Inneres und Justiz

Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts

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In dieser Woche haben wir nach intensiven Beratungen die Novelle des Verfassungsschutzgesetzes beschlossen. Der Entwurf der Bundesregierung sieht mehr Befugnisse für die Nachrichtendienste bei der Überwachung digitaler und verschlüsselter Kommunikation vor. Ziel ist es, im digitalen Zeitalter schwere Bedrohungen für unseren Rechtssaat und für die freiheitliche Grundordnung leichter aufzuklären. Wehrhafte Demokratie braucht einen wirksamen Verfassungsschutz als Frühwarnung. Dabei erfordert die effektive Aufklärung schwerer Bedrohungen zeitgemäße Befugnisse.

Insbesondere zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus in Deutschland sollen die Nachrichtendienste mehr Befugnisse für die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) erhalten. Mit der Quellen-TKÜ kann auf verschlüsselte Messenger-Nachrichten zugegriffen werden. Flankierend werden die Voraussetzungen für eine verbesserte und erweiterte Kontrolle von TKÜ-Maßnahmen durch die G10-Kommission geschaffen. Für diese stärkere Kontrolle durch das Parlament haben wir uns in den Verhandlungen stark gemacht. Und wir haben in einer Entschließung festgelegt, dass der G-10-Kommission dafür auch mehr Personal zur Verfügung gestellt werden soll.

Bei den Mitwirkungspflichten der Unternehmen haben wir erreicht, dass diese präziser gefasst werden und klargestellt, dass diese eine Aufhebung von Verschlüsselung ausdrücklich nicht umfassen.

Vor dem Hintergrund isolierter Einzeltäterinnen und Einzeltäter wie in Hanau und Halle sieht der Regierungsentwurf außerdem nun auch die Beobachtung von Einzelpersonen vor.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/247/1924785.pdf

Persönliche Erklärung zu den Anträgen „Konsequenzen aus dem Brand in Moria ziehen – Lager auf den griechischen Inseln auflösen und Geflüchtete in Deutschland aufnehmen“, Drucksachen 19/22264, und „Nach dem Brand von Moria – Für schnelle Nothilfe und einen menschenrechtsbasierten Neustart der europäischen Flüchtlingspolitik“, Drucksache 19/22679

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Die Zustände auf Lesbos und den anderen griechischen Inseln sind bereits seit langem katastrophal und unerträglich. Durch die verheerenden Brände im Flüchtlingscamp Moria hat sich die Lage nochmals massiv verschlechtert. Rund 13.000 Menschen haben nun auch noch ihr letztes Dach über dem Kopf verloren. Frauen, Männer und Kinder leben buchstäblich auf der Straße. Es handelt sich um eine humanitäre Katastrophe. Die schrecklichen Bilder und Schicksale der Menschen dort lassen selbstverständlich niemanden aus der SPD-Bundestagsfraktion kalt. In dieser unmittelbaren Not ist schnelles Handeln gefordert. Jetzt kommt es zunächst darauf an, den schutzbedürftigen Menschen vor Ort in enger Kooperation mit der griechischen Regierung sofort zu helfen, um diese menschenunwürdige Situation zu entschärfen. Die Menschen dort brauchen jetzt eine Unterkunft, grundlegende Verpflegung und medizinische Versorgung.

Wir helfen! Deutschland leistet umfangreiche Unterstützung. Bereits in der Nacht zum 11. September 2020 haben wir einen ersten THW-Konvoi auf den Weg nach Griechenland geschickt. Weitere sind gefolgt bzw. in Vorbereitung. Auch das DRK hilft bei den kurzfristigen Lieferungen von Sachmitteln. Zu unserer umfangreichen humanitären Hilfe vor Ort zählen etwa 1028 Zelte, 7000 Schlafsäcke, 1400 Feldbetten, 22 Sanitärcontainer, Decken und Schlafunterlagen. Es geht hier aber nicht um Zahlen, es geht um Menschen. Die Zustände in Griechenland müssen sich zwingend verbessern. Wir lassen nicht nach, bis wir menschenwürdige Bedingungen erreicht haben, die mit europäischem Recht und unseren Werten vereinbar sind.

