Wer eine berufliche Fortbildung zum Meister oder zur Fachwirtin absolvieren möchte, kann Aufstiegs-BAföG zur Finanzierung von Gebühren für Lehrgänge, Fachschulen oder Abschlussprüfungen erhalten. Diese finanzielle Förderung wird unabhängig von Einkommen oder Vermögen gezahlt. Bei Vollzeitlehrgängen kommt eine einkommens- und vermögensabhängige Unterstützung zum Lebensunterhalt hinzu. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten, sieht kleinere Verbesserungen des Aufstiegs-BAföG vor.
Konkret sieht der Entwurf bislang vor, die Förderhöchstsumme für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von 15.000 auf 18.000 Euro und den Zuschuss für die Kosten des sogenannten „Meisterstücks“ oder vergleichbarer Abschlussarbeiten von 2.000 auf 4.000 Euro zu erhöhen. Die Hälfte der Förderung wird wie bisher als Zuschuss geleistet, der nicht zurückgezahlt werden muss. Für die andere Hälfte können günstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch genommen werden. Wer die Abschlussprüfung besteht oder im Anschluss einen Betrieb gründet, bekommt künftig 60 statt 50 Prozent des noch nicht fällig gewordenen Darlehens erlassen. Arbeitgeber können sich künftig an den Kosten beteiligen, ohne dass es auf die Förderung angerechnet wird.
Wer alleinerziehend ist, erhält künftig mehr Unterstützung. Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 150 auf 160 Euro je Kind erhöht.
Aufstiegs-BAföG können neben deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger auch EU-Bürgerinnen und Bürger, Migrantinnen und Migranten und Geflüchtete erhalten, die hierzulande leben und eine Bleibeperspektive haben.
Die beiden wichtigen Vereinbarungen des Koalitionsvertrags zur Teilzeitförderung und der Förderung einer zweiten Fortbildung auf derselben Fortbildungsstufe wie zum Beispiel eines zweiten Fachwirts finden sich im aktuellen Gesetzentwurf nicht. Es zeichnen sich schwere Verhandlungen ab.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngManuela Nothacker2024-10-18 11:55:202024-10-18 11:55:20Bessere Unterstützung durch das Aufstiegs-BAföG
Im August 2021 hat der Bundestag beschlossen, die Versorgung von im Dienst versehrten Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (sogenannte Beschädigtenversorgung) aus dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) in das 2018 beschlossene Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) zu überführen. Da es in den vergangenen Jahren zahlreiche Änderungen im Sozialrecht gegeben hat, sind Änderungen im SEG und SVG notwendig, damit das neue SEG im Januar 2025 in Kraft treten kann. Der Bundestag beschließt deshalb in dieser Woche einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des SEG und SVG.
Vorgesehen ist, Entschädigungszahlungen entsprechend der jährlich stattfindenden Rentenanpassung zu erhöhen. Waisen können pauschale Leistungen zwei Jahre länger als bisher, also bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, ohne weiteren Nachweis erhalten. Darüber hinaus wird die Ausgleichszahlung an Eltern vereinfacht, indem Leistungen an das Elternpaar – und nicht an einzelne Elternteile – überwiesen werden. Dadurch werden Verwaltungsverfahren vereinfacht. Des Weiteren wird der bereits bestehende Berufsschadensausgleich um 25 Prozent erhöht.
Der Entwurf sieht überdies vor, in Dienst stehende sowie ausgeschiedene Soldatinnen und Soldaten auf Zeit längerfristig zu unterstützen, um sie ins zivile Erwerbsleben zu integrieren. Zudem erhalten sie leichteren Zugang zu Bildungsmaßnahmen. Künftig können Reservedienstzeiten auf die Gesamtdienstzeit bei den Leistungen der Dienstzeitversorgung und Berufsförderung für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit angerechnet werden. Zudem haben auch Soldatinnen und Soldaten, die ihre Laufbahnaufstiegsprüfung endgültig nicht bestehen und daher aus dem Dienst ausscheiden, künftig Anspruch auf Dienstzeitversorgung und Berufsförderung. Zudem erhalten Reservistinnen und Reservisten, die eine Versorgungsleistung erhalten, mehr finanzielle Unterstützung für ihre Kinder.
