Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) hat seit jeher eine besondere Bedeutung in der Region und bringt täglich tausende Berufstätige aus dem Kreis Unna weiter in das Ruhrgebiet hinein. Auch im Hinblick auf klima-freundliche Mobilität kommt dem ÖPNV eine Schlüsselrolle zu. Deshalb werden mit dem „1.000-Bahnhöfe-Programm“ bis 2026 mehr als eine halbe Milliarde Euro in die Bahnhöfe in Deutschland investiert. „Von dem Programm profitieren auch der Bahnhof in Schwerte sowie die Haltepunkte in Schwerte-Ergste und Fröndenberg-Frömern“, teilt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek mit.
Mit den Geldern werden verschiedene Investitionsmaßnahmen finanziert, die die Attraktivität des Bahnverkehrs steigern. Dazu gehört unter anderem der barrierefreie Umbau kleinerer Bahnhöfe. Von dieser Maßnahme, die schon seit einiger Zeit vorgesehen ist, profitieren die Bahnhöfe in Schwerte-Ergste und Fröndenberg-Frömern. „Der barrierefreie Umbau dieser Bahnhöfe ist wichtig, damit auch Menschen mit Handicap oder Familien mit Kinderwagen den öffentlichen Personennahverkehr ohne Einschränkungen nutzen können“, freut sich Kaczmarek.
Als einer von nur sechs Bahnhöfen in ganz Nordrhein-Westfalen profitiert zudem der Bahnhof in Schwerte von einer weiteren Modernisierungs-maßnahme, die eine Sanierung des Empfangsgebäudes vorsieht. Das Ziel der Bundesregierung ist, die Zahl der Fahrgäste bis 2030 zu verdoppeln. Weiterhin wird im kommenden Jahr erstmals mehr Geld in die Schieneninfrastruktur investiert als in Straßen. „Die SPD hat sich im Zuge der Koalitionsverhandlungen sehr stark für eine Aufwertung des ÖPNV eingesetzt“, erklärt Kaczmarek, „daher freue ich mich umso mehr darüber, dass diese Erfolge nun auch im Kreis Unna sichtbar werden.“
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2021/03/Oliver-Kaczmarek-170524-226.jpg13652048Ulrike Faulhaberhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngUlrike Faulhaber2021-03-01 14:23:352024-03-21 12:37:28Bund finanziert Investitionen in die Bahnhöfe Schwerte, Ergste und Frömern
SPD und CDU/CSU haben am 3. Februar 2021 im Koalitionsausschuss weitere steuerliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und zur Stärkung der Kaufkraft beschlossen. In dieser Woche wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung abschließend beraten.
Familien erhalten für jedes Kind einen Kinderbonus von 150 Euro. Bei Eltern mit hohen Einkommen wird der Bonus auf den steuerlichen Freibetrag angerechnet. So kommt das Geld wirklich den Familien zugute, die besonders darauf angewiesen sind.
Für die besonders von Schließungen betroffenen Restaurants und Cafés wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Auch Unternehmen werden nochmal entlastet: Der steuerliche Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 wird auf 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert.
Menschen, die ihren Lebensunterhalt bisher aus eigener Kraft sichern konnten, sind wegen der Corona-Pandemie plötzlich auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen. Mit dem Sozialschutzpaket I haben wir daher den Zugang zur Grundsicherung vereinfacht – zunächst befristet bis zum 31. März 2021. Doch die Pandemie wird sich noch länger auf unser Leben auswirken. Der Koalitionsausschuss hat deswegen beschlossen, den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern – das haben wir mit dem Sozialschutzpaket III in dieser Woche im Bundestag beschlossen.
Je länger die Pandemie anhält, desto höher fallen auch für viele Familien die finanziellen Belastungen aus: So kann zum Beispiel das Mittagessen nicht in der Schule eingenommen werden, sondern muss zuhause gekocht werden. Diese Mehrkosten mildern wir mit einem Corona-Zuschuss in Höhe von 150 Euro für erwachsene Grundsicherungsempfänger*innen ab.
Und wir verlängern mit dem neuen Sozialschutzpaket die Regelungen aus dem Sozialschutzpaket II zur Mittagsverpflegung von den Schüler*innen und Kita-Kindern, die Leistungen aus dem Bildungspaket bekommen können. Das Jobcenter übernimmt die Kosten für das Mittagessen zur Abholung oder Lieferung, wenn die Kinder und Jugendlichen es wegen der Corona-Pandemie nicht gemeinschaftlich einnehmen können.
