Kooperationsverbot in der Bildung aufgeweicht – Bund unterstützt Kommunen bei der Schulsanierung
Im Rahmen des Reformpakets zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen wurde auch eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen, nach der der Bund künftig finanzschwache Kommunen direkt bei Bildungsinvestitionen unterstützen kann. Das bedeutet, dass bis 2022 insgesamt 3,5 Mrd. Euro zusätzlich zur Sanierung von Schulen in finanzschwachen Kommunen investieren wird. Dafür hat die SPD-Bundestagsfraktion mit Erfolg gekämpft.
Die Grundgesetzänderungen finden Sie hier.