Inneres und Justiz – Seite 3 von 6 – Oliver Kaczmarek, Md

Unterstützung des Bundes für Kommunen und Länder bei den Integrationskosten und in der Justiz

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In dieser Wahlperiode hat der Bund zahlreiche Maßnahmen zur Unterstützung der Länder und Kommunen auf den Weg gebracht, z. B. bei der Kinderbetreuung, dem sozialen Wohnungsbau oder bei der Modernisierung der kommunalen Infrastruktur. Auch im Bereich der Integrationskosten, die den Ländern und Kommunen, z. B. bei der Unterbringung, Verteilung und Versorgung von Asylsuchenden oder der Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge entstehen, übernimmt der Bund seit 2016 Verantwortung. In den Jahre 2016 bis 2018 wurden den Ländern dafür jährlich 2 Milliarden Euro als Integrationspauschale sowie eine Entlastung (670 Euro je Verfahrensmonat) im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung gestellt.

In den kommenden zwei Jahren will der Bund die Kommunen nun vollständig von den Kosten für Unterkunft und Heizung für anerkannte Asyl- und Schutzbedürftige entlasten. Zudem stellt er den Ländern für 2020 eine Integrationspauschale in Höhe von 700 Millionen Euro und für 2021 in Höhe von 500 Millionen Euro im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung.

Außerdem verbessern wir mit dem „Pakt für den Rechtsstaat“ die Personalausstattung der Justiz. Die Länder sollen im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2021 insgesamt 2.000 neue Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte schaffen und besetzen. Der Bund wird den Ländern zu diesem Zwecke in den nächsten beiden Jahren Mittel in Höhe von insgesamt 220 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/142/1914246.pdf

Das Waffengesetz verschärfen

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Mit dem Waffenrechtsänderungsgesetz, das wir in dieser Woche in erster Lesung im Bundestag beraten haben, setzen wir die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen um. Die Richtlinie verfolgt hauptsächlich drei Ziele: Erstens soll der illegale Zugang zu scharfen Schusswaffen erschwert werden. Zweitens sollen sämtliche Schusswaffen und ihre wesentlichen Teile über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg behördlich rückverfolgt werden können. Drittens soll die Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge erschwert werden. Dies soll insbesondere durch eine Begrenzung der Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen erreicht werden. Um die vollständige Rückverfolgbarkeit von Waffen und wesentlichen Teilen zu ermöglichen, werden wir das Nationale Waffenregister ausbauen und die Waffenhersteller und Waffenhändler verpflichten, ihren Umgang mit Waffen gegenüber den Waffenbehörden elektronisch anzuzeigen. Die Waffenbehörden übermitteln diese Daten an die Registerbehörde. Ferner soll eine Anzeigepflicht für unbrauchbar gemachte Schusswaffen eingeführt werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/138/1913839.pdf

Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts

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Die dritte Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts wurde in dieser Woche im Bundestag beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Mehrstaater, d.h. Deutsche mit einer weiteren Staatsangehörigkeit, die im Ausland an Kampfhandlungen für eine Terrormiliz teilgenommen haben, die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. In einem Änderungsantrag wurden weitere Regelungen zu den Voraussetzungen bezüglich der Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern vorgenommen. Insbesondere ist zukünftig die Einbürgerung ausgeschlossen, wenn Antragstellende in Mehrehe leben.

Den Gesetzentwurf gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/097/1909736.pdf

Die Beschlussempfehlung mit dem Änderungsantrag gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/110/1911083.pdf

