Infodienst – Seite 99 von 141 – Oliver Kaczmarek, Md

Operation Active Endeavour im Mittelmeer fortsetzen

Deutsche Soldaten nehmen weiter an der Nato-geführten Operation Active Endeavour teil. Die Nato überwacht das Mittelmeer mit Schiffen und Flugzeugen. Das schützt vor Terrorismus und verbessert die maritime Sicherheit im Mittelmeerraum.

Das Mandat läuft bis zum 31. Dezember 2015. Der Beschluss des Bundestages vom Donnerstag sieht vor, bis zu 500 Soldatinnen und Soldaten einzusetzen. Die Nato-Operation wurde vor mehr als dreizehn Jahren beschlossen. Mit Active Endeavour will die Nato einen Beitrag zur maritimen Terrorismusabwehr leisten. Allerdings wird die Bedrohung der Allianz als nur sehr gering eingeschätzt. Aufgrund der geringen Bedrohung beschränkt sich die Operation mit ihren derzeitigen Einsatzregeln auf Seeraumüberwachung und Lagebildaustausch. Dazu werden Schiffe und Luftfahrzeuge eingesetzt. Die Präsenz der Einsatzverbände wirkt als ein präventiver Ordnungsfaktor. OAE verbessert die maritime Sicherheit im Mittelmeer grundlegend.

Grundlage des Einsatzes ist Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen in Verbindung mit Artikel 5 des Nordatlantikvertrags. Danach haben die Nato-Partner vereinbart, dass ein bewaffneter Angriff gegen einen ihrer Partner als ein Angriff gegen alle angesehen wird. In einem solchen Fall kann das in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannte Recht der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung angewendet werden. Damit soll die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederhergestellt und erhalten werden. Die deutschen Soldaten handeln bei OAE in Wahrnehmung des Rechts zur kollektiven Selbstverteidigung im Sinne des Artikels 24 Abs. 2 des Grundgesetzes.

Den Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung des Einsatzes finden Sie hier.

Innovationsstrategie und Pflegezeit – Zur Sitzungswoche vom 1.-5.12.2014

,

Nach wie vor blicken wir alle mit großer Sorge auf die Entwicklungen im Osten Europas. Die Lage in der Ost-Ukraine ist weiterhin ernst, der Waffenstillstand brüchig und eine nachhaltige Entspannung scheint nicht in Sicht.

Der Konflikt in der Ukraine wird sich nur mit friedlichen Mitteln beilegen lassen. Eine Lösung der Krise und ein friedliches Miteinander in Europa kann es dabei nicht gegen, sondern nur mit Russland geben. Ich unterstütze deswegen die unermüdlichen diplomatischen Bemühungen unseres Außenministers Frank-Walter Steinmeier, einen konstruktiven Dialog zwischen der Ukraine und Russland zu befördern. Dies ändert nichts an der Tatsache, dass es sich bei der Annexion der Krim durch Russland um einen völkerrechtswidrigen Akt handelte! Darauf hat Deutschland mit seinen europäischen Partnern mit Sanktionen auch angemessen reagiert. Trotzdem dürfen wir den Gesprächsfaden auch mit Russland jetzt nicht abreißen lassen.

In den letzten Wochen konnte ich als Vorsitzender der Deutsch-Belarussischen Parlamentariergruppe zahlreiche Gespräche zu den Auswirkungen der Ukraine-Krise und seiner Folgen auch auf Belarus als weiteres Nachbarland der EU und Russlands führen. In unseren Diskussionen bleibt oft unbeachtet, welche Folgen der Konflikt für eine ganze Region hat. Vor allem wirtschaftlich sind die Länder der ehemaligen Sowjetunion eng miteinander verbunden. Die Krise in der Ukraine und die Sanktionen gegenüber Russland wirken sich unweigerlich wirtschaftlich, aber auch politisch auf Nachbarländer wie Belarus aus. Leider werden dadurch selten die kritischen und demokratischen Kräfte gestärkt.

Sorge bereitet mir aber vor allem, dass wir durch das verbale Aufrüsten zunehmend auch den Zugang zu den Gesellschaften in der Region verlieren. Die politische Instabilität, die wirtschaftlichen Folgen der Krise und die Dominanz der russischen Staatsmedien entfernen auch die Menschen zunehmend voneinander.

