Infodienst – Seite 112 von 149 – Oliver Kaczmarek, Md

Tarifpaket und Pflegereform – Zur Sitzungswoche vom 30.06.-04.07.2014

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Am Donnerstag hat die SPD ihr wichtigstes Wahlversprechen eingelöst: der gesetzliche Mindestlohn kommt ab dem 1.1.2015! Das ist eine historische Entscheidung. Denn mit dem Mindestlohn beenden wir die Dumpinglohnwirtschaft und geben der Arbeit ein Stück Würde zurück. Wir wollen erreichen, dass die Menschen von ihrer Arbeit auch anständig leben können. Der Mindestlohn ist ein erster Schritt dahin.

In den letzten Tagen hat es noch zahlreiche Berichte über die Ausgestaltung des Gesetzespakets gegeben. Dabei wurde der Mindestlohn vielfach in ein falsches Licht gestellt. Denn entgegen einiger Behauptungen gibt es keine Branche, die ab 2017 vom Mindestlohn ausgenommen ist! Für die Zeitungszusteller wurde ein gesetzlicher Übergang zum Mindestlohn bis 2017 erarbeitet, da es in dieser Branche leider keinen Tarifvertrag gibt.

Für Praktikanten gibt es eine echte Verbesserung, da neben dem Mindestlohn ab dem Praktikum von drei Monaten auch qualitative Verbesserungen erreicht wurden, die den Praktikantenstatus besser regeln. Einzig Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung und Schüler unter 18 Jahren sind vom Mindestlohn derzeit ausgenommen. Diesen Preis musste die SPD leider für den Mindestlohn zahlen.

Aber das ändert nichts an der Tatsache, dass bereits ab nächstem Jahr rund 4 Millionen Menschen direkt vom Mindestlohn profitieren und bis 2017 zahlreiche weitere dazu kommen werden. Ein Verdienst der SPD in der Bundesregierung und ein Verdienst von Arbeitsministerin Andrea Nahles! Ich rate insbesondere meiner eigenen Partei zu Selbstbewusstsein über das, was wir über viele Jahre erkämpft und heute vollendet haben.

Heute beginnen in Nordrhein-Westfalen die Sommerferien. Auch der Deutsche Bundestag geht nun in seine parlamentarische Sommerpause, in der die Bundestagsabgeordneten die Zeit in ihren Wahlkreisen verbringen. Nutzen Sie die Sommerferien und nehmen Sie mit Ihrem Abgeordneten Kontakt auf, wenn Sie Fragen, Anregungen oder Kritik haben. Nutzen Sie die Sommerferien aber auch für eine Phase der Erholung. Der Kreis Unna bietet viele Möglichkeiten dafür. So gestärkt wird Sie dann am 12. September der nächste Infodienst aus Berlin erreichen.

Schöne Ferien!

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Kaczmarek

P.S.: Zuletzt noch ein Klick-Tipp: Für das ipg-Journal, eine online-Debattenplattform für Fragen internationaler und europäischer Politik, habe ich einen Artikel über Isolation und die Herausforderung des politischen Dialogs mit Belarus geschrieben.

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Die Themen:
1. Tarifpaket für neue Ordnung am Arbeitsmarkt
2. Leistungen in der Pflege ausbauen und flexibilisieren
3. Modernes Staatsbürgerschaftsrecht schaffen
4. Schnelles Internet für alle
5. Bundesbesoldung und Beamtenversorgung anpassen

Tarifpaket für neue Ordnung am Arbeitsmarkt

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Mit der finalen Abstimmung am Mittwoch hat der Deutsche Bundestag den Weg für das Tarifpaket frei gemacht. Damit wird ein zentrales Wahlversprechen der SPD eingelöst: die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns. Ab dem 1. Januar 2015 bekommen rund 4 Millionen Menschen einen Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde.

Abweichungen von dieser Regel sind bis Ende 2016 nur möglich, wenn ein entsprechender Tarifvertrag dies vorsieht und dieser nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemein verbindlich erklärt wurde. Ab 1. Januar 2017 gilt der Mindestlohn dann flächendeckend in ganz Deutschland für alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – und zwar ausnahmslos für alle Branchen.

Auch letzte strittige Punkte konnten zuletzt beseitigt werden. Für die Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller wird es bis zum 31. Dezember 2016 eine gesetzliche Übergangsregelung geben – analog zu den Regelungen, die durch die Tarifpartner in anderen Branchen vereinbart wurden. Auch für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller gilt: Spätestens ab 1. Januar 2017 erhalten sie den Mindestlohn von 8,50 Euro.

