Europäische Überbrückungskommission in der Zentralafrikanischen Republik

Deutschland wird sich an der EU-Überbrückungsmission in der Zentralafrikanischen Republik (EUFOR RCA) mit der Bereitstellung strategischen Verwundetenlufttransports und der Abstellung von Einzelpersonal sowohl in das strategische Hauptquartier Larissa als auch in das operative Hauptquartier Bangui beteiligen. Einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag beschlossen.

Seit dem Putsch der Séléka-Rebellenkoalition unter Führung Michel Djotodias im März 2013 haben sich die Sicherheits- und die humanitäre Lage in der Zentralafrikanischen Republik drastisch verschlechtert. Die prekäre Sicherheitslage beschränkt die Zugangsmöglichkeiten für humanitäre Helfer. Die Vereinten Nationen haben die Notlage in der Zentralafrikanischen Republik auf die höchste Stufe gesetzt.

Insgesamt sollen 80 deutsche Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Mit der Bereitstellung leisten wir einen sichtbaren, wichtigen und von unseren Partnern geschätzten Beitrag zur erfolgreichen Durchführung der Mission. Eine Entsendung deutscher Streitkräfte in das Einsatzgebiet ist mit der Bereitstellung strategischen Lufttransports ausdrücklich nicht verbunden. Entscheidend für die Lösung dieses Konfliktes in der Zentralafrikanischen Republik bleibt der politische Prozess zur Stabilisierung des Landes. Die Vereinten Nationen und die Europäische Union werden diesen Prozess gemeinsam mit ihren internationalen Partnern unterstützen.

 

Den Antrag der Bundesregierung finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/010/1801081.pdf

Syrische Chemiewaffen vernichten

Am Mittwoch  stimmte der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der SPD-Bundestagsfraktion einem Antrag der Bundesregierung zur Beteiligung deutscher Streitkräfte am maritimen Begleitschutz bei der Vernichtung syrischer Chemiewaffen zu. Dabei können bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Außenminister Frank-Walter Steinmeier hatte bereits im Januar deutsche Unterstützung bei der Vernichtung syrischer Chemiewaffen in Aussicht zugesagt, da die Bundeswehr hier über große Expertise verfügt. In einem ersten Schritt wurde dazu die Nutzung der bundeseigenen Gesellschaft zur Entsorgung von chemischen Kampfstoffen und Rüstungsaltlasten (Geka) im niedersächsischen Munster ermöglicht, in der die Reststoffe mehrerer hundert Tonnen bereits zerlegter Kampfstoffe neutralisiert werden. Mit dem vorliegenden Mandat soll sich die Bundeswehr nun auch am maritimen Begleitschutz für das US-Schiff „Cape Ray“ beteiligen, auf dem die Chemiewaffen vor der Küste Syriens zerlegt werden. Die Vernichtung syrischer Chemiewaffen findet unter Mandat der Vereinten Nationen statt.

Der Einsatz fügt sich in die umfassenden deutschen Maßnahmen zur Unterstützung der Vernichtung der syrischen Chemiewaffen ein: Neben dem Angebot der Nutzung der Geka in Munster gehören dazu Finanzhilfe an die OVCW (Organisation für das Verbot chemischer Waffen) von insgesamt 5 Mio. Euro, die Beteiligung deutscher Forschungsinstitute und -labore bei der Auswertung der Chemiewaffenproben aus Syrien im Rahmen des Sellström-Berichts, die logistische Unterstützung für die OVCW-Inspektoren sowie ein erfolgreiches Werben um EU-Gelder für die Chemiewaffenvernichtung. Die EU stellte jüngst 12 Mio. Euro zur Verfügung.

