Das Gesamtvolumen für den Bundeshaushalt 2020 beträgt 362 Milliarden Euro. Der Bund wird in den kommenden Jahren so viel investieren wie nie zuvor. Mit dem Haushalt 2020 beschließen wir Investitionen in Höhe von rund 43 Milliarden Euro. Für 2020 bis 2023 stehen insgesamt rund 160 Milliarden zur Verfügung – ein Drittel mehr als in der vergangenen Wahlperiode. Das Geld fließt in den Breitbandausbau und in die digitale Infrastruktur unserer Schulen, in Schienen und Straßen, in den Wohnungs- und Städtebau, in Kinderbetreuung, Bildung, Forschung und Klimaschutz.
Um den sozialen Zusammenhalt zu stärken, haben wir einen Schwerpunkt darauf gelegt, vor allem Gering- und Normalverdienende sowie Familien zu entlasten und die soziale Sicherheit zu verbessern – vom BAföG bis zum Wohngeld, vom sozialen Arbeitsmarkt bis zur Sicherung des Rentenniveaus. Damit stärken wir nicht nur den solidarischen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft, sondern auch die Konjunktur: Die gestärkte Kaufkraft hat einen wesentlichen Anteil am Wirtschaftswachstum.
Traditionell ist der Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales der größte Einzelplan. Mit Ausgaben in Höhe von 150 Milliarden Euro steht der Bund ein für soziale Verantwortung und den Zusammenhalt im Land. Dazu zählen insbesondere die Ausgaben zur Sicherung der Rente und zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Mit dem neu geschaffenen sozialen Arbeitsmarkt hilft der Bund als Akteur auf dem Arbeitsmarkt aktiv dabei, Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen. Gleichzeitig sind Maßnahmen zur Qualifizierung vorgesehen, damit Arbeitslosigkeit verhindert wird, bevor sie entsteht. Für alle Eingliederungsmaßnahmen sind insgesamt zehn Milliarden Euro vorgesehen.
Einzelplan für Bildung und Forschung
Mit dem Bundeshaushalt 2020 werden wir die Ausgaben für Bildung und Forschung auf ein Rekordniveau anheben. Zusätzlich zu den Mitteln des Einzelplans 30 in Höhe von 18 Milliarden Euro mit den erhöhten Mitteln für das BAföG und für gute Hochschullehre kommen die investiven Sondervermögen für den Digitalpakt in Höhe von einer Milliarde für 2020, für die Sanierung der Schulen in Höhe von dreieinhalb Milliarden Euro und für den Ganztagsausbau in Höhe von 500 Millionen Euro für das nächste Jahr. In den Verhandlungen haben wir als Bildungs- und Forschungspolitiker noch zahlreiche Verbesserungen durchgesetzt. Für die Fachhochschulen, die besonders in den Regionen vor Ort wichtige Innovationsmotoren sind, konnten wir ein eigenes Förderprogramm für die Forschung auflegen.
Weitere Investitionen und Entlastungen für die Kommunen
Der Bundeshaushalt 2020 setzt die Investitionen in unsere Infrastruktur auf hohem Niveau fort. Knapp 40 Milliarden Euro werden in den Breitbandausbau, die digitale Infrastruktur, den Ausbau von Schienen und Straßen sowie den Wohnungsbau investiert. Diese Investitionen stärken auch unsere Kommunen und ihre Infrastruktur. Insbesondere der soziale Wohnungsbau als neues Förderprogramm des Bundes wird mit einer Milliarde Euro ausgestattet und für mehr bezahlbaren Wohnraum sorgen. Entlastet werden die Kommunen durch die klare Zusage des Bundes die Kosten der Unterkunft für anerkannte Asylbewerber und Schutzbedürftige zu übernehmen. Jeweils 1,8 Milliarden Euro für die Jahre 2020 und 2021 werden vom Bund übernommen. Wir erwarten nun, dass das Land NRW dieses Geld 1:1 an die Kommunen weiterleitet.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2019-11-29 13:51:132019-11-29 13:51:13Der Bundeshaushalt im Detail – Einzelplan für Arbeit und Soziales, Einzelplan für Bildung und Forschung, weitere Entlastungen für Kommunen
Wir haben mit der Änderung des Grundgesetzes ein neues Kapitel für die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in der Bildung aufgeschlagen. Wir wollen mehr Vergleichbarkeit. Wir wollen mehr Zusammenarbeit. Wir wollen mehr Investitionen in die Bildungsinfrastruktur. Beim DigitalPakt Schule sehen wir gerade, wie diese in den Schulen ankommen. Wir wollen einen neuen, kooperativen Bildungsföderalismus.
Das deutsche Wissenschaftssystem bekommt für ein Jahrzehnt Planungssicherheit. Hochschulen können verlässlich planen. Mit dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre haben wir eine solide Grundlage für die Verbesserung der Lehrqualität. Die Forschungseinrichtungen in diesem Land wissen heute schon, dass sie in den nächsten zehn Jahren ihre Budgets nicht nur halten werden, sondern sie jährlich um drei Prozent erhöht bekommen. Das bringt die Forschung voran. Unsere Erwartung jetzt ist ganz klar: Wir wollen Verbesserungen bei der Qualität der Lehre. Das wollen wir beispielsweise durch mehr unbefristete Beschäftigungsverhältnisse für Daueraufgaben erreichen. Bund und Länder müssen die Hochschulen an dieser Stelle gemeinsam fördern.