Das Bundesverfassungsgericht ist eine zentrale Säule unseres Rechtsstaats und schützt die freiheitlich-demokratische Grundordnung. In dieser Woche haben wir in erster Lesung einen fraktionsübergreifenden Gesetzesentwurf beraten, der das höchste Gericht durch eine Grundgesetzänderung absichern soll. So wollen wir es vor Angriffen antidemokratischer und illiberaler Kräfte, wie sie etwa in Polen und Ungarn vorkommen, schützen. Der Entwurf sieht vor, die wichtigsten Strukturen des Gerichts in die Verfassung aufzunehmen. Dazu gehören die Zusammensetzung mit zwei Senaten, die Amtszeit der Richter:innen sowie ihre Altersgrenze. Änderungen an diesen Grundsätzen sollen künftig nur noch mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament möglich sein. Zusätzlich wird ein Mechanismus eingeführt, um Blockaden bei der Wahl der Richter zu verhindern.
Der Mangel an Wohnungen, besonders in Großstädten, bleibt eine große Herausforderung. Um dies zu ändern, haben wir in dieser Woche in erster Lesung eine umfassende Reform des Baugesetzbuches beraten. Mit dem Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt und vereinfacht werden. Die Städte und Gemeinden sollen mehr Flexibilität bei der Nachverdichtung, Aufstockung von Gebäuden und Ausweisung von Flächen für bezahlbaren Wohnraum erhalten. Gleichzeitig werden die Verfahren digitaler und moderner gestaltet, um Zeit und Kosten zu sparen. Der Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels, etwa durch die Anordnung von Gründächern, spielen dabei eine zentrale Rolle.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Sophie Domreshttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngSophie Domres2024-10-10 16:07:592024-10-10 16:07:59Deutschlandtempo für den Wohnungsbau
In schwierigen Lebenslagen erhalten Schwangere und Eltern mit Kleinkindern Unterstützung durch die Frühen Hilfen, ein Netzwerk aus Fachkräften, das kostenfrei und freiwillig zur Verfügung steht. Der Bundesrat fordert in einem Gesetzentwurf, den wir in dieser Woche in erster Lesung beraten haben, eine deutliche Erhöhung der Mittel für diese Hilfen. So soll der Fonds von 51 Millionen Euro auf 96 Millionen Euro jährlich aufgestockt und ab 2026 dynamisch an die Inflationsrate und andere Faktoren angepasst werden.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Sophie Domreshttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngSophie Domres2024-10-10 16:06:392024-10-10 16:06:39Bundesrat fordert mehr Geld für Familien in Not durch Frühe Hilfen
Der Bund finanziert sich aus Steuereinnahmen und Krediten. Um die Zinsausgaben effizienter zu steuern, sollen die Zinsausgaben künftig gleichmäßig auf die Laufzeit der Wertpapiere verteilt werden. Das erleichtert die Haushaltsführung und sorgt für mehr Planungssicherheit. Außerdem stellen wir sicher, dass der Bund weiter in die Qualität der frühkindlichen Betreuung investiert. In den Jahren 2025 und 2026 werden erneut vier Milliarden Euro bereitgestellt, um die Unterschiede zwischen den Ländern abzubauen und die Betreuung zu verbessern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der sprachlichen Bildung und der Fachkräftegewinnung. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung haben wir in dieser Woche in 2. und 3. Lesung.
Der Ausbau der Telekommunikationsnetze ist ein entscheidender Faktor für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. In dieser Woche haben wir in erster Lesung einen Gesetzentwurf beraten, der die Rahmenbedingungen für den Glasfaser- und Mobilfunkausbau verbessern soll. Ziel ist es, bis 2030 flächendeckend schnelle Glasfaseranschlüsse und den neuesten Mobilfunkstandard verfügbar zu machen. Ein zentrales Element des Entwurfs ist die Einführung eines sogenannten Gigabit-Grundbuchs, das alle relevanten Daten für den Netzausbau bündelt und den Genehmigungsprozess beschleunigt. Öffentliche Gebäude sollen künftig verstärkt für Mobilfunksendeanlagen genutzt werden können, und es werden Maßnahmen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes eingeführt.
Im Jahressteuergesetz 2024 wird in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf umgesetzt. Das betrifft z.B. Anpassungen an EU-Recht, an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesverfassungsgerichts sowie technische Änderungen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten, enthält eine Vielzahl von thematischen Einzelmaßnahmen.
