Schon die verschiedenen Hilfen für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Wirtschaft haben den Finanzbedarf der öffentlichen Kassen deutlich ansteigen lassen. Nun sind noch einmal erhebliche Finanzmittel für eine wirksame Impfkampagne und eine umfassende Teststrategie nötig. Diese sind zentrale Voraussetzungen, um die Pandemie zu bewältigen. Der Nachtragshaushalt enthält daher u. a. Mehrausgaben beim Bundesgesundheitsministerium in Höhe von 8,7 Milliarden Euro, davon 6,2 Milliarden Euro für die Beschaffung von Impfstoffen.
Auch für die wirtschaftliche Bewältigung der Pandemie enthält der Nachtragshaushalt 2021 noch einmal mehr Mittel. Um 25,5 Milliarden Euro stocken wir die Hilfen für Unternehmen und Selbstständige auf. Damit stehen im Jahr 2021 insgesamt 65 Milliarden Euro für Wirtschaftshilfen zur Verfügung, die im ganzen Land stark nachgefragt werden und Unternehmen und damit auch Arbeitsplätze schützen.
Zugleich verringern sich vor allem auch pandemiebedingt die Steuereinnahmen in diesem Jahr um schätzungsweise 8,8 Milliarden Euro gegenüber der ursprünglichen Planung. Mit weiteren 9,4 Milliarden Euro vollzieht der Entwurf finanzielle Belastungen nach, etwa bei den Zinsausgaben oder dem geringeren Bundesbankgewinn.
Mit dem Nachtragshaushalt setzen wir darüber hinaus weitere bereits beschlossene Hilfen finanziell um, zum Beispiel den erneuten Kinderbonus in Höhe von 150 Euro pro Kind. Zudem wird es ein Aufholpaket für Kinder und Jugendliche in Höhe von insgesamt 2 Milliarden Euro geben. Sie brauchen insbesondere Unterstützung, um wieder eine gute Zukunft zu gewinnen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2021-04-23 16:03:172021-04-23 16:03:17Nachtragshaushalt 2021: Gute Finanzpolitik gegen die Krise
Ausbeuterische Kinderarbeit und menschenunwürdige Arbeitsbedingungen in globalen Lieferketten müssen ein Ende haben. Das Lieferkettengesetz, diese Woche in erster Beratung im Bundestag, schafft hier Abhilfe.
Nach dem Regierungsentwurf sollen große, in Deutschland ansässige Unternehmen prüfen, ob entlang ihrer Wertschöpfungsketten gegen Menschenrechte verstoßen wird – und wirksame Schritte zur Prävention und Abhilfe ergreifen. Das Lieferkettengesetz soll ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten gelten, ab 2024 dann für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten.
In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD und CDU/CSU sich auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Das ist notwendig, weil die freiwillige Selbstverpflichtung der deutschen Wirtschaft die im Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ festgelegten Sorgfaltspflichten nicht hinreichend eingehalten wurde. Das von 2018 bis 2020 durchgeführte Monitoring hatte ergeben, dass nur 13 bis 17 Prozent aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht ausreichend nachkommen.
Der Regierungsentwurf sieht bei Verstößen gegen das Lieferkettengesetz hohe Bußgelder vor. Bei großen Unternehmen können diese mehrere Millionen Euro betragen und einen Ausschluss von öffentlichen Aufträgen zur Folge haben.
Zudem können Betroffene, die ihre Menschenrechte verletzt sehen, künftig leichter ihre individuellen Ansprüche gegenüber deutschen Unternehmen geltend machen, indem sie sich durch eine besondere Prozessstandschaft von Nichtregierungsorganisationen oder Gewerkschaften vor deutschen Gerichten vertreten lassen. Damit schlagen wir ein neues Kapitel auf und werden eines der effektivsten Lieferkettengesetze in Europa haben.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2021-04-23 16:02:032021-04-23 16:02:03Menschenrechte auch für globale Lieferketten
Bundeswehreinsatz vor der Küste Somalias
Das Horn von Afrika ist der wichtigste Seeweg zwischen Europa und Asien. Nicht nur für Deutschland und die EU ist die Handelsroute von zentraler Bedeutung. Auch die humanitäre Versorgung der notleidenden Menschen in der Region durch Hilfsgüter des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen (VN) ist auf sichere Transportwege angewiesen.
Da es jedoch immer wieder zu Schiffsentführungen durch Piraterie kommt, engagiert sich die Bundeswehr seit 2008 im Rahmen der EU-Mission EU NAVFOR Somalia Atalanta, um die internationale Schifffahrt am Horn von Afrika zu schützen. Mit Erfolg: In den vergangenen Jahren konnte die Piraterie dank des Engagements der internationalen Staatengemeinschaft deutlich eingedämmt werden.
Die Lage bleibt jedoch weiterhin angespannt: Schwache staatliche Strukturen in Somalia bieten kriminellen Netzwerken weiterhin Rückzugsräume, die die Erfolge der Operation Atalanta bei der Bekämpfung von Piraterie, illegaler Fischerei, Waffen- sowie Drogenhandel gefährden. Auf Antrag der Bundesregierung wird deshalb das Mandat bis zum 30. April 2022 verlängert. Die Truppenobergrenze wird von 400 auf 300 Soldatinnen und Soldaten abgesenkt.
