteten, schwierigen Anfangszeit immer enger und vielfältiger geworden. Das zeigt sich u.a. an den seit 2008 jährlich stattfindenden Regierungskonsultationen, den vielen kulturellen Kontakten und den zahlreichen offiziellen Besuchen in beide Richtungen.
Darüber hinaus fördert Deutschland als aktiver Partner in der Europäischen Union die Friedensbemühungen im Nahen Osten und hat großes Interesse an Frieden und Stabilität in der Region. Der Deutsche Bundestag ist davon überzeugt, dass auf Dauer die Existenz Israels in anerkannten und sicheren Grenzen ohne einen eigenständigen und lebensfähigen demokratischen Staat Palästina im Rahmen einer Zweistaaten-Lösung nicht vorstellbar ist. Zudem unterstützt Deutschland innerhalb der EU die Einbindung Israels im Rahmen der Nachbarschaftspolitik. Das Bemühen um einen dauerhaften Frieden im Nahen Osten betrifft auch einen erfolgreichen Abschluss der Nuklearverhandlungen mit dem Iran, der für alle Staaten der Region, auch für Israel, mehr Sicherheit bringen muss. Deshalb sollen die herausragenden Beziehungen und politischen Verbindungen zwischen Deutschland und Israel weiter erhalten, vertieft und gefördert werden. Die Existenz des Staates Israel und seine legitimen Sicherheitsinteressen sollen zentrales Prinzip der deutschen Außenpolitik sein. Es soll dafür Sorge getragen werden, dass Antisemitismus bekämpft wird und die Erinnerung an die Shoa und der damit einhergehenden historischen Verantwortung in der deutschen Bevölkerung weiter fortbesteht.
Die Koalitionsfraktionen SPD und CDU/CSU haben in dieser Woche auch einen gemeinsamen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, der die partnerschaftlichen Beziehungen beider Länder unterstreicht.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2015-05-08 09:25:222015-05-08 09:25:2250 Jahre diplomatische Beziehungen zwischen Deutschland und Israel
Der Bologna-Prozess hat in ganz Europa die nationalen Hochschulsysteme verändert. Auch wenn die Reformen weitgehend umgesetzt sind, stehen im internationalen Kontext vor allem die weitere Förderung der Mobilität, die Anerkennung, die Qualitätssicherung, die Förderung des Lebenslangen Lernens und die soziale Dimension im Vordergrund. Am 14. und 15. Mai treffen sich in Armenien, die zuständigen europäischen Wissenschaft- und Hochschulminister/innen um den Fortgang des Bologna-Prozesses zu beraten. Die Koalitionsfraktionen SPD und CDU/CSU haben vor diesem Hintergrund in dieser Woche einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht und wollen insbesondere auf bereits existierende nationale Initiativen, aber auch weiterhin drängende Herausforderungen bei der Umsetzung und Stärkung des Bologna-Prozesses in Deutschland und Europa hinweisen.
So gelten zum Beispiel Probleme bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Studienleistungen und starre Strukturen des Studiums in Deutschland als die Hindernisse bei der Mobilität Studierender. Hervorzuheben ist deshalb beispielsweise die Forderung nach dem weiteren Einsatz für internationale Doppelstudiengängen und Europahochschulen sowie der Fokus auf die weitere Steigerung der Mobilität Studierender aus Lehramtsstudiengängen. Darüber hinaus sollen aber auch Beschäftigte im Hochschul- und Wissenschaftsmanagement zum internationalen Austausch ermutigt werden und insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und osteuropäischen Bologna-Mitgliedstaaten ausgebaut werden.
Unter anderem steht zur Debatte eine Mitgliedschaft von Belarus in den Europäischen Hochschulraum und damit auch die Teilnahme am Bologna-Prozess. Hierzu habe ich auch auf meiner letzten Reise nach Mink vom 2. bis 5. Mai Gespräche vor Ort geführt. Einen Bericht meiner Reise finden Sie hier.
00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2015-05-08 09:23:432015-05-08 09:23:43Debatte zur Konferenz der Mitgliedsstaaten des Europäischen Hochschulraums
Im Plenum des Deutschen Bundestages wurde in 2./3. Lesung eine Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes verabschiedet. Hierdurch sollen EU-Bestimmungen über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in deutsches Recht übertragen werden. Ziel ist es, die Verwendung staatlicher Informationen für Produkte und Dienstleistungen im digitalen Zeitalter zu erleichtern und so Open Data voranzubringen. Open Data bedeutet die freie Verfügbar- und Nutzbarkeit von, meist öffentlichen, Daten. Sie beruht auf der Annahme, dass vorteilhafte Entwicklungen unterstützt werden wie Open Government, wenn Daten für jedermann frei zugänglich gemacht werden und damit mehr Transparenz und Zusammenarbeit ermöglichen. Dazu gehören z.B. Karten und Satellitenbilder, Rechtsvorschriften und Gerichtsurteile, staatliche und Unternehmensdaten und Patentregister. Alle Informationen öffentlicher Stellen, die zugänglich sind und in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen – also etwa nicht personenbezogene Daten -, sollen, anders als derzeit, in Zukunft ohne Einwilligung der betreffenden Stelle weiterverwendet werden können.
