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Nachtragshaushalt 2015 beschlossen – Weitere Entlastungen für die Kommunen

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Nur wenn wir heute klug investieren, ist unser Land auch morgen noch gut aufgestellt. Deshalb bleibt es bei der im Koalitionsvertrag verankerten Maxime: Mehreinnahmen werden vorrangig für Investitionen eingesetzt. Die SPD-Bundestagsfraktion hat dafür gesorgt, dass 15 Milliarden zusätzlich im Bundeshaushalt bereitstehen, um in Infrastruktur, Bildung und Klimaschutz zu investieren und Kommunen zusätzlich zu entlasten. Dieses Paket hat die SPD-Bundestagsfraktion gemeinsam mit der Union in dieser Woche mit dem Nachtragshaushalt beschlossen.

Mit einem kommunalen Investitionsfonds in Höhe von 3,5 Mrd. Euro greifen wir zudem finanzschwachen Kommunen gezielt unter die Arme, damit diese nicht den Anschluss verlieren und eine angemessene Daseinsvorsorge anbieten können. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass der Bund die Städte und Gemeinden bei den steigenden Kosten für Flüchtlingen strukturell und substanziell entlastet. Denn wir wollen nicht, dass Kommunen in die Zwangslage kommen, ihre eigentlichen Aufgaben vernachlässigen zu müssen. Die Aufnahme, Versorgung und Integration von Flüchtlingen ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, für die auch Bund und Länder angemessen Verantwortung übernehmen müssen. Hier erwarten wir beim Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder im Juni eine klare und konkrete Übereinkunft!

Das Nachtragshaushaltsgesetz der Bundesregierung finden Sie hier.

Veranstaltung: Sichere Finanzen – starke Kommunen

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Einladung zur Diskussion am 28. Mai, um 19 Uhr in Unna

Seit Jahren wachsen die Schulden und Belastungen der Kommunen. Nicht allen Kommunen geht es schlecht, aber die Schere zwischen den finanzstarken und finanzschwachen Kommunen öffnet sich weiter. Die SPD-Bundestagsfraktion will diese Schere schließen und verhindern, dass Regionen veröden und neue soziale Brennpunkte entstehen.

Der erste Schritt ist getan. Die SPD-Bundestagsfraktion hat dafür gesorgt, dass die Mittel für Investitionen und Entlastungen der Kommunen nochmals deutlich um insgesamt 15 Milliarden Euro angehoben werden. Mit der zusätzlichen Entlastung und dem Fonds für kommunale Investitionen können die Städte und Gemeinden bis 2018 in Infrastruktur, Bildung und Klimaschutz investieren. Das ist ein großer Schritt in die richtige Richtung, aber wir müssen auch in den Folgejahren für die Interessen der Kommunen kämpfen.

In dieses Vorhaben müssen die Kommunen von Anfang an eingebunden werden. Wir möchten Sie über den Stand der Diskussion informieren und mit Ihnen über die Anforderungen an eine faire Ausgestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ins Gespräch kommen.

Daher lade ich Sie gemeinsam mit meinem SPD-Fraktionskollegen Bernhard Daldrup zu einer Diskussion am Donnerstag, den 28. Mai, um 19 Uhr im Ringhotel Katharinen Hof, Bahnhofstr.49, 59423 Unna ein. Anmeldungen bitte an mein Bürgerbüro in Unna unter: 02303.25314-30 oder oliver.kaczmarek@wk.bundestag.de

Nachtragshaushalt 2015: Kommunen entlasten, Investitionen stärken

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Um Arbeitsplätze und unseren Wohlstand von morgen zu sichern, müssen wir heute klug investieren. Deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion in den vergangenen Monaten mit Erfolg Druck gemacht und dafür gesorgt, dass die Investitionen des Bundes um 15 Mrd. Euro stärker steigen als ursprünglich im Koalitionsvertrag vereinbart. Das setzen wir jetzt mit dem Nachtragshaushalt um. Das Gros der zusätzlichen Mittel fließt dabei in höhere Investitionen in die Infrastruktur (4,3 Mrd. Euro) und in Energieeffizienz, Klimaschutz und Städtebau (2,2 Mrd. Euro).

Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem durchgesetzt, dass 5 Mrd. Euro des Investitionspaktes eingesetzt werden, um Kommunen weiter finanziell zu entlasten. Damit sorgen wir dafür, dass auch Kommunen mit angespannter Kassenlage in ihre wirtschaftliche Zukunft investieren können:

 

  • Mit einem Sondervermögen von 3,5 Mrd. Euro sollen gezielt Investitionen finanzschwacher Kommunen in Infrastruktur, Bildung und Klimaschutz gefördert werden. Die Mittel werden nach einem Schlüssel an die Länder ausgeschüttet, der Einwohnerzahl, Höhe der Kassenkredite und Anzahl der Arbeitslosen berücksichtigt. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag, um die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in unserem Land zu wahren.
  • Um die die finanziellen Spielräume der Kommunen weiter zu erhöhen, haben wir uns zudem mit Erfolg dafür eingesetzt, dass die Entlastung der Kommunen für das Jahr 2017 um weitere 1,5 Mrd. Euro auf insgesamt 2,5 Mrd. Euro steigt und dann 2018 mit 5 Mrd. Euro ihre volle und im Koalitionsvertrag festgelegte Höhe erreicht.

 

Unabhängige Experten sind sich einig: In Deutschland besteht eine Investitionslücke. Damit wir nicht länger von unserer Substanz leben, brauchen wir mehr Investitionen der öffentlichen Hand. Aber wir müssen auch bessere Anreize für private Investitionen schaffen. Klar ist: Dabei geht es nicht darum, Bund, Länder und Kommunen aus ihrer Verantwortung für Ausbau und Erhalt öffentlicher Infrastruktur zu entlassen. Ziel muss sein, bürokratische Hindernisse abzubauen und moderne Finanzierungsformen zu fördern. Investitionen sind die Voraussetzung, um eine starke Wirtschaft, Arbeitsplätze und eine hohe Lebensqualität für unsere Kinder und Enkel zu sichern. Dafür legen wir jetzt den Grundstein.

 

 

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Zukunftsinvestitionen in den Städten und Gemeinden ermöglicht

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„Der Bund kommt seiner Verantwortung für die Kommunen nach. Mit der zusätzlichen Entlastung und dem Fonds für kommunale Investitionen können die Städte und Gemeinden bis 2018 in Infrastruktur, Bildung und Klimaschutz investieren“, freut sich der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek über den Beschluss der Bundesregierung am Mittwoch.

Demnach sollen die Kommunen im Jahr 2017 um zusätzliche 1,5 Mrd. Euro (insgesamt dann pro Jahr 2,5 Mrd. Euro) entlastet werden und 3,5 Mrd. Euro über den Kommunalinvestitionsförderungsfonds bereitgestellt werden. Seit Monaten hatten die SPD-Abgeordneten aus dem Ruhrgebiet  für Geld für strukturschwache Kommunen auch im Ruhrgebiet gekämpft. Diese Hartnäckigkeit zahle sich nun aus, so Kaczmarek.

Über den Verteilschlüssel für den Sonderfonds wird erreicht, dass nicht nur die Bevölkerungszahl, sondern auch die Zahl der Arbeitslosen wie das Ausmaß der kommunalen Verschuldung Grundlage für die Mittelzuweisung wird. Nordrhein-Westfalen erhält damit einen deutlich über dem Bevölkerungsanteil liegenden Anteil des gesamten Fonds von 32%, das heißt ca. 1,1 Mrd. Euro. Die Länder werden vor diesem Hintergrund festlegen, welche Kommunen gefördert werden.

„Der Kreis Unna wird davon profitieren“, ist sich Kaczmarek sicher. Die Kommunen könnten damit in die Infrastruktur, in Informationstechnologien, in Bildung oder in den Klimaschutz und damit in die Lebensqualität vor Ort investieren.

„Die allein in dieser Wahlperiode vereinbarte Entlastung, die sich bis 2018 auf zusätzliche 15 Mrd. Euro für die Kommunen summiert, ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Nicht alles wird damit erreicht und wir müssen auch in den Folgejahren für die Interessen der Kommunen kämpfen. Aber mit der SPD in der Bundesregierung kommt der Bund seiner Verantwortung für die Kommunen nach.“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete.

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Weitere finanzielle Entlastungen der Kommunen durch den Bund

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Städte, Gemeinden und Kreise können sich in den nächsten Jahren auf weitere finanzielle Entlastungen ihrer Haushalte durch den Bund verlassen. Die Bundesregierung reagierte damit unter anderem auch auf den Appell der Oberbürgermeister und Landräte in der vergangenen Woche.