In zwei Jahren Regierungsverantwortung sind wir unserem Ziel der Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung deutlich nähergekommen. Das Berufsbildungsgesetz schafft einen modernen Rahmen für die berufliche Bildung. Es hat nicht nur die Mindestausbildungsvergütung eingeführt. Das Gesetz hat auch die Rahmenbedingungen für die Auszubildenden und für die Prüferinnen und Prüfer insgesamt besser gestaltet. Es schafft Aufstiegswege für beruflich Qualifizierte. Deswegen werden wir noch in diesem das Aufstiegs-BAföG strukturell verbessern, weil wir wollen, dass Meister und Master wirklich gleichwertige Optionen werden.
Investitionen in Bildung und Forschung leisten natürlich auch einen erheblichen Beitrag zur Innovationsfähigkeit unseres Landes und unserer Volkswirtschaft. Dauerhaft und garantiert setzen wir daran mit dem Pakt für Forschung und Innovation an, was hier auch schon gerade erwähnt worden ist. Wir investieren darüber hinaus in Zukunftsfelder: Mobilitätsforschung, künstliche Intelligenz, die Arbeitsforschung, um die Transformation zu begleiten. Wir setzen die Hightech-Strategie um und vieles andere mehr. Im Bundeshaushalt erhöhen wir beispielsweise den Forschungstitel kräftig für die Fachhochschulen.
Die SPD sorgt dafür, dass das Geld für Bildung und Forschung da ankommt, wo es gebraucht wird: ein neues starkes BAföG, die Einführung der Grundfinanzierung der Hochschulen oder die Realisierung des Digitalpakts sind nur einige Projekte, die es ohne Olaf Scholz als Finanzminister nicht gegeben hätte.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2019-11-29 13:47:512019-11-29 13:47:51Unsere bildungspolitischen Ziele für den Bundeshaushalt 2020
Das Finale ist nah: Heute um 24 Uhr entscheidet sich, wer uns in Zukunft führt: das Team Saskia Esken/Norbert Walter-Borjans oder das Team Klara Geywitz/Olaf Scholz. Die Stimmen der Stichwahl werden am morgigen Samstag, 30. November, ausgezählt und das Ergebnis am selben Tag im Willy-Brandt-Haus bekannt gegeben.
Wer auch immer das Rennen macht: Nach der Wahl müssen wir uns geschlossen hinter die künftige Parteispitze stellen, sie haben unsere Solidarität verdient. Gewonnen aber haben in diesem hinter uns liegenden Prozess bereits unsere Mitglieder, die sich jeden Tag vor Ort engagieren und für unsere Werte Gerechtigkeit, Solidarität und Freiheit eintreten. Mit ihrem Einsatz und ihrer Besonnenheit haben sie entschieden, wie die neue Zukunft der SPD aussieht.
Das Gewinnerduo wird dann vom Parteivorstand zur Wahl auf dem SPD-Parteitag vom 6. bis 8. Dezember in Berlin vorgeschlagen und bestätigt. Außerdem werden verschiedene Anträge beraten. Am Samstag, den 7. Dezember werden der Parteivorstand, die Bundesschiedskommission und die Kontrollkommission gewählt. Über die Anträge wird sowohl Samstag als auch Sonntag, den 8. noch weiter gesprochen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2019-11-29 13:45:092019-11-29 13:45:09Vorsitzendenwahl und Bundesparteitag der SPD
Raus in die Stadt und auf die Straße – und das nicht nur vor Wahlen: Um zu erfahren, was Bürgerinnen und Bürger bewegt, bin ich derzeit wieder zusammen mit den SPD-Verantwortungsträgern vor Ort mit der AnsprechBar in meinem Wahlkreis unterwegs. Ich spreche mit den Menschen über ihre Sorgen und Nöte, erfahre, welche Antworten sie von der Politik erwarten, und nehme ihre Anregungen mit nach Berlin.
Diesen Dialog möchte ich in der kommenden Woche fortsetzen. An der AnsprechBar treffen Sie mich am:
Dienstag, 3. Dezember, von 10 bis 11 Uhr in der Fußgängerzone in Unna, Massener Str. 14 Mittwoch, 4. Dezember, von 10 bis 11 Uhr auf dem Marktplatz in Schwerte
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2019-11-29 13:42:172019-11-29 13:42:17Raus in die Stadt: Ansprechbar in Unna und Schwerte
Bayern und Baden-Württemberg wollen aus dem geplanten Nationalen Bildungsrat aussteigen. Das stößt auf deutliche Kritik des bildungspolitischen Sprechers der SPD-Fraktion Kaczmarek: Bundesbildungsministerin Anja Karliczek muss Ordnung in ihren Laden bringen und Führungsverantwortung übernehmen.
