In dieser Woche wurde das Rentenpaket von SPD-Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in 1. Lesung im Bundestag beraten. Damit garantieren wir das heutige Rentenniveau von 48 Prozent zunächst bis zum Jahr 2025. Gleichzeitig werden die Rentenbeiträge der Beschäftigten und der Arbeitgeber im selben Zeitraum nicht über 20 Prozent steigen. Der Bund wird dazu in den kommenden Jahren einen Demografiefonds mit jährlich 2 Milliarden Euro aufbauen, um diese Beitragsobergrenze gegen den demografischen Wandel abzusichern.
Außerdem werden ab dem 1. Januar 2019 Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente eingeführt. Wer zum Beispiel auf Grund von Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten kann, muss sich darauf verlassen können, dass die Solidargemeinschaft ihn oder sie schützt. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass sie Zurechnungszeit deutlich verlängert wird. Rund 170.000 Versicherte können so ab 2019 jährlich von verbesserten Leistungen bei Erwerbsminderung profitieren.
Eltern, die sich um ihre vor 1992 geborenen Kinder gekümmert und deshalb beruflich eine Pause eingelegt haben, werden Erziehungszeiten besser anerkannt. Ab nächstem Jahr wird ihnen ein weiteres halbes Jahr Kindererziehung angerechnet. Für ca. 10 Millionen Menschen, die sich um ihre Kinder gekümmert haben, führt das zu einer spürbaren Verbesserung der Rente.
Beschäftigte mit geringerem Einkommen sollen außerdem stärker entlastet werden bei den Rentenbeiträgen, ohne dabei Rentenanwartschaften zu verlieren. Rund 3,5 Millionen Beschäftigte, die maximal 1.300 Euro im Monat verdienen, werden zukünftig mehr Netto übrig haben.
Diesen Weg werden wir fortsetzen und dafür kämpfen, das Rentenniveau bis 2040 zu stabilisieren. Das ist eines der zentralen Anliegen der SPD. Denn auf eine stabile Rente im Alter muss man sich verlassen können, wenn man ein Leben lang gearbeitet hat.
Da Familien wichtige Leistungsträgerinnen unserer Gesellschaft sind, ist es ein erklärtes Ziel der Koalition, Familien zu unterstützen. Daher ist die finanzielle Stärkung, besonders von Familien mit geringem und mittlerem Einkommen, ein wesentlicher Bestandteil unserer familienpolitischen Maßnahmen.
Mit dem Familienentlastungsgesetz haben wir deshalb dafür gesorgt, dass zum 1. Juli 2019 das Kindergeld um 10 Euro pro Kind und Monat erhöht wird. Dazu wird auch der Kinderfreibetrag in zwei Stufen 2019 und 2020 jeweils um 192 Euro entsprechend angepasst. Um dafür zu sorgen, dass auch in Zukunft das Existenzminimum steuerfrei bleibt, wird auch der Grundfreibetrag für das Jahr 2019 um 168 Euro angehoben und in einer zweiten Erhöhung 2020 noch einmal um 240 Euro. Damit wird erreicht, dass eine Familie mit einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro und zwei Kindern bereits im Jahr 2019 eine Steuererleichterung von über 9% erfahren wird, die sich im Jahr 2020 auf über 20% erhöht.
Außerdem sollen sich Lohnsteigerungen im Einkommen niederschlagen und nicht durch Inflation und Steuererhöhungen aufgefressen werden. Denn gerade Familien sind darauf angewiesen, dass diese „kalte Progression“ angegangen wird. Daher werden steuerliche Mehreinnahmen nun genutzt, um diesen Effekt durch Anpassung des Steuertarifs auszugleichen.
Damit sieht das Familienentlastungsgesetz insgesamt Entlastungen in Höhe von rund 10 Milliarden Euro vor, um Familien die Möglichkeit zu geben, ihre Kinder auch in Zukunft auf ihrem Weg bestmöglich zu unterstützen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2018-10-12 14:17:202018-10-12 14:17:20Familien den Rücken stärken mit dem Familienentlastungsgesetz
Alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen in Europa sollen in der Bildung dieselbe Qualität erfahren. Darüber hinaus müssen innerhalb der EU Bildungsgänge vergleichbar sein und Abschlüsse grenzübergreifend anerkannt werden. Das ist Ziel des sogenannten europäischen Bildungsraumes, den die Europäische Kommission und das Europäische Parlament bis 2025 realisieren möchten.
