Allgemein – Seite 8 von 15 – Oliver Kaczmarek, Md

Kurzzeitpflege stärken

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Die Kurzzeitpflege ist ein wichtiges Instrument, um Übergangszeiten nach einer stationären Behandlung oder eine kurzfristige Krisensituation in der häuslichen Versorgung zu bewältigen. Sie hilft auch, stationäre Langzeitpflege hinauszuzögern oder sogar zu verhindern. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, die Angebote für eine verlässliche Kurzzeitpflege zu stärken. Der Antrag der Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU, den wir in dieser Woche beraten haben, fordert die Bundesregierung unter anderem auf, den Sicherstellungsauftrag so zu konkretisieren, dass Länder, Kommunen, Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen dem gesetzlichen Auftrag nachkommen, gemeinsam die notwendigen pflegerischen Versorgungsstrukturen insbesondere auch mit Blick auf die Kurzzeitpflege auszubauen und nachhaltig zu gewährleisten. Ferner wird die Bundesregierung aufgefordert, zügig eine wirtschaftlich tragfähige Vergütung in der Kurzzeitpflege sicherzustellen und das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel umzusetzen, Angehörige besser zu unterstützen und ein jährliches Entlastungsbudget zu schaffen, das flexibel in Anspruch genommen werden kann.

Den Antrag der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/160/1916045.pdf

Verbesserungen beim Mieterschutz: Verlängerung der Mietpreisbremse und Veränderungen beim Mietspiegel

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Wohnen muss für alle Menschen bezahlbar sein. Um Mieterinnen und Mieter in angespannten Wohnungsmärkten auch weiterhin vor überhöhten Neuvertragsmieten zu schützen, werden wir die Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre verlängern und einen rückwirkenden Rückzahlungsanspruch für zu viel gezahlte Miete einführen. Außerdem weiten wir den Betrachtungszeitraum beim Mietspiegel von vier auf sechs Jahre aus, um den weiteren Anstieg von Mieten zu dämpfen.

Die SPD ist die Partei der Mieterinnen und Mieter. Deshalb haben wir uns für die Verlängerung der Mietpreisbremse stark gemacht und konnten uns letztlich gegen den Widerstand der Union durchsetzen. Denn ohne eine neue gesetzliche Regelung würde die Mietpreisbremse schon 2020 in einigen Bundesländern auslaufen. Mit dem Gesetz, das wir diese Woche in erster Lesung im Bundestag beraten haben, schaffen wir die Option für die Landesregierungen, die Regelungen zur Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre zu verlängern. Mehrere Studien belegen, dass die Mietpreisbremse wirkt. Sie schützt Mieterinnen und Mieter vor rasant steigenden Mieten. Die Möglichkeit der Verlängerung bis zum 31.12.2025 wird dafür sorgen, dass diese Wirkung anhalten kann. Darüber hinaus – und das ist die bemerkenswertere Errungenschaft aus Sicht der SPD – verschärfen wir die Mietpreisbremse: Zu viel gezahlte Miete kann künftig rückwirkend ab Beginn des Mietverhältnisses für bis zu 30 Monate zurückgefordert werden. Zurzeit gilt dies erst ab dem Zeitpunkt einer Rüge. Diese Regelung geht über die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag hinaus und führt dazu, dass Vermieterinnen und Vermieter erst gar keine unzulässigen Mieten verlangen werden, weil sie sich sonst entsprechenden Rückzahlungsverpflichtungen aussetzen. Dies ist eine wichtige Stärkung der Rechte von Mieterinnen und Mieter, die es ohne die SPD nicht geben würde.

Für viele Menschen wird es immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Politik für ein solidarisches Land bedeutet, bezahlbaren und lebenswerten Wohnraum zu schaffen und Mieter und Mieterinnen vor Verdrängung zu schützen. Dafür haben wir uns in den Koalitionsverhandlungen erfolgreich eingesetzt.

