Inneres und Justiz – Seite 5 von 6 – Oliver Kaczmarek, Md

Identitätsnachweis im Netz sicherer machen

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Mit einem abschließend beratenen Gesetzentwurf will der Bundestag ermöglichen, die Nutzung der Online-Ausweisfunktion (eID) des elektronischen Personalausweises zu befördern. Insbesondere soll die elektronische Ausweisfunktion stärker in der Verwaltung genutzt werden. Der Personalausweis mit sogenannter eID-Funktion wurde 2010 eingeführt, ist jedoch in seiner Verbreitung deutlich hinter den Erwartungen zurück geblieben. Ein Grund liegt darin, dass die Verfahren zur Freischaltung bislang aufwendig sind und nur wenige Nutzungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Der Gesetzentwurf hat daher zum Ziel, gesetzliche Hürden abzubauen, die Einsatzmöglichkeiten der Online-Ausweisfunktionen des elektronischen Personalausweises zu verbreitern und die Sicherheit bei der Anwendung zu erhöhen. Dafür wird u.a. künftig jeder neue Personalausweis einsatzbereit für den elektronischen Identitätsnachweis ausgegeben.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Am 14. Mai in NRW ein Zeichen für soziale Gerechtigkeit setzen – Zur Sitzungswoche vom 24.-29.04.2017

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Am 14. Mai gilt es: Nordrhein-Westfalen wählt einen neuen Landtag und entscheidet darüber, wie es in unserem Land weitergehen soll. Die Wählerinnen und Wähler haben es in der Hand, ob Hannelore Kraft ihre erfolgreiche Politik fortsetzen kann. Damit das klappt, müssen wir hartnäckig und leidenschaftlich für unsere Errungenschaften aus den letzten sieben Jahren werben: Wir in NRW haben die niedrigste Arbeitslosenquote seit zwanzig Jahren, seit 2010 gibt es rund 730 000 neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze. Noch nie wurde so viel in Kinder, Bildung und Familien investiert: seit 2010 über 200 Mrd. Euro. Und trotzdem konnte unser Finanzminister Norbert Walter-Borjans 2016 erstmals seit mehr als vierzig Jahren einen Haushalt ohne neue Schulden vorweisen.

 

Unser Ziel ist deshalb, dass Hannelore Kraft Ministerpräsidentin in NRW bleibt. Die 18 Mio. Bürgerinnen und Bürger an Ruhr und Rhein weisen mit ihrer Stimme aber auch den Weg für die Bundestagswahl. Wenn die SPD die Landtagswahl gewinnt, dann setzen wir gemeinsam mit Martin Schulz an der Spitze das Signal für einen Wechsel im Kanzleramt.

 

Die SPD steht für mehr soziale Gerechtigkeit. Wie notwendig das ist, zeigt der aktuelle Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung: Die reichsten zehn Prozent verfügen über die Hälfte des Vermögens, die untere Hälfte verfügt jedoch nur über ein Prozent des Vermögens insgesamt. Trotz der positiven Wirtschaftsentwicklung ändert sich nichts daran, dass sich die ungleichen Verhältnisse in Deutschland verfestigt haben. CDU und CSU versuchen zu verschleiern, wie stark dies auch eine gerechte politische Teilhabe aller Schichten an unserer Gesellschaft beeinflusst. Die Union verschließt die Augen vor der Wirklichkeit und gefährdet damit unseren sozialen Zusammenhalt. Deshalb werbe ich für die SPD bei der Landtagswahl und für Hannelore Kraft.


Die weiteren Themen des Infodiensts sind:

  1. Ausbau der Kindertagesbetreuung
  2. Unfairen Steuerwettbewerb verhindern
  3. Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten
  4. Förderung von Radschnellwegen
  5. Polizei und Rettungskräfte im Einsatz schützen
  6. Sicherstellung von Netzneutralität und Leistung von Breitbandanschlüssen
  7. Rehabilitierung von Opfern des Paragraphen 175 StGB
  8. Terminhinweise

 

Mit freundlichen Grüßen,

Oliver Kaczmarek

Polizei und Rettungskräfte im Einsatz schützen

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Gewalt gegen Polizei und Einsatzkräfte ist inakzeptabel und der Gesetzgeber hat die Verpflichtung, für ihren Schutz zu sorgen. Deshalb soll ein neuer, eigenständiger Tatbestand im Strafrecht eingeführt werden, der Polizisten, Rettungskräfte und Feuerwehrleute betrifft. Wer sie tätlich angreift, der muss künftig mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren rechnen. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich zudem weiter für mehr Personal und eine bessere Ausstattung von Sicherheitskräften (z.B. Bodycams) einsetzen. Prävention und Sanktion, beides ist notwendig, um Angriffe gegen Polizei und Rettungskräfte wirksamer zu unterbinden.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Rehabilitierung von Opfern des Paragraphen 175 StGB

