Transparente Interessenvertretung: Das Lobbyregister kommt
In dieser Woche haben wir abschließend den Gesetzentwurf zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag beraten. Wir wollen damit erstmals eine gesetzliche Registrierungspflicht für Lobbyist:innen einführen. Registrierungspflichtig sollen grundsätzlich alle Lobbyist:innen sein, die Kontakt mit dem Bundestag (MdB, Organe, Fraktionen) oder mit der Bundesregierung (ab Unterabteilungsleiter:innen in Bundesministerien) aufnehmen, um Einfluss zu nehmen. Dabei müssen sie angeben, in wessen Auftrag sie agieren, welcher Themenbereich relevant ist und beispielsweise auch, wie hoch die Aufwendungen im Bereich der jeweiligen Interessenvertretung sind.
Als Interessenvertretung müssen sie bei der Registrierung zudem einem verbindlichen Verhaltenskodex zustimmen, den Bundestag und Bundesregierung unter Beteiligung der Zivilgesellschaft erarbeiten werden. Wenn Lobbyist:innen gegen den Kodex verstoßen, soll dies im Register veröffentlicht werden. In diesem Fall erhalten Lobbyist:innen keinen Hausausweis und sie werden nicht mehr zu Öffentlichen Anhörungen des Bundestags eingeladen. Gleiches gilt bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht, die außerdem mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro sanktioniert werden. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Bis dahin wird die Bundesverwaltung ausreichend Zeit haben, das Register elektronisch einzurichten.
Gespräche mit Lobbyorganisationen zu führen gehört zu meinem Alltag in Berlin und Unna. Ich empfinde es als meine Aufgabe, mir die Interessen gesellschaftlicher Gruppen anzuhören und sie objektiv abzuwägen. Das Lobbyregister schafft hier Transparenz und beschreibt die Grenzen der politischen Einflussnahme. Notwendig war es schon immer, aber CDU/CSU waren erst nach dem Fall Amthor bereit, hier über Regelungen ernsthaft zu verhandeln. Nach den Korruptionsvorwürfen im Zusammenhang mit der Beschaffung medizinischer Masken gegen mehrere (teilweise ehemalige) Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion gibt es nun auch die Bereitschaft bei der Union, über mehr Transparenz bei Nebentätigkeiten der Abgeordneten zu verhandeln.
Das begrüße ich grundsätzlich, aber die Zugeständnisse der Union gehen mir noch nicht weit genug. Ich will vollständige Transparenz ab dem ersten Euro Nebenverdienst! Wir werden also weiter verhandeln. Für mich selbst gilt weiterhin: volle Transparenz über meine Einkünfte und keine bezahlten Nebentätigkeiten neben meinem Mandat. Mehr Informationen dazu auf meiner Homepage unter https://www.oliver-kaczmarek.de/bundestag.
Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/221/1922179.pdf