Infodienst – Seite 101 von 142 – Oliver Kaczmarek, Md

Debatte um Sterbehilfe in Deutschland

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Wenn ein Mensch todkrank ist, Schmerzen hat, verzweifelt ist, sollte er dann Hilfe zum Sterben bekommen? In dieser Frage ist die Gesellschaft gespalten, geht sie doch einher mit Ängsten und Unsicherheiten. Viele sind der Meinung, Ärzte sollten unter strengen Voraussetzungen Beihilfe zur Selbsttötung erlaubt sein. Andere sind der Meinung, die Gesetze sollten so bestehen bleiben, wie sie sind, sonst führe das womöglich zur Freigabe einer aktiven Sterbehilfe. Die Diskussion geht auch quer durch alle Parteien und Bundestagsfraktionen. Nun gibt es erste Positionierungen.

Das Parlament hat sich am Donnerstag in einer so genannten Orientierungsdebatte erstmals mit der Sterbehilfe befasst. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob Ärzten eine Beihilfe zur Selbsttötung ausdrücklich erlaubt werden sollte. Außerdem geht es um ein mögliches Verbot organisierter Suizidbeihilfe, beispielsweise durch Sterbehilfevereine.

Aktuell ist die rechtliche Lage in Deutschland so:

  • Die passive Sterbehilfe (Sterbenlassen durch Unterlassen oder Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen) ist seit 2010 erlaubt, wenn sie dem erklärten Willen des Patienten entspricht.
  • Indirekte Sterbehilfe (Inkaufnahme eines verfrühten Todes aufgrund einer schmerzlindernden Behandlung im Einverständnis mit dem Betroffenen) ist zulässig.
  • Assistierter Suizid (Hilfe bei der Selbsttötung etwa durch Bereitstellen eines Giftes, das der Patient selbst zu sich nimmt) ist nicht verboten, kann aber strafbar sein als Mitwirkung an einem nicht freiverantwortlichen Suizid. Ein Strafbarkeitsrisiko besteht zum Beispiel, wenn der Arzt die Rettung eines handlungsunfähig gewordenen Sterbenden unterlässt.
  • Die aktive Sterbehilfe (Töten auf Verlangen zum Beispiel mithilfe einer tödlichen Substanz) ist als Tötung auf Verlangen gemäß § 216 StGB strafbar. Sie ist weltweit nur in wenigen Ländern erlaubt, etwa in Belgien.

 

Wie es weitergeht
Am Donnerstag hat der Bundestag ausführlich das Thema Sterbehilfe diskutiert. In dem Zuge wird an fraktionsübergreifenden Gruppenanträgen gearbeitet. Anfang kommenden Jahres wird es dann Expertenanhörungen geben, federführend beim parlamentarischen Verfahren ist der Rechtsausschuss. Vermutlich wird es im zweiten Quartal 2015 zur 1. Lesung über mehrere Gesetzentwürfe im Deutschen Bundestag kommen.

Schon jetzt steht fest, dass es bei den Abstimmungen über die Regeln zur Sterbehilfe keine Fraktionsdisziplin geben soll. Die Abgeordneten sind dann im Parlament nicht an die Position von Partei oder Fraktion gebunden, sondern entscheiden komplett frei (Gewissensentscheidung).

Gute Arbeit weltweit – Verantwortung für Produktion und Handel global gerecht werden

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Die Verantwortung für Produktion und Handel in Entwicklungsländern stand im Mittelpunkt einer Debatte an diesem Donnerstag. CDU/CSU und SPD haben dazu ebenso wie die Grünen Anträge vorgelegt, die im Anschluss im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung weiterberaten werden sollen.

Union und SPD fordern die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die Unglücksopfer beim Einsturz des Fabrikkomplexes Rana-Plaza in Bangladesch im vergangenen Jahr entschädigt werden. Dazu solle die Bundesregierung Einfluss auf die verantwortlichen Textilimporteure nehmen, damit diese in den von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) koordinierten Entschädigungsfonds einzahlen. Auch für die Einhaltung der international vereinbarten ILO-Konventionen und der damit verbundenen anderen Konventionen der Vereinten Nationen in globalen Produktions- und Lieferketten solle sich die Regierung stark machen. Ebenso dafür, dass deutsche Unternehmen, deren Tochterunternehmen und Zulieferbetriebe in Schwellen- und Entwicklungsländern angesiedelt sind, international anerkannte arbeitsrechtliche Standards einhalten.