In einem gemeinsamen Antrag mit der Unionsfraktion haben wir in dieser Woche im Bundestag an die derzeit laufenden Überlegungen der Kommission angeknüpft. Wir sehen die Notwendigkeit, auch über die Grenzen der EU hinaus, Mobilität, Austausch, Bildungsgerechtigkeit und Vergleichbarkeit von Bildungsleistungen zu fördern sowie Wissenschaftsfreiheit und institutionelle Autonomie zu sichern. Angesichts zwischenstaatlicher Konflikte in der europäischen Nachbarschaft können Austauschprogramme wie Erasmus+ und ein starker europäischer Bildungsraum dazu beitragen, Verständigung zu erzielen und Gräben zu überwinden.
Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, die Mittel für das Nachfolgeprogramm von Erasmus+ zu erhöhen und ausgewählte Partnerländer wie z.B. die Westbalkan-Länder vollumfänglich ins Programm aufzunehmen. Berufliche Bildung, lebenslanges Lernen und die Erwachsenenbildung sollten bewusster gefördert, im Ausland erworbene Berufsqualifikationen besser anerkannt und die Durchlässigkeit und Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung insgesamt im europäischen Bildungsraum erhöht werden. An die Bundesländer appellieren wir, die Entwicklung hin zu einem europäischen Bildungsraum aktiv zu begleiten und die Voraussetzungen für mehr Mobilität und Austausch zu schaffen. Bildung und Kultur sind wichtig für die europäische Identität und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Europa.
Den Antrag der Koalitionsfraktionen zu „Mobilität, Hochschulnetzwerke und Digitalisierung – Die Zukunft eines innovativen, qualitativ hochwertigen europäischen Bildungsraums“ gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/048/1904846.pdf
Leidenschaftliche Debatten, klare Positionen und völlig neue Ideen. Darum geht es bei dem ersten Debattencamp der SPD in Berlin! Dort werden hunderte Genossinnen und Genossen sowie Expertenteams und interessierte Bürgerinnen und Bürgern über eine gerechte Gesellschaft und die Zukunft der Partei diskutieren. Daran will auch der SPD-Unterbezirk Unna mitwirken.
Am 10. und 11. November werden mehr als 30 Sessions, drei Bühnen, viele verschiedene Workshops, Meetups und eine große Party am Samstagabend geboten. Aus dem Kreis Unna werden interessierte Mitglieder der SPD mit einem gemeinsamen Bus anreisen. Start ist am 09. November um 16 Uhr am Büro des SPD-Unterbezirks Unna, Untere Husemannstraße 38, 59425 Unna. In Berlin ist die Unterbringung im Aletto-Hotel am Kurfürstendamm organisiert. Der Selbstkostenanteil beträgt 30 Euro pro Person. Am Sonntagabend werden alle wieder zurück im Kreis Unna sein. Natürlich sind auch interessierte Freunde und Familienmitglieder eingeladen mitzufahren.
Die Plätze sind allerdings begrenzt. Rückmeldung ist erbeten an Birgül Kurtbas im Unterbezirksbüro telefonisch unter 02303-25314-0 oder per Mail an ub.unna@spd.de.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2018-10-12 14:04:382018-10-12 14:07:20Fahrt zum Debattencamp in Berlin
Am Mittwoch, den 26. September besuchten 50 Schülerinnen und Schüler der Peter-Weiss-Gesamtschule sowie Auszubildende aus Unna auf Einladung ihres Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek Berlin. Der Besuch des Bundestags beinhaltete einen Informationsvortrag zur Arbeitsweise des Parlaments inklusive Besuch des Plenarsaals.