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Auch viele Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg wurden Männer in Deutschland strafrechtlich verfolgt, die homosexuelle Handlungen begingen. Grundlage dafür war der, wohlgemerkt von den Nazis verschärfte, §175 StGB, den erst die SPD-Bundesregierung in den siebziger Jahren deutlich einschränkte und der 1994 schließlich ganz abgeschafft wurde. Bis heute warten die Verurteilten auf Rehabilitierung und Entschädigung. Jetzt endlich hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der dieses Unrecht beheben soll.

 

Der Gesetzentwurf sieht vor, strafgerichtliche Urteile wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, die in der Nachkriegszeit in der Bundesrepublik Deutschland oder der DDR ergangen sind, pauschal per Gesetz aufzuheben. Nach Aufhebung der Urteile soll den Betroffenen ein pauschalierter Entschädigungsbetrag von 3 000 Euro und zusätzlich 1 500 Euro für jedes erlittene Jahr Haft zustehen.

 

Von der Rehabilitierung ausgeschlossen sind Verurteilungen wegen homosexueller Handlungen mit Kindern (Personen unter 14 Jahren) und Verurteilungen wegen Handlungen, die unter Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen und Zwangslagen oder unter Nötigung mit Gewalt oder durch Drohung begangen wurden. Es ist außerdem gewährleistet, dass keine Aufhebung von Verurteilungen erfolgt, die nach den heute geltenden besonderen Schutzvorschriften für Schutzbefohlene, Jugendliche, Gefangene, behördlich Verwahrte sowie Kranke und Hilfsbedürftige in Einrichtungen strafbar wären.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Strafrechtliche Vermögensabschöpfung – Erträge aus Straftaten leichter einziehen

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Erträge, die aus Straftaten wie z.B. der Geldwäsche stammen, können in Zukunft leichter eingezogen werden. Dazu hat das Bundesjustizministerium ein Gesetz vorgelegt, dass die sogenannte strafrechtliche Vermögensabschöpfung neu regelt. Allerdings können nicht nur Erträge aus Straftaten leichter eingezogen werden, sondern auch Vermögen, das wahrscheinlich aus einer kriminellen Handlung stammt. Außerdem soll durch das geplante Gesetz die Entschädigung der Opfer neu geregelt werden. In Zukunft werden die Opfer leichter ihre Entschädigung durchsetzen können.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Mehr Wohnraum schaffen, Kommunen stärken

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In dieser Woche beriet der Bundestag abschließend den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt. Mit dem Gesetz wird das Baugesetzbuch an die geänderte Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung angepasst und eine neue Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“ eingeführt. Viele Städte haben das Problem, dass ihnen nachhaltige Wachstumsperspektiven fehlen und gerade in Ballungsräumen ein Mangel an bezahlbarem Wohnraum besteht. Mit dem Gesetz erhalten Städte und Kommunen daher verbesserte Möglichkeiten der Nachverdichtung in Innenstädten, sodass eine höhere Bebauungsdichte möglich wird, um zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Mit dem neuen Baugesetzbuch wird das Bauen in stark verdichteten städtischen Gebieten leichter und schneller. Der Gesetzentwurf greift zudem weitere städtebauliche Anliegen auf: So werden u.a. Rechtsunsicherheiten für Ferienwohnungsbetreiber und Kommunen in Zusammenhang mit der Genehmigung vor allem in reinen und allgemeinen Wohngebieten beseitigt und die kommunalen Steuerungsmöglichkeiten ausgeweitet. Auf diese Weise wird verhindert, dass Wohnraum denjenigen entzogen wird, die ihn am dringendsten brauchen.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Vorfahrt für Investitionen in Bildung und Infrastruktur – Zur Sitzungswoche vom 16.-20.01.2017

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Mehr als 6 Milliarden Euro beträgt der Überschuss, den der Bund im Jahr 2016 erwirtschaftet hat. Angesichts der immer noch großen Investitionslücke in Deutschland setzt sich die SPD dafür ein, dieses Geld für mehr Chancengleichheit zu nutzen. Besonders für die Sanierung unserer Schulen können wir das Geld sehr gut gebrauchen. Mit der Lockerung des Kooperationsverbots machen wir den Weg frei für die direkte Unterstützung der Kommunen durch den Bund im Bildungsbereich. In den Verhandlungen um den Nachtragshaushalt können wir das Geld schnell mobilisieren.

 

Auch wenn damit die rechtlichen Grundlagen für mehr Investitionen gelegt sind, sperrt sich die Union dagegen, mehr in Bildung zu investieren. Ohne Not will der Bundesfinanzminister das Geld in den Schuldenabbau stecken und dass obwohl durch die Haushaltsführung die Schuldenquote der Bundesrepublik seit 2010 von 81% auf nunmehr unter 70% gesunken ist. Für die Tilgung der Schulden bringt der Überschuss von 6 Milliarden nur wenig Bewegung. Von der Investition in gute Schulen profitieren hingegen tausende Schülerinnen und Schüler in ganz Deutschland. Deswegen ist für uns in der SPD-Bundestagsfraktion klar: Investitionen in Bildung und Infrastruktur haben Vorfahrt!

 


Die weiteren Themen des Infodiensts sind:

 

  1. Zeit für mehr Gerechtigkeit – Beschlüsse der SPD-Bundestagsfraktion auf der Klausurtagung
  2. Zugang zu Cannabisarzneimitteln für Schwerkranke erleichtert
  3. Friedens- und Konfliktforschung stärken
  4. Änderung des Vereinsgesetzes
  5. Ausschreibung Otto-Wels-Preis 2017

Zeit für mehr Gerechtigkeit – Beschlüsse der SPD-Bundestagsfraktion auf der Klausurtagung

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Sicherheit und Gerechtigkeit: Dafür muss ein handlungsfähiger Staat sorgen, um die Freiheit seiner Bürgerinnern und Bürger in einer Zeit großer Umbrüche schützen zu können. So hat es die SPD-Bundestagsfraktion auf ihrer Jahresauftaktklausur gemeinsam mit den sozialdemokratischen Ministerinnen und Ministern formuliert und dafür konkrete Beschlüsse gefasst.

 

Nur reiche Menschen können sich einen schwachen Staat leisten. Dafür reicht es aber nicht ausschließlich mit verschärften Sicherheitsgesetzen zu reagieren. Für die Durchsetzung des Schutzanspruchs benötigen wir vor allem gutes Personal bei Polizei und Sicherheitsbehörden, die bei guten Arbeitsbedingungen ihren Aufgaben nachkommen können.

 

Wer sein Geld für sich arbeiten lässt, darf in Zukunft nicht länger gegenüber jemandem bevorzugt werden, der selbst arbeitet. Managergehälter, die einhundertmal höher sind als das Gehalt eines Facharbeiters, müssen begrenzt werden. Unternehmen dürfen dafür Prämien und Boni über 500.000 Euro nicht länger steuerlich absetzen können. Um Familien und Alleinerziehende zu entlasten, will die SPD die Arbeitszeit für Eltern reduzieren und sie mit einem Familiengeld unterstützen. Kita-Gebühren müssen schrittweise abgeschafft und ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung durchgesetzt werden. Denn wir wissen: Nur in einer sozial gerechten Gesellschaft kann Sicherheit wachsen – und umgekehrt.

 

Alle Beschlüsse der Klausur und eine Stellungnahme von Fraktionschef Thomas Oppermann mit dem Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes Reiner Hoffmann (unten) finden Sie hier.

Änderung des Vereinsgesetzes

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Derzeit ist es noch möglich, dass kriminelle Vereinigungen das deutsche Vereinsgesetz als Deckmantel für schwere und organisierte Kriminalität wie Menschenhandel oder Drogengeschäfte nutzen. Dem wollen wir einen Riegel vorschieben. Mit der geplanten Gesetzesänderung sollen in Zukunft Kennzeichen verbotener Vereinigungen und solche, die mit denen eines bereits verbotenen Vereins in Zusammenhang stehen, von anderen Gruppen nicht mehr genutzt werden dürfen.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Bekämpfung der Schwarzarbeit

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Neue IT-Verfahren sollen dabei helfen, die Schwarzarbeit besser zu bekämpfen. Damit die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls und die zuständigen Landesbehörden mit modernen Mitteln besser prüfen und ermitteln können, werden im vorliegenden Gesetzentwurf die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür gelegt. Weiterhin erhält die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Zugriff auf das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes. Die Landesbehörden erhalten über ihre bisherigen Aufgaben auch eigene Prüfungsbefugnisse.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.