Den Weg freimachen für Frieden in Libyen
Seit zehn Jahren herrscht in Libyen ein Bürgerkrieg, der das Land politisch wie wirtschaftlich gespaltet hat. Daher engagiert sich die Bundesregierung seit 2019 im Rahmen des sog. „Berliner Prozesses“ für Frieden in Libyen. Und dies mit Erfolg: Am 10. März 2021 hat das libysche Parlament eine Interimsregierung bestätigt, die beide Landesteile repräsentiert. Sie soll landesweite Wahlen im Dezember 2021 vorbereiten.
Dennoch bleibt die Lage weiterhin angespannt: Noch immer befinden sich zahlreiche ausländische Söldnerinnen und Söldner sowie islamistische Terrororganisationen im Land, die den Friedensprozess gefährden. Zudem wird regelmäßig gegen das Waffenembargo der Vereinten Nationen verstoßen.
Seit Februar 2020 engagiert sich deshalb die Bundeswehr mit bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten im Rahmen der EU-Mission EUNAVFOR MED IRINI. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des von den Vereinten Nationen gegen Libyen verhängten Waffenembargos. Das Mandat umfasst die Bekämpfung von Schleuserinnen Schleusern, die Eindämmung der illegalen Ausfuhr von Erdöl sowie die Seenotrettung von Geflüchteten. Das Mandat wird bis zum 30. April 2022 verlängert.
Ausbildungsmission in Mali fortsetzen
Der Militärputsch im August 2020 hat einmal mehr gezeigt: Mali ist ein politisch gespaltenes Land. Während im Norden Tuareg-Rebellen große Teile des Landes kontrollieren, verüben dschihadistische Terrorgruppen zunehmend auch im Zentrum Anschläge auf Sicherheitskräfte und die Zivilbevölkerung. Zudem haben ethnisch aufgeladene Konflikte zwischen Viehhirtinnen und Viehhirten sowie Ackerbauerinnen und Ackerbauer um Ressourcen die Sicherheitslage weiter verschärft.
Daher engagiert sich die Bundeswehr seit 2013 in der EU-Mission zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali). Die malische Armee soll in die Lage versetzt werden, eigenverantwortlich für die Sicherheit im Land zu sorgen und damit die Stabilität in der gesamten Sahelzone zu gewährleisten. Neben der Vermittlung von militärischen Kenntnissen erlernen die malischen Soldatinnen und Soldaten auch die Grundsätze moderner Personalführung sowie ethische und völkerrechtliche Aspekte.
Der Einsatz, bei dem die Bundeswehr nicht aktiv militärisch eingreift, wird bis zum 31. Mai 2022 verlängert. Die Obergrenze wird wegen der vorgesehenen Inbetriebnahme eines weiteren Ausbildungszentrums von 450 auf 600 Soldatinnen und Soldaten erhöht.
MINUSMA-Mission in Mali fortsetzen
Mit dem Zerfall Libyens 2011 haben auch die politischen und ethnischen Konflikte in Mali zugenommen. Aufstände der aus Libyen stammenden Volksgruppe der Tuareg im Norden, zahlreiche Anschläge von dschihadistischen Terrorgruppen und der Militärputsch von August 2020 haben das Land politisch gespalten. Trotz der Unterzeichnung des Friedensvertrags von Algier zwischen der malischen Regierung und den Rebellen aus dem Norden hat das Land bis heute nicht zum Frieden zurückgefunden.
Seit 2013 beteiligt sich die Bundeswehr deshalb an der Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA). Ziel ist, das Vertrauen zwischen den Konfliktparteien im Land wiederherzustellen, das Friedensabkommen zu unterstützen und die Zivilbevölkerung zu schützen. Hierfür stellt die Bundeswehr unter anderem Stabspersonal, Verbindungsoffiziere sowie Flugzeuge zum Transport und zur Luftbetankung bereit. Das Mandat ist auf 1100 Soldatinnen und Soldaten begrenzt und wird bis zum 31. Mai 2022 verlängert.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2021-04-23 16:00:282021-04-23 16:00:28Bundeswehreinsätze in Somalia, Libyen und Mali
Tschernobyl war vor 35 Jahren die größte Technikkatastrophe in Europa. Gleichzeitig markiert Tschernobyl aber auch den Beginn einer einzigartigen Solidaritätsbewegung in Europa. Vor allem in Belarus, dem Land, das am stärksten von den Folgen der Reaktorexplosion betroffen war und bis heute ist, engagierten sich Initiativen aus zahlreichen europäischen und außereuropäischen Ländern. Allein in Deutschland leisteten rund 1000 private Initiativen Hilfe. Darunter auch Initiativen aus dem Kreis Unna von der Arbeiterwohlfahrt über die Evangelische Kirche bis hin zu Kleingartenvereinen, die konkrete Solidaritätsprojekte in Belarus unterstützen.
Anlässlich des 35. Jahrestages der Reaktorkatastrophe laden die SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek und René Röspel am Montag, 26. April, um 16.30 Uhr zu der Online-Veranstaltung “Tschernobyl und die europäische Solidarität”- Wie geht es der belarussischen Gesellschaft 35 Jahre nach der Reaktorkatastrophe?” ein.
Die Digitalkonferenz richtet den Blick auf deutsche Hilfsprojekte, die nach wie vor in Belarus aktiv sind, und die Situation in Belarus. Referenten sind Dr. Astrid Sahm von der Stiftung Wissenschaft und Politik und Geschäftsführerin der Internationalen Bildungs- und Begegnungswerk g.GmbH und Christopher Forst, Repräsentant der Friedrich-Ebert-Stiftung für Belarus und Leiter des Regionalbüros „Dialog Osteuropa“, der sich aus Kiew in die Veranstaltung schalten wird und einen aktuellen Überblick über die Lage in Belarus liefert.
