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Oliver Kaczmarek, MdB
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Infodienst – Seite 97 von 160 – Oliver Kaczmarek, Md

Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes bremst den Kostenanstieg und steuert den planvollen Ausbau erneuerbarer Energien

Infodienst, Programmatisch, Umwelt und Energie

Die Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) ist ein zentraler Baustein zum Gelingen der Energiewende. Mit dem Übergang von der festen Einspeisevergütung zu Ausschreibungen leiten wir die nächste Etappe für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende ein. Bis zum Jahre 2025 werden wir auf diesem Weg den Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch von heute 33 Prozent auf 45 Prozent steigern. Dabei hilft das System der Ausschreibungen dabei, für mehr Kosteneffizienz und eine bessere Abstimmung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien mit dem Ausbau der Netze zu sorgen.

In Zukunft geht der Ausbau der Erneuerbarer Energien Hand in Hand mit dem Ausbau der Stromnetze. Denn Strom zu produzieren, der nicht beim Kunden ankommt, verursacht vor allem eines: Sinnlose Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher. Künftig tragen Ausschreibungsverfahren zur besseren Wirtschaftlichkeit der Erneuerbaren bei. Gleichzeitig sorgen sinnvolle Ausbaukorridore für eine nachhaltige Förderung Erneuerbarer Energien. Ein wichtiger Erfolg ist zudem, dass wir eine Regelung durchgesetzt haben, die Bürger-Energie-Genossenschaften besser stellt als große Unternehmen. Sie müssen für ihre Teilnahme an den Ausschreibungen keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vorlegen und sparen sich damit die hohen Vorlaufkosten.

Mit der Reform des EEG und anderer energiepolitischer Gesetze haben wir in den zurückliegenden Monaten ein hochkomplexes, für die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes enorm wichtiges Mammutprojekt zu einem erfolgreichen Ende geführt. Ich finde, angesichts der Vielzahl von Einzelinteressen ist das eine Leistung, auf die wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stolz sein können.

Mehr dazu hier.

8. Juli 2016/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2016-07-08 10:22:462016-07-08 10:22:46Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes bremst den Kostenanstieg und steuert den planvollen Ausbau erneuerbarer Energien

Inklusive Bildung bedeutet einen Mehrwert für die gesamte Gesellschaft

Infodienst, Zukunftsaufgabe Bildung

Am 7. Juli habe ich im Bundestagsplenum mit der folgenden Rede die wichtige Bedeutung inklusiver Bildung unterstrichen. Es lohnt sich für die gesamte Gesellschaft und ein respektvolles Miteinander den begonnen Weg für mehr Inklusion weiterzugehen:

Oliver Kaczmarek (SPD): „Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal finde ich es vom Grundsatz her gut, dass wir heute die Gelegenheit haben, dieses Thema zu diskutieren. Allerdings glaube ich, dass wir in der Thematik doch schon etwas weiter sind; denn die Behindertenrechtskonvention ist seit sieben Jahren in Kraft. Kitas, Schulen und Hochschulen haben sich auf den Weg gemacht, und deshalb finde ich einige Stichpunkte grundsätzlicher Art in Ihrem Antrag, in dem es um neue Lernkulturen und meinetwegen auch um eine Enquete-Kommission geht, durchaus diskussionswürdig. Aber das hilft den Schulen, die sich schon auf den Weg gemacht haben, in ihrem Alltag im Moment recht wenig.

Deswegen möchte ich drei Anmerkungen zu dem machen, was wir in der Praxis von Inklusion, die wir schon seit einigen Jahren in den Ländern beobachten können, lernen können und was wir umsetzen müssen.