Wir müssen verhindern, dass hier neue Fronten zwischen Ost und West in den Köpfen entstehen, die auch noch weit über Ukraine-Konflikt hinaus wirken könnten. Das geht nur durch verbales Abrüsten und durch den direkten Kontakt und das direkte Gespräch. Auch deswegen ist das Engagement von Frank-Walter Steinmeier so wichtig. Aber nicht nur Diplomaten, auch die Menschen müssen miteinander im Austausch bleiben, ob Schüler, Studierende, Vereine und Initiativen. Dafür werde ich mich auch weiter einsetzen.

Die Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

 

– – – – – –

Die Themen:

1. Debatte zum internationalen Tag der Menschen mit Behinderung 

2. Die neue Hightech-Strategie – Innovationen für Deutschland 

3. Kommunen entlasten und Kinderbetreuung ausbauen

4. Den Meisterbrief erhalten und stärken

5. Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

6. Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern 

 

Debatte zum internationalen Tag der Menschen mit Behinderung

,

Der am 3. Dezember jährlich statt findende Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen war Anlass einer Debatte im Deutschen Bundestag. Dieser Tag trägt dazu bei, auf die Lebenssituation der in Deutschland lebenden Menschen mit Behinderungen aufmerksam zu machen. Zugleich erinnert er an die gesellschaftliche Verpflichtung, umfassende Teilhabe, Gleichberechtigung und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen.

Weltweit leben eine Milliarde Menschen mit Behinderungen. Allein in Deutschland sind es rund 17 Millionen Erwachsene, die mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder chronischen Krankheit leben, davon 9,6 Millionen mit einer amtlich anerkannten Behinderung. Ich bin deshalb froh, dass es uns gelungen ist, nahezu 20 Handlungsaufträge zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in dem zwischen CDU/CSU und SPD vereinbarten Koalitionsvertrag aufzunehmen. Neben Verbesserungen in den Bereichen Bildung und Arbeit, Gesundheit und Pflege, Tourismus und Verkehr sowie Kultur und Sport sollen die Schwerbehindertenvertretungen und Werkstatträte gestärkt und Frauenbeauftragte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen etabliert werden.

Das bedeutendste Projekt besteht sicherlich in der Reform der Eingliederungshilfe. Mit dem geplanten Bundesteilhabegesetz wollen wir die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln. Menschen mit Behinderungen müssen endlich aus der sozialen Nische der Bedürftigkeit herausgeholt werden und ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben führen können. Hierzu zählt für mich als Sozialdemokrat auch, Leistungen zur sozialen Teilhabe zukünftig personenzentriert zu gestalten. Eine Behinderung darf nicht zur Armutsfalle werden. Die Anrechnung von Einkommen und Vermögen gehört daher auf den Prüfstand.

Diese und weitere Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz wurden nun in Form eines Eckpunktepapiers veröffentlicht. Das Papier ist auf der Webseite der SPD-Bundestagsfraktion unter folgendem Link einsehbar.

Die Rede der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung Verena Bentele im Deutschen Bundestag können Sie hier anschauen.

Die neue Hightech-Strategie – Innovationen für Deutschland

,

Am Donnerstag dieser Sitzungswoche hat die Bundesregierung ihre neue „Hightech-Strategie – Innovationen für Deutschland“ vorgestellt und damit eine wichtige Weiche für die Sicherung der zukünftigen Innovationsfähigkeit unseres Landes gestellt.

Dank der SPD ist es im Rahmen der Neuausrichtung der High-Tech- und Innovationsstrategie zu einer wichtigen Akzentverschiebung gekommen: weg von einer technologieorientierten Förderung hin zu einer ganzheitlichen Innovationsstrategie. Der Mensch steht stärker als zuvor im Mittelpunkt der Innovationsförderung, denn auch technikbasierte Innovationen können nur da entstehen, wo Menschen zusammenkommen und Impulse aus der Forschung praktisch nutzen. Auf Bestreben der SPD-Bundestagsfraktion hin wird es im Rahmen der High-Tech- und Innovationsstrategie zudem eine stärkere Rückkopplung mit der Zivilgesellschaft geben. Künftig sollen sich die Mitglieder der Begleitgremien nicht nur aus Wissenschaft und Industrie rekrutieren, sondern auch mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft bereichert werden.

In der kommenden Förderphase wird sich die SPD für eine begleitende Weiterentwicklung und Verbesserung der High-Tech- und Innovationsstrategie stark machen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Strategie als lernendes System verstanden wird. Denn nur, wenn sich die Forschungsförderung des Bundes konsequent an den Bedürfnissen der Gesellschaft orientiert, kann sie einen Beitrag zu mehr Innovationen leisten, die unser Leben bereichern und unsere Wirtschaft stärken.

