Kaczmarek als Vorstandsmitglied der SPD-Fraktion bestätigt

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Der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek ist am Dienstag, 5. November, als Vorstandsmitglied der SPD-Bundestagsfraktion bestätigt worden. Auch in seinem Themenschwerpunkt Bildung, den er auch im Bundesvorstand der SPD koordiniert, übernimmt Kaczmarek weiterhin besondere Verantwortung. Er wurde erneut zum Sprecher der AG Bildung und Forschung der SPD-Bundestagsfraktion gewählt. Damit gestaltet er für die SPD wichtige Gesetze wie das BAföG, das Berufsbildungsgesetz mit der jüngst eingeführten Mindestausbildungsvergütung oder zahlreiche Bund-Länder-Vereinbarungen. “Das ist ein schöner Vertrauensbeweis meiner Fraktionskolleginnen und -kollegen und eine Wertschätzung meiner bisherigen Arbeit”, sagt Kaczmarek.

Der Fraktionsvorstand setzt sich aus dem Fraktionsvorsitzenden, seinen neun stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, 25 weiteren aus der Fraktion gewählten Mitgliedern und den Parlamentarischen Geschäftsführerinnen zusammen. Das Führungsgremium aller 152 SPD-Bundestagsabgeordneten führt die Geschäfte der Fraktion, plant ihre Arbeit und bereitet die Fraktionssitzungen vor.

Digitaler Wandel geht nur sozial gerecht

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Die heute veröffentliche Studie „International Computer and Information Literacy Study“ (ICILS 2018) ist die zentrale Bestandsaufnahme über den Stand der digitalen Bildung in Deutschland und weltweit. Die Ergebnisse zeigen, dass Deutschland sich im internationalen Vergleich zwar leicht verbessert hat, jedoch immer noch im Mittelfeld abschneidet. Unter den Industrienationen hat Deutschland darüber hinaus einen Spitzenwert bei der sozialen Ungleichheit als Bedingung für den Erwerb digitaler Kompetenzen.

„Der selbstbestimmte und sichere Umgang mit digitalen Medien tritt im digitalen Zeitalter als gleichberechtigte Basiskompetenz neben die Fertigkeiten Lesen, Schreiben und Rechnen. Für eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft der Zukunft ist es entscheidend, dass das pädagogische Personal und unsere Bildungseinrichtungen auf den digitalen Wandel gut vorbereitet sind. Dafür hat die SPD-Bundestagsfraktion mit der Umsetzung und Finanzierung des Digitalpakts Schule einen wichtigen Impuls gesetzt.

Deutschland schneidet bei leichten Verbesserungen insgesamt im Mittelfeld ab. Besondere Sorgen machen die herkunftsbedingten Unterschiede beim Erwerb digitaler Kompetenzen. Hier liegt Deutschland leider auf einem Spitzenplatz: Nur Kasachstan, Uruguay und Luxemburg weisen höhere Werte bei der sozialen Ungleichheit auf. Wir wissen, dass die Chancen auf dem Arbeitsmarkt abhängig sind von den Bildungschancen. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass alle gleiche Bildungschancen unabhängig von ihrer Herkunft erhalten. Der digitale Wandel darf nicht zu einer sozialen Spaltung führen. Er kann nur sozial gerecht gelingen.“

Kaczmarek besucht UKBS-Wohnanlage: „Wichtiger Baustein in der Betreuung und Versorgung der älteren Mitbürger in Bönen“

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Jeder Mensch, ob jung oder alt, möchte sich wohlfühlen in seinem Zuhause – dazu muss auch das Wohnumfeld stimmen. In der Seniorenwohnanlage der UKBS an der Bahnhofstraße in Bönen-Altenbögge stimmt nicht nur das Ambiente. Hier fühlen sich alle Bewohnerinnen und Bewohner rundum wohl. Das erfuhr der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek jetzt in einem Gespräch mit den Mieterinnen und Mietern und UKBS-Geschäftsführer Matthias Fischer, das er gemeinsam mit dem Bönener SPD-Bürgermeisterkandidaten Thomas Semmelmann und dem Vorsitzenden der Bönener SPD, Michael Ruhe, führte.