Die erste Anmerkung ist ganz klar: Es ist schon viel geleistet worden. Jedes dritte Kind mit Förderbedarf wird heute im gemeinsamen Unterricht in Deutschland beschult. Das ist ein Erfolg. Deswegen geht der erste Dank an diejenigen, die sich jeden Tag in ihre Klassen stellen, manchmal auch der Meinung sind, dass die Ausstattung nicht gerade optimal ist, und trotzdem jeden Tag dafür sorgen, dass Kinder gemeinsam beschult werden, dass Chancengleichheit ein Stück näher rückt. Da gibt es natürlich auch Unterschiede. Die Pionierländer wie Bremen oder Schleswig-Holstein sind schon weiter. Sie haben eine Inklusionsquote von über 60 Prozent an Schülern mit Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht. Hessen liegt als Schlusslicht bei gerade einmal gut 20 Prozent. Da gibt es unterschiedlichen Nachholbedarf. Darauf muss man differenziert eingehen.

Zweite Anmerkung: Ja, wir müssen da unterstützen, wo es hakt. Wir müssen die Probleme des Alltags aufgreifen. Ich will dazu zwei Stichworte aufnehmen.

Das erste Stichwort dazu, das Sie im Antrag richtigerweise nennen, ist die Barrierefreiheit. Dabei geht es um Investitionen in Schulgebäude. Das sind Zukunftsinvestitionen. Ich kann mir eigentlich kaum eine bessere Zukunftsinvestition in die Lern- und Lebensbedingungen von jungen Menschen, von Schülerinnen und Schülern vorstellen. Ich glaube, der Bund hat tatsächlich ein bisschen mitgeholfen, dass in den Ländern Spielraum dafür besteht. Ich denke zum Beispiel an die BAföG-Entlastungen. Das sind jedes Jahr knapp 1,2 Milliarden Euro, die in die Länder fließen und die die Länder – ich bin der Bundesregierung dafür dankbar, dass sie das in einer Unterrichtung klargestellt hat – genau für Bildung ausgeben. In der Unterrichtung steht, dass die Annahme gestützt wird, dass die freigewordenen Mittel den Bildungs- und Wissenschaftshaushalten der Länder zugutekommen. Ich bin der Bundesregierung dankbar, dass sie diese absurde Diskussion über die Verwendung der BAföG-Mittel damit endlich beendet hat. Sie kommen der Bildung zugute.

Ich glaube, auch die Länder machen einiges. Ich will hier nur beispielhaft darauf hinweisen, dass Nordrhein-Westfalen gestern bekannt gegeben hat, dass in den nächsten vier Jahren zusammen mit der NRW.BANK jeweils eine halbe Milliarde Euro pro Jahr mobilisiert wird, um Schulgebäude in Nordrhein-Westfalen zu modernisieren. Ich glaube, das ist genau das richtige Zeichen.

Zweites Stichwort: Ja, gute und überzeugte Lehrerinnen und Lehrer, Profis für Inklusion sind der Schlüssel für das Gelingen von inklusiver Bildung. Die Länder leisten da sicherlich ganz viel. Das jetzt im Einzelnen aufzuführen, würde zu weit führen. Ich glaube, dass auch der Bund seinen Beitrag dazu leistet. Wir haben mit der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ ein Instrument in der Hand, mit dem wir Innovationen im Bildungswesen anreizen und Best Practice verbreiten wollen. Tatsächlich ist es so, dass in der ersten Förderrunde neun Projektebewilligt worden sind, die sich direkt auf Inklusion beziehen. 51 von 59 geförderten Projekten beziehen Heterogenität im Unterricht, heterogene Lerngruppen und Inklusion ausdrücklich in ihre Konzepte ein. An dieser Stelle erhoffen wir uns auch für die zweite Förderrunde eine ganze Menge. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir mithelfen, die Lehrerausbildung zu modernisieren. Zuhören und bei den Alltagsproblemen anpacken – das ist das, was jetzt gefordert wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Anmerkung zum Schluss. Ich sorge mich – wie viele andere auch – darum, dass sich kritische Meldungen häufen über die Frage, wie eigentlich Inklusion an Schulen umgesetzt wird und wie sich das Klima an Schulen entwickelt. Ich glaube, wir müssen auf Folgendes hinweisen: Inklusion, inklusive Bildung, das bedeutet einen Mehrwert für die gesamte Gesellschaft – für die Kinder mit Behinderung, weil sie mehr Chancengleichheit bekommen, aber auch für alle anderen, weil sie etwas über soziales Lernen erfahren, über Diversität in pluralistischen Gesellschaften usw. Wir müssen immer wieder die Akzeptanz aufrechterhalten. Wir müssen dafür sorgen, dass die Menschen sehen, dass es einen Mehrwert hat. Es lohnt sich, für inklusive Bildung zu kämpfen.“