„Wenn wir über Investitionen in die Zukunftsfähigkeit  Deutschlands reden, müssen wir die Kommunen und ihre Infrastruktur zuerst im Blick haben. Das hat die Große Koalition nun in der Vereinbarung über das Investitionspaket getan. Immer wenn die SPD regiert, können sich die Kommunen auf Entlastungen für ihre Haushalte verlassen“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

Nach der Grundsicherung im Alter, die der Bund übernimmt, und einer zusätzlichen Entlastung im Umfang von einer Milliarde Euro im Vorgriff auf die Entlastung bei der Eingliederungshilfe, werden in den nächsten Jahren weitere fünf Milliarden Euro an die Kommunen gehen.

So einigten sich die Fraktionsvorsitzenden von SPD und CDU/CSU mit Bundesfinanzminister Schäuble auf eine zusätzliche Unterstützung von 1,5 Milliarden für 2017. Darüber hinaus wird ein kommunaler Investitionsfonds von 3,5 Milliarden Euro in den Jahren 2015 bis 2018 aufgelegt, der insbesondere finanzschwachen Städten und Gemeinden zugutekommen soll. „Hiervon muss auch das Ruhrgebiet in besonderer Weise profitieren“, so Kaczmarek.

Weitere Finanzhilfen des Bundes für die Kommunen müssen folgen. Insbesondere die anhaltend hohen Flüchtlingszahlen stellen viele Städte und Gemeinden gerade in Nordrhein-Westfalen vor große Herausforderungen. Die von der Bundesregierung gewährten Soforthilfen von 500 Millionen Euro in den Jahren 2015 und 2016 sind dazu ein erster, wichtiger Schritt.

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SPD-Abgeordnete setzen sich für Entlastung der Kommunen ein

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Die angespannte Situation der Kommunalfinanzen im Ruhrgebiet und die geplante finanzielle Entlastung der Kommunen durch den Bund waren Thema eines Gespräches der SPD-Bundestagsabgeordneten aus dem Ruhrgebiet mit dem SPD-Parteivorsitzenden und Vizekanzler Sigmar Gabriel am 18. März 2014. An dem Gespräch nahm auch Oliver Kaczmarek, SPD-Abgeordneter für den Wahlkreis Unna I, teil.

Die SPD-Abgeordneten wiesen in dem Gespräch auf die dramatische Situation der kommunalen Finanzen in vielen Städten und Gemeinden des Ruhrgebiets hin, welche unter anderem durch die steigenden Ausgaben für Sozialleistungen verursacht werden. Eine Entlastung der Kommunen sei dringend geboten, damit diese auch weiterhin ihren wesentlichen Aufgaben nachkommen können.

Sigmar Gabriel sicherte zu, dass neben anderen Maßnahmen ab 2015 bis zur Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes eine Entlastung von jährlich einer Milliarde Euro für die Städte und Gemeinden vorgesehen ist. Dieses Geld ist auch in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundesministeriums der Finanzen enthalten. Eine weitere Entlastung von den Kosten der Eingliederungshilfe wird dann im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes erfolgen, dessen Verabschiedung die SPD für 2016 anstrebt.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Unna I, Oliver Kaczmarek, wird sich gemeinsam mit seinen SPD-Kollegen in Berlin auch weiter für die Entlastung der Kommunen stark machen: „Die SPD und ich selbst werden intensiv darauf drängen, dass ab 2015 je eine Milliarde und ab 2017 mit dem Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes fünf Milliarden Euro jährlich für die Entlastung der Kommunen zur Verfügung gestellt werden.“

Dies hatte Oliver Kaczmarek zuvor auch in einem Antwortschreiben auf einen Brief des Landrates Michael Makiolla zugesichert. Kaczmarek sieht die Entlastung der Kommunen als eine Aufgabe für die gesamte Koalition, für deren auskömmliche Finanzierung der Finanzminister Wolfgang Schäuble zu sorgen hat.

Für eine finanzielle Entlastung der Kommunen

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Antwort des heimischen Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek auf den offenen Brief der CDU-Ratsfraktion der Stadt Schwerte zur Verbesserung der Finanzausstattung der Kommunen im Rahmen der Koalitionsverhandlungen

 

Sehr geehrter Herr Kordt,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 5. November 2013.

Die schwierige finanzielle Situation der Kommunen in Nordrhein-Westfalen ist mir aus täglicher Praxis bekannt. Aus diesem Grund habe ich mich auch mit den anderen SPD-Bundestagsabgeordneten des Ruhrgebiets im Rahmen der Koalitionsverhandlungen für eine bessere Finanzausstattung der Kommunen stark gemacht.

