Entwicklungspolitische Partnerschaft zwischen EU und Afrika

Am Freitag diskutierte der Deutsche Bundestag einen gemeinsamen Antrag von CDU, CSU und SPD zur entwicklungspolitischen Partnerschaft zwischen der EU und Afrika, einer Schwerpunktregion der deutschen und europäischen Entwicklungszusammenarbeit. Auf dem 4. EU-Afrika-Gipfel im April dieses Jahres sollen neue Impulse für die entwicklungspolitische Partnerschaft mit Afrika gesetzt werden.

Vor besonderen Herausforderungen steht die Entwicklungspolitik angesichts der Krisen und Gewaltkonflikte, wie wir sie in Mail, Zentralafrika, Somalia, Kongo oder Sudan erleben. Entwicklungszusammenarbeit kann und muss hier verstärkt einen Beitrag leisten, um die Ursachen von Instabilität und Fragilität zu bekämpfen, aber auch die Folgen von Krieg und Gewalt zu bearbeiten und gesellschaftliche Spaltungen zu überwinden. Neue Impulse für die Stärkung lokaler Potentiale der zivilen Konfliktbearbeitung sind hier unbedingt erforderlich.

Der Antrag fordert darüber hinaus dazu auf, Afrika nicht nur als Krisenherd zu sehen, sondern vor allem auch an den vielfältigen Chancen und Potentialen anzusetzen. Die Europäische Union und Afrika müssen sich dafür auf Augenhöhe begegnen. Auch hier muss es vor allem darum gehen, die lokalen Lösungsansätze zu unterstützen und dabei beispielsweise auch die Chancen der Digitalisierung zu nutzen.

Weitere Schwerpunkte sollen bei der Verbesserung der Lebensbedingungen, dem Zugang zu Bildung und Gesundheitsleistungen, der Stärkung von Frauen und Mädchen und dem Erhalt natürlicher Ressourcen gesetzt werden.

Den Antrag zum Thema finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/008/1800844.pdf

Ein Bericht der SPD-Fraktion zum Thema ist hier abrufbar: http://www.spdfraktion.de/themen/entwicklungspolitische-partnerschaft-zwischen-eu-und-afrika-st%C3%A4rken

100-Tage-Bilanz der Großen Koalition

In der kommenden Woche sind die Regierungsmitglieder der Großen Koalition seit 100 Tagen im Amt. Zeit, eine erste Bilanz zu ziehen, welche ihrer Ziele die SPD bereits umsetzen konnte.

Eine wichtige und gute Nachricht für über 4 Millionen Deutsche ist die Einführung des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns ab 2015. Arbeitsministerin Andrea Nahles hat zügig an der Umsetzung dieses Kernanliegens der SPD gearbeitet und dafür gesorgt, dass es trotz anders lautender Forderungen kaum Ausnahmen vom Mindestlohn geben wird. Daneben konnte die SPD zentrale Anliegen bei der Rente umsetzen, was die Anpassung der Mütterrenten, die Einführung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren sowie Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente umfasst.

Aber auch aus anderen Ressorts gibt es Erfolge zu vermelden: Justizminister Heiko Maas macht Tempo beim Thema bezahlbare Mieten und Vizekanzler und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel arbeitet energisch an der Novellierung des EEG und der Einführung der Strompreisbremse. Weiterhin wurden die Voraussetzungen für die zeitnahe Umsetzung der doppelten Staatsbürgerschaft, der Frauenquote sowie des ElterngeldPlus, das Eltern finanziell bei der Rückkehr in den Beruf unterstützt, geschaffen.

Mit der Haushaltsaufstellung für 2014 und der mittelfristigen Finanzplanung legen wir zudem das Ruder um in Richtung mehr öffentliche Investitionen für die Zukunft. Vor allem in den Bereichen (frühkindliche) Bildung, Forschung, Verkehr und für die Entlastung der Kommunen werden wir künftig mehr Geld ausgeben als bislang.