Die Mieter lobten nicht nur die großzügig geschnittenen Wohnungen mit Balkonen, den schönen Garten, die Nähe zur Fußgängerzone oder die lebendige Hausgemeinschaft. Sie wissen auch zu schätzen, dass sie bei allem, was sie selbst nicht mehr erledigen können, individuelle Dienstleistungen in Anspruch nehmen können. Und selbstverständlich gehört auch professionelle Pflege zum Servicepaket. „Die UKBS-Anlage ist nicht nur genau der richtige Platz für Wohnen im Alter. Sie ist auch ein wichtiger Baustein in der Betreuung und Versorgung der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger in Bönen“, sagt Bundestagsabgeordneter Oliver Kaczmarek.

NRW-Landesregierung will an die Finanzhilfen für den Kohleausstieg

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Das „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ soll sicherstellen, dass die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen neue Zukunftsperspektiven erhalten. Darauf sollen sich die Menschen im Ruhrgebiet verlassen können. Ein Antrag der Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Bundesrat sorgt jetzt allerdings für Irritationen.

Mit einem Änderungsantrag zum Strukturstärkungsgesetz im Bundesrat versucht die NRW-Landesregierung die vorgesehene Regelung zur Stärkung der Regionen, die vom Ausstieg aus der Steinkohleverstromung besonders betroffen sind, aufzuweichen. Bislang sind im Gesetzentwurf, für den Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) bis 2038 bis zu 40 Milliarden Euro bereitstellt, die konkret betroffenen Gebietskörperschaften – darunter auch der Kreis Unna, der den höchsten Anteil aus Steinkohleverstromung an der Wertschöpfung im Vergleich zu allen anderen Kreisen und Städten in ganz Deutschland hat. Die CDU/FDP-Landesregierung von Nordrhein-Westfalen versucht nun, diese Stelle im Gesetz so umzuformulieren, dass auch Projekte und Körperschaften von den Finanzhilfen profitieren können, die außerhalb des vorgesehenen Regelungsbereiches liegen.

„Konkret bedeutet das, dass die im Bund für das Ruhrgebiet erkämpfte Fördersumme auch mit wenig oder gar nicht betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten geteilt werden müsste“ erklärt der SPD-Landtagsabgeordnete Rainer Schmeltzer. „Statt gezielt zu helfen, den Strukturwandel in den betroffenen Regionen zu bewältigen, will die Landesregierung die Mittel mit der Gießkanne verteilen“, ergänzt der örtliche SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek. Insgesamt stellt der Bund mehr als eine Milliarde Euro für die betroffenen Regionen bereit. So wurde es im sogenannten Kohle-Kompromiss vereinbart.

Kaczmarek sieht darin einen weiteren Beleg für die aus seiner Sicht konfuse Ruhrgebietspolitik der Landesregierung: „Zuerst wiegelt Ministerpräsident Laschet die Betroffenheit des Ruhrgebiets von der Energiewende ab und verweist auf seine bisher belanglose Ruhr-Konferenz, doch nun wittert er offensichtlich eine Finanzquelle für bislang nicht finanzierte Projekte im ganzen Ruhrgebiet.“

Die SPD setze sich für gezielte Strukturhilfen ein. „Die SPD hat das Ziel, dass die Mittel des Bundes in den betroffenen Kommunen ankommen. Der Kreis Unna hat vier Kohlekraftwerkstandorte und hat diese Strukturhilfen bitter nötig. Sie dürfen nicht als Spardose der Landesregierung für verfehlte Strukturpolitik genutzt werden“, so Schmeltzer.

Die Abgeordneten Kaczmarek und Schmeltzer fordern den engen Schulterschluss der Region in der Sache und stimmen sich mit den Kollegen aus Land und Bund sowie mit Landrat Michael Makiolla in der Sache ab. „Der Kreis Unna muss in der Frage geschlossen auftreten. Wir brauchen gemeinsame Projekte und Maßnahmen der Region für den anstehenden Strukturwandel und eine klare Kante gegen die Aufweichung der strukturellen Hilfen für die ehemaligen Kohle-Regionen“, so die Politiker.

