Novelle des Meister-BAföG in den Bundestag eingebracht

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Seit 1996 werden mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), auch bekannt als „Meister-BAföG“, Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Mit der am Donnerstag in den Bundestag eingebrachten Novelle werden berufliche Aufstiegsfortbildungen künftig noch attraktiver.

Teilnehmer aufstiegsfortbildender Maßnahmen erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung sowie bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einen einkommensabhängigen Beitrag zum Lebensunterhalt. Mit der Reform des Gesetzes von 1996 wollen wir mögliche Hemmschwellen Fortbildungsinteressierter bei der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, der Vereinbarkeit von Fortbildung, Beruf und Familie oder der Finanzierung abbauen. Die Attraktivität der anspruchsvollen Aufstiegsfortbildung im dualen System beruflicher Bildung soll so erhöht werden.

Konkret werden hierfür unter anderem die Zuschussanteile zum Maßnahmenbeitrag und Unterhaltsbeitrag weiter erhöht und den Belohnungserlass ausgebaut. Ebenso eröffnet die von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzesnovelle nun auch Bachelorabsolventen einen Zugang zur AFBG-Förderung, erhöht und vereinheitlicht den Kinderbetreuungszuschlag und führt die elektronische Antragsstellung ein.

Mit der Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes leisten wir außerdem einen Beitrag zur Sicherung des Fach- und Führungskräftenachwuchses aus dem dualen System für Wirtschaft und Gesellschaft.

Den Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/070/1807055.pdf

Meine Rede im Plenum des Deutschen Bundestages zum Thema Aufstiegsfortbildung können Sie hier anschauen: http://www.bundestag.de/mediathek/?isLinkCallPlenar=1&action=search&contentArea=details&ids=6419050&instance=m187&categorie=Plenarsitzung&mask=search

Informationen zum Meister-BAföG finden Sie unter: http://www.meister-bafoeg.info/