Wirtschaft und Finanzen – Seite 2 von 17 – Oliver Kaczmarek, Md

Mittelstand fördern

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Der Bundestag hat in dieser Woche ebenfalls abschließend über den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2024 beraten. Aus dem ERP-Sondervermögen (European Recovery Program), das auf den Marshallplan zum Wiederaufbau in der Nachkriegszeit zurückgeht, werden Mittel für die Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, vor allem des Mittelstandes, und für Angehörige freier Berufe bereitgestellt, zum Beispiel in Form von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von insgesamt rund elf Milliarden Euro.

Der Wirtschaftsplan 2024 sieht Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen sowie zur Förderung der Leistungssteigerung mittelständischer Unternehmen und für Exporte der gewerblichen Wirtschaft vor. Hierfür sind für das Jahr 2024 rund 64,5 Millionen Euro vorgesehen. Erstmals vorgesehen sind auch Programme, mit denen die Gründung besonders nachhaltiger Unternehmen sowie gemeinwohlorientierter Unternehmen unterstützt werden. Diese Programme werden in den nächsten Monaten entwickelt und bedürfen noch der Zustimmung des Bundestages.

Gefördert werden mit jeweils 3,6 Millionen Euro auch Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung und Stipendien an Student:innen und junge Wissenschaftler:innen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier

Internationale Konzerne gerecht besteuern – Globale Mindestbesteuerung umsetzen

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Jede Buchhandlung zahlt Steuern. Große internationale Konzerne wie zum Beispiel Amazon zahlen wenig. Für uns ist klar: Auch sie müssen sich angemessen daran beteiligen, dass Kitas, Schulen, Krankenhäuser und Straßen gebaut werden können. Deshalb hat sich Olaf Scholz noch als Bundesfinanzminister seit 2018 für eine internationale Mindeststeuer für große Konzerne eingesetzt. Mit Erfolg: 2021 haben sich 141 Staaten darauf geeinigt, eine solche internationale Mindeststeuer von 15 Prozent einzuführen. Um dies innerhalb der EU einheitlich umzusetzen, haben die EU-Mitgliedstaaten sich im Dezember 2022 auf eine Richtlinie geeinigt. Diese muss bis Ende 2023 umgesetzt werden.

Die Mindestbesteuerung gilt für alle international tätigen Unternehmen und große inländische Gruppen mit einem jährlichen Umsatz über 750 Millionen Euro. Bislang zahlen diejenigen Tochterunternehmen des Konzerns, die in Steueroasen sitzen, kaum Steuern und der Gesamtkonzern profitiert davon. Das ist künftig nicht mehr möglich. Die vorgesehenen Nachversteuerungsregelungen stellen eine globale effektive Mindestbesteuerung sicher, wirken schädlichem Steuerwettbewerb und aggressiven Steuergestaltungen entgegen. Sie tragen damit zur Förderung der Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit bei.

Der Gesetzentwurf wurde in erster Lesung beraten. Weitere Informationen gibt es hier.

Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen stärken

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Das Wachstumschancengesetz soll Impulse für Investitionen und Innovationen setzen und Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland verbessern.

15 Prozent der Aufwendungen für Energieeffizienzmaßnahmen von Unternehmen könnten künftig als direkte finanzielle Unterstützung von der Bundesregierung bezuschusst werden. Damit sollen Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien angeregt werden. Auch die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung soll verbessert werden. Neben Personalkosten könnten künftig auch Sachkosten gefördert werden. Zudem wird die maximale Bemessungsgrundlage verdreifacht, wodurch die Förderbeträge steigen. Für kleine und mittlere Unternehmen würde sich darüber hinaus der Fördersatz von 25 auf 35 Prozent erhöhen. Anpassungen quer durchs Steuerrecht sollen das Steuersystem an zentralen Stellen einfacher und moderner machen sollen. Um die Liquidität von Unternehmen, insbesondere des Mittelstands, zu verbessern, sollen die Abschreibungsbedingungen verbessert werden und die Prozentgrenze bei der Verrechnung des Verlustvortrages für vier Jahre angehoben werden. Die Übergangszeit bis zur vollständigen Besteuerung von Altersrenten soll bis 2058 verlängert werden. Vorgesehen ist ebenfalls eine Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen.

Wir haben den Gesetzentwurf in erster Lesung beraten. Weitere Informationen gibt es hier.

Stiftungsfinanzierung regeln

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Politische Stiftungen leisten einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftspolitischen Arbeit und zur demokratischen Bildungsarbeit im In- und Ausland. Deshalb wird ihre Arbeit mit Bundesmitteln unterstützt. 2023 erhalten die sechs anerkannten politischen Stiftungen, die jeweils einer im Bundestag vertretenen Partei nahestehen, 697 Millionen Euro. Bislang wurden diese Zuschüsse im Haushaltsplan auf Grundlage des vom Deutschen Bundestag beschlossenen Haushaltsgesetzes zugeteilt. Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom Februar 2023 genügt diese bisherige Zuteilung jedoch den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht mehr. Mit Blick auf das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb ist laut BVerfG deshalb ein Gesetz zur Regelung der staatlichen Förderung politischer Stiftungen erforderlich.