 

Den Antrag der Bundesregierung finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/009/1800984.pdf

2 Millionen Euro mehr für die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit im Kreis Unna

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Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles wird deutlich mehr Geld für die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit zur Verfügung stellen, wie der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek (SPD) mitteilt. Ein entsprechender  Vorschlag wurde im Rahmen der zur Zeit laufenden Haushaltsberatungen im Deutschen Bundestag eingebracht. Insgesamt sollen in den kommenden vier Jahren die Mittel für die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit um insgesamt 1,4 Mrd. Euro aufgestockt werden. Für 2014 ist dies ein Mehr von 325 Mio. Euro.
Konkret bedeutet das für das Jobcenter Unna eine Erhöhung der Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik in diesem Jahr um fast 2 Millionen Euro (1.982.455).
Damit wird nach jahrelangen Kürzungen in diesem Bereich endlich eine Trendwende in Gang gesetzt. Das nützt vor allem den Langzeitarbeitslosen, von denen endlich wieder deutlich mehr eine Chance auf einen Arbeitsplatz, auf Qualifizierung und damit auf Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben erhalten.
„Das ist eine gute Nachricht für die Menschen in diesem Land und in unserer Region. Die Bundesregierung setzt unter Federführung der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles den Koalitionsvertrag auch bei diesem Thema um: Schritt für Schritt“, so Oliver Kaczmarek.

Rentenpaket und Minderheitenrechte – Zur Sitzungswoche vom 31.03.-04.04.2014

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In dieser Woche sind zwei zentrale Projekte der Großen Koalition von der SPD-Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles auf den Weg gebracht worden. Mit dem Rentenpaket, über das ich in diesem Info-Dienst berichte, erfährt die Lebensleistung der Menschen eine hohe Wertschätzung. Der Bundestag hat in dieser Woche erstmals darüber beraten und schon ab dem 1.7.2014 können die Leistungen in Anspruch genommen werden – wenn der Bundestag seine Zustimmung erteilt hat. Der Gesetzliche Mindestlohn und das Tarifpaket sind in dieser Woche vom Bundeskabinett beschlossen worden und werden den Bundestag in den nächsten Wochen erreichen.

Der Mindestlohn soll am 1.1.2015 in Kraft treten. Auch wenn über Einzelheiten noch debattiert werden muss und aus sozialdemokratischer Sicht nicht alle Forderungen im Detail durchgesetzt werden konnten, sind hier wesentliche Meilensteine erreicht worden. Denn mit den beiden Gesetzesvorhaben wird sich das Leben vieler betroffener Menschen verbessern. Die SPD hat viele Jahre dafür gekämpft. Jetzt gilt es, das Erreichte gegen die Kritiker zu verteidigen, die in den nächsten Wochen mit sehr viel Geld für Werbemaßnahmen Stimmung gegen die Rente, den Mindestlohn und das Tarifpaket machen werden. Ich freue mich deshalb darauf, dass jetzt schon der Wahlkampf für die Europa- und die Kommunalwahl startet und sich viele Gelegenheiten für Gespräche zu diesen bundespolitischen Erfolgen der SPD ergeben. Am Samstag bin ich in Bönen und in Kamen bei den Info-Ständen der SPD anzutreffen.

Rente nach 45 Beitragsjahren, Mütterrente, Gesetzlicher Mindestlohn, Stärkung der Tarifautonomie und auch noch die Einigung bei der Energiewende – eine Woche, in der die SPD vieles durchsetzen konnte, wofür sie viele Jahre gekämpft hat. Man sieht daran: Kämpfen lohnt sich!

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:
1. Lebensarbeitszeit und Erziehungszeiten stärker würdigen – Das Rentenpaket
2. EU-Ausbildungsmission EUTM in Somalia
3. Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes – Mindestlohn in der Fleischindustrie
4. Gedenken an die Opfer des Völkermords in Ruanda
5. Sicherung der Minderheitenrechte im Bundestag

Lebensarbeitszeit und Erziehungszeiten stärker würdigen – Das Rentenpaket

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Am Donnerstag beriet das Plenum des Deutschen Bundestages in erster Lesung Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Leistungsverbesserung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles stellte den Gesetzentwurf im Plenum vor, mit dem zentrale Versprechen aus dem Koalitionsvertrag eingelöst werden. Das sogenannte „Rentenpaket“ umfasst im Wesentlichen vier Punkte, die vor allem dazu führen, dass Lebensarbeitszeit und Erziehungsleistungen in der Rentenversicherung in Zukunft stärker gewürdigt werden.

