Wir kämpfen für mehr Tariflöhne!

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Tarifverträge sorgen für faire Löhne, bessere Arbeitsbedingungen und mehr Sicherheit. Inzwischen arbeitet aber nur noch rund die Hälfte der Beschäftigten in tarifgebundenen Jobs. Das ist uns deutlich zu wenig! Wir wollen die Tarifbindung stärken.

Der Staat sollte dabei mit gutem Beispiel vorangehen. Im Jahr 2022 hat der Bund öffentliche Aufträge im Wert von fast 38 Milliarden Euro vergeben. Bei den Ausschreibungen kommen Unternehmen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen, aber oft nicht zum Zug, weil Betriebe ohne Tarifvertrag einen Wettbewerbsvorteil haben. Die Bundesregierung hat nun ein Tariftreuegesetz auf den Weg gebracht. Die darin enthaltende Tariftreueregelung soll dafür sorgen, dass Aufträge und Konzessionen des Bundes nur an Unternehmen gehen, die ihre Angestellten nach einem repräsentativen Tarifvertrag der jeweiligen Branche bezahlen.

Das Gesetz soll bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen ab 30.000 Euro und bei Bauaufträgen ab 50.000 Euro gelten. Auch Subunternehmen müssen sich an die Vorgaben des Gesetzes halten.

Die FDP hat das Gesetz bis zuletzt blockiert. Wir werden uns aber weiter für das Gesetz einsetzen. Nur so sorgen wir für fairen Wettbewerb und mehr Tarifbindung!

Die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen muss endlich aufhören!

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Die gegenwärtige Rechtslage bei Schwangerschaftsabbrüchen berücksichtigt das Selbstbestimmungsrecht von Frauen nicht ausreichend. Da der Schutz ungeborenen Lebens ebenfalls essenziell ist, gilt es, sämtliche grundrechtlichen Positionen hier in einen verhältnismäßigen Ausgleich zu bringen. Aus diesem Grund begrüßen wir den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs sehr. Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt für mehr Selbstbestimmung und eine bessere medizinische Versorgung von ungewollt Schwangeren. Konkret kann das Gesetz dafür sorgen:

  • dass Schwangerschaftsabbrüche nicht länger im Strafgesetzbuch, sondern neu im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden. Die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen muss endlich aufhören;
  • dass die Beratungspflicht für Schwangere weiterhin bestehen bleibt – die anschließende Wartezeit von drei Tagen jedoch entfällt;
  • dass Schwangerschaftsabbrüche als Teil der medizinischen Versorgung durch die Krankenkassen finanziert werden können.

Wir möchten sicherstellen, dass Schwangere freien Zugang zu medizinischer Versorgung, verlässlichen Informationen und staatlicher Unterstützung haben – unabhängig davon, ob die Schwangerschaft gewollt ist oder nicht. Ein modernes Recht muss die Lebensrealitäten von Schwangeren ernst nehmen und sie unterstützen – ohne Stigmatisierung oder Kriminalisierung.

Wir wollen die Wirtschaft stärken und Beschäftigte entlasten!

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Wir wollen schnell handeln, um Arbeitsplätze zu sichern und die Wirtschaft zu stärken. Bundeskanzler Olaf Scholz hat vorgeschlagen, die Stromnetz-Übertragungsentgelte für Firmen zu senken: Ab 2025 solle ein fester Deckel eingeführt werden, der die Kosten für die Überragungsnetzentgelte halbiert und auf drei Cent festschreibt. Damit wollen wir für wettbewerbsfähige Strompreise sorgen und Planungssicherheit schaffen. Dort, wo Arbeitsplätze in der Industrie in Gefahr sind, würde es sofort unterstützend wirken.

Die CDU/CSU-Fraktion muss jetzt auch mitgehen. Wir sind noch in diesem Jahr bereit, das Gesetz im Parlament zu beschließen. Das wäre ein starkes Signal für die ganze Breite der Wirtschaft und für die Industrie am Standort Deutschland. Wir sollten die nächsten Wochen nutzen, um Maßnahmen zu verabschieden, auf die Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dringend warten. Dazu gehört auch, Beschäftigte und Familien steuerlich zu entlasten und das Kindergeld zu erhöhen.

Für ein sicheres jüdisches Leben in Deutschland

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Diese Woche steht im Zeichen eines besonders wichtigen Datums: dem 9. November. An diesem Tag jährt sich die Pogromnacht von 1938, mit der die systematische Verfolgung der jüdischen Bevölkerung in Deutschland begann. Für uns ist dieser Tag Mahnung und Auftrag zugleich: Jüdisches Leben in Deutschland muss sicher und frei sein. Es darf nie wieder geschehen, dass jüdische Bürger:innen in Deutschland um ihre Sicherheit fürchten müssen.