Es wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen politische Stiftungen gefördert werden können und nach welchem Maßstab eine Zuweisung von öffentlichen Mitteln gegebenenfalls erfolgt. Gefördert werden demzufolge nur Stiftungen, deren nahestehende Parteien mindestens dreimal hintereinander in Fraktionsstärke im Deutschen Bundestag vertreten sind. Sie müssen in der Gesamtschau aktiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung eintreten. Beispielsweise darf die politische Stiftung nicht durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall oder als gesichert extremistisch eingestuft werden oder die nahestehende Partei von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen sein. Alle Fragen, die im Zusammenhang mit dieser Prüfung stehen, ob eine politische Stiftung auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht, sollen bei einer zentralen Stelle im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) gebündelt werden.

Der Gesetzesentwurf enthält auch besondere Vorgaben für die Rücknahme und den auch teilweisen Widerruf von Förderbewilligungen. Weiter werden Regelungen zur Transparenz, zur Zuständigkeit und zur Anerkennung bereits geförderter Stiftungen getroffen. Die Grundzüge des Verfahrens sind im Wesentlichen an das bisherige bewährte Verfahren angelehnt. Der Haushaltsgesetzgeber, also der Bundestag, bestimmt durch das Haushaltsgesetz die Gesamthöhe der Förderung für das jeweilige Haushaltsjahr.

Den entsprechenden Gesetzentwurf eines Stiftungsfinanzierungsgesetzes der Koalitionsfraktionen gemeinsam mit der CDU/CSU-Fraktion haben wir in dieser Woche in erster Lesung beraten. Weitere Informationen gibt es hier.

Soziale Innovationen und gemeinwohlorientierte Unternehmen stärken

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Wir haben in dieser Woche erstmals die Nationale Strategie der Bundesregierung für soziale Innovationen und gemeinwohlorientierte Unternehmen im Bundestag beraten.

Es gibt in Deutschland eine wachsende Zahl von Unternehmen, die als gemeinwohlorientierte Unternehmen und Social Start-ups den Fokus ihres Unternehmenszwecks auf die Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen legen. Ob sie sich damit beschäftigen, faire Lieferketten zu etablieren, erneuerbare Energien gemeinschaftlich zu erzeugen, Menschen mit vorher ungleichen Startbedingungen in den Arbeitsmarkt zu integrieren oder Produkte in der Kreislaufwirtschaft herzustellen – für sie steht eine positive gesellschaftliche Wirkung vor der Maximierung des monetären eigenen Gewinns. Häufig entstehen dabei soziale Innovationen, gleichzeitig schaffen die Unternehmen damit Arbeitsplätze und nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum. Besonders oft sind es Frauen, die als Gründerinnen wirtschaftlichen Erfolg und Gemeinsinn miteinander verbinden.

Der Fokus der Strategie richtet sich darauf, die Gründung und das Wachstum kleiner und mittlerer gemeinwohlorientierter Unternehmen zu fördern. Dafür und um die bisherigen Aktivitäten besser mit denen der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft, der Wirtschaft sowie des Kapitalmarktes zu verbinden, wird die Bundesregierung Möglichkeiten und Strukturen für den sektorübergreifenden Austausch und zum gemeinsamen Handeln schaffen. Hierbei wird sie die relevanten Stakeholder einbinden, Kompetenzen bündeln und deren Expertise zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie nutzen.

Weitere Informationen gibt es hier.

Mittelstand fördern

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Der Bundestag hat in dieser Woche erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2024 beraten. Aus dem Sondervermögen, das auf den Marshallplan zum Wiederaufbau in der Nachkriegszeit zurückgeht (European Recovery Program), werden Mittel für die Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, vor allem des Mittelstandes, und für Angehörige freier Berufe bereitgestellt, zum Beispiel in Form von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital. Hierfür ist ein Volumen von elf Milliarden Euro vorgesehen.

Der Wirtschaftsplan sieht Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen sowie zur Förderung der Leistungssteigerung mittelständischer Unternehmen und für Exporte der gewerblichen Wirtschaft vor. Hierfür sind für das Jahr 2024 rund 64,5 Millionen Euro vorgesehen. Gefördert werden mit jeweils 3,6 Millionen Euro auch Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung sowie Stipendien an Student:innen, junge Wissenschaftler:innen sowie langfristig Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikator:innen nach Deutschland. Die Kredite aus dem ERP-Sondervermögen werden von der staatlichen KfW-Bankengruppe vergeben.

Weitere Informationen gibt es hier.

Steuertricks multinationaler Konzerne bekämpfen

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Multinationale Konzerne, die ihre Gewinne in mehreren Ländern erzielen, können die unter-schiedlichen Steuersysteme der jeweiligen Staaten ausnutzen, um weniger Steuern zu zahlen. Diese weit verbreitete Praxis wollen wir eindämmen. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten haben, setzen wir ein Abkommen vom 14. August 2020 zwischen Deutschland und den USA um. Mit diesem Abkommen soll der Austausch von steuerrelevanten Informationen zwischen beiden Staaten erleichtert werden.

