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Ab 1. August: mehr BAföG – mehr Bildungsgerechtigkeit

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Oliver Kaczmarek, stellvertretender bildungspolitischer Sprecher:

Die 25. BAföG-Novelle sorgt ab 1. August für mehr Chancengerechtigkeit in Deutschland. Die SPD hat sich in der Koalition mit Erfolg dafür eingesetzt, dass 2014 der jahrelange Reformstau für das BAföG gelöst wurde. Nun steigen die BAföG-Sätze deutlich und wir stellen das BAföG auf neue Anforderungen und Studierendenwirklichkeiten ein.

„Das BAföG ist eines der großen sozialdemokratischen Projekte für mehr Chancengleichheit. Die SPD hat als Teil der Regierungskoalition erfolgreich für die 25. BAföG-Reform gekämpft. Seit 2015 trägt der Bund erstmals alleine die Kosten für das BAföG. So entlastet er die Länder um jährlich 1,17 Milliarden Euro und stellt pro Jahr 825 Millionen Euro für die Verbesserung der Leistungen selbst zur Verfügung.

Ab dem 1. August steigen die BAföG-Förderhöchstsätze von 670 auf 735 Euro und damit die Wohnkosten- und Sozialpauschalen. Die Einkommensfreibeträge steigen um sieben Prozent und für jedes Kind gibt es 130 Euro Betreuungszuschlag. Somit sind zusätzliche 110.000 junge Menschen BAföG-berechtigt. Dank der Kopplung des „Meister-BAföGs“ an das BAföG steigen auch die Sätze für Fachkräfte. Ebenfalls schließen wir die bisherige Förderlücke zwischen Bachelor und Master und führen bundesweit die Möglichkeit der Online-Antragsstellung ein.

Weil die Schaffung von Chancengleichheit im Mittelpunkt von sozialdemokratischer Bildungspolitik steht, gilt für uns: nach der Reform ist vor der Reform. Als nächsten Schritt wollen wir das BAföG noch weiter an die  Lebenswirklichkeit von Studierenden annähern. Denn viele Studierende kommen älter und beruflich qualifiziert an die Hochschulen.“

Meister-BAföG wird attraktiver

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Am Freitag hat der Bundestag die größte Ausweitung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) seit 2002 beschlossen. Seit 1996 unterstützt der Bund Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung. Das Gesetz wird jetzt umfassend modernisiert und der Leistungsumfang sowie der Förderkreis erweitert.

Im parlamentarischen Verfahren konnten wir eine Anhebung der Zuschüsse zum Unterhalts- und Maßnahmenbeitrag auf 50 bzw. 40 Prozent durchsetzen. Berufliche Aufstiegsfortbildung wird damit noch attraktiver, insbesondere für Weiterbildungswillige, die bisher wegen der hohen Folgekosten davor zurück schreckten. Mit der Erhöhung des Erlasses bei erfolgreichem Maßnahmenabschluss auf 40 Prozent wollen wir zudem zu mehr Durchhaltewillen in schwierigen Situationen motivieren.

Zukünftig können auch Bachelor-Absolventen einen Zugang zur Förderung bekommen, wenn sie zusätzlich einen Meisterkurs o.ä. machen wollen. Damit tragen wir zur Durchlässigkeit zwischen den Bildungssystemen bei. Das Gesetz erhöht und vereinheitlicht darüber hinaus den Kinderbetreuungs-zuschlag und führt die elektronische Antragsstellung ein. Bei langen Bearbeitungszeiten sollen Antragsstellerinnen und Antragssteller von einer Vorschussregelung profitieren.

Das dritte Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes können Sie hier nachlesen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/070/1807055.pdf

Konsequenzen aus Übergriffen in Köln und Fraktionsklausur: Zur Sitzungswoche vom 11.-15.01.2016

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Das neue Jahr 2016 hat zu Beginn mit den massiven Übergriffen auf Frauen in verschiedenen deutschen Städten für Diskussionsstoff und mit dem Terroranschlag auf eine Gruppe Touristen in der Türkei für tiefe Trauer gesorgt.

Die Anschläge im Zentrum Istanbuls erschüttern jeden Demokraten. Mein Mitgefühl und meine uneingeschränkte Solidarität gelten den Angehörigen der Opfer. Terroranschläge, egal wo sie verübt werden, egal wen sie treffen, sind verachtenswert. Noch wissen wir wenig über die Hintergründe der Tat, auch die Identität des Attentäters ist nicht abschließend geklärt. Beamte des Bundeskriminalamts sind daher zur Unterstützung der Aufklärung nach Istanbul gereist.