Doch auch darüber hinaus müssen wir Griechenland noch stärker unterstützen und entlasten, indem wir geflüchtete Menschen von den Inseln in anderen europäischen Staaten aufnehmen. Deutschland hat sich hierbei in großem Maße engagiert und bei den anderen europäischen Mitgliedstaaten dafür geworben, geflüchtete Menschen aus Griechenland aufzunehmen. Das Ergebnis ist, dass sich bereits vor den Bränden in Moria in der europäischen Koalition der Menschlichkeit mittlerweile elf EU-Länder plus Norwegen und Serbien an der Aufnahme von Geflüchteten beteiligen. Deutschland hat die Aufnahme von knapp 1.000 Menschen, unbegleiteten Minderjährigen, behandlungsbedürftigen Kindern und ihrer Familien, zugesagt. In diesem Rahmen sind bislang 758 Geflüchtete aus Griechenland überstellt worden, 574 nach Deutschland, 184 in sechs weitere Länder. Der Prozess läuft leider nur sehr schleppend. Daran müssen wir arbeiten.

Zudem hat die SPD sich dafür stark gemacht, in der aktuellen Situation nun nicht auf die schwerfällige Einigung zwischen mehreren europäischen Mitgliedstaaten zu warten, sondern unser zugesagtes Kontingent jetzt weiter zu erhöhen. Es ist gut, dass sich die Union auf unseren Druck hin endlich bewegt hat. Wir haben uns mit Erfolg dafür eingesetzt, dass unser Land einen eigenständigen Beitrag humanitärer Hilfe leistet und gleichzeitig die Solidarität der europäischen Gemeinschaft nicht aus der Pflicht entlässt. Wir nehmen nun weitere 150 Kinder und Jugendliche und 1.553 Menschen, hauptsächlich Kinder und ihre Familien, in einem eigenständigen Kontingent auf.

Damit nimmt Deutschland nun insgesamt ca. 2.750 Personen aus Griechenland auf und leistet einen wichtigen Beitrag zur spürbaren Entlastung der griechischen Inseln. Dies alles ist auf unsere Initiative und gegen den erheblichen Widerstand des Koalitionspartners zustande gekommen.

Doch damit ist es aus unserer Sicht nicht getan. Wir sehen unsere europäischen Partner weiter mit uns in der Verantwortung. Deshalb werben wir weiter um Unterstützung für die gemeinsame Initiative aufnahmebereiter europäischer Partnerländer. Auf eine europäische Lösung darf man nicht warten, man muss für sie arbeiten. Das tun wir und wollen uns auch weiterhin entsprechend unserer Kraft und Größe beteiligen. Die Aufnahmebereitschaft vieler Bundesländer und Kommunen in Deutschland gilt es jetzt zu nutzen. Unser Ziel bleibt es, dass sich am Ende alle europäischen Mitgliedstaaten in diese Solidarität einbringen. Und wir brauchen eine dauerhafte Lösung und einen ständigen Hilfsmechanismus, sodass wir nicht bei jeder Notlage erst in schwerfällige Verhandlungen darüber treten müssen, wer wie viel Unterstützung leistet.