Gemeinsam mit vielen Künstlern aus verschiedensten Kulturkreisen werden die Jusos Schwerte am 16. Mai ein Zeichen für Toleranz und ein friedliches Miteinander setzen. Los geht es ab 9.15 Uhr auf dem Werner-Steinem Platz (beim Intersport).
Dazu werden Musiker unterschiedlicher Stilrichtungen den Vormittag über auftreten. Für Verpflegung ist mit Waffeln und Getränken gesorgt. Ich hoffe auf Ihr Kommen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2015-05-08 09:19:312015-05-08 09:19:31Hinweis: „Singen gegen Rechts“ am 16. Mai in Schwerte
Oliver Kaczmarek, Matthias Platzeck und René Röspel in Trostenez
Anlässlich des 70. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkrieges reiste Oliver Kaczmarek als Vorsitzender der Deutsch-Belarussischen Parlamentariergruppe gemeinsam mit seinem Kollegen René Röspel vom 2. bis 5. Mai 2015 zu politischen Gesprächen nach Belarus. Das Internationale Bildungs- und Begegnungswerk Dortmund hatte unter Schirmherrschaft des ehemaligen brandenburgischen Ministerpräsidenten Matthias Platzeck zu einer Gedenk- und Begegnungsreise nach Minsk eingeladen. Mehrere Nachkommen von Trostenez-Opfern aus Deutschland, Tschechien und Großbritannien sowie rund 100 Vertreter von Kirchen und zivilgesellschaftlichen Organisationen waren der Einladung gefolgt.
René Röspel und Oliver Kaczmarek bei der Kranzniederlegung in Blagowschtschina/Trostenez Foto: Pavel Kaleda: IBB
Bei einem Besuch der im Bau befindlichen Gedenkstätte auf dem Gelände des ehemaligen Vernichtungslagers Trostenez bei Minsk am 3. Mai gedachten die Teilnehmer in einer bewegenden Zeremonie den Opfern der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik.
Der Beauftragte der Bundesregierung für die zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der östlichen Partnerschaft, Gernot Erler, entschuldigte sich am Montag, den 4. Mai im Rahmen der Gedenkreise erstmals im Namen der Bundesregierung für die für die deutsche Verbrechen in Belarus. Ein wichtiger Schritt im Versöhnungsprozess, dem weitere folgen müssen. Insbesondere der Ausbau von Begegnungen und die Förderung des Dialogs der jungen Generationen in beiden Ländern muss weiter vorangebracht werden.
Gernot Erler, Olga Rentsch, Peter Junge-Wentruup, René Röspel und Oliver Kaczmarek in der IBB Minsk Foto: Pavel Kaleda: IBB
Darüber wie sich dieser Dialog der jungen Generationen im Rahmen des Europäischen Hochschulraumes konkret gestalten kann, diskutierte Oliver Kaczmarek am 4. Mai mit Studierenden und Dozenten der Staatlichen Universität in Minsk. In der kommenden Woche entscheidet die Bologna-Ministerkonferenz über den Beitritt von Belarus zum Europäischen Hochschulraum. Vor diesem Hintergrund berichtete Oliver Kaczmarek von den deutschen Erfahrungen mit dem Bologna Prozess. Er warb für die Chancen des Austauschs und der Mobilität, mahnte aber zugleich, dass der Beitritt auch die Verpflichtung auf gemeinsame Werte, wie die Autonomie der Hochschulen und die Freiheit von Wissenschaft und Forschung beinhaltet. Über notwendige Reformen sprachen Kaczmarek und Röspel auch mit Vertretern des belarussischen Bildungsministeriums.
Oliver Kaczmarek und René Röspel in Minsk
Nicht nur um die Freiheit der Wissenschaft ist es allerdings nach wie vor schlecht bestellt in Belarus. Die Reise wurde überschattet von einem erneuten Urteil gegen den ehemaligen sozialdemokratischen Präsidentschaftskandidaten und politischen Gefangenen Nikolai Statkewitsch, das am 4. Mai unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhängt wurde. Seine Haftbedingungen wurden durch das Urteil erneut verschärft. Die Freilassung der politischen Bedingungen bleibt weiterhin unabdingbare Voraussetzung für die Aufhebung von Sanktionen gegen führende belarussische Regierungsvertreter. Der zunehmende Druck auf die politischen Gefangenen, von dem die Angehörigen im Gespräch mit den Abgeordneten berichteten ist besorgniserregend.
Auch die im November bevorstehenden Präsidentschaftswahlen geben wenig Anlass zu Hoffnung. In den letzten Monaten waren weitere Einschränkungen der Medien- und Meinungsfreiheit zu beobachten. Die politische Opposition im Land ist massiven Repressionen ausgesetzt und kann kaum agieren. So hinterlässt die Reise insgesamt gemischte Eindrücke.
00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2015-05-06 14:06:212015-05-06 14:06:21Gemeinsam erinnern und für die Zukunft lernen – Reise nach Belarus
Der Deutsche Bundestag hat in dieser Sitzungswoche mit einer Schweigeminute den Opfern der Flüchtlingskatastrophe im Mittelmeer gedacht. Mehrere Hundert Menschen sind bei dem Versuch, Europa über das Mittelmeer zu erreichen, zu Tode gekommen. Wir müssen handeln, damit solche Katastrophen sich nicht wiederholen.
