Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs

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In dieser Woche wurden im Bundestag zwei Gesetze beschlossen, die den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) stärken.

Im Koalitionsvertrag und im Klimaschutzgesetz konnten wir die Stärkung des ÖPNV durchsetzen und werden damit die umweltfreundliche Mobilität und Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger verbessern. Darum haben wir im vergangenen Jahr das Grundgesetz geändert, um als Bund mehr Mittel zur Verfügung stellen zu können. Mit der Reform des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG), die diese Woche abschließend im Bundestag beraten wurde, verdreifachen wir in dieser Legislaturperiode die Finanzhilfen des Bundes an die Länder für Investitionen in neue Infrastruktur, z. B. Schienenwege für Straßenbahnen und U-Bahntunnel. Auch werden nun u. a. die Reaktivierung von stillgelegten Schienenstrecken und die Grunderneuerung von bestehenden Infrastrukturen ermöglicht.

Zudem haben wir im parlamentarischen Verfahren Förderhürden nochmals herabgesetzt und neue Fördertatbestände eingeführt. Ab 2021 stehen dann jährlich 1 Milliarde Euro für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zur Verfügung. Zusätzlich haben wir mit den Beschlüssen des Klimakabinetts dafür gesorgt, dass diese Mittel ab 2025 noch einmal verdoppelt werden. Ein großer Erfolg ist außerdem, dass wir langfristige Planungssicherheit für die Länder und Gemeinden schaffen. Denn die ab 2025 zur Verfügung stehenden 2 Milliarden Euro werden ab 2026 jährlich um 1,8 Prozent erhöht. Diese so genannte Dynamisierung der Mittel trägt dem bestehenden Investitions- und Instandsetzungsbedarf Rechnung.

Mit vielen weiteren Maßnahmen, wie z. B. den Modellstädten für das 365 Euro-Ticket, die Mehrwertsteuersenkung für Bahnreisen im Fernverkehr oder die Erhöhung der Investitionsmittel für die Schiene stärken wir den ÖPNV und öffentlichen Fernverkehr und fördern damit klimafreundliche Mobilität für alle.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/156/1915621.pdf

Mehr Angebot im öffentlichen Personennahverkehr

Im Rahmen des Klimapaketes haben wir beschlossen, neben verschiedenen anderen Maßnahmen, auch die Regionalisierungsmittel zu erhöhen und zu dynamisieren. Durch die zusätzlichen 5,25 Milliarden Euro, die der Bund den Ländern bis einschließlich 2031 zur Verfügung stellt, soll der ÖPNV attraktiver werden. Indem die Länder insbesondere im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zusätzliche Verkehre bestellen können, sollen mehr Menschen dazu bewegt werden, den ÖPNV zu nutzen. Ein besseres Nahverkehrsangebot ermöglicht bessere Mobilität und Teilhabe und schützt das Klima. Diesen Weg werden wir weiter gehen.

Mit vielen weiteren Maßnahmen, wie z. B. den Modellstädten für das 365 Euro-Ticket, die Mehrwertsteuersenkung für Bahnreisen im Fernverkehr oder die Erhöhung der Investitionsmittel für die Schiene stärken wir ÖPNV und öffentlichen Fernverkehr und damit klimafreundliche Mobilität für alle.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/156/1915622.pdf

Errichtung einer Stiftung für Engagement und Ehrenamt

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Unsere Demokratie ist ohne zivilgesellschaftliches Engagement nicht vorstellbar. Jede und jeder der insgesamt 30 Millionen Menschen leistet für den Zusammenhalt in unserem Land tagtäglich ihren und seinen Beitrag – vom individuellen Engagement bis zum Ehrenamt. Besonders in den ländlichen Regionen sind bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt die tragenden Säulen eines lebendigen und intakten Gemeinwesens.

Die Strukturen vor Ort sind jedoch regional sehr unterschiedlich ausgeprägt – insbesondere in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Um hier gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen, braucht es eine passgenaue Förderung. Gleichzeitig haben sich die Rahmenbedingungen und Formen des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements in den vergangenen Jahren verändert. Neben den ursprünglichen und gewachsenen Formen des Engagements haben sich neue Formen herausgebildet, etwa im digitalen Bereich.