Die Hightech-Strategie der Bundesregierung finden Sie hier.

Kommunen entlasten und Kinderbetreuung ausbauen

,

Die Kommunen weiter finanziell zu entlasten und ihre Handlungsfähigkeit zu sichern, zählt zu den prioritären Aufgaben in dieser Legislaturperiode. Mit einem Gesetz, das der Deutsche Bundestag am Donnerstag in 2./3. Lesung verabschiedet hat, werden die Kommunen im Vorgriff auf die Entlastungen im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes zusätzliche Hilfen in Höhe von jährlich 1 Mrd. Euro in den Jahren 2015 bis 2017 erhalten. Dies soll hälftig durch einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft sowie einen höheren Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer umgesetzt werden.

Im Rahmen des Gesetzes wird zudem das bestehende Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ auf 1 Mrd. Euro aufgestockt. Dadurch wird ein drittes Investitionsprogramm von 2015 bis 2018 für den Kita-Ausbau ermöglicht. Um die Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten der Kinderbetreuung zu erhöhen, verzichtet der Bund 2017 und 2018 zugunsten der Länder  jährlich auf 100 Millionen Euro aus der Umsatzsteuer. Dies soll unter anderem der Sprachförderung in den Kindertagesstätten zugutekommen.

Seit 1. August 2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf die Betreuung ihrer Kinder ab dem 12. Lebensmonat. Diesen hatte die SPD-Fraktion 2008 in der damaligen Großen Koalition durchgesetzt. Mit dem Tagesbetreuungsausbau-Gesetz (TAG) hatten die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten drei Jahre zuvor in der rot-grünen Koalition den Startschuss für den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren gegeben.

Durch die beiden Investitionsprogramme für den Kita-Ausbau von 2008 bis 2014 sind insgesamt 233.000 neue Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen worden. Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Aufstockung des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ sollen zusätzlich zu den bisher zugesagten 780.000 Betreuungsplätzen weitere 30.000 Plätze geschaffen werden.

Bei dem weiteren Ausbau der Kinderbetreuung soll vor allem eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung erreicht werden. Sie stärkt die frühkindliche Bildung und hilft, Familie und Beruf besser unter einen Hut zu bekommen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Den Meisterbrief erhalten und stärken

,

Am Freitag dieser Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag einen Antrag von SPD und CDU/CSU zur Stärkung des Meisterbriefes beraten.

Das deutsche Handwerk bildet mit rund einer Million Betriebe und mehr als 5,3 Millionen Erwerbstätigen eine tragende Säule des deutschen Mittelstandes. Das Handwerk ist hoch innovativ, regional verankert und erschließt sich durch seine leistungsfähigen Betriebe auch erfolgreich neue Märkte auf europäischer und internationaler Ebene. In über 130 Gewerken bilden Handwerksbetriebe rund 400.000 junge Menschen aus. Jährlich werden rund 120.000 neue Ausbildungsverträge geschlossen. Über 60 Prozent derjenigen, die im Handwerk eine Ausbildung genossen haben, gehen später als hochqualifizierte Fachkräfte in andere Wirtschaftsbereiche.

Für den Erfolg der dualen Ausbildung im Handwerk ist der Erwerb der Meisterqualifikation als Zugangsvoraussetzung zu den 41 reglementierten Berufen ein bestimmender Faktor. Erst der Meisterbrief befähigt Handwerker neben dem Erwerb einer hohen Fachkompetenz gleichzeitig zum erfolgreichen Unternehmer, zum Ausbilder und zur Führungsperson.

Zum Erhalt der Leistungsfähigkeit des Handwerks im Ausbildungsbereich ist es von enormer Bedeutung, dass die meisterliche Befähigung der Betriebsleiter gesetzlich geregelt ist. Nur so werden nachhaltig die Qualität der Ausbildung, die Produkt- und Dienstleistungsqualität und der überproportional hohe Beitrag zur Fachkräftesicherung gewährleistet.

Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

,

Mehr als 1,2 Millionen Pflegebedürftige werden in Deutschland ausschließlich in häuslicher Umgebung versorgt. Eine Aufgabe, bei der die Angehörigen oftmals an die Grenzen ihrer psychischen und physischen Belastbarkeit stoßen. Viele müssen dabei Berufstätigkeit und Zeit für die Pflege in Einklang bringen.

