Schlagwortarchiv für: Kinderbetreuung

Längere Fristen bei der Beantragung von Mitteln für Kita-Ausbau

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2020 hat die damalige Bundesregierung das „5. Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung“ im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets beschlossen. Ziel des Bundesprogramms ist die Schaffung von 90.000 neuen Betreuungsplätzen in Kitas und in der Kindertagespflege. Durch die Pandemie und den Krieg in der Ukraine kam es zu Verzögerungen bei den geplanten Bauvorhaben. Vor diesem Hintergrund sind die Fristen zum Abschluss der Investitionen und zum Mittelabruf entsprechend zu knapp, um die Programmziele vollständig umzusetzen.

In einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten haben, ist vorgesehen, die Fristen für den Abschluss der geförderten Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2023 sowie für den Mittelabruf durch die Länder bis zum 30. Juni 2024 zu verlängern. Zudem werden darauf aufbauende Fristenregelungen, insbesondere für Berichte, entsprechend angepasst. Dies entspricht einer Fristverlängerung von jeweils sechs Monaten.

Damit ermöglichen wir, dass die Finanzhilfen abgerufen und vollständig in den Ausbau der Kindertagesbetreuung investiert werden können. Um die Fristen zu verlängern, ändern wir das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (KitaFinHG) und das Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz (KBFG).

Weitere Informationen gibt es hier.

Weitere Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesbetreuung

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Mehr Personal in KiTas, Förderung der sprachlichen Bildung und Stärkung der Kindertagespflege – hierfür stellt der Bund den Ländern im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes in den kommenden zwei Jahren vier Milliarden Euro zur Verfügung. Das wird der Qualität in der Kindertagesbetreuung einen weiteren Schub geben. Das KiTa-Qualitätsgesetz entwickelt das Gute-KiTa-Gesetz weiter, mit dem in den vergangenen Jahren bereits viel Gutes erreicht wurde: etwa bessere Personalschlüssel und mehr kostenfreie KiTa-Plätze. Bereits eingeführte Beitragsentlastungen der Eltern sollen grundsätzlich weiter finanziert werden. In Kommunen, die noch KiTa-Beiträge erheben, sollen diese verpflichtend nach Elterneinkommen, der täglichen Betreuungszeit und der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder der Familie gestaffelt werden. Damit werden Familien mit niedrigen Einkommen gezielt entlastet.

Ausbau der Kindertagesbetreuung

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Für die SPD sind Kindertagesstätten kein Selbstzweck. Eltern, die ihre Kinder allein betreuen wollen, sollen das auch weiterhin tun dürfen. Aber klar ist auch:  Alle Eltern, die aus beruflichen oder anderen Gründen auf Betreuungsplätze für ihre Kinder angewiesen sind, müssen Zugang dazu bekommen. Das ist eine Frage der Chancengleichheit. Der Ausbau der Kindertagesbetreuung ist deswegen ein sozialdemokratisches Herzensanliegen, um Familien in ihrem Alltag zu entlasten. Damit leisten wir auch einen wichtigen Beitrag zur Gleichberechtigung von Männern und Frauen sowie zur besseren Integration von Kindern mit Migrationshintergrund.

 

In dieser Woche verabschiedete der Bundestag deswegen ein Gesetz, das den Ausbau der Kindertagesbetreuung weiter vorantreiben soll. Im Rahmen des mittlerweile vierten Investitionsprogramms stellt der Bund bis 2020 weitere 1,1 Mrd. Euro zur Verfügung, die gemeinsam mit den Ländern und Kommunen zusätzlich 100 000 Betreuungsplätze schaffen werden. Mit diesen Mitteln wird erstmalig auch die Betreuung von Kindern über drei Jahren bis zum Schuleintritt gefördert. Zudem verbessern wir gezielt die Qualität der Angebote, z. B. durch bessere Gesundheitsversorgung und Bewegungsförderung.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Sprachförderprogramm des Bundes geht in die zweite Runde

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 – Kitas in Bergkamen, Kamen, Bönen, Unna, Schwerte und Fröndenberg zusätzlich in Bundesförderung aufgenommen – 

Durch die Sprache eignen sich Menschen Wissen an und kommen miteinander in Kontakt. Mithilfe der Sprache erfahren bereits die Kleinsten die Welt. Das sieht auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend so und hat das Programm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ auf den Weg gebracht. Anfang 2017 startete bereits die zweite Förderwelle, in der weitere Mittel für die frühkindliche Sprachförderung bereitgestellt wurden. Durch das Bundesprogramm wird es den Kitas ermöglicht, eine halbe Stelle für eine zusätzliche Fachkraft einzurichten, die bei der Erstellung eines Förderprogramms unterstützt und dieses gemeinsam mit den ErzieherInnen weiterentwickelt. Zusätzlich werden mehrere Einrichtungen einer Region durch eine zusätzliche Fachberatung betreut.

Im Zuge der zweiten Förderwelle kann die Zahl der rund 3 500 Sprachkitas verdoppelt werden.  Dabei richtet sich das Angebot insbesondere an solche Kitas, die von einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem sprachlichem Förderbedarf besucht werden. Auch im Kreis Unna profitieren mehrere Einrichtungen von der Förderung des Bundes. Ganze neun Einrichtungen aus dem Kreis haben während der ersten Förderwelle bereits Mittel aus dem Programm erhalten. Mit der zweiten Förderwelle können nun alle Einrichtungen ihre gute Arbeit fortsetzen. Außerdem wurden fünf weitere Kitas in den Förderpool aufgenommen. Insgesamt erhalten damit 14 Einrichtungen im Kreis Unna Mittel aus dem Bundesprogramm, darunter vier Einrichtungen in Bergkamen, drei in Kamen und Unna, zwei in Fröndenberg und jeweils eine Kita in Bönen und Schwerte.

„Kinder sind neugierig und wollen die Welt kennenlernen. Die Sprache ist eine Voraussetzung dafür, dass Kinder ihre Umwelt entdecken können. Mit dem Programm sorgen wir dafür, dass alle Kinder unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund die Möglichkeit bekommen, durch Sprache an der Gesellschaft teilzuhaben. Damit erfüllen wir nicht nur einen Bildungsauftrag. Gleichzeitig leisten wir auch einen nachhaltigen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit in unserem Land, der insbesondere durch die Integration geflüchteter Kinder neue Dringlichkeit erfahren hat“, so der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

Kindertagesbetreuung ausbauen

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Gute Angebote der Kindertagesbetreuung verbessern die Start- und Bildungschancen aller Kinder und fördern die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund. Außerdem unterstützen sie Familien in ihrer Erziehungsverantwortung und erleichtern so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Deshalb haben wir in dieser Woche einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, um noch weitere Plätze in der Kindertagesbetreuung zu schaffen. Im Rahmen des mittlerweile vierten Investitionsprogramms zur Kinderbetreuungsfinanzierung werden 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder entstehen. Außerdem soll auch die Qualität der einzelnen Plätze verbessert werden. Ein guter Kita-Platz braucht jedoch eine gute Ausstattung. Daher garantieren wir ebenfalls die Förderung von Investitionen in die Ausstattung der Kitas.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.