Ziel des Gesetzentwurfs von SPD und CDU/CSU, der in dieser Woche beschlossen wurde, ist es, das bürgerschaftliche Engagement auch auf Bundesebene zu stärken und zu fördern – insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Räumen. Zu diesem Zweck soll eine „Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt“ mit Sitz in Neustrelitz errichtet werden.

Im parlamentarischen Verfahren hat die SPD-Bundestagsfraktion erreicht, dass die Stiftung nicht nur einen Service- und Beratungsauftrag haben wird, sondern zivilgesellschaftliches Engagement auch konkret finanziell fördern kann. Vorgesehen ist zudem, dass die Stiftung jährlich 30 Millionen Euro aus Bundesmitteln für ihre Arbeit erhält.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/143/1914336.pdf

Beschleunigung von Planung und Genehmigung im Verkehrsbereich

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Planungsprozesse für den Ausbau und die Instandhaltung der Verkehrsinfrastruktur dauern zu lange – beim Ausbau des Schienennetzes teilweise bis zu 20 Jahre. Das ist angesichts der großen Investitionsbedürfnisse für eine moderne Infrastruktur und der Anforderungen, die sich aus den Klimaschutzzielen ergeben, nicht zufriedenstellend. Mit dem Planungsbeschleunigungsgesetz hat die Koalition hier bereits erste Schritte unternommen. Diese Woche hat der Deutsche Bundestag zwei Gesetze beschlossen, die die Verfahren effizienter gestalten sollen.

Mit dem Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich will die Koalition die Verfahren verbessern. Dazu gehört u.a. die Entlastung der Kommunen von Finanzierungsbeiträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz. Dadurch sollen Investitionen in das Schienennetz schneller getätigt werden können. Für Ersatzneubauten im Bereich Schiene und Straße fällt zukünftig die Genehmigungspflicht weg, das heißt, sie müssen nicht mehr planfestgestellt werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/156/1915626.pdf

Mit dem Entwurf für ein Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz will der Bund für mehrere Modellprojekte die Möglichkeit schaffen, Baurecht durch Gesetz zu erlangen. Für diese Schienen- und Wasserstraßenprojekte soll dann geprüft werden, inwieweit ein solches Vorgehen zu einer Beschleunigung beitragen kann. Durch eine frühzeitige Bürgerbeteiligung soll die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger und damit die Akzeptanz verbessert werden. Die Beschleunigung der Maßnahmen ist auch wichtig, um die Ziele des Klimaschutzprogramms 2030, mehr Verkehr auf umweltfreundliche Verkehrsträger zu verlagern, erreichen zu können.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/156/1915619.pdf

AnsprechBar am 5.2. in Bönen

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Weil mir der direkte Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern wichtig ist, setze ich am Donnerstag, 5. Februar, von 10 bis 11 Uhr mein Dialogformat „AnsprechBar“ auf dem Wochenmarkt in Bönen fort. Ob Ideen, Fragen oder Kritik – ich habe ein offenes Ohr für die Anliegen der Menschen, möchte mit ihnen über ihre Sorgen und Nöte sprechen und erfahren, welche Antworten sie von der Politik erwarten. Dieses Mal gibt es auch Gelegenheit mit dem Bürgermeisterkandidaten Thomas Semmelmann ins Gespräch zu kommen.

Weitere Termine mit der AnsprechBar:
19.02.2020, 10 – 11 Uhr auf dem Marktplatz in Schwerte
28.02.2020, 10 – 11 Uhr auf dem Marktplatz in Holzwickede
19.03.2020, 10 – 11 Uhr auf dem Marktplatz in Fröndenberg
07.04.2020, 10 – 11 Uhr auf dem Marktplatz in Unna

Die Zukunft von Unnas Landwirtschaft im Blick

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Zur Grünen Woche der größten Messe für Ernährung und Landwirtschaft der Welt traf sich der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek in Berlin mit der landwirtschaftlichen Nachwuchskraft Christoph Stumpe aus Unna, um über die Zukunft der Landwirtschaft zu sprechen. Christoph Stumpe absolviert derzeit den TOP-Kurs der Andreas Hermes Akademie für Nachwuchskräfte im landwirtschaftlichen Ehrenamt. Der Kurs beinhaltet persönliche Weiterbildungen und bereitet die Teilnehmer auf die Übernahme von gesellschaftlicher Verantwortung vor. Im Fokus steht dabei ebenso die wirtschaftliche Entwicklung, wie ökologische Fragen und gute Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft.

