Sukzessivadoption durch Lebenspartner

Am Donnerstag wurde im Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner beschlossen. Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf erhalten Partner in eingetragenen Lebenspartnerschaften das Recht, ein Kind, welches vom Lebensgefährten bereits adoptiert worden ist, nachträglich ebenfalls zu adoptieren. Bisher war die Sukzessivadoption nur Ehegatten gestattet; Lesben und Schwule konnten lediglich das leibliche Kind des Partners adoptieren (sog. Stiefkindadoption).

Die SPD sieht das verabschiedete Gesetz als einen wichtigen Fortschritt auf dem Weg zur Gleichstellung von homosexuellen und heterosexuellen Partnerschaften – es ist aber nur ein Etappenziel auf dem Weg zur vollständigen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften. Ich bedaure, dass in der aktuellen Regierungskoalition derzeit leider keine parlamentarische Mehrheit dafür vorhanden ist, ein einheitliches Adoptionsrecht für hetero- und homosexuelle Paare durchzusetzen.

Mit Bezug auf einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe ich deshalb eine persönliche Erklärung abgegeben, in der ich deutlich mache, dass ich auch weiterhin für die volle Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften einstehe.

Der entscheidende Faktor bei der Auswahl von geeigneten Adoptiveltern sollte nicht die sexuelle Identität der Eltern sein, sondern das Kindeswohl und das soziale Klima in der Familie.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/012/1801285.pdf

Meine persönliche Erklärung zur Sukzessivadoption können Sie hier aufrufen: https://www.oliver-kaczmarek.de/2014/05/persoenliche-erklaerung-zur-sukzessivadoption-durch-lebenspartner/

Mehr Informationen finden Sie hier: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/kw21_sp_adoptionsrecht/279766