Inneres und Justiz

Wohnungseinbrüche härter bestrafen

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Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist im letzten Jahr zwar um rund zehn Prozent zurückgegangen; dennoch sind rund 150.000 Wohnungseinbrüche im Jahr in Deutschland noch immer viel zu viel. Die Opfer von Einbrüchen leiden nicht nur unter dem materiellen Schaden, sondern müssen häufig auch mit erheblichen psychischen Folgen kämpfen. Mit dem vorliegenden Gesetz sollen Einbrecher in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung ab jetzt mit einer Mindeststrafe von zwölf Monaten rechnen müssen. Außerdem werden wir den Ermittlern ermöglichen, auch in diesen Fällen eine Verkehrsdatenabfrage durchzuführen. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Allein die Gesetze zu verschärfen, wird aber nicht ausreichen. Wir müssen dringend die Aufklärungsquoten erhöhen und die Täterinnen und Täter möglichst schnell zur Rechenschaft ziehen, damit sie nicht monatelang ihr Unwesen treiben.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

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Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das in dieser Woche abschließend beraten wurde, verbessern wir den Kinderschutz. Mit einigen Gesetzesanpassungen ist es uns gelungen, für eine bessere Zusammenarbeit zwischen Gesundheitswesen und Jugendhilfe zu sorgen. Außerdem erweitern wir die Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche, sorgen für eine bessere Aufsicht von Kinder- und Jugendheimen sowie für mehr Schutz von Minderjährigen in Aufnahmeeinrichtungen.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken

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Das Internet gibt unserer Gesellschaft die Chance auf große Möglichkeiten demokratischer Beteiligung. Im Umkehrschluss heißt das aber nicht, dass das Netz und soziale Netzwerke rechtsfreie Räume sind. Hetze und Verleumdung müssen auch dort strafrechtlich verfolgt werden. Mit dem Gesetzentwurf, den der Bundestag in dieser Woche abschließend beraten hat, sollen deswegen strafbare Falschmeldungen, Hetze und Hassreden gezielt bekämpft werden. Um die sozialen Netzwerke zu einer zügigeren und umfassenderen Bearbeitung von Beschwerden insbesondere von Nutzerinnen und Nutzer über Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte anzuhalten, werden durch den Entwurf gesetzliche Compliance-Regeln für soziale Netzwerke eingeführt. Vorgesehen sind eine gesetzliche Berichtspflicht für soziale Netzwerke über den Umgang mit Hasskriminalität und anderen strafbaren Inhalten, ein wirksames Beschwerdemanagement sowie die Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten. Verstöße gegen diese Pflichten können mit Bußgeldern gegen das Unternehmen und die Aufsichtspflichtigen geahndet werden. Im weiteren parlamentarischen Verfahren hat die SPD-Fraktion erreicht, dass der Anspruch auf Auskunft über Bestandsdaten auf schwere Persönlichkeitsrechtsverletzungen begrenzt und mit einem Richtervorbehalt versehen ist.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Neuregelung des Urheberrechts in Bildung und Wissenschaft

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Abschließend beraten wurde in dieser Woche auch ein Gesetzentwurf zur Neuregelung des Urheberrechts in Bildung und Wissenschaft. Damit soll neu geregelt werden, welche urheberrechtlichen Nutzungshandlungen im Bereich Bildung und Wissenschaft gesetzlich erlaubt sind, ohne dass es einer Zustimmung der Urhebers und sonstiger Rechtsinhaber bedarf. Das geplante Gesetz regelt die künftigen Nutzungsbefugnisse für Unterricht, Forschung und Wissensinstitutionen möglichst konkret und verzichtet so weit wie möglich auf unbestimmte Rechtsbegriffe. Damit wird die Rechtssicherheit bei der Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte deutlich erhöht. Der Gesetzentwurf enthält auch eine Neuregelung im Patentgesetz, damit das Deutsche Patent- und Markenamt die sogenannte Nichtpatentliteratur besser nutzen kann als bisher.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Rehabilitierung der Opfer des §175 StGB

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Noch immer warten Männer in Deutschland darauf, dass sie als Opfer des §175 entschädigt und rehabilitiert werden. Noch Jahrzehnte nach dem Zweiten Weltkrieg bestand die von den Nazis verschärfte Fassung des Paragraphen im Strafgesetzbuch, der homosexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellte. Endgültig abgeschafft wurde diese Regelung erst 1994.