Eine Vielzahl dieser Forderungen hat Eingang in den nun vorliegenden Koalitionsvertrag gefunden: So sollen die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden Euro jährlich entlastet werden. Bereits vor der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes soll mit einer jährlichen Entlastung der Kommunen in Deutschland in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr begonnen werden. Auf diesen Punkt haben wir SPD-Bundestagsabgeordnete des Ruhrgebiets gedrungen, denn diese soziale Leistung ist in Ballungsgebieten sehr hoch und wächst dynamisch an. Eine anteilige Kostenübernahme durch den Bund kommt somit den Städten, Kreisen und Gemeinden im Ruhrgebiet stark zugute.

Auch hinsichtlich der großen Herausforderungen, vor denen Länder und Gemeinden bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulsozialarbeit, Schulen und Hochschulen stehen, haben sich CDU/CSU und SPD auf eine Entlastung in Höhe von sechs Milliarden Euro verständigt. Auch eine weitere Aufstockung der Mittel für die Kinderbetreuung wurde für den Bedarfsfall in Aussicht gestellt.

Die Forderung der SPD, die Städtebauförderung auszubauen und weiterzuentwickeln, ist ebenfalls Bestandteil des Koalitionsvertrages geworden. Für die Städtebauförderung sollen insgesamt 700 Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt werden, und Kommunen in Haushaltsnotlagen sollen nicht mehr von der Förderung ausgeschlossen werden.

Ich danke Ihnen für Ihren Brief und möchte Sie Ihrerseits um Unterstützung bitten. Denn viele Verbesserungen für die Kommunen hätten schon umgesetzt werden können, wenn die ehemalige Koalition aus CDU, CSU und FDP sich nicht verweigert hätte. Wesentliche Veränderungen waren nur mit großem Druck der rot-grünen Bundesratsmehrheit im Vermittlungsausschuss möglich. Denken Sie nur an die Übernahme der Grundsicherung im Alter ab 2014 durch den Bund. Daher bitte ich Sie, Ihrerseits in den Gremien Ihrer Partei nicht nachzulassen und niemanden aus der Verantwortung zu lassen, wenn es um sichere Kommunalfinanzen geht.

Ich bin sicher, wenn es eine Große Koalition gibt, dann muss sie etwas für die Stadtfinanzen bewegen. Meine Beantwortung Ihres offenen Briefes habe ich parallel auch den in Schwerte erscheinenden Medien übermittelt.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht darf nicht zum Nachteil der Kommunen werden!

Der Beschluss der Bundesregierung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz wird von der SPD-Bundestagsfraktion abgelehnt. Im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden wenden wir uns scharf gegen die Einschränkung der bisherigen Überlassungspflicht für Abfälle aus Haushalten zugunsten der gewerblichen Sammlung durch private Entsorgungsbetriebe, so dass nun nicht mehr alle Erlöse aus wiederverwertbaren Rohstoffe auch den Kommunen zugute kommen.

Gleiches gilt für die Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne. In dieser sollen künftig alte Handys und andere Elektrogeräte entsorgt werden können. Angesichts immer knapper werdender Rohstoffreserven nehmen das Recycling von Abfällen und deren Verwertung volkswirtschaftlich an strategischer und wirtschaftlicher Bedeutung zu. Schon deshalb muss die flächendeckende Entsorgung in kommunaler Hand liegen. Daseinsvorsorge im Abfallbereich heißt auch, dass Erlöse, die durch die Vermarktung der Wertstofferfassung aus dem Abfall erzielt werden, den Bürgerinnen und Bürgern wieder zugute kommen müssen und nicht der Gewinnmaximierung privater Unternehmen dienen. Nur so können eine stabile Gebührenkalkulation und gute Arbeitsplätze zukünftig gewährleistet werden. Eine dauerhafte, unabhängig vom Marktgeschehen organisierte Wertstoffsammlung in kommunaler Hand sichert auch langfristig und nachhaltig die ökologischen Ziele der Kreislaufwirtschaft.

Schwarz-Gelb hat sich wieder einmal dafür stark gemacht, private Entsorger beim lukrativen Zugriff auf die Wertstoffe vor den Kommunen zu bevorzugen. Ihre antikommunale Einstellung wird zum Prinzip.