Wütend machen mich die widerwärtigen Straftaten der Silvesternacht. Bei vielen Menschen haben sie außerdem ein Gefühl von Unsicherheit ausgelöst oder verstärkt. Klar ist, dass es keine Rechtfertigung für diese Vergehen gibt. Täter müssen dort, wo eine Überführung angesichts der Umstände der Silvesternacht gelingt, hart bestraft werden. Aber zur Wahrheit gehört auch, dass schnell gefällte Pauschal-Urteile, die einen Generalverdacht gegen bestimmte Personengruppen aussprechen, keine Lösung des Problems darstellen. Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat als Reaktion auf die Ereignisse einen 15-Punkte-Plan verabschiedet. Zu den Konsequenzen, die aus den Vorfällen aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion zu ziehen sind, berichte ich in diesem Info-Dienst.

Die Ergebnisse unserer SPD-Fraktionsklausur sowie weitere Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Info-Dienst zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek


Die Themen:

  1. Konsequenzen aus den Ereignissen von Köln in der Silvesternacht (Einigung BMI/BMJV)
  2. Beschlüsse der SPD-Fraktionsklausur
  3. Registrierung von Flüchtlingen sicherstellen und Asylverfahren beschleunigen 
  4. Novelle des Meister-BAföG in den Bundestag eingebracht

Novelle des Meister-BAföG in den Bundestag eingebracht

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Seit 1996 werden mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), auch bekannt als „Meister-BAföG“, Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Mit der am Donnerstag in den Bundestag eingebrachten Novelle werden berufliche Aufstiegsfortbildungen künftig noch attraktiver.

Teilnehmer aufstiegsfortbildender Maßnahmen erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung sowie bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einen einkommensabhängigen Beitrag zum Lebensunterhalt. Mit der Reform des Gesetzes von 1996 wollen wir mögliche Hemmschwellen Fortbildungsinteressierter bei der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, der Vereinbarkeit von Fortbildung, Beruf und Familie oder der Finanzierung abbauen. Die Attraktivität der anspruchsvollen Aufstiegsfortbildung im dualen System beruflicher Bildung soll so erhöht werden.

Konkret werden hierfür unter anderem die Zuschussanteile zum Maßnahmenbeitrag und Unterhaltsbeitrag weiter erhöht und den Belohnungserlass ausgebaut. Ebenso eröffnet die von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzesnovelle nun auch Bachelorabsolventen einen Zugang zur AFBG-Förderung, erhöht und vereinheitlicht den Kinderbetreuungszuschlag und führt die elektronische Antragsstellung ein.

Mit der Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes leisten wir außerdem einen Beitrag zur Sicherung des Fach- und Führungskräftenachwuchses aus dem dualen System für Wirtschaft und Gesellschaft.

Den Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/070/1807055.pdf

Meine Rede im Plenum des Deutschen Bundestages zum Thema Aufstiegsfortbildung können Sie hier anschauen: http://www.bundestag.de/mediathek/?isLinkCallPlenar=1&action=search&contentArea=details&ids=6419050&instance=m187&categorie=Plenarsitzung&mask=search

Informationen zum Meister-BAföG finden Sie unter: http://www.meister-bafoeg.info/

Das BAföG ist neu aufgestellt

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Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung der 25. BAföG-Novelle zugestimmt und damit den Weg  frei gemacht für eine substanzielle Erhöhung, strukturelle Modernisierung und eine Neuordnung der Verantwortlichkeiten beim BAföG. Mit der Regierungsbeteiligung der SPD konnte der jahrelange Reformstau der Vorgängerregierung aufgelöst und eine substanzielle BAföG-Reform umgesetzt werden.

Nach der Zustimmung des Bundesrates zur 25. BAföG-Novelle  übernimmt der Bund zum 1. Januar 2015 die vollständige Finanzierung der BAföG-Leistungen. Die Länder werden damit dauerhaft um 1,17 Milliarden jährlich entlastet und gewinnen zusätzlichen Spielraum für Investitionen in Kitas, Schulen und Hochschulen.

Das BAföG wird substanziell erhöht und strukturell modernisiert. Die Freibeträge und Bedarfssätze steigen zum Wintersemester 2016 um 7 Prozent, der Wohnkostenzuschuss und die Sozialpauschalen werden angehoben sowie der Zugang zum BAföG für Inhaber humanitärer Aufenthaltstitel erleichtert. Außerdem wird das BAföG besser an veränderte Studienverläufe angepasst. Das BAföG wird damit offener, moderner und lebensnäher. Mit dem gleichen Anspruch wird die SPD nun auch eine Reform des Meister-BAföG angehen.

Die 25. BAföG-Novelle stärkt die Verantwortung des Bundes für die weitere Anpassung und Reformierung des BAföG. Das tut dem BAföG gut und ist eine Chance für die Weiterentwicklung dieses wichtigen Instruments der Bildungsfinanzierung. Als SPD-Bundestagsfraktion werden wir diese zusätzliche Verantwortung des Bundes nutzen, um das BAföG auch über die 25. Novelle hinaus zu stärken und weiterzuentwickeln.

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