Für Saisonkräfte in der Landwirtschaft gilt der Mindestlohn bereits ausnahmslos ab dem 1. Januar 2015. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird den Problemen bei der Umsetzung durch befristete Sonderregelungen Rechnung getragen: Die schon vorhandene Möglichkeit der kurzfristigen sozialabgabenfreien Beschäftigung wird befristet von 50 auf 70 Tage ausgedehnt. Außerdem wird die Abrechnung der Kosten für Kost und Logis entbürokratisiert. Es bleibt aber dabei, dass diese Kosten nur zu einem angemessen Teil abgerechnet werden können.

Grundsätzlich gilt auch für alle Praktika, die nach einem Studien- oder Berufsabschluss geleistet werden, ab dem 1. Januar 2015 der Mindestlohn von 8,50 Euro. Praktika sind dann ausgenommen, wenn sie im Rahmen von Studium oder Ausbildung absolviert werden und durch Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben sind. Bei freiwilligen Praktika vor einem Ausbildungsabschluss wird gegenüber dem Regierungsentwurf die Frist von sechs Wochen auf drei Monate verlängert, in der kein Mindestlohn gezahlt werden muss.

Ausgenommen vom Mindestlohn sind Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung sowie Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren. Diese Kompromisse musste die SPD mit der Union schließen.

Mit dem Tarifpaket wird zudem das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das bislang nur für einige Branchen anwendbar ist, auf alle Branchen ausgeweitet. Damit sind künftig verbindliche Mindeststandards für alle in- und ausländischen Beschäftigten durchsetzbar. Außerdem wird die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erleichtert, indem das 50-Prozent-Quorum abgeschafft wird. Um einen Tarifvertrag für allgemein verbindlich zu erklären, ist es also künftig nicht mehr notwendig, dass die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Arbeitnehmer beschäftigen. Vielmehr reicht künftig ein konkret gefasstes öffentliches Interesse bei einem gemeinsamen Antrag der Sozialpartner aus.

Weitere Informationen finden Sie bei der SPD-Fraktion: http://www.spdfraktion.de/themen/wir-setzen-einen-meilenstein-der-arbeits-und-sozialpolitik

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Mindestlohn finden Sie hier: http://www.spd.de/aktuelles/Faktencheck_Mindestlohn/

Leistungen in der Pflege ausbauen und flexibilisieren

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In erster Lesung wurde am Freitag über ein Gesetz zur Leistungsausweitung für Pflegebedürftige diskutiert. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung hat zum Ziel, die Pflegeversicherung zukunftsfest auszugestalten. Hohe Qualität der Pflege unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse muss auch unter veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen gewährleistet bleiben.

In einem ersten Schritt sollen die Leistungen der Pflegeversicherungen ausgeweitet und flexibilisiert werden. Dies gilt insbesondere für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege, der Tages- und Nachtpflege sowie für neue ambulante Wohnformen. Bei der stationären Pflege soll der Einsatz von bis zu 45.000 zusätzlichen Betreuungskräften ermöglicht werden. Die in Euro-Beträgen festgesetzten Pflegeleistungen werden zudem um vier Prozent angehoben. Gleichzeitig wird der Beitragssatz zum 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte erhöht. In Ergänzung dazu soll ein neu geschaffener Vorsorgefonds dazu beitragen, die aufgrund der demografischen Entwicklung steigenden Leistungsausgaben gerechter auf die Generationen zu verteilen.

In einem zweiten Schritt soll in dieser Legislaturperiode ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff auf Grundlage der Empfehlungen eines Expertenbeirates eingeführt werden.

Das Gesetz finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/017/1801798.pdf

Modernes Staatsbürgerschaftsrecht schaffen

Junge Menschen mit ausländischen Eltern, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind und neben der deutschen eine zweite Staatsbürgerschaft besitzen, sind künftig nicht mehr gezwungen, sich für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden. Die Abschaffung der Optionspflicht ist ein zentrales Element der Modernisierung des Staatsbürgerschaftsrechts, die am Donnerstag vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde.

In Deutschland leben rund 4,3 Millionen Personen, die neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, darunter 690.000 die polnische, 570.000 die russische und 530.000 die türkische. Die Optionspflicht sah bisher vor, dass sich junge Erwachsene bis zu ihrem 18. Lebensjahr für einen Pass entscheiden mussten. Im vergangenen Jahr standen bereits knapp 5.000 Menschen vor der schwierigen Wahl, die häufig als Integrationshemmnis bezeichnet wurde – in vier Jahren wären bereits über 40.000 Personen betroffen.

