Allgemein – Seite 11 von 17 – Oliver Kaczmarek, Md

Vorsitzendenwahl und Bundesparteitag der SPD

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Das Finale ist nah: Heute um 24 Uhr entscheidet sich, wer uns in Zukunft führt: das Team Saskia Esken/Norbert Walter-Borjans oder das Team Klara Geywitz/Olaf Scholz. Die Stimmen der Stichwahl werden am morgigen Samstag, 30. November, ausgezählt und das Ergebnis am selben Tag im Willy-Brandt-Haus bekannt gegeben.

Wer auch immer das Rennen macht: Nach der Wahl müssen wir uns geschlossen hinter die künftige Parteispitze stellen, sie haben unsere Solidarität verdient. Gewonnen aber haben in diesem hinter uns liegenden Prozess bereits unsere Mitglieder, die sich jeden Tag vor Ort engagieren und für unsere Werte Gerechtigkeit, Solidarität und Freiheit eintreten. Mit ihrem Einsatz und ihrer Besonnenheit haben sie entschieden, wie die neue Zukunft der SPD aussieht.
Das Gewinnerduo wird dann vom Parteivorstand zur Wahl auf dem SPD-Parteitag vom 6. bis 8. Dezember in Berlin vorgeschlagen und bestätigt. Außerdem werden verschiedene Anträge beraten. Am Samstag, den 7. Dezember werden der Parteivorstand, die Bundesschiedskommission und die Kontrollkommission gewählt. Über die Anträge wird sowohl Samstag als auch Sonntag, den 8. noch weiter gesprochen.

Weitere Informationen zur Vorsitzendenwahl gibt es hier: https://unsere.spd.de/home/

Weitere Informationen zum Bundesparteitag der SPD gibt es hier: https://www.spd.de/partei/spdbpt-2019/

Klimaschutz wird Gesetz

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Wir haben uns im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, die Klimaschutzziele von Paris einzuhalten. Das ist unser Beitrag, um die Erderwärmung bis 2050 auf 2 Grad Celsius, möglichst aber auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Alle beteiligten Staaten des Pariser Klimaschutzabkommens, also auch Deutschland, haben sich völkerrechtlich dazu verpflichtet. Darum hat die Bundesregierung am 9. Oktober 2019 das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen und das Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht. Beide Beschlüsse tragen mit verbindlichen Regelungen und mutigen Investitionen dazu bei, die Klimaschutzziele Deutschlands zu erreichen. Nichts weniger als unsere Antwort auf eine der größten aktuellen Menschheitsaufgaben wurde in dieser Woche im Bundestag beraten.

Das Klimaschutzgesetz ist das Herzstück unserer Klimaschutzmaßnahmen, um langfristig bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Es definiert erstmals in der Geschichte unseres Landes gesetzlich verbindliche Klimaschutzziele für die einzelnen Sektoren bis 2030, die auch für zukünftige Regierungen verpflichtend sind. Jährlich wird kontrolliert, ob bei Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Energie und Industrie ausreichend Treibhausgase eingespart werden oder ob nachgelegt werden muss. Das wird auf dieser gesetzlichen Grundlage jährlich vom Bundesumweltamt erfasst und von einem unabhängigen Rat von Expertinnen und Experten überprüft.

Die Einführung eines Brennstoffemissionshandels ist ein wichtiger Baustein, um die Ziele zu erreichen. Künftig sind die CO2-Emissionen aus der Verbrennung von Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel gedeckelt und mit einem nach und nach ansteigenden Preis versehen. Dafür führen wir ab 2021 ein sogenanntes nationales Emissionshandelssystem für die Sektoren Wärme und Verkehr ein. Verlässliche Preise für schädliche Treibhausgase werden es Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen ermöglichen, sich auf die Entwicklung einzustellen. Zu Beginn wird die Tonne CO2 10 Euro kosten und bis 2025 auf 35 Euro pro Tonne steigen. Das bedeutet: Klimaschädliche Alternativen werden moderat, aber stetig teurer. Die Einnahmen aus dem Emissionshandel werden vollständig in Klimaschutzmaßnahmen reinvestiert oder den Bürgerinnen und Bürgern zurückgegeben. Beispielsweise wird die EEG-Umlage Jahr für Jahr um etwa eine Milliarde Euro gesenkt, wodurch die Strompreise sinken und klimafreundliche Alternativen künftig günstiger werden. Und wir erhöhen das Wohngeld und sorgen dafür, dass der CO2-Preis nicht vollumfänglich auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden darf, da sie nur begrenzten Einfluss auf ihre Heizkosten haben. Der Umbau zu einer klimaneutralen Gesellschaft kann nur gelingen, wenn er solidarisch abläuft und wir einen ausgewogenen und sozial gerechten Weg gehen.