„Die Menschen wollen mehr Kooperation und Vergleichbarkeit in der Bildung. Deswegen haben wir in der Koalition gemeinsam vereinbart, dass der Nationale Bildungsrat kommen soll. Die schwarz-grüne Verhinderungsallianz in Bayern und Baden-Württemberg will diese Kooperation und Vergleichbarkeit verhindern.
Bundesbildungsministerin Anja Karliczek muss Ordnung in ihren Laden bringen und Führungsverantwortung übernehmen. Die Union ist bei dem Thema gespalten. Die SPD ist in Bund und Ländern geschlossen. Wenn es nach der SPD geht, kann der Nationale Bildungsrat sofort starten.“
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-bundestag.jpg15621800Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2019-11-26 08:51:572019-11-26 08:51:57Wenn es nach der SPD geht, kann der Nationale Bildungsrat sofort starten
Politische, historische und kulturelle Programmpunkte standen im Mittelpunkt einer dreitägigen Bildungsreise, an der in der vergangenen Woche auf Einladung des SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek rund 50 Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Unna teilnahmen – darunter der Väterkreis der Thomaskirche und Ehrenamtliche der IGBCE in Bergkamen, Mitglieder der Naturfreunde Heeren-Werve, Polizeibeamte aus Kamen und Bergkamen sowie Familien, die für ein Jahr AustauschschülerInnen aus den USA bei sich aufgenommen haben.
Auf dem Programm stand neben einer Stadtrundfahrt, dem Besuch im Bundesinnen-ministerium, Führungen durch das Dokumentationszentrum „Topographie des Terrors“ und das Stasi-Unterlagen-Archiv auch ein Besuch im Deutschen Bundestag sowie ein Gespräch mit Oliver Kaczmarek, der mit der Gruppe über ihre Eindrücke diskutierte und aus seinem politischen Alltag berichtete. Dabei wurden auch Themen wie Klimaschutz, Grundrente oder die Abschaffung des Solidaritätszuschlags erörtert.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2019/11/Besuchergruppe-e1574091917269.jpg500700Ulrike Faulhaberhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngUlrike Faulhaber2019-11-18 16:49:592019-11-18 16:49:59Bürger aus dem Kreis erleben das politische Berlin
Wir haben uns im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, die Klimaschutzziele von Paris einzuhalten. Das ist unser Beitrag, um die Erderwärmung bis 2050 auf 2 Grad Celsius, möglichst aber auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Alle beteiligten Staaten des Pariser Klimaschutzabkommens, also auch Deutschland, haben sich völkerrechtlich dazu verpflichtet. Darum hat die Bundesregierung am 9. Oktober 2019 das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen und das Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht. Beide Beschlüsse tragen mit verbindlichen Regelungen und mutigen Investitionen dazu bei, die Klimaschutzziele Deutschlands zu erreichen. Nichts weniger als unsere Antwort auf eine der größten aktuellen Menschheitsaufgaben wurde in dieser Woche im Bundestag beraten.
Das Klimaschutzgesetz ist das Herzstück unserer Klimaschutzmaßnahmen, um langfristig bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Es definiert erstmals in der Geschichte unseres Landes gesetzlich verbindliche Klimaschutzziele für die einzelnen Sektoren bis 2030, die auch für zukünftige Regierungen verpflichtend sind. Jährlich wird kontrolliert, ob bei Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Energie und Industrie ausreichend Treibhausgase eingespart werden oder ob nachgelegt werden muss. Das wird auf dieser gesetzlichen Grundlage jährlich vom Bundesumweltamt erfasst und von einem unabhängigen Rat von Expertinnen und Experten überprüft.
Die Einführung eines Brennstoffemissionshandels ist ein wichtiger Baustein, um die Ziele zu erreichen. Künftig sind die CO2-Emissionen aus der Verbrennung von Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel gedeckelt und mit einem nach und nach ansteigenden Preis versehen. Dafür führen wir ab 2021 ein sogenanntes nationales Emissionshandelssystem für die Sektoren Wärme und Verkehr ein. Verlässliche Preise für schädliche Treibhausgase werden es Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen ermöglichen, sich auf die Entwicklung einzustellen. Zu Beginn wird die Tonne CO2 10 Euro kosten und bis 2025 auf 35 Euro pro Tonne steigen. Das bedeutet: Klimaschädliche Alternativen werden moderat, aber stetig teurer. Die Einnahmen aus dem Emissionshandel werden vollständig in Klimaschutzmaßnahmen reinvestiert oder den Bürgerinnen und Bürgern zurückgegeben. Beispielsweise wird die EEG-Umlage Jahr für Jahr um etwa eine Milliarde Euro gesenkt, wodurch die Strompreise sinken und klimafreundliche Alternativen künftig günstiger werden. Und wir erhöhen das Wohngeld und sorgen dafür, dass der CO2-Preis nicht vollumfänglich auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden darf, da sie nur begrenzten Einfluss auf ihre Heizkosten haben. Der Umbau zu einer klimaneutralen Gesellschaft kann nur gelingen, wenn er solidarisch abläuft und wir einen ausgewogenen und sozial gerechten Weg gehen.
