Infodienst – Seite 114 von 155 – Oliver Kaczmarek, Md

Fracking – strenge Regeln für wirksamen Umweltschutz

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Der Schutz von Mensch und Umwelt haben absolute Priorität bei der Anwendung neuer Technologien. Dies gilt auch für die Gasförderung in tiefergelegenen Gesteinsschichten durch hydraulisches Aufbrechen von Gesteinsschichten, kurz „Fracking“. Es ist gut, dass Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Bundesumweltministerin Barbara Hendricks nun ein gemeinsames Regelpaket vorgelegt haben, das zeigt: Wir nehmen die Sorgen der Bevölkerung und die potenziellen Gefahren durch Fracking sehr ernst!

Das Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein – das beispielsweise in den USA angewendet wird – bleibt generell und auf Dauer verboten. Nach 2018 können kommerzielle Bohrungen bis zu einer Tiefe von 3000 Metern nur dann durch die Bergbau- und Wasserbehörden der Länder genehmigt werden, wenn eine unabhängige Expertenkommission zuvor deren Unbedenklichkeit bestätigt hat. Die Bundesländer erhalten einen Ermessensspielraum, diese Reglung noch zu verschärfen. Sensible Gebiete, die zur Trinkwassergewinnung genutzt werden, oder Naturschutzgebiete sind von vornherein als potenzielle Fördergebiete ausgeschlossen. Damit werden in Deutschland insgesamt die weltweit strengsten Auflagen für Fracking gelten.

Der Blick auf die Gasvorkommen in Deutschland macht deutlich: Fracking kann keinen substanziellen Beitrag leisten, um unsere Energieversorgung zu sichern oder unsere Klimaziele zu erreichen. Der Ausbau erneuerbarer Energien und eine höhere Energieeffizienz bleiben hierfür unverzichtbar.

Vom Schein zum Sein in der Steuerdiskussion – Das Projekt steuermythen.de

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Die deutsche Debatte über Steuern und Finanzpolitik ist voll von Fehlannahmen, Irrtümern und falschen Schlussfolgerungen. Ob nun von Vertretern mächtiger Interessenverbände oder von wohlhabenden Privatpersonen: In der deutschen Steuerdiskussion werden oft irreführende Behauptungen aufgestellt und fragwürdige Dogmen bedient. Halb- und Unwahrheiten finden sich unhinterfragt an vielen Stellen.

Vor diesem Hintergrund habe ich mich mit einigen Kolleginnen und Kollegen unserer Fraktion zusammengefunden, um das Projekt steuermythen.de zu initiieren. Mit dieser Internetseite möchten wir einen Beitrag dazu leisten, die deutsche Steuerdebatte zu öffnen, indem gängige Steuermythen wissenschaftlich fundiert diskutiert und schließlich widerlegt werden.

Einige prominente Mythen haben wir uns bislang herausgegriffen, die entlang von Fakten anschaulich widerlegt werden. Zum Beispiel:

  • „Vermögensteuern treffen die Mittelschicht.“
  • „Der Staat verschwendet Steuergeld.“
  • „Unser Steuergeld versickert in der Sozialbürokratie.“

Die Ergebnisse finden Sie auf steuermythen.de. Unser Projekt richtet sich an eine breite Öffentlichkeit. Wir legen Wert auf Ihr Feedback auf das Angebot, Ihre Ideen und Fragen. Nutzen Sie die Kommentarfunktion auf der Website, um mit uns ins Gespräch zu kommen.

Das Projekt finden Sie auf www.steuermythen.de 

Weihnachtskarten vom Bundesverband Alphabetisierung und Grundbildung

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Das Jahr 2014 neigt sich dem Ende zu und Weihnachten steht vor der Tür. Falls Sie noch auf der Suche nach Weihnachtskarten oder einem Weihnachtsgeschenk sind, möchte ich Ihnen den Online Shop des Bundesverbandes für Alphabetisierung und Grundbildung ans Herz legen. Seit über 30 Jahren engagiert sich der Verein für Erwachsene, die nicht richtig lesen und schreiben können.

Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer aus Lese- und Schreibkursen der Volkshochschule Bielefeld haben „Fröhliche Weihnachten“ geschrieben – so gut, wie sie es können. Diese authentischen Schreibversuche wurden von GREY Worldwide für die Gestaltung von Weihnachtskarten verwendet.