Die Wohngemeinnützigkeit – also die vergünstigte Überlassung von Wohnraum an hilfsbedürftige Personen – wird als neuer gemeinnütziger Zweck aufgenommen. Steuerbegünstigte Körperschaften sollen so bezahlbares Wohnen für Personen mit geringen Einkommen ermöglichen. Geplant ist auch, Mobilitätsbudgets lohnsteuerlich vereinfacht zu behandeln. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können demnach künftig ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Mobilitätsbudget für private Mobilität von bis zu 2.400 Euro pro Jahr als Zusatz zu ihrem Lohn gewähren und dieses pauschal mit 25 Prozent versteuern, wovon die Mitarbeitenden profitieren.
Mehr zum Thema ist unter diesem Link zu finden: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2024/06/2024-06-05-jahressteuergesetz-2024.html .
Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist eine der größten sozialen Herausforderungen unserer Zeit. Dabei setzen wir auch auf ein Konzept, das in den letzten Jahren in Vergessenheit geraten ist, nun aber neues Potenzial entfaltet: die Wohngemeinnützigkeit. Für Mieterinnen und Mieter ist das eine enorm gute Neuigkeit im Kampf gegen fehlende Wohnungen und dauerhaft steigende Mieten.
Denn mit der Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit (NWG) wollen wir die Voraus-setzung schaffen, dass sich neben dem sozialen Wohnungsbau eine weitere Säule für die Bereitstellung von bezahlbaren Wohnungen in Deutschland etablieren kann.
All diejenigen sozialen Unternehmen, Vereine und die Stiftungen, die gemeinnützig tätig sind, können künftig vergünstigten Wohnraum bereitstellen und dabei von den umfassen-den Steuererleichterungen der Gemeinnützigkeit profitieren. Voraussetzung: Die angebotene Miete muss unter der marktüblichen Miete liegen. Die Einkommensgrenzen sind so festgelegt, dass rund 60 Prozent der Haushalte in Deutschland von der neuen Wohngemeinnützigkeit profitieren können. Die Einführung der neuen Wohngemeinnützigkeit, die wir in dieser Woche erstmals beraten, ist nicht nur ein starkes Zeichen für soziale Gerechtigkeit. Sie wird auch zu einer Stärkung des sozialen Engagements in unserer Gesellschaft beitragen.
Interessante Informationen rund um das Thema neue Wohngemeinnützigkeit können Sie hier nachlesen.
In dieser Woche beraten wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung in 1. Lesung, der zum Ziel hat, das Rentenniveau für heutige und künftige Rentnerinnen und Rentner dauerhaft bei mindestens 48 Prozent zu stabilisieren und ein Generationenkapital zu schaffen, um zukünftige Beitragszahlende zu entlasten. Dabei wird die sogenannte Haltelinie für das Rentenniveau bis einschließlich der Rentenanpassung zum 1. Juli 2039 gesetzlich verankert und wirkt also bis zum 30. Juni 2040, bevor die nächste Rentenanpassung zum 1. Juli 2040 erfolgt. Bereits 2035 muss die Bundesregierung einen Bericht vorlegen, ob und welche Maßnahmen erforderlich und geeignet sind, um das Rentenniveau auch über 2040 hinaus bei mindestens 48 Prozent zu halten. Damit legen wir als Leistungsziel für die gesetzliche Rente fest, dass ein Sicherungsniveau vor Steuern von 48 Prozent nicht unterschritten werden soll. Damit sorgen wir dafür, dass die Renten auch in Zukunft mit den Löhnen steigen können. Ohne diese Maßnahme würde das Rentenniveau langfristig auf unter 45 Prozent sinken. Durch die Stabilisierung des Rentenniveaus bei mindestens 48 Prozent ist eine Rente von 1.500 Euro im Jahr 2040 um nahezu 100 Euro pro Monat höher. Von der Sicherung des Rentenniveaus profitieren damit auch derzeitig Berufstätige. Mit dem Generationenkapital schaffen wir einen zusätzlichen Baustein für die Finanzierung der gesetzlichen Rente.
Mehr Informationen zum Thema und den aktuellen Gesetzesentwurf finden Sie hier.
Bessere Unterstützung durch das Aufstiegs-BAföG
Forschung, Infodienst, Wirtschaft und Finanzen, Zukunftsaufgabe BildungWer eine berufliche Fortbildung zum Meister oder zur Fachwirtin absolvieren möchte, kann Aufstiegs-BAföG zur Finanzierung von Gebühren für Lehrgänge, Fachschulen oder Abschlussprüfungen erhalten. Diese finanzielle Förderung wird unabhängig von Einkommen oder Vermögen gezahlt. Bei Vollzeitlehrgängen kommt eine einkommens- und vermögensabhängige Unterstützung zum Lebensunterhalt hinzu. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten, sieht kleinere Verbesserungen des Aufstiegs-BAföG vor.