„Ehrenamtliches Engagement bereichert unsere Gesellschaft, auch in der Landwirtschaft. In meinem Wahlkreis ist die Landwirtschaft tief verwurzelt, deswegen ist mir der regelmäßige Austausch ein besonderes Anliegen. Wir stehen gemeinsam vor der Herausforderung die landwirtschaftliche Wertschöpfung in Zeiten von Digitalisierung und Ökologisierung zu erhalten und dabei eine qualitativ hochwertige Versorgung für die Bevölkerung zu gewährleisten sowie einen wirksamen Beitrag der Landwirtschaft zu Klimaschutz und Artenvielfalt zu schaffen. Ich danke Herrn Stumpe für seinen Besuch in Berlin und die interessanten Einsichten als junger Repräsentant für Unnas Landwirtschaft.“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

Haushaltsüberschuss des Bundes für Zukunftsinvestitionen und Abbau von kommunalen Altschulden nutzen

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat diesen Montag den vorläufigen Abschluss des Bundeshaushalts 2019 mit einem Überschuss von rund 13,5 Milliarden Euro vorgelegt. Das zeigt: die Steuereinnahmen fließen, die Wirtschaft wächst weiter und der Bund wirtschaftet solide. Dies ist das Ergebnis erfolgreicher sozialdemokratischer Politik. In den nächsten Jahren wollen wir den Dreiklang unserer sozialdemokratischen Investitions- und Haushaltspolitik fortsetzen: Investitionen in Zukunftsthemen wie Digitales und Klimaschutz, eine sozial gerechte Politik für alle Generationen und vernünftiges Haushalten. Angesichts der zusätzlichen finanziellen Spielräume prüfen wir, wie wir Investitionen weiter verstetigen und nachhaltig stärken können.

Der Bundesfinanzminister hat außerdem angekündigt, einen Teil des Haushaltsüberschusses für die Entschuldung der Kommunen zu verwenden. 2500 Gemeinden sollen hiervon profitieren, allerdings sollen sich die Länder, in denen diese liegen, finanziell beteiligen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat bereits angekündigt, einen Beitrag zur Entschuldung seiner Städte und Gemeinden leisten zu wollen. Der Vorschlag zielt darauf ab, dass die Kommunen dann wieder mehr Geld in ihre Infrastruktur investieren können.

Strafbarkeit des Versuchs von Cybergrooming

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Das Ansprechen von Kindern im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte ist seit dem Jahre 2004 als sogenanntes Cybergrooming strafbar. Da die Norm jedoch bereits vorbereitende Handlungen des Täters unter Strafe stellt, wird dieser Tatbestand nach geltendem Recht ausdrücklich von der Versuchsstrafbarkeit ausgenommen. Der Straftatbestand greift deshalb bisher dann nicht, wenn der Täter irrig glaubt, auf ein Kind einzuwirken, tatsächlich aber mit einem Erwachsenen, z.B. Elternteil oder Ermittler kommuniziert. Mit dem Gesetz stellen wir den Versuch des Cybergroomings in Zukunft unter Strafe, wenn die Vollendung der Tat allein daran scheitert, dass der Täter irrig annimmt, auf ein Kind einzuwirken.

Zudem erweitern wir die Handlungsmöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden im Rahmen der Ermittlungen wegen des Verdachts der Kinderpornographie. Die einschlägigen Foren verlangen von den Nutzern zumeist, dass diese bei der erstmaligen Registrierung und dann in regelmäßigen Abständen als „Vertrauensbeweis“ selbst kinderpornographisches Material zur Verfügung stellen. Den Ermittlungsbehörden ist nach geltendem Recht der Zugang zu diesen Foren daher erheblich erschwert. Die neue Regelung soll den Strafverfolgungsbehörden daher unter engen Voraussetzungen erlauben, kinderpornographische Schriften künstlich (computergeneriert) herzustellen und für Ermittlungen zu verwenden. Die Nutzung von echten Bildern bleibt selbstverständlich verboten. Diese dürfen auch nicht zur Herstellung der künstlichen Bilder verwendet werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/138/1913836.pdf

AnsprechBar am 23.1. in Bergkamen

Weil mir der direkte Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern wichtig ist, setze ich am Donnerstag, 23. Januar, von 10 bis 11 Uhr mein Dialogformat „AnsprechBar“ auf dem Wochenmarkt in Bergkamen fort. Ob Ideen, Fragen oder Kritik – ich habe ein offenes Ohr für die Anliegen der Menschen, möchte mit ihnen über ihre Sorgen und Nöte sprechen und erfahren, welche Antworten sie von der Politik erwarten.

