Nachtragshaushalt 2015 beschlossen – Weitere Entlastungen für die Kommunen

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Nur wenn wir heute klug investieren, ist unser Land auch morgen noch gut aufgestellt. Deshalb bleibt es bei der im Koalitionsvertrag verankerten Maxime: Mehreinnahmen werden vorrangig für Investitionen eingesetzt. Die SPD-Bundestagsfraktion hat dafür gesorgt, dass 15 Milliarden zusätzlich im Bundeshaushalt bereitstehen, um in Infrastruktur, Bildung und Klimaschutz zu investieren und Kommunen zusätzlich zu entlasten. Dieses Paket hat die SPD-Bundestagsfraktion gemeinsam mit der Union in dieser Woche mit dem Nachtragshaushalt beschlossen.

Mit einem kommunalen Investitionsfonds in Höhe von 3,5 Mrd. Euro greifen wir zudem finanzschwachen Kommunen gezielt unter die Arme, damit diese nicht den Anschluss verlieren und eine angemessene Daseinsvorsorge anbieten können. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass der Bund die Städte und Gemeinden bei den steigenden Kosten für Flüchtlingen strukturell und substanziell entlastet. Denn wir wollen nicht, dass Kommunen in die Zwangslage kommen, ihre eigentlichen Aufgaben vernachlässigen zu müssen. Die Aufnahme, Versorgung und Integration von Flüchtlingen ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, für die auch Bund und Länder angemessen Verantwortung übernehmen müssen. Hier erwarten wir beim Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder im Juni eine klare und konkrete Übereinkunft!

Das Nachtragshaushaltsgesetz der Bundesregierung finden Sie hier.