Ebenfalls empfehlenswert ist das Hörbuch „Unterwegs“. Seit vielen Jahren veranstaltet der Bundesverband Alphabetisierung und Grundbildung einen Schreibwettbewerb für Erwachsene, die Lesen und Schreiben lernen. Die Gewinnertexte der letzten vier Jahre werden hier erstmalig als Hörbuch veröffentlicht. Vorleser ist Heio von Stetten, der sich seit Jahren für Alphabetisierung einsetzten.

Mit dem Kauf dieser Artikel leisten Sie eine wichtige Unterstützung für den Kampf gegen Analphabetismus.

Die Weihnachtskarten finden Sie hier und Informationen zum Hörbuch erhalten Sie hier.

Die BAföG-Reform und die Bundeswehrmandate im Sudan – Zur Sitzungswoche vom 10.-14.11.2014

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Die duale Berufsausbildung ist ein großer Erfolg. Viele andere Industrienationen beneiden Deutschland um dieses System. Umso wichtiger ist es, dass es erhalten bleibt und für die Zukunft gerüstet wird. Auf einem Kongress zur beruflichen Bildung hat die SPD-Bundestagsfraktion am Montag in Berlin mit zahlreichen Expertinnen und Experten diskutiert, wie man der beruflichen Bildung mehr „Rückenwind“ geben kann.

Denn die jüngsten Zahlen zum Ausbildungsmarkt geben durchaus Grund zur Beunruhigung. Derzeit stecken 260.000 junge Menschen in Warteschleifen zwischen Schule und Ausbildung fest. Gerade mal zwei Drittel der Ausbildungsinteressierten finden laut DGB-Ausbildungsreport einen Ausbildungsplatz, gleichzeitig klagen viele Unternehmen über unbesetzte Ausbildungsstellen, da sie keine qualifizierten Bewerber finden. Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen geht die Ausbildungsquote zurück. Alle Beteiligten der Veranstaltung  waren sich einig, dass das Übergangsmanagement zwischen Schule und Ausbildung deutlich verbessert werden muss. Die Potentiale aller Jugendlichen müssen gefördert und genutzt werden. Eine flächendeckende Berufsorientierung an den Schulen – auch an den Gymnasien – muss allen Jugendlichen den Weg erleichtern. Die Berufseinstiegsbegleitung und die assistierte Ausbildung sind im Bedarfsfall wirksame Instrumente. Diese müssen ausreichend finanziert sein. Im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung soll die Zahl der Abbrüche verringert und die Ausbildungsbetriebsquote erhöht werden.

Darüber hinaus wurde diskutiert, dass zur Stärkung des dualen Ausbildungssystems die universitäre Ausbildung der Berufsschullehrer verbessert werden müsse; durch eigenständige Institute, mehr Professoren-Stellen und intensive Forschung auf diesem Gebiet. Das Meister-BAföG muss weiterentwickelt werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion beabsichtigt im Nachgang zum Kongress weitere Fachdialoge mit dem Schwerpunkt Ausbildung.

Weitere Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

1. Verabschiedung der 25. BAföG-Reform

2. Grundgesetzänderung zur Aufhebung des Kooperationsverbotes in der Wissenschaft

3. Debatte um Sterbehilfe in Deutschland

4. Gute Arbeit weltweit – Verantwortung für Produktion und Handel global gerecht werden

5. Verlängerung der Bundeswehrmandate UNMISS im Südsudan und UNAMID in Darfur

6. Mehr Zeit für die Pflege

Verabschiedung der 25. BAföG-Reform

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Nach wie vor entscheidet in Deutschland die soziale Herkunft über die Bildungschancen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich deshalb mit Erfolg dafür eingesetzt, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) substanziell zu verbessern. Wir wollen, dass alle jungen Menschen die gleichen Chancen bekommen, die eigene Bildung und Ausbildung nach eigenem Wunsch und Fähigkeit zu gestalten. Denn ihre Talente und Ideen sind unsere wertvollste Ressource. Jeden Euro, den wir in ihre Ausbildung investieren, ist gleichzeitig gut angelegtes Geld für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. In dieser Woche wurde die 25. BaföG-Reform im Deutschen Bundestag verabschiedet.