Voraussetzung für den Doppelpass ist, dass Kinder ausländischer Eltern bis zu ihrem 21. Geburtstag mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben oder sechs Jahre hier zur Schule oder zur Berufsschule gegangen sind. Auch wer eine deutsche Schule im Ausland besucht hat, kann die doppelte Staatsbürgerschaft behalten. Als Nachweis soll ein Schulzeugnis oder der Nachweis über eine Ausbildung reichen. Damit wurde eine unbürokratische Lösung gefunden und ein wichtiger Schritt zu einem modernen Staatsbürgerschaftsrecht getan.

Das vom Bundestag beschlossene Zweite Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/013/1801312.pdf

Schnelles Internet für alle

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In dieser Woche wurde über den Antrag der Koalitionsfraktionen „Moderne Netze für ein modernes Land“ im Bundestag diskutiert. Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu treffen, um die Qualität der Breitbandversorgung zu steigern und bis 2018 eine flächendeckende Internetversorgung mit mindestens 50 Mbit/s zu erreichen.

Dabei wird eine optimale Kombination aus guten Festnetz- und Mobilfunkanbindungen mit flächendeckend hohen Geschwindigkeiten angestrebt. Die konkreten Maßnahmen, die vorgeschlagen werden, sind sowohl darauf gerichtet, zusätzliche Investitionsanreize zu setzen und Wirtschaftlichkeitslücken zu schließen, als auch einen nationalen Konsens zum Breitbandausbau zwischen Bund und Ländern herbeizuführen.

Der Handlungsbedarf beim Breitbandausbau ist in Deutschland insbesondere in dünn besiedelten Regionen noch groß. Damit Deutschland auch in Zukunft ein modernes Land bleibt, braucht es eine moderne funk- und festnetzbasierte Breitbandinfrastruktur. Schnelle Internetverbindungen sind in Deutschland umso wichtiger, weil es sich beim Zugang zur digitalen Welt um die grundlegenden Fragen der gesellschaftlichen Teilhabe am öffentlichen und wirtschaftlichen Leben und der  Innovationsgerechtigkeit handelt. Leistungsfähige Internetanschlüsse sind Voraussetzung dafür, dass moderne Kommunikation zuverlässig funktioniert, dass Menschen soziale Kontakte knüpfen, neue Formen der demokratischen Beteiligung nutzen, und dass der Informationsfluss ermöglicht wird.

Den Antrag von SPD und Union finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/019/1801973.pdf

Bundesbesoldung und Beamtenversorgung anpassen

Am Donnerstag fanden die ersten Beratungen des Gesetzentwurfes zur Anpassung des Bundesbesoldungs- und –versorgungsregelungen statt.

Damit wird dem gesetzlichen Auftrag gefolgt, der vorsieht, die Besoldung und Versorgung in regelmäßigen Abständen an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung wird der Tarifabschluss für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes vom 1. April 2014 berücksichtigt. Der Entwurf sieht vor, die Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge in zwei Schritten in den Jahren 2014 und 2015 zeit- und inhaltsgleich zu übertragen.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/017/1801797.pdf 

Bundeshaushalt und EEG 2014 – Zur Sitzungswoche vom 23.-27.06.2014

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In dieser Woche haben wir im Bundestag den Bundeshaushalt 2014 abschließend beraten und beschlossen.

Dass dieser vergleichsweise spät im laufenden Haushaltsjahr beschlossen wird, ist hauptsächlich der späten Regierungsbildung nach der vergangenen Bundestagswahl geschuldet. Doch ich bin der Überzeugung, dass wir mit diesem Haushalt einen wichtigen Schritt getan haben, denn: Wir haben mehr Investitionen in wichtigen Politikbereichen wie Verkehrsinfrastruktur oder Bildung und Forschung beschlossen und dabei geschafft, dass der Bundeshaushalt in diesem Jahr strukturell ausgeglichen sein wird. Mehr Zukunftsinvestitionen verbunden mit soliden Staatsfinanzen – das ist ein Erfolg, auf den wir stolz sein können.

Daneben hat ein Aufruf der Kampagnen-Plattform Campact für Aufsehen gesorgt. Campact hatte unterstellt, die Regierung plane, „im Windschatten der WM-Begeisterung schnell und heimlich ein Fracking-Gesetz durchzubringen“. Bei allem Respekt und aller Sympathie für die Aktivisten: Diese Aktion ist nicht in Ordnung. Selbstverständlich gilt auch bei der Regulierung von „Fracking“ das Prinzip „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“.