Das Klimaschutzprogramm 2030 setzt die klimapolitischen Ziele unter diesen Vorgaben in konkrete Maßnahmen um. Insgesamt stellen wir 54 Mrd. Euro in den nächsten vier Jahren zur Verfügung, um in saubere Mobilität und Energieversorgung, in effiziente Gebäude und in Forschung und Entwicklung zu investieren. In dieser Woche standen insbesondere die steuerlichen Änderungen, die sich aus dem Klimaschutzprogramm 2030 ergeben, im Mittelpunkt der parlamentarischen Beratungen. Das beginnt bei der steuerlichen Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, Entlastungen für Pendlerinnen und Pendler und hört bei der Absenkung der Mehrwertsteuer auf Bahntickets von 19% auf 7% für mehr klimafreundliche Mobilität noch lange nicht auf. Im Gegenzug zu günstigeren Bahnpreisen werden Flüge teurer. Denn wir wollen alle Bürgerinnen und Bürger unterstützen, sich für klimafreundliche Alternativen entscheiden zu können. Das wird unter anderem mit der Änderung des Luftverkehrssteuergesetzes verfolgt. Insgesamt werden über die Umsetzung des Klimaschutzprogramms im Steuerrecht weitere Einzelmaßnahmen und steuerliche Änderungen auch in anderen Gesetzen vorgenommen. Ein Beispiel dafür ist die steuerliche Förderung der Anschaffung eines Elektroautos.
Klimaschutz betrifft alle Bereiche unseres Alltags. Es gibt nun einen gesetzlich verbindlichen Reduzierungsweg für Treibhausgase, an dem nicht zu rütteln ist. Das Klimaschutzprogramm 2030 ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer innovativen, wirtschaftlich erfolgreichen, sozial gerechten und klimaneutralen Gesellschaft.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2019-11-15 14:45:092019-11-15 14:45:09Klimaschutz wird Gesetz
Der Zusammenhalt in unserem Land hängt von der wirtschaftlichen und sozialen Sicherheit der Bevölkerung ab. Deshalb schaffen wir nun den Soli für 90 Prozent der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ab. Die reichsten zehn Prozent sollen den Soli weiterzahlen. Sie sollen ihren Beitrag leisten, damit wir in die Zukunft investieren können: in Chancen für unsere Kinder, in Klimaschutz, Forschung und Entwicklung. Für Zusammenhalt und ein zukunftsfähiges Land.
Darüber hinaus brauchen wir auch eine vernünftige Besteuerung sehr großer Vermögen. Es geht um Multimillionäre und Milliardäre. Sie sollen einen größeren Anteil für die nötigen Investitionen beitragen – für die Infrastruktur, für bezahlbares Wohnen und für den Klimaschutz und damit Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen weniger Steuern zahlen. Damit alle, die sich anstrengen, ihren Anteil am Wohlstand haben. Und damit wir die unterstützen können, die es brauchen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2019-11-15 14:43:452019-11-15 14:43:45Mehr Steuergerechtigkeit durch Abschaffung des Soli
In dieser Wahlperiode hat der Bund zahlreiche Maßnahmen zur Unterstützung der Länder und Kommunen auf den Weg gebracht, z. B. bei der Kinderbetreuung, dem sozialen Wohnungsbau oder bei der Modernisierung der kommunalen Infrastruktur. Auch im Bereich der Integrationskosten, die den Ländern und Kommunen, z. B. bei der Unterbringung, Verteilung und Versorgung von Asylsuchenden oder der Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge entstehen, übernimmt der Bund seit 2016 Verantwortung. In den Jahre 2016 bis 2018 wurden den Ländern dafür jährlich 2 Milliarden Euro als Integrationspauschale sowie eine Entlastung (670 Euro je Verfahrensmonat) im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung gestellt.
In den kommenden zwei Jahren will der Bund die Kommunen nun vollständig von den Kosten für Unterkunft und Heizung für anerkannte Asyl- und Schutzbedürftige entlasten. Zudem stellt er den Ländern für 2020 eine Integrationspauschale in Höhe von 700 Millionen Euro und für 2021 in Höhe von 500 Millionen Euro im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung.
Außerdem verbessern wir mit dem „Pakt für den Rechtsstaat“ die Personalausstattung der Justiz. Die Länder sollen im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2021 insgesamt 2.000 neue Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte schaffen und besetzen. Der Bund wird den Ländern zu diesem Zwecke in den nächsten beiden Jahren Mittel in Höhe von insgesamt 220 Millionen Euro zur Verfügung stellen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2019-11-15 14:42:272019-11-15 14:42:27Unterstützung des Bundes für Kommunen und Länder bei den Integrationskosten und in der Justiz
Bundeshaushalt 2020: Grunddaten und -strukturen
Allgemein, InfodienstDas Gesamtvolumen für den Bundeshaushalt 2020 beträgt 362 Milliarden Euro. Der Bund wird in den kommenden Jahren so viel investieren wie nie zuvor. Mit dem Haushalt 2020 beschließen wir Investitionen in Höhe von rund 43 Milliarden Euro. Für 2020 bis 2023 stehen insgesamt rund 160 Milliarden zur Verfügung – ein Drittel mehr als in der vergangenen Wahlperiode. Das Geld fließt in den Breitbandausbau und in die digitale Infrastruktur unserer Schulen, in Schienen und Straßen, in den Wohnungs- und Städtebau, in Kinderbetreuung, Bildung, Forschung und Klimaschutz.