Im Zuge der BAföG-Reform übernimmt der Bund ab 2015 die volle Finanzierung der Geldleistungen nach dem BAföG. Damit werden die Länder um rund 1,2 Mrd. Euro jährlich entlastet und können ihrerseits zusätzliche Mittel in Hochschulen und Schulen investieren. Unterm Strich wird durch die BAföG-Novelle ab 2016 mehr Geld bei den Studierenden ankommen als bisher: Bedarfssätze und Wohngeld werden angehoben. Durch höhere Freibeträge und Hinzuverdienstgrenzen wird zudem sichergestellt, dass eine größere Zahl von Schülern und Studierenden einen Anspruch auf BAföG hat. Nach den großen BAföG-Reformen in den Jahren 2001 und 2008 zeigt sich erneut: Die SPD-Bundestagsfraktion bleibt auch in der Großen Koalition die treibende Kraft bei der Fortentwicklung des BAföG.

Meine Rede im Deutschen Bundestag zur BAföG-Reform finden Sie hier

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung erhalten Sie hier.

Und einen Flyer, der einen Überblick über alle wesentlichen Inhalte der Reform darstellt, können Sie hier herunter laden.

Grundgesetzänderung zur Aufhebung des Kooperationsverbotes in der Wissenschaft

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Am Donnerstag dieser Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Artikels 91b des Grundgesetzes verabschiedet. Ziel der Verfassungsänderung ist die Lockerung des sogenannten Kooperationsverbotes zwischen dem Bund und den Bundesländern. Dieses Kooperationsverbot trat 2006 im Rahmen einer Reform in Kraft und regelt, dass alle Angelegenheiten im Bildungsbereich und auch die meisten Angelegenheiten im Hochschulbereich reine Ländersache sind. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird dieses Verbot nun für den Hochschulbereich gelockert werden. Der Bund kann dann die Hochschulen direkt fördern.  Anstatt nur zeitlich befristete Projekte unterstützen zu können, werden nach der geplanten Änderung des Grundgesetzes auch auf Dauer angelegte Förderprojekte des Bundes möglich.

Die Lockerung des Kooperationsverbotes ist ein wichtiger Schritt. Uns als SPD reicht er aber noch nicht. Wir werben weiterhin dafür, das Kooperationsverbot in allen Bildungsbereichen und damit umfassend abzuschaffen. Neue Kooperationsmöglichkeiten, die gut für Wissenschaft und Hochschule sind, müssen auch für Kitas und Schulen möglich sein.

Das Gesetz der Bundesregierung finden Sie hier.

Debatte um Sterbehilfe in Deutschland

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Wenn ein Mensch todkrank ist, Schmerzen hat, verzweifelt ist, sollte er dann Hilfe zum Sterben bekommen? In dieser Frage ist die Gesellschaft gespalten, geht sie doch einher mit Ängsten und Unsicherheiten. Viele sind der Meinung, Ärzte sollten unter strengen Voraussetzungen Beihilfe zur Selbsttötung erlaubt sein. Andere sind der Meinung, die Gesetze sollten so bestehen bleiben, wie sie sind, sonst führe das womöglich zur Freigabe einer aktiven Sterbehilfe. Die Diskussion geht auch quer durch alle Parteien und Bundestagsfraktionen. Nun gibt es erste Positionierungen.

Das Parlament hat sich am Donnerstag in einer so genannten Orientierungsdebatte erstmals mit der Sterbehilfe befasst. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob Ärzten eine Beihilfe zur Selbsttötung ausdrücklich erlaubt werden sollte. Außerdem geht es um ein mögliches Verbot organisierter Suizidbeihilfe, beispielsweise durch Sterbehilfevereine.

Aktuell ist die rechtliche Lage in Deutschland so:

  • Die passive Sterbehilfe (Sterbenlassen durch Unterlassen oder Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen) ist seit 2010 erlaubt, wenn sie dem erklärten Willen des Patienten entspricht.
  • Indirekte Sterbehilfe (Inkaufnahme eines verfrühten Todes aufgrund einer schmerzlindernden Behandlung im Einverständnis mit dem Betroffenen) ist zulässig.
  • Assistierter Suizid (Hilfe bei der Selbsttötung etwa durch Bereitstellen eines Giftes, das der Patient selbst zu sich nimmt) ist nicht verboten, kann aber strafbar sein als Mitwirkung an einem nicht freiverantwortlichen Suizid. Ein Strafbarkeitsrisiko besteht zum Beispiel, wenn der Arzt die Rettung eines handlungsunfähig gewordenen Sterbenden unterlässt.
  • Die aktive Sterbehilfe (Töten auf Verlangen zum Beispiel mithilfe einer tödlichen Substanz) ist als Tötung auf Verlangen gemäß § 216 StGB strafbar. Sie ist weltweit nur in wenigen Ländern erlaubt, etwa in Belgien.