Richtig ist: Die Koalition arbeitet derzeit daran, die gesetzlichen Anforderungen von „Fracking“ deutlich zu verschärfen – entsprechend ihrer Festlegungen im Koalitionsvertrag. Demnach hat der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit oberste Priorität. Desweiteren dürfen giftige Substanzen nicht angewendet werden. Bis auf weiteres kommt eine kommerzielle Nutzung der Fracking-Technologie vor diesem Hintergrund nicht in Betracht.

Die Verabschiedung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, der Beginn der parlamentarischen Auseinandersetzung um die Zukunft und Stabilität der Lebensversicherungen sowie die Verlängerung zweier Einsätze der deutschen Streitkräfte in Mali und im Libanon waren weitere Themen in dieser Sitzungswoche – über die ich auch hier im Infodienst berichte.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Kaczmarek

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Die Themen:
1. Der Bundeshaushalt 2014
2. Reform des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG 2014)
3. Lebensversicherungsreformgesetz
4. Verlängerung von Bundeswehreinsätzen

Der Bundeshaushalt 2014

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In dieser Woche standen die abschließenden Beratungen über den Bundeshaushalt 2014 im Mittelpunkt des parlamentarischen Geschehens. Das Haushaltsgesetz 2014 wurde am Freitag beschlossen und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2014 in Kraft.

Insgesamt legt das Gesetz nach der parlamentarischen Beratung die Einnahmen sowie Ausgaben für das Haushaltsjahr 2014 auf 296,5 Mrd. Euro fest, 2 Mrd. Euro weniger als im Regierungsentwurf vorgesehen. Die Schwerpunkte des Koalitionsvertrages zwischen Union und SPD schlagen sich in der Ausgabenplanung bereits anteilig nieder. So konnten wir zusätzliche Mittel für die Verkehrsinfrastruktur einplanen, mehr Geld für die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt vorsehen sowie mehr Geld für die Entwicklungshilfe bereitstellen. Im parlamentarischen Verfahren konnten weiterhin die Mittel für die Aufnahme syrischer Flüchtlinge, die politische Bildungsarbeit und für Kultur aufgestockt werden.

Für mich als Bildungspolitiker besonders erfreulich ist die Aufstockung des Etats des Bundesbildungsministeriums, der im Vergleich zum Haushaltsjahr 2013 um über 300 Mio. Euro ansteigt. Gegenüber dem ersten Haushaltsentwurf der Bundesregierung ist es der SPD-Fraktion in den parlamentarischen Beratungen gelungen, weitere 85 Mio. Euro in diesem Bereich zu veranschlagen. Wir investieren hier unter anderem zusätzlich in die Berufsorientierung, um den Übergang von der Schule in den Beruf zu verbessern, und stellen mehr Mittel für Aufstiegsstipendien, die Anerkennung ausländischer Abschlüsse sowie Forschung bereit.

Für die SPD-Fraktion war auch wichtig, dass der Bundeshaushalt 2014 den Weg bereitet zu einem der zentralen Ziele des Koalitionsvertrages: einem Haushalt ohne neue Schulden ab 2015. Daher ist es ein richtiger Schritt, dass wir für das Jahr 2014 einen Bundeshaushalt beschlossen haben, der strukturell – das bedeutet bereinigt um konjunkturelle Sondereffekte – ausgeglichen ist. Im Jahr 2014 wird der Bund so wenig neue Schulden machen wie zuletzt vor 40 Jahren. Im kommenden Jahr wollen wir dann erstmals seit 1969 ganz ohne neue Schulden auskommen.

Die SPD wird sich auch weiterhin in der Großen Koalition dafür einsetzen, die Gestaltungsspielräume heute sinnvoll zu nutzen, sie aber gleichzeitig für künftige Generationen zu erhalten.

Eine Pressemitteilung zum Bildungs- und Forschungsetat finden Sie hier: http://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/85-millionen-euro-mehr-f%C3%BCr-bildungs-und-forschungsetat

Mehr Informationen zur Debatte im Bundestag gibt es hier: http://www.spdfraktion.de/themen/haushalt-2014-ein-starkes-signal-richtung-zukunft

Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2014)

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Am Freitag vormittag wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 sowie das Gesetz zur besonderen Ausgleichsregelung im Deutschen Bundestag abschließend debattiert und beschlossen. Das neue EEG bildet nun den Rahmen, um den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent zu steigern. Das Gesetz tritt zum 1. August 2014 in Kraft.