Entlastung nach dem Arbeitsleben – Rente mit 63

Wer besonders lange gearbeitet hat, soll die Möglichkeit bekommen, bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in den verdienten Ruhestand zu gehen. Maßgeblicher Bezugspunkt ist das Erreichen von 45 Beitragsjahren in der Rentenversicherung. Neben den Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung, selbständiger Tätigkeit oder Pflege werden auch Erziehungszeiten von Kindern bis zum 10. Lebensjahr sowie Zeiten des Bezugs von Lohnersatzleistungen wie Schlechtwettergeld, Kurzarbeitergeld und ähnliches angerechnet werden.

Der vorzeitige abschlagsfreie Rentenzugang mit 63 Jahren soll für besonders langjährige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Juli 2014 möglich sein – in den kommenden Jahren wird die Altersgrenze schrittweise auf 65 Jahre angehoben.

Anerkennung von Kindererziehungszeiten

Bei der Berechnung der Renten wurden bislang jene systematisch schlechter gestellt, deren Kinder vor 1992 geboren sind. Künftig erhalten diese (zumeist) Mütter für jedes Kind einen zusätzlichen Rentenpunkt. Diese Mütter (und Väter) haben Kinder erzogen in einer Zeit, als es dabei deutlich weniger Unterstützung gab als heute. Und genau diese Kinder sind heute und in Zukunft die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler für die Rente.

Verbesserung bei der Erwerbsminderungsrente

Durch die Ausweitung der Zurechnungszeit wollen wir denjenigen Menschen Anerkennung für ihre lebenslange Arbeitsleistung zukommen lassen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht länger arbeiten können. Bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente sollen sie so gestellt werden, als ob sie zwei Jahre länger gearbeitet hätten. Für diese Zeit wird ihr persönlicher Durchschnittsverdienst angerechnet. Da aber bei vielen von ihnen gerade in den letzten Jahren oft lange Zeiten der Krankheit oder der Wechsel in Teilzeit ihr Durchschnittsgehalt absenken, wollen wir zudem, dass die letzten vier Jahre vor der Rente den Wert der erweiterten Zurechnungszeit nicht mindern.

Erhöhung des Budgets für die Rehabilitation

Die gesetzliche Rentenversicherung erbringt für ihre Versicherten, wenn es notwendig ist, Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Darunter fallen Maßnahmen wie Kuren oder auch berufliche Qualifizierungen für einen anderen Tätigkeitsbereich.

Jeder Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung hat unter bestimmten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen der Rehabilitation gegenüber seinem zuständigen Rentenversicherungsträger, wenn seine Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen gefährdet ist. Dafür verfügen die Rentenversicherungsträger über einen begrenztes Budget.

Die Erhöhung des Reha-Budgets ist unter anderem durch die demografische Entwicklung notwendig.  So erhalten die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung Planungssicherheit über die notwendigen Leistungen zur Rehabilitation für ihre Versicherten.

 

Den Gesetzentwurf zu Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung finden Sie hier:

http://dip.bundestag.de/btd/18/009/1800909.pdf

Weitere Informationen zu der Debatte zum Rentenpaket im Bundestag finden Sie hier:

http://www.spdfraktion.de/themen/gesagt-getan-gerecht-lebensleistungen-besser-anerkennen

EU-Ausbildungsmission EUTM in Somalia

Am Donnerstag stimmte der Deutsche Bundestag mehrheitlich einer Wiederaufnahme der Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten militärischen Ausbildungsmission „EU Training Mission Somalia“ (EUTM Somalia) zu. Das Mandat wurde bis zum 31. März 2015 verlängert und sieht eine Beteiligung von bis zu 20 Soldatinnen und Soldaten an der Mission vor.