Danach traf die Gruppe Kaczmarek zu einem Gespräch über die Arbeit als Abgeordneter. Die Themen, die die Gäste aus dem Kreis Unna mitbrachten, waren vielfältig. Im Gespräch diskutierte Kaczmarek mit den Schülerinnen, Schülern und Azubis vor allem über die Kennzeichnung von Lebensmitteln und gesunde Ernährung. Darüber hinaus stand der Abgeordnete auch zu den Themenbereichen Rente und Bildung Rede und Antwort. Zum Abschluss informierte Kaczmarek auf Nachfrage der Gruppe auch über Lobbyismus und die damit verbundene Beeinflussung von Politikern.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2018/09/20180926-Fotos-zusammen.jpg60404992Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2018-09-28 17:44:402018-09-28 17:44:40Spannende Zeiten in Berlin Schüler der Peter-Weiss-Gesamtschule und Azubis aus dem Kreis Unna zu Gast im Deutschen Bundestag
Im Wahlkampf hat die SPD sich dafür eingesetzt, dass Arbeitnehmende und Arbeitgebende wieder zu gleichen Anteilen in die gesetzlichen Krankenkassen einzahlen. In dieser Woche haben wir erstmalig im Bundestag über den entsprechenden Gesetzentwurf beraten. Den Beitrag für die Zusatzversicherung um 1% ihres Bruttoeinkommens trugen bisher allein die Arbeitnehmenden. Nun soll der Arbeitgebende 50% dieses Betrages übernehmen. Das wären bei einem Durchschnittseinkommen von 3.000 € brutto monatlich ca. 15 € mehr für den Versicherten. Rentnerinnen und Rentner profitieren ebenfalls, da bei ihnen die Deutsche Rentenversicherung den anderen Teil der Beiträge übernimmt. Auch die Attraktivität der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige wird durch eine Halbierung der Beiträge zur Zusatzversicherung gesteigert. Zudem soll es Soldatinnen und Soldaten nach ihrem Dienst einfacher gemacht werden, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Damit sorgen wir für eine gute und sichere gesetzliche Versicherung in Deutschland.
Den Entwurf des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG) gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/044/1904454.pdf
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2018-09-28 16:50:022018-09-28 16:50:02Wiedereinführung der Parität bei den Krankenkassenbeiträgen – Entlastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Die große Koalition will mit den geplanten Grundgesetzänderungen die Basis für eine bessere Kooperation zwischen Bund und Ländern schaffen. Damit soll die Finanzierung von Investitionen in den Bereichen Bildung, sozialer Wohnungsbau und Gemeindeverkehr und insbesondere die Unterstützung der Länder durch den Bund vereinfacht werden. Künftig soll der Bund nicht nur in „finanzschwachen“ Kommunen in die kommunale Bildungsinfrastruktur investieren können, deshalb brauchen wir die Änderung des Artikels 104c Grundgesetz (GG). Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass alle Länder und Kommunen mehr Investitionsmöglichkeiten erhalten sollen. Insbesondere der Digitalpakt hängt an dieser Grundgesetzänderung. Nur mit der Änderung des Artikels 104c GG kann sichergestellt werden, dass es ab 1. Januar 2019 Geld für die Digitalisierung an Schulen gibt.
Der neue Artikel 104d GG ermöglicht es dem Bund dauerhaft, den Ländern Finanzhilfen für Investitionen mit gesamtstaatlicher Bedeutung im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu gewähren. Die Verbesserung besteht auch darin, dass der Bund den Ländern nun nicht mehr nur Umsatzsteuermittel zur Verfügung stellen kann, bei denen es zwar eine politische, aber keine rechtliche Zweckbildung gibt. Der Bund kann nun also dauerhaft und auf hohem Niveau den sozialen Wohnungsbau fördern.
Der geänderte Artikel 125c GG ermöglicht die Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes bereits vor dem 1. Januar 2025. Das GVFG sieht Investitionshilfen des Bundes für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden vor. Die Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes können so in den Jahren 2020 und 2021 zusammen um 1 Mrd. Euro angehoben werden.
