Patientendaten-Schutzgesetz

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Die Digitalisierung bietet große Chancen für die medizinische und pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschland. Basis dafür ist die eigens geschaffene Datenautobahn des Gesundheitswesens (Telematikinfrastruktur). Bei deren Ausbau haben der Datenschutz und die Datensicherheit eine herausragende Rolle gespielt. Besondere Bedeutung kommt nun in einem weiteren Schritt eine sichere, vertrauensvolle und nutzerfreundliche Dokumentation zu. Hierzu dient in Zukunft eine von ihnen selbst geführten elektronischen Patientenakte (ePA). Der Regierungsentwurf zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG), der in dieser Woche beschlossen wurde, zielt darauf ab, die Möglichkeiten und Vorteile der elektronischen Patientenakte für alle Versicherten nutzbar zu machen. Die Akte selbst bleibt aber ein freiwilliges Angebot. Das Gesetz konkretisiert die elektronische Patientenakte dabei hinsichtlich der Inhalte, Nutzung, Verarbeitungsbefugnisse und der Zugriffskonzeption. Differenziert geregelt werden außerdem die Datenverarbeitung sowie die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit in der Telematikinfrastruktur.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/187/1918793.pdf

Umsetzung der Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket

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Zur Bewältigung der Corona-Folgen hat die Koalition am 3. Juni ein umfassendes Konjunkturpaket beschlossen. Zu dessen Umsetzung wurden in dieser Woche im Bundestag drei große Gesetzesvorhaben in erster Lesung beraten: ein zweites Corona-Steuerhilfepaket, ein zweiter Nachtragshaushalt 2020 sowie ein Haushaltsbegleitgesetz 2020. Zur Bewältigung der negativen Folgen der Corona-Pandemie sind schnell wirkende konjunkturelle Stützungsmaßnahmen nötig, mit denen die geschwächte Kaufkraft gestärkt und Wachstumsimpulse gesetzt werden. Der Kaufkraftstärkung dienen die befristete Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent, der einmalige Kinderbonus in Höhe von 300 Euro, der insbesondere ärmeren Familien zugutekommt, sowie die Entlastung von Alleinerziehenden durch die Anhebung des Entlastungsbetrages auf 4.008 Euro für die Jahre 2020 und 2021.

Außerdem enthält das Paket Wachstumsimpulse für die Wirtschaft. Unternehmen werden zur Förderung ihrer wirtschaftlichen Erholung mit gezielten Maßnahmen unterstützt. Mit der Einführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, der Verbesserung der Möglichkeiten der Verlustverrechnung und der Erhöhung der steuerlichen Forschungszulage werden zusätzliche Investitionsanreize gesetzt. Im Haushaltsbegleitgesetz werden flankierend einige erforderliche gesetzliche Grundlagen geschaffen, um die mit dem Konjunkturpaket intendierten Impulse schnell wirksam werden zu lassen. Dabei dienen die geplanten Maßnahmen der Bekämpfung der Corona-Folgen, der Stärkung der Binnennachfrage und der allgemeinen Modernisierung. Konkret geht es um die Unterstützung des weiteren Ausbaus der Mobilinfrastruktur, der Kindertagesbetreuung und Hilfen für die Länder bei der Finanzierung des ÖPNV. Mit dem am Donnerstag vom Bundeskabinett beschlossenen zweiten Nachtragshaushalt 2020 wurden die finanziellen Grundlagen für die Maßnahmen gelegt. Der Bund wird dazu zusätzliche Kredite aufnehmen und die Schuldenbremse außer Kraft setzen. Noch vor der Sommerpause sollen die meisten Maßnahmen beschlossen werden.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/200/1920058.pdf

Abmilderung der Folgen der COVID 19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht

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Insbesondere in der Reise- und Tourismuswirtschaft hat die Pandemie inzwischen zu erheblichen Einschränkungen sowie Verlusten geführt. Reiseveranstalter und -vermittler stehen unverschuldet vor einer großen Welle von Rückzahlungsforderungen der Kundinnen und Kunden, die ihre Reisen aufgrund der Beschränkungen und der daraus folgenden weltweiten Reisewarnungen nicht antreten konnten. Reiseveranstalter sind teilweise in existenzbedrohende Liquiditätsengpässe geraten. Trotz erster Lockerungen ist nicht vorhersehbar, wann mit einer Normalisierung des Reisebetriebs gerechnet werden kann. Allerdings können auch Reisende auf eine Rückzahlung der erbrachten Vorauszahlungen angewiesen sein, weil auch sie unter Einkommensverlusten und schwindenden finanziellen Rücklagen leiden. Die hier vorgeschlagene gesetzliche Regelung gibt den Reiseveranstaltern die Möglichkeit, den Reisenden statt der sofortigen Rückerstattung des Reisepreises einen Reisegutschein im Wert der erhaltenen Vorauszahlungen anzubieten. Der Gutschein ist gegen eine etwaige Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert und kann bis Ende 2021 bei dem Reiseveranstalter eingelöst werden. Danach wandelt er sich automatisch wieder in einen Rückzahlungsanspruch zurück. Die Reisenden sind nicht verpflichtet, die Gutscheine anzunehmen. Entscheiden sie sich dagegen, haben sie unverändert einen Anspruch auf Rückerstattung ihrer Vorauszahlungen. Durch diese Regelung wird ein fairer Interessenausgleich erreicht.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/198/1919851.pdf

Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität

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Der größte Teil der Hetze im Internet kommt von Rechtsextremisten und Rassisten. Sie wollen Menschen einschüchtern und Angst verbreiten. Mehr als drei Viertel aller von der Polizei registrierten Hasskommentare sind rechtsextremistisch. Im Schnitt kommt es jeden Tag zu zwei rechtsextremen Gewalttaten in unserem Land. Das gesellschaftliche und politische Klima hat sich dadurch grundlegend verändert. Rassismus und Rechtsextremismus führen zu Hass. Hass führt zu Bedrohungen und diese Bedrohungen führen zu Gewalt. Wir Demokratinnen und Demokraten wollen Hass und Gewalt stoppen. Mit dem neuen Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität werden Hetze und Bedrohung im Netz künftig härter und effektiver verfolgt werden können. Der Strafrahmen bei Mord- und Vergewaltigungsdrohungen im Netz wird von bis zu einem auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe verdreifacht. Laute, aggressive Beleidigungen im Netz können nun mit bis zu zwei Jahren statt bis zu einem Jahr Haft bestraft werden. Zusätzlich werden sich antisemitische Motive in Zukunft ausdrücklich strafverschärfend auswirken.

Gleichzeitig sollen die Plattformen nicht mehr nur löschen, sondern bestimmte strafbare Postings wie Volksverhetzungen, Mord- und Vergewaltigungsdrohungen sowie Neonazi-Propaganda dem Bundeskriminalamt melden. Durch das BKA werden die Hinweise an die zuständigen Staatsanwaltschaften weitergeleitet. Hass-Straftaten sollen konsequent vor Gericht gebracht werden. Dieser Hass, der sich im Netz Bahn bricht, zielt besonders häufig auf Frauen mit Migrationshintergrund. Die erheblichen Strafverschärfungen bei Beleidigungen und Bedrohungen sollen Frauen vor dieser Hetze besser schützen. Wer im Netz droht und hetzt, wird zukünftig härter und effektiver verfolgt. Letztlich gerät unsere Demokratie in Gefahr, wenn sich Bürgerinnen und Bürger aus Vereinen, Initiativen oder der örtlichen Politik aufgrund von Drohungen und Hetze zurückziehen müssen.

Anfeindungen und Einschüchterungsversuche sind für viele Engagierte trauriger Alltag. Das nehmen wir nicht länger hin. Aus diesem Grund sind wichtige Änderungen im Melderecht im Gesetz aufgenommen worden. Es kann nicht sein, dass private Adressen von Kommunalpolitikerinnen und -politikern sowie gesellschaftlich Engagierten gezielt im Netz veröffentlicht werden können. Gefährdete Personen dürfen daher nun leichter eine Auskunftssperre eintragen lassen und so davor geschützt sein, dass ihre Adressen weitergegeben werden. Von dieser Meldepflicht wird auch die Verbreitung von Kinderpornografie erfasst sein. Hiermit können wir einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von abscheulicher sexualisierter Gewalt an Kindern und ihre Abbildung leisten.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/184/1918470.pdf

Weiterer Ausbau von erneuerbaren Energien

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Nach monatelangen und schwierigen Verhandlungen mit der Union sind wir diese Woche beim Ausbau der erneuerbaren Energien einen großen Schritt nach vorne gegangen: Die Deckelung beim Ausbau des Solarstroms ist abgeschafft. Stattdessen haben wir Regeln für Windkraftanlagen beschlossen, die den Ausbau nicht weiter blockieren, und wir haben das Energierecht für Gebäude vereinheitlicht.