Mehr Informationen zum Mindestlohn gibt es hier: http://www.spd.de/aktuelles/117316/20140319_mindestlohn_kommt_gabriel.html

Die Pressemitteilung zum Mindestlohn der arbeits- und sozialpolitischen Sprecherin der Fraktion Katja Mast können Sie hier abrufen: http://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/der-allgemeine-gesetzliche-mindestlohn-kommt

Einen Artikel des SPD-Parteivorstandes zum Thema Mietpreisbremse finden Sie hier: http://www.spd.de/aktuelles/117402/20140320_mietpreisbremse_kommt.html

Deutschland ist auf dem Weg, aber noch lange nicht am Ziel der inklusiven Bildung

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Heute wird in Bonn die Studie „Inklusive Bildung: Schulgesetze auf dem Prüfstand“  im Rahmen des Gipfels „Inklusion – die Zukunft der Bildung“ der Deutschen UNESCO-Kommission vorgestellt. Die Studie zeigt, dass Deutschland im Bereich der inklusiven Bildung auf dem Weg, aber noch lange nicht am Ziel ist. Die SPD will in der Großen Koalition dem Anspruch der inklusiven Bildung  gerecht werden und dies durch Investitionen in die gesamte Bildungskette unterstützen, erklärt Oliver Kaczmarek, stellvertretender bildungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und Berichterstatter zum Thema inklusive Bildung.

„Die Studie macht deutlich: Deutschland hat sich auf den Weg gemacht, inklusive Bildung zu verwirklichen – aber nicht überall mit der gleichen Intensität und Geschwindigkeit. Das Gutachten zeigt deshalb auch: Deutschland ist noch lange nicht am Ziel der inklusiven Bildung angelangt.

Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Alle staatlichen Ebenen müssen bei der Umsetzung in den Schulen Verantwortung übernehmen. Dies gilt auch für die Übernahme von Kosten, die insbesondere für zusätzliches pädagogisches sowie Pflege- und Betreuungspersonal, steigenden Fortbildungsbedarf und die Herstellung von Barrierefreiheit entstehen. Das Menschenrecht auf inklusive Bildung kann nicht unter einen Finanzierungsvorbehalt gestellt werden.

Die SPD wird sich in der Großen Koalition diesem Anspruch stellen. Die Programme des Bundes müssen den Aspekt der inklusiven Bildung aufgreifen. Dies gilt für die Qualitätsoffensive in der Lehrerbildung genauso wie für die Reform der Eingliederungshilfe sowie die Erprobung der digitalen Lernmittelfreiheit, die eine Grundlage für Barrierefreiheit von Lernmitteln sein kann. Die Länder wird der Bund bei der Investition in die gesamte Bildungskette unterstützen. Dafür sind sechs Milliarden Euro im Koalitionsvertrag vorgesehen.“

SPD-Abgeordnete setzen sich für Entlastung der Kommunen ein

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Die angespannte Situation der Kommunalfinanzen im Ruhrgebiet und die geplante finanzielle Entlastung der Kommunen durch den Bund waren Thema eines Gespräches der SPD-Bundestagsabgeordneten aus dem Ruhrgebiet mit dem SPD-Parteivorsitzenden und Vizekanzler Sigmar Gabriel am 18. März 2014. An dem Gespräch nahm auch Oliver Kaczmarek, SPD-Abgeordneter für den Wahlkreis Unna I, teil.

Die SPD-Abgeordneten wiesen in dem Gespräch auf die dramatische Situation der kommunalen Finanzen in vielen Städten und Gemeinden des Ruhrgebiets hin, welche unter anderem durch die steigenden Ausgaben für Sozialleistungen verursacht werden. Eine Entlastung der Kommunen sei dringend geboten, damit diese auch weiterhin ihren wesentlichen Aufgaben nachkommen können.