Daneben sieht das Sozialschutzpaket III vor, den Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung (KSK) auch im Jahr 2021 sicherzustellen. Der KSK kommt in der auch für Künstler*innen und Publizist*innen prekären Situation eine wichtige Aufgabe bei deren sozialen Absicherung zu.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2021-02-26 12:46:202021-02-26 12:46:20Sozialschutzpaket III: Corona-Hilfen für besonders Betroffene
Wir wollen, dass Verbraucher*innen beim Abschluss von Verträgen besser geschützt sind. Daher haben wir diese Woche in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung für faire Verbraucherverträge diskutiert. Mit diesen sollen telefonisch aufgedrängte oder untergeschobene Verträge verhindert werden. Demnach müssen Strom- oder Gasverträge künftig in Textform geschlossen werden. Ungewollte Anbieterwechsel auf Grund von Telefonwerbung werden so verhindert. Außerdem müssen Anbieter künftig dokumentieren, dass sie eine Einwilligung der Verbraucher*innen für Werbeanrufe haben. Unerlaubte Telefonwerbung soll zudem effizienter sanktioniert werden.
Auch werden die Rechte der Verbraucher*innen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gestärkt: Wenn sie zum Beispiel ihre Ansprüche auf Entschädigung wegen Flugausfällen an einen Dienstleister abtreten wollen, kann das nicht mehr mit AGB-Vertragsklauseln verhindert werden.
Noch immer sind Vorstandsposten in Deutschland überwiegend in Männerhand: Bei den 105 börsennotierten und zugleich paritätisch mitbestimmten Unternehmen beträgt der Frauenanteil in den Vorständen nur 11,5 Prozent (Stand: November 2020). Und der Großteil der Unternehmen, die zur Festlegung einer Zielgröße verpflichtet sind, plant offenbar auch keine Frau bei der Besetzung von Vorstandsposten ein: Rund 78 Prozent der Unternehmen setzen sich entweder gar keine oder die Zielgröße „null Frauen“.
Wir müssen die Unternehmen deshalb stärker in die Verantwortung nehmen. Mit dem Entwurf für das Zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II), das diese Woche in erster Lesung im Bundestag beraten wurde, schreibt die Regierung eine feste Quote vor: So sollen die 105 börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mindestens eine Frau in den Vorstand berufen, wenn er mehr als dreiköpfig und rein männlich besetzt ist.
Und in Zukunft müssen die börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen eine Zielgröße Null in jedem Fall begründen – für den Aufsichtsrat, Vorstand oder eine der beiden obersten Leitungsebenen unterhalb des Vorstands. Wer nicht begründet oder sich weiterhin keine Zielgröße setzt, dem drohen empfindliche Bußgelder.
Für die Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes sieht der Entwurf eine Aufsichtsratsquote von mindestens 30 Prozent und eine Mindestbeteiligung in Vorständen vor. Bei den Körperschaften des öffentlichen Rechts wie den Krankenkassen und bei den Renten- und Unfallversicherungsträgern sowie bei der Bundesagentur für Arbeit will die Regierung ebenfalls eine Mindestbeteiligung einführen. Im öffentlichen Dienst des Bundes sollen bis zum Jahr 2025 Führungspositionen hälftig mit Frauen besetzt sein.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2021-02-26 12:41:422021-02-26 12:41:42Geschlechterquote in Vorständen
Geschlechterrollen in der Corona-Zeit: Tragen Frauen die größere Last?
Frauen leisten gerade den Großteil der Sorgearbeit. Damit die Krise nicht zu einer Renaissance überholter Rollenbilder führt, setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion weiter für einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ein. Gemeinsam mit Josephine Ortleb, MdB, und Anke Jauer, Koordinierungsstelle Frau und Beruf Kreis Unna, diskutiert Oliver Kaczmarek, MdB, die Rolle der Frauen.
Am Dienstag, dem 16. März um 18 Uhr: Impfungen, Intensivstationen, Pflegeeinrichtungen – Wie geht es weiter in der Pandemie?
Nach einem Jahr sind die Impfstoffe ein wirksames Mittel gegen das Virus, aber der Impfstart ist schleppend. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich daher für eine faire und solidarische Verteilung des Impfstoffs ein. Über den aktuellen Stand der Impfungen, die Impfstrategie und die Belastungen des Gesundheitssystems spricht Oliver Kaczmarek mit Bärbel Bas, MdB, Christian Larisch, Geschäftsführer des Christlichen Klinikums Unna, und Uwe Hasche, Gesundheitsdezernent des Kreises Unna.
Am Dienstag, dem 23. März um 18:30 Uhr: Arbeit und Wirtschaft sichern – Die richtigen Lehren aus Corona ziehen
Die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie treffen Unternehmen und Gewerbetreibende genauso wie die Beschäftigten. Um diese Folgen abzufedern, hat die SPD-Bundestagsfraktion Hilfen bereitgestellt. Wer die Verantwortung für die verzögerte Auszahlung dieser Hilfen trägt und wie ein Neustart gelingen kann, darüber spricht Oliver Kaczmarek, MdB, mit dem wirtschaftspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Bernd Westphal, MdB.