Für eine grundsätzliche Lösung brauchen wir eine Neuausrichtung der europäischen Flüchtlingspolitik und des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Als SPD-Bundestagsfraktion haben wir dazu vor der Sommerpause einen klaren Beschluss mit konkreten Umsetzungsvorschlägen verabschiedet. Wir müssen weg vom Prinzip der Zuständigkeit des Ersteinreisestaates und brauchen eine gerechte und solidarische Verteilung geflüchteter Menschen auf die einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Nur so schaffen wir dauerhaft eine Entlastung der Staaten an den EU-Außengrenzen und somit auch insbesondere Griechenlands. Daran arbeiten wir auf EU-Ebene mit Hochdruck. Die EU-Kommission muss endlich ihre Vorschläge präsentieren und diese fortgesetzte Schande an unseren Außengrenzen beenden. Ein erster Schritt könnte, wie bereits im Frühjahr von uns vorgeschlagen, die Entwicklung eines Pilotmodells für ein gemeinsam betriebenes Asylzentrum unter europäischer Flagge auf den griechischen Inseln sein. Wir lassen nicht nach, bis in Europa europäisches Recht und europäische Werte auch überall durchgesetzt werden. Wir müssen unsere europäische Ratspräsidentschaft nutzen, um die Idee einer solidarischen europäischen Asylpolitik endlich gemeinsam in die Praxis umzusetzen.

Warum ich dem Antrag der Fraktion Die Linke trotzdem nicht zustimme, obwohl ich doch für die Aufnahme von Geflüchteten in Deutschland bin: Auch mich beschämt und entsetzt das gemeinschaftliche Versagen in Europa. Bei der Abstimmung im Bundestag geht es aber nicht um Symbolpolitik, sondern vielmehr darum, die Aufnahme von Menschen aus Griechenland auch tatsächlich durchzusetzen. Es ist ein Irrglaube, dass die SPD-Bundestagsfraktion einfach nur dem Antrag der Fraktion Die Linke zustimmen müsste und schon kämen die Menschen nach Deutschland. Das Gegenteil ist der Fall: Nicht durch symbolische Abstimmungen im Bundestag, sondern durch beharrliche Arbeit, Standfestigkeit in den Grundüberzeugungen und Konfliktbereitschaft gegenüber dem Koalitionspartner lassen sich konkrete Ergebnisse erzielen, die den Menschen konkret helfen. Dem stellt sich die SPD und kämpft für Fortschritte, wie sie unter den gegebenen Mehrheitsverhältnissen im Bundestag möglich sind.

Im Koalitionsvertrag haben sich die Fraktionen von CDU/CSU und SPD auf ein einheitliches Abstimmungsverhalten im Deutschen Bundestag verständigt. Das ist Grundlage jeder Koalition. Diese Tatsache wird von den Fraktionen der Opposition gerne dazu benutzt, um Fraktionen in einer Regierungskoalition vorzuführen.

Im Bundestag haben sich zwei Oppositionsparteien dazu entschlossen, über ihren Antrag jeweils namentlich abstimmen zu lassen. Dabei ist von vornherein klar, dass diese keine Mehrheit erhalten werden. Es gibt derzeit keine Mitte-Links-Mehrheit im Deutschen Bundestag. Ich würde mich freuen, wenn das nach der nächsten Bundestagswahl anders ist.

Worte und Handeln müssen zusammenpassen. Das gilt auch für Bündnis 90/Die Grünen. Wer die Hilfeleistungen der deutschen Bundesregierung auf der einen Seite als nicht ausreichend kritisiert, auf der anderen Seite aber als grüner Teil der österreichischen Regierung die menschenfeindliche Entscheidung mitträgt, trotz der großen Not nicht einen einzigen Flüchtling aufzunehmen, hat keinen Grund, auf andere zu zeigen.

Unser Auftrag als Regierungsfraktion ist es aber nicht, symbolpolitischen Oppositionsanträgen zuzustimmen – was effektiv gar nichts verbessert. Ich weiß, dies ist für viele Bürgerinnen und Bürger nur sehr schwer nachvollziehbar, und auch uns Abgeordneten verlangt eine solche namentliche Abstimmung bei wichtigen Themen und vor allem auch bei humanitären Notlagen sehr viel ab. Zur Regierungsverantwortung in einer Demokratie gehört es aber eben auch, getroffene Vereinbarungen einzuhalten.