In Artikel 143e GG wird die bereits im Jahr 2017 einfachgesetzlich geregelte Öffnungsklausel im Bereich der Bundesfernstraßenverwaltung hinsichtlich der Planfeststellung und Plangenehmigung im Grundgesetz abgesichert.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2018-09-28 16:47:562018-09-28 17:45:37Grundgesetzänderung für mehr Bildung und sozialen Wohnungsbau
Die Herausforderungen des Alltags und der Familie mit dem Beruf vereinen. Das war das Versprechen der SPD, welches mit dem neuen Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums nun eingelöst wird. Denn wenn die Kinder größer sind, bleiben viele mit ihrer Arbeitszeit in Teilzeit stecken – auch wenn sie eigentlich wieder mehr arbeiten möchten. Denn Teilzeit bedeutet auch: weniger Einkommen, geringere Rente. Daher beraten wir im Bundestag nun über das Gesetz zur Brückenteilzeit, mit dem Beschäftigte leichter von Vollzeit in Teilzeit und zurück wechseln können. Im Detail sieht der Gesetzentwurf zur Brückenteilzeit sieht vor, dass Beschäftigte, die eine Zeit lang in Teilzeit gearbeitet haben, einen Rechtsanspruch darauf haben, wieder zur vorherigen Arbeitszeit zurückzukehren und damit der „Teilzeitfalle“ zu entkommen. Denn jeder und jede sollte selbst entscheiden können, ob er oder sie in Teilzeit oder Vollzeit arbeiten möchte.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2018-09-28 16:39:032018-09-28 16:39:03Mit der Brückenteilzeit die Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit ermöglichen
Die Situation in der Pflege hat sich in den letzten Jahren nicht nur zugespitzt, sie ist auch zu einer der größten Herausforderungen für unsere Gesellschaft geworden. Das Pflegepersonalstärkungsgesetz, das wir diese Woche in erster Lesung beraten haben und das am 1. Januar 2019 in Kraft treten soll, ist deshalb ein wichtiger Schritt für bessere Arbeitsbedingungen, höhere Löhne und mehr Personal in der Pflege. Für die stationären Pflegeeinrichtungen sieht der Gesetzentwurf ein Sofortprogramm für 13.000 neue Pflegestellen vor.
Im Kampf für eine bessere Personalausstattung in der Pflege sollen aber noch weitere Impulse gesetzt werden: Im Juli 2018 wurde die „Konzertierte Aktion Pflege“ ins Leben gerufen: Zusammen mit führenden Vertreterinnen und Vertretern des Sozialsystems und relevanten Akteuren aus dem Pflegebereich entwickeln Bund und Länder konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Pflegekräfte und treffen verbindliche Verabredungen für die Umsetzung. Wir stärken die Aus- und Weiterbildung und schaffen das Schulgeld für Gesundheitsfachberufe ab. In der Altenpflege stärken wir die Bezahlung nach Tarif: Arbeitgeber und Gewerkschaften sollen zu flächendeckenden Tarifverträgen in der Altenpflege kommen können – und damit zu einer besseren Bezahlung für die Pflegekräfte in ganz Deutschland.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2018-09-28 16:36:302018-09-28 16:36:44Stärkung der Pflege mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz
Günstige Wohnungen – vor allem in beliebten Großstädten – sind Mangelware. Permanente Mietpreissteigerungen verdrängen Menschen aus ihren Vierteln in Randbezirke und damit aus ihrem sozialen Umfeld. Leerstände und Segregation nehmen zu. Deshalb war der Wohngipfel der Bundesregierung längst überfällig und ein wichtiger Schritt hin zu mehr bezahlbarem Wohnraum und mehr Mieterschutz. Dabei haben viele Vorschläge, die wir als SPD im Rahmen unseres 12-Punkte-Plans für eine echte Mietenwende vorgelegt haben, Eingang in den Beschluss des Wohngipfels gefunden. Wir verbessern die Mietpreisbremse und schützen Mieter vor extremen Mieterhöhungen nach Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen. Wir fördern das Bauen an vielen Stellen mit einem starken sozialen Wohnungsbau, der Bereitstellung von mehr Bauland und die Unterstützung von günstigem und schnellerem Bauen. Die beschlossenen Milliarden für neue Wohnungen, die sich Krankenpfleger, Polizisten und Feuerwehrkräfte auch leisten können, sind ein wichtiger Schritt.
Doch wir wollen noch mehr erreichen. Unser Ziel ist, dass niemand mehr als ein Drittel seines Einkommens für die Miete ausgeben muss. Und wir fordern einen Mietenstopp. Überall dort, wo der Wohnungsmarkt angespannt ist, sollen Bestandsmieten und Mieten bei Neuvermietungen in den nächsten fünf Jahren nur in Höhe der Inflation steigen dürfen. Denn die Mieterinnen und Mieter im Land brauchen sofort eine Verschnaufpause, bis die beschlossenen Maßnahmen des Wohngipfels greifen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2018-09-28 16:33:302018-09-28 16:33:30Mieterinnen und Mieter stärken – Ergebnisse des Wohngipfels
Für eine stabile gesetzliche Rente
Arbeit und Soziales, InfodienstIn dieser Woche wurde das Rentenpaket von SPD-Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in 1. Lesung im Bundestag beraten. Damit garantieren wir das heutige Rentenniveau von 48 Prozent zunächst bis zum Jahr 2025. Gleichzeitig werden die Rentenbeiträge der Beschäftigten und der Arbeitgeber im selben Zeitraum nicht über 20 Prozent steigen. Der Bund wird dazu in den kommenden Jahren einen Demografiefonds mit jährlich 2 Milliarden Euro aufbauen, um diese Beitragsobergrenze gegen den demografischen Wandel abzusichern.