Am Mittwoch, dem 31. März um 18 Uhr: Gleiche Bildungschancen für alle Kinder – trotz Corona
Dass die soziale Herkunft über Bildungschancen entscheidet, ist durch Corona nochmals verschärft worden. Daher hat die SPD-Bundestagsfraktion Hilfen bereitgestellt, um auch in der Pandemie allen Kindern einen Zugang zu Bildung zu ermöglichen. Gemeinsam mit der SPD-Parteivorsitzenden Saskia Esken, MdB, und weiteren Gästen zieht Oliver Kaczmarek, MdB, Lehren aus der Pandemie und stellt Lösungsvorschläge der SPD-Bundestagsfraktion vor.
Diese Veranstaltungen finden digital statt. Die SPD-Bundestagsfraktion nutzt dafür das Videokonferenzsystem Cisco Webex. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist per Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone möglich. Ein Webex-Konto wird nicht benötigt. Den Link und das Passwort für die jeweilige Veranstaltung verschicken wir nach der Anmeldung per E-Mail. Auch eine telefonische Teilnahme ist möglich.
Eine Anmeldung ist kostenfrei in meinem Wahlkreisbüro möglich:
Von den derzeitigen Beschränkungen im Zuge der Virus-Pandemie sind auch die Unternehmen und davon insbesondere die des Einzelhandels betroffen. Um die Unternehmen bei der Sicherung ihrer Existenzen zu unterstützen, hat der Bund zahlreiche Hilfen und Unterstützungsprogramme zur Verfügung gestellt. In diesem Rahmen hat auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ihre Unternehmenskredite an die Bedürfnisse von Unternehmen in Zeiten der Pandemie angepasst.
Allein im Kreis Unna profitierten im vergangenen Jahr insgesamt rund 459 Unternehmen von den Corona-Förderprogrammen der KfW. Die zugesagten Unternehmenskredite umfassten dabei ein Gesamtvolumen von rund 118 Millionen Euro.
„Auch in Pandemiezeiten wollen wir so gut es geht die wirtschaftlichen Strukturen aufrecht erhalten, damit sie danach weiter arbeiten und Jobs erhalten werden können. Es freut mich daher, dass so viele Unternehmen die vom Bund und der KfW angebotenen Hilfsprogramme erfolgreich in Anspruch nehmen können“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.
Die Wirtschaftshilfen für die von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen wurden mit jeder Verlängerung überarbeitet, erweitert und an die aktuelle Lage angepasst. „Wir werden nicht nachlassen, immer wieder zu prüfen, ob die bestehenden Hilfen tatsächlich alle betroffenen Unternehmen und Gewerbetreibende erreichen. Es wird laufend nachjustiert“, betont Kaczmarek.
Der KfW-Schnellkredit mit einer maximalen Kreditsumme von 800.000 Euro steht nun auch für Unternehmen mit weniger als 11 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung. Bei diesem Kredit übernimmt der Bund über die KfW das Ausfallrisiko zu hundert Prozent. Alle Kredite des KfW-Sonderprogramms 2020 wurden bis zum 30. Juni 2021 verlängert.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2020/02/Oliver-Kacmarek-06_19-352-scaled-e1581942439174.jpg467700Ulrike Faulhaberhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngUlrike Faulhaber2021-02-17 10:10:502024-03-21 12:42:45Über 118 Millionen Euro von der KfW für Unternehmen im Kreis Unna
Die Einschränkungen auf Grund der COVID-19-Pandemie führen dazu, dass Menschen, die ihren Lebensunterhalt bislang aus eigener Kraft sichern konnten, nun auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind. Plötzliche finanzielle Engpässe infolge der Pandemie führen bei Menschen zu großer Verunsicherung. Mit dem Sozialschutzpaket I wurde deshalb ein vereinfachter Zugang zu den Grundsicherungssystemen geschaffen – befristet bis zum 31. März 2021. Im jüngsten Koalitionsausschuss haben wir vereinbart, die Regelung bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Das ist notwendig, weil die Pandemie trotz der Aussicht auf ein Impfangebot für alle unser Leben noch länger maßgeblich beeinflussen wird.
Zudem ergeben sich im Zusammenhang mit der Fortdauer der COVID-19-Pandemie finanzielle Mehrbelastungen. Wir haben uns deshalb im Koalitionsausschuss darauf geeinigt, erwachsene Grundsicherungsempfänger*innen mit einer Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro zu unterstützen.
Die Rückkehr von Schulen und Kindertagesstätten zum Regelbetrieb ist weiter mit Unsicherheiten behaftet. Deshalb ist auch die ebenfalls bis zum 31. März 2021 befristete Sonderregelung für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung weiterhin erforderlich. Sie wird bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Die Aufwendungen für die Mittagsverpflegung werden also weiterhin übernommen, auch wenn die gemeinschaftliche Mittgasverpflegung nicht stattfindet.