Diese Woche haben wir im Bundestag ein Gesetz beschlossen, mit dem wir Mieterinnen und Mieter vor Mietpreisanstiegen schützen, indem wir den Betrachtungszeitraum beim Mietspiegel ausweiten. Dafür hat die SPD-Bundestagsfraktion lange gegen den Widerstand der Union gekämpft. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf werden die Mieten aus sechs statt nur vier Jahren in die Berechnung der Vergleichsmiete einfließen. Dadurch sinkt die Vergleichsmiete tendenziell und der Anstieg der Mietpreise bei bestehenden und bei neuen Mietverhältnissen wird gedämpft, denn die Mieten waren vor sechs Jahren in vielen Städten noch deutlich niedriger als heute.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Mietpreisbremse gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/158/1915824.pdf

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Mietspiegel gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/142/1914245.pdf

Aufteilung der Maklerkosten beim Immobilienkauf gerecht verteilen

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Beim Kauf einer eigenen Wohnung oder eines Hauses sind hohe Nebenkosten für viele Menschen eine große Hürde. Deshalb soll die Maklerprovision in Zukunft zwischen den Vertragsparteien geteilt werden: Wer den Makler oder die Maklerin beauftragt hat, zahlt dann mindestens die Hälfte.

Die Maklerkosten sind beim Immobilienerwerb ein großer Kostenfaktor und stellen besonders für junge Familien eine Hürde beim Eigentumserwerb da. Denn bislang müssen Käuferinnen und Käufer einer Wohnimmobilie die Kosten für den Makler oft vollständig übernehmen. Mit dem Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen, dass wir diese Woche ebenfalls in erster Lesung beraten haben, werden wir die Nebenkosten beim Erwerb von Wohnimmobilien für Käuferinnen und Käufer senken. Künftig werden Maklerprovisionen zwischen Käufern und Käuferinnen und Verkäufern und Verkäuferinnen so geteilt, dass die Vertragspartei, die den oder die Maklerin nicht beauftragt hat, maximal so viel wie die beauftragende Partei zahlt.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/158/1915827.pdf

Zwischenbilanz der Enquete-Kommission „Künstliche Intelligenz“

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Mit der Enquete-Kommission „Künstliche Intelligenz – Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche, soziale und ökologische Potenziale“ greift der Bundestag eine der zentralen Debatten unserer Zeit auf. Die Enquete-Kommission setzt sich zu gleichen Teilen aus Mitgliedern des Deutschen Bundestages und sachverständigen externen Expertinnen und Experten zusammen. Sie soll mögliche Einflüsse von Künstlicher Intelligenz (KI) auf unser Leben, die deutsche Wirtschaft und die sich wandelnde Arbeitswelt untersuchen. Viele technische, rechtliche und ethische Fragen stehen zur Diskussion. Auf Basis ihrer Untersuchungsergebnisse soll die Enquete-Kommission den staatlichen Handlungsbedarf auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene identifizieren und beschreiben, um die Chancen der KI wirtschaftlich und gesellschaftlich nutzbar zu machen und ihre Risiken gering zu halten.

Für die SPD-Bundestagsfraktion steht bereits nach der Halbzeit der Enquete-Arbeit fest: Technologischer Fortschritt muss sozialem Fortschritt folgen. Wir wollen Digitalisierung und KI so gestalten, dass unsere Gesellschaft daran wächst.

Dabei ist Fortschritt kein Selbstzweck. Was heute KI und Digitalisierung sind, waren früher Dampfmaschine und Industrialisierung. Die fundamentalen Auswirkungen der Industriellen Revolution auf die Arbeitswelt können uns bei der Gestaltung der Zukunftsvision KI wichtige Hinweise geben.

Laut Einschätzung der Bundesregierung fallen bis Mitte der 2020er Jahre 1,8 Millionen Jobs weg. Gleichzeitig entstehen aber 2,3 Millionen neue Arbeitsplätze durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Für die SPD-Bundestagsfraktion kommt es darauf an, diesen Prozess konstruktiv im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu begleiten und zu gestalten. Mitbestimmung, Transparenz und Qualifizierung sind dafür die richtigen Instrumente.

Der Gesamtbericht soll im Herbst 2020 vorgelegt werden.

Die Zusammenfassungen der vorläufigen Ergebnisse der Projektgruppen gibt es hier: https://www.bundestag.de/ausschuesse/weitere_gremien/enquete_ki/sonstige_veroeffentlichungen

Veranstaltungshinweis: Benefizkonzert zugunsten der Kinderkrebshilfe mit der „BigBand der Bundeswehr“

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Die Big Band der Bundeswehr wurde 1971 auf Initiative des damaligen Bundesverteidigungsministers Helmut Schmidt gegründet. Sie ist das Showorchester der Bundeswehr. Monika und Dieter Rebbert, zwei engagierten Aktivisten der Krebshilfe aus Unna, ist es gelungen, diese sehens- und hörenswerte Band unter der Leitung von Oberstleutnant Timor Oliver Chadik nun zum vierten Mal nach Unna zu holen. Im Programm stehen Highlights aus Swing, Rock und Pop. Präsentiert wird das Benefizkonzert zugunsten der Stiftung der Deutschen Kinderkrebshilfe am
Donnerstag, den 12. März 2020, um 20.00 Uhr, in der Erich-Göpfert-Stadthalle in Unna.

Weitere Informationen gibt es hier: http://www.kinderkrebshilfe-unna.de/

Jahresrückblick 2019

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[embedyt] https://www.youtube.com/watch?v=jOXAMpV6omk[/embedyt]

In meinem Jahresrückblick-Video möchte ich auf das Jahr 2019 schauen. Wir haben viel geschafft für den Kreis Unna und viele Verbesserungen durchgesetzt. Mit diesem Video möchte ich einen kleinen Einblick geben in meine vielfältige Tätigkeit im Bundestag für den Kreis Unna.

Ich wünsche ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr!

Einführung einer Wohnungslosenstatistik

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Wohnungslosigkeit gehört zu den bedrückendsten Formen von Armut. Sie führt nicht nur zu sozialer Ausgrenzung, sondern bringt die betroffenen Menschen insgesamt in eine für sie katastrophale Lage. Wir müssen Wohnungslosigkeit mit allen geeigneten Maßnahmen begegnen. Bund, Länder und Kommunen sind hier gefordert. Bislang stehen jedoch keine verlässlichen Daten und Statistiken darüber zur Verfügung, wie viele Menschen tatsächlich von Wohnungslosigkeit betroffen sind. Dies soll sich ändern. Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche in erster Lesung den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Einführung einer Wohnungslosen-berichterstattung beraten. Damit kommt diese einer langjährigen Forderung sozialpolitischer Verbände und der Länder nach. Mit der Einführung einer gesetzlich geregelten Bundesstatistik schaffen wir erstmals eine solide Datengrundlage zur Wohnungslosigkeit in Deutschland. Eine aussagefähige Statistik soll dazu beitragen, vor Ort passende Maßnahmen und Präventions-programme zur Vermeidung und Bewältigung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit auf den Weg bringen zu können.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/156/1915651.pdf

Bundeshaushalt 2020: Grunddaten und -strukturen

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Das Gesamtvolumen für den Bundeshaushalt 2020 beträgt 362 Milliarden Euro. Der Bund wird in den kommenden Jahren so viel investieren wie nie zuvor. Mit dem Haushalt 2020 beschließen wir Investitionen in Höhe von rund 43 Milliarden Euro. Für 2020 bis 2023 stehen insgesamt rund 160 Milliarden zur Verfügung – ein Drittel mehr als in der vergangenen Wahlperiode. Das Geld fließt in den Breitbandausbau und in die digitale Infrastruktur unserer Schulen, in Schienen und Straßen, in den Wohnungs- und Städtebau, in Kinderbetreuung, Bildung, Forschung und Klimaschutz.

Um den sozialen Zusammenhalt zu stärken, haben wir einen Schwerpunkt darauf gelegt, vor allem Gering- und Normalverdienende sowie Familien zu entlasten und die soziale Sicherheit zu verbessern – vom BAföG bis zum Wohngeld, vom sozialen Arbeitsmarkt bis zur Sicherung des Rentenniveaus. Damit stärken wir nicht nur den solidarischen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft, sondern auch die Konjunktur: Die gestärkte Kaufkraft hat einen wesentlichen Anteil am Wirtschaftswachstum.

Alle Details zum Bundeshaushalt 2020 gibt es hier: https://www.bundeshaushalt.de/

Der Bundeshaushalt im Detail – Einzelplan für Arbeit und Soziales, Einzelplan für Bildung und Forschung, weitere Entlastungen für Kommunen

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Einzelplan für Arbeit und Soziales

Traditionell ist der Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales der größte Einzelplan. Mit Ausgaben in Höhe von 150 Milliarden Euro steht der Bund ein für soziale Verantwortung und den Zusammenhalt im Land. Dazu zählen insbesondere die Ausgaben zur Sicherung der Rente und zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Mit dem neu geschaffenen sozialen Arbeitsmarkt hilft der Bund als Akteur auf dem Arbeitsmarkt aktiv dabei, Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen. Gleichzeitig sind Maßnahmen zur Qualifizierung vorgesehen, damit Arbeitslosigkeit verhindert wird, bevor sie entsteht. Für alle Eingliederungsmaßnahmen sind insgesamt zehn Milliarden Euro vorgesehen.