An der Videokonferenz über WebEx kann man per Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone teilnehmen. Auch eine telefonische Teilnahme ist möglich. Die Einwahlnummer erhalten Interessierte nach ihrer Anmeldung per E- Mail.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2020/06/ACFA3F5B-CC29-4340-ADB4-AC845A4EBBBB-e1591364350531.jpeg567975Ulrike Faulhaberhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngUlrike Faulhaber2021-04-21 11:59:222024-03-21 12:28:09Digitale Fraktion vor Ort-Veranstaltung zum 35. Jahrestag der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl
Solange noch nicht genug Impfstoff zur Verfügung steht, um allen Menschen ein Impfangebot zu machen, sind Corona-Tests eine wirksame Möglichkeit, die Pandemie weiter einzudämmen. In Methler haben der RV Wanderlust und der Schützenverein gemeinsam auf ehrenamtlicher Basis ein Testzentrum auf die Beine gestellt. Am Gründonnerstag war der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek in Methler zu Gast und informierte sich bei den Vereinsvorsitzenden Manfred Chytralla und Dirk Poppke über die Abläufe im Testzentrum. „Das Testzentrum wurde professionell und schnell organisiert. Dadurch ermöglichen der RV Wanderlust und der Schützenverein vielen Menschen in dieser Situation ein Stück Normalität“, so Kaczmarek. Sein Dank gilt allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern.
Zur weiteren Bekämpfung der Corona-Pandemie will die Bundesregierung bundeseinheitliche Regelungen einführen. Die Infektionszahlen sollen mit einer bundesweit verpflichtenden „Notbremse“ gesenkt werden.
Ziel des Gesetzentwurfs ist, das Krisenmanagement insgesamt auf eine einheitliche und rechtssichere Grundlage zu stellen, die für die Bevölkerung nachvollziehbar ist. Die SPD-Bundestagsfraktion konnte in den Verhandlungen mit der Union bereits wichtige Punkte durchsetzen: Rechtsverordnungen der Bundesregierung stehen immer unter einem Zustimmungsvorbehalt des Bundestages. Die Zahl der Kinderkrankentage wird erhöht und in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird eine Testangebotspflicht für Unternehmen festgelegt.
Laut Gesetzentwurf soll ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 im jeweiligen Landkreis beziehungsweise der kreisfreien Stadt die Notbremse gelten. Als Schutzmaßnahmen, die dann eingeführt werden müssen, sind unter anderem Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr und die weitgehende Schließung des Einzelhandels vorgesehen. Präsenzunterricht darf nur stattfinden, wenn Schüler:innen zweimal in der Woche getestet werden. Ab der Inzidenz von 200 sollen die Schulen zum Distanzlernen übergehen.
Zudem soll die Bundesregierung ermächtigt werden, Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus zu erlassen, denen Bundesrat und Bundestag zustimmen müssen. Es können besondere Regelungen für Personen vorgesehen werden, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass sie als Überträger des Coronavirus nicht mehr in Frage kommen, weil sie immun sind oder ein Testergebnis vorweisen können, dass das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus bestätigt.
Die Notbremse soll nur solange greifen können, wie der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite nach Paragraf 5 des Infektionsschutzgesetzes festgestellt hat.
Der Bundestag hat in dieser Woche den Gesetzentwurf auf Grundlage der vom Kabinett beschlossenen Formulierungshilfe zum Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in erster Lesung beraten. Nun folgen intensive Beratungen im Parlament, bevor das Gesetz am kommenden Mittwoch vom Bundestag verabschiedet werden soll, am Donnerstag wird es dann dem Bundesrat vorgelegt.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2021-04-16 14:40:262021-04-16 14:40:26Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Schon die verschiedenen Hilfen für Arbeitnehmer:innen und Wirtschaft haben den Finanzbedarf der öffentlichen Kassen deutlich ansteigen lassen. Nun sind noch einmal erhebliche Finanzmittel für eine wirksame Impfkampagne und eine umfassende Teststrategie nötig. Diese sind zentrale Voraussetzungen, um die Pandemie zu bewältigen. Der Nachtragshaushalt enthält daher u. a. Mehrausgaben beim Bundesgesundheitsministerium in Höhe von 8, 7 Milliarden Euro, davon 6,2 Milliarden Euro für die Beschaffung von Impfstoffen.
Auch für die wirtschaftliche Bewältigung der Pandemie enthält der Nachtragshaushalt 2021 noch einmal mehr Mittel. Um 25,5 Milliarden Euro stocken wir die Hilfen für Unternehmen und Selbstständige auf. Damit stehen im Jahr 2021 insgesamt 65 Milliarden Euro für Wirtschaftshilfen zur Verfügung, die im ganzen Land stark nachgefragt werden und Unternehmen und damit auch Arbeitsplätze schützen. Mit dem Nachtragshaushalt setzen wir darüber hinaus weitere, bereits beschlossene Hilfen finanziell um, zum Beispiel den erneuten Kinderbonus in Höhe von 150 Euro pro Kind.