Mit dem Gesetz wollen wir mehr Kosteneffizienz erreichen, indem wir Überförderungen abbauen und die Einspeisevergütung für Neuanlagen absenken. Der Ausbaukorridor bildet eine stabile Planungsgrundlage für den Ausbau der erneuerbaren Energien und die gesamte Stromwirtschaft. In Zukunft konzentriert sich die Förderung stärker auf die kostengünstigsten Energieträger Windkraftanlagen an Land und Photovoltaik. Die finanzielle Förderung der erneuerbaren Energien wird spätestens 2017 über technologiespezifische Ausschreibungen ermittelt. Außerdem wird die Integration der erneuerbaren Energien in den Strommarkt durch eine verpflichtende Direktvermarktung maßvoll vorangetrieben.

Unter Berücksichtigung der Energie- und Umweltbeihilfeleitlinien der Europäischen Kommission gibt es eine sogenannte Besondere Ausgleichsregelung, die es stromintensiven Industrieunternehmen erlaubt, auch in Zukunft in Deutschland wettbewerbsfähig zu produzieren. Auf diese Weise wird die Konkurrenzfähigkeit deutscher Unternehmen im internationalen Wettbewerb gesichert. Insgesamt 68 Branchen können künftig unter bestimmten Voraussetzungen begünstigt werden. Daneben können im Einzelfall auch besonders stromintensive Unternehmen anderer Branchen privilegiert werden sowie Härtefallregelungen für Unternehmen angewandt werden, die aus den Ausnahmen herausfallen. Insgesamt wird damit ein weiterer Aufwuchs des Entlastungsvolumens für die energieintensive Industrie verhindert und die Entlastung stärker auf die wirklich energieintensiven Unternehmen konzentriert.

Relevant ist die Neuregelung des EEG auch für Eigenstromproduzenten. In den letzten Jahren hat der Anteil der Eigenstromerzeugung drastisch zugenommen. Diese Entwicklung benachteiligt diejenigen Verbraucher, die sich keine Anlage zur Eigenstromerzeugung leisten können, da nur sie für die EEG-Umlage bezahlen.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, daher soll sie auf möglichst viele Schultern verteilt werden. Dabei sollen auch Eigenstromversorger künftig grundsätzlich die volle EEG-Umlage zahlen. Allerdings bestehen Ausnahmen, in denen keine oder nur eine reduzierte EEG-Umlage fällig wird. Von der EEG-Umlage befreit bleiben Betreiber von Kleinanlagen, Eigenversorger, die nicht ans Stromnetz angeschlossen sind sowie der Kraftwerkseigenverbrauch.

Einen Bericht der SPD-Fraktion zur EEG-Novelle finden Sie hier: http://www.spdfraktion.de/themen/die-energiewende-zum-erfolg-f%C3%BChren

Lebensversicherungsreformgesetz

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Am Dienstag fand die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfes zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (Lebensversicherungsreformgesetz) statt. Über mögliche Reformen wurde bereits im Vorfeld durch viele Medien berichtet – auch mich haben dazu bereits Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern erreicht.

Mit dem Gesetzentwurf soll die Leistungsfähigkeit von Lebensversicherungsunternehmen vor dem Hintergrund der anhaltend niedrigen Kapitalmarktzinsen langfristig gewahrt werden. Die Versicherten sollen sich auch künftig darauf verlassen können, dass sie die ihnen garantierten Leistungen erhalten. Deshalb ist geplant, die Vorschriften zur Beteiligung an den Bewertungsreserven anzupassen: Bewertungsreserven, die zur Erbringung der zugesagten Zinsgarantien für alle Versicherten benötigt werden, sollen in der Versichertengemeinschaft verbleiben. Dies gilt ausdrücklich nur für Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren. Die Regeln zur Beteiligung der ausscheidenden Versicherten an Bewertungsreserven aus Aktien und Immobilien werden nicht verändert. Die Neuregelung zu den Bewertungsreserven ist eingebettet in ein Maßnahmenpaket, bei dem Versicherungsunternehmen, Anteilseignern (Aktionären) und Versicherungsvertrieb ein angemessener Beitrag abverlangt wird. Gleichzeitig werden die Befugnisse und Kompetenzen der Aufsichtsbehörden gestärkt.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung  für ein Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (Lebensversicherungsreformgesetz – LVRG) finden Sie hier:http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/017/1801772.pdf

Weitere Informationen der SPD-Fraktion zu diesem Thema finden Sie hier: http://www.spdfraktion.de/themen/lebensversicherungen-stabilisieren