Um den sozialen Zusammenhalt zu stärken, haben wir einen Schwerpunkt darauf gelegt, vor allem Gering- und Normalverdienende sowie Familien zu entlasten und die soziale Sicherheit zu verbessern – vom BAföG bis zum Wohngeld, vom sozialen Arbeitsmarkt bis zur Sicherung des Rentenniveaus. Damit stärken wir nicht nur den solidarischen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft, sondern auch die Konjunktur: Die gestärkte Kaufkraft hat einen wesentlichen Anteil am Wirtschaftswachstum.
Alle Details zum Bundeshaushalt 2020 gibt es hier: https://www.bundeshaushalt.de/
Der Bundeshaushalt im Detail – Einzelplan für Arbeit und Soziales, Einzelplan für Bildung und Forschung, weitere Entlastungen für Kommunen
Allgemein, InfodienstEinzelplan für Arbeit und Soziales
Traditionell ist der Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales der größte Einzelplan. Mit Ausgaben in Höhe von 150 Milliarden Euro steht der Bund ein für soziale Verantwortung und den Zusammenhalt im Land. Dazu zählen insbesondere die Ausgaben zur Sicherung der Rente und zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Mit dem neu geschaffenen sozialen Arbeitsmarkt hilft der Bund als Akteur auf dem Arbeitsmarkt aktiv dabei, Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen. Gleichzeitig sind Maßnahmen zur Qualifizierung vorgesehen, damit Arbeitslosigkeit verhindert wird, bevor sie entsteht. Für alle Eingliederungsmaßnahmen sind insgesamt zehn Milliarden Euro vorgesehen.
Einzelplan für Bildung und Forschung
Mit dem Bundeshaushalt 2020 werden wir die Ausgaben für Bildung und Forschung auf ein Rekordniveau anheben. Zusätzlich zu den Mitteln des Einzelplans 30 in Höhe von 18 Milliarden Euro mit den erhöhten Mitteln für das BAföG und für gute Hochschullehre kommen die investiven Sondervermögen für den Digitalpakt in Höhe von einer Milliarde für 2020, für die Sanierung der Schulen in Höhe von dreieinhalb Milliarden Euro und für den Ganztagsausbau in Höhe von 500 Millionen Euro für das nächste Jahr. In den Verhandlungen haben wir als Bildungs- und Forschungspolitiker noch zahlreiche Verbesserungen durchgesetzt. Für die Fachhochschulen, die besonders in den Regionen vor Ort wichtige Innovationsmotoren sind, konnten wir ein eigenes Förderprogramm für die Forschung auflegen.
Weitere Investitionen und Entlastungen für die Kommunen
Der Bundeshaushalt 2020 setzt die Investitionen in unsere Infrastruktur auf hohem Niveau fort. Knapp 40 Milliarden Euro werden in den Breitbandausbau, die digitale Infrastruktur, den Ausbau von Schienen und Straßen sowie den Wohnungsbau investiert. Diese Investitionen stärken auch unsere Kommunen und ihre Infrastruktur. Insbesondere der soziale Wohnungsbau als neues Förderprogramm des Bundes wird mit einer Milliarde Euro ausgestattet und für mehr bezahlbaren Wohnraum sorgen. Entlastet werden die Kommunen durch die klare Zusage des Bundes die Kosten der Unterkunft für anerkannte Asylbewerber und Schutzbedürftige zu übernehmen. Jeweils 1,8 Milliarden Euro für die Jahre 2020 und 2021 werden vom Bund übernommen. Wir erwarten nun, dass das Land NRW dieses Geld 1:1 an die Kommunen weiterleitet.
Alle Details zum Bundeshaushalt 2020 gibt es hier: https://www.bundeshaushalt.de/
Unsere bildungspolitischen Ziele für den Bundeshaushalt 2020
Infodienst, Zukunftsaufgabe BildungWir haben mit der Änderung des Grundgesetzes ein neues Kapitel für die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in der Bildung aufgeschlagen. Wir wollen mehr Vergleichbarkeit. Wir wollen mehr Zusammenarbeit. Wir wollen mehr Investitionen in die Bildungsinfrastruktur. Beim DigitalPakt Schule sehen wir gerade, wie diese in den Schulen ankommen. Wir wollen einen neuen, kooperativen Bildungsföderalismus.