Ein Durchbruch für die berufliche Bildung

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Zum Abschluss der Novelle des Berufsbildungsgesetzes erklärt der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Oliver Kaczmarek:

„Das neue Berufsbildungsgesetz ist ein Durchbruch für die Wertschätzung der beruflichen Bildung. Die Mindestausbildungsvergütung wird kommen. Aus einer misslungenen Vorlage haben wir ein gutes Gesetz gemacht: Nach der Berufsschule müssen volljährige Auszubildende nicht mehr in den Betrieb zurück, sie erhalten einen zusätzlichen freien Lerntag vor der Abschlussprüfung und die Fachliteratur im Betrieb muss vom Arbeitgeber übernommen werden. Ehrenamtliche Ausbildungsprüferinnen und Prüfer erhalten einen Anspruch auf Freistellung im Betrieb. Das ist ein rundes Paket, mit dem wir die berufliche Bildung weiter aufwerten und gleichwertig zur akademischen Bildung gestalten.“

Mehr Schutz für Paketboten

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Schluss mit der Ausbeutung von Zustellern: Paketdienste müssen künftig dafür haften, wenn Nachunternehmer, sich nicht an die Regeln halten. Das hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen. Der Paketdienst als Hauptunternehmer kann sich nicht den Arbeitsschutz umgehen, indem er ein Nachunternehmen beauftragt, Pakete für ihn auszuliefern. Jetzt nehmen wir ihn in die Pflicht: Wenn ein Nachunternehmen gegen die Regeln verstößt, haftet der Auftraggeber dafür. Auf diese Weise haben wir schon der Ausbeutung in der Baubranche und der Fleischwirtschaft einen Riegel vorgeschoben. Das Gesetz soll pünktlich zum Weihnachtsgeschäft in Kraft treten, wenn das Paketaufkommen am größten ist. Das ist auch für die Menschen im Kreis Unna eine gute Nachricht, denn sie können sich darauf verlassen, dass ihre Pakete zu besseren Bedingungen als bisher geliefert werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/139/1913958.pdf

Bessere Löhne für Pflegerinnen und Pfleger

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Pflege kann nur dann gut sein, wenn die Pflegerinnen und Pfleger ihre Arbeit gut schaffen können. Dafür braucht man ausreichend gut qualifiziertes Personal und bessere Arbeitsbedingungen. Derzeit sind die Arbeitsbelastungen hoch, der Lohn dagegen oft niedrig. Mit einem neuen Gesetz, das wir in dieser Woche beschlossen haben, schaffen wir die Grundlage für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen in der Pflege. Dafür kommen auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zwei Wege in Frage: ein branchenweit erstreckter Tarifvertrag oder höhere Pflegemindestlöhne durch Rechtsverordnung, die auf Empfehlungen der Pflegekommission fußen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/133/1913395.pdf

Wiedereinführung der Meisterpflicht

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Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche den von SPD und CDU/CSU eingebrachten Entwurf zur Änderung der Handwerksordnung und andere handwerksrechtlicher Vorschriften beraten. Die Koalition hatte sich darauf geeinigt, die 2004 erfolgte Abschaffung der Meisterpflicht für viele Berufsbilder bei Bedarf wieder einzuführen. Denn viele Berufsbilder haben sich seit 2004 stark verändert. Daher ist eine Reglementierung der Ausübung der betroffenen Handwerke zum Schutz von Leben und Gesundheit sowie der Wahrung von Kulturgütern und immateriellem Kulturerbe erforderlich. Zudem haben sich Ausbildungszahlen und Meisterprüfungen reduziert. Unser Ziel ist, mehr Qualität für die Kundschaft und mehr Nachwuchs im Handwerk durch eine bessere Ausbildung. Der Gesetzesentwurf wurde in der Koalitionsarbeitsgruppe „Meisterbrief“ unter Beteiligung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks und der Gewerkschaften erarbeitet. Auch im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages und im Bundeswirtschaftsministerium fanden umfassende Anhörungen statt. Wir sind davon überzeugt, dass der Meisterbrief im deutschen Handwerk die beste Garantie für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft liefert. Die Meisterpflicht trägt außerdem durch eine hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung maßgeblich zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses bei. Unser Ziel ist, mehr Qualität für die Kundschaft und mehr Nachwuchs im Handwerk durch eine bessere Ausbildung.