Zugleich verringern sich pandemiebedingt die Steuereinnahmen in diesem Jahr um schätzungsweise 8,8 Milliarden Euro gegenüber der ursprünglichen Planung. Mit weiteren 9,4 Milliarden Euro vollzieht der Entwurf finanzielle Belastungen nach, etwa bei den Zinsausgaben oder dem geringeren Bundesbankgewinn.
Mit dem Nachtragshaushalt werden die Gesamtausgaben im Jahr 2021 auf 547,7 Milliarden Euro steigen. Zur Finanzierung soll die Nettokreditaufnahme um 60,4 Milliarden Euro auf nunmehr 240,2 Milliarden Euro für 2021 erhöht werden. Betrachtet man die Jahre 2020 und 2021 als zentrale Jahre der Pandemiebewältigung gemeinsam, bliebe die Nettokreditaufnahme dennoch niedriger als ursprünglich geplant: Statt der für beide Jahre ehemals geplanten 397,6 Milliarden Euro sollen es mit dem Nachtragshaushalt 2021 insgesamt 370,7 Milliarden Euro sein. Der Regierungsentwurf wurde in 1. Lesung im Bundestag beraten.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2021-04-16 14:38:162021-04-16 14:38:16Nachtragshaushalt 2021: Gute Finanzpolitik gegen die Krise
Als Konsequenz aus der Insolvenz von Thomas Cook im September 2019 und dem Einspringen des Staates bei der Entschädigung betroffener Reisekunden hat die Bundesregierung in einem Gesetzentwurf weitreichende Änderungen zur Insolvenzabsicherung für Pauschalreisen vorgelegt. Statt der bisherigen Praxis durch den Abschluss von Versicherungen soll ein Reisesicherungsfonds etabliert werden, in den Anbieter von Pauschalreisen einzahlen – und zwar abhängig von ihrem Umsatz. Für Kleinstunternehmen soll es Ausnahmen geben.
Zugleich können Kundengeldabsicherer fortan ihre Haftung pro Geschäftsjahr nicht mehr auf 110 Millionen Euro begrenzen. Es wird stattdessen eine Haftungsbegrenzung auf 22 Prozent des Jahresumsatzes des jeweils abzusichernden Reiseveranstalters ermöglicht. Denn die Insolvenz von Thomas-Cook hat gezeigt, dass die geltende Haftungsbegrenzung zu Unsicherheit führt und die Gefahr besteht, dass Reisende nicht in dem Maße entschädigt werden, wie es das EU-Recht vorsieht. Den Gesetzentwurf haben wir in 1. Lesung beraten.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2021-04-16 14:36:402021-04-16 14:36:40Insolvenzsicherung über Reisesicherungsfonds
Um Anleger:innen, insbesondere Kleinanleger:innen, zu schützen und ihnen den Zugang zu fairen Kapitalmarkt-Produkten zu ermöglichen, legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Anlegerschutzes vor, der in dieser Woche erstmals im Bundestag beraten wurde. „Wer für sein Alter eine schöne Reise oder ein neues Auto spart, soll vor bösen Überraschungen gefeit sein“, erklärt Finanzminister Olaf Scholz.
Mit dem Gesetzentwurf werden die Kompetenzen der Finanzaufsicht bei der Überwachung von Finanzprodukten erweitert und der Vertrieb von Vermögensanlagen künftig noch effektiver reguliert. So sollen besonders riskante Formen von Anlageobjekten verboten werden. Informationen über Vermögensanlagen und Wertpapiere werden künftig auch auf der Seite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) veröffentlicht.
Der Vertrieb von Vermögensanlagen darf künftig nur durch beaufsichtigte Anlageberater:innen und Finanzanlagevermittler:innen erfolgen. Damit soll sichergestellt werden, dass Anleger:innen nur in solche Vermögensanlagen investieren, die für sie angemessen und geeignet sind. Auch die Prüfung der Rechnungslegung von Vermögensanlageemittenten, also z.B. der Kreditinstitute, wird verbessert und eine Mittelverwendungskontrolle durch unabhängige Dritte eingeführt, um Missbräuche zu verhindern.
In erster Lesung haben wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Mietspiegelrechts im Bundestag beraten. Das Vergleichsmietensystem in Deutschland ist das Aushängeschild unseres sozialen Mietrechts. Bei dem Vergleich der Mieten bilden Mietspiegel den wichtigsten Bezugspunkt, zum Beispiel bei Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen oder beim Abschluss neuer Verträge. Sie sind damit Seismografen auf angespannten Wohnungsmärkten.
Mit dem vorgelegten Entwurf soll dieses Instrument gestärkt werden: Künftig legt der Bund Mindeststandards für qualifizierte Mietspiegel – zum Beispiel bei der Datenerhebung – fest. So wird gewährleistet, dass die für einen Mietspiegel erhobenen Daten künftig vor Gericht Bestand haben. Außerdem können Mietspiegel dann ein Jahr länger, also bis zu 3 Jahre gelten, um das Mietniveau gerade in Gegenden mit stark steigenden Mieten besser abzusichern.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2021-04-16 14:31:422021-04-16 14:31:42Mietspiegel werden aussagekräftiger und rechtssicherer
Nachtragshaushalt 2021: Gute Finanzpolitik gegen die Krise
Corona / SARS-CoV-2, Infodienst, Wirtschaft und Finanzen, Zukunftsaufgabe BildungSchon die verschiedenen Hilfen für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Wirtschaft haben den Finanzbedarf der öffentlichen Kassen deutlich ansteigen lassen. Nun sind noch einmal erhebliche Finanzmittel für eine wirksame Impfkampagne und eine umfassende Teststrategie nötig. Diese sind zentrale Voraussetzungen, um die Pandemie zu bewältigen. Der Nachtragshaushalt enthält daher u. a. Mehrausgaben beim Bundesgesundheitsministerium in Höhe von 8,7 Milliarden Euro, davon 6,2 Milliarden Euro für die Beschaffung von Impfstoffen.