• Windkraftausbau: Wir haben uns auf die Einführung einer Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch für Windenergie an Land geeinigt. Diese soll den Ländern die Möglichkeit einräumen, einen Mindestabstand von bis zu 1.000 Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden in ihren Landesgesetzen aufzunehmen. Die strikte bundesweite 1.000 Meter-Abstandsregelung bei Windkraft, die den Ausbau blockieren würde, ist vom Tisch.

• Solarstrom: Der 52-Gigawatt-Deckel beim Solarstrom fällt zukünftig weg. Das bedeutet, dass auch nach dem Erreichen von 52 Gigawatt Solarstrom weiterhin der Aufbau von Photovoltaik-Anlagen gefördert werden kann.

• Gebäudeenergieeffizienz: Die Energieeffizienz von Gebäuden ist ein wichtiger Baustein, um die Klimaziele in Deutschland zu erreichen. Bis 2050 soll der Gebäudesektor weitestgehend klimaneutral sein. Das kann durch niedrigen Energieverbrauch, durch guten Wärmeschutz und die Nutzung von erneuerbaren Energien, z. B. für das Heizen erreicht werden. Das diese Woche beschlossene Gebäudeenergiegesetz hat außerdem zum Ziel, die Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/167/1916716.pdf

Änderung des Batteriegesetzes

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In erster Lesung hat der Deutsche Bundestag in dieser Woche die Änderung des Batteriegesetzes diskutiert. Ziel der Gesetzesnovelle ist die dauerhafte Sicherstellung einer flächendeckenden Sammlung und hochwertigen Verwertung von Geräte-Altbatterien. Die Änderungen sehen zum einen vor, europarechtliche Vorgaben zur Herstellerverantwortung in nationales Recht umzusetzen. Zum anderen wird mit dem Gesetz den Änderungen auf dem Markt der Batterieentsorgung Rechnung getragen: Die in den letzten Jahren aufgetretenen Wettbewerbsverzerrungen zwischen dem gemeinsamen Rücknahmesystem für Altbatterien und den herstellereigenen Rücknahmesystemen führten zu starken Kostensteigerungen bei den Herstellern, die im gemeinsamen Rücknahmesystem verblieben sind. Um das Rücknahmesystem insgesamt aufrecht zu erhalten, wurde das seit 2009 bestehende Solidarsystem aufgelöst und durch ein wettbewerbliches Zusammenwirken der fünf Herstellersysteme ersetzt. Diese Entwicklung muss nun durch eine Gesetzesänderung begleitet werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/199/1919930.pdf

Verlängerung von Bundeswehreinsätzen

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Die Bundeswehr soll sich ein weiteres Jahr an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo beteiligen. Über einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung hat der Bundestag diese Woche debattiert. Aktuell sind 400 Soldatinnen und Soldaten im Einsatz. KFOR ist das einzige Bundeswehrmandat, das nur aufgrund des Wunsches einer Fraktion im Bundestag konstitutiv behandelt werden muss. Seit über zehn Jahren ist es die SPD-Fraktion, die regelmäßig die konstitutive Beschlussfassung verlangt – sowohl in Oppositions- als auch in Regierungszeiten. Das unterstreicht die große Bedeutung, die wir dem Bundestag bei der Frage über Bundeswehreinsätze beimessen. Auf der Grundlage einer Resolution des UN-Sicherheitsrates und regelmäßigen Beschlüssen der NATO unterstützt das Bundeswehrkontingent die militärische Absicherung der UN-Friedensregelung für das Kosovo. Darüber hinaus trägt der Einsatz der Bundeswehr zur Stabilisierung und zum Aufbau von Sicherheitsstrukturen bei.

