Wahlalter für Europawahlen wird auf 16 Jahre gesenkt

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Das Mindestwahlalter für das aktive Wahlrecht bei Europawahlen von 18 Jahren schließt Menschen vom Wahlrecht aus, die an vielen Stellen in der Gesellschaft Verantwortung übernehmen und sich in den politischen Prozess einbringen können und wollen. Gerade die junge Generation ist von Fragen betroffen, die aktuell Thema demokratischer Entscheidungsprozesse sind. Dazu gehört beispielsweise der Klimaschutz, die Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme angesichts des demographischen Wandels, die Prioritätensetzung bei öffentlichen Investitionen und die Regulierung des Internets gestalten die Zukunft nachhaltig. Die SPD und alle anderen Fraktionen im Bundestag schlagen daher vor, das Mindestwahlalter für das aktive Wahlrecht bei Europawahlen von 18 auf 16 Jahre zu senken. Weitere Informationen zur Senkung des Mindestwahlalters entnehmen Sie hier: Deutscher Bundestag – Koalition: Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren bei Europawahlen.