Das Video zu meiner Rede im Plenum des Deutschen Bundestages können Sie sich hier nochmal anschauen.

8. Juli 2016/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2016-07-08 10:21:152016-07-08 10:21:15Inklusive Bildung bedeutet einen Mehrwert für die gesamte Gesellschaft

Brexit und Fracking-Verbot – Zur Sitzungswoche vom 20. – 24.06.2016

Im Gespräch, Infodienst

Großbritannien hat entschieden und wird die Europäische Union verlassen. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in ganz Europa bedauern zutiefst den Austritt. Diese Entscheidung ist ein harter Einschnitt für die Staaten der EU, aber vor allem für die Bürgerinnen und Bürger Großbritanniens. Trotzdem respektieren wir die demokratische Entscheidung der Bevölkerung für den Austritt.

Klischees, falsche Behauptungen über die EU, Irreleitung und Hetze haben dazu beigetragen, dass viele Menschen in Großbritannien verunsichert waren. Dabei haben gerade junge Menschen in der übergroßen Mehrheit für einen Verbleib in der Europäischen Union gestimmt. Die öffentliche Diskussion muss aber nun von Vernunft geprägt sein und Fakten dürfen nicht auf der Strecke bleiben. Die antieuropäischen Kräfte gibt es nicht nur im Vereinigten Königreich, sondern in vielen anderen Mitgliedsstaaten der EU. Deswegen hilft es nicht mit dem Zeigefinger auf die Anderen zu zeigen.

Das Thema der Reform der Europäischen Union muss wieder auf die Tagesordnung. Sigmar Gabriel und Martin Schulz haben dazu bereits einen Aufschlag gemacht, den man hier nachlesen kann. Uns selbst müssen wir darüber klar werden, welche weiteren Integrationsschritte wir nicht nur für notwendig halten, sondern welche wir auch tatsächlich wollen. Ohne Übertragung von Souveränität zu Gunsten ihrer gemeinsamen Ausübung wird dies nicht gehen.

Die EU wird politisch wie wirtschaftlich den Austritt verkraften. Sie ist seit ihrer Gründung ein Garant für Frieden. Sie muss aber auch wieder für Wohlstand und Stabilität in Europa sorgen. Identifikation und Begeisterung für die EU entstehen nur, wenn die Bürgerinnen und Bürger Europa als faire Gemeinschaft erleben. Die EU muss Reformen für mehr Wachstum und Beschäftigung angehen – die auch zu einer klaren Verbesserung der Lebenssituation führen.


  1. SPD setzt Fracking-Verbot durch
  2. Erneuerbare Energien planvoll weiter ausbauen (Novelle des EEG)
  3. Reform der Erbschaftssteuer
  4. Verlängerung der Bundeswehreinsätze im Kosovo und im Libanon
  5. Rechtsvereinfachung für die Arbeit der JobCenter
  6. Terminhinweis: Roter Rucksack am 25.6. in Bergkamen fällt aus, Come Together Konzert der Jusos Unna am 1.7.
24. Juni 2016/von Archiv
0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2016-06-24 16:53:322016-06-24 16:53:32Brexit und Fracking-Verbot – Zur Sitzungswoche vom 20. – 24.06.2016

SPD setzt Fracking-Verbot durch

Infodienst, Umwelt und Energie

An diesem Freitag hat das Parlament das „Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie“ beschlossen. Nach einjähriger Blockade konnte sich die SPD mit ihren Forderungen durchsetzen. Der Gesetzestext schafft einen sicheren Rechtsrahmen und schützt Menschen, Umwelt und Trinkwasser.