Auch für die wirtschaftliche Bewältigung der Pandemie enthält der Nachtragshaushalt 2021 noch einmal mehr Mittel. Um 25,5 Milliarden Euro stocken wir die Hilfen für Unternehmen und Selbstständige auf. Damit stehen im Jahr 2021 insgesamt 65 Milliarden Euro für Wirtschaftshilfen zur Verfügung, die im ganzen Land stark nachgefragt werden und Unternehmen und damit auch Arbeitsplätze schützen.
Zugleich verringern sich vor allem auch pandemiebedingt die Steuereinnahmen in diesem Jahr um schätzungsweise 8,8 Milliarden Euro gegenüber der ursprünglichen Planung. Mit weiteren 9,4 Milliarden Euro vollzieht der Entwurf finanzielle Belastungen nach, etwa bei den Zinsausgaben oder dem geringeren Bundesbankgewinn.
Mit dem Nachtragshaushalt setzen wir darüber hinaus weitere bereits beschlossene Hilfen finanziell um, zum Beispiel den erneuten Kinderbonus in Höhe von 150 Euro pro Kind. Zudem wird es ein Aufholpaket für Kinder und Jugendliche in Höhe von insgesamt 2 Milliarden Euro geben. Sie brauchen insbesondere Unterstützung, um wieder eine gute Zukunft zu gewinnen.
Den Antrag der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/284/1928464.pdf
Menschenrechte auch für globale Lieferketten
Infodienst, Wirtschaft und FinanzenAusbeuterische Kinderarbeit und menschenunwürdige Arbeitsbedingungen in globalen Lieferketten müssen ein Ende haben. Das Lieferkettengesetz, diese Woche in erster Beratung im Bundestag, schafft hier Abhilfe.
Nach dem Regierungsentwurf sollen große, in Deutschland ansässige Unternehmen prüfen, ob entlang ihrer Wertschöpfungsketten gegen Menschenrechte verstoßen wird – und wirksame Schritte zur Prävention und Abhilfe ergreifen. Das Lieferkettengesetz soll ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten gelten, ab 2024 dann für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten.
In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD und CDU/CSU sich auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Das ist notwendig, weil die freiwillige Selbstverpflichtung der deutschen Wirtschaft die im Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ festgelegten Sorgfaltspflichten nicht hinreichend eingehalten wurde. Das von 2018 bis 2020 durchgeführte Monitoring hatte ergeben, dass nur 13 bis 17 Prozent aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht ausreichend nachkommen.
Der Regierungsentwurf sieht bei Verstößen gegen das Lieferkettengesetz hohe Bußgelder vor. Bei großen Unternehmen können diese mehrere Millionen Euro betragen und einen Ausschluss von öffentlichen Aufträgen zur Folge haben.
Zudem können Betroffene, die ihre Menschenrechte verletzt sehen, künftig leichter ihre individuellen Ansprüche gegenüber deutschen Unternehmen geltend machen, indem sie sich durch eine besondere Prozessstandschaft von Nichtregierungsorganisationen oder Gewerkschaften vor deutschen Gerichten vertreten lassen. Damit schlagen wir ein neues Kapitel auf und werden eines der effektivsten Lieferkettengesetze in Europa haben.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/286/1928649.pdf
Bundeswehreinsätze in Somalia, Libyen und Mali
Äußeres und Verteidigung, InfodienstBundeswehreinsatz vor der Küste Somalias
Das Horn von Afrika ist der wichtigste Seeweg zwischen Europa und Asien. Nicht nur für Deutschland und die EU ist die Handelsroute von zentraler Bedeutung. Auch die humanitäre Versorgung der notleidenden Menschen in der Region durch Hilfsgüter des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen (VN) ist auf sichere Transportwege angewiesen.
Da es jedoch immer wieder zu Schiffsentführungen durch Piraterie kommt, engagiert sich die Bundeswehr seit 2008 im Rahmen der EU-Mission EU NAVFOR Somalia Atalanta, um die internationale Schifffahrt am Horn von Afrika zu schützen. Mit Erfolg: In den vergangenen Jahren konnte die Piraterie dank des Engagements der internationalen Staatengemeinschaft deutlich eingedämmt werden.
Die Lage bleibt jedoch weiterhin angespannt: Schwache staatliche Strukturen in Somalia bieten kriminellen Netzwerken weiterhin Rückzugsräume, die die Erfolge der Operation Atalanta bei der Bekämpfung von Piraterie, illegaler Fischerei, Waffen- sowie Drogenhandel gefährden. Auf Antrag der Bundesregierung wird deshalb das Mandat bis zum 30. April 2022 verlängert. Die Truppenobergrenze wird von 400 auf 300 Soldatinnen und Soldaten abgesenkt.