Aus Sicht der Fraktionen hat der Fabrikeinsturz in Bangladesch gezeigt, dass es in einigen Entwicklungsländern Probleme mit der staatlichen Schutzpflicht gibt und dass einige multinational agierende Unternehmen ihrer sozialen Verantwortung und Sorgfaltspflicht für ihre Lieferkette nicht ausreichend nachkommen. Sie hätten offenbar geduldet, dass die lokalen Unternehmen unsichere Arbeitsbedingungen in Kauf genommen und nicht darauf geachtet haben, dass die Gebäudesicherheit gewährleistet ist.

Nach dem Unfall hätten einige Unternehmen die Opfer freiwillig unterstützt. Ein Teil der Unternehmen habe aber noch keine oder nur unzureichende Unterstützung geleistet, heißt es weiter.

Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

Verlängerung der Bundeswehrmandate UNMISS im Südsudan und UNAMID in Darfur

Die Bundeswehr wird sich weiter an zwei Missionen der Vereinten Nationen im Sudan und Südsudan beteiligen. Dem Beschluss des Bundeskabinetts hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag dieser Woche zugestimmt. Die Einsätze zielen darauf ab, Frieden, Stabilität und Sicherheit in die Region zu bringen.

Die Beteiligung der Bundeswehr an den Missionen der Vereinten Nationen (UN) zur Absicherung des Friedens im Sudan (UNAMID) und Südsudan (UNMISS) soll bis zum 31. Dezember 2015 fortgesetzt werden. Die Mandate sehen vor, dass jeweils bis zu 50 Soldatinnen oder Soldaten eingesetzt werden können. Derzeit sind im Hauptquartier von UNAMID in El Fasher im Sudan elf deutsche Soldatinnen oder Soldaten und fünf Polizistinnen oder Polizisten. Die Mission UNMISS wird mit 16 deutschen Soldatinnen oder Soldaten und sieben Polizistinnen oder Polizisten unterstützt.

Die langjährigen Bemühungen der Bundesregierung zielen auf eine dauerhafte Konfliktbeilegung und Friedenskonsolidierung in Südsudan und in der Region ab. Dies geschieht auch im Rahmen der Vereinten Nationen. Dabei geht es darum, die noch offenen Streitfragen zwischen Sudan und Südsudan beizulegen, um eine friedliche Koexistenz beider Staaten zu erreichen.

Humanitäre Notlage im Südsudan lindern
Knapp dreieinhalb Jahre nach seiner Unabhängigkeit steht der Südsudan weiter vor massiven Herausforderungen. Am 15. Dezember 2013 begannen schwere bewaffnete Auseinandersetzungen. Seit dem hat sich die Sicherheitslage in Teilen des Landes stark verschlechtert. Die Kämpfe haben zu einer humanitären Notlage geführt und die wirtschaftliche Situation im Südsudan weiter verschärft.

Deutschland war bis zum Ausbruch der Kämpfe an mehreren Programmen zur Förderung des Aufbaus staatlicher, rechtstaatlicher und zivilgesellschaftlicher Strukturen und der wirtschaftlichen Entwicklung beteiligt. Vor dem Hintergrund des aktuellen Konflikts ruhen jedoch alle wesentlichen Projekte des Staatsaufbaus der internationalen Gebergemeinschaft. Der Fokus der Unterstützung hat sich deutlich verschoben und liegt nun auf humanitärer Hilfe und der Förderung des Friedensprozesses. Deutschland beteiligt sich mit über 17 Millionen Euro humanitärer Nothilfe für Vertriebene des südsudanesischen Bürgerkriegs.

Politische Lösung des Darfur-Konflikts
Die Lage in Darfur bleibt weiter angespannt und äußerst labil. Immer wieder gibt es bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Regierung, Rebellen und ethnischen Gruppen. Die hohe Kriminalität belastet die prekäre humanitäre Lage der Zivilbevölkerung zusätzlich.

Trotz des Friedensabkommens von Doha aus dem Jahre 2011 gelingt es bisher nicht, in dem Gebiet Frieden zu schaffen. Die Mission UNAMID versucht, die Sicherheitslage in Darfur zu verbessern und ist als stabilisierendes Element unverzichtbar. Deutschland hat auf der Wiederaufbaukonferenz für Darfur in Doha am 7. April 2013 Finanzmittel in Höhe von 16 Millionen Euro zugesagt. Damit sollen insbesondere die Flüchtlinge und die Bevölkerung in den Konfliktgebieten unterstützt werden.

