Wohnen auch mit geringem Einkommen möglich machen (Wohngeldstärkungsgesetz)

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Das Wohngeld trägt dazu bei, dass Wohnen auch für einkommensschwache Haushalte in diesem Land bezahlbar bleibt. Mit der Reform, die wir in dieser Woche beraten haben, passen wir das Wohngeld an die veränderte Situation in den Städten an.

Dies wird dadurch erreicht, dass ab dem Jahr 2022 das Wohngeld an die Mietpreisentwicklung angepasst wird. Dadurch werden auch bürokratische Verfahren reduziert, da es zu weniger Wechseln in den unterschiedlichen Sozialleistungen kommt und den Menschen die Angst genommen wird, aus dem Wohngeld herauszufallen. Ab 2020 wird es mehr Wohngeld für mehr Haushalte in diesem Land geben. Zum anderen heben wir die Miethöchstbeträge nach Mietstufen gestaffelt an. Die Miethöchstbeträge bestimmen den Betrag der Miete, bis zu dem die Miete durch das Wohngeld bezuschusst wird. Die Miethöchstbeträge in den Regionen mit stark steigenden Mieten werden überdurchschnittlich angehoben. Durch die Einführung einer neuen Mietenstufe wird dem Mietpreisanstieg ebenfalls Rechnung getragen. Letztlich wird es bei der Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 auch ein Gesetzentwurf zur Erhöhung des Wohngeldes zur Vermeidung sozialer Härten bei steigenden Heizkosten geben.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/108/1910816.pdf