Den Antrag der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/276/1927662.pdf
Den Weg freimachen für Frieden in Libyen
Seit zehn Jahren herrscht in Libyen ein Bürgerkrieg, der das Land politisch wie wirtschaftlich gespaltet hat. Daher engagiert sich die Bundesregierung seit 2019 im Rahmen des sog. „Berliner Prozesses“ für Frieden in Libyen. Und dies mit Erfolg: Am 10. März 2021 hat das libysche Parlament eine Interimsregierung bestätigt, die beide Landesteile repräsentiert. Sie soll landesweite Wahlen im Dezember 2021 vorbereiten.
Dennoch bleibt die Lage weiterhin angespannt: Noch immer befinden sich zahlreiche ausländische Söldnerinnen und Söldner sowie islamistische Terrororganisationen im Land, die den Friedensprozess gefährden. Zudem wird regelmäßig gegen das Waffenembargo der Vereinten Nationen verstoßen.
Seit Februar 2020 engagiert sich deshalb die Bundeswehr mit bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten im Rahmen der EU-Mission EUNAVFOR MED IRINI. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des von den Vereinten Nationen gegen Libyen verhängten Waffenembargos. Das Mandat umfasst die Bekämpfung von Schleuserinnen Schleusern, die Eindämmung der illegalen Ausfuhr von Erdöl sowie die Seenotrettung von Geflüchteten. Das Mandat wird bis zum 30. April 2022 verlängert.
Den Antrag der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/276/1927661.pdf
Ausbildungsmission in Mali fortsetzen
Der Militärputsch im August 2020 hat einmal mehr gezeigt: Mali ist ein politisch gespaltenes Land. Während im Norden Tuareg-Rebellen große Teile des Landes kontrollieren, verüben dschihadistische Terrorgruppen zunehmend auch im Zentrum Anschläge auf Sicherheitskräfte und die Zivilbevölkerung. Zudem haben ethnisch aufgeladene Konflikte zwischen Viehhirtinnen und Viehhirten sowie Ackerbauerinnen und Ackerbauer um Ressourcen die Sicherheitslage weiter verschärft.
Daher engagiert sich die Bundeswehr seit 2013 in der EU-Mission zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali). Die malische Armee soll in die Lage versetzt werden, eigenverantwortlich für die Sicherheit im Land zu sorgen und damit die Stabilität in der gesamten Sahelzone zu gewährleisten. Neben der Vermittlung von militärischen Kenntnissen erlernen die malischen Soldatinnen und Soldaten auch die Grundsätze moderner Personalführung sowie ethische und völkerrechtliche Aspekte.
Der Einsatz, bei dem die Bundeswehr nicht aktiv militärisch eingreift, wird bis zum 31. Mai 2022 verlängert. Die Obergrenze wird wegen der vorgesehenen Inbetriebnahme eines weiteren Ausbildungszentrums von 450 auf 600 Soldatinnen und Soldaten erhöht.
Den Antrag der Bundesregierung gibt es hier: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/288/1928804.pdf
MINUSMA-Mission in Mali fortsetzen
Mit dem Zerfall Libyens 2011 haben auch die politischen und ethnischen Konflikte in Mali zugenommen. Aufstände der aus Libyen stammenden Volksgruppe der Tuareg im Norden, zahlreiche Anschläge von dschihadistischen Terrorgruppen und der Militärputsch von August 2020 haben das Land politisch gespalten. Trotz der Unterzeichnung des Friedensvertrags von Algier zwischen der malischen Regierung und den Rebellen aus dem Norden hat das Land bis heute nicht zum Frieden zurückgefunden.
Seit 2013 beteiligt sich die Bundeswehr deshalb an der Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA). Ziel ist, das Vertrauen zwischen den Konfliktparteien im Land wiederherzustellen, das Friedensabkommen zu unterstützen und die Zivilbevölkerung zu schützen. Hierfür stellt die Bundeswehr unter anderem Stabspersonal, Verbindungsoffiziere sowie Flugzeuge zum Transport und zur Luftbetankung bereit. Das Mandat ist auf 1100 Soldatinnen und Soldaten begrenzt und wird bis zum 31. Mai 2022 verlängert.
Den Antrag der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/288/1928803.pdf
Digitale Fraktion vor Ort-Veranstaltung zum 35. Jahrestag der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl
Belarus, Im Gespräch, Infodienst, Kreis Unna, Presse und Co.Tschernobyl war vor 35 Jahren die größte Technikkatastrophe in Europa. Gleichzeitig markiert Tschernobyl aber auch den Beginn einer einzigartigen Solidaritätsbewegung in Europa. Vor allem in Belarus, dem Land, das am stärksten von den Folgen der Reaktorexplosion betroffen war und bis heute ist, engagierten sich Initiativen aus zahlreichen europäischen und außereuropäischen Ländern. Allein in Deutschland leisteten rund 1000 private Initiativen Hilfe. Darunter auch Initiativen aus dem Kreis Unna von der Arbeiterwohlfahrt über die Evangelische Kirche bis hin zu Kleingartenvereinen, die konkrete Solidaritätsprojekte in Belarus unterstützen.
Anlässlich des 35. Jahrestages der Reaktorkatastrophe laden die SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek und René Röspel am Montag, 26. April, um 16.30 Uhr zu der Online-Veranstaltung “Tschernobyl und die europäische Solidarität”- Wie geht es der belarussischen Gesellschaft 35 Jahre nach der Reaktorkatastrophe?” ein.