 

Die Berichte und Anträge der Bundesregierung finden Sie hier:

UNMISS

UNAMID

Quelle www.bundesregierung.de

Mehr Zeit für die Pflege

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Mehr als 1,2 Millionen Pflegebedürftige werden in Deutschland ausschließlich in häuslicher Umgebung versorgt. Eine Aufgabe, bei der die Angehörigen oftmals an die Grenzen ihrer psychischen und physischen Belastbarkeit stoßen. Viele müssen dabei Berufstätigkeit und Zeit für die Pflege in Einklang bringen.

Diesen Menschen helfen wir jetzt. Mit dem geplanten Gesetz zur Familienpflegezeit, das diese Woche in erster Lesung beraten wurde, schaffen wir Rechtssicherheit und mehr Flexibilität. Gleichzeitig sichern wir pflegende Berufstätige finanziell besser ab. Wer Angehörige im Akutfall pflegt, erhält künftig bis zu zehn Tage Lohnersatz. Wer sich längerfristig um pflegebedürftige Angehörige kümmern muss, hat künftig einen Rechtsanspruch, sich bis zu 6 Monate freistellen zu lassen oder die Arbeitszeit bis zu 24 Monate lang zu reduzieren. Um in dieser Zeit Einkommensverluste auszugleichen, kann ein zinsloses Darlehen in Anspruch genommen werden. Zudem erhalten Beschäftigte die Möglichkeit, sich bis zu drei Monate vom Job freistellen zu lassen, um Angehörige in ihrer letzten Lebensphase zu begleiten.

Die neuen Regeln für die Familienpflegezeit sind auch ein Gewinn für Unternehmen. Ihnen bleiben engagierte Fachkräfte erhalten, auch wenn diese zeitweise kranke Angehörige pflegen müssen. Gleichzeitig werden pflegebedingte Auszeiten der Beschäftigten für die Unternehmen besser plan- und kalkulierbar. Auf die Belange kleiner Betriebe nehmen wir Rücksicht: Der Rechtsanspruch auf Pflegezeit und Familienpflegezeit gilt nur gegenüber Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier

 

Kampf gegen Steuerhinterziehung und Versorgung von Flüchtlingen – Zur Sitzungswoche vom 3.-7.11.2014

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Für einen intensiven Einblick in die praktischen Auswirkungen von politischen Entscheidungen und manchmal auch als Kontrast zum Berliner Politikbetrieb, nutze ich regelmäßig den Praxistag. Ich gehe dann für einen Tag in Einrichtungen oder Betriebe und erhalte so einen intensiven Einblick in Arbeitsabläufe und das Alltagsgeschäft. In den letzten Wochen habe ich zwei Praxistage durchgeführt.

Zuerst war ich im Lebenszentrum Königsborn in Unna, das eine der renommiertesten Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen in ganz NRW ist. Bei meinem Praxistag konnte ich das Sozialpädiatrische Zentrum, die Fachklinik für Kinderneurologie und Sozialpädiatrie, die Kita Königsborn, die Lebensarche für junge Menschen mit Behinderung sowie das Haus Königsborn als Wohn- und Therapieeinrichtung für Wachkomapatienten kennenlernen. Die engagierten Mitarbeiter versuchen nicht nur die Lebensqualität der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen zu verbessern, sondern ihre Fähigkeiten und ihre größtmögliche Selbstständigkeit zu fördern. Sie schaffen auch gemeinsam eine menschliche Atmosphäre. Einen ausführlichen Bericht zu diesem Praxistag finden Sie hier.

In meiner Funktion als stellvertretender bildungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion habe ich zudem einen Praxistag an der Universität Dortmund durchgeführt. An diesem Tag konnte ich die zahlreichen Aufgaben und Serviceleistungen des Studentenwerks kennenlernen. Stationen waren unter anderem die Kita, die Hauptmensa, das BAföG-Amt und der InfoPoint des Studentenwerkes. Im Zentrum stand auch ein Gespräch mit Wilfried Blattgerste, dem Leiter der Abteilung Studienfinanzierung. Die Studentenwerke schaffen eine wichtige soziale Infrastruktur, ohne die Studieren für viele Menschen nicht möglich wäre. Ich habe viele Erkenntnisse dazugewonnen, die ich für meine bildungspolitische Arbeit in Berlin weiter verfolgen werde. Einen ausführlichen Bericht zu diesem Praxistag finden Sie hier.