Es ist uns ein großes Anliegen, an diesem historischen Tag ein klares Zeichen gegen Antisemitismus zu setzen. Gerade in der aktuellen Situation ist dies notwendiger denn je. Seit dem Terroranschlag der Hamas auf Israel am 7. Oktober und der darauf folgenden Reaktion Israels haben antisemitische Übergriffe in Deutschland erschreckend zugenommen. Viele Jüdinnen und Juden berichten von Bedrohungen und Unsicherheiten im Alltag – ein Zustand, der für uns absolut inakzeptabel ist. Der Bundestag berät deshalb in dieser Woche einen umfassenden Antrag der Koalition, der unsere besondere Verantwortung für den Schutz jüdischen Lebens in Deutschland unterstreicht.

Der Antrag fordert konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung des Antisemitismus: von der verstärkten Beobachtung antisemitischer Hetze in den sozialen Medien über den besseren Schutz jüdischer Einrichtungen bis hin zu mehr Bildungsangeboten, die junge Menschen über die historische und aktuelle Bedeutung des Schutzes jüdischen Lebens aufklären. „Nie wieder“ darf kein leeres Versprechen sein, sondern muss jeden Tag neu mit Leben gefüllt werden. Als SPD-Fraktion setzen wir uns dafür ein, dass der Schutz jüdischer Gemeinden und die Sicherheit jüdischer Mitbürger:innen oberste Priorität genießen, wachsam bleiben und Verantwortung übernehmen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Meine Rede zum Antisemitismus-Antrag finden Sie hier.

Oliver Kaczmarek empfängt Jonas Jokiel aus Bönen zum „Jugend und Parlament“-Planspiel in Berlin

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Jonas Jokiel aus Bönen konnte in vier intensiven und lehrreichen Tagen im Rahmen des Planspiels „Jugend und Parlament“ wertvolle Einblicke in das Leben eines Politikers im Deutschen Bundestag sammeln.

Das Planspiel „Jugend und Parlament“ simuliert den parlamentarischen Alltag auf Bundesebene und bietet Jugendlichen die Möglichkeit, politische Prozesse hautnah zu erleben. Auf Vorschlag von Bundestagsabgeordneten wurden in diesem Jahr 367 junge Menschen aus ganz Deutschland eingeladen, um vom 12. bis 15. Oktober in den Rollen von fiktiven Abgeordneten mitzuwirken. In simulierten Ausschuss- und Fraktionssitzungen lernten sie, wie Gesetze entwickelt und beschlossen werden. Dabei traten sie nicht in real existierenden Fraktionen an, sondern agierten in eigens erfundenen Parteien, denen sie zugeteilt wurden. Zudem schlüpften die Teilnehmenden in neue, fiktive Identitäten, um den politischen Prozess aus einer anderen Perspektive zu erleben.

Jonas Jokiel übernahm im Planspiel die Rolle von Mika Kaya, einem Mitglied der „Gerechtigkeitspartei“. Im Ausschuss für Außenpolitische Angelegenheiten setzte er sich mit relevanten tagespolitischen Fragen auseinander und nahm aktiv an Debatten teil. Besonders beeindruckend war für ihn die Möglichkeit, im Plenarsaal des Bundestages auf den Abgeordnetenplätzen zu sitzen und den Respekt, der den Volksvertretern während der Sitzungen entgegengebracht wird, hautnah zu erleben.

Für Jonas Jokiel war diese Teilnahme eine prägende und einzigartige Erfahrung, die ihm einen bleibenden Eindruck vom politischen Betrieb vermittelte. „Das Planspiel hat mich noch mehr für Politik begeistert“, erklärt er. Mit einem gestärkten Interesse an politischen Prozessen kehrt er aus Berlin zurück.

Auch Bundestagsabgeordneter Oliver Kaczmarek, der Jonas Jokiel für die Teilnahme am Planspiel vorgeschlagen hatte, betont die Bedeutung solcher Initiativen: „Es ist von entscheidender Bedeutung, junge Menschen für Politik zu begeistern und ihnen zu zeigen, dass ihre Stimme zählt. Viel zu oft haben Jugendliche das Gefühl, nicht ausreichend in politische Entscheidungen einbezogen zu werden. Solche Projekte tragen dazu bei, diese Lücke zu schließen. Ich habe mich gefreut, dass Jonas Jokiel in Berlin war und hoffe, er kann über positive Eindrücke über das Funktionieren unserer Demokratie berichten.“

Befristungen in der Wissenschaft begrenzen

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Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler brauchen gute Beschäftigungs- und Karrierebedingungen, um ihre Potenziale voll entfalten zu können. Attraktive Arbeitsbedingungen an Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen sind eine wesentliche Voraussetzung dafür, talentierte junge Menschen für die Wissenschaft zu gewinnen und zu halten. In dieser Woche beraten wir einen Gesetzentwurf der Bundesregierung in 1. Lesung, der darauf abzielt, die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft zu verbessern.