 

Wie es weitergeht
Am Donnerstag hat der Bundestag ausführlich das Thema Sterbehilfe diskutiert. In dem Zuge wird an fraktionsübergreifenden Gruppenanträgen gearbeitet. Anfang kommenden Jahres wird es dann Expertenanhörungen geben, federführend beim parlamentarischen Verfahren ist der Rechtsausschuss. Vermutlich wird es im zweiten Quartal 2015 zur 1. Lesung über mehrere Gesetzentwürfe im Deutschen Bundestag kommen.

Schon jetzt steht fest, dass es bei den Abstimmungen über die Regeln zur Sterbehilfe keine Fraktionsdisziplin geben soll. Die Abgeordneten sind dann im Parlament nicht an die Position von Partei oder Fraktion gebunden, sondern entscheiden komplett frei (Gewissensentscheidung).

Gute Arbeit weltweit – Verantwortung für Produktion und Handel global gerecht werden

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Die Verantwortung für Produktion und Handel in Entwicklungsländern stand im Mittelpunkt einer Debatte an diesem Donnerstag. CDU/CSU und SPD haben dazu ebenso wie die Grünen Anträge vorgelegt, die im Anschluss im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung weiterberaten werden sollen.

Union und SPD fordern die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die Unglücksopfer beim Einsturz des Fabrikkomplexes Rana-Plaza in Bangladesch im vergangenen Jahr entschädigt werden. Dazu solle die Bundesregierung Einfluss auf die verantwortlichen Textilimporteure nehmen, damit diese in den von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) koordinierten Entschädigungsfonds einzahlen. Auch für die Einhaltung der international vereinbarten ILO-Konventionen und der damit verbundenen anderen Konventionen der Vereinten Nationen in globalen Produktions- und Lieferketten solle sich die Regierung stark machen. Ebenso dafür, dass deutsche Unternehmen, deren Tochterunternehmen und Zulieferbetriebe in Schwellen- und Entwicklungsländern angesiedelt sind, international anerkannte arbeitsrechtliche Standards einhalten.

Aus Sicht der Fraktionen hat der Fabrikeinsturz in Bangladesch gezeigt, dass es in einigen Entwicklungsländern Probleme mit der staatlichen Schutzpflicht gibt und dass einige multinational agierende Unternehmen ihrer sozialen Verantwortung und Sorgfaltspflicht für ihre Lieferkette nicht ausreichend nachkommen. Sie hätten offenbar geduldet, dass die lokalen Unternehmen unsichere Arbeitsbedingungen in Kauf genommen und nicht darauf geachtet haben, dass die Gebäudesicherheit gewährleistet ist.

Nach dem Unfall hätten einige Unternehmen die Opfer freiwillig unterstützt. Ein Teil der Unternehmen habe aber noch keine oder nur unzureichende Unterstützung geleistet, heißt es weiter.

Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

Verlängerung der Bundeswehrmandate UNMISS im Südsudan und UNAMID in Darfur

Die Bundeswehr wird sich weiter an zwei Missionen der Vereinten Nationen im Sudan und Südsudan beteiligen. Dem Beschluss des Bundeskabinetts hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag dieser Woche zugestimmt. Die Einsätze zielen darauf ab, Frieden, Stabilität und Sicherheit in die Region zu bringen.

Die Beteiligung der Bundeswehr an den Missionen der Vereinten Nationen (UN) zur Absicherung des Friedens im Sudan (UNAMID) und Südsudan (UNMISS) soll bis zum 31. Dezember 2015 fortgesetzt werden. Die Mandate sehen vor, dass jeweils bis zu 50 Soldatinnen oder Soldaten eingesetzt werden können. Derzeit sind im Hauptquartier von UNAMID in El Fasher im Sudan elf deutsche Soldatinnen oder Soldaten und fünf Polizistinnen oder Polizisten. Die Mission UNMISS wird mit 16 deutschen Soldatinnen oder Soldaten und sieben Polizistinnen oder Polizisten unterstützt.

Die langjährigen Bemühungen der Bundesregierung zielen auf eine dauerhafte Konfliktbeilegung und Friedenskonsolidierung in Südsudan und in der Region ab. Dies geschieht auch im Rahmen der Vereinten Nationen. Dabei geht es darum, die noch offenen Streitfragen zwischen Sudan und Südsudan beizulegen, um eine friedliche Koexistenz beider Staaten zu erreichen.