Sigmar Gabriel sicherte zu, dass neben anderen Maßnahmen ab 2015 bis zur Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes eine Entlastung von jährlich einer Milliarde Euro für die Städte und Gemeinden vorgesehen ist. Dieses Geld ist auch in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundesministeriums der Finanzen enthalten. Eine weitere Entlastung von den Kosten der Eingliederungshilfe wird dann im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes erfolgen, dessen Verabschiedung die SPD für 2016 anstrebt.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Unna I, Oliver Kaczmarek, wird sich gemeinsam mit seinen SPD-Kollegen in Berlin auch weiter für die Entlastung der Kommunen stark machen: „Die SPD und ich selbst werden intensiv darauf drängen, dass ab 2015 je eine Milliarde und ab 2017 mit dem Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes fünf Milliarden Euro jährlich für die Entlastung der Kommunen zur Verfügung gestellt werden.“

Dies hatte Oliver Kaczmarek zuvor auch in einem Antwortschreiben auf einen Brief des Landrates Michael Makiolla zugesichert. Kaczmarek sieht die Entlastung der Kommunen als eine Aufgabe für die gesamte Koalition, für deren auskömmliche Finanzierung der Finanzminister Wolfgang Schäuble zu sorgen hat.

Deutschlands Beitrag zum Kampf für Freiheit und Menschenrechte

Deutschland debattiert über ein stärkeres Engagement in internationalen Krisen und Konflikten. Ende Februar hat der Bundestag die Ausweitung der deutschen Beteiligung am EU-Ausbildungseinsatz in Mali beschlossen. Gleichzeitig hat er den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan ein letztes Mal verlängert.

„In der Diskussion um eine Ausweitung der Auslandseinsätze der Bundeswehr darf es nicht um die Frage gehen: Ist Deutschland so groß, dass es mehr militärische Präsenz zeigen muss?“, sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek. Die Frage müsse vielmehr lauten: „Was kann Deutschland zum Schutz von Menschenrechten, Demokratie und Freiheit beitragen?“

Diskussionsveranstaltung am 26. März im zib in Unna

Die Frage nach Deutschlands Beitrag zum Kampf für Freiheit und Menschenrechte wird am Mittwoch, 26. März, in einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung erörtert, zu der Oliver Kaczmarek einlädt. Als Gast heißt er den Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Christoph Strässer, willkommen, der in das Thema einführen wird. Als Gesprächspartner steht darüber hinaus der Landrat des Kreises Unna, Michael Makiolla, zur Verfügung, der während seiner Bonner Studienzeit aktiv gegen die NATO-Doppelbeschlüsse eingetreten und bis heute der Friedensbewegung verbunden ist.

Leitlinien einer aktiven Außenpolitik

Die Moderation des Dialogs mit dem Titel „Handeln für Frieden und Menschenrechte – Leitlinien einer aktiven Außenpolitik“ übernimmt Renate Nick, SPD-Vorsitzende des Ortsvereins von Unna-Massen und stellvertretende Bürgermeisterin der Kreisstadt Unna.

Die Veranstaltung in der Schwankhalle des Zentrums für Information und Bildung (zib), Lindenplatz 1 in Unna, beginnt um 19.30 Uhr.

Digitale Wirtschaft und Zeitsouveränität – Zur Sitzungswoche vom 10.-14.03.2014

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In dieser Woche hat die deutsche Öffentlichkeit das Gerichtsverfahren um den Steuerbetrug des Präsidenten von Bayern München, Uli Hoeneß, beschäftigt. Nachdem das Volumen der Steuerschuld sich fast täglich erhöht hat, hat das Münchener Landgericht nun sein Urteil gesprochen. Als Gesetzgeber steht mir eine Kommentierung eines Gerichtsurteils nicht zu. Eine gute Nachricht dieses Prozesses ist jedoch: unser Rechtsstaat funktioniert. Die Behörden konnten das gesamte Ausmaß dieses Falles aufdecken und das Gericht ist seiner Verantwortung nachgekommen.

Der Prozess hat aber auch deutlich gemacht: Steuerbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Steuerbetrug wird in Deutschland gesellschaftlich geächtet und durch die Behörden konsequent verfolgt – und zwar unabhängig von gesellschaftlicher Stellung und Ansehen. Ich denke, dass das für das Gerechtigkeitsempfinden aller Menschen von großer Bedeutung ist.

Dazu beigetragen hat sicher auch, dass die Sensibilität für Steuerbetrug als Straftat deutlich gesteigert wurde, zum Beispiel durch den Aufkauf von sog. Steuer-CDs, mit denen Steuerbetrug aufgeklärt werden konnte. Letztlich hat sich auch ausgezahlt, dass die SPD konsequent die Verabschiedung des Steuerabkommens mit der Schweiz verhindert hat. Der Fall Hoeneß wäre vermutlich nie öffentlich oder gar strafbar geworden, wenn dieses Abkommen verabschiedet worden wäre, da es für Steuerbetrug eine Art Ablasshandel vorsah.