Außerdem werden ab dem 1. Januar 2019 Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente eingeführt. Wer zum Beispiel auf Grund von Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten kann, muss sich darauf verlassen können, dass die Solidargemeinschaft ihn oder sie schützt. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass sie Zurechnungszeit deutlich verlängert wird. Rund 170.000 Versicherte können so ab 2019 jährlich von verbesserten Leistungen bei Erwerbsminderung profitieren.
Eltern, die sich um ihre vor 1992 geborenen Kinder gekümmert und deshalb beruflich eine Pause eingelegt haben, werden Erziehungszeiten besser anerkannt. Ab nächstem Jahr wird ihnen ein weiteres halbes Jahr Kindererziehung angerechnet. Für ca. 10 Millionen Menschen, die sich um ihre Kinder gekümmert haben, führt das zu einer spürbaren Verbesserung der Rente.
Beschäftigte mit geringerem Einkommen sollen außerdem stärker entlastet werden bei den Rentenbeiträgen, ohne dabei Rentenanwartschaften zu verlieren. Rund 3,5 Millionen Beschäftigte, die maximal 1.300 Euro im Monat verdienen, werden zukünftig mehr Netto übrig haben.
Diesen Weg werden wir fortsetzen und dafür kämpfen, das Rentenniveau bis 2040 zu stabilisieren. Das ist eines der zentralen Anliegen der SPD. Denn auf eine stabile Rente im Alter muss man sich verlassen können, wenn man ein Leben lang gearbeitet hat.
Den Entwurf des Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/046/1904668.pdf
Familien den Rücken stärken mit dem Familienentlastungsgesetz
InfodienstDa Familien wichtige Leistungsträgerinnen unserer Gesellschaft sind, ist es ein erklärtes Ziel der Koalition, Familien zu unterstützen. Daher ist die finanzielle Stärkung, besonders von Familien mit geringem und mittlerem Einkommen, ein wesentlicher Bestandteil unserer familienpolitischen Maßnahmen.
Mit dem Familienentlastungsgesetz haben wir deshalb dafür gesorgt, dass zum 1. Juli 2019 das Kindergeld um 10 Euro pro Kind und Monat erhöht wird. Dazu wird auch der Kinderfreibetrag in zwei Stufen 2019 und 2020 jeweils um 192 Euro entsprechend angepasst. Um dafür zu sorgen, dass auch in Zukunft das Existenzminimum steuerfrei bleibt, wird auch der Grundfreibetrag für das Jahr 2019 um 168 Euro angehoben und in einer zweiten Erhöhung 2020 noch einmal um 240 Euro. Damit wird erreicht, dass eine Familie mit einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro und zwei Kindern bereits im Jahr 2019 eine Steuererleichterung von über 9% erfahren wird, die sich im Jahr 2020 auf über 20% erhöht.
Außerdem sollen sich Lohnsteigerungen im Einkommen niederschlagen und nicht durch Inflation und Steuererhöhungen aufgefressen werden. Denn gerade Familien sind darauf angewiesen, dass diese „kalte Progression“ angegangen wird. Daher werden steuerliche Mehreinnahmen nun genutzt, um diesen Effekt durch Anpassung des Steuertarifs auszugleichen.
Damit sieht das Familienentlastungsgesetz insgesamt Entlastungen in Höhe von rund 10 Milliarden Euro vor, um Familien die Möglichkeit zu geben, ihre Kinder auch in Zukunft auf ihrem Weg bestmöglich zu unterstützen.
Den Entwurf für das Familienentlastungsgesetz gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/047/1904723.pdf
Stärkung des europäischen Bildungsraums
Europa, Infodienst, Zukunftsaufgabe BildungAlle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen in Europa sollen in der Bildung dieselbe Qualität erfahren. Darüber hinaus müssen innerhalb der EU Bildungsgänge vergleichbar sein und Abschlüsse grenzübergreifend anerkannt werden. Das ist Ziel des sogenannten europäischen Bildungsraumes, den die Europäische Kommission und das Europäische Parlament bis 2025 realisieren möchten.