Unser Auftrag als Regierungsfraktion und mein Auftrag als Abgeordneter für den Wahlkreis Unna I ist es nun, die Möglichkeiten zu nutzen, die uns als an der Regierung beteiligte Fraktion offenstehen, um konkrete Lösungen zu entwickeln. Dabei haben wir bereits viel erreicht. Und daran arbeiten wir weiter!

Abmilderung der Folgen der COVID19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht

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Damit kein Mieter seine Wohnung aufgrund der Corona-Epidemie verliert, werden die Kündigungsregelungen erweitert. Wenn die Miete aufgrund der Auswirkungen der Corona-Epidemie nicht gezahlt werden kann, dann ist eine Kündigung erst nach sechs statt wie bisher drei Monaten möglich. Diesselbe Regelung gelten für Gewerbemieten. Bei Vermietern, die die Mieteinnahmen zur Finanzierung des Wohnungskaufes benötigen, kommt das ebenfalls jetzt neu beschlossene Leistungsverweigerungsrecht bei Darlehensverträgen in Betracht. Bei gewerblichen Vermietern gilt der Schutzschirm für Unternehmen.

Weiterhin werden für Verbraucherinnen und Verbraucher die Verpflichtungen für Verbraucherdarlehnsverträge gelockert. Zahlungspflichten aus Verbraucherdarlehensverträgen, die bis zum 30. Juni 2020 fällig werden, sollen gesetzlich um drei Monate gestundet werden, wenn der Schuldner oder die Schuldnerin infolge der Pandemie nicht zahlen kann.

Im Insolvenzrecht wird die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt werden, wenn Unternehmen durch die Corona-Epidemie wirtschaftliche Schäden erleiden. Gleichzeitig wird für drei Monate das Recht der Gläubiger eingeschränkt, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen. Damit sollen gesunde Unternehmen über die Krise hinaus stabilisiert werden.

Im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Wohnungseigentumsrecht sind in der Regel Versammlungen vorgeschrieben, um nötige Beschlüsse zu treffen. Da Versammlungen aktuell nicht möglich sind, ermöglicht die neue Rechtslage die Durchführung von Online-Hauptversammlungen, zum Beispiel in einer Aktiengesellschaft. Um die Finanzierung der Gemeinschaften der Wohnungseigentümer sicherzustellen, wird angeordnet, dass der zuletzt beschlossene Wirtschaftsplan bis zum Beschluss eines neuen Wirtschaftsplans fort gilt.

Nicht zuletzt sind auch Gerichtsverhandlungen von den Einschränkungen betroffen. Deswegen wird im Strafrecht geregelt, dass gerichtliche Hauptverhandlungen für maximal drei Monate und zehn Tage zu unterbrechen.

Die Gesetzesentwürfe finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/181/1918110.pdf

Bericht der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration

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Laut dem zwölften Migrationsbericht hat jeder vierte in Deutschland Lebende einen Migrationshintergrund, welcher dadurch definiert ist, dass eine Person „selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch die Geburt besitzt“. Der Bericht analysiert die Daten des Jahres 2017. Zu diesem Zeitpunkt hatten danach von den 81,7 Millionen insgesamt in Deutschland lebenden Menschen 19,3 Millionen (23,6%) einen Migrationshintergrund. Den Angaben zufolge sind 6,1 Millionen dieser Personen in Deutschland geboren und 13,2 Millionen eingewandert. Deutsche Staatsangehörige waren 9,8 Millionen (12% der Gesamtbevölkerung), davon besaßen 1,6 Millionen Menschen neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit. 9,4 Millionen (11,5%) der in Deutschland lebenden Menschen hatten eine ausländische Staatsangehörigkeit.

Hervorzuheben ist hierbei, dass die Integration in den Arbeitsmarkt sich verbessert hat. Von den zu uns gekommenen Geflüchteten, die seit 5 Jahren in Deutschland leben, gehen 49 Prozent einer Erwerbstätigkeit nach.