Das sogenannte „unkonventionelle Fracking“, so wie es in den USA und Kanada betrieben wird, wird verboten. Die seit Jahrzehnten vor allem in Niedersachsen durchgeführte konventionelle Erdgasförderung darf weiterhin betrieben werden, allerdings mit strikteren Umweltschutzauflagen.

Bisher liegen uns zu wenige Erkenntnisse über mögliche Folgen des Fracking vor um abschließend darüber zu entscheiden. Daher dürfen in den nächsten vier Jahren zu wissenschaftlichen Zwecken maximal vier Probebohrungen durchgeführt werden – vorausgesetzt, die jeweilige Landesregierung stimmt zu. Die sozialdemokratische Ministerpräsidentin von Nordrhein-Westfalen Hannelore Kraft hat bereits erklärt, Probebohrungen nicht zuzustimmen.

Für die weitere Erforschung des Frackings wird auf der Grundlage des Gesetzes von der Bundesregierung eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt. Diese begleitet die streng reglementierten Erprobungsmaßnahmen wissenschaftlich und wertet sie aus. Dafür erstellt die Expertenkommission ab dem 30. Juni 2018 jährlich Erfahrungsberichte zu erfolgten Maßnehmen und zum Stand der Technik. Die Ergebnisse werden im Internet veröffentlicht.

Nach vier Jahren werden die neugewonnenen Erkenntnisse über Fracking unter Berücksichtigung der Berichte der Expertenkommission evaluiert. Erst auf der Grundlage der daraus gewonnen fundierten Erkenntnisse wird der Bundestag 2021 erneut über Fracking abstimmen.

Hier geht es zum angenommen Gesetzentwurf: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/047/1804713.pdf

Und hier findet sich die Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bunderegierung:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/049/1804949.pdf

24. Juni 2016/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2016-06-24 16:37:332016-06-24 16:37:33SPD setzt Fracking-Verbot durch

Erneuerbare Energien planvoll weiter ausbauen (Novelle des EEG)

Infodienst, Umwelt und Energie

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine zentrale Säule der Energiewende. Sie soll unsere Stromversorgung klima- und umweltverträglicher und uns unabhängiger von knapper werdenden fossilen Brennstoffen machen. Gleichzeitig soll sie bezahlbar und verlässlich bleiben. Das EEG hat die Grundlage für den Ausbau der erneuerbaren Energien geschaffen, deren Anteil rund 33 Prozent am Stromverbrauch in 2015 erreichte.

Die Erfolgsgeschichte der Erneuerbaren Energien wollen wir verstetigen und ihre Weiterentwicklung für alle Akteure verlässlich machen. Die EEG-Reform 2014 war hierfür ein wichtiger Schritt. Jetzt geht es darum, den weiteren Kostenanstieg zu bremsen, den Ausbau planvoll zu steuern und die erneuerbaren Energien weiter an den Markt heranzuführen.

Wir werden die erneuerbaren Energien weiterhin kräftig ausbauen. Mit dem Wechsel auf das Ausschreibungssystem sorgen wir für mehr Planbarkeit und Kosteneffizienz. Gleichzeitig wollen wir sicherstellen, dass der Ausbau der Stromnetze mit dem Zubau von Ökostromanlagen Schritt halten kann.

Der Entwurf, der nun in die parlamentarische Beratung Einzug hält, kann hier nachgelesen werden: http://dserver.bundestag.btg/btd/18/088/1808832.pdf

24. Juni 2016/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2016-06-24 16:31:532016-06-24 16:31:53Erneuerbare Energien planvoll weiter ausbauen (Novelle des EEG)

Reform der Erbschaftssteuer

Infodienst

Mit der Einigung der Koalition auf Eckpunkte zur Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer hat die SPD nun eine Besteuerung von vererbten Firmenvermögen durchgesetzt: Eine zu unangemessene Schonung von Firmenvermögen wird verhindert. Zugleich wird sichergestellt, dass die Belange kleiner Betriebe sowie Familienunternehmen berücksichtigt und Arbeitsplätze nicht durch die Erbschaftssteuer gefährdet werden.

