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Rentenpaket verabschiedet – Zur Sitzungswoche vom 19.-23.05.2014

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Vor gut anderthalb Monaten habe ich im Infodienst zum ersten Mal über das Rentenpaket der Großen Koalition berichtet. Am heutigen Freitag wurde das umfangreiche Maßnahmenpaket vom Deutschen Bundestag beschlossen. Das Gesetz, für das die SPD und besonders Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hart gestritten haben, tritt wie geplant bereits am 1. Juli in Kraft. Alle Fakten und die Antworten auf häufig gestellte Fragen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf dieser Internetseite zusammengestellt.

Diese Woche steht ganz im Zeichen der anstehenden Wahlen zum Europaparlament: Die Briten, Niederländer und andere haben bereits ihre Stimmen abgegeben, in Deutschland ist es am kommenden Sonntag soweit. Die Europawahl 2014 ist deswegen besonders, weil die Bürgerinnen und Bürger Europas das erste Mal praktisch den Kommissionspräsidenten durch ihre Wahl bestimmen können. Martin Schulz hat viel Erfahrung im politischen Betrieb und die richtigen Ideen für Europa. Ich bin überzeugt, dass er der richtige Kandidat ist, um als Kommissionspräsident unsere europäische Gemeinschaft zu stärken.

In NRW ist am Sonntag außerdem Kommunalwahl. Je nach dem, wo Sie ihren Wohnsitz haben, dürfen Sie bis zu vier Kreuzchen für die Kommunalwahl machen. Die von Ihnen gewählten Personen dürfen sechs Jahre lang in der Kommune Entscheidungen treffen, die Sie direkt betreffen. Übrigens sind bei der Kommunalwahl schon Bürger ab 16 Jahren wahlberechtigt, einen Hauptwohnsitz in ihrer Gemeinde und eine deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Landes vorausgesetzt. Auf der Website der Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen finden Sie noch einmal alle Informationen zur Wahl.

Nicht zuletzt werden die Mitglieder des Integrationsrats neu gewählt: Für viele Migrantinnen und Migranten ist das Gremium eine effektive Chance, durch ihre Stimme das politische Leben in ihrer Stadt mitzubestimmen.

Demokratie lebt von der Partizipation aller. Darum bitte ich Sie ganz herzlich: Gehen Sie am Sonntag zur Wahl.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Kaczmarek

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Die Themen:
1. Leistungsverbesserung in der Rentenversicherung
2. Der Berufsbildungsbericht 2014
3. Sukzessivadoption durch Lebenspartner
4. Ausschluss genmanipulierter Lebensmittel
5. Reform der besonderen Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen

Sukzessivadoption durch Lebenspartner

Am Donnerstag wurde im Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner beschlossen. Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf erhalten Partner in eingetragenen Lebenspartnerschaften das Recht, ein Kind, welches vom Lebensgefährten bereits adoptiert worden ist, nachträglich ebenfalls zu adoptieren. Bisher war die Sukzessivadoption nur Ehegatten gestattet; Lesben und Schwule konnten lediglich das leibliche Kind des Partners adoptieren (sog. Stiefkindadoption).

Die SPD sieht das verabschiedete Gesetz als einen wichtigen Fortschritt auf dem Weg zur Gleichstellung von homosexuellen und heterosexuellen Partnerschaften – es ist aber nur ein Etappenziel auf dem Weg zur vollständigen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften. Ich bedaure, dass in der aktuellen Regierungskoalition derzeit leider keine parlamentarische Mehrheit dafür vorhanden ist, ein einheitliches Adoptionsrecht für hetero- und homosexuelle Paare durchzusetzen.

Mit Bezug auf einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe ich deshalb eine persönliche Erklärung abgegeben, in der ich deutlich mache, dass ich auch weiterhin für die volle Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften einstehe.

Der entscheidende Faktor bei der Auswahl von geeigneten Adoptiveltern sollte nicht die sexuelle Identität der Eltern sein, sondern das Kindeswohl und das soziale Klima in der Familie.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/012/1801285.pdf

Meine persönliche Erklärung zur Sukzessivadoption können Sie hier aufrufen: https://www.oliver-kaczmarek.de/2014/05/persoenliche-erklaerung-zur-sukzessivadoption-durch-lebenspartner/

Mehr Informationen finden Sie hier: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/kw21_sp_adoptionsrecht/279766