Den Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/157/1915740.pdf
Den Kurzbericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung gibt es hier: http://doku.iab.de/kurzber/2020/kb0420.pdf

Verschärfung des Waffenrechts

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Mit dem Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz, das wir diese Woche beschlossen haben, setzen wir die geänderte EU-Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht um. Vor dem Hintergrund insbesondere der Terroranschläge in Paris im Januar und November 2015 soll die Nutzung von Schusswaffen für terroristische und kriminelle Zwecke erschwert werden.

Die Richtlinie verfolgt drei Ziele: Die Möglichkeit, scharfe Schusswaffen illegal zu erwerben, soll erschwert werden. Künftig soll vor Erteilung einer Waffenerlaubnis der Verfassungsschutz angefragt werden. Sämtliche Schusswaffen und ihre wesentlichen Teile sollen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg behördlich rückverfolgt werden können. Insbesondere durch eine Begrenzung der Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen soll die Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge erschwert werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/138/1913839.pdf

Unterstützung des Bundes für Kommunen und Länder bei den Integrationskosten und in der Justiz

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In dieser Wahlperiode hat der Bund zahlreiche Maßnahmen zur Unterstützung der Länder und Kommunen auf den Weg gebracht, z. B. bei der Kinderbetreuung, dem sozialen Wohnungsbau oder bei der Modernisierung der kommunalen Infrastruktur. Auch im Bereich der Integrationskosten, die den Ländern und Kommunen, z. B. bei der Unterbringung, Verteilung und Versorgung von Asylsuchenden oder der Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge entstehen, übernimmt der Bund seit 2016 Verantwortung. In den Jahre 2016 bis 2018 wurden den Ländern dafür jährlich 2 Milliarden Euro als Integrationspauschale sowie eine Entlastung (670 Euro je Verfahrensmonat) im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung gestellt.

In den kommenden zwei Jahren will der Bund die Kommunen nun vollständig von den Kosten für Unterkunft und Heizung für anerkannte Asyl- und Schutzbedürftige entlasten. Zudem stellt er den Ländern für 2020 eine Integrationspauschale in Höhe von 700 Millionen Euro und für 2021 in Höhe von 500 Millionen Euro im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung.

Außerdem verbessern wir mit dem „Pakt für den Rechtsstaat“ die Personalausstattung der Justiz. Die Länder sollen im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2021 insgesamt 2.000 neue Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte schaffen und besetzen. Der Bund wird den Ländern zu diesem Zwecke in den nächsten beiden Jahren Mittel in Höhe von insgesamt 220 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/142/1914246.pdf

Das Waffengesetz verschärfen

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Mit dem Waffenrechtsänderungsgesetz, das wir in dieser Woche in erster Lesung im Bundestag beraten haben, setzen wir die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen um. Die Richtlinie verfolgt hauptsächlich drei Ziele: Erstens soll der illegale Zugang zu scharfen Schusswaffen erschwert werden. Zweitens sollen sämtliche Schusswaffen und ihre wesentlichen Teile über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg behördlich rückverfolgt werden können. Drittens soll die Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge erschwert werden. Dies soll insbesondere durch eine Begrenzung der Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen erreicht werden. Um die vollständige Rückverfolgbarkeit von Waffen und wesentlichen Teilen zu ermöglichen, werden wir das Nationale Waffenregister ausbauen und die Waffenhersteller und Waffenhändler verpflichten, ihren Umgang mit Waffen gegenüber den Waffenbehörden elektronisch anzuzeigen. Die Waffenbehörden übermitteln diese Daten an die Registerbehörde. Ferner soll eine Anzeigepflicht für unbrauchbar gemachte Schusswaffen eingeführt werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/138/1913839.pdf

Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts

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Die dritte Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts wurde in dieser Woche im Bundestag beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Mehrstaater, d.h. Deutsche mit einer weiteren Staatsangehörigkeit, die im Ausland an Kampfhandlungen für eine Terrormiliz teilgenommen haben, die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. In einem Änderungsantrag wurden weitere Regelungen zu den Voraussetzungen bezüglich der Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern vorgenommen. Insbesondere ist zukünftig die Einbürgerung ausgeschlossen, wenn Antragstellende in Mehrehe leben.