Mit seinem Urteil vom Dezember 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht die bis dahin eingeräumten Steuerprivilegien im Erbfall insbesondere für große bis sehr große Unternehmen als verfassungswidrig eingestuft. Die geplante Reform setzt die Vorgaben des BVerfG um: Bei großen Vermögen ab 26 Millionen Euro müssen die Erben künftig im Rahmen einer Bedürfnisprüfung nachweisen, dass die Begleichung der Steuerschuld sie finanziell überfordert. Hierbei wird auch das private Vermögen der Erben miteinbezogen. Für Erbschaftsanteile an Unternehmen höher als 26 Mio. Euro greift ein neues Abschmelzmodell. Anders als von CSU gefordert, haben wir erreicht, dass bei steigendem Wert des vererbten Unternehmens die Höhe der Verschonung rasch auf null sinkt. Und bei Erbfällen über 90 Millionen Euro ist grundsätzlich keine Verschonung mehr möglich.

24. Juni 2016/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2016-06-24 16:28:152016-06-24 16:28:15Reform der Erbschaftssteuer

Verlängerung der Bundeswehreinsätze im Kosovo und im Libanon

Infodienst

Mit dem vorliegenden Beschluss wird die deutsche Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo (KFOR) um ein weiteres Jahr fortgesetzt. KFOR sichert seit 1999 die Friedensregelung im Kosovo militärisch. Die Lage in der Republik Kosovo ist grundsätzlich ruhig und stabil, allerdings bleibt das Konflikt- und Eskalationspotenzial im kosovo-serbisch dominierten Norden des Landes weiterhin erheblich. Ein neues Konzept des NATO-Rats ermöglicht eine Anpassung der Truppenstärke, die flexibel an die Sicherheitslage angepasst werden kann. Die Personalobergrenze für die deutsche Beteiligung an KFOR verringert sich von 1.850 auf 1.350 Soldatinnen und Soldaten.

Der Text zur Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Kosovo ist hier nachzulesen: http://dserver.bundestag.btg/btd/18/088/1808884.pdf

Das heute verabschiedete Mandat soll die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) um ein Jahr bis zum 30. Juni 2017 verlängert werden. Die Region um Libanon, Israel und Syrien ist weiterhin politisch äußerst fragil und instabil. Regelmäßige militärische Übergriffe von beiden Seiten der israelisch-libanesischen Grenze, zeigen, dass die VN-Mission UNIFIL auch heute noch für die Aufrechterhaltung des Waffenstillstands elementar wichtig ist. Die Mission bleibt das einzige Forum des direkten Austauschs zwischen Libanon und Israel. Hinzu kommt die Bedrohung der libanesischen Sicherheit durch die Auswirkungen des Syrienkonflikts sowie das Erstarken der Terrororganisation Islamischer Staat in der Region. UNIFIL leistet durch seine Präsenz sowie die Entlastung der libanesischen Armee im Süden des Landes einen von allen Parteien in der Region geschätzten Beitrag zur Aufrechterhaltung der Stabilität im Libanon. Das deutsche UNIFIL-Mandat umfasst weiterhin die Sicherung der seeseitigen Grenzen und die Unterstützung der libanesischen Streitkräfte beim Aufbau von maritimen Fähigkeiten zur Kontrolle der Küstengewässer. Die personelle Obergrenze des Mandats bleibt bei 300 Soldatinnen und Soldaten.