Sukzessivadoption und 100-Tage-Bilanz – Zur Sitzungswoche vom 17.-21.03.2014

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Auf allen Ebenen wurde in der vergangenen Woche darüber diskutiert, wie der Bund die Städte, Gemeinden und Kreise wirksam finanziell unterstützen kann. Für die SPD ist das ein Kernanliegen, denn Demokratie, Lebensqualität und Teilhabechancen werden für die Menschen erst zu Hause in den Kommunen konkret erfahrbar. Seit einiger Zeit sind die Kommunen unter erheblichen finanziellen Druck geraten.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat auf diese Entwicklung seit 2010 konsequent reagiert und die Kommunen finanziell besser ausgestattet. Allein im Stärkungspakt Stadtfinanzen wenden Land und Kommunen bis 2020 knapp 6 Mrd. Euro zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte auf. Auch der Bund hat diesen Weg bereits eingeschlagen. Auf Druck der SPD konnte erreicht werden, dass die Grundsicherung im Alter zukünftig finanziell vom Bund getragen wird. Das entspricht einer Entlastung der Kommunen von insgesamt 4 Mrd. Euro. In einem nächsten Schritt soll nun eine teilweise Entlastung von den Kosten der Eingliederungshilfe folgen. In 2015 und 2016 werden dafür jährlich 1 Mrd. Euro bereit gestellt – ab 2017 sollen es 5 Mrd. Euro sein. Über die Umsetzung wird derzeit in Berlin diskutiert. Deshalb habe ich zusammen mit meinen SPD-Kollegen aus dem Ruhrgebiet viel Zeit aufgewandt, dieses Anliegen in Berlin wirksam zu vertreten. Noch haben wir kein Ergebnis, aber eins ist auch klar: Es ist die SPD, die sich schon in den Koalitionsverhandlungen für die Entlastung der Kommunen eingesetzt hat und die sich auch jetzt weiter dafür stark macht. Deshalb freue ich mich auch über viel Unterstützung für dieses Anliegen aus dem Wahlkreis.

Die gute Nachricht dieser Woche lautet: der Mindestlohn kommt! Arbeitsministerin Andrea Nahles hat den Gesetzentwurf erarbeitet, der sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet. In diesen Tagen ist dabei viel über die Altersgrenze diskutiert worden, ab der der Mindestlohn greifen soll. Eine Altersgrenze soll einen zusätzlichen Anreiz für junge Menschen geben, eine Ausbildung zu beginnen, statt eine (auf den ersten Blick) gut bezahlte Arbeit aufzunehmen. Wenn diese Funktion der alleinige Hintergrund ist, dann darf die Grenze nicht über 18 Jahren liegen. Alles andere wäre ein Einfalltor für niedrig entlohnte Beschäftigung. Deshalb wird die SPD hier klar die Position halten.

Zum Schluss möchte ich Sie noch auf eine Veranstaltung in der nächsten Woche hinweisen: Am 26. März 2014 lade ich ab 19:30 Uhr zu einer Diskussion mit dem Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung Christoph Strässer in das Zentrum für Information und Bildung (zib) in Unna ein. Gegenstand unserer Diskussion wird das deutsche Engagement in internationalen Krisen und Konflikten sein – ein Thema, das angesichts der derzeitigen Ereignisse auf der Krim besondere Aktualität hat.

Weitere Informationen zu der Veranstaltung sowie das Online-Anmeldeformular finden Sie hier: http://www.spdfraktion.de/service/termine/handeln-f%C3%BCr-frieden-und-menschenrechte

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

1. Einsetzung eines NSA-Untersuchungsauschusses
2. Haftpflichtproblematik bei Hebammen
3. Sukzessivadoption durch Lebenspartner ermöglichen
4. Entwicklungspolitische Partnerschaft zwischen EU und Afrika
5. 100-Tage-Bilanz der Großen Koalition

Sukzessivadoption durch Lebenspartner ermöglichen

Gemeinsam haben die SPD- und die Unionsfraktion am Donnerstag einen Gesetzentwurf eingebracht, der vorsieht, dass künftig auch eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner die von ihrer Partnerin bzw. ihrem Partner bereits adoptierten Kinder adoptieren dürfen. Im Koalitionsvertrag hatte die SPD mit der Union vereinbart, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption gleichgeschlechtlicher eingetragener Lebenspartnerschaften zügig umzusetzen.

Das materielle Adoptionsrecht und das Verfahrensrecht werden durch den vorliegenden Entwurf dementsprechend angepasst. Damit werden eingetragene Lebenspartner in diesem Aspekt Ehepartnern gleichgestellt. Heiko Maas, unser sozialdemokratischer Justizminister, hat hier schnell und verlässlich gehandelt.

Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl und der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Burkhard Lischka betonten in einer Stellungnahme noch einmal, dass die SPD weiterhin darauf hinwirken wird, bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften zu beenden. Es sei „kaum vermittelbar, warum ein gleichgeschlechtliches Paar gemeinsam Pflegekinder aufnehmen, nicht aber gemeinsam ein Kind adoptieren darf.“

Unseren Antrag finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/008/1800841.pdf

Ein Bericht der SPD-Fraktion ist hier abrufbar: http://www.spdfraktion.de/themen/adoptionsrecht-f%C3%BCr-homosexuelle-wird-ausgebaut