Da der Bestand der sozialen Infrastruktur (Dienstleistungen, die auf der Grundlage des Sozialgesetzbuchs und des Aufenthaltsgesetzes erbracht werden) aufgrund des ungewissen Verlaufs der Pandemie und der ergriffenen Infektionsschutzmaßnahmen weiterhin gefährdet ist, wird auch der Sicherstellungsauftrag nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Soziale Dienstleister haben die Möglichkeit, einen Antrag auf einen Zuschuss nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) unter anderem gegenüber der Bundesagentur für Arbeit zu stellen, wenn sie
• durch bundesweit und regional erlassene Maßnahmen der Gesundheitsprävention nach dem Infektionsschutz beeinträchtigt sind,
• in einer Rechtsbeziehung zu einem Leistungsträger stehen und
• ihren Bestand nicht mit vorrangigen verfügbaren Mitteln absichern können.
Daneben sieht das Sozialschutzpaket III vor, den Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung (KSK) auch im Jahr 2021 sicherzustellen. Der KSK kommt in der auch für Künstler*innen und Publizist*innen prekären Situation eine wichtige Aufgabe bei deren sozialen Absicherung zu.
Im Koalitionsausschuss am 3. Februar haben SPD und CDU/CSU weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise und zur Stärkung der Binnennachfrage beschlossen. Schon in dieser Woche wurden sie in 1. Lesung im Bundestag beraten.
Familien erhalten für jedes Kind einen Kinderbonus von 150 Euro. Bei Eltern mit sehr hohen Einkommen wird der Bonus auf den steuerlichen Freibetrag angerechnet. So kommt das Geld wirklich den Familien zugute, die darauf angewiesen sind.
Für die besonders von Schließungen betroffenen Restaurants und Cafés wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, zum Beispiel Außer-Haus-Verkäufe, bis 31. Dezember 2022 verlängert.
Auch Unternehmen werden nochmal entlastet: durch die Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021 auf 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung).
Wir sind auch weiterhin bereit, die volle Finanzkraft des Staates zu mobilisieren, um Beschäftigten, Unternehmen und Kommunen so gut wie irgend möglich durch die Krise zu helfen.
In der Pandemie erleben wir zurzeit jeden Tag, wie wichtig es ist, dass Daten erhoben, geteilt und genutzt werden. Aber nicht nur in der Wissenschaft – auch in der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft und der Verwaltung können und müssen Daten verantwortungsvoll bereitgestellt und genutzt werden. Dazu hat die Bundesregierung eine Datenstrategie erarbeitet, zu der mehr als 1300 Befragungsteilnehmer*innen aus Wirtschaft, Forschung und Gesellschaft ihre Expertise und Vorschläge eingereicht haben. Außerdem sind die Empfehlungen verschiedener Kommissionen und auch die der SPD-Bundestagsfraktion mit eingeflossen.
Die Strategie wird in dieser Woche im Bundestag vorgestellt. Sie umfasst 240 konkrete Maßnahmen in vier Bereichen: Zunächst einmal braucht es eine moderne Infrastruktur, um Daten zu verarbeiten. Dazu gehören Quanten- und Hochleistungscomputer sowie Mikroelektronik und Computerchips der neusten Generation, aber auch europäische Cloud-Projekte wie „Gaia-X“. Gelingt es uns, diese Infrastrukturen in Deutschland und Europa aufzubauen, werden wir im weltweiten digitalen Markt unabhängiger.
Richtig ist aber auch: Alleine kann der Staat das nicht schaffen. Daher fördern wir Projekte wie den Aufbau des Forschungsdatenzentrums beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Dort werden Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenkassen aufbereitet und der Forschung zur Verfügung gestellt, um Krankheiten schneller zu entdecken und zu bekämpfen.
Ein weiteres Ziel der Datenstrategie ist es, die Bevölkerung im Umgang mit Daten zu sensibilisieren. Dazu sind verschiedene Bildungsoffensiven und Lehr- und Lernangebote geplant. Auch der Staat und die öffentliche Verwaltung muss besser werden: Deutschland braucht eine digitale Verwaltung, damit sich der Service für die Bürger*innen deutlich verbessert. Auch werden in jedem Bundesministerium künftig verschiedene Daten für Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft veröffentlicht und „Chief Data Scientists“ eingesetzt, um die digitalen Fortschritte zu überprüfen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2021-02-12 14:45:262021-02-12 14:45:26Leitplanken für einen unabhängigen digitalen Staat
Bund finanziert Investitionen in die Bahnhöfe Schwerte, Ergste und Frömern
Fröndenberg, Im Gespräch, Kreis Unna, Presse und Co., Verkehr und InfrastrukturDer öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) hat seit jeher eine besondere Bedeutung in der Region und bringt täglich tausende Berufstätige aus dem Kreis Unna weiter in das Ruhrgebiet hinein. Auch im Hinblick auf klima-freundliche Mobilität kommt dem ÖPNV eine Schlüsselrolle zu. Deshalb werden mit dem „1.000-Bahnhöfe-Programm“ bis 2026 mehr als eine halbe Milliarde Euro in die Bahnhöfe in Deutschland investiert. „Von dem Programm profitieren auch der Bahnhof in Schwerte sowie die Haltepunkte in Schwerte-Ergste und Fröndenberg-Frömern“, teilt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek mit.