Das deutsche Wissenschaftssystem bekommt für ein Jahrzehnt Planungssicherheit. Hochschulen können verlässlich planen. Mit dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre haben wir eine solide Grundlage für die Verbesserung der Lehrqualität. Die Forschungseinrichtungen in diesem Land wissen heute schon, dass sie in den nächsten zehn Jahren ihre Budgets nicht nur halten werden, sondern sie jährlich um drei Prozent erhöht bekommen. Das bringt die Forschung voran. Unsere Erwartung jetzt ist ganz klar: Wir wollen Verbesserungen bei der Qualität der Lehre. Das wollen wir beispielsweise durch mehr unbefristete Beschäftigungsverhältnisse für Daueraufgaben erreichen. Bund und Länder müssen die Hochschulen an dieser Stelle gemeinsam fördern.
In zwei Jahren Regierungsverantwortung sind wir unserem Ziel der Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung deutlich nähergekommen. Das Berufsbildungsgesetz schafft einen modernen Rahmen für die berufliche Bildung. Es hat nicht nur die Mindestausbildungsvergütung eingeführt. Das Gesetz hat auch die Rahmenbedingungen für die Auszubildenden und für die Prüferinnen und Prüfer insgesamt besser gestaltet. Es schafft Aufstiegswege für beruflich Qualifizierte. Deswegen werden wir noch in diesem das Aufstiegs-BAföG strukturell verbessern, weil wir wollen, dass Meister und Master wirklich gleichwertige Optionen werden.
Investitionen in Bildung und Forschung leisten natürlich auch einen erheblichen Beitrag zur Innovationsfähigkeit unseres Landes und unserer Volkswirtschaft. Dauerhaft und garantiert setzen wir daran mit dem Pakt für Forschung und Innovation an, was hier auch schon gerade erwähnt worden ist. Wir investieren darüber hinaus in Zukunftsfelder: Mobilitätsforschung, künstliche Intelligenz, die Arbeitsforschung, um die Transformation zu begleiten. Wir setzen die Hightech-Strategie um und vieles andere mehr. Im Bundeshaushalt erhöhen wir beispielsweise den Forschungstitel kräftig für die Fachhochschulen.
Die SPD sorgt dafür, dass das Geld für Bildung und Forschung da ankommt, wo es gebraucht wird: ein neues starkes BAföG, die Einführung der Grundfinanzierung der Hochschulen oder die Realisierung des Digitalpakts sind nur einige Projekte, die es ohne Olaf Scholz als Finanzminister nicht gegeben hätte.
Meine Rede im Plenum des Deutschen Bundestags finden Sie hier: https://dbtg.tv/fvid/7404434
Vorsitzendenwahl und Bundesparteitag der SPD
Allgemein, InfodienstDas Finale ist nah: Heute um 24 Uhr entscheidet sich, wer uns in Zukunft führt: das Team Saskia Esken/Norbert Walter-Borjans oder das Team Klara Geywitz/Olaf Scholz. Die Stimmen der Stichwahl werden am morgigen Samstag, 30. November, ausgezählt und das Ergebnis am selben Tag im Willy-Brandt-Haus bekannt gegeben.
Wer auch immer das Rennen macht: Nach der Wahl müssen wir uns geschlossen hinter die künftige Parteispitze stellen, sie haben unsere Solidarität verdient. Gewonnen aber haben in diesem hinter uns liegenden Prozess bereits unsere Mitglieder, die sich jeden Tag vor Ort engagieren und für unsere Werte Gerechtigkeit, Solidarität und Freiheit eintreten. Mit ihrem Einsatz und ihrer Besonnenheit haben sie entschieden, wie die neue Zukunft der SPD aussieht.
Das Gewinnerduo wird dann vom Parteivorstand zur Wahl auf dem SPD-Parteitag vom 6. bis 8. Dezember in Berlin vorgeschlagen und bestätigt. Außerdem werden verschiedene Anträge beraten. Am Samstag, den 7. Dezember werden der Parteivorstand, die Bundesschiedskommission und die Kontrollkommission gewählt. Über die Anträge wird sowohl Samstag als auch Sonntag, den 8. noch weiter gesprochen.
Weitere Informationen zur Vorsitzendenwahl gibt es hier: https://unsere.spd.de/home/
Weitere Informationen zum Bundesparteitag der SPD gibt es hier: https://www.spd.de/partei/spdbpt-2019/
Raus in die Stadt: Ansprechbar in Unna und Schwerte
AnsprechBar, Infodienst, Schwerte, UnnaRaus in die Stadt und auf die Straße – und das nicht nur vor Wahlen: Um zu erfahren, was Bürgerinnen und Bürger bewegt, bin ich derzeit wieder zusammen mit den SPD-Verantwortungsträgern vor Ort mit der AnsprechBar in meinem Wahlkreis unterwegs. Ich spreche mit den Menschen über ihre Sorgen und Nöte, erfahre, welche Antworten sie von der Politik erwarten, und nehme ihre Anregungen mit nach Berlin.