Die Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefast.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

 

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1. Kampf gegen Steuerhinterziehung

2. Anpassung des Asylbewerberleistungsgesetzes und bessere Flüchtlingsunterbringung

3. Reform des Urheberrechts

4. Verabschiedung des Elterngeld Plus

Kampf gegen Steuerhinterziehung

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Steuerhinterziehung ist eine Straftat auf Kosten des Gemeinwesens. Auf Druck der SPD ist deshalb ein Ziel im Koalitionsvertrag die Verschärfung der bisherigen Reglungen zur strafbefreienden Selbstanzeige. Viele Steuerhinterzieher sind bisher straffrei geblieben, wenn sie sich selbst angezeigt haben.  In dieser Sitzungswoche haben wir im Deutschen Bundestag ein Gesetz in 1. Lesung beraten, das die aktuellen Reglungen verschärft. Bereits ab 2015 soll eine Rückkehr in die Steuerehrlichkeit teurer werden.

 In dem Gesetz finden sich auch Forderungen der Länderfinanzminister wieder. Sie haben parteiübergreifend auf einer Konferenz im Mai  eine Verschärfungen des Steuerstrafrechts vorgeschlagen. Zu verdanken ist dies wesentlich Nordrhein-Westfalens Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans. Er hat erfolgreich die SPD-Position vertreten, dass sich langjährige Steuerhinterziehung für die Straftäter finanziell nicht lohnen darf.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält, unter anderem folgende, Neureglungen:

  • Die strafrechtliche Verjährungsfrist für einfache Steuerhinterziehung wird auf zehn Jahre verdoppelt.
  • Die Zahlung der Hinterziehungszinsen – aktuell sechs Prozent/Jahr – wird zur Voraussetzung für eine wirksame Selbstanzeige.
  • Bei Hinterziehungsbeträgen über 25.000 Euro – bisher 50.000 Euro – tritt bei Selbstanzeige keine Strafbefreiung mehr ein. Von der Strafverfolgung wird in diesen Fällen nur abgesehen, wenn zusätzlich ein Zuschlag auf die Steuerschuld gezahlt wird.
  • Dieser bisher fünfprozentige Zuschlag wird auf 10 Prozent verdoppelt und künftig gestaffelt: Ab 100.000 Euro sind 15 Prozent, ab einer Million Euro sogar 20 Prozent fällig.

Durch Selbstanzeige wird damit künftig nur straffrei, wer die in den letzten zehn Jahren hinterzogenen Steuern nebst Hinterziehungszinsen umgehend nachentrichtet. In Fällen schwerer Steuerhinterziehung kann nur die gleichzeitige Zahlung des beträchtlichen Zuschlags den Täter vor der Verurteilung bewahren.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Anpassung des Asylbewerberleistungsgesetzes und bessere Flüchtlingsunterbringung

In dieser Sitzungswoche haben wir zwei Gesetze verabschiedet, die die Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen in Deutschland regelt und vereinfacht.

Zunächst stand eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes auf der Tagesordnung. In diesem Gesetz sind seit 1993 die Höhe und Form von Leistungen geregelt, die materiell hilfebedürftige Asylbewerber und Geduldete in der Bundesrepublik Deutschland beanspruchen können. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 18. Juli 2012 die Höhe der Geldleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für zu niedrig und unvereinbar mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum erklärt. Das Gericht forderte vom Gesetzgeber, die Leistungssätze neu zu regeln und diese künftig transparent, realitäts- und bedarfsgerecht zu ermitteln. Seitdem wurden die Leistungen bereits auf Grundlage einer Übergangsregelung gewährt.

Um das Urteils des Bundesverfassungsgerichtes umzusetzen, hat der Deutsche Bundestag nun einen Gesetzentwurf zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und des Sozialgerichtsgesetzes (18/2592) verabschiedet. Künftig sollen die Leistungen nach dem AsylbLG wie die der Grundsicherung (SGB II) und Sozialhilfe (SGB XII) auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ermittelt und angepasst werden. Dadurch wird es zu deutlich höheren Leistungssätzen kommen. Die EVS wird alle fünf Jahre in enger Zusammenarbeit zwischen dem Statistischen Bundesamt und den Statistischen Landesämtern erhoben.