Mit den Geldern werden verschiedene Investitionsmaßnahmen finanziert, die die Attraktivität des Bahnverkehrs steigern. Dazu gehört unter anderem der barrierefreie Umbau kleinerer Bahnhöfe. Von dieser Maßnahme, die schon seit einiger Zeit vorgesehen ist, profitieren die Bahnhöfe in Schwerte-Ergste und Fröndenberg-Frömern. „Der barrierefreie Umbau dieser Bahnhöfe ist wichtig, damit auch Menschen mit Handicap oder Familien mit Kinderwagen den öffentlichen Personennahverkehr ohne Einschränkungen nutzen können“, freut sich Kaczmarek.
Als einer von nur sechs Bahnhöfen in ganz Nordrhein-Westfalen profitiert zudem der Bahnhof in Schwerte von einer weiteren Modernisierungs-maßnahme, die eine Sanierung des Empfangsgebäudes vorsieht. Das Ziel der Bundesregierung ist, die Zahl der Fahrgäste bis 2030 zu verdoppeln. Weiterhin wird im kommenden Jahr erstmals mehr Geld in die Schieneninfrastruktur investiert als in Straßen. „Die SPD hat sich im Zuge der Koalitionsverhandlungen sehr stark für eine Aufwertung des ÖPNV eingesetzt“, erklärt Kaczmarek, „daher freue ich mich umso mehr darüber, dass diese Erfolge nun auch im Kreis Unna sichtbar werden.“
Corona-Steuerhilfegesetz
Arbeit und Soziales, Corona / SARS-CoV-2, Infodienst, Wirtschaft und FinanzenSPD und CDU/CSU haben am 3. Februar 2021 im Koalitionsausschuss weitere steuerliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und zur Stärkung der Kaufkraft beschlossen. In dieser Woche wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung abschließend beraten.
Familien erhalten für jedes Kind einen Kinderbonus von 150 Euro. Bei Eltern mit hohen Einkommen wird der Bonus auf den steuerlichen Freibetrag angerechnet. So kommt das Geld wirklich den Familien zugute, die besonders darauf angewiesen sind.
Für die besonders von Schließungen betroffenen Restaurants und Cafés wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Auch Unternehmen werden nochmal entlastet: Der steuerliche Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 wird auf 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert.
Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/265/1926544.pdf
Sozialschutzpaket III: Corona-Hilfen für besonders Betroffene
Arbeit und Soziales, Corona / SARS-CoV-2, InfodienstMenschen, die ihren Lebensunterhalt bisher aus eigener Kraft sichern konnten, sind wegen der Corona-Pandemie plötzlich auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen. Mit dem Sozialschutzpaket I haben wir daher den Zugang zur Grundsicherung vereinfacht – zunächst befristet bis zum 31. März 2021. Doch die Pandemie wird sich noch länger auf unser Leben auswirken. Der Koalitionsausschuss hat deswegen beschlossen, den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern – das haben wir mit dem Sozialschutzpaket III in dieser Woche im Bundestag beschlossen.
Je länger die Pandemie anhält, desto höher fallen auch für viele Familien die finanziellen Belastungen aus: So kann zum Beispiel das Mittagessen nicht in der Schule eingenommen werden, sondern muss zuhause gekocht werden. Diese Mehrkosten mildern wir mit einem Corona-Zuschuss in Höhe von 150 Euro für erwachsene Grundsicherungsempfänger*innen ab.
Und wir verlängern mit dem neuen Sozialschutzpaket die Regelungen aus dem Sozialschutzpaket II zur Mittagsverpflegung von den Schüler*innen und Kita-Kindern, die Leistungen aus dem Bildungspaket bekommen können. Das Jobcenter übernimmt die Kosten für das Mittagessen zur Abholung oder Lieferung, wenn die Kinder und Jugendlichen es wegen der Corona-Pandemie nicht gemeinschaftlich einnehmen können.
Daneben sieht das Sozialschutzpaket III vor, den Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung (KSK) auch im Jahr 2021 sicherzustellen. Der KSK kommt in der auch für Künstler*innen und Publizist*innen prekären Situation eine wichtige Aufgabe bei deren sozialen Absicherung zu.
Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/265/1926542.pdf
Faire Verträge für Verbraucher*innen
Allgemein, InfodienstWir wollen, dass Verbraucher*innen beim Abschluss von Verträgen besser geschützt sind. Daher haben wir diese Woche in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung für faire Verbraucherverträge diskutiert. Mit diesen sollen telefonisch aufgedrängte oder untergeschobene Verträge verhindert werden. Demnach müssen Strom- oder Gasverträge künftig in Textform geschlossen werden. Ungewollte Anbieterwechsel auf Grund von Telefonwerbung werden so verhindert. Außerdem müssen Anbieter künftig dokumentieren, dass sie eine Einwilligung der Verbraucher*innen für Werbeanrufe haben. Unerlaubte Telefonwerbung soll zudem effizienter sanktioniert werden.
Auch werden die Rechte der Verbraucher*innen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gestärkt: Wenn sie zum Beispiel ihre Ansprüche auf Entschädigung wegen Flugausfällen an einen Dienstleister abtreten wollen, kann das nicht mehr mit AGB-Vertragsklauseln verhindert werden.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/269/1926915.pdf
Geschlechterquote in Vorständen
Infodienst, Wirtschaft und FinanzenNoch immer sind Vorstandsposten in Deutschland überwiegend in Männerhand: Bei den 105 börsennotierten und zugleich paritätisch mitbestimmten Unternehmen beträgt der Frauenanteil in den Vorständen nur 11,5 Prozent (Stand: November 2020). Und der Großteil der Unternehmen, die zur Festlegung einer Zielgröße verpflichtet sind, plant offenbar auch keine Frau bei der Besetzung von Vorstandsposten ein: Rund 78 Prozent der Unternehmen setzen sich entweder gar keine oder die Zielgröße „null Frauen“.
Wir müssen die Unternehmen deshalb stärker in die Verantwortung nehmen. Mit dem Entwurf für das Zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II), das diese Woche in erster Lesung im Bundestag beraten wurde, schreibt die Regierung eine feste Quote vor: So sollen die 105 börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mindestens eine Frau in den Vorstand berufen, wenn er mehr als dreiköpfig und rein männlich besetzt ist.
Und in Zukunft müssen die börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen eine Zielgröße Null in jedem Fall begründen – für den Aufsichtsrat, Vorstand oder eine der beiden obersten Leitungsebenen unterhalb des Vorstands. Wer nicht begründet oder sich weiterhin keine Zielgröße setzt, dem drohen empfindliche Bußgelder.
Für die Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes sieht der Entwurf eine Aufsichtsratsquote von mindestens 30 Prozent und eine Mindestbeteiligung in Vorständen vor. Bei den Körperschaften des öffentlichen Rechts wie den Krankenkassen und bei den Renten- und Unfallversicherungsträgern sowie bei der Bundesagentur für Arbeit will die Regierung ebenfalls eine Mindestbeteiligung einführen. Im öffentlichen Dienst des Bundes sollen bis zum Jahr 2025 Führungspositionen hälftig mit Frauen besetzt sein.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/266/1926689.pdf
Veranstaltungen
Im Gespräch, InfodienstAm Sonntag, dem 7. März um 10:30 Uhr:
Geschlechterrollen in der Corona-Zeit: Tragen Frauen die größere Last?
Frauen leisten gerade den Großteil der Sorgearbeit. Damit die Krise nicht zu einer Renaissance überholter Rollenbilder führt, setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion weiter für einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ein. Gemeinsam mit Josephine Ortleb, MdB, und Anke Jauer, Koordinierungsstelle Frau und Beruf Kreis Unna, diskutiert Oliver Kaczmarek, MdB, die Rolle der Frauen.
Am Dienstag, dem 16. März um 18 Uhr:
Impfungen, Intensivstationen, Pflegeeinrichtungen – Wie geht es weiter in der Pandemie?
Nach einem Jahr sind die Impfstoffe ein wirksames Mittel gegen das Virus, aber der Impfstart ist schleppend. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich daher für eine faire und solidarische Verteilung des Impfstoffs ein. Über den aktuellen Stand der Impfungen, die Impfstrategie und die Belastungen des Gesundheitssystems spricht Oliver Kaczmarek mit Bärbel Bas, MdB, Christian Larisch, Geschäftsführer des Christlichen Klinikums Unna, und Uwe Hasche, Gesundheitsdezernent des Kreises Unna.
Am Dienstag, dem 23. März um 18:30 Uhr:
Arbeit und Wirtschaft sichern – Die richtigen Lehren aus Corona ziehen
Die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie treffen Unternehmen und Gewerbetreibende genauso wie die Beschäftigten. Um diese Folgen abzufedern, hat die SPD-Bundestagsfraktion Hilfen bereitgestellt. Wer die Verantwortung für die verzögerte Auszahlung dieser Hilfen trägt und wie ein Neustart gelingen kann, darüber spricht Oliver Kaczmarek, MdB, mit dem wirtschaftspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Bernd Westphal, MdB.