Das Klimaschutzprogramm 2030 setzt die klimapolitischen Ziele unter diesen Vorgaben in konkrete Maßnahmen um. Insgesamt stellen wir 54 Mrd. Euro in den nächsten vier Jahren zur Verfügung, um in saubere Mobilität und Energieversorgung, in effiziente Gebäude und in Forschung und Entwicklung zu investieren. In dieser Woche standen insbesondere die steuerlichen Änderungen, die sich aus dem Klimaschutzprogramm 2030 ergeben, im Mittelpunkt der parlamentarischen Beratungen. Das beginnt bei der steuerlichen Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, Entlastungen für Pendlerinnen und Pendler und hört bei der Absenkung der Mehrwertsteuer auf Bahntickets von 19% auf 7% für mehr klimafreundliche Mobilität noch lange nicht auf. Im Gegenzug zu günstigeren Bahnpreisen werden Flüge teurer. Denn wir wollen alle Bürgerinnen und Bürger unterstützen, sich für klimafreundliche Alternativen entscheiden zu können. Das wird unter anderem mit der Änderung des Luftverkehrssteuergesetzes verfolgt. Insgesamt werden über die Umsetzung des Klimaschutzprogramms im Steuerrecht weitere Einzelmaßnahmen und steuerliche Änderungen auch in anderen Gesetzen vorgenommen. Ein Beispiel dafür ist die steuerliche Förderung der Anschaffung eines Elektroautos.

Klimaschutz betrifft alle Bereiche unseres Alltags. Es gibt nun einen gesetzlich verbindlichen Reduzierungsweg für Treibhausgase, an dem nicht zu rütteln ist. Das Klimaschutzprogramm 2030 ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer innovativen, wirtschaftlich erfolgreichen, sozial gerechten und klimaneutralen Gesellschaft.

Den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/149/1914948.pdf

Den Entwurf eines Gesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG) gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/149/1914949.pdf

Den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/149/1914937.pdf

Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/149/1914938.pdf

Mehr Steuergerechtigkeit durch Abschaffung des Soli

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Der Zusammenhalt in unserem Land hängt von der wirtschaftlichen und sozialen Sicherheit der Bevölkerung ab. Deshalb schaffen wir nun den Soli für 90 Prozent der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ab. Die reichsten zehn Prozent sollen den Soli weiterzahlen. Sie sollen ihren Beitrag leisten, damit wir in die Zukunft investieren können: in Chancen für unsere Kinder, in Klimaschutz, Forschung und Entwicklung. Für Zusammenhalt und ein zukunftsfähiges Land.

Darüber hinaus brauchen wir auch eine vernünftige Besteuerung sehr großer Vermögen. Es geht um Multimillionäre und Milliardäre. Sie sollen einen größeren Anteil für die nötigen Investitionen beitragen – für die Infrastruktur, für bezahlbares Wohnen und für den Klimaschutz und damit Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen weniger Steuern zahlen. Damit alle, die sich anstrengen, ihren Anteil am Wohlstand haben. Und damit wir die unterstützen können, die es brauchen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/141/1914103.pdf

Begegnung und Vermittlung von Wissen über Wirkung und Folgen von Diktatur und Gewaltherrschaft

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Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsfraktionen verpflichtet, die Erinnerung an die Folgen von Diktatur und Gewaltherrschaft wachzuhalten. Das neue Bundesprogramm „Jugend erinnert“ ist Teil dieser Vereinbarung. Zahlreiche Gedenkstätten und Initiativen, die an den NS-Terror und dessen Opfer erinnern, erhalten ab diesem Jahr zusätzliche Unterstützung. Ihnen helfen wir, den digitalen Wandel mit neuen pädagogischen Konzepten zu meistern und sich auf die Zeit ohne Zeitzeuginnen und – zeugen vorzubereiten. Uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten freuen, dass die Erinnerungslandschaft in ihrer Breite erreicht wird. Gefördert werden große KZ-Gedenkstätten wie in Dachau, die neue Seminarkonzepte für Soldatinnen und Soldaten anbieten, oder Ravensbrück, die mit dem musikalischen Projekt „Sound in the Silence“ das Verstummen der ZeitzeugInnenschaft thematisieren. Gleichzeitig begeben sich bundesweit viele kleine Initiativen auf die Spurensuche nach den Geschehnissen der NS-Zeit in ihrem örtlichen Umfeld.