Deutschland hat die Verpflichtung, politisch Verfolgte und Flüchtlinge aus Kriegsgebieten aufzunehmen. Um dieser Verantwortung tatsächlich gerecht zu werden, müssen wir Flüchtlinge menschenwürdig unterbringen und versorgen. Die betroffenen Kommunen stoßen derzeit an ihre Grenzen. Deshalb muss der Bund sich stärker als bisher geplant an den Kosten für Flüchtlinge beteiligen. Um Asylbewerbern eine Chance zu geben, sich in unsere Gesellschaft zu integrieren, brauchen wir zudem Verfahren, die rasch klären, ob ein Recht auf Asyl besteht oder nicht. Die anvisierte Bearbeitungszeit von drei Monaten ist noch nicht erreicht. Wir setzen uns daher dafür ein, die Stellen des Bundesamtes für Migration und Asyl nochmals aufzustocken.
Angesichts der Dimension der Flüchtlingszahlen ist klar: Um das Problem zu lösen, müssen alle zusammenarbeiten. Sowohl in Europa als auch auf nationaler Ebene.
Weitere Themen der letzten Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.
00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2015-04-24 12:00:592015-04-24 12:00:59Hilfe für Flüchtlinge und mehr Leistungen für Familien – Zur Sitzungswoche vom 20.-24.4.2015
Um Arbeitsplätze und unseren Wohlstand von morgen zu sichern, müssen wir heute klug investieren. Deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion in den vergangenen Monaten mit Erfolg Druck gemacht und dafür gesorgt, dass die Investitionen des Bundes um 15 Mrd. Euro stärker steigen als ursprünglich im Koalitionsvertrag vereinbart. Das setzen wir jetzt mit dem Nachtragshaushalt um. Das Gros der zusätzlichen Mittel fließt dabei in höhere Investitionen in die Infrastruktur (4,3 Mrd. Euro) und in Energieeffizienz, Klimaschutz und Städtebau (2,2 Mrd. Euro).
Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem durchgesetzt, dass 5 Mrd. Euro des Investitionspaktes eingesetzt werden, um Kommunen weiter finanziell zu entlasten. Damit sorgen wir dafür, dass auch Kommunen mit angespannter Kassenlage in ihre wirtschaftliche Zukunft investieren können:
Mit einem Sondervermögen von 3,5 Mrd. Euro sollen gezielt Investitionen finanzschwacher Kommunen in Infrastruktur, Bildung und Klimaschutz gefördert werden. Die Mittel werden nach einem Schlüssel an die Länder ausgeschüttet, der Einwohnerzahl, Höhe der Kassenkredite und Anzahl der Arbeitslosen berücksichtigt. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag, um die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in unserem Land zu wahren.
Um die die finanziellen Spielräume der Kommunen weiter zu erhöhen, haben wir uns zudem mit Erfolg dafür eingesetzt, dass die Entlastung der Kommunen für das Jahr 2017 um weitere 1,5 Mrd. Euro auf insgesamt 2,5 Mrd. Euro steigt und dann 2018 mit 5 Mrd. Euro ihre volle und im Koalitionsvertrag festgelegte Höhe erreicht.
Unabhängige Experten sind sich einig: In Deutschland besteht eine Investitionslücke. Damit wir nicht länger von unserer Substanz leben, brauchen wir mehr Investitionen der öffentlichen Hand. Aber wir müssen auch bessere Anreize für private Investitionen schaffen. Klar ist: Dabei geht es nicht darum, Bund, Länder und Kommunen aus ihrer Verantwortung für Ausbau und Erhalt öffentlicher Infrastruktur zu entlassen. Ziel muss sein, bürokratische Hindernisse abzubauen und moderne Finanzierungsformen zu fördern. Investitionen sind die Voraussetzung, um eine starke Wirtschaft, Arbeitsplätze und eine hohe Lebensqualität für unsere Kinder und Enkel zu sichern. Dafür legen wir jetzt den Grundstein.
Mit dem geplanten Gesetz zur „Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kinder-geldes und des Kinderzuschlags“, das am Donnerstag dieser Sitzungswoche im Bundestag beraten wurde, sollen der steuerliche Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag für 2015 und 2016 entsprechend den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts angehoben werden. Diese Anpassung stellt das Existenzminimum steuerfrei und ist verfassungsrechtlich geboten. Damit die Förderung bei den Familien ankommt, die nicht vom steuerlichen Kinderfreibetrag profitieren, hat die SPD-Bundestagsfraktion durchgesetzt, dass das Kindergeld in gleichem Verhältnis angehoben wird. Das Kindergeld soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2015 um vier Euro pro Monat und ab 1. Januar 2016 um weitere zwei Euro pro Monat steigen. Außerdem wird der Kinderzuschlag ab dem 1. Juli 2016 um 20 Euro pro Monat angehoben. Die SPD hat ebenfalls durchgesetzt, dass der steuerliche Freibetrag für Alleinerziehende erstmals seit über zehn Jahren erhöht wird, und zwar deutlich um 600 Euro auf 1908 Euro. Das ist auch ein Erfolg für Familienministerin Manuela Schwesig, die lange für die Allein-erziehenden gekämpft hat.