Weitere Termine mit der AnsprechBar:
05.02.2020, 10 – 11 Uhr auf dem Marktplatz in Bönen
07.04.2020, 10 – 11 Uhr auf dem Marktplatz in Unna

Otto-Wels-Preis 2020: Oliver Kaczmarek ruft junge Menschen zur Teilnahme an Kreativwettbewerb auf

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Der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek ruft Jugendliche zwischen 16 und 20 Jahren dazu auf, sich am Kreativwettbewerb für den „Otto-Wels-Preis für Demokratie 2020“ zu beteiligen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind aufgefordert, sich 75 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs kreativ mit dem Thema „Erinnern – Versöhnen – Unsere Zukunft friedvoll gestalten“ zu beschäftigen.

„Wir suchen kreative Ideen, mit denen sich junge Menschen mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs und dem Aufbruch in ein friedliches Europa auseinandersetzen“, sagt Kaczmarek. Der Abgeordnete ist überzeugt: „Gerade in der heutigen Zeit ist es besonders wichtig, dass wir an die Schrecken des Zweiten Weltkriegs erinnern. Und auch daran, wie wichtig es ist, zu versöhnen und eine friedliche und positive Zukunft zu schaffen, ohne die Vergangenheit aus dem Blick zu verlieren.“

Mit dem Otto-Wels-Preis für Demokratie zeichnet die SPD-Bundestagsfraktion junge Menschen mit kreativen Ideen aus. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können dabei aus drei verschiedenen Aufgabenstellungen und aus unterschiedlichen Darstellungsformen – von einer Rede über Fotografien bis hin zu Videos oder Essays – auswählen. Der Preis soll einen Beitrag dazu leisten, dass sich junge Menschen mit den Themen Erinnerungskultur und ein friedliches Zusammenleben in Europa beschäftigen.

Teilnehmen können Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 16 und 20 Jahren, sie können Einzel- oder Gruppenarbeiten einreichen. Die Wettbewerbsausschreibung und das Teilnahmeformular sind unter www.spdfraktion.de/ottowelspreis abrufbar. Einsendeschluss ist der 28. Februar 2020.

„Die Preisträgerinnen und Preisträger laden wir zur Preisverleihung nach Berlin ein“, kündigt Kaczmarek an. Den ausgezeichneten Beiträgen winken zudem attraktive Geldpreise, die von den SPD-Bundestagsabgeordneten gestiftet werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion verleiht den „Otto-Wels-Preis“ 2020 bereits zum siebten Mal. Anliegen des Preises ist es, die Erinnerung an die Schrecken der Nazi-Herrschaft wachzuhalten und das gesellschaftliche Bewusstsein dafür zu schärfen, dass die Grundlagen von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit immer wieder erneuert und gefestigt werden müssen.

 

Bundesministerin Karliczek ist gefordert, die Einhaltung des Zukunftsvertrags durchzusetzen

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Zum Zukunftsvertrag Studium und Lehre stellt der forschungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion klar: Die SPD-Fraktion erwartet, dass Bund und Länder gemeinsam und konsequent an der Verwirklichung der Vertragsziele arbeiten.

„Der Zukunftsvertrag Studium und Lehre ist geschlossen worden mit dem Ziel, zusätzliche Mittel als Beitrag zur Grundfinanzierung der Hochschulen zu gewinnen. Damit will die SPD-Fraktion die Qualität der Lehre und die Arbeitsbedingungen durch mehr Entfristungen an den Hochschulen verbessern.

Die SPD-Bundestagsfraktion erwartet, dass Bund und Länder gemeinsam und konsequent an der Verwirklichung dieser Ziele arbeiten. Wenn die Länder nun dem Bundesministerium für Bildung und Forschung melden, wie sie die Mittel verwenden möchten, muss es fair zugehen. Wenn einzelne Länder die Mittel im wettbewerblichen Verfahren vergeben wollen, entspricht das nicht der Bund-Länder-Vereinbarung. Hier ist Bundesministerin Anja Karliczek gefordert, die Einhaltung des Zukunftsvertrags durchzusetzen.“