Migrations- und Integrationspaket beschlossen

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In dieser Woche wurde im Bundestag ein Migrationspaket bestehend aus mehreren Gesetzen beschlossen. Die Leistungen für Asylbewerber/innen werden an die aktuelle Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst. Zudem wird eine Ehrenamtspauschale für Geflüchtete eingeführt und der Zugang zur Förderung von Berufsausbildung soll weitgehend unabhängig von aufenthaltsrechtlichen Vorgaben geregelt werden. Gestattete und Geduldete sollen die Möglichkeit haben, an Deutschkursen teilzunehmen. Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll die Einwanderung von Fachkräften bedarfsgerecht geregelt. Außerdem soll eine im Ausland erworbene Qualifikation leichter anerkannt werden und die Länder sollen jeweils eine zentrale Ausländerbehörde einrichten. Endet ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Ausländer vorzeitig, muss die Ausländerbehörde unterrichtet werden. Durch das Duldungsgesetz soll erreicht werden, dass gut integrierte Geduldete nicht abgeschoben werden. Das zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht soll eine praktikablere Ausgestaltung der Vorschriften zur Abschiebehaft, zum Ausreisegewahrsam und zur vorrübergehenden Unterbringung von Abschiebungsgefangenen in Hafteinrichtungen regeln. Zudem wird die im Juli 2016 in Kraft getretene Wohnsitzregelung verlängert und weiterentwickelt werden.

Den Entwurf eines Gesetzes zur Entfristung des Integrationsgesetzes gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/086/1908692.pdf

Den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/100/1910047.pdf

Den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/087/1908752.pdf

Den Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/082/1908285.pdf

Den Entwurf eines Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/100/1910053.pdf

Den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/100/1910052.pdf

Den Entwurf eines Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/082/1908286.pdf

Fachkräfteeinwanderungsgesetz – Durchbruch für eine geordnete Einwanderungspolitik

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Wir wollen die Einwanderung von Fachkräften nach Deutschland auf eine neue geregelte Basis bringen. Neben der Qualifizierung und Weiterbildung von inländischen Fachkräften sollen auch Fachkräfte aus der Europäischen Union und aus dem außereuropäischen Ausland einen erleichterten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten.

In erster Lesung hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten. Darin enthalten ist ein neuer einheitlicher Fachkräftebegriff, der nicht nur Fachkräfte mit akademischer Ausbildung umfasst. Geändert wird, dass Fachkräfte mit Ausbildung nicht nur in bestimmten Berufen mit Engpässen arbeiten dürfen, sondern in allen Berufen zu der sie ihre Qualifikation befähigt. Die Anerkennung von Fachkräften wird vereinfacht indem Qualifizierungsmaßnahmen bereits mit paralleler Beschäftigung im Beruf möglich sein werden. Das Bewerbungsverfahren wird effizienter, indem die Länder mindestens eine zentrale Ausländerbehörde einrichten für „Beschleunigte Fachkräfteverfahren“.

Gleichzeitig verbessern wir die Rechtslage für Menschen, die bereits in Deutschland leben und hier geduldet sind. Wer mitten in der Ausbildung oder im Beruf steckt, soll mit dem Duldungsgesetz neue Perspektiven erhalten.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/082/1908285.pdf

Den Gesetzentwurf zum Duldungsgesetz finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/082/1908286.pdf

Ausweisung weiterer sicherer Herkunftsstaaten

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In dieser Woche haben wir im Bundestag in zweiter und dritter Lesung den Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten beraten. Mit dieser Einstufung kann die Dauer von Asylverfahren und die Rückführung im Falle einer Ablehnung beschleunigt werden, wenn für die Betroffenen die Chancen auf Gewährung von Asyl gering sind. Davon unberührt bleibt die individuelle Prüfung eines Asylrechts. Insbesondere sieht der Gesetzentwurf vor, die Darlegungs- und Beweislast im Verfahren umzukehren, Ausreise- und Klagefristen sowie den Instanzenzug zu verkürzen. Außerdem sieht der Entwurf die Pflicht vor, bis zum Ende des Verfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Ausdrücklich im Gesetzestext verankert wird auch der grundsätzliche Zugang zu einer speziellen Rechtsberatung für besonders verletzliche Flüchtende (zum Beispiel unbegleitete Minderjährige, Opfer von Menschenhandel und Folteropfer).

Den Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten gibt es hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/053/1905314.pdf

Familienzusammenführung für subsidiär geschützte Geflüchtete wieder möglich

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Zum Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten wurde nun namentlich abgestimmt. Das betrifft vor allem Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien. Der Familiennachzug war seit 2016 ausgesetzt. Die Neuregelung ermöglicht den Nachzug von monatlich insgesamt 1.000 Ehepartnern und minderjährigen Kindern sowie von Eltern, deren minderjährige Kinder bereits in Deutschland leben. Im Gesetz konnten wir verankern, was genau die Kriterien für das Vorliegen humanitärer Gründe sind. Im Grundgesetz werden der Schutz der Familie und das Kindeswohl garantiert. Mit der Zusammenführung von auf der Flucht getrennten Familien stärken wir beides.