Im Koalitionsantrag zu „Jugend erinnert“, den wir in dieser Woche im Bundestag beschlossen haben, fordern wir die Bundesregierung auf, die Aufarbeitung des NS-Terrors und der SED-Diktatur gleichermaßen zu fördern. Hier ist die zuständige Staatsministerin in der Pflicht, neben der nun angelaufenen Unterstützung für den NS-Bereich zügig eine zweite Förderrichtlinie vorzulegen. Die DDR war ein Willkür- und Unrechtsstaat mit einem flächendeckenden Bespitzelungs- und Überwachungssystem. Es ist unsere gemeinsame Verpflichtung, die Schicksale der Opfer der SED-Diktatur und der Opfer der sowjetischen Militäradministration in der SBZ zu würdigen und niemals zu vergessen.

Für den Kulturhaushalt 2020 ist bereits ein Aufwuchs der Mittel auf fünf Millionen Euro vorgesehen. Die SPD-Bundestagsfraktion stellt damit die Aufarbeitung der Diktaturen auf deutschem Boden sicher.

Den Antrag der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/089/1908942.pdf

Kinder weltweit schützen – ausbeuterische Kinderarbeit verhindern

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Weltweit müssen ungefähr 152 Millionen Kinder und Jugendliche arbeiten, um das Überleben ihrer Familien zu sichern. Die Hälfte dieser Kinder arbeitet unter ausbeuterischen, gesundheitsschädlichen und gefährlichen Bedingungen. Ein Grund dafür ist, dass ausbeuterische Kinderarbeit noch immer Bestandteil zahlreicher globaler Lieferketten ist, ob im Bergbau-, in der Textil-, Auto- und Elektronikindustrie oder in der Landwirtschaft.

Der Antrag der Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU, den wir in dieser Woche im Bundestag beschlossen haben, begrüßt das Engagement der Bundesregierung, Menschenrechten, Arbeits-, Sozial-, Umwelt- und Anti-Korruptionsstandards weltweit Geltung zu verschaffen. Die Fraktionen fordern die Regierung aber auch auf, das Bewusstsein für ausbeuterische Kinderarbeit in Lieferketten zu schärfen und zu prüfen, ob die Einfuhr von Produkten nach Europa und nach Deutschland, die nachweislich aus ausbeuterischer Kinderarbeit kommen, gesetzlich unterbunden werden kann. Die Bundesregierung soll sich auf europäischer Ebene bei der Gestaltung von Freihandelsabkommen und Zollpräferenzsystemen für konkrete Beschwerde-, Überprüfungs- und Reaktionsmechanismen einsetzen. Weiterhin soll sie auf ein Verbot und eine mögliche Sanktionierung von ausbeuterischer Kinderarbeit dringen. Kinderrechte sind Menschenrechte, die immer geachtet werden müssen, überall und für jedes Kind.

Den Antrag der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/150/1915062.pdf

Entscheidende Phase zur Wahl über den SPD-Parteivorsitz beginnt

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Bei der ersten Abstimmung hat kein Team die absolute Mehrheit für den neuen Vorsitz in der SPD erreicht. Deshalb findet zwischen den beiden erstplatzierten Duos Klara Geywitz und Olaf Scholz sowie Norbert Walter-Borjans und Saskia Esken vom 19. bis 29. November eine zweite Abstimmung statt. Beide Teams haben bereits erklärt, dass sie weiter kandidieren. Das Gewinnerteam wird vom Parteivorstand zur Wahl auf dem SPD-Parteitag vom 6. bis 8. Dezember vorgeschlagen. Am 18. November debattieren die Finalistenteams ihre Ideen für die Zukunft der SPD und für den Zusammenhalt in unserem Land beim „Berliner Salon“ vom Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Der Polit-Talk wird um 19 Uhr live im Fernsehen bei Phoenix übertragen.