 

Die Rehabilitierung und die Entschädigung der Verurteilten ist ein wichtiges und spätes Signal für die Opfer dieser Ungerechtigkeit. Der abschließend beratende Gesetzentwurf sieht vor, strafgerichtliche Urteile wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, die in der Nachkriegszeit in der Bundesrepublik Deutschland oder der DDR ergangen sind, pauschal durch Gesetz aufzuheben. Nach Aufhebung der Urteile soll den Betroffenen ein pauschalierter Entschädigungsbetrag von 3.000 Euro und zusätzlich 1.500 Euro für jedes erlittene Jahr Haft zustehen. Von der Rehabilitierung ausgeschlossen sind Verurteilungen wegen homosexueller Handlungen mit Kindern (Personen unter 14 Jahren) und Verurteilungen wegen Handlungen, die unter Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen und Zwangslagen oder unter Nötigung mit Gewalt oder durch Drohung begangen wurden. Es ist außerdem gewährleistet, dass keine Aufhebung von Verurteilungen erfolgt, die nach den heute geltenden besonderen Schutzvorschriften für Schutzbefohlene, Jugendliche, Gefangene, behördlich Verwahrte sowie Kranke und Hilfsbedürftige in Einrichtungen strafbar wären.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Abschiebungen nach Afghanistan

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Nicht erst seit dem Anschlag vor der deutschen Botschaft in Kabul ist klar, dass Afghanistan kein sicheres Herkunftsland ist. Menschen die aus Afghanistan fliehen, sind an Leib und Leben bedroht. Die Einschätzung des Auswärtigen Amts, Teile von Afghanistan als sicher einzustufen, teile ich nicht. Eine Neubewertung angesichts der aktuellen Entwicklung halte ich für geboten. Gestern verabschiedeten die Koalitionsfraktionen daher einen Antrag, der bis zu einer Neubewertung der Sicherheitslage Rückführungen nach Afghanistan aussetzt. Ausgenommen davon sind lediglich freiwillige Rückkehrer sowie, auf der Basis einer Einzelfallprüfung, Straftäter und Gefährder. Gleiches gilt für Personen, die sich einer Identitätsfeststellung verweigern.

 

Den Antrag finden Sie hier.

NRW-Landtagswahl und Berufsbildungsbericht 2017 – Zur Sitzungswoche vom 15.-19.05.2017

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Vergangenen Sonntag hat Nordrhein-Westfalen einen neuen Landtag gewählt und das Ergebnis ist eindeutig: Rot-Grün wurde abgewählt. Uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist es nicht gelungen, die Erfolge aus sieben Jahren Regierungsarbeit ins Zentrum des Wahlkampfes zu rücken und die Bürgerinnen und Bürger für eine Fortsetzung der Koalition zu gewinnen. Darüber bin ich sehr enttäuscht. Auch wenn es in NRW nach wie vor viel zu tun gibt: unserem Land geht es nicht so schlecht, wie CDU und FDP versucht haben, es darzustellen. Mit Hannelore Kraft als Ministerpräsidentin ist es gelungen, so viel in Familien und Bildung zu investieren  wie nie zuvor. Die Arbeitslosigkeit ist so niedrig wie seit fast zwanzig Jahren nicht mehr. Und erstmals seit über vierzig Jahren mussten keine neuen Schulden aufgenommen werden.

 

Klar ist jetzt aber auch, dass Armin Laschet und Christian Lindner ihren Worten Taten folgen lassen müssen. Christdemokraten und Liberale haben die Wahl gewonnen und daher den Auftrag, eine neue Landesregierung zu bilden. Besonders die FDP muss jetzt Farbe bekennen, ob sie Verantwortung übernehmen will oder nicht. Der FDP-Vorsitzende Lindner, der Düsseldorf schon in wenigen Monaten Richtung Berlin verlassen möchte, versucht, vor den Koalitionsverhandlungen zu pokern, um seiner Partei eine gute Ausgangslage für die Bundestagswahl zu verschaffen. Solche taktischen Spielchen müssen schnellstmöglich beendet werden, denn sie gehen auf Kosten der Bevölkerung in NRW. Unser Land braucht jetzt stattdessen klare Antworten!

 

Wir als SPD haben nach unserer Niederlage beschlossen, uns in der Opposition neu aufzustellen. Damit ziehen wie nach den personellen, auch die politischen Konsequenzen aus dem Ergebnis vom Sonntag. Wichtig ist aber, dass wir nun auch die richtigen Schlussfolgerungen für die Bundestagswahl ziehen. Drei Misserfolge nacheinander schmerzen natürlich, aber alle drei Landtagswahlen haben eines deutlich gemacht: Jede Wahl ist offen und innerhalb weniger Wochen kann sich die Stimmung schnell ändern. CDU und CSU sollten sich deshalb nicht zu sicher fühlen. Mit Martin Schulz an unserer Spitze wird die SPD in den nächsten Monaten ein Programm vorlegen, das die Zukunft Deutschlands und Europas gestalten wird. Für unsere Ideen und Überzeugungen bis September leidenschaftlich zu kämpfen, dafür stehen wir bereit.