Der gesamte Antragstext finden Sie hier: http://dserver.bundestag.btg/btd/18/086/1808624.pdf

24. Juni 2016/von Archiv
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Rechtsvereinfachung für die Arbeit der JobCenter

Arbeit und Soziales, Infodienst

Ein wichtiges Ziel des Gesetzes zur Rechtsvereinfachung im SGB II ist es, den Jobcentern wieder mehr Zeit zu verschaffen, um Arbeitslosen wirklich helfen zu können. So soll das Arbeitslosengeld II künftig nicht mehr standardmäßig für nur sechs, sondern für 12 Monate bewilligt werden. Damit reduziert sich im Ergebnis die Zahl der Prüfvorgänge und der Bewilligungsbescheide in all den Fällen, wo sich nichts bei den persönlichen Verhältnissen des Arbeitsuchenden verändert hat.

Wer Arbeitslosengeld I bekommt und trotzdem zusätzlich auf Grundsicherungsleistungen angewiesen ist, der soll künftig von den Arbeitsagenturen und nicht mehr von den Jobcentern betreut werden. Das entlastet die Jobcenter und stellt sicher, dass Personen, die durch ihre Beiträge Ansprüche in der Arbeitslosenversicherung erworben haben, auch alle Leistungen von dieser bekommen.

Darüber hinaus regelt das Gesetz, dass Menschen, die keinen Berufsabschluss haben, Arbeitslosengeld II beziehen können, auch wenn sie eine Ausbildung aufnehmen – beispielsweise dann, wenn das Ausbildungs-BAföG nicht zum Leben reicht. Das macht es leichter, sie in eine Ausbildung zu vermitteln, weil sie sich auch während der Ausbildungszeit nicht schlechter stellen, als wenn sie weiter ausschließlich Arbeitslosengeld II beziehen würden. Außerdem bauen wir die Betreuung in den Jobcentern dahingehend aus, dass Menschen auch nach einem erfolgreichen Start in den Beruf eine Zeit lang weiter unterstützt werden. Dies soll sicherstellen, dass die Menschen sich gut im neuen Job zurechtfinden und nicht gleich wieder arbeitslos werden.

Im parlamentarischen Verfahren haben wir uns zudem auf weitere Verbesserungen verständigt. So können Langzeitarbeitslose in einem Zeitraum von fünf Jahren künftig bis zu drei Jahre lang eine öffentlich geförderte Beschäftigung im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit ausüben. Auch kann eine sozialpädagogische Begleitung durch das Jobcenter finanziert werden.

24. Juni 2016/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2016-06-24 16:11:042016-06-24 16:11:04Rechtsvereinfachung für die Arbeit der JobCenter

Terminhinweis: Roter Rucksack am 25.6. in Bergkamen fällt aus, Come Together Konzert der Jusos Unna am 1.7.

Infodienst

Absage: Roter Rucksack am 25.6. in Bergkamen

Aufgrund der Unwetterwarnung muss die Rote Rucksack-Wanderung durch die Kleingärten in Bergkamen leider ausfallen. Wir werden über den Nachholtermin rechtzeitig informieren.

Come Together Konzert der Jusos Unna am 1.7.

Am 01.07. veranstalten die Jusos Unna gemeinsam mit den Bands „The Bright Birds“ und „Panorama und die schöne Aussicht“ ein Benefizkonzert zugunsten der Hilfsorganisation „Ärzte ohne Grenzen“. Unter dem Motto „Come together – Vielfalt feiern“ öffnet die Gaststätte Oller Kotten (Morgenstraße 16) ihre Türen. Los geht es um 20:00 Uhr.

Der Eintritt ist frei, Spenden sind aber erwünscht. Dazu werden während des Konzerts mehrere Spendendosen von „Ärzte ohne Grenzen“ herumgehen. Die gesammelten Spenden werden „Ärzte ohne Grenzen“ vollumfänglich zur Verfügung gestellt und sollen dort dem Bereich Flüchtlingsrettung im Mittelmeer zugehen.

