Registrierung von Flüchtlingen sicherstellen und Asylverfahren beschleunigen

Am Donnerstag wurde im Plenum des Bundestags ein Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken verabschiedet. Ziel ist es, die Asylverfahren zu verkürzen und einen validen Überblick über die Registrierungen zu bekommen.

Mit einer durchschnittlichen Dauer von derzeit knapp sechs Monaten sind die Asylverfahren in Deutschland zu lang. Mithilfe des neuen Gesetzes sollen die Daten von Asylsuchenden nicht erst bei Stellung eines Antrages, sondern nach Möglichkeit bereits bei dem Erstkontakt mit den Asyl- und Schutzsuchenden sowie unerlaubt eingereisten unverzüglich in einem Kerndatensystem zentral gespeichert werden. So können Mehrfachregistrierungen vermieden werden. Darüber hinaus sollen allen öffentlichen Stellen die im Rahmen der Aufgabenerfüllung erforderlichen Informationen aus dem Kerndatensystem zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich wird die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender als ein papierbasiertes Dokument mit fälschungssicheren Elementen ausgestaltet. Dieser sogenannte Ankunftsnachweis wird von den zuständigen Aufnahmeeinrichtungen und den zuständigen Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ausgestellt.

Das Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Datenaustauschverbesserungsgesetz) ist hier abrufbar: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/072/1807203.pdf