Diese Menschen sollen besser unterstützt werden. Am Donnerstag dieser Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Familienpflegezeit verabschiedet, das mehr Rechtssicherheit und mehr Flexibilität für pflegende Angehörige schafft. Gleichzeitig sichern wir pflegende Berufstätige finanziell besser ab. Wer Angehörige im Akutfall pflegt, erhält künftig bis zu zehn Tage Lohnersatz. Wer sich längerfristig um pflegebedürftige Angehörige kümmern muss, hat künftig einen Rechtsanspruch, sich bis zu 6 Monate freistellen zu lassen oder die Arbeitszeit bis zu 24 Monate lang zu reduzieren. Um in dieser Zeit Einkommensverluste auszugleichen, kann ein zinsloses Darlehen in Anspruch genommen werden. Zudem erhalten Beschäftigte die Möglichkeit, sich bis zu drei Monate vom Job freistellen zu lassen, um Angehörige in ihrer letzten Lebensphase zu begleiten.

Die neuen Regeln für die Familienpflegezeit sind auch ein Gewinn für Unternehmen. Ihnen bleiben engagierte Fachkräfte erhalten, auch wenn diese zeitweise kranke Angehörige pflegen müssen. Gleichzeitig werden pflegebedingte Auszeiten der Beschäftigten für die Unternehmen besser plan- und kalkulierbar. Auf die Belange kleiner Betriebe nehmen wir Rücksicht: Der Rechtsanspruch auf Pflegezeit und Familienpflegezeit gilt nur gegenüber Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten.

Das Gesetz der Bundesregierung finden Sie hier.

Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern

Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche einen Gesetzentwurf der Bundesregierung verabschiedet, der die Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern im Bundesgebiet verbessert. Mit dem Gesetz sollen humanitäre Verbesserungen geschaffen werden.

Dazu gehört die Aufhebung der so genannten Residenzpflicht (eine Auflage für in Deutschland lebende Asylbewerber und Geduldete. Sie verpflichtet die Betroffenen, sich nur in dem von der zuständigen Behörde festgelegten Bereich aufzuhalten). Nun besteht künftig ab dem dritten Monat keine räumliche Beschränkung für Geduldete und Asylbewerber mehr.

Die Wohnsitzauflage soll dabei bestehen bleiben, um eine gerechte Verteilung der Kosten zwischen Ländern sowie Kommunen zu gewährleisten. Ausnahmen gelten bei Straftaten, hinreichendem Tatverdacht und konkret bevorstehenden Abschiebungsmaßnahmen.

Außerdem ist Asylbewerbern und Geduldeten nach 15 Monaten ohne Vorrangprüfung der Zugang zum Arbeitsmarkt zu erlauben. Künftig sollen Geldleistungen gegenüber Sachleistungen vorrangig sein.

Das Gesetz der Bundesregierung finden Sie hier.

Verabschiedung des Bundeshaushalts 2015 – Zur Sitzungswoche vom 24.-28.12.2014

,

Über 50 zusätzliche Schulsozialarbeiterstellen wurden 2010 im Kreis Unna geschaffen, als das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes in Kraft gesetzt wurde. Sie arbeiten in allen Schulformen im Kreis Unna und helfen Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern bei Alltagsfragen und insbesondere bei der Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Die Finanzierung dieser Stellen war bundesseitig nur bis Ende 2013 gesichert, der Kreistag hat durch einen Beschluss das laufende Schuljahr abgesichert. Jetzt hat die rot-grüne Landesregierung bekannt gegeben, dass sie die Stellen zunächst für weitere drei Jahre zum größten Teil weiter finanziert. Das ist ein großartiger Beschluss und eine gute Nachricht für alle Schulen im Kreis Unna!

Im Jahr 2010 hat es im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gegeben, 3.000 zusätzliche Schulsozialarbeiterstellen bundesweit einzuführen und bundesseitig bis 2013 zu finanzieren. Seitdem war strittig, wie die Finanzierung weiter laufen könnte. Die Kommunen sind nach meiner festen Überzeugung nicht in der Lage und in der Verantwortung für eine dauerhafte Finanzierung zu sorgen. Bund und Länder müssen sich einigen. Nachdem jedoch der Bund für die Komplettübernahme des BAföGs durch den Bund jährlich knapp 1,2 Mrd. Euro aufbringt, um die Länder zu entlasten, war in der Großen Koalition neben einigen verfassungsrechtlichen Bedenken bis jetzt keine Einigung über eine weitere Mittelaufstockung zugunsten der Länder zu erreichen. Dass das Land jetzt den Knoten durchschlägt, zeigt vor allem, dass die rot-grüne Landesregierung die Kommunen auch in diesem Fall nicht im Stich lässt und ihren Weg des vorbeugenden Sozialstaates („Kein Kind zurücklassen“) konsequent weiter verfolgt.