In folgenden Berufsgruppen wird die Meisterpflicht wieder eingeführt:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Estrichleger
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Parkettleger
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Böttcher
  • Glasveredler
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Raumausstatter
  • Orgel- und Harmoniumbauer

 Den Gesetzentwurf der Koaltionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/143/1914335.pdf

„Moped-Führerschein“ mit 15

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Künftig sollen Jugendliche bereits ab dem Alter von 15 Jahren – und nicht wie bislang ab 16 – einen Mopedführerschein machen können. Einer entsprechenden Gesetzesänderung war ein Modellversuch in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern vorausgegangen. Das Modellprojekt „Moped mit 15“ ermöglichte es Jugendlichen seit 2013, nach Vollendung des 15. Lebensjahres einen Moped-Führerschein zu erwerben. Mit der Absenkung des Mindestalters für den Erwerb der Fahrerlaubnis sollte die Mobilität von Jugendlichen, insbesondere im ländlichen Raum, verbessert werden. Nachdem die Evaluation des Modellprojekts abgeschlossen ist und die Ergebnisse zum Fahrverhalten und Nutzung sehr unterschiedlich ausgefallen sind, wird es zukünftig den Bundesländern freigestellt sein, ob sie den Jugendlichen die Möglichkeit des Fahrens ab 15 bieten.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/129/1912915.pdf

Bundeswehreinsatz im Irak

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Zwei Jahre nach der Befreiung Mossuls vom Islamischen Staat (IS) besteht eine realistische Chance für den Irak zur Normalität zurückzukehren. Auch Syrien steht nach der Niederlage des IS an einem Scheideweg. Denn trotz dieser Erfolge ist die Anzahl der Terroranschläge des IS in Irak und Syrien seit Jahresbeginn im Vergleich zum Vorjahr wieder angestiegen. Um die Stabilität in Irak und Syrien zu unterstützen, ein Wiedererstarken des IS zu verhindern sowie Versöhnung zu fördern, haben wir in dieser Woche auf Antrag der Bundesregierung beschlossen, das Bundeswehrmandat zur Bekämpfung des IS-Terrors und der Stabilisierung des Irak über den 31. Oktober 2019 hinaus fortzusetzen.

Der Antrag sieht vor, den Einsatz der Tornados zur luftgestützten Aufklärung sowie die Fähigkeiten zur Luftbetankung im Rahmen des Anti-IS-Mandates zum 31. März 2020 zu beenden. Die übrigen Mandatskomponenten, darunter die Ausbildungshilfe für Sicherheitskräfte im Irak, sollen um ein weiteres Jahr, bis zum 31.10.2020, verlängert werden. Das Mandat sieht eine von 800 auf 700 Soldaten reduzierte Obergrenze vor.

Der Vorschlag für eine international kontrollierte „Sicherheitszone“ – unter Einbeziehung der Regierungen in Ankara und Moskau – von CDU-Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer hat in dieser Woche für Unmut gesorgt. Dass die Bündnispartner diesen Vorschlag gutheißen ist eher unwahrscheinlich. Und wenn sie für diesen Vorstoß die Einschätzung zugrunde legt, „dass ein Land, dass die Türkei, unser Nato-Partner — berechtigte Sicherheitsinteressen hin oder her —, völkerrechtswidrig Gebiet annektiert hat, dass Menschen dort vertrieben werden“, dann ist das überaus bedenklich. Unter einer Annexion versteht man im Völkerrecht das erzwungene Einverleiben eines anderen Staatsgebiets – und zwar dauerhaft. Das ist hier allerdings derzeit nicht der Fall. Der türkische Präsident Erdogan hat damit gedroht, die in der Türkei befindlichen Flüchtlinge nach Europa zu schicken, wenn ihm vorgeworfen werde, dass es sich bei der türkischen Militäroperation um eine Besatzung handele. Vor diesem Hintergrund erscheint die Äußerung der Bundesministerin umso kritischer.

Den Antrag der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/132/1913290.pdf