Klimaschutz wird Gesetz

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Wir haben uns im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, die Klimaschutzziele von Paris einzuhalten. Das ist unser Beitrag, um die Erderwärmung bis 2050 auf 2 Grad Celsius, möglichst aber auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Alle beteiligten Staaten des Pariser Klimaschutzabkommens, also auch Deutschland, haben sich völkerrechtlich dazu verpflichtet. Darum hat die Bundesregierung am 9. Oktober 2019 das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen und das Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht. Beide Beschlüsse tragen mit verbindlichen Regelungen und mutigen Investitionen dazu bei, die Klimaschutzziele Deutschlands zu erreichen. Nichts weniger als unsere Antwort auf eine der größten aktuellen Menschheitsaufgaben wurde in dieser Woche im Bundestag beraten.

Das Klimaschutzgesetz ist das Herzstück unserer Klimaschutzmaßnahmen, um langfristig bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Es definiert erstmals in der Geschichte unseres Landes gesetzlich verbindliche Klimaschutzziele für die einzelnen Sektoren bis 2030, die auch für zukünftige Regierungen verpflichtend sind. Jährlich wird kontrolliert, ob bei Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Energie und Industrie ausreichend Treibhausgase eingespart werden oder ob nachgelegt werden muss. Das wird auf dieser gesetzlichen Grundlage jährlich vom Bundesumweltamt erfasst und von einem unabhängigen Rat von Expertinnen und Experten überprüft.

Die Einführung eines Brennstoffemissionshandels ist ein wichtiger Baustein, um die Ziele zu erreichen. Künftig sind die CO2-Emissionen aus der Verbrennung von Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel gedeckelt und mit einem nach und nach ansteigenden Preis versehen. Dafür führen wir ab 2021 ein sogenanntes nationales Emissionshandelssystem für die Sektoren Wärme und Verkehr ein. Verlässliche Preise für schädliche Treibhausgase werden es Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen ermöglichen, sich auf die Entwicklung einzustellen. Zu Beginn wird die Tonne CO2 10 Euro kosten und bis 2025 auf 35 Euro pro Tonne steigen. Das bedeutet: Klimaschädliche Alternativen werden moderat, aber stetig teurer. Die Einnahmen aus dem Emissionshandel werden vollständig in Klimaschutzmaßnahmen reinvestiert oder den Bürgerinnen und Bürgern zurückgegeben. Beispielsweise wird die EEG-Umlage Jahr für Jahr um etwa eine Milliarde Euro gesenkt, wodurch die Strompreise sinken und klimafreundliche Alternativen künftig günstiger werden. Und wir erhöhen das Wohngeld und sorgen dafür, dass der CO2-Preis nicht vollumfänglich auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden darf, da sie nur begrenzten Einfluss auf ihre Heizkosten haben. Der Umbau zu einer klimaneutralen Gesellschaft kann nur gelingen, wenn er solidarisch abläuft und wir einen ausgewogenen und sozial gerechten Weg gehen.

Das Klimaschutzprogramm 2030 setzt die klimapolitischen Ziele unter diesen Vorgaben in konkrete Maßnahmen um. Insgesamt stellen wir 54 Mrd. Euro in den nächsten vier Jahren zur Verfügung, um in saubere Mobilität und Energieversorgung, in effiziente Gebäude und in Forschung und Entwicklung zu investieren. In dieser Woche standen insbesondere die steuerlichen Änderungen, die sich aus dem Klimaschutzprogramm 2030 ergeben, im Mittelpunkt der parlamentarischen Beratungen. Das beginnt bei der steuerlichen Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, Entlastungen für Pendlerinnen und Pendler und hört bei der Absenkung der Mehrwertsteuer auf Bahntickets von 19% auf 7% für mehr klimafreundliche Mobilität noch lange nicht auf. Im Gegenzug zu günstigeren Bahnpreisen werden Flüge teurer. Denn wir wollen alle Bürgerinnen und Bürger unterstützen, sich für klimafreundliche Alternativen entscheiden zu können. Das wird unter anderem mit der Änderung des Luftverkehrssteuergesetzes verfolgt. Insgesamt werden über die Umsetzung des Klimaschutzprogramms im Steuerrecht weitere Einzelmaßnahmen und steuerliche Änderungen auch in anderen Gesetzen vorgenommen. Ein Beispiel dafür ist die steuerliche Förderung der Anschaffung eines Elektroautos.

Klimaschutz betrifft alle Bereiche unseres Alltags. Es gibt nun einen gesetzlich verbindlichen Reduzierungsweg für Treibhausgase, an dem nicht zu rütteln ist. Das Klimaschutzprogramm 2030 ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer innovativen, wirtschaftlich erfolgreichen, sozial gerechten und klimaneutralen Gesellschaft.

Den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/149/1914948.pdf

Den Entwurf eines Gesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG) gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/149/1914949.pdf

Den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/149/1914937.pdf

Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/149/1914938.pdf