Weitere Informationen zum Beschluss der Landesregierung finden Sie hier. 

Die Themen dieser Sitzungswoche in Berlin habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

– – – – – –

1. Bundeshaushalt 2015

2. Fracking – strenge Regeln für wirksamen Umweltschutz 

3. Vom Schein zum Sein in der Steuerdiskussion – Das Projekt Steuermythen.de

4. Weihnachtskarten vom Bundesverband für Alphabetisierung und Grundbildung

Bundeshaushalt 2015

,

Die schwarze Null im Bundeshaushalt erreicht und trotzdem in die Zukunft investiert

Die Ausgaben und die Einnahmen des Bundes belaufen sich 2015 auf 299,7 Milliarden Euro. Damit hat der Deutsche Bundestag in dieser Woche erstmals seit 46 Jahren einen ausgeglichenen Bundeshaushalt beschlossen. Darauf können wir stolz sein. Der ausgeglichene Haushalt ist notwendig, um auch nachfolgenden Generationen eine gerechte Chance auf Wohlstand, Teilhabe und Sicherheit zu bieten.

Unser Erfolg: Wir schaffen den Haushaltsausgleich, ohne am falschen Ende zu sparen. Denn wir erhöhen gleichzeitig die Mittel für Bildung und Forschung, für den Erhalt unserer Verkehrswege, für den sozialen Städtebau und für die Entlastung der Kommunen. Eine solide Finanzpolitik und mehr Investitionen – beides ist notwendig, um die richtigen Weichen für eine gute Zukunft zu stellen. Insbesondere wollen wir die Investitionskraft unserer Kommunen weiter stärken. Darauf wird die SPD-Bundestagsfraktion gezielt ein Augenmerk legen beim konkreten Einsatz der 10 Mrd. Euro, die ab 2016 für zusätzliche Investitionen im Bundeshaushalt zur Verfügung stehen.

Wichtige Eckpunkte, die von der SPD-Fraktion durchgesetzt wurden

Auch im Bundeshaushalt 2015 konnte die SPD-Bundestagsfraktion wieder wichtige Impulse für Investitionen, Bildung und Betreuung setzen. Gute Haushaltspolitik bedeutet nicht nur Sparen, sondern auch Gestaltung.

 

  • Es geht weiter mit der Entlastung der Kommunen um 1 Mrd. Euro pro Jahr. Das entsprechende Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung werden wir in der ersten Dezemberwoche beschließen.
  • Es geht weiter mit der Entlastung der Länder um 6 Mrd. Euro über die Wahlperiode für Bildungsaufgaben, für Kinderkrippen, für Kitas, für Schulen und Hochschulen. Für 2015 heißt das vor allem: Ab dem 1. Januar 2015 finanziert der Bund das BAföG alleine. Für die Länder bedeutet das, eine Entlastung um mindestens 1,17 Mrd. Euro pro Jahr. Das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ werden wir im Laufe der Wahlperiode auf 1 Mrd. Euro aufstocken.
  • Für Forschung stellen wir in der Wahlperiode 3 Mrd. Euro zusätzlich zur Verfügung. Nachdem Bund und Länder sich geeinigt haben, wie das am besten geschieht, sind jetzt die ersten 200 Mio. Euro im Haushalt 2015 eingeplant: für eine Steigerung beim Pakt für Forschung und Innovation, für erhöhte Forschungsausgaben im Bildungs- und Forschungsministerium, im Wirtschaftsministerium und in anderen Ministerien.
  • Kurs hält die Koalition auch bei den Investitionen in unsere Verkehrsinfrastruktur: 5 Mrd. Euro zusätzlich in dieser Wahlperiode haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart. Im Bundeshaushalt 2015 bedeutet das: 1 Mrd. mehr als in der alten Finanzplanung vorgesehen, davon 700 Mio. Euro für die Straße, 200 Mio. Euro für die Schiene und 100 Mio. Euro für die Wasserstraße.
  • Die SPD hat auch durchgesetzt, dass die Große Koalition wieder mehr für den Städtebau tut: 600 Mio. Euro gibt es zusätzlich in der Wahlperiode, damit die Programmmittel in jedem einzelnen Jahr wieder auf 700 Mio. Euro ansteigen können. Das gilt auch für 2015. Investiert wird hier sowohl in konkrete Baumaßnahmen, aber auch in das Programm „Soziale Stadt“.
  • Mehr Geld gibt es wie versprochen auch für die Entwicklungszusammenarbeit: 400 Mio. Euro zusätzlich für 2015, den Löwenanteil von 323 Mio. Euro beim Entwicklungshilfeministerium.
  • Für die Eingliederung Arbeitsuchender stehen auch 2015 wieder 350 Mio. Euro zusätzlich zu Verfügung. Damit helfen wir den Menschen, die es trotz guter Wirtschaftslage schwer haben, einen Job zu finden.

