Den Mindestlohn im Dialog mit den Beteiligten umsetzen

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Seit knapp fünf Wochen ist endlich der flächendeckende Mindestlohn in Kraft. Der Mindestlohn darf nicht nur im Gesetzblatt stehen, er muss auch in der Realität gezahlt werden. Deshalb war von Anfang an klar, dass jedem Missbrauch ein Riegel vorgeschoben werden muss. Dazu gehört eine ausreichende personelle Ausstattung der für die Kontrolle zuständigen Zollbehörden, wie wir sie mit dem Koalitionspartner vereinbart haben.

Auch müssen die Arbeitszeiten der Beschäftigten ausreichend dokumentiert werden, insbesondere in den stark von Schwarzarbeit betroffenen Branchen und bei gewerblichen Minijobbern. Bei der nun stattfindenden Diskussion um diese Aufzeichnungspflichten sollte man nicht vergessen, dass die Aufzeichnung von Arbeitszeiten aus gutem Grund schon seit Jahren Pflicht ist. Unabhängig davon beobachtet das zuständige Ministerium für Arbeit und Soziales genau die Umsetzungspraxis und wird hierzu bis zum Sommer eine erste Zwischenbilanz vorlegen. Das Ministerium ist außerdem derzeit im Gespräch mit Branchen und Verbänden, bei denen die Umsetzung des Mindestlohns praktische Fragen aufwirft, etwa den Sportverbänden und den Schaustellern. Ich bin zuversichtlich, dass auch hier innerhalb des geltenden Rechtsrahmens unbürokratische und für alle Beteiligte zufriedenstellende Lösungen gefunden werden.