Nun gilt es, den Steuerbetrug weiterhin konsequent einzudämmen. Die Große Koalition hat sich hierzu eine Menge vorgenommen. In der letzten Zeit ist dabei immer wieder die strafbefreiende Selbstanzeige thematisiert worden. Die SPD will diese weitgehend (bis auf eine Bagatellgrenze) abschaffen, weil auch andere Straftaten nicht durch eine Selbstanzeige straffrei werden. Darüber werden wir in den nächsten Monaten mit dem Koalitionspartner diskutieren müssen.

Die Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Info-Dienst zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

1. Regierungserklärung zur Lage in der Ukraine

2. Digitale Wirtschaft fördern

3. Mehr Zeitsouveränität schaffen

4. Einsetzung einer Kommission zur Mandatierung von Auslandseinsätzen

Regierungserklärung zur Lage in der Ukraine

Am Donnerstagvormittag beschäftigte sich das Plenum des Deutschen Bundestages erneut mit der aktuellen Lage in der Ukraine und dem besorgniserregenden Agieren Russlands auf der Krim. In einer Regierungserklärung berichtete Bundeskanzlerin Angela Merkel über die Ergebnisse des Treffens der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union am 6. März 2014. Die Bundeskanzlerin machte unmissverständlich klar, dass  ein militärisches Vorgehen keine Option ist. Sie betonte, dass die territoriale Integrität der Ukraine nicht zur Disposition steht.

Ihren besonderen Dank richtete die Bundeskanzlerin an Außenminister Frank-Walter Steinmeier für sein unermüdliches Engagement, durch Verhandlungen und Vermittlung Auswege für die Krise in der Ukraine zu erarbeiten. Sein Engagement hat maßgeblich dazu beigetragen, dass das Blutvergießen auf dem Maidan gestoppt werden konnte.

Die Bundeskanzlerin legte die politischen und ökonomischen Maßnahmen dar, auf die sich die EU Staats- und Regierungschefs zur Stabilisierung der Ukraine und zur Deeskalation der Situation verständigt hatten.

Dazu gehört das Bemühen um eine internationale Beobachtermission und eine internationale Kontaktgruppe. Die Beobachtermission soll sich vor allem um Aufklärung der Ereignisse bemühen. Die Kontaktgruppe soll dafür sorgen, dass der Gesprächsfaden nicht abreißt und eine Plattform schaffen, um die Ursachen zu analysieren und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten.

Deutlich wies die Kanzlerin darauf hin, dass eine Lösung gemeinsam mit Russland gefunden werden muss.  Auch über die Lage in der Ukraine hinaus müsse es darum gehen, einen Dialog mit Russland über Probleme in der gemeinsamen Nachbarschaft zu führen. Für den Fall, dass Putin seine derzeitige Politik jedoch fortführen und keine Bereitschaft signalisieren sollte, zu einer Entspannung der Lage beizutragen, haben die Staats- und Regierungschefs der EU ein dreistufiges Sanktionsverfahren vereinbart.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Rolf Mützenich, wies in der Debatte auf die weitreichenden Konsequenzen der Krise auf der Krim auch für andere Staaten mit russischen Minderheiten in Europa hin. Unsicherheit und Anspannung nähmen in gefährlichem Maße zu.

Als eine Ursache für Putins außenpolitisches Handeln machte Mützenich die Wirtschafts- und Modernisierungskrise in Russland und die innenpolitischen Spannungen aus. Hier müssten auch Lösungsangebote ansetzen.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt weiter auf diplomatische Gespräche, Hilfen und Sanktionen. Im Fokus steht dabei die Stabilisierung in der Ukraine, damit dort im Mai freie, demokratische Wahlen ohne Störungen abgehalten werden können.