Tatsache ist: In Deutschland gibt es immer mehr Alleinerziehende. In rund 20 Prozent aller Familien leben inzwischen Mutter oder Vater allein mit ihren Kindern. Alleinerziehende leisten enorm viel, müssen dabei im Schnitt mit einem deutlich geringeren Haushaltseinkommen auskommen als Paarfamilien und sind überproportional von Armut betroffen. Alle Kinder haben das Recht auf einen guten Start ins Leben. Die finanzielle Unterstützung von Familien muss dort ankommen, wo sie wirklich gebraucht wird: Bei Familien mit mittlerem oder niedrigem Einkommen und Alleinerziehenden.
In einem gemeinsamen Antrag mit CDU/CSU haben wir in dieser Woche darauf hingewiesen, dass im Auftrag des damaligen jungtürkischen Regimes am 24. April 1915 im osmanischen Konstantinopel die planmäßige Vertreibung und Vernichtung von über einer Million ethnischer Armenier begann. Ihr Schicksal steht beispielhaft für die Geschichte der Massenvernichtungen, der ethnischen Säuberungen, der Vertreibungen und der Völkermorde, von denen das 20. Jahrhundert auf so schreckliche Weise gezeichnet ist. Dabei wissen wir um die Einzigartigkeit des Holocaust, für den Deutschland Schuld und Verantwortung trägt.
Mit dem Antrag erinnern wir jedoch nicht nur an das Schicksal der Armenier, sondern würdigen darüber hinaus die Initiativen und Beiträge in den Bereichen von Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Kunst und Kultur in der Türkei, die über die Aufarbeitung der Verbrechen an den Armeniern hinaus, die Versöhnung zwischen Armeniern und Türken zum Ziel haben.
Deutschland hat nicht zuletzt aufgrund der unrühmlichen Rolle des Deutschen Reiches im Zusammenhang mit der Vertreibung und Ermordung von Armeniern eine besondere Verantwortung. Daher setzen wir uns insbesondere dafür ein, dass die Bundesregierung sich weiterhin politisch engagiert, damit der stagnierende Prozess der historischen Aufarbeitung zwischen der Türkei und Armenien wieder in Gang kommt und eine Annäherung, Versöhnung und Verzeihen zwischen beiden Völkern erreicht werden kann. Dies liegt nicht nur im deutschen und europäischen Interesse sondern vor allem im Interesse der Menschen beider Länder.
Deswegen wollen wir auch in unserer Arbeit als Parlamentsabgeordnete dazu beitragen, dass die seit 2005 unternommenen Versuche der Annäherung von türkischer und armenischer Seite wieder aufgenommen werden. Die Bundesregierung wollen wir auffordern, auch weiterhin mit ihren Mitteln und Möglichkeiten den Prozess der Annäherung und Aussöhnung zwischen beiden Ländern trotz aller Hindernisse nachdrücklich zu unterstützen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2015-04-24 10:34:362015-04-24 10:34:36Erinnerung und Gedenken an die Vertreibungen und Massaker an den Armeniern vor 100 Jahren
Einbringung des Gesetzentwurfs zum Fracking-Verbot
Infodienst, Umwelt und EnergieMit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf, soll ein strenger und transparenter Rechtsrahmen für Fracking geschaffen werden. Der Gesetzentwurf wurde in dieser Woche in Erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Der Schutz der Gesundheit und der Schutz des Trinkwassers haben dabei absolute Priorität. In besonders schützenswerten Gebieten wird das Fracking jeglicher Art komplett ausgeschlossen. Dazu zählen unter anderem Wasserschutzgebiete und Heilquellen sowie Gewässer und Gebiete, die für die Wasserversorgung genutzt werden. Unkonventionelles Fracking (also solches oberhalb von 3000 m Tiefe) zu wirtschaftlichen Zwecken wird bis auf weiteres Verboten. Erlaubt werden können lediglich Probebohrungen zu Forschungszwecken. Bislang ist dazu vorgesehen, dass eine unabhängige Expertenkommission nach diesen Probebohrungen feststellen muss, dass eine Förderung in den betroffenen Gesteinsformationen unbedenklich ist. Danach können Genehmigungen zum Fracking bei den verantwortlichen Berg- und Wasserbehörden der Länder gestellt werden. Diese Reglung sehe ich derzeit noch kritisch und erwarte Änderungen im parlamentarischen Verfahren.
Dabei gelten strenge Umweltauflagen und Vorgaben: Die Frack-Flüssigkeit darf maximal schwach wassergefährdend eingestuft sein, also das Trinkwasser nicht gefährden. Es müssen umfassende Umweltverträglichkeitsprüfungen und Offenlegungspflichten eingehalten werden. Schließlich gilt eine Beweislastumkehr für Bergschäden. Mit diesen Regelungen wird auch die konventionelle Erdgasförderung, die seit den sechziger Jahren in Deutschland praktiziert wird, deutlich sicherer.