Am Mittwoch, dem 31. März um 18 Uhr:
Gleiche Bildungschancen für alle Kinder – trotz Corona
Dass die soziale Herkunft über Bildungschancen entscheidet, ist durch Corona nochmals verschärft worden. Daher hat die SPD-Bundestagsfraktion Hilfen bereitgestellt, um auch in der Pandemie allen Kindern einen Zugang zu Bildung zu ermöglichen. Gemeinsam mit der SPD-Parteivorsitzenden Saskia Esken, MdB, und weiteren Gästen zieht Oliver Kaczmarek, MdB, Lehren aus der Pandemie und stellt Lösungsvorschläge der SPD-Bundestagsfraktion vor.
Diese Veranstaltungen finden digital statt. Die SPD-Bundestagsfraktion nutzt dafür das Videokonferenzsystem Cisco Webex. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist per Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone möglich. Ein Webex-Konto wird nicht benötigt. Den Link und das Passwort für die jeweilige Veranstaltung verschicken wir nach der Anmeldung per E-Mail. Auch eine telefonische Teilnahme ist möglich.
Eine Anmeldung ist kostenfrei in meinem Wahlkreisbüro möglich:
Telefon (02303) 253 1430
Telefax (02303) 23 72 18
E-Mail Oliver.Kaczmarek.Ma04@bundestag.de
Über 118 Millionen Euro von der KfW für Unternehmen im Kreis Unna
Im Gespräch, Kreis Unna, Presse und Co., Wirtschaft und FinanzenVon den derzeitigen Beschränkungen im Zuge der Virus-Pandemie sind auch die Unternehmen und davon insbesondere die des Einzelhandels betroffen. Um die Unternehmen bei der Sicherung ihrer Existenzen zu unterstützen, hat der Bund zahlreiche Hilfen und Unterstützungsprogramme zur Verfügung gestellt. In diesem Rahmen hat auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ihre Unternehmenskredite an die Bedürfnisse von Unternehmen in Zeiten der Pandemie angepasst.
Allein im Kreis Unna profitierten im vergangenen Jahr insgesamt rund 459 Unternehmen von den Corona-Förderprogrammen der KfW. Die zugesagten Unternehmenskredite umfassten dabei ein Gesamtvolumen von rund 118 Millionen Euro.
„Auch in Pandemiezeiten wollen wir so gut es geht die wirtschaftlichen Strukturen aufrecht erhalten, damit sie danach weiter arbeiten und Jobs erhalten werden können. Es freut mich daher, dass so viele Unternehmen die vom Bund und der KfW angebotenen Hilfsprogramme erfolgreich in Anspruch nehmen können“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.
Die Wirtschaftshilfen für die von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen wurden mit jeder Verlängerung überarbeitet, erweitert und an die aktuelle Lage angepasst. „Wir werden nicht nachlassen, immer wieder zu prüfen, ob die bestehenden Hilfen tatsächlich alle betroffenen Unternehmen und Gewerbetreibende erreichen. Es wird laufend nachjustiert“, betont Kaczmarek.
Der KfW-Schnellkredit mit einer maximalen Kreditsumme von 800.000 Euro steht nun auch für Unternehmen mit weniger als 11 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung. Bei diesem Kredit übernimmt der Bund über die KfW das Ausfallrisiko zu hundert Prozent. Alle Kredite des KfW-Sonderprogramms 2020 wurden bis zum 30. Juni 2021 verlängert.
Sozialschutzpaket III: Corona-Hilfen für Bedürftige
Arbeit und Soziales, Corona / SARS-CoV-2, InfodienstDie Einschränkungen auf Grund der COVID-19-Pandemie führen dazu, dass Menschen, die ihren Lebensunterhalt bislang aus eigener Kraft sichern konnten, nun auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind. Plötzliche finanzielle Engpässe infolge der Pandemie führen bei Menschen zu großer Verunsicherung. Mit dem Sozialschutzpaket I wurde deshalb ein vereinfachter Zugang zu den Grundsicherungssystemen geschaffen – befristet bis zum 31. März 2021. Im jüngsten Koalitionsausschuss haben wir vereinbart, die Regelung bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Das ist notwendig, weil die Pandemie trotz der Aussicht auf ein Impfangebot für alle unser Leben noch länger maßgeblich beeinflussen wird.
Zudem ergeben sich im Zusammenhang mit der Fortdauer der COVID-19-Pandemie finanzielle Mehrbelastungen. Wir haben uns deshalb im Koalitionsausschuss darauf geeinigt, erwachsene Grundsicherungsempfänger*innen mit einer Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro zu unterstützen.
Die Rückkehr von Schulen und Kindertagesstätten zum Regelbetrieb ist weiter mit Unsicherheiten behaftet. Deshalb ist auch die ebenfalls bis zum 31. März 2021 befristete Sonderregelung für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung weiterhin erforderlich. Sie wird bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Die Aufwendungen für die Mittagsverpflegung werden also weiterhin übernommen, auch wenn die gemeinschaftliche Mittgasverpflegung nicht stattfindet.