Die Unnaer JungsozialistenInnen setzen sich seit Jahren dafür ein, dass Unna bunt und vielfältig bleibt und will auch mit diesem Konzert dazu beitragen. Neben dem lokalen Aspekt möchten die Jusos mit dem Spendenziel aber auch auf die internationale Flüchtlingsproblematik hinweisen.

24. Juni 2016/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2016-06-24 16:09:492016-06-24 16:09:49Terminhinweis: Roter Rucksack am 25.6. in Bergkamen fällt aus, Come Together Konzert der Jusos Unna am 1.7.

Bundesteilhabegesetz und Berufbildungsbericht 2016 – Zur Sitzungswoche vom 6. – 10.6.2016

Im Gespräch, Infodienst, Presse und Co.

Mit dem Bundesteilhabegesetz hat sich die Bundesregierung auf eine der wichtigsten sozialen Reformen in dieser Legislaturperiode verständigt. Ich bin überzeugt: Es ist ein bedeutender Schritt hin zur umfassenden gesellschaftlichen Teilhabe und für ein selbstbestimmteres Leben von Menschen mit Behinderungen. Nach dem Motto „nicht über uns ohne uns“ wurde der Referentenentwurf auf der Grundlage eines achtmonatigen Beteiligungsprozesses unter Einbeziehung von Betroffenenverbänden, Ländern, Kommunen und Sozialpartnern erstellt. Er schafft den Rahmen für eine bessere Teilhabe von Menschen mit Behinderungen durch mehr Selbstbestimmung und Unterstützung zur individuellen Lebensplanung.

Künftig sollen Leistungen aus der Eingliederungshilfe getrennt von Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. der Grundsicherung erbracht werden. Damit erhalten die Betroffenen mehr Autonomie, z.B. weil sie ihren Lebensmittelpunkt eigenständig bestimmen können. Zudem werden die Regeln zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen erheblich verbessert: Bereits 2017 werden die Freibeträge für Erwerbseinkommen um bis zu 260 Euro monatlich und für Vermögen von heute 2.600 Euro auf 25.000 Euro erhöht. Diese Beträge ihres Einkommens bzw. ihres Vermögens können Menschen künftig behalten, ohne dass sie auf die Eingliederungshilfe angerechnet werden. 2020 werden weitere Verbesserungen kommen, u.a. durch eine weitere Anhebung der Vermögensfreigrenze auf dann 50.000 Euro und insbesondere durch den Wegfall der Anrechnung des Partnereinkommens. Auch wenn nicht alle Forderungen der Fachverbände umgesetzt werden können, ist der jetzige Stand ein großer Schritt in Richtung mehr Teilhabe.

Ein weiterer Erfolg: Wir haben durchgesetzt, dass die Mehrkosten für die Reform der Eingliederungshilfe nicht auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastung der Kommunen in Höhe von 5 Mrd. Euro angerechnet werden.

Für Ende September ist nun die 1. Lesung im Bundestag vorgesehen. Im Dezember soll die 2./3. Lesung erfolgen, damit das Gesetz zum 1. Januar 2017 in Kraft treten kann.


  1. Berufsbildungsbericht 2016
  2. Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit im Jahr 2015
  3. Aufarbeitung der SED-Diktatur fortführen
  4. Terminhinweis: Fraktion vor Ort – Herausforderung der Flüchtlingspolitik am 15.6. in Schwerte
10. Juni 2016/von Archiv
0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2016-06-10 12:05:312016-06-10 12:05:31Bundesteilhabegesetz und Berufbildungsbericht 2016 – Zur Sitzungswoche vom 6. – 10.6.2016
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Über mich

Ich bin Ihr Bundestagsabgeordneter für Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Schwerte und Unna. Bei der Bundestagswahl vom 24. September 2017 haben Sie mich bereits zu dritten Mal als Ihren direkten Vertreter in den Bundestag gewählt. Mit einem klaren Profil: für Chancengleichheit, für gute Arbeit, für mehr Gerechtigkeit und für ein modernes und offenes Deutschland.

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