Inneres und Justiz – Seite 3 von 6 – Oliver Kaczmarek, Md

Migrations- und Integrationspaket beschlossen

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In dieser Woche wurde im Bundestag ein Migrationspaket bestehend aus mehreren Gesetzen beschlossen. Die Leistungen für Asylbewerber/innen werden an die aktuelle Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst. Zudem wird eine Ehrenamtspauschale für Geflüchtete eingeführt und der Zugang zur Förderung von Berufsausbildung soll weitgehend unabhängig von aufenthaltsrechtlichen Vorgaben geregelt werden. Gestattete und Geduldete sollen die Möglichkeit haben, an Deutschkursen teilzunehmen. Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll die Einwanderung von Fachkräften bedarfsgerecht geregelt. Außerdem soll eine im Ausland erworbene Qualifikation leichter anerkannt werden und die Länder sollen jeweils eine zentrale Ausländerbehörde einrichten. Endet ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Ausländer vorzeitig, muss die Ausländerbehörde unterrichtet werden. Durch das Duldungsgesetz soll erreicht werden, dass gut integrierte Geduldete nicht abgeschoben werden. Das zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht soll eine praktikablere Ausgestaltung der Vorschriften zur Abschiebehaft, zum Ausreisegewahrsam und zur vorrübergehenden Unterbringung von Abschiebungsgefangenen in Hafteinrichtungen regeln. Zudem wird die im Juli 2016 in Kraft getretene Wohnsitzregelung verlängert und weiterentwickelt werden.

Den Entwurf eines Gesetzes zur Entfristung des Integrationsgesetzes gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/086/1908692.pdf

Den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/100/1910047.pdf

Den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/087/1908752.pdf

Den Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/082/1908285.pdf

Den Entwurf eines Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/100/1910053.pdf

Den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/100/1910052.pdf

Den Entwurf eines Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/082/1908286.pdf

Fachkräfteeinwanderungsgesetz – Durchbruch für eine geordnete Einwanderungspolitik

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Wir wollen die Einwanderung von Fachkräften nach Deutschland auf eine neue geregelte Basis bringen. Neben der Qualifizierung und Weiterbildung von inländischen Fachkräften sollen auch Fachkräfte aus der Europäischen Union und aus dem außereuropäischen Ausland einen erleichterten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten.

In erster Lesung hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten. Darin enthalten ist ein neuer einheitlicher Fachkräftebegriff, der nicht nur Fachkräfte mit akademischer Ausbildung umfasst. Geändert wird, dass Fachkräfte mit Ausbildung nicht nur in bestimmten Berufen mit Engpässen arbeiten dürfen, sondern in allen Berufen zu der sie ihre Qualifikation befähigt. Die Anerkennung von Fachkräften wird vereinfacht indem Qualifizierungsmaßnahmen bereits mit paralleler Beschäftigung im Beruf möglich sein werden. Das Bewerbungsverfahren wird effizienter, indem die Länder mindestens eine zentrale Ausländerbehörde einrichten für „Beschleunigte Fachkräfteverfahren“.

Gleichzeitig verbessern wir die Rechtslage für Menschen, die bereits in Deutschland leben und hier geduldet sind. Wer mitten in der Ausbildung oder im Beruf steckt, soll mit dem Duldungsgesetz neue Perspektiven erhalten.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/082/1908285.pdf

Den Gesetzentwurf zum Duldungsgesetz finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/082/1908286.pdf

Ausweisung weiterer sicherer Herkunftsstaaten

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In dieser Woche haben wir im Bundestag in zweiter und dritter Lesung den Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten beraten. Mit dieser Einstufung kann die Dauer von Asylverfahren und die Rückführung im Falle einer Ablehnung beschleunigt werden, wenn für die Betroffenen die Chancen auf Gewährung von Asyl gering sind. Davon unberührt bleibt die individuelle Prüfung eines Asylrechts. Insbesondere sieht der Gesetzentwurf vor, die Darlegungs- und Beweislast im Verfahren umzukehren, Ausreise- und Klagefristen sowie den Instanzenzug zu verkürzen. Außerdem sieht der Entwurf die Pflicht vor, bis zum Ende des Verfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Ausdrücklich im Gesetzestext verankert wird auch der grundsätzliche Zugang zu einer speziellen Rechtsberatung für besonders verletzliche Flüchtende (zum Beispiel unbegleitete Minderjährige, Opfer von Menschenhandel und Folteropfer).