Den Antrag der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/190/1919001.pdf

Abgestimmt hat der Bundestag auch über die Verlängerung des Bundeswehrmandates UNIFIL im Libanon. Die wesentlichen Mandatsinhalte wurden nicht verändert. Die UN-Mission UNIFIL im Nahen Osten leistet einen wichtigen Beitrag zur sicherheitspolitischen Stabilisierung der Region, insbesondere zur Absicherung der Waffenruhe zwischen Libanon und Israel. UNIFIL trägt darüber hinaus dazu bei, die Souveränität und Stabilität des Libanon zu stärken. Deutschlands langjähriges maritimes Engagement im Rahmen von UNIFIL hat bisher einen deutlich positiven Einfluss gehabt. Es umfasst auch den Bereich der Ausbildung der libanesischen Marine zur besseren seeseitigen Grenzsicherung. UNIFIL bietet ebenfalls eine Kommunikationsplattform für direkte Kontakte zwischen Libanon und Israel, so dass mögliche Konflikte bereits im Vorfeld verhindert werden können.

Den Antrag der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/190/1919003.pdf

SPD-Bundestagsabgeordneter Kaczmarek kommt mit Dialogbus zum Bergkamener Wochenmarkt

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Unter dem Motto „Gekommen, um zu hören“ tourt die SPD-Bundestagsfraktion seit dem Frühjahr 2019 mit einem Dialogbus durch die Bundesrepublik – mit dem Ziel, vor Ort mit den Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch zu kommen. Am Donnerstag, 25. Juni, macht der Bus von 9 bis 11 Uhr auf dem Wochenmarkt in der Straße Am Wiehagen in Bergkamen Station. „Nachdem der Bus im letzten Jahr in mehr als 100 Städten war, bin ich froh, dass die Dialogtour in diesem Sommer durch NRW und in meinen Wahlkreis führt“, freut sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek. „Ich bin mir sicher, dass die Menschen nicht nur hinsichtlich der aktuellen Situation auf Grund der Corona-Pandemie Redebedarf und auch Fragen haben. Themen wie die Grundrente, der Klimaschutz oder gleichwertige Lebensverhältnisse machen ja keine Pause. Darüber und über alles andere, was den Bürgerinnen und Bürgern wichtig ist, möchte ich mit ihnen sprechen. Persönlich und direkt – und natürlich unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln“, so Kaczmarek.

Koalitionsausschuss beschließt Konjunkturpaket

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Reduzierung der Mehrwertsteuer, Zuschüsse für Familien, Hilfen für Kommunen, Deckelung der Sozialabgaben und Förderung von Zukunftstechnologien: Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie besser zu bewältigen, hat sich die Regierungskoalition auf ein umfangreiches Konjunkturpaket mit einem Volumen von 130 Milliarden Euro geeinigt. Dieses Ergebnis ist aus Sicht der SPD begrüßenswert.

Ein Hauptaugenmerk lag dabei für uns auf der Unterstützung von Familien. Die sozialdemokratische Grundidee einer Kindergrundsicherung besteht einerseits aus finanzieller Unterstützung und andererseits aus dem weiteren Ausbau der Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur. Dieser Zweiklang findet sich in dem beschlossenen Konjunkturprogramm wieder. Wir wollen so allen Kindern Bildung und Teilhabe ermöglichen.

Die Kommunen haben bereits jetzt zum Teil beträchtliche Investitionsrückstände.Durch die Corona-Krise mit wachsenden Ausgaben und sinkenden Einnahmen hat sich ihre Situation noch verschärft. Zwei Drittel aller öffentlichen Investitionen wie beispielsweise Schulsanierungen werden von Städten und Gemeinden getätigt. Deshalb ist es so wichtig, dass die Kommunen von dem Konjunkturpaket stark profitieren.

Die Eckpunkte im Überblick:

Senkung der Mehrwertsteuer

Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember wird der Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16 Prozent und der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent auf fünf Prozent gesenkt. Der ermäßigte Satz gilt für Waren des täglichen Bedarfs, etwa für Lebensmittel. Damit soll die Binnennachfrage gestärkt werden.