Konkret ist bei der Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) vorgesehen, für den ersten Arbeitsvertrag während der Promotion eine Mindestlaufzeit von drei Jahren einzuführen. Nach abgeschlossener Promotion sollen Erstverträge mindestens zwei Jahre dauern. So sollen Kurzzeitverträge reduziert werden. Erstmals wird eine Anschlusszusage eingeführt, um Kettenbefristungen einzudämmen und verlässlicher eine unbefristete Beschäftigung zu bekommen. Generell sind großzügige Übergangsregelungen geplant, sodass Einrichtungen und Beschäftigte Planungssicherheit haben.

Zudem werden im WissZeitVG weitere Regelungen geändert. Künftig werden etwa die Schutzrechte für Familien- und Pflegezeiten verlässlicher gelten. Studentische Hilfskräfte erhalten eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr und können bis zu acht Jahre beschäftigt werden. Die Sonderregeln für den Bereich Medizin werden aufgehoben und vereinheitlicht. Auch die in der Wissenschaft bestehende Tarifsperre wird gelockert und erlaubt den Sozialpartnern mehr Handlungsfreiheit. Im parlamentarischen Verfahren wird es nun darauf ankommen, Beschäftigte noch besser abzusichern und die Tarifautonomie weiter zu stärken.

Dazu habe ich diese Woche im Plenum geredet. Nachzuhören unter diesem Link.

Mein Statement dazu kann man hier nachlesen.

Berufsausbildung stärken

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In einem Antrag, den wir in dieser Woche im Deutschen Bundestag beraten, fordern die Koalitionsfraktionen, die duale Berufsausbildung zu stärken und zukunftsfest zu machen. Im Antrag werden Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung des dualen Ausbildungssystems begrüßt und weitere Anstrengungen gefordert. Diese Forderungen richten sich auch an die Länder.

Berufliche Ausbildung ist der beste Schutz gegen Arbeitslosigkeit und wirkt dem Fachkräftemangel entgegen. Der Berufsbildungsbericht 2024 zeigt, dass die Zahl der neu geschlossenen Ausbildungsverträge um drei Prozent gestiegen ist. Dies ist zwar ein positiver Trend, allerdings ist das Niveau von vor der Corona-Pandemie noch nicht erreicht. Weniger als 20 Prozent der Betriebe bilden selbst aus. Obwohl knapp 75.000 Ausbildungsplätze unbesetzt bleiben und Ausbildungsbetriebe händeringend Bewerberinnen und Bewerber suchen, ist die Zahl junger Menschen ohne Berufsabschluss auf fast drei Millionen angestiegen. Diese Passungsprobleme treten auf, wenn Ausbildungsangebote von Betrieben und Berufswünsche von jungen Menschen hinsichtlich Region, Beruf oder Qualifikation nicht zusammenpassen.

Die Koalitionsfraktionen begrüßen die Programme und Initiativen der Bundesregierung, wie die Ausbildungsgarantie, die Allianz für Aus- und Weiterbildung und das Startchancen-Programm, von dem rund 4.000 allgemein- und berufsbildende Schulen profitieren werden.

Die Bundesregierung und die Länder werden aufgefordert, für mehr und bessere Berufsorientierung an allen Schulformen zu sorgen, Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungsqualität zu ergreifen und Verfahren zur Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse zu vereinfachen. Sie sollen ebenfalls prüfen, ob der Zugang zum gehobenen und höheren öffentlichen Dienst mit Berufsabschluss ermöglicht werden kann. Schulische Ausbildungen in Gesundheits-, Sozial- und Erziehungsberufen sollten künftig kostenfrei sein.

Den Antrag „Damit die Ausbildung eine verlässliche Zukunft garantiert“ der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP kann man hier nachlesen.

Bessere Unterstützung durch das Aufstiegs-BAföG

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Wer eine berufliche Fortbildung zum Meister oder zur Fachwirtin absolvieren möchte, kann Aufstiegs-BAföG zur Finanzierung von Gebühren für Lehrgänge, Fachschulen oder Abschlussprüfungen erhalten. Diese finanzielle Förderung wird unabhängig von Einkommen oder Vermögen gezahlt. Bei Vollzeitlehrgängen kommt eine einkommens- und vermögensabhängige Unterstützung zum Lebensunterhalt hinzu. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten, sieht kleinere Verbesserungen des Aufstiegs-BAföG vor.