Konkret geht es darum, dass künftig länderbezogene Berichte von multinationalen Konzernen über ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten, ihre Gewinne und ihre Steuerzahlungen mit den USA automatisch ausgetauscht werden. Das Vorhaben geht zurück auf ein gemeinsames Projekt der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Auftrag der G20-Staaten. Es ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Steuergerechtigkeit auf internationaler Ebene.

Weitere Informationen gibt es hier.

Wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland

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Der Bundestag hat in dieser Woche erstmals den Jahreswirtschaftsberichts 2023 zusammen mit dem Jahresgutachten 2022/23 der Wirtschaftsweisen beraten.

Laut dem Gutachten belastet der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und dessen Auswirkungen die Privathaushalte und Unternehmen massiv, zudem verschlechtert sich der Ausblick auf die Konjunkturentwicklung deutlich. Weiteren Einfluss auf die wirtschaftliche Situation und Entwicklung haben die negativen wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sowie die andauernden Lieferkettenstörungen. Dies bremst im Zusammenspiel mit dem spürbaren Fachkräftemangel die konjunkturelle Erholung, so die Wirtschaftsweisen. Er hält fest, dass umfangreiche Maßnahmen gegen die Energieknappheit und zielgenaue Entlastungen notwendig sind, um die Energiekrise solidarisch zu bewältigen.

Das Gutachten gibt einen Ausblick auf die mittelfristigen Herausforderungen für Deutschland und Europa und wie diesen begegnet werden kann. So fordern die Sachverständigen, die Reform der Wirtschafts- und Währungsunion anzugehen, die Fachkräftesicherung durch Weiterbildung und Erwerbsmigration voranzubringen und die internationalen Abhängigkeiten zu reduzieren. Wichtig sei bei Maßnahmen zur Entlastung und zur Sicherstellung der Energieversorgung zudem die enge Absprache auf europäischer Ebene.

Weitere Informationen gibt es hier.

Programm für den innovativen Mittelstand erfolgreich

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Der Bundestag debattiert in dieser Woche den Bericht der Bundesregierung über die Programme zur Innovations- und Technologieförderung im Mittelstand.

Diesem zufolge sind die privatwirtschaftlichen Forschungs- und Entwicklungsausgaben im Jahr 2021 um rund sechs Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Dies liegt auch daran, dass die Nachfrage des innovativen Mittelstands nach Mitteln aus dem ZIM angestiegen ist. Die SPD-Bundestagsfraktion hatte sich in der Vergangenheit dafür eingesetzt, dass die Mittel für das ZIM nicht gekürzt werden.

Jährlich werden im Rahmen des ZIM nach Angaben der Regierung rund 3.500 Forschungsvorhaben gefördert. Etwa ein Drittel davon weist laut Bericht einen klaren Bezug zu ökologischen Innovationen auf. Die Regierung schließt daraus, dass die technologieoffene Förderung stark auf die neuen Entwicklungen Digitalisierung und grüne Transformation einwirkt.

Weitere Informationen gibt es hier.

Preis für Gas und Fernwärme wird gedeckelt

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Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die Energiepreise erheblich ansteigen lassen. Vor allem die Preise für Gas und Wärme sind in den vergangenen Monaten explodiert – mit existenzbedrohenden Folgen für die Bürger*innen und Unternehmen in Deutschland. Deshalb bringt die Bundesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Preisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme ein. Sie gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024, wirkt aber auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023. Für private Haushalte, Unternehmen mit einem jährlichen Gasverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen ist geplant, den Gaspreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde zu begrenzen (Fernwärme 9,5 Cent). Verbraucht man mehr als 80 Prozent, zahlt man pro zusätzlicher Kilowattstunde Gas oder Wärme den aktuellen Preis des Energieversorgers. Zugleich sorgen wir dafür, dass Anreize zum Einsparen aufrechterhalten werden.

Der hohe Gaspreis beeinflusst auch direkt den Strommarkt. Dort sind die Preise in den vergangenen Monaten in die Höhe getrieben worden – mit erheblichen Folgen für Verbraucher*innen und Unternehmen in Deutschland. Die Bundesregierung bringt deshalb in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Strompreisbremse für private Haushalte und Unternehmen in den Bundestag ein. Sie gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024, wirkt aber auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023. Haushalte sowie kleinere Unternehmen, die weniger als 30.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen, erhalten 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunden. Verbraucht man mehr als 80 Prozent, fällt für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis im Liefervertrag an. Das bedeutet: Auch hier lohnt es sich, Strom einzusparen. Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden im Jahr erhalten 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 Cent pro Kilowattstunde.

Zur Finanzierung der Strompreisbremse sollen die Zufallsgewinne am Strommarkt abgeschöpft werden. Denn obwohl viele Energieunternehmen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, Braunkohle oder Kernkraft weitgehend gleichbleibende Produktionskosten haben, erhalten sie für den von ihnen produzierten Strom den derzeit sehr hohen Marktpreis. Diese Zufallsgewinne ziehen wir heran, um Strom für die Verbraucher*innen günstiger zu machen.