Allgemein – Seite 6 von 15 – Oliver Kaczmarek, Md

Finanzielle Entlastung der Kommunen durch den Bund

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Wir entlasten Städte und Gemeinden in Milliardenhöhe – das war uns in den Verhandlungen des Konjunkturpakets ein besonderes Anliegen. Denn Kommunen sichern das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben vor Ort und müssen dazu handlungsfähig sein und investieren können.

Um folgende Entlastungsmaßnahmen verfassungsrechtlich zu ermöglichen, wurden zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen in dieser Woche im Bundestag beschlossen: Die Ausfälle bei der Gewerbesteuer, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind, sollen durch Bund und Länder pauschal ausgeglichen werden. Um die Finanzkraft der Städte und Gemeinden dauerhaft zu stärken, entlastet der Bund die Kommunen bei den Kosten für Sozialausgaben. Konkret werden künftig bis zu 75 (statt 50) Prozent der Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende aus dem Bundeshaushalt bezahlt. Außerdem werden die Haushalte in den neuen Ländern besonders berücksichtigt. Konkret übernimmt der Bund künftig 50 (statt 40) Prozent der Kosten für die Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/205/1920595.pdf

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/217/1921752.pdf

Mit der Änderung des Bundeswahlgesetzes das Anwachsen des Bundestags verhindern

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Der Deutsche Bundestag hat auf der Grundlage des bisherigen Wahlrechts bei der Bundestagswahl 2017 eine Größe von 709 Abgeordneten erreicht, eine weitere Erhöhung der Sitzzahl ist nicht ausgeschlossen. Dies könnte den Deutschen Bundestag an die Grenzen seiner Arbeits- und Handlungsfähigkeit bringen und beeinträchtigt schon jetzt die Akzeptanz des Parlaments in der Bevölkerung.

Der vorliegende Gesetzentwurf, der in dieser Woche eingebracht wird, hält am Wahlsystem der personalisierten Verhältniswahl fest, bei dem die Personenwahl von Wahlkreisbewerberinnen und -bewerber nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl mit der Verhältniswahl von Landeslisten der Parteien kombiniert ist. Durch Anrechnung der gewonnenen Direktmandate auf die Listenmandate wird der Grundcharakter der Verhältniswahl gewahrt. Auch an der mit der Wahlrechtsänderung von 2013 eingeführten Sitzzahlerhöhungen zum Ausgleich von Überhangmandaten wird festgehalten. Weiterhin erfolgt eine erste Verteilung der Sitze nach festen Sitzkontingenten der Länder mit bundesweiter Verteilung der Sitze in der zweiten Verteilung, um eine föderal ausgewogene Verteilung der Bundestagsmandate zu gewährleisten.

Um der Bundestagsvergrößerung entgegenzuwirken, wird ab der Bundestagswahl 2025 die Zahl der Wahlkreise von 299 auf künftig 280 reduziert. Bereits für die nächste Bundestagswahl soll gelten, dass mit dem Ausgleich von Überhangmandaten erst nach dem dritten Überhangmandat begonnen und ein weiterer Aufwuchs durch Anrechnung von Wahlkreismandaten auf Listenmandate der gleichen Partei in anderen Ländern vermieden wird. Dabei wird der erste Zuteilungsschritt so modifiziert, dass weiterhin eine föderal ausgewogene Verteilung der Bundestagsmandate gewährleistet bleibt. Abschließend wird dem Deutschen Bundestag aufgegeben, eine Reform-kommission einzusetzen, die sich mit Fragen des Wahlrechts befasst und hierzu bis zum 30. Juni 2023 Empfehlungen erarbeitet.