Die Digitalkonferenz richtet den Blick auf deutsche Hilfsprojekte, die nach wie vor in Belarus aktiv sind, und die Situation in Belarus. Referenten sind Dr. Astrid Sahm von der Stiftung Wissenschaft und Politik und Geschäftsführerin der Internationalen Bildungs- und Begegnungswerk g.GmbH und Christopher Forst, Repräsentant der Friedrich-Ebert-Stiftung für Belarus und Leiter des Regionalbüros „Dialog Osteuropa“, der sich aus Kiew in die Veranstaltung schalten wird und einen aktuellen Überblick über die Lage in Belarus liefert.
An der Videokonferenz über WebEx kann man per Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone teilnehmen. Auch eine telefonische Teilnahme ist möglich. Die Einwahlnummer erhalten Interessierte nach ihrer Anmeldung per E- Mail.
Anmeldungen unter dem folgenden Link: https://www.spdfraktion.de/termine/2021-04-26-tschernobyl-europaeische-solidaritaet
Oliver Kaczmarek besucht ehrenamtlich geführtes Corona-Schnelltestzentrum in Kamen-Methler
Corona / SARS-CoV-2, Im Gespräch, Presse und Co.Solange noch nicht genug Impfstoff zur Verfügung steht, um allen Menschen ein Impfangebot zu machen, sind Corona-Tests eine wirksame Möglichkeit, die Pandemie weiter einzudämmen. In Methler haben der RV Wanderlust und der Schützenverein gemeinsam auf ehrenamtlicher Basis ein Testzentrum auf die Beine gestellt. Am Gründonnerstag war der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek in Methler zu Gast und informierte sich bei den Vereinsvorsitzenden Manfred Chytralla und Dirk Poppke über die Abläufe im Testzentrum. „Das Testzentrum wurde professionell und schnell organisiert. Dadurch ermöglichen der RV Wanderlust und der Schützenverein vielen Menschen in dieser Situation ein Stück Normalität“, so Kaczmarek. Sein Dank gilt allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern.
Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Corona / SARS-CoV-2, InfodienstZur weiteren Bekämpfung der Corona-Pandemie will die Bundesregierung bundeseinheitliche Regelungen einführen. Die Infektionszahlen sollen mit einer bundesweit verpflichtenden „Notbremse“ gesenkt werden.
Ziel des Gesetzentwurfs ist, das Krisenmanagement insgesamt auf eine einheitliche und rechtssichere Grundlage zu stellen, die für die Bevölkerung nachvollziehbar ist. Die SPD-Bundestagsfraktion konnte in den Verhandlungen mit der Union bereits wichtige Punkte durchsetzen: Rechtsverordnungen der Bundesregierung stehen immer unter einem Zustimmungsvorbehalt des Bundestages. Die Zahl der Kinderkrankentage wird erhöht und in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird eine Testangebotspflicht für Unternehmen festgelegt.
Laut Gesetzentwurf soll ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 im jeweiligen Landkreis beziehungsweise der kreisfreien Stadt die Notbremse gelten. Als Schutzmaßnahmen, die dann eingeführt werden müssen, sind unter anderem Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr und die weitgehende Schließung des Einzelhandels vorgesehen. Präsenzunterricht darf nur stattfinden, wenn Schüler:innen zweimal in der Woche getestet werden. Ab der Inzidenz von 200 sollen die Schulen zum Distanzlernen übergehen.
Zudem soll die Bundesregierung ermächtigt werden, Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus zu erlassen, denen Bundesrat und Bundestag zustimmen müssen. Es können besondere Regelungen für Personen vorgesehen werden, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass sie als Überträger des Coronavirus nicht mehr in Frage kommen, weil sie immun sind oder ein Testergebnis vorweisen können, dass das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus bestätigt.
Die Notbremse soll nur solange greifen können, wie der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite nach Paragraf 5 des Infektionsschutzgesetzes festgestellt hat.
Der Bundestag hat in dieser Woche den Gesetzentwurf auf Grundlage der vom Kabinett beschlossenen Formulierungshilfe zum Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in erster Lesung beraten. Nun folgen intensive Beratungen im Parlament, bevor das Gesetz am kommenden Mittwoch vom Bundestag verabschiedet werden soll, am Donnerstag wird es dann dem Bundesrat vorgelegt.
Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/284/1928444.pdf
Nachtragshaushalt 2021: Gute Finanzpolitik gegen die Krise
Corona / SARS-CoV-2, Infodienst, Wirtschaft und FinanzenSchon die verschiedenen Hilfen für Arbeitnehmer:innen und Wirtschaft haben den Finanzbedarf der öffentlichen Kassen deutlich ansteigen lassen. Nun sind noch einmal erhebliche Finanzmittel für eine wirksame Impfkampagne und eine umfassende Teststrategie nötig. Diese sind zentrale Voraussetzungen, um die Pandemie zu bewältigen. Der Nachtragshaushalt enthält daher u. a. Mehrausgaben beim Bundesgesundheitsministerium in Höhe von 8, 7 Milliarden Euro, davon 6,2 Milliarden Euro für die Beschaffung von Impfstoffen.
Auch für die wirtschaftliche Bewältigung der Pandemie enthält der Nachtragshaushalt 2021 noch einmal mehr Mittel. Um 25,5 Milliarden Euro stocken wir die Hilfen für Unternehmen und Selbstständige auf. Damit stehen im Jahr 2021 insgesamt 65 Milliarden Euro für Wirtschaftshilfen zur Verfügung, die im ganzen Land stark nachgefragt werden und Unternehmen und damit auch Arbeitsplätze schützen. Mit dem Nachtragshaushalt setzen wir darüber hinaus weitere, bereits beschlossene Hilfen finanziell um, zum Beispiel den erneuten Kinderbonus in Höhe von 150 Euro pro Kind.