Den Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten gibt es hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/053/1905314.pdf

Familienzusammenführung für subsidiär geschützte Geflüchtete wieder möglich

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Zum Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten wurde nun namentlich abgestimmt. Das betrifft vor allem Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien. Der Familiennachzug war seit 2016 ausgesetzt. Die Neuregelung ermöglicht den Nachzug von monatlich insgesamt 1.000 Ehepartnern und minderjährigen Kindern sowie von Eltern, deren minderjährige Kinder bereits in Deutschland leben. Im Gesetz konnten wir verankern, was genau die Kriterien für das Vorliegen humanitärer Gründe sind. Im Grundgesetz werden der Schutz der Familie und das Kindeswohl garantiert. Mit der Zusammenführung von auf der Flucht getrennten Familien stärken wir beides.

Wichtig ist, dass der Visumserteilung durch das Auswärtige Amt eine Entscheidung nach sachlicher Prüfung im Inland durch das Bundesverwaltungsamt vorgeschaltet ist. Damit kann die Visumsvergabe so koordiniert werden, dass die dringendsten Fälle zuerst Berücksichtigung finden können, dabei aber die Kapazitäten der deutschen Auslandsvertretungen nicht überstrapaziert werden. Wir konnten außerdem erreichen, dass im Rahmen einer Einführungsregelung für 2018 für den gesamten Zeitraum vom 1. August bis zum Ende dieses Jahres eine Begrenzung auf 5.000 Visa festgelegt wird und nicht auf 1.000 Visa pro Monat. Auch bei möglichen Anlaufschwierigkeiten kann so das Kontingent für 2018 voll ausgeschöpft werden. Der Familiennachzug zu Gefährdern, also zu Personen, die unsere Demokratie gefährden etwa mit Aufrufen zu Hass oder Gewalt gegen Teile der Bevölkerung, wurde im Gesetz ausgeschlossen.

Den Entwurf der Bundesregierung zum Familiennachzugsneuregelungsgesetz finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/024/1902438.pdf

Familienzusammenführung für subsidiär Geschützte wieder ermöglichen

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SPD und Union hatten sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass monatlich 1.000 Personen ermöglicht werden soll, im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland zu kommen. Von August an sollen also insbesondere die Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien mit einer Aufenthaltserlaubnis wieder enge Verwandte nachholen dürfen.

Am Donnerstag hat das Parlament in erster Lesung eine Neuregelung der Familienzusammenführung für subsidiär Geschützte debattiert. Wichtig ist für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, dass es eine Einführungsregelung für 2018 geben soll, die dafür sorgt, dass das Kontingent 2018 auch bei möglichen Anlaufschwierigkeiten ausgeschöpft werden kann. Es sollen 5.000 Visa für den gesamten Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2018 festlegt werden und nicht die Begrenzung von 1.000 Visa pro Monat. Der SPD-Fraktion ist es außerdem gelungen, die Kriterien für humanitäre Gründe ausdrücklich im Gesetzestext zu verankern. Damit wird der Schutz der Familie und des Kindeswohls gestärkt, der von unserem Grundgesetz garantiert wird.

Den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/024/1902438.pdf

Antisemitismus entschlossen bekämpfen

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Die SPD-Bundestagsfraktion beschloss gemeinsam mit Union, FDP und Grünen einen Antrag gegen Antisemitismus. Anlässlich des Gedenktags für die Opfer des Nationalsozialismus soll ein klares Zeichen gegen Antisemitismus gesetzt werden. Der Antrag fordert nicht nur politisches und gesamtgesellschaftliches Engagement zur Bekämpfung von Antisemitismus; die Bundesregierung wird dadurch auch aufgefordert, einen Antisemitismusbeauftragten zu berufen sowie den Einsatz gegen Antisemitismus in Gesellschaft und Forschung zu fördern. Antisemitische Straftaten sollen darüber hinaus besser erfasst und konsequent geahndet werden.

 

Den Antrag finden Sie hier.

Einsetzung des ersten Untersuchungsausschusses

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In dieser Woche beschloss der Bundestag auch, einen ersten Untersuchungsausschuss einzusetzen. Dieser hat den Auftrag, die Ereignisse um den Anschlag am Breitscheidplatz aufzuklären, der sich am 19. Dezember 2016 in Berlin ereignete. Der Bundestag möchte damit einen Beitrag leisten, um Anschläge künftig besser verhindern zu können. Der Untersuchungsausschuss hat 9 Mitglieder, die SPD-Fraktion stellt 2 davon.