Weitere Informationen zur Wahl der Parteivorsitzenden gibt es hier: https://unsere.spd.de/home/

Halbzeitbilanz der Bundesregierung

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Die Bundesregierung ist seit 19 Monaten im Amt. Jetzt legt sie die im Koalitionsvertrag vereinbarte „Halbzeit-Bilanz“ vor. Die SPD-Ministerinnen und Minister haben geliefert. Als Beispiele zu nennen wären da: die Entlastungen für Arbeitnehmer und ihre Familien, Investitionen in die Infrastruktur, Stabilisierung des Rentenniveaus. Darüber hinaus haben wir das BAföG kräftig erhöht, die Mindestausbildungsvergütung eingeführt, den Hochschulpakt verstetigt und das Berufsbildungsgesetz modernisiert. Die gleiche Wertschätzung für berufliche und akademische Bildung ist die Handschrift der SPD. Die Arbeit der Bundesregierung ist also klar sozialdemokratisch geprägt. Die große Koalition hat bis zum Ende der Legislaturperiode auch noch weitere wichtige Vorhaben, die es auf den Weg zu bringen gilt.

Bei der Grundrente steht die Einigung mit dem Koalitionspartner noch aus. Es muss darum gehen, dass viele Menschen von der Grundrente profitieren, damit sie ihren Namen verdient. Wir werden eine Grundrente einführen für diejenigen, die lange gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, aber deren Rente trotzdem nicht für ein auskömmliches Leben im Alter reicht. Uns geht es um Lösungen, die Menschen nicht zu Bittstellern macht. Es geht um den Respekt für die Lebensleistung, insbesondere für die gebrochenen Erwerbsbiografien von Menschen, die oft zu niedrigen Löhnen den Aufbau nach der Wiedervereinigung geschultert haben.

Vor zwei Jahren haben die SPD-Mitglieder entschieden, dass wir in der Regierung wichtige sozialdemokratische Ziele umsetzen sollen. Und sie haben uns beauftragt, in der Mitte der Wahlperiode die Leistung der Koalition zu überprüfen. Grundlage dafür ist die Bestandsaufnahme der Bundesregierung. Eine Bewertung wird der Parteitag im Dezember vornehmen.

Die Bestandsaufnahme der Bundesregierung gibt es hier: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1688860/8fc0065fec44576e75b8217f265bec2a/2019-11-06-bestandsaufnahme-data.pdf?download=1Weitere Informationen gibt es hier: https://www.spd.de/aktuelles/bestandsaufnahme/

Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesgruppe NRW in der SPD-Bundestagsfraktion eine Bewertung vorgenommen, die sie hier finden:

Unterstützung von Angehörigen pflegebedürftiger Menschen

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Wenn die Kräfte oder der Geist eines Menschen nachlassen und die Pflegebedürftigkeit zunimmt, sind die Angehörigen in der Regel in besonderer Weise belastet und eingespannt. Neben der Arbeit und oft auch parallel zur Kindererziehung müssen Eltern oder pflegebedürftige Kinder versorgt und unterstützt werden. Das allein stellt eine emotionale, logistische und oft auch finanzielle Belastung dar. Diese Menschen verdienen Respekt und Unterstützung. Darum hat sich die Koalition zum Ziel gesetzt, diese Menschen noch in der laufenden Wahlperiode finanziell zu entlasten – und hat diesen Vorsatz in dieser Woche im Deutschen Bundestag mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz auf den Weg gebracht.

Eltern und Kinder werden demnach künftig erst bei Überschreitung eines Jahreseinkommens von 100.000 Euro vom Sozialhilfeträger zur Erstattung von Kosten der Hilfe zur Pflege in Anspruch genommen. Der Unterhaltsrückgriff in der Sozialhilfe wird demnach bis zu einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro und in der Eingliederungshilfe gegenüber Eltern volljähriger Kinder mit Behinderungen sogar vollständig entfallen. Darüber hinaus erfolgt auch eine entsprechende Anpassung der Regelungen für Betroffene im Sozialen Entschädigungsrecht.