Humanitäre Notlage im Südsudan lindern
Knapp dreieinhalb Jahre nach seiner Unabhängigkeit steht der Südsudan weiter vor massiven Herausforderungen. Am 15. Dezember 2013 begannen schwere bewaffnete Auseinandersetzungen. Seit dem hat sich die Sicherheitslage in Teilen des Landes stark verschlechtert. Die Kämpfe haben zu einer humanitären Notlage geführt und die wirtschaftliche Situation im Südsudan weiter verschärft.

Deutschland war bis zum Ausbruch der Kämpfe an mehreren Programmen zur Förderung des Aufbaus staatlicher, rechtstaatlicher und zivilgesellschaftlicher Strukturen und der wirtschaftlichen Entwicklung beteiligt. Vor dem Hintergrund des aktuellen Konflikts ruhen jedoch alle wesentlichen Projekte des Staatsaufbaus der internationalen Gebergemeinschaft. Der Fokus der Unterstützung hat sich deutlich verschoben und liegt nun auf humanitärer Hilfe und der Förderung des Friedensprozesses. Deutschland beteiligt sich mit über 17 Millionen Euro humanitärer Nothilfe für Vertriebene des südsudanesischen Bürgerkriegs.

Politische Lösung des Darfur-Konflikts
Die Lage in Darfur bleibt weiter angespannt und äußerst labil. Immer wieder gibt es bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Regierung, Rebellen und ethnischen Gruppen. Die hohe Kriminalität belastet die prekäre humanitäre Lage der Zivilbevölkerung zusätzlich.

Trotz des Friedensabkommens von Doha aus dem Jahre 2011 gelingt es bisher nicht, in dem Gebiet Frieden zu schaffen. Die Mission UNAMID versucht, die Sicherheitslage in Darfur zu verbessern und ist als stabilisierendes Element unverzichtbar. Deutschland hat auf der Wiederaufbaukonferenz für Darfur in Doha am 7. April 2013 Finanzmittel in Höhe von 16 Millionen Euro zugesagt. Damit sollen insbesondere die Flüchtlinge und die Bevölkerung in den Konfliktgebieten unterstützt werden.

 

Die Berichte und Anträge der Bundesregierung finden Sie hier:

UNMISS

UNAMID

Quelle www.bundesregierung.de

Mehr Zeit für die Pflege

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Mehr als 1,2 Millionen Pflegebedürftige werden in Deutschland ausschließlich in häuslicher Umgebung versorgt. Eine Aufgabe, bei der die Angehörigen oftmals an die Grenzen ihrer psychischen und physischen Belastbarkeit stoßen. Viele müssen dabei Berufstätigkeit und Zeit für die Pflege in Einklang bringen.

Diesen Menschen helfen wir jetzt. Mit dem geplanten Gesetz zur Familienpflegezeit, das diese Woche in erster Lesung beraten wurde, schaffen wir Rechtssicherheit und mehr Flexibilität. Gleichzeitig sichern wir pflegende Berufstätige finanziell besser ab. Wer Angehörige im Akutfall pflegt, erhält künftig bis zu zehn Tage Lohnersatz. Wer sich längerfristig um pflegebedürftige Angehörige kümmern muss, hat künftig einen Rechtsanspruch, sich bis zu 6 Monate freistellen zu lassen oder die Arbeitszeit bis zu 24 Monate lang zu reduzieren. Um in dieser Zeit Einkommensverluste auszugleichen, kann ein zinsloses Darlehen in Anspruch genommen werden. Zudem erhalten Beschäftigte die Möglichkeit, sich bis zu drei Monate vom Job freistellen zu lassen, um Angehörige in ihrer letzten Lebensphase zu begleiten.

Die neuen Regeln für die Familienpflegezeit sind auch ein Gewinn für Unternehmen. Ihnen bleiben engagierte Fachkräfte erhalten, auch wenn diese zeitweise kranke Angehörige pflegen müssen. Gleichzeitig werden pflegebedingte Auszeiten der Beschäftigten für die Unternehmen besser plan- und kalkulierbar. Auf die Belange kleiner Betriebe nehmen wir Rücksicht: Der Rechtsanspruch auf Pflegezeit und Familienpflegezeit gilt nur gegenüber Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier