Arbeit und Soziales – Seite 4 von 21 – Oliver Kaczmarek, Md

Für einen inklusiven Arbeitsmarkt

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Wir möchten eine inklusive Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben teilnehmen können. Deshalb haben wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts abschließend beraten. Mit dem Gesetz wollen wir mehr Menschen mit Behinderung eine reguläre Beschäftigung ermöglichen. Dazu führen wir eine vierte Staffel der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber ein, die nicht genügend schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Die Einnahmen werden vollständig in die Beschäftigungsförderung investiert. Wir beschleunigen auch die Genehmigung von Leistungen des Integrationsamtes und heben die Deckelung des Lohnkostenzuschusses auf. Um die Perspektive Betroffener besser zu berücksichtigen, wird die Zusammensetzung des Sachverständigenbeirats Versorgungsmedizin geändert.

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Wir sichern Fachkräfte für die Zukunft

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Deutschland braucht viele und gut qualifizierte Fachkräfte. Nur so können wir Wohlstand für alle sichern. Nur so werden auch unsere sozialen Sicherungssysteme nachhaltig funktionieren. Damit unsere Wirtschaftsleistung durch den Fachkräftemangel nicht weiter ausgebremst wird, müssen wir alle Potenziale im In- und im Ausland heben. Wir müssen kluge Köpfe und helfende Hände aus aller Welt für uns gewinnen. Gleichzeitig müssen wir junge Menschen stärker dabei unterstützen, eine Ausbildung zu machen, und den Beschäftigten notwendige Weiterbildungen in einer sich wandelnden Arbeitswelt ermöglichen.

Für uns ist klar: Fachkräfteeinwanderung und Weiterbildung gehören untrennbar zusammen. Deswegen legt das Kabinett in dieser Woche die Entwürfe für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz und für ein erstes Weiterbildungsgesetz vor. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz legt die Bundesregierung in dieser Woche eines der modernsten Einwanderungsmodelle weltweit vor. Damit eröffnen wir Menschen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union künftig wesentlich mehr Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten.

Sind Arbeitgeber tarifgebunden oder halten eine Gehaltsschwelle ein, braucht es bei nicht-reglementierten Berufen keine formale Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses mehr, wenn Fachkräfte dafür über ausgeprägte berufspraktische Erfahrungen verfügen. Über eine Anerkennungspartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten kann zudem das Anerkennungsverfahren nach Einreise in Deutschland eingeleitet werden und die Beschäftigung zeitgleich aufgenommen werden. Mit der Chancenkarte und dem flankierenden Punktesystem eröffnen wir neue Möglichkeiten zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland. Darüber hinaus bauen wir bürokratische Hürden ab und beschleunigen die Verfahren für die Erteilung eines Visums.

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Wir führen die Ausbildungsgarantie ein

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Mit dem ersten Weiterbildungsgesetz gehen wir einen großen Schritt in Richtung Weiterbildungsrepublik. Mit der Ausbildungsgarantie führen wir einen Rechtsanspruch auf einen außerbetrieblichen Ausbildungsplatz ein. Außerdem führen wir ein gefördertes Berufsorientierungspraktikum und einen Mobilitätszuschuss ein, erleichtern die Teilnahme an Einstiegsqualifizierungen und öffnen die außerbetriebliche Berufsausbildung auch für marktbenachteiligte Jugendliche.

Mit dem Qualifizierungsgeld erleichtern wir es Unternehmen im Strukturwandel, ihre Mitarbeiter:innen zielgerichtet weiterzubilden und sie als Fachkräfte zu halten. Und wir vereinfachen die Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten, unter anderem durch feste Fördersätze und die grundsätzliche Öffnung für alle Betriebe.

Mit einem zweiten Weiterbildungsgesetz werden wir alsbald weitere Maßnahmen zur Stärkung der Weiterbildung ergreifen.

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Für einen inklusiven Arbeitsmarkt

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Wir setzen uns für eine inklusive Gesellschaft ein, in der Menschen mit Behinderung die gleichen Chancen auf Arbeit haben wie alle anderen. Wir haben in dieser Sitzungswoche einen Gesetzentwurf diskutiert, der Arbeitgeber dazu verpflichtet, mehr Menschen mit Behinderung einzustellen oder eine Ausgleichsabgabe zu zahlen.

Wir planen auch, mehr Geld in die Unterstützung von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu investieren und Leistungen schneller zu genehmigen. Außerdem heben wir die Obergrenze für den Lohnkostenzuschuss an und ändern die Zusammensetzung des Sachverständigenbeirates, um eine breitere Perspektive auf Behinderung zu erhalten.

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Wir federn die hohen Energiepreise für Haushalte und Unternehmen ab

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Wir tun alles dafür, dass Energie bezahlbar bleibt, und alle Menschen gut durch den Winter kommen. Dafür haben wir in den vergangenen Monaten viel Geld in die Hand genommen. Insgesamt drei Entlastungspakete in Höhe von fast 100 Milliarden Euro hat die Ampel geschnürt. Hinzu kommt ein Abwehrschirm im Umfang von 200 Milliarden Euro. Auf dieser Grundlage beschließen wir in dieser Woche nun Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme sowie Hilfen für Öl- und Pelletheizungen. Wir deckeln den Preis für einen Großteil des Energieverbrauchs von privaten Haushalten und Unternehmen bei Strom, Gas und Fernwärme. Die Preisbremsen treten Anfang März 2023 in Kraft und gelten rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023. Zugleich sorgen wir dafür, dass sich Energiesparen weiterhin lohnt. In den parlamentarischen Beratungen haben wir außerdem erreicht, dass auch Verbraucher*innen Hilfen erhalten, die hohe Kostensteigerungen beim Heizen mit Öl, Pellets, Flüssiggas oder anderen Energieträgern hatten, die nicht wie Gas oder Strom über eine Leitung in die Haushalte kommen.

Auch Krankenhäuser, Unikliniken, Pflegeeinrichtungen und soziale Dienstleister erhalten gesonderte Unterstützung. Um die Preisbremsen gerecht zu finanzieren, schöpfen wir die Zufallsgewinne von stromerzeugenden Unternehmen ab und erheben einen Solidarbeitrag auf einen Teil der Gewinne von Konzernen aus dem Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich. Gleichzeitig verbessern wir mit dem Gesetzentwurf aber auch die Bedingungen für die erneuerbaren Energien, damit wir beim Ausbau und der Energiesicherheit vorankommen.

All das zeigt: Wir halten unser Versprechen und lassen niemanden alleine.

Preis für Gas und Fernwärme wird gedeckelt

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Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die Energiepreise erheblich ansteigen lassen. Vor allem die Preise für Gas und Wärme sind in den vergangenen Monaten explodiert – mit schwerwiegenden Folgen für Bürger*innen und Unternehmen in Deutschland. Deshalb beschließen wir in dieser Woche die Einführung einer Preisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme. Sie gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 und rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023. Für private Haushalte, Unternehmen mit einem jährlichen Gasverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen ist geplant, den Gaspreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde zu begrenzen (Fernwärme 9,5 Cent). Verbraucht man mehr als 80 Prozent, zahlt man pro zusätzlicher Kilowattstunde Gas oder Wärme den aktuellen Preis des Energieversorgers. Unternehmen mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr erhalten einen Garantiepreis von 7 Cent pro Kilowattstunde für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge, bezogen auf den Verbrauch im Jahr 2021.

Zugleich sorgen wir dafür, dass Anreize zum Einsparen aufrechterhalten werden. Liegt der Verbrauch unter 80 Prozent, wird für jede Kilowattstunde Gaseinsparung zum neuen hohen Vertragspreis pro Kilowattstunde gespart. Der Einsparanreiz ist deshalb besonders hoch. Im parlamentarischen Verfahren haben wir darüber hinaus eine Lösung für Haushalte gefunden, die nicht mit Gas- oder Fernwärme heizen. Gerade im ländlichen Raum sind Öl-, Pellet- oder andere Heizträger sehr verbreitet. Der Bund stellt deshalb 1,8 Milliarden Euro zu Verfügung, mit denen wir Härtefälle gezielt abfedern. Die Auszahlung wird möglichst unkompliziert über die Bundesländer organisiert. Zugleich haben wir uns bei den Auszahlungen von Boni und Dividenden geeinigt: Unternehmen, die mehrere Millionen Euro Subventionen erhalten, sollen keine Dividenden oder üppige Boni auszahlen.

Die Strompreisbremse kommt

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Der hohe Gaspreis beeinflusst auch direkt den Strommarkt. Dort sind die Preise in den vergangenen Monaten ebenfalls stark gestiegen – mit erheblichen Folgen für Verbraucher*innen und Unternehmen in Deutschland.

In dieser Woche beschließen wir deshalb die Einführung einer Strompreisbremse für private Haushalte und Unternehmen. Sie gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 und rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023. Haushalte sowie kleinere Unternehmen, die weniger als 30.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen, erhalten 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunden. Verbraucht man mehr als 80 Prozent, fällt für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis im Liefervertrag an. Das bedeutet: Auch hier lohnt es sich, Strom einzusparen. Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden im Jahr erhalten 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 Cent pro Kilowattstunde. Zur Finanzierung der Strompreisbremse sollen die Zufallsgewinne am Strommarkt abgeschöpft werden. Denn obwohl viele Energieunternehmen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, Braunkohle oder Kernkraft weitgehend gleichbleibende Produktionskosten haben, erhalten sie für den von ihnen produzierten Strom den derzeit sehr hohen Marktpreis. Diese Zufallsgewinne ziehen wir heran, um Strom für die Verbraucher*innen günstiger zu machen.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/strompreisbremse-2125002

Preis für Gas und Fernwärme wird gedeckelt

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Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die Energiepreise erheblich ansteigen lassen. Vor allem die Preise für Gas und Wärme sind in den vergangenen Monaten explodiert – mit existenzbedrohenden Folgen für die Bürger*innen und Unternehmen in Deutschland. Deshalb bringt die Bundesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Preisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme ein. Sie gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024, wirkt aber auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023. Für private Haushalte, Unternehmen mit einem jährlichen Gasverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen ist geplant, den Gaspreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde zu begrenzen (Fernwärme 9,5 Cent). Verbraucht man mehr als 80 Prozent, zahlt man pro zusätzlicher Kilowattstunde Gas oder Wärme den aktuellen Preis des Energieversorgers. Zugleich sorgen wir dafür, dass Anreize zum Einsparen aufrechterhalten werden.