Die Gesetzesänderung regelt außerdem, dass die Wartezeit, bis Leistungen in gleicher Höhe wie die Sozialhilfe (SGB XII) erbracht werden, nicht mehr vier Jahre, sondern 15 Monate betragen soll. Kinder und Jugendliche sollen von Anfang an einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, z. B. für ihren persönlichen Schulbedarf erhalten.

Darüber hinaus sollen minderjährige Kinder nicht mehr für die Verstöße ihrer Eltern gegen die aufenthaltsrechtlichen Mitwirkungspflichten mit Leistungsminderungen bestraft werden. Bestimmte Personengruppen mit humanitären Aufenthaltstiteln wie Opfer von Menschenhandel oder Bürgerkriegsflüchtlinge sollen künftig nicht mehr unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen. Sie beziehen bei Bedürftigkeit Grundsicherung oder Sozialhilfe. Diese Neuregelung entlastet Länder und Kommunen im Jahr 2015 um 31 Millionen Euro und 2016 um 43 Millionen Euro. Für den Bund entstehen dadurch Mehrausgaben in Höhe von 27 Millionen im Jahr 2015 und 2016 37 Millionen.

Als Reaktion auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom Oktober 2013 wird zudem ein so genannter Nothelferanspruch im AsylbLG geregelt. Krankenhäuser und Ärzte erhalten die Behandlungskosten erstattet, wenn sie Asylbewerber in medizinischen Eilfällen behandeln. Gleichzeitig wird die angemessene medizinische Versorgung von Asylbewerbern gewährleistet.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Auf der Tagesordnung stand auch die Verabschiedung eines Gesetzes, dass die Unterbringung von Flüchtlingen erleichtert. Die Kommunen sind gegenwärtig mit der Bewältigung der stark angestiegenen Zuwanderung von Flüchtlingen nach Deutschland konfrontiert. Die aktuellen Zuwanderungszahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge lassen vermuten, dass mindestens 200.000 Flüchtlinge in diesem Jahr in die Bundesrepublik Deutschland kommen werden. Die Bereitstellung von Unterkünften für diese Menschen, die oft aus Krisengebieten nach Deutschland kommen, stellt in Ballungszentren mit ohnehin angespanntem Wohnungsmarkt ein großes Problem dar. Die zeitnahe Nutzung

vieler Flächen, zum Beispiel in Industriegebieten,  scheitert vielfach an planungsrechtlichen Vorschriften. Vor diesem Hintergrund sind gesetzgeberische Maßnahmen im Rahmen eines zeitlich befristeten Maßnahmengesetzes im Bereich des Bauleitplanungsrechts und der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Anlagen zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern dringend geboten, mit deren Hilfe die bedarfsgerechte Schaffung von öffentlichen Unterbringungseinrichtungen zeitnah ermöglicht und gesichert wird. Dies haben wir mit der Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes nun ermöglicht.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Reform des Urheberrechts

Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) gestattet derzeit, kleine Teile urheberrechtlich geschützter Werke in das Intranet von Schulen und Hochschulen einzustellen. Die seit 2003 geltende befristete Vorschrift wurde drei Mal verlängert, zuletzt bis zum 31.12.2014.

Mit dem Gesetz von SPD- und Unionsfraktion, das am Donnerstag verabschiedet wurde, soll die Befristung aufgehoben und im Interesse der Rechtssicherheit in eine dauerhafte Regelung überführt werden. Das hat für den Bildungs- und Forschungsbereich große Vorteile.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Verabschiedung Elterngeld plus

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In dieser Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag das Elterngeld Plus mit einer flexibleren Elternzeit verabschiedet. Damit setzen wir ein wichtiges familienpolitisches  Ziel des Koalitionsvertrags um. Wir möchten Eltern mehr Zeit für die Familie geben und  mehr Partnerschaftlichkeit bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Der Gesetzentwurf sieht die Einführung eines Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus sowie die Flexibilisierung der Elternzeit vor.

Das Elterngeld hat seit seiner Einführung im Jahr 2007 bereits viel geleistet: Es sichert Familien nach der Geburt ihres Kindes wirtschaftlich ab, es führt Mütter nach dieser Zeit wieder in das Berufsleben zurück und es lässt Väter zunehmend die Chance nutzen, intensiv für ihr Kind da zu sein. Inzwischen beginnen auch einige Arbeitgeber sich darauf einzustellen, dass junge Väter eine Auszeit für die Familie nehmen.