Wichtig ist, dass der Visumserteilung durch das Auswärtige Amt eine Entscheidung nach sachlicher Prüfung im Inland durch das Bundesverwaltungsamt vorgeschaltet ist. Damit kann die Visumsvergabe so koordiniert werden, dass die dringendsten Fälle zuerst Berücksichtigung finden können, dabei aber die Kapazitäten der deutschen Auslandsvertretungen nicht überstrapaziert werden. Wir konnten außerdem erreichen, dass im Rahmen einer Einführungsregelung für 2018 für den gesamten Zeitraum vom 1. August bis zum Ende dieses Jahres eine Begrenzung auf 5.000 Visa festgelegt wird und nicht auf 1.000 Visa pro Monat. Auch bei möglichen Anlaufschwierigkeiten kann so das Kontingent für 2018 voll ausgeschöpft werden. Der Familiennachzug zu Gefährdern, also zu Personen, die unsere Demokratie gefährden etwa mit Aufrufen zu Hass oder Gewalt gegen Teile der Bevölkerung, wurde im Gesetz ausgeschlossen.

Den Entwurf der Bundesregierung zum Familiennachzugsneuregelungsgesetz finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/024/1902438.pdf

Familienzusammenführung für subsidiär Geschützte wieder ermöglichen

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SPD und Union hatten sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass monatlich 1.000 Personen ermöglicht werden soll, im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland zu kommen. Von August an sollen also insbesondere die Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien mit einer Aufenthaltserlaubnis wieder enge Verwandte nachholen dürfen.

Am Donnerstag hat das Parlament in erster Lesung eine Neuregelung der Familienzusammenführung für subsidiär Geschützte debattiert. Wichtig ist für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, dass es eine Einführungsregelung für 2018 geben soll, die dafür sorgt, dass das Kontingent 2018 auch bei möglichen Anlaufschwierigkeiten ausgeschöpft werden kann. Es sollen 5.000 Visa für den gesamten Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2018 festlegt werden und nicht die Begrenzung von 1.000 Visa pro Monat. Der SPD-Fraktion ist es außerdem gelungen, die Kriterien für humanitäre Gründe ausdrücklich im Gesetzestext zu verankern. Damit wird der Schutz der Familie und des Kindeswohls gestärkt, der von unserem Grundgesetz garantiert wird.

Den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/024/1902438.pdf

Antisemitismus entschlossen bekämpfen

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Die SPD-Bundestagsfraktion beschloss gemeinsam mit Union, FDP und Grünen einen Antrag gegen Antisemitismus. Anlässlich des Gedenktags für die Opfer des Nationalsozialismus soll ein klares Zeichen gegen Antisemitismus gesetzt werden. Der Antrag fordert nicht nur politisches und gesamtgesellschaftliches Engagement zur Bekämpfung von Antisemitismus; die Bundesregierung wird dadurch auch aufgefordert, einen Antisemitismusbeauftragten zu berufen sowie den Einsatz gegen Antisemitismus in Gesellschaft und Forschung zu fördern. Antisemitische Straftaten sollen darüber hinaus besser erfasst und konsequent geahndet werden.

 

Den Antrag finden Sie hier.

Einsetzung des ersten Untersuchungsausschusses

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In dieser Woche beschloss der Bundestag auch, einen ersten Untersuchungsausschuss einzusetzen. Dieser hat den Auftrag, die Ereignisse um den Anschlag am Breitscheidplatz aufzuklären, der sich am 19. Dezember 2016 in Berlin ereignete. Der Bundestag möchte damit einen Beitrag leisten, um Anschläge künftig besser verhindern zu können. Der Untersuchungsausschuss hat 9 Mitglieder, die SPD-Fraktion stellt 2 davon.

 

Den Antrag finden Sie hier.