Außerdem wird das Leistungsrecht für Menschen mit Behinderungen in Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen weiter verbessert. Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) für Menschen mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen, die es in meinem Wahlkreis in Schwerte und Kamen gibt, sowie ihre Angehörigen wird entfristet und zukünftig flächendeckend gesichert. Menschen mit Behinderungen, die auf eine Werkstatt für behinderte Menschen angewiesen sind, können Leistungen zur beruflichen Bildung bislang nur in der Werkstatt oder bei einem anderen Leistungsanbieter erhalten. Dank des Budgets für Ausbildung sollen sie künftig auch dann gefördert werden können, wenn sie eine reguläre betriebliche Ausbildung oder eine Fachpraktikerausbildung aufnehmen. So sorgen wir für mehr Inklusion in der beruflichen Bildung und kommen unserem Ziel eines inklusiven Arbeitsmarktes wieder ein großes Stück näher.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/133/1913399.pdf

Kommunale Einnahmen sichern – Reform der Grundsteuer

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Die Grundsteuern sind eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen und betragen ca. 15 Milliarden Euro jährlich. In dieser Woche wurde die Reform der Grundsteuer im Bundestag beschlossen. Diese Reform wurde aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts notwendig. Für die SPD ist bei der Reform der Grundsteuer die Sicherung der finanziellen Grundlagen der Städte und Gemeinden oberstes Prinzip, damit diese weiterhin einen Beitrag zur öffentlichen Daseinsvorsorge vor Ort leisten können.

Nach monatelangen Verhandlungen hat die CSU in letzter Minute den mit 15 Ländern erzielten Konsens verlassen und Ausnahmeregelungen für einzelne Länder gefordert. Zwar wird es den Ländern erlaubt sein, abweichende Regelungen zu erlassen. Gleichzeitig wird an der bundeseinheitlichen Regelung des Länderfinanzausgleiches festgehalten, sodass anderen Ländern keine finanziellen Nachteile durch den Sonderweg eines Landes entstehen. Dies haben wir sichergestellt.

Die Berechnung der Grundsteuer wird sich auf Bundesebene auch weiterhin am Wert der Grundstücke orientieren. Es macht demnach einen Unterschied, ob ein Haus in einem begehrten Innenstadtviertel oder in einer weniger gefragten Randlage steht. Außerdem können Immobilien des sozialen oder gemeinnützigen Wohnungsbaus bei der Grundsteuer entlastet werden. Letztlich erhalten Kommunen das Recht, in Zukunft die Grundsteuer C auf unbebaute, aber bebaubare Grundstücke zu erheben, um gegen Grundstücksspekulationen vorzugehen.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Grundgesetzes gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/110/1911084.pdf

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Grundgesetzes gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/134/1913454.pdf

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/110/1911085.pdf

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/134/1913453.pdf

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/110/1911086.pdf

Wohnen auch mit geringem Einkommen möglich machen (Wohngeldstärkungsgesetz)

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Das Wohngeld trägt dazu bei, dass Wohnen auch für einkommensschwache Haushalte in diesem Land bezahlbar bleibt. Mit der Reform, die wir in dieser Woche beraten haben, passen wir das Wohngeld an die veränderte Situation in den Städten an.

Dies wird dadurch erreicht, dass ab dem Jahr 2022 das Wohngeld an die Mietpreisentwicklung angepasst wird. Dadurch werden auch bürokratische Verfahren reduziert, da es zu weniger Wechseln in den unterschiedlichen Sozialleistungen kommt und den Menschen die Angst genommen wird, aus dem Wohngeld herauszufallen. Ab 2020 wird es mehr Wohngeld für mehr Haushalte in diesem Land geben. Zum anderen heben wir die Miethöchstbeträge nach Mietstufen gestaffelt an. Die Miethöchstbeträge bestimmen den Betrag der Miete, bis zu dem die Miete durch das Wohngeld bezuschusst wird. Die Miethöchstbeträge in den Regionen mit stark steigenden Mieten werden überdurchschnittlich angehoben. Durch die Einführung einer neuen Mietenstufe wird dem Mietpreisanstieg ebenfalls Rechnung getragen. Letztlich wird es bei der Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 auch ein Gesetzentwurf zur Erhöhung des Wohngeldes zur Vermeidung sozialer Härten bei steigenden Heizkosten geben.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/108/1910816.pdf