Das Elterngeld wird bisher für maximal 14 Monate nach der Geburt eines Kindes gezahlt. Steigen Mütter oder Väter schon währenddessen in Teilzeit beruflich wieder ein, verlieren sie  damit einen Teil ihres Elterngeldanspruches. Mit dem Elterngeld Plus gehen wir neue Wege in der partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Damit ist es zukünftig für  Teilzeit arbeitende Eltern möglich, das Elterngeld Plus doppelt so lange zu erhalten: ein Elterngeld-Monat wird zu zwei Elterngeld Plus-Monaten. Damit lohnt sich für die Eltern nun auch eine frühe Teilzeit.

Ergänzend gibt es einen Partnerschaftsbonus: Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate Elterngeld Plus. Wer sich

Beruf und Kinderbetreuung partnerschaftlich teilt, wird länger gefördert! Dem Prinzip „Mehr Zeit für Familie“ folgt auch die Flexibilisierung der Elternzeit. Als arbeitsrechtliches Schutzinstrument mit seiner erleichterten Teilzeit und besonderem Kündigungsschutz steht Eltern die Elternzeit grundsätzlich bis zum dritten Geburtstag eines Kindes zu. Künftig können Eltern 24 Monate der Elternzeit, anstelle von bisher zwölf Monaten, zwischen dem dritten und achten Geburtstag ihres Kindes beanspruchen – ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Sie können so leichter den Bedürfnissen ihres Kindes oder der Familie gerecht werden. Durch eine längere Anmeldefrist von 13 Wochen für die spätere Elternzeitnutzung haben Arbeitgeber mehr Zeit, um sich auf eine bevorstehende Elternzeit einzustellen

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

 

Verbesserungen für Pflegebedürftige und Pflegende – Zur Sitzungswoche vom 13. – 17. Oktober 2014

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Das Bundeswirtschaftsministerium hat seine Erwartungen für das Wirtschaftswachstum in diesem und im nächsten Jahr nach unten korrigiert. Grund sind die vielfältigen internationalen Krisenherde, die sich auf das Klima der Weltwirtschaft nachhaltig auswirken, und eine anhaltende Investitionsschwäche in Deutschland. Viele Menschen sorgen sich nun, wie diese Entwicklung weiter geht. Zunächst einmal muss daher festgehalten werden, dass die deutsche Wirtschaft im internationalen Vergleich immer noch sehr gut dasteht. Noch nie hatten so viele Menschen Arbeit wie heute. Es gibt also keinen Grund, Panik zu verbreiten. Gleichwohl müssen wir die Augen aufhalten und die Regierung ist gefordert, die Lage nicht nur weiter zu beobachten sondern auch entschieden zu handeln, wenn sich die Entwicklung verschlechtern sollte.

In diesem Zusammenhang hat das politische Berlin die Frage beschäftigt, ob der ausgeglichene Bundeshaushalt ohne Neuverschuldung ein weiterhin erstrebenswertes Ziel sei. Die Große Koalition hat dies klar beantwortet: im November werden wir für 2015 den ersten Haushalt seit Jahrzehnten beschließen, der ohne neue Schulden auskommt. An diesem Ziel halten wir weiterhin fest. Gleichwohl steht für die SPD fest, dass es keine ideologischen Festlegungen gibt, sondern für uns immer im Vordergrund steht, dass die Menschen ihre Arbeit behalten! Um dieses Ziel zu erreichen, würden wir im Krisenfall entschlossen handeln.

In den letzten Tagen sind geradezu abenteuerliche Erklärungen für das nachlassende Wirtschaftswachstum präsentiert worden. Der Mindestlohn sei schuldig. Dabei ist der noch gar nicht in Kraft getreten. Oder die Rente nach 45 Beitragsjahren. Die ist erst seit dem 1.7.2014 in Kraft. Das Ziel solcher Anschuldigungen ist klar: man will den Eindruck erwecken, dass zu viel Gerechtigkeit dem Wachstum schade. Für die SPD ist jedoch das Gegenteil richtig: erst durch gute Arbeit, von der man auch leben kann, werden die Voraussetzungen für das Wirtschaftswachstum geschaffen! In diesem Sinne werden wir auch die nächsten drei Jahre der Amtszeit der Großen Koalition gestalten.

Weitere Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefasst.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Kaczmarek

 

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1. Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat, zum ASEM-Gipfel und zum Euro-Gipfel

2. Leistungsverbesserung für Pflegebedürftige

3. Digitale Kompetenzen verbessern

4. Deutschlands Beitrag zur Eindämmung der Ebola Epidemie

5. Bezahlbares Wohnen im Studium