 

Weitere Informationen zu der Debatte über die Lage in der Ukraine finden Sie hier:

http://www.spdfraktion.de/themen/ukraine-krise-diplomatisch-bew%C3%A4ltigen

Ein Interview mit dem außenpolitischen Sprecher der SPD- Bundestagsfraktion Niels Annen nach seinem besuch in Kiew letzte Woche finden Sie hier:

http://www.spdfraktion.de/presse/interviews/krim-krise-im-dialog-l%C3%B6sen

Die Erklärung des SPD-Parteivorstandes zum Thema gibt es hier: http://www.spd.de/presse/Pressemitteilungen/116872/20140310_erklaerung_pv_ukraine_russland.html

Digitale Wirtschaft fördern

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Gemeinsam mit der Unionsfraktion hat die SPD am Donnerstag einen Antrag zur Förderung der Digitalen Wirtschaft in Deutschland in den Bundestag eingebracht und in erster Lesung beraten. Die Digitale Wirtschaft ist zentraler Pfeiler für künftige Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum – ihr Potenzial für Wohlstand, nachhaltige Beschäftigung und Innovationskraft sollte daher umfassend ausgeschöpft werden.

In dem gemeinsamen Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gemeinsam mit dem Deutschen Bundestag eine Digitale Agenda 2014-2017 zu erarbeiten. Im Rahmen dieser Agenda gilt es etwa dafür zu sorgen, dass die Breitbandstrategie in Deutschland weiterentwickelt wird, damit überall in Deutschland ein schneller Internetzugang zur Verfügung steht. Bis zum Jahr 2018 sollen flächendeckend in allen Teilen Deutschlands leistungsfähige Breitbandanschlüsse mit mindestens 50 Mbit/s verfügbar sein, denn nicht zuletzt ist der Anschluss an eine leistungsfähige digitale Infrastruktur als Standortfaktor entscheidend für Ansiedlungs- und Gründungsentscheidungen. Hier gilt es auch, die Voraussetzungen für die Verbreitung von WLAN zu verbessern und mit klaren Haftungs- und Verantwortlichkeitsregelungen für Rechtssicherheit zu sorgen. Daneben soll die Netzneutralität gesetzlich verankert werden. Wir wollen das Internet offen und frei erhalten und Teilhabe, Meinungsvielfalt, Innovation, Diskriminierungsfreiheit und fairen Wettbewerb sicherstellen.

Von großer Bedeutung ist für uns die Verbesserung der Sicherheit von Kommunikation und Daten, da sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betroffen sind, die sich wirksam gegen Industriespionage schützen müssen. Das Sicherheitsniveau der Informations- und Kommunikationstechnologie soll auch durch die Förderung spezieller Sicherheitslösungen „Made in Germany“ gestärkt werden. Schließlich sollen ein IT-Sicherheitsforschungsprogramm und ein IT-Sicherheitsgesetz aufgesetzt werden.

Unseren Antrag im Wortlaut können Sie hier abrufen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/007/1800764.pdf

Den Bericht der SPD-Fraktion über die Debatte im Plenum finden Sie hier: http://www.spdfraktion.de/themen/so-soll-die-regierung-die-digitale-wirtschaft-besser-unterst%C3%BCtzen

Mehr Zeitsouveränität schaffen

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Am Freitag ging es im Plenum um den Antrag „Mehr Zeitsouveränität – Neue Wege für gleiche Chancen von Frauen und Männern“, den die SPD- gemeinsam mit der Unionsfraktion eingebracht hat. Damit Frauen und Männer gleiche Chancen haben, ist eine konsistente Gleichstellungspolitik vonnöten, die über den gesamten Lebensverlauf wirkt.

In einem ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung (2011) wurden systematisch die Lebensverläufe von Frauen und Männern in den Blick genommen und dabei ist deutlich geworden: Die Aufteilung von Zeit unter den Geschlechtern wirkt ganz wesentlich auf deren Erwerbs- und Lebensverläufe. Viele Frauen und Männer verwenden ihre Zeit für die verschiedenen Lebensbereiche nicht immer freiwillig. Bestehende Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern etwa auf dem Arbeitsmarkt stehen den persönlichen Wünschen oftmals noch entgegen.

Damit beide Geschlechter ihre beruflichen und persönlichen Vorstellungen realisieren können, bedarf es deshalb einer zielgerichteten Politik, die Spielräume schafft, um Zeit selbstbestimmt organisieren zu können. Im gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen wird die Bundesregierung aufgefordert, 2016 einen Zweiten Gleichstellungsbericht vorzulegen.