Diesen Dialog möchte ich in der kommenden Woche fortsetzen. An der AnsprechBar treffen Sie mich am:
Dienstag, 3. Dezember, von 10 bis 11 Uhr in der Fußgängerzone in Unna, Massener Str. 14
Mittwoch, 4. Dezember, von 10 bis 11 Uhr auf dem Marktplatz in Schwerte
Wenn es nach der SPD geht, kann der Nationale Bildungsrat sofort starten
Im Gespräch, Presse und Co., Zukunftsaufgabe BildungBayern und Baden-Württemberg wollen aus dem geplanten Nationalen Bildungsrat aussteigen. Das stößt auf deutliche Kritik des bildungspolitischen Sprechers der SPD-Fraktion Kaczmarek: Bundesbildungsministerin Anja Karliczek muss Ordnung in ihren Laden bringen und Führungsverantwortung übernehmen.
„Die Menschen wollen mehr Kooperation und Vergleichbarkeit in der Bildung. Deswegen haben wir in der Koalition gemeinsam vereinbart, dass der Nationale Bildungsrat kommen soll. Die schwarz-grüne Verhinderungsallianz in Bayern und Baden-Württemberg will diese Kooperation und Vergleichbarkeit verhindern.
Bundesbildungsministerin Anja Karliczek muss Ordnung in ihren Laden bringen und Führungsverantwortung übernehmen. Die Union ist bei dem Thema gespalten. Die SPD ist in Bund und Ländern geschlossen. Wenn es nach der SPD geht, kann der Nationale Bildungsrat sofort starten.“
Bürger aus dem Kreis erleben das politische Berlin
Berlin, Im Gespräch, Kreis Unna, Presse und Co.Politische, historische und kulturelle Programmpunkte standen im Mittelpunkt einer dreitägigen Bildungsreise, an der in der vergangenen Woche auf Einladung des SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek rund 50 Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Unna teilnahmen – darunter der Väterkreis der Thomaskirche und Ehrenamtliche der IGBCE in Bergkamen, Mitglieder der Naturfreunde Heeren-Werve, Polizeibeamte aus Kamen und Bergkamen sowie Familien, die für ein Jahr AustauschschülerInnen aus den USA bei sich aufgenommen haben.
Auf dem Programm stand neben einer Stadtrundfahrt, dem Besuch im Bundesinnen-ministerium, Führungen durch das Dokumentationszentrum „Topographie des Terrors“ und das Stasi-Unterlagen-Archiv auch ein Besuch im Deutschen Bundestag sowie ein Gespräch mit Oliver Kaczmarek, der mit der Gruppe über ihre Eindrücke diskutierte und aus seinem politischen Alltag berichtete. Dabei wurden auch Themen wie Klimaschutz, Grundrente oder die Abschaffung des Solidaritätszuschlags erörtert.
Klimaschutz wird Gesetz
Allgemein, InfodienstWir haben uns im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, die Klimaschutzziele von Paris einzuhalten. Das ist unser Beitrag, um die Erderwärmung bis 2050 auf 2 Grad Celsius, möglichst aber auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Alle beteiligten Staaten des Pariser Klimaschutzabkommens, also auch Deutschland, haben sich völkerrechtlich dazu verpflichtet. Darum hat die Bundesregierung am 9. Oktober 2019 das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen und das Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht. Beide Beschlüsse tragen mit verbindlichen Regelungen und mutigen Investitionen dazu bei, die Klimaschutzziele Deutschlands zu erreichen. Nichts weniger als unsere Antwort auf eine der größten aktuellen Menschheitsaufgaben wurde in dieser Woche im Bundestag beraten.
Das Klimaschutzgesetz ist das Herzstück unserer Klimaschutzmaßnahmen, um langfristig bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Es definiert erstmals in der Geschichte unseres Landes gesetzlich verbindliche Klimaschutzziele für die einzelnen Sektoren bis 2030, die auch für zukünftige Regierungen verpflichtend sind. Jährlich wird kontrolliert, ob bei Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Energie und Industrie ausreichend Treibhausgase eingespart werden oder ob nachgelegt werden muss. Das wird auf dieser gesetzlichen Grundlage jährlich vom Bundesumweltamt erfasst und von einem unabhängigen Rat von Expertinnen und Experten überprüft.
Die Einführung eines Brennstoffemissionshandels ist ein wichtiger Baustein, um die Ziele zu erreichen. Künftig sind die CO2-Emissionen aus der Verbrennung von Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel gedeckelt und mit einem nach und nach ansteigenden Preis versehen. Dafür führen wir ab 2021 ein sogenanntes nationales Emissionshandelssystem für die Sektoren Wärme und Verkehr ein. Verlässliche Preise für schädliche Treibhausgase werden es Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen ermöglichen, sich auf die Entwicklung einzustellen. Zu Beginn wird die Tonne CO2 10 Euro kosten und bis 2025 auf 35 Euro pro Tonne steigen. Das bedeutet: Klimaschädliche Alternativen werden moderat, aber stetig teurer. Die Einnahmen aus dem Emissionshandel werden vollständig in Klimaschutzmaßnahmen reinvestiert oder den Bürgerinnen und Bürgern zurückgegeben. Beispielsweise wird die EEG-Umlage Jahr für Jahr um etwa eine Milliarde Euro gesenkt, wodurch die Strompreise sinken und klimafreundliche Alternativen künftig günstiger werden. Und wir erhöhen das Wohngeld und sorgen dafür, dass der CO2-Preis nicht vollumfänglich auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden darf, da sie nur begrenzten Einfluss auf ihre Heizkosten haben. Der Umbau zu einer klimaneutralen Gesellschaft kann nur gelingen, wenn er solidarisch abläuft und wir einen ausgewogenen und sozial gerechten Weg gehen.