Konkret sieht der Entwurf bislang vor, die Förderhöchstsumme für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von 15.000 auf 18.000 Euro und den Zuschuss für die Kosten des sogenannten „Meisterstücks“ oder vergleichbarer Abschlussarbeiten von 2.000 auf 4.000 Euro zu erhöhen. Die Hälfte der Förderung wird wie bisher als Zuschuss geleistet, der nicht zurückgezahlt werden muss. Für die andere Hälfte können günstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch genommen werden. Wer die Abschlussprüfung besteht oder im Anschluss einen Betrieb gründet, bekommt künftig 60 statt 50 Prozent des noch nicht fällig gewordenen Darlehens erlassen. Arbeitgeber können sich künftig an den Kosten beteiligen, ohne dass es auf die Förderung angerechnet wird.
Wer alleinerziehend ist, erhält künftig mehr Unterstützung. Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 150 auf 160 Euro je Kind erhöht.
Aufstiegs-BAföG können neben deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger auch EU-Bürgerinnen und Bürger, Migrantinnen und Migranten und Geflüchtete erhalten, die hierzulande leben und eine Bleibeperspektive haben.
Die beiden wichtigen Vereinbarungen des Koalitionsvertrags zur Teilzeitförderung und der Förderung einer zweiten Fortbildung auf derselben Fortbildungsstufe wie zum Beispiel eines zweiten Fachwirts finden sich im aktuellen Gesetzentwurf nicht. Es zeichnen sich schwere Verhandlungen ab.
Mehr Informationen zum Aufstiegs-BAföG findest du auf den Seiten des Bildungsministeriums.
Entschädigung für versehrte Soldatinnen und Soldaten verbessert
Äußeres und Verteidigung, Infodienst, Inneres, Zukunftsaufgabe BildungIm August 2021 hat der Bundestag beschlossen, die Versorgung von im Dienst versehrten Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (sogenannte Beschädigtenversorgung) aus dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) in das 2018 beschlossene Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) zu überführen. Da es in den vergangenen Jahren zahlreiche Änderungen im Sozialrecht gegeben hat, sind Änderungen im SEG und SVG notwendig, damit das neue SEG im Januar 2025 in Kraft treten kann. Der Bundestag beschließt deshalb in dieser Woche einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des SEG und SVG.
Vorgesehen ist, Entschädigungszahlungen entsprechend der jährlich stattfindenden Rentenanpassung zu erhöhen. Waisen können pauschale Leistungen zwei Jahre länger als bisher, also bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, ohne weiteren Nachweis erhalten. Darüber hinaus wird die Ausgleichszahlung an Eltern vereinfacht, indem Leistungen an das Elternpaar – und nicht an einzelne Elternteile – überwiesen werden. Dadurch werden Verwaltungsverfahren vereinfacht. Des Weiteren wird der bereits bestehende Berufsschadensausgleich um 25 Prozent erhöht.
Der Entwurf sieht überdies vor, in Dienst stehende sowie ausgeschiedene Soldatinnen und Soldaten auf Zeit längerfristig zu unterstützen, um sie ins zivile Erwerbsleben zu integrieren. Zudem erhalten sie leichteren Zugang zu Bildungsmaßnahmen. Künftig können Reservedienstzeiten auf die Gesamtdienstzeit bei den Leistungen der Dienstzeitversorgung und Berufsförderung für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit angerechnet werden. Zudem haben auch Soldatinnen und Soldaten, die ihre Laufbahnaufstiegsprüfung endgültig nicht bestehen und daher aus dem Dienst ausscheiden, künftig Anspruch auf Dienstzeitversorgung und Berufsförderung. Zudem erhalten Reservistinnen und Reservisten, die eine Versorgungsleistung erhalten, mehr finanzielle Unterstützung für ihre Kinder.