Den Gesetzentwurf gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/097/1909736.pdf

Die Beschlussempfehlung mit dem Änderungsantrag gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/110/1911083.pdf

Migrations- und Integrationspaket beschlossen

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In dieser Woche wurde im Bundestag ein Migrationspaket bestehend aus mehreren Gesetzen beschlossen. Die Leistungen für Asylbewerber/innen werden an die aktuelle Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst. Zudem wird eine Ehrenamtspauschale für Geflüchtete eingeführt und der Zugang zur Förderung von Berufsausbildung soll weitgehend unabhängig von aufenthaltsrechtlichen Vorgaben geregelt werden. Gestattete und Geduldete sollen die Möglichkeit haben, an Deutschkursen teilzunehmen. Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll die Einwanderung von Fachkräften bedarfsgerecht geregelt. Außerdem soll eine im Ausland erworbene Qualifikation leichter anerkannt werden und die Länder sollen jeweils eine zentrale Ausländerbehörde einrichten. Endet ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Ausländer vorzeitig, muss die Ausländerbehörde unterrichtet werden. Durch das Duldungsgesetz soll erreicht werden, dass gut integrierte Geduldete nicht abgeschoben werden. Das zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht soll eine praktikablere Ausgestaltung der Vorschriften zur Abschiebehaft, zum Ausreisegewahrsam und zur vorrübergehenden Unterbringung von Abschiebungsgefangenen in Hafteinrichtungen regeln. Zudem wird die im Juli 2016 in Kraft getretene Wohnsitzregelung verlängert und weiterentwickelt werden.

Den Entwurf eines Gesetzes zur Entfristung des Integrationsgesetzes gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/086/1908692.pdf

Den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/100/1910047.pdf

Den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/087/1908752.pdf

Den Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/082/1908285.pdf

Den Entwurf eines Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/100/1910053.pdf

Den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/100/1910052.pdf

Den Entwurf eines Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/082/1908286.pdf

Fachkräfteeinwanderungsgesetz – Durchbruch für eine geordnete Einwanderungspolitik

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Wir wollen die Einwanderung von Fachkräften nach Deutschland auf eine neue geregelte Basis bringen. Neben der Qualifizierung und Weiterbildung von inländischen Fachkräften sollen auch Fachkräfte aus der Europäischen Union und aus dem außereuropäischen Ausland einen erleichterten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten.

In erster Lesung hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten. Darin enthalten ist ein neuer einheitlicher Fachkräftebegriff, der nicht nur Fachkräfte mit akademischer Ausbildung umfasst. Geändert wird, dass Fachkräfte mit Ausbildung nicht nur in bestimmten Berufen mit Engpässen arbeiten dürfen, sondern in allen Berufen zu der sie ihre Qualifikation befähigt. Die Anerkennung von Fachkräften wird vereinfacht indem Qualifizierungsmaßnahmen bereits mit paralleler Beschäftigung im Beruf möglich sein werden. Das Bewerbungsverfahren wird effizienter, indem die Länder mindestens eine zentrale Ausländerbehörde einrichten für „Beschleunigte Fachkräfteverfahren“.

Gleichzeitig verbessern wir die Rechtslage für Menschen, die bereits in Deutschland leben und hier geduldet sind. Wer mitten in der Ausbildung oder im Beruf steckt, soll mit dem Duldungsgesetz neue Perspektiven erhalten.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/082/1908285.pdf

Den Gesetzentwurf zum Duldungsgesetz finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/082/1908286.pdf