Das Klimaschutzprogramm 2030 setzt die klimapolitischen Ziele unter diesen Vorgaben in konkrete Maßnahmen um. Insgesamt stellen wir 54 Mrd. Euro in den nächsten vier Jahren zur Verfügung, um in saubere Mobilität und Energieversorgung, in effiziente Gebäude und in Forschung und Entwicklung zu investieren. In dieser Woche standen insbesondere die steuerlichen Änderungen, die sich aus dem Klimaschutzprogramm 2030 ergeben, im Mittelpunkt der parlamentarischen Beratungen. Das beginnt bei der steuerlichen Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, Entlastungen für Pendlerinnen und Pendler und hört bei der Absenkung der Mehrwertsteuer auf Bahntickets von 19% auf 7% für mehr klimafreundliche Mobilität noch lange nicht auf. Im Gegenzug zu günstigeren Bahnpreisen werden Flüge teurer. Denn wir wollen alle Bürgerinnen und Bürger unterstützen, sich für klimafreundliche Alternativen entscheiden zu können. Das wird unter anderem mit der Änderung des Luftverkehrssteuergesetzes verfolgt. Insgesamt werden über die Umsetzung des Klimaschutzprogramms im Steuerrecht weitere Einzelmaßnahmen und steuerliche Änderungen auch in anderen Gesetzen vorgenommen. Ein Beispiel dafür ist die steuerliche Förderung der Anschaffung eines Elektroautos.
Klimaschutz betrifft alle Bereiche unseres Alltags. Es gibt nun einen gesetzlich verbindlichen Reduzierungsweg für Treibhausgase, an dem nicht zu rütteln ist. Das Klimaschutzprogramm 2030 ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer innovativen, wirtschaftlich erfolgreichen, sozial gerechten und klimaneutralen Gesellschaft.
Den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/149/1914948.pdf
Den Entwurf eines Gesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG) gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/149/1914949.pdf
Den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/149/1914937.pdf
Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/149/1914938.pdf
Mehr Steuergerechtigkeit durch Abschaffung des Soli
Allgemein, InfodienstDer Zusammenhalt in unserem Land hängt von der wirtschaftlichen und sozialen Sicherheit der Bevölkerung ab. Deshalb schaffen wir nun den Soli für 90 Prozent der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ab. Die reichsten zehn Prozent sollen den Soli weiterzahlen. Sie sollen ihren Beitrag leisten, damit wir in die Zukunft investieren können: in Chancen für unsere Kinder, in Klimaschutz, Forschung und Entwicklung. Für Zusammenhalt und ein zukunftsfähiges Land.
Darüber hinaus brauchen wir auch eine vernünftige Besteuerung sehr großer Vermögen. Es geht um Multimillionäre und Milliardäre. Sie sollen einen größeren Anteil für die nötigen Investitionen beitragen – für die Infrastruktur, für bezahlbares Wohnen und für den Klimaschutz und damit Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen weniger Steuern zahlen. Damit alle, die sich anstrengen, ihren Anteil am Wohlstand haben. Und damit wir die unterstützen können, die es brauchen.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/141/1914103.pdf
Unterstützung des Bundes für Kommunen und Länder bei den Integrationskosten und in der Justiz
Infodienst, Inneres und JustizIn dieser Wahlperiode hat der Bund zahlreiche Maßnahmen zur Unterstützung der Länder und Kommunen auf den Weg gebracht, z. B. bei der Kinderbetreuung, dem sozialen Wohnungsbau oder bei der Modernisierung der kommunalen Infrastruktur. Auch im Bereich der Integrationskosten, die den Ländern und Kommunen, z. B. bei der Unterbringung, Verteilung und Versorgung von Asylsuchenden oder der Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge entstehen, übernimmt der Bund seit 2016 Verantwortung. In den Jahre 2016 bis 2018 wurden den Ländern dafür jährlich 2 Milliarden Euro als Integrationspauschale sowie eine Entlastung (670 Euro je Verfahrensmonat) im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung gestellt.
In den kommenden zwei Jahren will der Bund die Kommunen nun vollständig von den Kosten für Unterkunft und Heizung für anerkannte Asyl- und Schutzbedürftige entlasten. Zudem stellt er den Ländern für 2020 eine Integrationspauschale in Höhe von 700 Millionen Euro und für 2021 in Höhe von 500 Millionen Euro im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung.
Außerdem verbessern wir mit dem „Pakt für den Rechtsstaat“ die Personalausstattung der Justiz. Die Länder sollen im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2021 insgesamt 2.000 neue Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte schaffen und besetzen. Der Bund wird den Ländern zu diesem Zwecke in den nächsten beiden Jahren Mittel in Höhe von insgesamt 220 Millionen Euro zur Verfügung stellen.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/142/1914246.pdf