Die SPD hat weitergehende Vorstellungen. So haben wir als einzige Fraktion einen Vorschlag mit einer maximalen Größe für den Bundestag (690) und der paritätischen Besetzung durch Frauen und Männer vorgelegt. Leider hat sich dafür weder unser Koalitionspartner noch die Opposition erwärmen können.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/225/1922504.pdf

Den Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion gibt es hier: https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/beschluss-wahlrecht-spd-20200303.pdf

Einführung eines Lobbyregisters

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Die Vertretung gesellschaftlicher Interessen gegenüber der Politik und der allgemeinen Öffentlichkeit gehört zu den Wesensmerkmalen einer demokratischen Gesellschaft. Seit jeher sind Interessenvertreterinnen und -vertreter unterschiedlichster Art in verschiedenen Formen an demokratischen Willensbildungsprozessen beteiligt. Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet verschiedene Maßnahmen, um die Vertretung von Interessen transparenter zu machen. Mit dem Gesetzentwurf soll ein Regelungsrahmen für das Miteinander von Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft geschaffen werden. Es wird eine Registrierungspflicht („Lobbyregister“) für diejenigen geschaffen, die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag ausüben und dabei im demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess mitwirken. Interessenvertreterinnen und -vertreter werden verpflichtet, sich einen Verhaltenskodex zu geben, der Grundsätze integrer Interessenvertretung definiert und ein öffentliches Rügeverfahren bei Verstößen vorsieht. Verstöße gegen die Registrierungspflicht werden künftig mit Ordnungsgeld sanktioniert. Die SPD wäre gerne noch einen Schritt weiter gegangen. Aus unserer Sicht sollte das Lobbyregister auch auf die Bundesregierung ausgeweitet werden. Hier gibt es aber Vorbehalte seitens der Ministerinnen und Minister von CDU und CSU.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/221/1922179.pdf

Unser Land gestalten – Beschlüsse der Fraktionsklausur

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Wir alle haben in den vergangenen Monaten erlebt, wie wichtig ein handlungsfähiger Staat ist. Jetzt kommt es darauf an, Schlussfolgerungen zu ziehen und unser Land mittel- und langfristig zu stärken. Die SPD-Bundestagsfraktion hat in der vergangenen Woche hierzu eine Klausur abgehalten. Die Sozialdemokratie sieht sich in der Verantwortung, unseren Sozialstaat so zu organisieren, dass er den Menschen in den Mittelpunkt seiner Anstrengungen stellt. Das gelingt uns, wenn wir diese Herausforderungen annehmen als das, was sie ist: Eine Chance, Vieles für viele besser zu machen als bisher. Der Sozialstaat und eine starke Sozialpartnerschaft sind hierfür wichtiger denn je. Mit dem Positionspapier „Lehren aus der Krise: Auf den Sozialstaat kommt es an“ unterstreicht die SPD-Bundestagsfraktion: Wir stehen ein für eine Gesellschaft, die zusammenhält.

Für die SPD bedeutet das gleichzeitig, dass Nachhaltigkeit und Sozialstaat nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen, ebenso wenig wie die Unterstützung von Unternehmen in der Krise und der Strukturwandel. Dass wir all das zusammenführen und miteinander in Einklang bringen können – das zeigt das Papier „Gestärkt aus der Krise: eine soziale und ökologische Industriepolitik für unsere Schlüsselindustrie“. Über die Kofinanzierung von Zukunftsinvestitionen sowie den Ausbau von Infrastruktur und Forschung wollen wir die Transformation begleiten, Wachstum und Arbeit sichern. Wo es nötig ist, wollen wir den Beschäftigten durch verlässliche Weiterbildung und Qualifizierung (neue) Perspektiven eröffnen. Denn feststeht: Die deutsche Automobilindustrie wird weiter Leitindustrie bleiben.

Im Oktober feiern wir 30 Jahre Deutsche Einheit – trotz aller Schwierigkeiten ein Erfolgsmodell für die Menschen in unserem Land. Natürlich konnten sich so verschieden ausgeprägte Lebensrealitäten nicht von einem auf den anderen Tag annähern. Deshalb wollen wir auch weiterhin verschiedenen Perspektiven und Erfahrungen Raum geben und den Transformationsprozess in ganz Deutschland begleiten. Dazu hat die SPD-Bundestagsfraktion ein Positionspapier „30 Jahre Deutsche Einheit – Transformationsprozess in ganz Deutschland gestalten“ beschlossen.