Bundesverfassungsgericht schützen
Infodienst, Inneres und JustizDas Bundesverfassungsgericht ist eine zentrale Säule unseres Rechtsstaats und schützt die freiheitlich-demokratische Grundordnung. In dieser Woche haben wir in erster Lesung einen fraktionsübergreifenden Gesetzesentwurf beraten, der das höchste Gericht durch eine Grundgesetzänderung absichern soll. So wollen wir es vor Angriffen antidemokratischer und illiberaler Kräfte, wie sie etwa in Polen und Ungarn vorkommen, schützen. Der Entwurf sieht vor, die wichtigsten Strukturen des Gerichts in die Verfassung aufzunehmen. Dazu gehören die Zusammensetzung mit zwei Senaten, die Amtszeit der Richter:innen sowie ihre Altersgrenze. Änderungen an diesen Grundsätzen sollen künftig nur noch mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament möglich sein. Zusätzlich wird ein Mechanismus eingeführt, um Blockaden bei der Wahl der Richter zu verhindern.
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Deutschlandtempo für den Wohnungsbau
Infodienst, WohnenDer Mangel an Wohnungen, besonders in Großstädten, bleibt eine große Herausforderung. Um dies zu ändern, haben wir in dieser Woche in erster Lesung eine umfassende Reform des Baugesetzbuches beraten. Mit dem Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt und vereinfacht werden. Die Städte und Gemeinden sollen mehr Flexibilität bei der Nachverdichtung, Aufstockung von Gebäuden und Ausweisung von Flächen für bezahlbaren Wohnraum erhalten. Gleichzeitig werden die Verfahren digitaler und moderner gestaltet, um Zeit und Kosten zu sparen. Der Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels, etwa durch die Anordnung von Gründächern, spielen dabei eine zentrale Rolle.
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Bundesrat fordert mehr Geld für Familien in Not durch Frühe Hilfen
Familie, Gleichstellung, InfodienstIn schwierigen Lebenslagen erhalten Schwangere und Eltern mit Kleinkindern Unterstützung durch die Frühen Hilfen, ein Netzwerk aus Fachkräften, das kostenfrei und freiwillig zur Verfügung steht. Der Bundesrat fordert in einem Gesetzentwurf, den wir in dieser Woche in erster Lesung beraten haben, eine deutliche Erhöhung der Mittel für diese Hilfen. So soll der Fonds von 51 Millionen Euro auf 96 Millionen Euro jährlich aufgestockt und ab 2026 dynamisch an die Inflationsrate und andere Faktoren angepasst werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Zinsausgaben periodengerecht veranschlagen – KiTa-Qualität weiter verbessern
Familie, Gleichstellung, InfodienstDer Bund finanziert sich aus Steuereinnahmen und Krediten. Um die Zinsausgaben effizienter zu steuern, sollen die Zinsausgaben künftig gleichmäßig auf die Laufzeit der Wertpapiere verteilt werden. Das erleichtert die Haushaltsführung und sorgt für mehr Planungssicherheit. Außerdem stellen wir sicher, dass der Bund weiter in die Qualität der frühkindlichen Betreuung investiert. In den Jahren 2025 und 2026 werden erneut vier Milliarden Euro bereitgestellt, um die Unterschiede zwischen den Ländern abzubauen und die Betreuung zu verbessern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der sprachlichen Bildung und der Fachkräftegewinnung. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung haben wir in dieser Woche in 2. und 3. Lesung.
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Netzausbau beschleunigen – Gigabitstrategie umsetzen
Digitales, Infodienst, Verkehr und InfrastrukturDer Ausbau der Telekommunikationsnetze ist ein entscheidender Faktor für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. In dieser Woche haben wir in erster Lesung einen Gesetzentwurf beraten, der die Rahmenbedingungen für den Glasfaser- und Mobilfunkausbau verbessern soll. Ziel ist es, bis 2030 flächendeckend schnelle Glasfaseranschlüsse und den neuesten Mobilfunkstandard verfügbar zu machen. Ein zentrales Element des Entwurfs ist die Einführung eines sogenannten Gigabit-Grundbuchs, das alle relevanten Daten für den Netzausbau bündelt und den Genehmigungsprozess beschleunigt. Öffentliche Gebäude sollen künftig verstärkt für Mobilfunksendeanlagen genutzt werden können, und es werden Maßnahmen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes eingeführt.
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Jahressteuergesetz 2024
Allgemein, Infodienst, Verbraucherschutz, Wirtschaft und FinanzenIm Jahressteuergesetz 2024 wird in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf umgesetzt. Das betrifft z.B. Anpassungen an EU-Recht, an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesverfassungsgerichts sowie technische Änderungen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten, enthält eine Vielzahl von thematischen Einzelmaßnahmen.