Der hohe Gaspreis beeinflusst auch direkt den Strommarkt. Dort sind die Preise in den vergangenen Monaten in die Höhe getrieben worden – mit erheblichen Folgen für Verbraucher*innen und Unternehmen in Deutschland. Die Bundesregierung bringt deshalb in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Strompreisbremse für private Haushalte und Unternehmen in den Bundestag ein. Sie gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024, wirkt aber auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023. Haushalte sowie kleinere Unternehmen, die weniger als 30.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen, erhalten 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunden. Verbraucht man mehr als 80 Prozent, fällt für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis im Liefervertrag an. Das bedeutet: Auch hier lohnt es sich, Strom einzusparen. Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden im Jahr erhalten 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 Cent pro Kilowattstunde.

Zur Finanzierung der Strompreisbremse sollen die Zufallsgewinne am Strommarkt abgeschöpft werden. Denn obwohl viele Energieunternehmen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, Braunkohle oder Kernkraft weitgehend gleichbleibende Produktionskosten haben, erhalten sie für den von ihnen produzierten Strom den derzeit sehr hohen Marktpreis. Diese Zufallsgewinne ziehen wir heran, um Strom für die Verbraucher*innen günstiger zu machen.

Entlastung für Pflegepersonal in Krankenhäusern

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Um eine gute Versorgung von Patient*innen und bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu gewährleisten, werden Krankenhäuser verpflichtet, für mehr Pflegepersonal auf bettenführenden Stationen zu sorgen. Dazu werden schrittweise neue Vorgaben zur Personalbemessung und -besetzung eingeführt. Ziel ist, eine bedarfsgerechte Personalbesetzung für die Stationen zu errechnen und umzusetzen. Die Erprobungsphase für die Übergangslösung startet im Januar 2023 mit einem Praxistest in ausgewählten Krankenhäusern in Normalstationen und in der Pädiatrie. Darauf aufbauend werden die Vorgaben für die Personalbemessung bis Ende 2023 bestimmt und ab 1. Januar 2024 eingeführt. Krankenhäuser, die bereits einen Entlastungstarifvertrag mit verbindlichen Regeln zur Mindestpersonalbesetzung anwenden, können von den Vorgaben ausgenommen werden. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, können Kliniken sanktioniert werden.

Zudem sieht der Gesetzentwurf weitere Neuregelungen vor: Die Budgetverhandlungen, die in der Praxis oft mit erheblicher Verzögerung erfolgen, sollen beschleunigt werden, indem Fristen für Verfahrensschritte eingeführt werden. Schiedsstellen können künftig automatisch tätig werden. Die Datenübermittelung von Krankenhäusern an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) soll weiterentwickelt werden.

200 Euro für Studierende, Fach- und Berufsschüler*innen

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Nachdem wir bereits zwei Heizkostenzuschüsse für BAföG-Empfänger*innen in Höhe von 230 und 345 Euro sowie eine Energiepreispauschale von 300 Euro für Studierende mit Minijobs auf den Weg gebracht haben, sorgen wir nun dafür, dass alle Studierenden, Fach- und Berufsschüler*innen eine Energiepreispauschale von 200 Euro erhalten, um die gestiegenen Lebensmittel- und Energiekosten abzufedern. Das ist besonders wichtig, da das Armutsrisiko bei ihnen deutlich höher als in der Gesamtgesellschaft liegt.

Wer kann die Einmalzahlung erhalten? Alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind, also derzeit rund drei Millionen Studierende. Dazu zählen auch Promotionsstudierende sowie Studierende in Teilzeit, in einem Urlaubssemester oder einem dualen Studium. Auch Personen, die einen Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld bekommen haben bzw. bekommen, können die Einmalzahlung erhalten. Zusätzlich haben etwa 450.000 Fachschüler*innen sowie Berufsschüler*innen darauf Anspruch, wenn sie eine mindestens zweijährige Ausbildung absolvieren.

Die Einmalzahlung ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Energiepreispauschale muss beantragt werden. Dafür soll eine digitale Antragsplattform eingerichtet werden – darüber müssen sich Bund und Länder jetzt verständigen, damit das Geld schnell und unbürokratisch möglichst noch im Januar 2023 ausgezahlt werden kann.

Den Gesetzesentwurf dazu können Sie hier nachlesen: https://dserver.bundestag.de/btd/20/045/2004536.pdf .