Die Beschlüsse der SPD-Bundestagsfraktion gibt es hier: https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/fraktionsbeschluss_lehren-aus-der-krise_20200904.pdf

hier: https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/fraktionsbeschluss_industriepolitik_20200903_0.pdf

und hier: https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/beschluss_30-jahre-einheit_20200904.pdf

Mehr Schutz für Familien bei der Adoption

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Rein statistisch werden jeden Tag in Deutschland zehn Kinder adoptiert. Die Ausgangslage ist dabei vielfältig: Kinder werden von einem neuen Stiefelternteil adoptiert, Pflegekinder finden ihr dauerhaftes Zuhause in einer Familie oder Kinder kommen aus dem Ausland in eine Familie. In den meisten Fällen ist eine der rund 400 Adoptionsvermittlungsstellen (AVS) in Deutschland beteiligt. Mit dem Regierungsentwurf für ein Adoptionshilfe-Gesetz, der in dieser Woche in zweiter und dritter Lesung beraten wurde, soll die Struktur der Adoptionsvermittlung modernisiert werden: Mehr Offenheit und mehr Beratung stehen dabei im Mittelpunkt. Mit dem Gesetz sollen Familien bei und nach der Adoption besser unterstützt werden – wann immer sie es brauchen.

Zu diesem Zweck soll für alle Beteiligten ein Rechtsanspruch auf nachgehende Begleitung und bei Stiefkindadoptionen eine verpflichtende Beratung vor Ausspruch der Adoption eingeführt werden. Außerdem setzt die Bundesregierung auf einen offeneren Umgang mit der Adoption in der Adoptivfamilie, denn das Wissen um die eigene Herkunft ist wichtig für die kindliche Entwicklung. Deshalb sollen die Vermittlungsstellen Adoptiveltern darin unterstützen, ihr Kind altersgerecht über die Tatsache seiner Adoption aufzuklären. Auch bei Auslandsadoptionen muss das Kindeswohl im Vordergrund stehen. Unbegleitete Auslandsadoptionen sollen deshalb künftig untersagt, andere Auslandsadoptionen immer durch eine Adoptionsvermittlungsstelle vermittelt werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/167/1916718.pdf

Keine Erhöhung der Diäten in 2020

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Mit dem „Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2020“ soll die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung dieses Jahr nicht erfolgen. Die Fraktionen haben in Gesprächen beraten, wie sie vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie mit der anstehenden Diätenanpassung umgehen sollen. Das Anpassungsverfahren für die Abgeordnetenentschädigung (§ 11 Absatz 4 Abgeordnetengesetz) sieht diese jährlich zum 1. Juli vorzunehmende Änderung der Abgeordnetenbezüge anhand der Entwicklung des Nominallohnindex vor. Bei der Übermittlung des Nominallohnindex an den Bundestag am 31. März 2020 konnten die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie noch nicht berücksichtigt werden. Der Deutsche Bundestag kann jederzeit per Gesetz von der Indexierung abweichen und somit eine Aussetzung des Anpassungsverfahrens für einen bestimmten Zeitraum festlegen. Das Verfahren selbst wird dadurch nicht in Frage gestellt. Die vorgesehene Indexierung stellt die Angemessenheit der Entschädigung sicher und erhöht die Nachvollziehbarkeit der Entschädigungsentwicklung. Der Nominallohnindex bildet außerhalb von Fällen höherer Gewalt, wie sie durch die derzeitige pandemische Lage entstanden sind, die Verdienstentwicklung zeitnah ab. Das Anpassungsverfahren wird zum 1. Juli 2021 wieder entsprechend des dann ermittelten Nominallohnindex durchgeführt.