Daneben ist die lebenslauforientierte Zeitpolitik von der Bundesregierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel weiterzuentwickeln. Dazu gehört:

  • Das Elterngeld soll mit dem „ElterngeldPlus“ und dem Partnerschaftsbonus flexibler geregelt werden.
  • Angehörige von Pflegebedürftigen, die kurzfristig eine neue Pflegesituation organisieren müssen, sollen eine zehntägige Auszeit bei Lohnausgleich nehmen können.
  • Das Recht auf Teilzeit muss weiterentwickelt und ein Rückkehrrecht zur früheren Arbeitszeit eingeführt werden. Alleinerziehende sind besonders zu unterstützen.
  • Der Frauenanteil in Führungspositionen und Gremien soll erhöht und die Entgeltungleichheit zwischen Männern und Frauen abgebaut werden.
  • Die Wirtschaft soll für familienfreundlichere Arbeitszeitmodelle gewonnen werden.

 

Unseren Antrag „Mehr Zeitsouveränität – Neue Wege für gleiche Chancen von Frauen und Männern“ finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/007/1800763.pdf

Den Bericht der SPD-Bundestagsfraktion zum Thema finden Sie hier: http://www.spdfraktion.de/themen/neue-wege-f%C3%BCr-gleiche-chancen-f%C3%BCr-frauen-und-m%C3%A4nner

Einsetzung einer Kommission zur Mandatierung von Auslandseinsätzen

Auf Antrag von CDU, CSU und SPD beriet der Deutsche Bundestag am Freitagvormittag über die Einsetzung einer „Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr“.  Die Kommission soll prüfen, wie vor dem Hintergrund fortschreitender militärischer Integration in NATO und EU auch weiterhin die Rechte des Parlamentes  gesichert werden können.

Die Beteiligung des Bundestages an der Entscheidung über den Einsatz von Streitkräften im Ausland ist im Parlamentsbeteiligungsgesetz geregelt. In Deutschland hat das Parlament weitreichende Entscheidungsrechte hinsichtlich des Einsatzes der Streitkräfte im Ausland. Deshalb wird die Bundeswehr auch als Parlamentsarmee bezeichnet.

Grundsätzlich gilt der Parlamentsvorbehalt, das heißt, dass Soldaten nicht ohne Zustimmung des Parlaments in Auslandseinsätze entsendet werden dürfen, bei denen sie in bewaffnete Unternehmungen einbezogen werden oder eine Einbeziehung zu erwarten ist.

Die Bundesregierung muss rechtzeitig vor Beginn des Auslandseinsatzes einen Antrag mit detaillierten Angaben über die geplante Zahl der Soldaten, deren Fähigkeiten, die voraussichtliche Dauer des Einsatzes und die Kosten im Deutschen Bundestag einbringen.

Die Kommission soll nun rechtlich und politisch prüfen, ob Handlungsbedarf für eine Anpassung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes besteht. Dabei sollen auch die verfassungsmäßigen und verfassungsrechtlichen Möglichkeiten einer frühzeitigen parlamentarischen Beteiligung und eine Unterscheidung der Beteiligung je nach Art des Einsatzes geprüft werden.

Über das deutsche Engagement in internationalen Krisen und Konflikten und die Rolle von Bundeswehreinsätzen in diesem Zusammenhang möchte ich mit Ihnen auch im Rahmen einer Veranstaltung mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, am 26. März 2014 um 19:30 Uhr in der „Schwankhalle“ des Zentrums für Innovation und Bildung (zib) in Unna diskutieren.

Ihre Meinung zu diesem Thema ist mir sehr wichtig.

Den Antrag zur Einsetzung der „Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr“ finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/007/1800766.pdf

Weitere Informationen zu der Veranstaltung finden Sie hier:

http://www.spdfraktion.de/service/termine/handeln-f%C3%BCr-frieden-und-menschenrechte

Einen Bericht der Fraktion zum Thema können Sie hier aufrufen: http://www.spdfraktion.de/themen/kommission-zur-mandatierung-von-auslandseins%C3%A4tzen