Familien, Kitas und Schulen

Familien bekommen mehr Geld. Geplant ist ein einmaliger Kinderbonus von 300 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind. Der Bonus muss versteuert werden, er wird aber nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Für Erweiterungen, Umbauten oder Neubauten von Kindergärten, Kitas und Krippen werden eine Milliarde Euro zusätzlich bereitgestellt – die Mittel können auch für die Verbesserung der Hygienesituation eingesetzt werden.

Das Investitionsprogramm für den Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagsbetreuung wird beschleunigt. Länder, die Mittel für Investitionen in den Jahren 2020 und 2021 abrufen, erhalten die entsprechende Summe in den späteren Jahren der Laufzeit zusätzlich. Gleichzeitig hat die Krise gezeigt, wie wichtig Digitalisierung und digitales Lernen in der Bildung sind. Alle Schulen müssen in die Lage versetzt werden, Präsenzunterricht in der Schule und E-Learning zu Hause miteinander zu verbinden. Deshalb wird im Digitalpakt Schule der Katalog der förderfähigen Investitionen erweitert. Der Bund wird sich darüber hinaus in Zukunft pauschaliert bei der Ausbildung und Finanzierung der Administratoren beteiligen, wenn die Länder im Gegenzug die digitale Weiterbildung der Lehrkräfte verstärken.

Für Alleinerziehende wiederum, von denen viele schon vor der Corona-Krise unter der Armutsgrenze lebten, wird der abzugsfähige Entlastungsbetrag bis Ende 2021 auf 4000 Euro verdoppelt.

Kommunen

Den Kommunen drohen hohe Steuerausfälle, da vor allem die Gewerbesteuer als wichtigste Einnahmequelle einbricht. Ausfälle bei den Gewerbesteuereinnahmen sollen von Bund und Ländern zusammen ausgeglichen werden. Der Bund will knapp sechs Milliarden Euro übernehmen, damit die Kommunen handlungsfähig bleiben und weiter investieren können. Eine Übernahme von Altschulden durch den Bund soll es nicht geben.

Dafür sollen die Kommunen an anderer Stelle entlastet werden: Ab sofort wird der Bund 75 Prozent der Kosten für die Unterbringung von Sozialhilfeempfängern übernehmen. Pro Jahr wird das Städte und Gemeinden um rund vier Milliarden Euro entlasten – und auf diese Weise ihren Investitionsspielraum erweitern.

Autofahrer und Autobranche

Eine Kaufprämie für abgasarme Benziner und Dieselautos wird es nicht geben; die Nachfrage nach Benzinern und Dieselautos soll mit der niedrigeren Mehrwertsteuer angekurbelt werden. Gleichzeitig wurden deutlich höhere Prämien für Elektroautos beschlossen. Die Förderung des Bundes für die neue „Innovationsprämie“ soll befristet bis Ende 2021 für E-Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro von 3000 auf 6000 Euro steigen. Dazu kommt eine Förderung der Hersteller. Der Bund plant außerdem, zusätzlich 2,5 Milliarden Euro in den Ausbau der Ladesäulen-Infrastruktur für E-Autos sowie in die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich Elektromobilität und Batteriezellfertigung zu investieren. Für Zukunftsinvestitionen der Fahrzeughersteller und der Zulieferindustrie soll für die Jahre 2020 und 2021 ein „Bonus-Programm“ in Höhe von zwei Milliarden Euro aufgelegt werden.

Stromkunden

Bürger und Unternehmen sollen bei den Stromkosten entlastet werden. Dafür soll die vor Jahren eingeführte EEG-Umlage zur Förderung von Ökostrom-Anlagen ab 2021 durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt abgesenkt werden. Die Umlage droht aufgrund des Corona-bedingten Rückgangs der Wirtschaftsleistung und des damit verbundenen Börsenstrompreises stark anzusteigen. Das will die Bundesregierung verhindern. Die EEG-Umlage soll mithilfe von Bundesmitteln im Jahr 2021 bei 6,5 Cent pro Kilowattstunde liegen sowie im Jahr 2022 bei 6 Cent. Derzeit liegt die Umlage, die Bürger über die Stromrechnung bezahlen, bei 6,76 Cent. Ohne ein Gegensteuern könnte sie Experten zufolge in den kommenden Jahren deutlich höher liegen.