In einem gemeinsamen Antrag mit der Unionsfraktion haben wir in dieser Woche im Bundestag an die derzeit laufenden Überlegungen der Kommission angeknüpft. Wir sehen die Notwendigkeit, auch über die Grenzen der EU hinaus, Mobilität, Austausch, Bildungsgerechtigkeit und Vergleichbarkeit von Bildungsleistungen zu fördern sowie Wissenschaftsfreiheit und institutionelle Autonomie zu sichern. Angesichts zwischenstaatlicher Konflikte in der europäischen Nachbarschaft können Austauschprogramme wie Erasmus+ und ein starker europäischer Bildungsraum dazu beitragen, Verständigung zu erzielen und Gräben zu überwinden.
Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, die Mittel für das Nachfolgeprogramm von Erasmus+ zu erhöhen und ausgewählte Partnerländer wie z.B. die Westbalkan-Länder vollumfänglich ins Programm aufzunehmen. Berufliche Bildung, lebenslanges Lernen und die Erwachsenenbildung sollten bewusster gefördert, im Ausland erworbene Berufsqualifikationen besser anerkannt und die Durchlässigkeit und Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung insgesamt im europäischen Bildungsraum erhöht werden. An die Bundesländer appellieren wir, die Entwicklung hin zu einem europäischen Bildungsraum aktiv zu begleiten und die Voraussetzungen für mehr Mobilität und Austausch zu schaffen. Bildung und Kultur sind wichtig für die europäische Identität und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Europa.
Den Antrag der Koalitionsfraktionen zu „Mobilität, Hochschulnetzwerke und Digitalisierung – Die Zukunft eines innovativen, qualitativ hochwertigen europäischen Bildungsraums“ gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/048/1904846.pdf
Fahrt zum Debattencamp in Berlin
Berlin, InfodienstLeidenschaftliche Debatten, klare Positionen und völlig neue Ideen. Darum geht es bei dem ersten Debattencamp der SPD in Berlin! Dort werden hunderte Genossinnen und Genossen sowie Expertenteams und interessierte Bürgerinnen und Bürgern über eine gerechte Gesellschaft und die Zukunft der Partei diskutieren. Daran will auch der SPD-Unterbezirk Unna mitwirken.
Am 10. und 11. November werden mehr als 30 Sessions, drei Bühnen, viele verschiedene Workshops, Meetups und eine große Party am Samstagabend geboten. Aus dem Kreis Unna werden interessierte Mitglieder der SPD mit einem gemeinsamen Bus anreisen. Start ist am 09. November um 16 Uhr am Büro des SPD-Unterbezirks Unna, Untere Husemannstraße 38, 59425 Unna. In Berlin ist die Unterbringung im Aletto-Hotel am Kurfürstendamm organisiert. Der Selbstkostenanteil beträgt 30 Euro pro Person. Am Sonntagabend werden alle wieder zurück im Kreis Unna sein. Natürlich sind auch interessierte Freunde und Familienmitglieder eingeladen mitzufahren.
Die Plätze sind allerdings begrenzt. Rückmeldung ist erbeten an Birgül Kurtbas im Unterbezirksbüro telefonisch unter 02303-25314-0 oder per Mail an ub.unna@spd.de.
Hier gibt es weitere Informationen zum Debattencamp: https://www.spd.de/debattencamp
Spannende Zeiten in Berlin Schüler der Peter-Weiss-Gesamtschule und Azubis aus dem Kreis Unna zu Gast im Deutschen Bundestag
Kreis Unna, Presse und Co.Am Mittwoch, den 26. September besuchten 50 Schülerinnen und Schüler der Peter-Weiss-Gesamtschule sowie Auszubildende aus Unna auf Einladung ihres Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek Berlin. Der Besuch des Bundestags beinhaltete einen Informationsvortrag zur Arbeitsweise des Parlaments inklusive Besuch des Plenarsaals.
Danach traf die Gruppe Kaczmarek zu einem Gespräch über die Arbeit als Abgeordneter. Die Themen, die die Gäste aus dem Kreis Unna mitbrachten, waren vielfältig. Im Gespräch diskutierte Kaczmarek mit den Schülerinnen, Schülern und Azubis vor allem über die Kennzeichnung von Lebensmitteln und gesunde Ernährung. Darüber hinaus stand der Abgeordnete auch zu den Themenbereichen Rente und Bildung Rede und Antwort. Zum Abschluss informierte Kaczmarek auf Nachfrage der Gruppe auch über Lobbyismus und die damit verbundene Beeinflussung von Politikern.