Die Wohngemeinnützigkeit – also die vergünstigte Überlassung von Wohnraum an hilfsbedürftige Personen – wird als neuer gemeinnütziger Zweck aufgenommen. Steuerbegünstigte Körperschaften sollen so bezahlbares Wohnen für Personen mit geringen Einkommen ermöglichen. Geplant ist auch, Mobilitätsbudgets lohnsteuerlich vereinfacht zu behandeln. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können demnach künftig ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Mobilitätsbudget für private Mobilität von bis zu 2.400 Euro pro Jahr als Zusatz zu ihrem Lohn gewähren und dieses pauschal mit 25 Prozent versteuern, wovon die Mitarbeitenden profitieren.
Mehr zum Thema ist unter diesem Link zu finden: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2024/06/2024-06-05-jahressteuergesetz-2024.html .
Wir kämpfen gegen steigende Mieten
Arbeit und Soziales, Familie, InfodienstDie Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist eine der größten sozialen Herausforderungen unserer Zeit. Dabei setzen wir auch auf ein Konzept, das in den letzten Jahren in Vergessenheit geraten ist, nun aber neues Potenzial entfaltet: die Wohngemeinnützigkeit. Für Mieterinnen und Mieter ist das eine enorm gute Neuigkeit im Kampf gegen fehlende Wohnungen und dauerhaft steigende Mieten.
Denn mit der Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit (NWG) wollen wir die Voraus-setzung schaffen, dass sich neben dem sozialen Wohnungsbau eine weitere Säule für die Bereitstellung von bezahlbaren Wohnungen in Deutschland etablieren kann.
All diejenigen sozialen Unternehmen, Vereine und die Stiftungen, die gemeinnützig tätig sind, können künftig vergünstigten Wohnraum bereitstellen und dabei von den umfassen-den Steuererleichterungen der Gemeinnützigkeit profitieren. Voraussetzung: Die angebotene Miete muss unter der marktüblichen Miete liegen. Die Einkommensgrenzen sind so festgelegt, dass rund 60 Prozent der Haushalte in Deutschland von der neuen Wohngemeinnützigkeit profitieren können. Die Einführung der neuen Wohngemeinnützigkeit, die wir in dieser Woche erstmals beraten, ist nicht nur ein starkes Zeichen für soziale Gerechtigkeit. Sie wird auch zu einer Stärkung des sozialen Engagements in unserer Gesellschaft beitragen.
Interessante Informationen rund um das Thema neue Wohngemeinnützigkeit können Sie hier nachlesen.
Stabiles Rentenniveau und Generationenkapital
Allgemein, Arbeit und Soziales, Familie, InfodienstIn dieser Woche beraten wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung in 1. Lesung, der zum Ziel hat, das Rentenniveau für heutige und künftige Rentnerinnen und Rentner dauerhaft bei mindestens 48 Prozent zu stabilisieren und ein Generationenkapital zu schaffen, um zukünftige Beitragszahlende zu entlasten. Dabei wird die sogenannte Haltelinie für das Rentenniveau bis einschließlich der Rentenanpassung zum 1. Juli 2039 gesetzlich verankert und wirkt also bis zum 30. Juni 2040, bevor die nächste Rentenanpassung zum 1. Juli 2040 erfolgt. Bereits 2035 muss die Bundesregierung einen Bericht vorlegen, ob und welche Maßnahmen erforderlich und geeignet sind, um das Rentenniveau auch über 2040 hinaus bei mindestens 48 Prozent zu halten. Damit legen wir als Leistungsziel für die gesetzliche Rente fest, dass ein Sicherungsniveau vor Steuern von 48 Prozent nicht unterschritten werden soll. Damit sorgen wir dafür, dass die Renten auch in Zukunft mit den Löhnen steigen können. Ohne diese Maßnahme würde das Rentenniveau langfristig auf unter 45 Prozent sinken. Durch die Stabilisierung des Rentenniveaus bei mindestens 48 Prozent ist eine Rente von 1.500 Euro im Jahr 2040 um nahezu 100 Euro pro Monat höher. Von der Sicherung des Rentenniveaus profitieren damit auch derzeitig Berufstätige. Mit dem Generationenkapital schaffen wir einen zusätzlichen Baustein für die Finanzierung der gesetzlichen Rente.
Mehr Informationen zum Thema und den aktuellen Gesetzesentwurf finden Sie hier.