Die SPD-Bundestagsfraktion wird in den Anhörungen und Ausschussberatungen gemeinsam mit Interessensgruppen und Sachverständigen prüfen, ob das geplante Gesetzespaket dem Ziel des bestmöglichsten Schutzes von Umwelt und die Gesundheit, entspricht. Für uns ist klar, dass der Schutz des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen genießen muss.
Unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken ist derzeit nicht verantwortbar. Ob Fracking in einiger Zeit eine Option sein kann, muss auch an Hand von wissenschaftlich begleiteten Probebohrungen sorgfältig und transparent geprüft werden. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens sehen wir unter anderem Beratungsbedarf hinsichtlich der Rolle der auf Wunsch unseres Koalitionspartners in den Gesetzentwurf aufgenommenen Expertenkommission. Auch den Umgang mit dem Lagerstättenwasser und die Ausgestaltung und Begrenzung von Probebohrungen werden wir sorgfältig prüfen.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.
50 Jahre diplomatische Beziehungen zwischen Deutschland und Israel
InfodienstAm Mittwoch dieser Woche feierte unsere Fraktion mit Gästen aus Israel 50 Jahre diplomatische Beziehungen zwischen unseren beiden Staaten. Wir haben gemeinsam auf eine Vergangenheit zurückgeblickt, in der der von den Deutschen begangene Völkermord an den europäischen Juden stets gegenwärtig bleibt. Und wir haben unseren Blick zugleich auf das dichte politische, wirtschaftliche und kulturelle Netz gerichtet, das beide Staaten heute miteinander verbindet.
Mit der Aufnahme diplomatischer Beziehungen vor nunmehr 50 Jahren hat sich das Verhältnis zwischen Deutschland und Israel positiv entwickelt. Ein maßgeblicher Schritt für die Annäherung war das sogenannte Luxemburger Abkommen, in dem die Bundesrepublik Deutschland Verantwortung für die Bewältigung der Folgen des Holocausts übernahm und das am 18.03.1953 mit den Stimmen der SPD-Bundestagsfraktion vom Deutschen Bundestag ratifiziert wurde. Nicht nur auf diplomatischer und politischer Ebene sind die Beziehungen seit dieser so belasteten, schwierigen Anfangszeit immer enger und vielfältiger geworden. Das zeigt sich u.a. an den seit 2008 jährlich stattfindenden Regierungskonsultationen, den vielen kulturellen Kontakten und den zahlreichen offiziellen Besuchen in beide Richtungen.
Darüber hinaus fördert Deutschland als aktiver Partner in der Europäischen Union die Friedensbemühungen im Nahen Osten und hat großes Interesse an Frieden und Stabilität in der Region. Der Deutsche Bundestag ist davon überzeugt, dass auf Dauer die Existenz Israels in anerkannten und sicheren Grenzen ohne einen eigenständigen und lebensfähigen demokratischen Staat Palästina im Rahmen einer Zweistaaten-Lösung nicht vorstellbar ist. Zudem unterstützt Deutschland innerhalb der EU die Einbindung Israels im Rahmen der Nachbarschaftspolitik. Das Bemühen um einen dauerhaften Frieden im Nahen Osten betrifft auch einen erfolgreichen Abschluss der Nuklearverhandlungen mit dem Iran, der für alle Staaten der Region, auch für Israel, mehr Sicherheit bringen muss. Deshalb sollen die herausragenden Beziehungen und politischen Verbindungen zwischen Deutschland und Israel weiter erhalten, vertieft und gefördert werden. Die Existenz des Staates Israel und seine legitimen Sicherheitsinteressen sollen zentrales Prinzip der deutschen Außenpolitik sein. Es soll dafür Sorge getragen werden, dass Antisemitismus bekämpft wird und die Erinnerung an die Shoa und der damit einhergehenden historischen Verantwortung in der deutschen Bevölkerung weiter fortbesteht.
Die Koalitionsfraktionen SPD und CDU/CSU haben in dieser Woche auch einen gemeinsamen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, der die partnerschaftlichen Beziehungen beider Länder unterstreicht.
Den Antrag finden Sie hier.
Debatte zur Konferenz der Mitgliedsstaaten des Europäischen Hochschulraums
Infodienst, Zukunftsaufgabe BildungDer Bologna-Prozess hat in ganz Europa die nationalen Hochschulsysteme verändert. Auch wenn die Reformen weitgehend umgesetzt sind, stehen im internationalen Kontext vor allem die weitere Förderung der Mobilität, die Anerkennung, die Qualitätssicherung, die Förderung des Lebenslangen Lernens und die soziale Dimension im Vordergrund. Am 14. und 15. Mai treffen sich in Armenien, die zuständigen europäischen Wissenschaft- und Hochschulminister/innen um den Fortgang des Bologna-Prozesses zu beraten. Die Koalitionsfraktionen SPD und CDU/CSU haben vor diesem Hintergrund in dieser Woche einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht und wollen insbesondere auf bereits existierende nationale Initiativen, aber auch weiterhin drängende Herausforderungen bei der Umsetzung und Stärkung des Bologna-Prozesses in Deutschland und Europa hinweisen.