Die Lage in Somalia ist seit vielen Jahren eines der zentralen Probleme am Horn von Afrika. Mit dem langjährigen Bürgerkrieg ging ein weitgehender Staatszerfall beziehungsweise die Abwesenheit funktionierender staatlicher Strukturen in weiten Teilen des Landes einher, insbesondere im Sicherheits- und Justizbereich. Weite Teile der Bevölkerung leben in prekären, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen. Verstärkt durch die erhebliche Korruption und die Aktivitäten extremistischer Kräfte sowie privater Milizen entstand ein Umfeld, in dem Piraterie und Terrorismus in Somalia eine Gefahr nicht nur für die Sicherheitssituation in der Region darstellte.

Die EU arbeitet in enger Zusammenarbeit mit der somalischen Regierung am Aufbau tragfähiger Strukturen durch Demokratieaufbau, bei der Befriedung und Aussöhnung und der Bewältigung der Folgen des langjährigen Bürgerkrieges.

Die Ausbildungsmission EUTM Somalia leistet in diesem Gesamtkontext einen wesentlichen Beitrag zur Ausbildung der somalischen Streitkräfte sowie zum Aufbau funktionsfähiger somalischer Sicherheitsstrukturen durch deren Beratung. Damit trägt die Mission zur nachhaltigen Stabilisierung des Landes bei. Diesen ganzheitlichen Ansatz hat Deutschland von Anfang an unterstützt.

Den Antrag der Bundesregierung zur Wiederaufnahme der Beteiligung der EU Ausbildungsmission in Somalia finden Sie hier:

http://dip.bundestag.de/btd/18/008/1800857.pdf

Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes – Mindestlohn in der Fleischindustrie

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Am Donnerstag hat der Bundestag über einen Gesetzentwurf  der Bundesregierung zur Aufnahme der Fleischbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) debattiert. SPD und Union wollen damit die Voraussetzungen schaffen, dass der von den Tarifvertragsparteien der Fleischindustrie im Januar ausgehandelte Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt werden kann. Der vereinbarte Branchenmindestlohn gilt dann auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und für ihre nach Deutschland entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Insgesamt sind ca. 100.000 Menschen in der Fleischindustrie beschäftigt.

Die Fleischbranche war zuletzt aufgrund von prekären Beschäftigungsverhältnissen und schlechten Arbeitsbedingungen immer wieder in die Schlagzeilen geraten. Anfang Januar 2014 konnte erstmals ein bundeseinheitlicher Tarifvertrag zur Regelung der Mindestbedingungen für Arbeitnehmer in der Fleischwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden. Mit der Aufnahme der Fleischwirtschaft in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz werden diese Verbesserungen für alle rund 100.000 Beschäftigten in der Branche spürbar, unabhängig davon, ob es sich um Arbeitnehmer in regulärer Beschäftigung, in Leiharbeit oder um über Werkverträge mit Subunternehmen beschäftigte Menschen handelt. Das beschlossene Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes soll bis Juli in Kraft treten.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/009/1800910.pdf

Den Bericht der SPD-Bundestagsfraktion zum Thema finden Sie hier: http://www.spdfraktion.de/themen/mindestlohn-der-fleischindustrie-kommt

Gedenken an die Opfer des Völkermords in Ruanda

Mit einer Kernzeitdebatte erinnerte der Bundestag in dieser Woche an den Völkermord in Ruanda vor 20 Jahren. Von April bis Juli 1994 kamen dort über 800.000 Menschen ums Leben. Dazu gehört auch die Erinnerung an die wenig entschiedene Rolle der internationalen Gemeinschaft, die trotz vielfältiger Informationen über das mörderische Handeln vor Ort nicht ausreichend versucht hat, die Gräuel zu beenden.

