Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht darf nicht zum Nachteil der Kommunen werden!
Der Beschluss der Bundesregierung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz wird von der SPD-Bundestagsfraktion abgelehnt. Im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden wenden wir uns scharf gegen die Einschränkung der bisherigen Überlassungspflicht für Abfälle aus Haushalten zugunsten der gewerblichen Sammlung durch private Entsorgungsbetriebe, so dass nun nicht mehr alle Erlöse aus wiederverwertbaren Rohstoffe auch den Kommunen zugute kommen.
Gleiches gilt für die Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne. In dieser sollen künftig alte Handys und andere Elektrogeräte entsorgt werden können. Angesichts immer knapper werdender Rohstoffreserven nehmen das Recycling von Abfällen und deren Verwertung volkswirtschaftlich an strategischer und wirtschaftlicher Bedeutung zu. Schon deshalb muss die flächendeckende Entsorgung in kommunaler Hand liegen. Daseinsvorsorge im Abfallbereich heißt auch, dass Erlöse, die durch die Vermarktung der Wertstofferfassung aus dem Abfall erzielt werden, den Bürgerinnen und Bürgern wieder zugute kommen müssen und nicht der Gewinnmaximierung privater Unternehmen dienen. Nur so können eine stabile Gebührenkalkulation und gute Arbeitsplätze zukünftig gewährleistet werden. Eine dauerhafte, unabhängig vom Marktgeschehen organisierte Wertstoffsammlung in kommunaler Hand sichert auch langfristig und nachhaltig die ökologischen Ziele der Kreislaufwirtschaft.
Schwarz-Gelb hat sich wieder einmal dafür stark gemacht, private Entsorger beim lukrativen Zugriff auf die Wertstoffe vor den Kommunen zu bevorzugen. Ihre antikommunale Einstellung wird zum Prinzip.