Zugleich verringern sich pandemiebedingt die Steuereinnahmen in diesem Jahr um schätzungsweise 8,8 Milliarden Euro gegenüber der ursprünglichen Planung. Mit weiteren 9,4 Milliarden Euro vollzieht der Entwurf finanzielle Belastungen nach, etwa bei den Zinsausgaben oder dem geringeren Bundesbankgewinn.
Mit dem Nachtragshaushalt werden die Gesamtausgaben im Jahr 2021 auf 547,7 Milliarden Euro steigen. Zur Finanzierung soll die Nettokreditaufnahme um 60,4 Milliarden Euro auf nunmehr 240,2 Milliarden Euro für 2021 erhöht werden. Betrachtet man die Jahre 2020 und 2021 als zentrale Jahre der Pandemiebewältigung gemeinsam, bliebe die Nettokreditaufnahme dennoch niedriger als ursprünglich geplant: Statt der für beide Jahre ehemals geplanten 397,6 Milliarden Euro sollen es mit dem Nachtragshaushalt 2021 insgesamt 370,7 Milliarden Euro sein. Der Regierungsentwurf wurde in 1. Lesung im Bundestag beraten.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/278/1927800.pdf
Insolvenzsicherung über Reisesicherungsfonds
Infodienst, VerbraucherschutzAls Konsequenz aus der Insolvenz von Thomas Cook im September 2019 und dem Einspringen des Staates bei der Entschädigung betroffener Reisekunden hat die Bundesregierung in einem Gesetzentwurf weitreichende Änderungen zur Insolvenzabsicherung für Pauschalreisen vorgelegt. Statt der bisherigen Praxis durch den Abschluss von Versicherungen soll ein Reisesicherungsfonds etabliert werden, in den Anbieter von Pauschalreisen einzahlen – und zwar abhängig von ihrem Umsatz. Für Kleinstunternehmen soll es Ausnahmen geben.
Zugleich können Kundengeldabsicherer fortan ihre Haftung pro Geschäftsjahr nicht mehr auf 110 Millionen Euro begrenzen. Es wird stattdessen eine Haftungsbegrenzung auf 22 Prozent des Jahresumsatzes des jeweils abzusichernden Reiseveranstalters ermöglicht. Denn die Insolvenz von Thomas-Cook hat gezeigt, dass die geltende Haftungsbegrenzung zu Unsicherheit führt und die Gefahr besteht, dass Reisende nicht in dem Maße entschädigt werden, wie es das EU-Recht vorsieht. Den Gesetzentwurf haben wir in 1. Lesung beraten.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/281/1928172.pdf
Besserer Schutz für Anleger:innen
Infodienst, Wirtschaft und FinanzenUm Anleger:innen, insbesondere Kleinanleger:innen, zu schützen und ihnen den Zugang zu fairen Kapitalmarkt-Produkten zu ermöglichen, legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Anlegerschutzes vor, der in dieser Woche erstmals im Bundestag beraten wurde. „Wer für sein Alter eine schöne Reise oder ein neues Auto spart, soll vor bösen Überraschungen gefeit sein“, erklärt Finanzminister Olaf Scholz.
Mit dem Gesetzentwurf werden die Kompetenzen der Finanzaufsicht bei der Überwachung von Finanzprodukten erweitert und der Vertrieb von Vermögensanlagen künftig noch effektiver reguliert. So sollen besonders riskante Formen von Anlageobjekten verboten werden. Informationen über Vermögensanlagen und Wertpapiere werden künftig auch auf der Seite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) veröffentlicht.
Der Vertrieb von Vermögensanlagen darf künftig nur durch beaufsichtigte Anlageberater:innen und Finanzanlagevermittler:innen erfolgen. Damit soll sichergestellt werden, dass Anleger:innen nur in solche Vermögensanlagen investieren, die für sie angemessen und geeignet sind. Auch die Prüfung der Rechnungslegung von Vermögensanlageemittenten, also z.B. der Kreditinstitute, wird verbessert und eine Mittelverwendungskontrolle durch unabhängige Dritte eingeführt, um Missbräuche zu verhindern.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/281/1928166.pdf
Mietspiegel werden aussagekräftiger und rechtssicherer
Allgemein, InfodienstIn erster Lesung haben wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Mietspiegelrechts im Bundestag beraten. Das Vergleichsmietensystem in Deutschland ist das Aushängeschild unseres sozialen Mietrechts. Bei dem Vergleich der Mieten bilden Mietspiegel den wichtigsten Bezugspunkt, zum Beispiel bei Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen oder beim Abschluss neuer Verträge. Sie sind damit Seismografen auf angespannten Wohnungsmärkten.
Mit dem vorgelegten Entwurf soll dieses Instrument gestärkt werden: Künftig legt der Bund Mindeststandards für qualifizierte Mietspiegel – zum Beispiel bei der Datenerhebung – fest. So wird gewährleistet, dass die für einen Mietspiegel erhobenen Daten künftig vor Gericht Bestand haben. Außerdem können Mietspiegel dann ein Jahr länger, also bis zu 3 Jahre gelten, um das Mietniveau gerade in Gegenden mit stark steigenden Mieten besser abzusichern.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/269/1926918.pdf