Mit einem fraktionsübergreifenden Antrag würdigt der Deutsche Bundestag die nationalen Bemühungen um Aufarbeitung und Versöhnung, sowohl durch strafgerichtliche wie auch zivilgesellschaftliche Strukturen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Regierung Ruandas bei der Festigung demokratischer Strukturen zu unterstützen und durch Konfliktprävention und -regelung Menschenrechtsverletzungen frühzeitig zu verhindern. Die Debatte am Freitag wurde auch dazu genutzt, um politische Konsequenzen im Hinblick auf die deutsche Afrikapolitik zu thematisieren.

Den Antrag finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/009/1800973.pdf

Sicherung der Minderheitenrechte im Bundestag

Der Koalitionsantrag zur Sicherung der Oppositionsrechte im Parlament wurde am Donnerstag im Bundestag beschlossen, nachdem er im Februar zur Debatte ins Parlament eingebracht wurde. Zwar folgt die Stärke der Fraktionen im Bundestag dem Votum der Wähler, dennoch zeichnet der Wettstreit von Regierung und Opposition unsere Demokratie aus.

Die Opposition muss ihren Standpunkt in den Willensbildungsprozess des Parlaments einbringen können. Deshalb sieht der Antrag von SPD und Union vor, die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages für die 18. Wahlperiode zu ändern. Die Opposition kann dann Untersuchungsausschüsse und Enquete-Kommissionen einsetzen und die Rechte des Bundestages in EU-Angelegenheiten wahrnehmen, auch wenn sie weniger als 25 % der Abgeordneten stellt. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen verfügen in dieser Legislaturperiode zusammen über 127 der 631 Sitze im Parlament, was einem Anteil von etwa 20 Prozent entspricht.

Den Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/004/1800481.pdf

PISA zeigt: Risikoschüler dürfen nicht dauerhaft abgehängt werden

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Ein differenzierter Blick auf die Ergebnisse der Sonderauswertung zur PISA-Studie 2012 zeigt ein erfreuliches Aufholen deutscher Spitzenschüler im internationalen Vergleich. Zugleich bleibt am anderen Ende der Leistungsskala aber auch eine konstant große Risikogruppe junger Menschen, deren Schulleistungen wie Alltagskompetenzen weit unter dem OECD-Durchschnitt liegen. Hier besteht die Gefahr, dass sie langfristig den Anschluss an Ausbildung und Arbeit verlieren.

Wir können nicht zulassen, dass sich dieser Block der Risikogruppe verfestigt. Gerade das Gegenteil ist richtig: In Zeiten des drohenden Fachkräftemangels in Kombination mit einer alternden Gesellschaft muss es für jeden jungen Menschen einen Weg in Ausbildung und Arbeit geben.

Die SPD in Regierungsverantwortung kämpft dafür, dass sogenannte Risikogruppen von der Politik nicht aus den Augen verloren werden:

In der Großen Koalition haben wir vereinbart, dass der Übergang von der Schule in den Beruf für leistungsschwache Jugendliche gezielt begleitet wird. Wer keinen Schulabschluss erworben hat, soll mit einem Programm „2. Chance“ die Möglichkeit erhalten, diesen nachzuholen.

Mit einer Reform des sogenannten Übergangssystems werden wir sichern, dass Jugendliche keine sinnlosen Warteschleifen drehen, sondern gezielte Brücken in Ausbildung und Erwerbsarbeit bauen und erworbene Qualifizierungen für eine spätere Ausbildung anrechnen können.

Im Mittelpunkt der Arbeit der Koalition steht die Umsetzung der Ausbildungsgarantie im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung, mit der wir jedem Jugendlichen einen Ausbildungsplatz anbieten, der eine Ausbildung absolvieren will.