Die weiteren Themen des Infodiensts sind:

 

  1. Situation in der Berufsausbildung – Debatte über den Berufsbildungsbericht
  2. Verlängerung von Bundeswehreinsätzen in Mali und Somalia
  3. Identitätsnachweis im Netz sicherer machen
  4. Gemeinsam stark für morgen – Unterwegs zu den Zukunftswerkstätten im Kreis Unna

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Oliver Kaczmarek

Identitätsnachweis im Netz sicherer machen

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Mit einem abschließend beratenen Gesetzentwurf will der Bundestag ermöglichen, die Nutzung der Online-Ausweisfunktion (eID) des elektronischen Personalausweises zu befördern. Insbesondere soll die elektronische Ausweisfunktion stärker in der Verwaltung genutzt werden. Der Personalausweis mit sogenannter eID-Funktion wurde 2010 eingeführt, ist jedoch in seiner Verbreitung deutlich hinter den Erwartungen zurück geblieben. Ein Grund liegt darin, dass die Verfahren zur Freischaltung bislang aufwendig sind und nur wenige Nutzungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Der Gesetzentwurf hat daher zum Ziel, gesetzliche Hürden abzubauen, die Einsatzmöglichkeiten der Online-Ausweisfunktionen des elektronischen Personalausweises zu verbreitern und die Sicherheit bei der Anwendung zu erhöhen. Dafür wird u.a. künftig jeder neue Personalausweis einsatzbereit für den elektronischen Identitätsnachweis ausgegeben.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Am 14. Mai in NRW ein Zeichen für soziale Gerechtigkeit setzen – Zur Sitzungswoche vom 24.-29.04.2017

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Am 14. Mai gilt es: Nordrhein-Westfalen wählt einen neuen Landtag und entscheidet darüber, wie es in unserem Land weitergehen soll. Die Wählerinnen und Wähler haben es in der Hand, ob Hannelore Kraft ihre erfolgreiche Politik fortsetzen kann. Damit das klappt, müssen wir hartnäckig und leidenschaftlich für unsere Errungenschaften aus den letzten sieben Jahren werben: Wir in NRW haben die niedrigste Arbeitslosenquote seit zwanzig Jahren, seit 2010 gibt es rund 730 000 neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze. Noch nie wurde so viel in Kinder, Bildung und Familien investiert: seit 2010 über 200 Mrd. Euro. Und trotzdem konnte unser Finanzminister Norbert Walter-Borjans 2016 erstmals seit mehr als vierzig Jahren einen Haushalt ohne neue Schulden vorweisen.

 

Unser Ziel ist deshalb, dass Hannelore Kraft Ministerpräsidentin in NRW bleibt. Die 18 Mio. Bürgerinnen und Bürger an Ruhr und Rhein weisen mit ihrer Stimme aber auch den Weg für die Bundestagswahl. Wenn die SPD die Landtagswahl gewinnt, dann setzen wir gemeinsam mit Martin Schulz an der Spitze das Signal für einen Wechsel im Kanzleramt.

 

Die SPD steht für mehr soziale Gerechtigkeit. Wie notwendig das ist, zeigt der aktuelle Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung: Die reichsten zehn Prozent verfügen über die Hälfte des Vermögens, die untere Hälfte verfügt jedoch nur über ein Prozent des Vermögens insgesamt. Trotz der positiven Wirtschaftsentwicklung ändert sich nichts daran, dass sich die ungleichen Verhältnisse in Deutschland verfestigt haben. CDU und CSU versuchen zu verschleiern, wie stark dies auch eine gerechte politische Teilhabe aller Schichten an unserer Gesellschaft beeinflusst. Die Union verschließt die Augen vor der Wirklichkeit und gefährdet damit unseren sozialen Zusammenhalt. Deshalb werbe ich für die SPD bei der Landtagswahl und für Hannelore Kraft.


Die weiteren Themen des Infodiensts sind:

  1. Ausbau der Kindertagesbetreuung
  2. Unfairen Steuerwettbewerb verhindern
  3. Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten
  4. Förderung von Radschnellwegen
  5. Polizei und Rettungskräfte im Einsatz schützen
  6. Sicherstellung von Netzneutralität und Leistung von Breitbandanschlüssen
  7. Rehabilitierung von Opfern des Paragraphen 175 StGB
  8. Terminhinweise

 

Mit freundlichen Grüßen,

Oliver Kaczmarek

Polizei und Rettungskräfte im Einsatz schützen

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Gewalt gegen Polizei und Einsatzkräfte ist inakzeptabel und der Gesetzgeber hat die Verpflichtung, für ihren Schutz zu sorgen. Deshalb soll ein neuer, eigenständiger Tatbestand im Strafrecht eingeführt werden, der Polizisten, Rettungskräfte und Feuerwehrleute betrifft. Wer sie tätlich angreift, der muss künftig mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren rechnen. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich zudem weiter für mehr Personal und eine bessere Ausstattung von Sicherheitskräften (z.B. Bodycams) einsetzen. Prävention und Sanktion, beides ist notwendig, um Angriffe gegen Polizei und Rettungskräfte wirksamer zu unterbinden.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.