So gelten zum Beispiel Probleme bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Studienleistungen und starre Strukturen des Studiums in Deutschland als die Hindernisse bei der Mobilität Studierender. Hervorzuheben ist deshalb beispielsweise die Forderung nach dem weiteren Einsatz für internationale Doppelstudiengängen und Europahochschulen sowie der Fokus auf die weitere Steigerung der Mobilität Studierender aus Lehramtsstudiengängen. Darüber hinaus sollen aber auch Beschäftigte im Hochschul- und Wissenschaftsmanagement zum internationalen Austausch ermutigt werden und insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und osteuropäischen Bologna-Mitgliedstaaten ausgebaut werden.
Unter anderem steht zur Debatte eine Mitgliedschaft von Belarus in den Europäischen Hochschulraum und damit auch die Teilnahme am Bologna-Prozess. Hierzu habe ich auch auf meiner letzten Reise nach Mink vom 2. bis 5. Mai Gespräche vor Ort geführt. Einen Bericht meiner Reise finden Sie hier.
Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.
Verabschiedung des Informationsweiterverwendungsgesetzes – Nutzung öffentlicher Daten
InfodienstIm Plenum des Deutschen Bundestages wurde in 2./3. Lesung eine Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes verabschiedet. Hierdurch sollen EU-Bestimmungen über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in deutsches Recht übertragen werden. Ziel ist es, die Verwendung staatlicher Informationen für Produkte und Dienstleistungen im digitalen Zeitalter zu erleichtern und so Open Data voranzubringen. Open Data bedeutet die freie Verfügbar- und Nutzbarkeit von, meist öffentlichen, Daten. Sie beruht auf der Annahme, dass vorteilhafte Entwicklungen unterstützt werden wie Open Government, wenn Daten für jedermann frei zugänglich gemacht werden und damit mehr Transparenz und Zusammenarbeit ermöglichen. Dazu gehören z.B. Karten und Satellitenbilder, Rechtsvorschriften und Gerichtsurteile, staatliche und Unternehmensdaten und Patentregister. Alle Informationen öffentlicher Stellen, die zugänglich sind und in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen – also etwa nicht personenbezogene Daten -, sollen, anders als derzeit, in Zukunft ohne Einwilligung der betreffenden Stelle weiterverwendet werden können.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.
Hinweis: „Singen gegen Rechts“ am 16. Mai in Schwerte
Infodienst, Kreis Unna, SchwerteGemeinsam mit vielen Künstlern aus verschiedensten Kulturkreisen werden die Jusos Schwerte am 16. Mai ein Zeichen für Toleranz und ein friedliches Miteinander setzen. Los geht es ab 9.15 Uhr auf dem Werner-Steinem Platz (beim Intersport).
Dazu werden Musiker unterschiedlicher Stilrichtungen den Vormittag über auftreten. Für Verpflegung ist mit Waffeln und Getränken gesorgt. Ich hoffe auf Ihr Kommen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Facebook Seite der Jusos Schwerte.
Gemeinsam erinnern und für die Zukunft lernen – Reise nach Belarus
Belarus, Im GesprächOliver Kaczmarek, Matthias Platzeck und René Röspel in Trostenez
Anlässlich des 70. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkrieges reiste Oliver Kaczmarek als Vorsitzender der Deutsch-Belarussischen Parlamentariergruppe gemeinsam mit seinem Kollegen René Röspel vom 2. bis 5. Mai 2015 zu politischen Gesprächen nach Belarus. Das Internationale Bildungs- und Begegnungswerk Dortmund hatte unter Schirmherrschaft des ehemaligen brandenburgischen Ministerpräsidenten Matthias Platzeck zu einer Gedenk- und Begegnungsreise nach Minsk eingeladen. Mehrere Nachkommen von Trostenez-Opfern aus Deutschland, Tschechien und Großbritannien sowie rund 100 Vertreter von Kirchen und zivilgesellschaftlichen Organisationen waren der Einladung gefolgt.
René Röspel und Oliver Kaczmarek bei der Kranzniederlegung in Blagowschtschina/Trostenez Foto: Pavel Kaleda: IBB
Bei einem Besuch der im Bau befindlichen Gedenkstätte auf dem Gelände des ehemaligen Vernichtungslagers Trostenez bei Minsk am 3. Mai gedachten die Teilnehmer in einer bewegenden Zeremonie den Opfern der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik.
Der Beauftragte der Bundesregierung für die zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der östlichen Partnerschaft, Gernot Erler, entschuldigte sich am Montag, den 4. Mai im Rahmen der Gedenkreise erstmals im Namen der Bundesregierung für die für die deutsche Verbrechen in Belarus. Ein wichtiger Schritt im Versöhnungsprozess, dem weitere folgen müssen. Insbesondere der Ausbau von Begegnungen und die Förderung des Dialogs der jungen Generationen in beiden Ländern muss weiter vorangebracht werden.