Sozialabgaben

Aufgrund der Corona-Pandemie steigen die Ausgaben in allen Sozialversicherungen. Um eine Steigerung der Lohnnebenkosten zu verhindern, ist eine „Sozialgarantie 2021“ geplant. Die Sozialversicherungsbeiträge sollen nicht über 40 Prozent steigen, darüber hinausgehende Finanzbedarfe will der Bund direkt decken. Die Kosten der „Sozialgarantie 2021“ werden allein für das Jahr 2020 mit 5,3 Milliarden Euro beziffert. Die Maßnahme soll die Nettoeinkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schützen und Arbeitgebern Verlässlichkeit bringen.

Bahn und Nahverkehr

Wegen Einnahmeausfällen in der Corona-Krise bekommt die Deutsche Bahn milliardenschwere Finanzhilfen. Der Bund will dem bundeseigenen Konzern weiteres Eigenkapital in Höhe von fünf Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Geplant sind außerdem Hilfen von 2,5 Milliarden Euro für den Öffentlichen Personennahverkehr, da die Fahrgeldeinnahmen derzeit stark verringert sind.

Unternehmen

Besonders belastete Branchen und Betriebe bekommen eine zusätzliche Unterstützung. Geplant sind „Überbrückungshilfen“ mit einem Volumen von maximal 25 Milliarden Euro. Ziel ist es, eine Pleitewelle bei kleinen und mittelständischen Unternehmen zu verhindern, deren Umsätze weggebrochen sind. Die Überbrückungshilfe soll für die Monate Juni bis August gewährt werden. Sie soll für besonders betroffene Branchen wie das Hotel- und Gaststättengewerbe, Clubs und Bars, Reisebüros, Schausteller, aber auch Profisportvereine der unteren Ligen gelten. Erstattet werden sollen fixe Betriebskosten bis zu einem Betrag von 150.000 Euro für drei Monate.

Geplant sind auch steuerliche Entlastungen für Firmen. So wird der sogenannte steuerliche Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 erweitert. Betriebe können damit aktuelle Verluste im laufenden Jahr mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen – das soll die Liquidität stärken.

Das Eckpunktepapier des Koalitionsausschusses gibt es hier: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Sonstiges/20200603_Eckpunkte_Konjunkturpaket.pdf

Maßnahmen für Familien in der Corona-Krise

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Die SPD-geführten Bundesministerien für Familie und Soziales haben weitreichende Maßnahmen ergriffen, um Familien in der aktuellen Pandemie zu unterstützen. „Eltern und ihre Kinder leiden ganz besonders unter den Einschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus. Ich freue mich, dass wir mit den Veränderungen beim Elterngeld, der vereinfachten Beantragung des Kinderzuschlages und dem stufenweisen Wiedereinstieg in die Kindertagesbetreuung grundlegende Maßnahmen auf den Weg gebracht haben, um Familien in dieser schwierigen Zeit die Unterstützung zu geben, die sie brauchen“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

Darüber hinaus erhalten Kinder aus bedürftigen Familien wieder ein warmes Mittagessen, das nach Hause geliefert oder aus der Schule abgeholt werden kann. Für jedes kindergeldberechtigte Kind soll Familien laut Koalitionsvereinbarung vom Mittwoch zudem ein einmaliger Kinderbonus von 300 Euro zustehen, welches nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird. Der Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld, das bis zu 20 Tage in Anspruch genommen werden kann, wird erleichtert. Pflegekräfte, die aktuell besonders gefordert sind, sollen einen Pflegebonus erhalten.

„Mit den beiden Sozialschutzpaketen, die wir auf den Weg gebracht haben, erleichtern wir darüber hinaus den Zugang zu Kurzarbeit und erhöhen das Kurzarbeitergeld. Den Zugang zur Grundsicherung haben wir vereinfacht und sichergestellt, dass Wohnkosten vollständig übernommen werden. Auch das Arbeitslosengeld haben wir um ganze drei Monate verlängert. Mit diesen und weiteren Maßnahmen geben wir allen Kindern, ihren Eltern und Angehörigen ein weitreichendes Sicherungsnetz an die Hand, um die Herausforderungen der Krise gut und gesund meistern zu können“, erläutert Kaczmarek.