Konkret sieht der Entwurf bislang vor, die Förderhöchstsumme für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von 15.000 auf 18.000 Euro und den Zuschuss für die Kosten des sogenannten „Meisterstücks“ oder vergleichbarer Abschlussarbeiten von 2.000 auf 4.000 Euro zu erhöhen. Die Hälfte der Förderung wird wie bisher als Zuschuss geleistet, der nicht zurückgezahlt werden muss. Für die andere Hälfte können günstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch genommen werden. Wer die Abschlussprüfung besteht oder im Anschluss einen Betrieb gründet, bekommt künftig 60 statt 50 Prozent des noch nicht fällig gewordenen Darlehens erlassen. Arbeitgeber können sich künftig an den Kosten beteiligen, ohne dass es auf die Förderung angerechnet wird.

Wer alleinerziehend ist, erhält künftig mehr Unterstützung. Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 150 auf 160 Euro je Kind erhöht.

Aufstiegs-BAföG können neben deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger auch EU-Bürgerinnen und Bürger, Migrantinnen und Migranten und Geflüchtete erhalten, die hierzulande leben und eine Bleibeperspektive haben.

Die beiden wichtigen Vereinbarungen des Koalitionsvertrags zur Teilzeitförderung und der Förderung einer zweiten Fortbildung auf derselben Fortbildungsstufe wie zum Beispiel eines zweiten Fachwirts finden sich im aktuellen Gesetzentwurf nicht. Es zeichnen sich schwere Verhandlungen ab.

Mehr Informationen zum Aufstiegs-BAföG findest du auf den Seiten des Bildungsministeriums.

Entschädigung für versehrte Soldatinnen und Soldaten verbessert

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Im August 2021 hat der Bundestag beschlossen, die Versorgung von im Dienst versehrten Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (sogenannte Beschädigtenversorgung) aus dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) in das 2018 beschlossene Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) zu überführen. Da es in den vergangenen Jahren zahlreiche Änderungen im Sozialrecht gegeben hat, sind Änderungen im SEG und SVG notwendig, damit das neue SEG im Januar 2025 in Kraft treten kann. Der Bundestag beschließt deshalb in dieser Woche einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des SEG und SVG.

Vorgesehen ist, Entschädigungszahlungen entsprechend der jährlich stattfindenden Rentenanpassung zu erhöhen. Waisen können pauschale Leistungen zwei Jahre länger als bisher, also bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, ohne weiteren Nachweis erhalten. Darüber hinaus wird die Ausgleichszahlung an Eltern vereinfacht, indem Leistungen an das Elternpaar – und nicht an einzelne Elternteile – überwiesen werden. Dadurch werden Verwaltungsverfahren vereinfacht. Des Weiteren wird der bereits bestehende Berufsschadensausgleich um 25 Prozent erhöht.

Der Entwurf sieht überdies vor, in Dienst stehende sowie ausgeschiedene Soldatinnen und Soldaten auf Zeit längerfristig zu unterstützen, um sie ins zivile Erwerbsleben zu integrieren. Zudem erhalten sie leichteren Zugang zu Bildungsmaßnahmen. Künftig können Reservedienstzeiten auf die Gesamtdienstzeit bei den Leistungen der Dienstzeitversorgung und Berufsförderung für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit angerechnet werden. Zudem haben auch Soldatinnen und Soldaten, die ihre Laufbahnaufstiegsprüfung endgültig nicht bestehen und daher aus dem Dienst ausscheiden, künftig Anspruch auf Dienstzeitversorgung und Berufsförderung. Zudem erhalten Reservistinnen und Reservisten, die eine Versorgungsleistung erhalten, mehr finanzielle Unterstützung für ihre Kinder.

Bundesverfassungsgericht schützen

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Das Bundesverfassungsgericht ist eine zentrale Säule unseres Rechtsstaats und schützt die freiheitlich-demokratische Grundordnung. In dieser Woche haben wir in erster Lesung einen fraktionsübergreifenden Gesetzesentwurf beraten, der das höchste Gericht durch eine Grundgesetzänderung absichern soll. So wollen wir es vor Angriffen antidemokratischer und illiberaler Kräfte, wie sie etwa in Polen und Ungarn vorkommen, schützen. Der Entwurf sieht vor, die wichtigsten Strukturen des Gerichts in die Verfassung aufzunehmen. Dazu gehören die Zusammensetzung mit zwei Senaten, die Amtszeit der Richter:innen sowie ihre Altersgrenze. Änderungen an diesen Grundsätzen sollen künftig nur noch mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament möglich sein. Zusätzlich wird ein Mechanismus eingeführt, um Blockaden bei der Wahl der Richter zu verhindern.

Weitere Informationen finden Sie hier.