Gernot Erler, Olga Rentsch, Peter Junge-Wentruup, René Röspel und Oliver Kaczmarek in der IBB Minsk Foto: Pavel Kaleda: IBB
Darüber wie sich dieser Dialog der jungen Generationen im Rahmen des Europäischen Hochschulraumes konkret gestalten kann, diskutierte Oliver Kaczmarek am 4. Mai mit Studierenden und Dozenten der Staatlichen Universität in Minsk. In der kommenden Woche entscheidet die Bologna-Ministerkonferenz über den Beitritt von Belarus zum Europäischen Hochschulraum. Vor diesem Hintergrund berichtete Oliver Kaczmarek von den deutschen Erfahrungen mit dem Bologna Prozess. Er warb für die Chancen des Austauschs und der Mobilität, mahnte aber zugleich, dass der Beitritt auch die Verpflichtung auf gemeinsame Werte, wie die Autonomie der Hochschulen und die Freiheit von Wissenschaft und Forschung beinhaltet. Über notwendige Reformen sprachen Kaczmarek und Röspel auch mit Vertretern des belarussischen Bildungsministeriums.
Oliver Kaczmarek und René Röspel in Minsk
Nicht nur um die Freiheit der Wissenschaft ist es allerdings nach wie vor schlecht bestellt in Belarus. Die Reise wurde überschattet von einem erneuten Urteil gegen den ehemaligen sozialdemokratischen Präsidentschaftskandidaten und politischen Gefangenen Nikolai Statkewitsch, das am 4. Mai unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhängt wurde. Seine Haftbedingungen wurden durch das Urteil erneut verschärft. Die Freilassung der politischen Bedingungen bleibt weiterhin unabdingbare Voraussetzung für die Aufhebung von Sanktionen gegen führende belarussische Regierungsvertreter. Der zunehmende Druck auf die politischen Gefangenen, von dem die Angehörigen im Gespräch mit den Abgeordneten berichteten ist besorgniserregend.
Auch die im November bevorstehenden Präsidentschaftswahlen geben wenig Anlass zu Hoffnung. In den letzten Monaten waren weitere Einschränkungen der Medien- und Meinungsfreiheit zu beobachten. Die politische Opposition im Land ist massiven Repressionen ausgesetzt und kann kaum agieren. So hinterlässt die Reise insgesamt gemischte Eindrücke.
Hilfe für Flüchtlinge und mehr Leistungen für Familien – Zur Sitzungswoche vom 20.-24.4.2015
Im Gespräch, InfodienstDer Deutsche Bundestag hat in dieser Sitzungswoche mit einer Schweigeminute den Opfern der Flüchtlingskatastrophe im Mittelmeer gedacht. Mehrere Hundert Menschen sind bei dem Versuch, Europa über das Mittelmeer zu erreichen, zu Tode gekommen. Wir müssen handeln, damit solche Katastrophen sich nicht wiederholen.
In meinem Video-Statement, das Sie sich hier anschauen können, nenne ich verschiedene Maßnahmen, die die Situation kurzfristig verbessern können.
Deutschland hat die Verpflichtung, politisch Verfolgte und Flüchtlinge aus Kriegsgebieten aufzunehmen. Um dieser Verantwortung tatsächlich gerecht zu werden, müssen wir Flüchtlinge menschenwürdig unterbringen und versorgen. Die betroffenen Kommunen stoßen derzeit an ihre Grenzen. Deshalb muss der Bund sich stärker als bisher geplant an den Kosten für Flüchtlinge beteiligen. Um Asylbewerbern eine Chance zu geben, sich in unsere Gesellschaft zu integrieren, brauchen wir zudem Verfahren, die rasch klären, ob ein Recht auf Asyl besteht oder nicht. Die anvisierte Bearbeitungszeit von drei Monaten ist noch nicht erreicht. Wir setzen uns daher dafür ein, die Stellen des Bundesamtes für Migration und Asyl nochmals aufzustocken.
Angesichts der Dimension der Flüchtlingszahlen ist klar: Um das Problem zu lösen, müssen alle zusammenarbeiten. Sowohl in Europa als auch auf nationaler Ebene.
Weitere Themen der letzten Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Kaczmarek
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Die Themen:
1. Nachtragshaushalt 2015: Kommunen entlasten, Investitionen stärken
2. Familienleistungen erhöhen
3. Erinnerung und Gedenken an die Vertreibung und Massaker an den Armeniern vor 100 Jahren
4. Bericht des Wehrbeauftragten 2014
5. Aufruf zum 1. Mai – Kundgebungen im Kreis Unna
Nachtragshaushalt 2015: Kommunen entlasten, Investitionen stärken
Infodienst, Wirtschaft und FinanzenUm Arbeitsplätze und unseren Wohlstand von morgen zu sichern, müssen wir heute klug investieren. Deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion in den vergangenen Monaten mit Erfolg Druck gemacht und dafür gesorgt, dass die Investitionen des Bundes um 15 Mrd. Euro stärker steigen als ursprünglich im Koalitionsvertrag vereinbart. Das setzen wir jetzt mit dem Nachtragshaushalt um. Das Gros der zusätzlichen Mittel fließt dabei in höhere Investitionen in die Infrastruktur (4,3 Mrd. Euro) und in Energieeffizienz, Klimaschutz und Städtebau (2,2 Mrd. Euro).
Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem durchgesetzt, dass 5 Mrd. Euro des Investitionspaktes eingesetzt werden, um Kommunen weiter finanziell zu entlasten. Damit sorgen wir dafür, dass auch Kommunen mit angespannter Kassenlage in ihre wirtschaftliche Zukunft investieren können:
Unabhängige Experten sind sich einig: In Deutschland besteht eine Investitionslücke. Damit wir nicht länger von unserer Substanz leben, brauchen wir mehr Investitionen der öffentlichen Hand. Aber wir müssen auch bessere Anreize für private Investitionen schaffen. Klar ist: Dabei geht es nicht darum, Bund, Länder und Kommunen aus ihrer Verantwortung für Ausbau und Erhalt öffentlicher Infrastruktur zu entlassen. Ziel muss sein, bürokratische Hindernisse abzubauen und moderne Finanzierungsformen zu fördern. Investitionen sind die Voraussetzung, um eine starke Wirtschaft, Arbeitsplätze und eine hohe Lebensqualität für unsere Kinder und Enkel zu sichern. Dafür legen wir jetzt den Grundstein.
Familienleistungen erhöhen
InfodienstMit dem geplanten Gesetz zur „Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kinder-geldes und des Kinderzuschlags“, das am Donnerstag dieser Sitzungswoche im Bundestag beraten wurde, sollen der steuerliche Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag für 2015 und 2016 entsprechend den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts angehoben werden. Diese Anpassung stellt das Existenzminimum steuerfrei und ist verfassungsrechtlich geboten. Damit die Förderung bei den Familien ankommt, die nicht vom steuerlichen Kinderfreibetrag profitieren, hat die SPD-Bundestagsfraktion durchgesetzt, dass das Kindergeld in gleichem Verhältnis angehoben wird. Das Kindergeld soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2015 um vier Euro pro Monat und ab 1. Januar 2016 um weitere zwei Euro pro Monat steigen. Außerdem wird der Kinderzuschlag ab dem 1. Juli 2016 um 20 Euro pro Monat angehoben. Die SPD hat ebenfalls durchgesetzt, dass der steuerliche Freibetrag für Alleinerziehende erstmals seit über zehn Jahren erhöht wird, und zwar deutlich um 600 Euro auf 1908 Euro. Das ist auch ein Erfolg für Familienministerin Manuela Schwesig, die lange für die Allein-erziehenden gekämpft hat.
Tatsache ist: In Deutschland gibt es immer mehr Alleinerziehende. In rund 20 Prozent aller Familien leben inzwischen Mutter oder Vater allein mit ihren Kindern. Alleinerziehende leisten enorm viel, müssen dabei im Schnitt mit einem deutlich geringeren Haushaltseinkommen auskommen als Paarfamilien und sind überproportional von Armut betroffen. Alle Kinder haben das Recht auf einen guten Start ins Leben. Die finanzielle Unterstützung von Familien muss dort ankommen, wo sie wirklich gebraucht wird: Bei Familien mit mittlerem oder niedrigem Einkommen und Alleinerziehenden.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.
Erinnerung und Gedenken an die Vertreibungen und Massaker an den Armeniern vor 100 Jahren
InfodienstIn einem gemeinsamen Antrag mit CDU/CSU haben wir in dieser Woche darauf hingewiesen, dass im Auftrag des damaligen jungtürkischen Regimes am 24. April 1915 im osmanischen Konstantinopel die planmäßige Vertreibung und Vernichtung von über einer Million ethnischer Armenier begann. Ihr Schicksal steht beispielhaft für die Geschichte der Massenvernichtungen, der ethnischen Säuberungen, der Vertreibungen und der Völkermorde, von denen das 20. Jahrhundert auf so schreckliche Weise gezeichnet ist. Dabei wissen wir um die Einzigartigkeit des Holocaust, für den Deutschland Schuld und Verantwortung trägt.
Mit dem Antrag erinnern wir jedoch nicht nur an das Schicksal der Armenier, sondern würdigen darüber hinaus die Initiativen und Beiträge in den Bereichen von Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Kunst und Kultur in der Türkei, die über die Aufarbeitung der Verbrechen an den Armeniern hinaus, die Versöhnung zwischen Armeniern und Türken zum Ziel haben.
Deutschland hat nicht zuletzt aufgrund der unrühmlichen Rolle des Deutschen Reiches im Zusammenhang mit der Vertreibung und Ermordung von Armeniern eine besondere Verantwortung. Daher setzen wir uns insbesondere dafür ein, dass die Bundesregierung sich weiterhin politisch engagiert, damit der stagnierende Prozess der historischen Aufarbeitung zwischen der Türkei und Armenien wieder in Gang kommt und eine Annäherung, Versöhnung und Verzeihen zwischen beiden Völkern erreicht werden kann. Dies liegt nicht nur im deutschen und europäischen Interesse sondern vor allem im Interesse der Menschen beider Länder.
Deswegen wollen wir auch in unserer Arbeit als Parlamentsabgeordnete dazu beitragen, dass die seit 2005 unternommenen Versuche der Annäherung von türkischer und armenischer Seite wieder aufgenommen werden. Die Bundesregierung wollen wir auffordern, auch weiterhin mit ihren Mitteln und Möglichkeiten den Prozess der Annäherung und Aussöhnung zwischen beiden Ländern trotz aller Hindernisse nachdrücklich zu unterstützen.
Den Antrag der SPD und CDU/CSU finden Sie hier.