Da der Bestand der sozialen Infrastruktur (Dienstleistungen, die auf der Grundlage des Sozialgesetzbuchs und des Aufenthaltsgesetzes erbracht werden) aufgrund des ungewissen Verlaufs der Pandemie und der ergriffenen Infektionsschutzmaßnahmen weiterhin gefährdet ist, wird auch der Sicherstellungsauftrag nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Soziale Dienstleister haben die Möglichkeit, einen Antrag auf einen Zuschuss nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) unter anderem gegenüber der Bundesagentur für Arbeit zu stellen, wenn sie
• durch bundesweit und regional erlassene Maßnahmen der Gesundheitsprävention nach dem Infektionsschutz beeinträchtigt sind,
• in einer Rechtsbeziehung zu einem Leistungsträger stehen und
• ihren Bestand nicht mit vorrangigen verfügbaren Mitteln absichern können.
Daneben sieht das Sozialschutzpaket III vor, den Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung (KSK) auch im Jahr 2021 sicherzustellen. Der KSK kommt in der auch für Künstler*innen und Publizist*innen prekären Situation eine wichtige Aufgabe bei deren sozialen Absicherung zu.
Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/265/1926542.pdf
Steuererleichterungen
Arbeit und Soziales, Corona / SARS-CoV-2, Infodienst, Wirtschaft und FinanzenIm Koalitionsausschuss am 3. Februar haben SPD und CDU/CSU weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise und zur Stärkung der Binnennachfrage beschlossen. Schon in dieser Woche wurden sie in 1. Lesung im Bundestag beraten.
Familien erhalten für jedes Kind einen Kinderbonus von 150 Euro. Bei Eltern mit sehr hohen Einkommen wird der Bonus auf den steuerlichen Freibetrag angerechnet. So kommt das Geld wirklich den Familien zugute, die darauf angewiesen sind.
Für die besonders von Schließungen betroffenen Restaurants und Cafés wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, zum Beispiel Außer-Haus-Verkäufe, bis 31. Dezember 2022 verlängert.
Auch Unternehmen werden nochmal entlastet: durch die Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021 auf 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung).
Wir sind auch weiterhin bereit, die volle Finanzkraft des Staates zu mobilisieren, um Beschäftigten, Unternehmen und Kommunen so gut wie irgend möglich durch die Krise zu helfen.
Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/265/1926544.pdf
Leitplanken für einen unabhängigen digitalen Staat
Digitales, InfodienstIn der Pandemie erleben wir zurzeit jeden Tag, wie wichtig es ist, dass Daten erhoben, geteilt und genutzt werden. Aber nicht nur in der Wissenschaft – auch in der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft und der Verwaltung können und müssen Daten verantwortungsvoll bereitgestellt und genutzt werden. Dazu hat die Bundesregierung eine Datenstrategie erarbeitet, zu der mehr als 1300 Befragungsteilnehmer*innen aus Wirtschaft, Forschung und Gesellschaft ihre Expertise und Vorschläge eingereicht haben. Außerdem sind die Empfehlungen verschiedener Kommissionen und auch die der SPD-Bundestagsfraktion mit eingeflossen.
Die Strategie wird in dieser Woche im Bundestag vorgestellt. Sie umfasst 240 konkrete Maßnahmen in vier Bereichen: Zunächst einmal braucht es eine moderne Infrastruktur, um Daten zu verarbeiten. Dazu gehören Quanten- und Hochleistungscomputer sowie Mikroelektronik und Computerchips der neusten Generation, aber auch europäische Cloud-Projekte wie „Gaia-X“. Gelingt es uns, diese Infrastrukturen in Deutschland und Europa aufzubauen, werden wir im weltweiten digitalen Markt unabhängiger.
Richtig ist aber auch: Alleine kann der Staat das nicht schaffen. Daher fördern wir Projekte wie den Aufbau des Forschungsdatenzentrums beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Dort werden Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenkassen aufbereitet und der Forschung zur Verfügung gestellt, um Krankheiten schneller zu entdecken und zu bekämpfen.
Ein weiteres Ziel der Datenstrategie ist es, die Bevölkerung im Umgang mit Daten zu sensibilisieren. Dazu sind verschiedene Bildungsoffensiven und Lehr- und Lernangebote geplant. Auch der Staat und die öffentliche Verwaltung muss besser werden: Deutschland braucht eine digitale Verwaltung, damit sich der Service für die Bürger*innen deutlich verbessert. Auch werden in jedem Bundesministerium künftig verschiedene Daten für Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft veröffentlicht und „Chief Data Scientists“ eingesetzt, um die digitalen Fortschritte zu überprüfen.
Die Datenstrategie der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/264/1926450.pdf