 

Den Antrag finden Sie hier.

Entschädigung der Anschlagsopfer vom Berliner Breitscheidplatz

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Am 19. Dezember 2016 waren bei einem Terroranschlag auf dem Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz 12 Menschen gestorben und über 60 zum Teil schwer verletzt worden. In einem gemeinsamen Antrag von SPD, CDU/CSU, FDP und Bündnis90/Die Grünen erklärte der Deutsche Bundestag deswegen in dieser Woche seine Solidarität mit den Opfern und Hinterbliebenen und forderte konkrete Verbesserungen beim Opferschutz, wie der Opferbeauftragte der Bundesregierung Kurt Beck vorgeschlagen hat.

 

Viele Betroffene fühlen sich nach den Geschehnissen allein gelassen, hatten mit bürokratischen Hürden, undurchsichtigen Verfahren und unzureichender finanzieller Unterstützung zu kämpfen. Deswegen sollen Opfer terroristischer Anschläge in Zukunft beispielsweise auch Leistungen nach dem sozialen Entschädigungsrecht für Opfer von Gewalttaten erhalten und soll die Höhe der pauschalisierten Entschädigungszahlungen überprüft werden.

 

Den Antrag finden Sie hier.

SPD legt Entwurf für ein Einwanderungsgesetz vor

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Das Plenum des Deutschen Bundestags beriet in dieser Woche über einen weiteren Antrag der SPD-Bundestagsfraktion, der vorsieht, in Deutschland ein Einwanderungsgesetz zu verabschieden. Die Überalterung unserer Gesellschaft ist eine große Herausforderung für stabile Renten und die Versorgung unserer Betriebe mit qualifizierten Arbeitnehmern. Deswegen braucht die Bundesrepublik ebenfalls Einwanderung aus Staaten außerhalb der Europäischen Union, die durch ein Einwanderungsgesetz geregelt werden kann. Das ist auch zentral, um politisches Asyl endlich klar von Einwanderung zu unterscheiden.

Die SPD schlägt in einem ersten Schritt ein Punktesystem vor, das die Einwanderung von Fachkräften nach transparenten Kriterien bedarfsgerecht steuert. Das Punktesystem soll zunächst neben den bisher geltenden Rechtsvorschriften bestehen und ein flexibles Steuerungsinstrument ergänzen. Unser langfristiges Ziel ist es, durch schrittweise Vereinfachung, Reform und Überführung der bisherigen Einwanderungsregeln ein umfassendes Einwanderungsgesetz zu schaffen. Dieses ist dann in ein Gesamtkonzept Migration einzubetten, das die wirksame Bekämpfung von Fluchtursachen ebenso beinhaltet wie die Verbesserung der Integration in Deutschland.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie hier.

Das moderne Deutschland – Der Zukunftsplan von Martin Schulz

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Das ist die Kampfansage gegen das „Durchmerkeln“! Der SPD-Kanzlerkandidat und Parteivorsitzende Martin Schulz will sich nicht mit konservativer Stillstandspolitik abfinden und zeichnet sein Bild für das moderne Deutschland in einem starken geeinten Europa. Dabei ist sein Blick über den Tellerrand sehr konkret: mit mutigen Schritten für massive Investitionen in die Zukunft, einer modernen, gerechten Arbeitswelt, dem Paradigmenwechsel in der Bildungspolitik – dafür hat er einen Plan.

Zukunft, Gerechtigkeit und Europa. Das sind die Kernthemen des Plans, den Martin Schulz am Sonntag vor vielen Hundert Gästen auf der Veranstaltung „Das moderne Deutschland“ vorstellte. Er werde in die Zukunft investieren, damit unsere Kinder mindestens genauso gut leben können wie wir. Und zwar massiv: in Schulgebäude, in gut ausgebildete Lehrkräfte, in modernste Ausstattung – gemeinsam mit den Ländern und Gemeinden. Aber auch in schnelles Internet, gute Verkehrswege, Forschung und Entwicklung. Den Erwerbstätigen will er ein „Chancenkonto“ zu Verfügung stellen, um fit für den Job zu bleiben oder auch um sich selbständig zu machen. Und Europa will der Sozialdemokrat vom Kopf auf die Füße stellen, gemeinsam mit den Partnern ein neues Kapitel aufschlagen für mehr Solidarität untereinander und für Effizienz.

Hier können Sie den Zukunftsplan von Martin Schulz herunter laden.