 

Weitergehende Informationen zu den Einzelhaushalten der Ministerien für Arbeit und Soziales sowie Bildung und Forschung

Arbeit und Soziales
Im Haushaltsjahr 2015 stehen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales insgesamt 125,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Darin enthalten sind 90,2 Mrd. Euro für die Rentenversicherung sowie 33,1 Mrd. Euro für die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Auch in diesem Jahr ist dieser Einzelplan wieder der mit Abstand größte Einzeletat des Bundeshaushaltes.

Der Arbeits- und Sozialhaushalt 2015 führt die Politik des Haushaltes 2014 fort: So erhalten die Jobcenter auch im kommenden Jahr wieder 350 Mio. Euro zusätzlich für die Vermittlung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen. Damit unterstreichen wir unser Ziel, Langzeitarbeitslosigkeit endlich effektiv zu bekämpfen. Ein weiterer wichtiger Baustein ist die signifikante Entlastung der Kommunen durch die vollständige Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund. Damit wächst die Entlastung der Kommunen von 5,5 Mrd. Euro in 2014 bis 2018 auf rund 7,2 Mrd. Euro jährlich an.

Außerdem haben wir die Mittel für das Arbeitslosengeld II und die Kosten der Unterkunft um insgesamt 1,2 Mrd. Euro bedarfsgerecht angepasst.

Bildung und Forschung

Auf unser Betreiben hin investiert die Große Koalition 2015 erheblich mehr in die berufliche Bildung in Deutschland als im Regierungsentwurf vorgesehen war. Der weitere Ausbau qualitativ hochwertiger Berufsorientierungstage für Schüler um bis zu 20.000 Plätze soll mit weiteren 12 Mio. Euro gefördert werden, bis zum Ende der Legislaturperiode darüber hinaus mit weiteren 55 Mio. Euro. Zudem werden die Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten mit zusätzlichen 10 Mio. Euro modernisiert und zu Kompetenzzentren ausgebaut.

Ein Programm, das den weiteren Ausbau der Ganztagsschulen begleitet, soll künftig in der Verantwortung der Bundesländer fortgesetzt werden. Damit der Übergang klappt, ist für das nächste Jahr noch einmal die Finanzierung der Aktivitäten mit 1,9 Mio. Euro an Bundesmitteln vorgesehen. Das Programm hätte ansonsten zum Jahresende vor dem Aus gestanden. Erheblich mehr Geld gibt es darüber hinaus für den Kampf gegen Analphabetismus. 2015 stehen dafür 6 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung, weitere 12 Mio. Euro in den Folgejahren. Einen Akzent setzen wir auch bei den Digitalen Medien in der Bildung. Mit 2 Mio. Euro in 2015 und zunächst weiteren 5 Mio. Euro an Verpflichtungsermächtigungen stehen erste Anlaufbeträge für freie Lehr- und Lernmaterialien sowie Lernsoftware („Open Educational Resources“) im Haushalt 2015 bereit. Um eine weitere Million wird außerdem der Ansatz für das „Haus der kleinen Forscher“ erhöht. Dies ist ein Projekt, das Kinder in Kindertagesstätten spielerisch an Naturwissenschaften heranführt.

Im Forschungsbereich ist unter anderem die Anhebung der Ausgaben für sozial- und geisteswissenschaftliche Forschung um 3 Mio. Euro vorgesehen – speziell für die Förderung der Friedens- und Konfliktforschung. Darüber hinaus wird die Forschung an Fachhochschulen durch zusätzliche 4 Mio. Euro gestärkt. Erheblich ausgebaut wird die Arbeits- und Dienstleistungsforschung mit zusätzlichen 6 Mio. Euro in 2015 und 52 Millionen in den Folgejahren. Der Ausbau des Europäischen Forschungs- und Bildungsraums wird mit weiteren 3 Mio. Euro unterstützt. Für neue Produktentwicklungspartnerschaften stehen in der Gesundheitsforschung zusätzlich 1 Million Euro bereit.