Den Gesetzentwurf aller Fraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/187/1918701.pdf

Entlastung bei den Heizkosten im Wohngeld

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Wohngeldempfängerinnen und -empfänger erhalten demnächst mehr Wohngeld. Damit sollen sie von steigenden Heizkosten, die durch den zukünftigen Preis des Klimagases CO2 anfallen, entlastet werden. Insgesamt wird das Wohngeld ab dem Jahr 2021 um 10 Prozent erhöht. Damit werden soziale Härten durch die CO2-Bepreisung vermieden. Von dieser Maßnahme werden rund 665.000 Haushalte in Deutschland profitieren.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/175/1917588.pdf

Unterstützung bei der Bekämpfung von Covid-19

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Die aktuelle Lage ist für alle Menschen im Kreis Unna belastend und wirft viele Fragen auf, die auch mich erreichen. Derweil arbeitet die öffentliche Verwaltung auf allen Ebenen an der Corona-Bekämpfung und den Folgender Epidemie. Ein funktionierender Staat ist in diesen Tagen die wichtigste Grundlage, um gemeinsam durch diese Zeit zu kommen.

Mein Team und ich haben in einem ersten Schritt die öffentlichen Anlaufstellen für Ihre Fragen zusammengetragen. Diese Liste wird laufend ergänzt. Zudem werden wir direkt nach der Beschlussfassung durch den Bundestag die gesetzlichen Maßnahmen hier zusammenstellen.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne auch weiterhin an meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und an mich selbst wenden. Trotz der Einschränkungen durch unsere Arbeit im „Homeoffice“ sind wir weiterhin für Sie über die bekannten Kanäle erreichbar.

Bleiben Sie vorsichtig und gesund.

 

Die folgenden Informationen des Bundes, des Landes Nordrhein-Westfalen, sowie des Kreises Unna werden wir laufend für Sie aktualisieren.

 

 

UNTERSTÜTZUNGSANGEBOTE DES BUNDES

 Für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus hat das Bundeswirtschaftsministerium eine Hotline eingerichtet:

Tel.: 030 18615 15158 (Mo – Fr 9 – 17 Uhr)

Die Corona-Sonderseite des Bundeswirtschaftsministeriums finden Sie hier

 

 Für Informationen zum Kurzarbeitergeld hat die Bundesagentur für Arbeit eine Hotline eingerichtet:

Tel.: 0800 45555 20

Die Corona-Sonderseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie hier

 

 Für Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen hat die KfW eine Hotline eingerichtet:

Tel.: 0800 539 9001 (Mo bis Fr 8 – 18 Uhr)

 

 Hotline des Bundesgesundheitsministeriums

030-346465100 und 0800-0117722 (Mo-Do 8-18 Uhr, Fr 8-12 Uhr)

Die Corona-Sonderseite des Bundesgesundheitsministeriums finden Sie hier

 

 

UNTERSTÜTZUNGSANGEBOTE DES LANDS NORDRHEIN-WESTFALEN

Hinweise für Unternehmen mit konkreten telefonischen Anlaufstellen finden Sie auf der Website des Wirtschaftsministeriums NRW.

 

Darüber hinaus stehen Ihnen telefonische Ansprechpartner*innen zur Verfügung:

 

 Zu Fragen zu weiteren Themen rund um die Corona-Epidemie und ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft hat das Nordrhein-Westfälische Wirtschaftsministerium eine Hotline eingerichtet:

Tel: 0211-61772555 (täglich, auch am Wochenende 8 – 18 Uhr)

 

 Unternehmen-Soforthilfe NRW

Tel: 0208-3000439 (Mo-Fr 8-18 Uhr)

 

 Informationen zu Förder- und Finanzierungsfragen für Unternehmen NRW.BANK-Service-Center:

Tel: 0211-917414800

 

 Liquiditätshilfen (bis 2,5 Mio. Euro) Bürgschaftsbank NRW

Tel: 02131-5107200

 

 Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe steht bei allen Fragen rund um Entschädigungen für Personalkosten bei von Quarantäne betroffenen Beschäftigten bereit.

Tel: 0800-9336397

Die Corona-Sonderseite des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe gibt es hier

 

Darüber hinaus können sich alle Bürgerinnen und Bürger an das Bürgertelefon der Landesregierung, sowie an die Hotline des NRW-Gesundheitsministeriums wenden. Weitere Informationen sind ebenfalls über die jeweiligen Websites zu erhalten.

 

 Bürgertelefon der Landesregierung

Tel: 0211-91191001 (Mo-Fr, 7-20 Uhr / Sa-So, 10-18 Uhr)

 

 Hotline des NRW-Gesundheitsministeriums

Tel: 0211-91191001(Mo-Fr 8-18 Uhr)

 

 

UNTERSTÜTZUNGSANGEBOTE DES KREISES UNNA

Der Kreis Unna informiert auf seiner Website stets aktuell über den Coronavirus im Kreis.

 Das Bürgertelefon des Kreises Unna ist für praktische Fragen zur aktuellen Situation derzeit täglich unter der Telefonnummer 0800-1020205 erreichbar. (Mo-Do 8-16 Uhr und Fr 8-15 Uhr)

 

 Wenn Sie einen Testtermin in einer der Teststellen vereinbaren möchten, können sie dies unter der Rufnummer 02303-275253 (Mo-Fr 8.30-13.30 Uhr)

 

 Neben der Kreisverwaltung hat auch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) ein Infotelefon eingerichtet. Dies erreichen Sie unter 02303-271690

 

 Neben der bekannten Hotline-Nummer 02303-25380 hat das JobCenter eine weitere Rufnummer freigeschaltet 02303-252222

Nachtragshaushalt und Aussetzung der Schuldenbremse

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Zur Finanzierung der Maßnahmen hat der Bundestag umfassende Mittel in einem Nachtragshaushalt für 2020 bereit gestellt. Die Regeln der Schuldenbremse wurden außer Kraft gesetzt, damit die Nettokreditaufnahme des Bundes auf 156 Milliarden Euro angehoben werden kann. Das ist richtig, damit in Zeiten der Krise die notwendigen Mittel mobilisiert werden können. Konkret umfassen die Kosten für die geplanten Maßnahmen:

• 50 Mrd. Euro Soforthilfe für Solo-Selbständige und Kleinbetriebe
• 55 Mrd. Euro Vorsorge weitere Maßnahmen Pandemiebekämpfung
• 7,7 Mrd. Euro für die Aufstockung der Grundsicherung, ALG II und Kosten der Unterkunft für Solo-Selbständige
• 3 Mrd. Euro für den Schutzschirm für Krankenhäuser

Den Entwurf des Nachtragshaushalts finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/181/1918100.pdf

Das Gesetz zur Aufhebung der Schuldenbremse finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/181/1918108.pdf

Einschränkungen zur Bekämpfung des Corona-Virus

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Der aktuelle Ausbruch des Corona-Virus in Deutschland stellt unsere Gesellschaft vor eine große Herausforderung. Zur Eindämmung des Virus können wir alle einen Beitrag leisten. Indem wir die Zahl der sozialen Kontakte reduzieren, sorgen wir dafür, dass die Verbreitung der Krankheit eingeschränkt wird. Damit schützen wir Menschen, die besonders gefährdet sind. Dazu zählen insbesondere ältere Menschen und Personen mit chronischen Erkrankungen oder Vorerkrankungen. Insgesamt ist unser Land und das Gesundheitssystem gut vorbereitet. Wenn wir als Gesellschaft jetzt zusammenhalten, bin ich überzeugt, dass wir diese Herausforderung gemeinsam bewältigen werden.

Für meine Arbeit als Ihr Bundestagsabgeordneter bedeutet das einige Einschränkungen. Geplante öffentliche Veranstaltungen werden abgesagt oder verschoben. Persönliche Bürgerspräche können bis auf weiteres nicht mehr stattfinden. Mein Büro in Unna ist für den Publikumsverkehr bis auf weiteres geschlossen. Gerne stehen mein Team und ich Ihnen weiterhin als Ansprechpartner per Email und Telefon zur Verfügung. Sie erreichen uns über die bekannten Kontaktdaten.

Bürgerbüro
Tel: 0 23 03 – 25 314 30
Fax: 0 23 03 – 23 72 18
E-Mail: oliver.kaczmarek.ma04 (at) bundestag.de

Büro im Bundestag
Tel: 030 – 227 71554
Fax: 030 – 227 76522
E-Mail: oliver.kaczmarek (at) bundestag.de