Einzelplan für Bildung und Forschung

Mit dem Bundeshaushalt 2020 werden wir die Ausgaben für Bildung und Forschung auf ein Rekordniveau anheben. Zusätzlich zu den Mitteln des Einzelplans 30 in Höhe von 18 Milliarden Euro mit den erhöhten Mitteln für das BAföG und für gute Hochschullehre kommen die investiven Sondervermögen für den Digitalpakt in Höhe von einer Milliarde für 2020, für die Sanierung der Schulen in Höhe von dreieinhalb Milliarden Euro und für den Ganztagsausbau in Höhe von 500 Millionen Euro für das nächste Jahr. In den Verhandlungen haben wir als Bildungs- und Forschungspolitiker noch zahlreiche Verbesserungen durchgesetzt. Für die Fachhochschulen, die besonders in den Regionen vor Ort wichtige Innovationsmotoren sind, konnten wir ein eigenes Förderprogramm für die Forschung auflegen.

Weitere Investitionen und Entlastungen für die Kommunen

Der Bundeshaushalt 2020 setzt die Investitionen in unsere Infrastruktur auf hohem Niveau fort. Knapp 40 Milliarden Euro werden in den Breitbandausbau, die digitale Infrastruktur, den Ausbau von Schienen und Straßen sowie den Wohnungsbau investiert. Diese Investitionen stärken auch unsere Kommunen und ihre Infrastruktur. Insbesondere der soziale Wohnungsbau als neues Förderprogramm des Bundes wird mit einer Milliarde Euro ausgestattet und für mehr bezahlbaren Wohnraum sorgen. Entlastet werden die Kommunen durch die klare Zusage des Bundes die Kosten der Unterkunft für anerkannte Asylbewerber und Schutzbedürftige zu übernehmen. Jeweils 1,8 Milliarden Euro für die Jahre 2020 und 2021 werden vom Bund übernommen. Wir erwarten nun, dass das Land NRW dieses Geld 1:1 an die Kommunen weiterleitet.

Alle Details zum Bundeshaushalt 2020 gibt es hier: https://www.bundeshaushalt.de/

Vorsitzendenwahl und Bundesparteitag der SPD

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Das Finale ist nah: Heute um 24 Uhr entscheidet sich, wer uns in Zukunft führt: das Team Saskia Esken/Norbert Walter-Borjans oder das Team Klara Geywitz/Olaf Scholz. Die Stimmen der Stichwahl werden am morgigen Samstag, 30. November, ausgezählt und das Ergebnis am selben Tag im Willy-Brandt-Haus bekannt gegeben.

Wer auch immer das Rennen macht: Nach der Wahl müssen wir uns geschlossen hinter die künftige Parteispitze stellen, sie haben unsere Solidarität verdient. Gewonnen aber haben in diesem hinter uns liegenden Prozess bereits unsere Mitglieder, die sich jeden Tag vor Ort engagieren und für unsere Werte Gerechtigkeit, Solidarität und Freiheit eintreten. Mit ihrem Einsatz und ihrer Besonnenheit haben sie entschieden, wie die neue Zukunft der SPD aussieht.
Das Gewinnerduo wird dann vom Parteivorstand zur Wahl auf dem SPD-Parteitag vom 6. bis 8. Dezember in Berlin vorgeschlagen und bestätigt. Außerdem werden verschiedene Anträge beraten. Am Samstag, den 7. Dezember werden der Parteivorstand, die Bundesschiedskommission und die Kontrollkommission gewählt. Über die Anträge wird sowohl Samstag als auch Sonntag, den 8. noch weiter gesprochen.

Weitere Informationen zur Vorsitzendenwahl gibt es hier: https://unsere.spd.de/home/

Weitere Informationen zum Bundesparteitag der SPD gibt es hier: https://www.spd.de/partei/spdbpt-2019/