Wiedereinführung der Parität bei den Krankenkassenbeiträgen – Entlastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Gesundheit und Pflege, InfodienstIm Wahlkampf hat die SPD sich dafür eingesetzt, dass Arbeitnehmende und Arbeitgebende wieder zu gleichen Anteilen in die gesetzlichen Krankenkassen einzahlen. In dieser Woche haben wir erstmalig im Bundestag über den entsprechenden Gesetzentwurf beraten. Den Beitrag für die Zusatzversicherung um 1% ihres Bruttoeinkommens trugen bisher allein die Arbeitnehmenden. Nun soll der Arbeitgebende 50% dieses Betrages übernehmen. Das wären bei einem Durchschnittseinkommen von 3.000 € brutto monatlich ca. 15 € mehr für den Versicherten. Rentnerinnen und Rentner profitieren ebenfalls, da bei ihnen die Deutsche Rentenversicherung den anderen Teil der Beiträge übernimmt. Auch die Attraktivität der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige wird durch eine Halbierung der Beiträge zur Zusatzversicherung gesteigert. Zudem soll es Soldatinnen und Soldaten nach ihrem Dienst einfacher gemacht werden, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Damit sorgen wir für eine gute und sichere gesetzliche Versicherung in Deutschland.
Den Entwurf des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG) gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/044/1904454.pdf
Grundgesetzänderung für mehr Bildung und sozialen Wohnungsbau
Infodienst, Verkehr und Infrastruktur, Zukunftsaufgabe BildungDie große Koalition will mit den geplanten Grundgesetzänderungen die Basis für eine bessere Kooperation zwischen Bund und Ländern schaffen. Damit soll die Finanzierung von Investitionen in den Bereichen Bildung, sozialer Wohnungsbau und Gemeindeverkehr und insbesondere die Unterstützung der Länder durch den Bund vereinfacht werden. Künftig soll der Bund nicht nur in „finanzschwachen“ Kommunen in die kommunale Bildungsinfrastruktur investieren können, deshalb brauchen wir die Änderung des Artikels 104c Grundgesetz (GG). Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass alle Länder und Kommunen mehr Investitionsmöglichkeiten erhalten sollen. Insbesondere der Digitalpakt hängt an dieser Grundgesetzänderung. Nur mit der Änderung des Artikels 104c GG kann sichergestellt werden, dass es ab 1. Januar 2019 Geld für die Digitalisierung an Schulen gibt.
Der neue Artikel 104d GG ermöglicht es dem Bund dauerhaft, den Ländern Finanzhilfen für Investitionen mit gesamtstaatlicher Bedeutung im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu gewähren. Die Verbesserung besteht auch darin, dass der Bund den Ländern nun nicht mehr nur Umsatzsteuermittel zur Verfügung stellen kann, bei denen es zwar eine politische, aber keine rechtliche Zweckbildung gibt. Der Bund kann nun also dauerhaft und auf hohem Niveau den sozialen Wohnungsbau fördern.
Der geänderte Artikel 125c GG ermöglicht die Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes bereits vor dem 1. Januar 2025. Das GVFG sieht Investitionshilfen des Bundes für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden vor. Die Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes können so in den Jahren 2020 und 2021 zusammen um 1 Mrd. Euro angehoben werden.
In Artikel 143e GG wird die bereits im Jahr 2017 einfachgesetzlich geregelte Öffnungsklausel im Bereich der Bundesfernstraßenverwaltung hinsichtlich der Planfeststellung und Plangenehmigung im Grundgesetz abgesichert.
Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104c, 104d, 125c, 143e) gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/034/1903440.pdf
Meine Rede zur Grundgesetzänderung in voller Länge gibt es hier: https://dbtg.tv/fvid/7276724
Mit der Brückenteilzeit die Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit ermöglichen
Arbeit und Soziales, InfodienstDie Herausforderungen des Alltags und der Familie mit dem Beruf vereinen. Das war das Versprechen der SPD, welches mit dem neuen Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums nun eingelöst wird. Denn wenn die Kinder größer sind, bleiben viele mit ihrer Arbeitszeit in Teilzeit stecken – auch wenn sie eigentlich wieder mehr arbeiten möchten. Denn Teilzeit bedeutet auch: weniger Einkommen, geringere Rente. Daher beraten wir im Bundestag nun über das Gesetz zur Brückenteilzeit, mit dem Beschäftigte leichter von Vollzeit in Teilzeit und zurück wechseln können. Im Detail sieht der Gesetzentwurf zur Brückenteilzeit sieht vor, dass Beschäftigte, die eine Zeit lang in Teilzeit gearbeitet haben, einen Rechtsanspruch darauf haben, wieder zur vorherigen Arbeitszeit zurückzukehren und damit der „Teilzeitfalle“ zu entkommen. Denn jeder und jede sollte selbst entscheiden können, ob er oder sie in Teilzeit oder Vollzeit arbeiten möchte.
Den Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/034/1903452.pdf
Stärkung der Pflege mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz
Gesundheit und Pflege, InfodienstDie Situation in der Pflege hat sich in den letzten Jahren nicht nur zugespitzt, sie ist auch zu einer der größten Herausforderungen für unsere Gesellschaft geworden. Das Pflegepersonalstärkungsgesetz, das wir diese Woche in erster Lesung beraten haben und das am 1. Januar 2019 in Kraft treten soll, ist deshalb ein wichtiger Schritt für bessere Arbeitsbedingungen, höhere Löhne und mehr Personal in der Pflege. Für die stationären Pflegeeinrichtungen sieht der Gesetzentwurf ein Sofortprogramm für 13.000 neue Pflegestellen vor.
Im Kampf für eine bessere Personalausstattung in der Pflege sollen aber noch weitere Impulse gesetzt werden: Im Juli 2018 wurde die „Konzertierte Aktion Pflege“ ins Leben gerufen: Zusammen mit führenden Vertreterinnen und Vertretern des Sozialsystems und relevanten Akteuren aus dem Pflegebereich entwickeln Bund und Länder konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Pflegekräfte und treffen verbindliche Verabredungen für die Umsetzung. Wir stärken die Aus- und Weiterbildung und schaffen das Schulgeld für Gesundheitsfachberufe ab. In der Altenpflege stärken wir die Bezahlung nach Tarif: Arbeitgeber und Gewerkschaften sollen zu flächendeckenden Tarifverträgen in der Altenpflege kommen können – und damit zu einer besseren Bezahlung für die Pflegekräfte in ganz Deutschland.
Den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG) gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/044/1904453.pdf
Mieterinnen und Mieter stärken – Ergebnisse des Wohngipfels
Allgemein, InfodienstGünstige Wohnungen – vor allem in beliebten Großstädten – sind Mangelware. Permanente Mietpreissteigerungen verdrängen Menschen aus ihren Vierteln in Randbezirke und damit aus ihrem sozialen Umfeld. Leerstände und Segregation nehmen zu. Deshalb war der Wohngipfel der Bundesregierung längst überfällig und ein wichtiger Schritt hin zu mehr bezahlbarem Wohnraum und mehr Mieterschutz. Dabei haben viele Vorschläge, die wir als SPD im Rahmen unseres 12-Punkte-Plans für eine echte Mietenwende vorgelegt haben, Eingang in den Beschluss des Wohngipfels gefunden. Wir verbessern die Mietpreisbremse und schützen Mieter vor extremen Mieterhöhungen nach Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen. Wir fördern das Bauen an vielen Stellen mit einem starken sozialen Wohnungsbau, der Bereitstellung von mehr Bauland und die Unterstützung von günstigem und schnellerem Bauen. Die beschlossenen Milliarden für neue Wohnungen, die sich Krankenpfleger, Polizisten und Feuerwehrkräfte auch leisten können, sind ein wichtiger Schritt.
Doch wir wollen noch mehr erreichen. Unser Ziel ist, dass niemand mehr als ein Drittel seines Einkommens für die Miete ausgeben muss. Und wir fordern einen Mietenstopp. Überall dort, wo der Wohnungsmarkt angespannt ist, sollen Bestandsmieten und Mieten bei Neuvermietungen in den nächsten fünf Jahren nur in Höhe der Inflation steigen dürfen. Denn die Mieterinnen und Mieter im Land brauchen sofort eine Verschnaufpause, bis die beschlossenen Maßnahmen des Wohngipfels greifen.
Den 12-Punkte-Plan der SPD „Mietenwende jetzt“ gibt es hier: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Sonstiges/Mietenwende_Jetzt.pdf